1933 / 30 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Feb 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 30 vom 4, Februar 1933. S, 4.

S F. W. Neukirch A.-G., Bremen, Findorffstr. 14/16.

Die Aktionäre dex F. W. Neukirch A.-G. laden wir zur ordentlichen Generalversammlung auf den 27. Fe- bruar 1933, Ra gs 12 Uhr, in das Geschäftslokal der Gesellschaft, Bremen, Findorff\tr, Nr. 14/16, hiermit ein. Tage®ordnung: j

1. Vorlegung des Geschäftsberichts,

der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung. j . Beschlußfassung liber die Genehmi- gung der Bilanz und über die Ge- winnverteilung. S . Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts- rats.

4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

5. Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, welche în der Generalversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens zwei Werktage vor der Gene- ralversammlung bei der Gesellschafts- kasse oder bei „Die Sparkasse in Bremen“ oder bei einom .deutshen No- tar hinterlegt haben. . Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für die bei anderen Vankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot ge- halten werden.

Bremen, den 3, Februar 1933.

F. W. Neukirch Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[85288]. J. C. Richter Aktiengesellschaft, Leipzig.

2, Aufforderung zur Einreichung der Aktien.

Nachdem die Eintragung der in unserer Generalversammlung vom 7. Juni 1932 beschlossenen Kapitalherabseßung in das Handelsregister erfolgt ist, fordern wir hierdurch unsere Stammaktionäre auf, zur Durchführung der beschlossenen Maß- nahmen ihre Aktien mit zugehörigen Gewinnanteilscheinbogen Bis zum 11. April 1933 einshließlich bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig unter Beifügung eines arithmetisch geordneten Nummern- verzeichnisses während der üblichen Ge- \chäftsstunden einzureichen. Einreichungs- formulavre sind bei der genannten Stelle zu entnehmen.

‘Die Durchführung der erfolgt in der Weise, daß

a) gégen je vier eingereichte Stamm-

aktien über je RM 20,— eine mit einem die weitere Gültigkeit beschei- nigenden Stempelaufdruck versehene Stammaktie über -RM 20,— zurüdck- gegeben wird, : gegen jede eingereichte Stammaktie über RM 100,— eine mit einem die weitere Gültigkeit bescheinigenden Stempelaufdruck versehene Stamm- aktie über RM 20,— sowie gleich- zeitig auf je vier eingereichte 100-RM- Aktien eine weitere Stammaktie zu RM 20,— gewährt wird.

In beiden Fällen wird an Stelle von je fünf abgestempelten Aktien zu Reichs- mark 20,— eine mit einem die weitere Gültigkeit bescheinigenden Stempelauf- druck verschene Stammaktie über Reichs- mark 100,— aus8gegeben, soweit die be- treffenden Aktionäre nicht ausdrüdcklich die Ausgabe von Stücken zu RM 20,— verlangen.

Den An- und Verkauf von Spiben- beträgen wird die obengenannte Stelle nach Möglichkeit vermitteln.

Die Aushändigung der abgestempelten Aktien erfolgt gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheinigungen. Die Bescheini- gungen sind nicht übertragbar. Die Ein- reichungsstelle ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- geigers der Empfangsbescheinigung zu prüfen.

Die Abstempelung der Aktien is pro- visionsfrei, wenn ihre Einreichung bei der obengenannten Stelle am zuständigen Schalter erfolgt und bis zum Ablauf der festgeseßten Frist vorgenommen wird. Jn allen übrigen Fällen wird die übliche Provision berechnet.

Nach Fristablauf werden die zur Zu- sammenlegung bzw. zur Abstempelung nicht eingereichten Aktien gemäß § 290 H.-G.-B. für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für eingereichte Aktien, soweit sie nicht die zur Zusamménlegung erforder- liche Anzahl erreichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien zu RM 20,— auszugebenden ab- gestempelten - Aftien - sowie diejenigen 20 RM-Aktien, von denen jeweils eine auf vier eingereichte 100-RM-Aktien zu- säßblich zu gewähren is, werden nah Maß- gabe des Gesegßes verkauft; der Erlös wird abzüglih der entstandenen Kosten bei Gericht hinterlegt.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien zu RM 100,— auszugebenden Aktien über RM 20,— werden ebenfalls bei Gericht hinterlegt. Nach erfolgter Kraftloserklärung berechtigen nicht abge- stempelte Aktien nur noch zur Jnempfang- nahme des anteiligen Verwertungserlöses

Herabseßung

[83360].

Aktiva. Kassakonto H. Gotthelf. . Gewinn- und

Passiva. -

Verlustkonto

Bilanz am 31. Dezember 1931.

E 2 A E O

Grundstückskonto . » « - «

Aktienkapitalkonto » « « « » Hypothekenkonto « « « «e » « Sue e o a Gee

Gewinnun- und Verlustkonto.

624

51 793 1 500 731

54 650

[|1S| SS

14 000 40 000 650

54 650

E

Gewinn

[85014].

Generalunkostenkonto « « « «

G. D Me. D: D: M: E

Einnahieit « «« « - - * 5

„Jm Exportviertel“ Grundst.-Verw. und Verwert. A.-G., Berlin.

Ge Gebler-Werke, Aktiengesellschaf#t,

Radebeul-D resden. Bilanz für den 30, September 1932.

10 581 500

11 081 11 081

09 56

65 65

Aktiva, Grundstüdcke ° Fabrikgebäude ° Wohngebäude « . Maschinen . . « s Kupol- und Emaillieröfen Gleisanlage . «. Jnventar und Utensilien « Formkasten «5 Sage E «o e ao o Model Rezepte, Patente 1, Schuß- Le e S Roh- u. Betrieb3materialien Halbfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse « Wertpapiere «« » Hypothek « « . « Debitoren « « «e Wel 6

Kasse, Reichsbank u, Post Be Ce s Bankguthaben . . « « « Posten zur Rechnungsab- grenzung D. D . o. Avale 8000,— Verlust . . 45827,16 Gewinnvortrag aus dem Vor- 1A s e

5 782,86

RM 270 000 490 000 100 000 212 500

62 000 1

8 700 10 000

4 000 1

1

LELELIL L

40 044

1

551 715

Passiva. Aktienkapital: Stammaktien mit 19 830 Stimmen « «. « Vorzugsaktien mit 1000 Stimmen

0.0.0 E

1

189 800 33 000

Reservefonds 46 0E Rückstellungen . « « «« Aufwertungshypotheken . Kreditoren a, Lieferungen und Leistungen « « « 5 Bankschulden . . . « Ausstehende Dividenden- [Me S a Posten zur Rechnungsab- Le A Co a) Avale 8000,—

1

222 800 100 000 15 000 10 230

92 968 100 290

433 9 993

1

Gewinn- und Verlustrechnung für den 30. September 1932.

551 715

Aufwendungen.

Löhne und Gehälter » « Soziale Abgaben . «# Abschreibungen a, Anlagen Abschreibungen a, Außen- e S Zinsen E E00 Besibsteuern . «o. Sonstige Steuern . » « Sonstige Aufwendungen

Erträge.

Betrag nach Abzug der Auf- wendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstosfe und der nachstehend aus- gewiesenen Erträge « Außerordentliche Erträge . Buchgewinn aus Aktien- Ci S eo af Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . . 5782,86 Verlust 45 827,16

Schmitt,

folgenden

bzw., soweit alte 100-RM-Atktien in Frage

kommen, der an deren Stelle zu ge-

währenden Aktien über RM 20,—. Deivig, den 2, Febr'ar 1933,

J. C. Richter Aktiengesellschaft,

Dresden,

Gebler-Werke, Uorna Schmitt, Scharli

Jwan van Oß, Hamann,

Radebeul, den 27. Januar 1933, ILIATE C

653 380

Radebeul, den 21, Dezember 1932, Gebler-Werkte, Aktiengesellschaft. Scharlibbe.

Nach der am 27. Januar 1933 s\tatt- gefundenen Generalversammlung besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus erren: Adolf Arnhold, Bankier und Konsul, Dresden, Vorsißender; Moriz Groß, Major a. D., Dresden, stellvertr. Vorsißender; Dr. Walther Gelpke, Dres- den; Paul Gredt, Jngenieur und Konsul, Luxemburg; Dr. Peter Reinhold, Reichs- finanzminister a. D., Berlin; D. Schnur- busch, Kaufmann, Bremen; Friy Thiele, Fabrikdirektor, Dresden; vom Betriebs- rat: August Kretschmer, Formermeister, Radebeul; Adolf Rothe, Handformer,

RM

438 679 39 481 41 273

577 727 21 172

8 653

5 782 40 044

54

86 30

49

[85249]. Stettiner Delwerke A.-G., Züllchow b. Stettin. Die Aktionäre werden hiermit zu der in Gemäßheit der §8 15 und 16 des Ge- sellschaftsvertrags am Sonnabend, dem 4. März 1933, vormittags 11 Uhr, in der Börse zu Stettin abzuhaltenden 23. ordentlichen Generalversamm- lung eingeladen. Tagesordnung: 1, Geschäftsbericht. Vorlage der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrech- nung für das Jahr 1932. 2, Genehmigung der Bilanz und Be- schlußfassung über die Verteilung des Reingewinns, 8, Entlastung des Aufsicht3rats und des Vorstands. ' | 4, Ausfsichtsratswahlen. 5, Wahl des Bilanzprüfers3 für das Ge- | schäftsjahr 1933. Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung is jeder Aktionär berechtigt, welcher seine Aktien spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bis zum Ende der Schalterkassenstunden, so- fern aber dieser Tag ein Sonntag oder staatlich anerkannter allgemeiner Feier- tag ist oder die Banken an diesem Tagé Geschäftsschluß haben, spätestens an dem diesen vorangehenden Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschafts- kasse oder bei einem Notar oder bei dem Bankhause Wm. Schlutow, Stettin, Dres- dner Bank Filiale Stettin, Stettin, Bank- haus S. Bleichröder, Berlin, und der Danske Landmandsbank, Hypothek og Vekselbank, Aktieselskab, Kopenhagen, hinterlegt, so hat der Hinterlegungsschein die Bemerkung zu enthalten, daß die Herausgabe der Aktien nur gegen Rück- gabe des Scheins erfolgen darf. Die Hinterlegungskosten trägt der Aktionär. Die Hinterlegung is auch dann ordnungs- mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu- stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie von einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot behalten werden. Zur Aus- übung des Stimmrechts oder um Anträge in der Generalversammlung stellen zu können, ist der Hinterlegungsschein vor Beginn der Generalversammlung vor- zulegen. Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung und der Geschäftsbericht liegen vom 10, Februar d. J. an in den Ge- schäftsräumen der Gesellschaft zur Ein- sihtnahme der Aktionäre vor.

Züllchow.i. Pom., 3. Februar 1933,

Der Ausfsihtsrat der Stettiner Delwerke Aktiengesellschaft Züll-

chow bei Stettin. Dr. Toepffer, Vorsißender. Der Vorstand.

G. Salhßwedel. F. Schröder,

[85033]. i E „_Vilanz per 30. September 1932.

Aktiva, RM

Grundstücke T0 105 776 Gebäude . E N 444 195 Jnbentax 4 106 580 Maschinen und Geräte 123 340 Wagen und Geschirra 17 500 Pferde « 5 C 7 800 Kraftwagen 12 500 Kaution « « 1918 E 12 233 Außenständs 44 164 Banken s 400 Scheck , 43 Effekten 1 245 Beständs 107 025

984721

0.0 S6 00:0, 6 §0 0 9.0.0.0

eo. 020.o.0

@0 00a d 6A

E E s E E E M

D; 0 0.80.6 9 0 0.0 S

Passiva, Aktienkapital D Es Reservefonds 7 s + « Nicht erhobene Dividende Hypotheken S6 Obligationen . « s Obligationszinsen

Agio E C. &

Kaution . « « Verpflichtungen Rückstellungen, Uebergangs- posten » e o o o Banken Es Mete co 6.0

325 000 82 500 788

237 500 832 400 361

8 204 260

127 789

88 452 111 047 71 046 4 372

984 721

Gewinn- und Verlustrechnung per 30. September 1932.

Soll. Handlungsunkosten Gehalt 0 0D'0o Lohn o eo ooo Soziale Lasten « « Steuern « « « » Zinsen d C Abschreibungen Gewinn per 830,

I S1 I S|I

RM

83 569/47 81 44 01 62 27 55

99 16

0.0 T. 0 o S D: 0.0 S0 Me eo.

pad O

Haben, Rohgewinn

16 840 343/16

_Viedergewählt wurden in den Auf- sichtsrat die Herren: Oek.-Rat Hartmann, Sedliß; Dr, K. Philipp, Dresden; Oefk.- Rat C. Lohse, Dresden; Dir. P. Beert, Dresden; Dir, O. Ficker, Dresden. Vom Betriebsrat: Schurig, Tietz.

Neu hinzugewählt wurde: Dr. E, Heiber, Birkau.

Dresden, den 21. Dezember 1932. Drema Aktiengesellschaft für Ge- winnung, Herstellung und Vertrieb

[spätestens Freitag, den 24, Februar 1933,

f Filiale Eisenah und deren Zweigstelle in

[85312]. Papierfabrik Neumühle A.-G. i. L, Neumühle bei Miesbach, Dberbay. Nachtrag zur Tagesordnung der Gene-

ralversammlung am 16, März 1933, 6. Wahl des Bilanzprüfers für das Ge-

schäftsjahr 1933.

Neumühle, den 2. Februar 1933, Papierfabrik Neumühle A.-G. i. L, Der Aufsichtsrat.

[85248]. Aktienbrauerei Eisenach. Generalversammlung.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft wer- den hierdurch zu der am Montag, dem 27. Februar 1933, vormittàägs 11 Uhr, im „Gewerbehaus“, hierselbst, stattfindenden 46. ordentlichen Gene- ralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Vortrag des Geschäftsberichts und der

Bilanz für das Geschäftsjahr 1931/32. 2, Genehmiqung der Vilanz und der Gewinnvzrteilung.

3, Entlastung des Vorstands und des ___ Aufsichtsrats. 4. Zahlung steuerlicher Belastungen der Bezüge der Aussichtsratsmitglieder zu Lasten der Gesellschaft. . Beschlußfassung über Fortgeltung und

Abänderung der durch die Verord-

nung vom-19, September 1931 auf-

gehobenen Bestimmungen des Ge- sellschastsvertrags: Beantragt wird

Fortgeltung von §8 9 und 10, (Zahl

der Mitglieder 3—12, Wahl mit rela-

tiver Stimmenmehrheit, aushilfs- weise Losentscheidung. Ausscheiden eines Mitglieds beeinträchtigt Be- sch{lußfähigkeit nicht, solange noch

3 vorhandeit, Turnusmäßiges Aus-

scheiden von mindestens 1, eventuell

2 Mitgliedern. Ausscheiden, wenn

Amtszeit seit Ernennung 4 Geschästs-

jahre währt.) Fortgeltung des bis-

herigen § 14 unter Aenderung seines

Saßes 4, (Feste Vergütung an jedes

Aussichtsratsmitglied RM 1000,—,

Vorsißender und Stellvertreter je

Steuerliche Belastungen der. Bezüge trägt die Gesellschast.) Fortgeltung des § 19 Ziffer 5 (Gewinnanteil des Aussichtsrats = 1/, vom Reingewinn

4% Dividende.) 6. Wahlen zum Aufsichtsrat. 7. Wahl des Bilanzprüfers für das Ge- schäftsjahr 1932/33. Diejenigen Aktionäre, welche stimm- berechtigt an der Generalversammlung teilnehmen wollen, werden nach § 16 der Saßungen ersucht, ihre Aktien ohne Er- neuerungs- und Gewinnanteilscheine bis

abends 6 Uhr, ‘an unserer Kasse zu hinter- legen. Zur Entgegennahme derx Hinter- legung sind ¿außer dem Vorstand die Reichsbank, die Commerz- und L Bank Akt.-Ges. Filiale Eisenach, die Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft

Bad Salzungen, die Dresdner Bank Filiale Eisenach, die Stadtsparbank Eisenach, die Thüringische Staatsbauk Eisenach, das Bankhaus Ph. Stiebel, Eisenach, und jeder deutsche Notar berechtigt. Eisenach, ‘den 30, Januar 1933, Aktienbrauerei Eisenach. Dex Aufsichtsrat. Dr. Sommerfeld, Vorsißender,

10. Gesellscaîten m. b

Vekaunntmachung. Sermann/ «& Co. G, m. b. S, (in Liquidation), Lüderißbucht, Südwest-Afrika.

* *

(85302]

Es wird hierdurch bekanntgeniaht, daß am Sounavend, den 8. April 1933, vormittags 10 Uhr, im Büro des Masters of .the High Court, Wind- 0 S. A., eine Gläubigerver- ammlung zum Zwecke der Anmeldung und E von Forderungen statt- E orderungen mülissen in der orm, wie sie die südafrikanishe Kon- kursordnung vorschreibt, angemeldet werden. Die entsprehenden Formulare können im Büro des Rechtsanwalts und Notars Dr. Bruno Dommer, Berlin W 35, Am Karlsbad 10, eingesehen werden, For- derungen sind an den Master of the High Court of S, W. A., Windhoek, zu rihten und müssen denselben spätestens 24 Stunden vor dem anberaumten Ter- min S ri

[84153] - Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 28. 6, 1932 ist die Gese Lal eit Die Gläubiger werden auf- gefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Düsseldorf-Reisholz, 28. cFan. 1933, Vergisches Elektricitätöwerk mbHS. i. L. Der Liquidator.

en. Worms, Liquidator.

[83762]

Herx Regierungsbaumeistéx Ullmann ist niht mehr Geschäftsführer. Unterm 17. 10. 19322 wurde Herr . Getalg Bruno Kost in Drcsden zum Geschäfts- führer bestellt, De VBeschäftsräume unserer Cesellschaft befinden

\

Der Vorstand.

von Lebensmitteln. | Gasch. Lindemann,

sih jeßt ‘in Dresden-A. 19, Spenerstraße 1 Ü

RM 1500,—, Tantieme gemäß § 19. | Nück

nah Abzug der Rücklagen und von | A

[84154]

Durch außerordentlichen Gesellschafter, versammlungsbeshluß v. 9. Jan. 1933 ist das Stammkapital der Firma Eduard Sippah & Sohn G. m. b, H., Eisenberg i, Thür., auf 60000 RM herabgeseßt worden. Die Gläubiger der Gesell kett werden auf. E thre Ansprüche bei der Gesellscha t anzumelden,

Eisenberg i. Thür., 9, Jan. 1933, Eduard Sippach & Sohn G. m. b, 5;

Der Geschäftsführer: H, Voges.

E

11. Genofssen- [82425] aften.

Die Allgemeine Bau-Sparkasse, Verlin, e. G. m. b. H., Berlin W 62, Os, 4, befindet sich in Liqui dation und exsuht um Anmeldung von etivaigen Forderungen,

Die Liquidatoren: Otto Conrad. Kölkeur. Ohle,

Cr

13. Bankausweise,

(850305) Wochenübersicht dex Bayerischen Notenbaunufk vom 31, Januar 1933.

Aktiva. RM Goldbestand 0.20010. 0 #0 30 932 000,— Deckungsfähige Devisen. . 218 000, Wechsel und Schecks . . , 60708 000,— Deutsche Scheidemünzen . 64 000,— Noten anderer Banken «„ « 5 859 000,— Lombardforderungen « « « 1659 000,—

Wertpapiere . . « « « « 5 053 000,— Sonstige Aktiva . 6 624 000,—

Passiva, Grundkapital... « , 15 000 000,— 13 790 000,—

69 463 000,— 8 301 000,—

ld e Betrag der umlaufenden n . t lich . fäui .

onstige tägli ällige Verbindlichkeiten. . . « n Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten 2 423 000,— Sonstige Passiva « . . . 7140 000,— _ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Neichs- mark 2 261 000,—.

[85306] :

am 31, Januar A Goldbestand .…. 8 538 336,44 Deckungsfähige Devisen . Sonstige Wechsel u. Shhecks 20 348 629,95 Deut|he Scheidemünzeu « 14 177,76 Noten anderer Banken « 3147 025,— Lombardforderungen, . . 5850 403,10 Wertpapiere . . . . S S Pasfiva, Grundkapital .. Nüdlägen « „e Betrag d. umlaufdn. Noten Sonstige täglih fällige Verbindlichkeiten . . An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich- Teiten . .. . « « e. 26 667 074,43 Sonstige Passiva . . . . 83474817,34 _ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichs- mark 1 127 368,45.

Badische Bank,

8 300 000,— 3 300 000,— 22 722 300,—

15 598-237,37

[85304] Ausweis der Bank von Dauzig vom 31. Januar 1933 in Danziger Gulden. 8 Aktiva. Gold in Barren und Gold: münzen. «.. . . e + 421372 880 M AUngolaige Devisen . 12 952 578 Dea e e 10 529 329 Danziger Schaßwe@Whsel é Lombardforderungen . . . 040 000 e Steen sel uf anziger Schatzwechsel Danziger Péetallgelt s Sonstige Devisen. : « . darunter für fremde Nech- nung « « « . . 198926 Sonstige täglih fällige For- VEUndN «a a 4 5 778 Sonstige Forderungen. mit Kündigungsfrist L 30 000

Passiva. Grundkapital . «7500 000 Reservefonds . 4 009 698 Betrag der umlaufenden Noten 35 151 945 Sonstige täglih fällige Ver- bindlichkeiten... . « « 5512 432 darunter Giroguthaben: a) Guthaben Danziger Bes hörden und Sparkassen 1 596 014 b) Guthaben aus- “_ ländisher Be- hörden u.Noten- banken . .

4 307 507 220 389

6 497

haben . . , . 8499886 Verbindlichkeiten in fremder S, Sovnstige Passiva. . « . « « Avalverpflichtungen Danzig, den 1, Februar 1933, Bank von Danzig.

6) priva1le Gut-

198-926 116 551

Tiefbau-Gesellschaft m, b. H.

Stand der Badischen Vank

323 902,—

Sonstige Aktiva . . . . 37120 331,17

|1. Handelsregister.

| geschieden. Gleichzeitig ist der Kauf-

Erste Zentralhandel82registerbeilage um Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich ZentralhandelSregister für das Deutsche Reich

L 30.

Ericheini an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis monatlih 1,15 ÆK einslieklih 0,30 Beitungsgebühr, aber obne Besiellgeld; für Selbst- abholer bei der Gejchä!tefielle 09% ÆK monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbsiabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Cinzelne Nummern kosten 15 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein- sendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben,

Berlin, 6onnabend, den 4. Februar

1933

Anzeigenpreis für den Raum elner fünfgefpaltenen Petit;etle 1,10 ÆK. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Jnhaltsübersicht. 1. Handelöregisier. 2. Güterrechtsregifter. . Vereinscegifter. 4. Genofsenschaftéregister. 5. Musterregister. 6. Urheberrehtseintrags- rolle. T7. Seafarke, Vergleichsfachen, Vers mittelung8vertahren zur Schuldenregelung land» wirtihaitliher Betriebe und WVerteilungsver- fahren. 6. Verschiedenes.

Entscheidungen des NReichsfinanzhofs.

6, Die Reichsflnchtfteuerverordnung widerspricht nicht

x Reichsverfassung. Die Begriffe „Wohnsiß“ und „ge- lvöohnlicher Aufenthalt‘! brauchen fich nicht uotvendig gegen- itig ansznschließen, Nach Aufgabe scines Wohnfizes kaun in Stenerpflichtiger den nlichen Aufeuthalt, den er is dahin tatsächlih neben dem Wohnsiß wenn auch ohne fondere Nechtsfolgen hatte, fortseßen. Die Neichs- suchtstenerverordnunxg knüpft die Reichsflnchtsteuer an die infgabe des inländischen Wohnsißes oder des gewöhnkichen infenthalts im Juland, nicht aber an die Verbringung vou Vermögen ins Ansland. Jm Sinne des § 2 Nr. 4 der Berordnnng hat cin Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabi“’, wer rechtêfräftig zu einem solchen Einkommen raulagt ist. Nach §. 1 ter Reichsfluchtsteuerverordnung vom , Dezember 1831 (RGBE{. I S. 731) haben Personen, dre am 1, Marz 1931 Angehörige des Deutschen Reichs gewefen simd und n der Zeit nah dem 31, März 1931 und vor dem 1. Fannar 933 ¿ihren inländij Wohnsiy oder ihren gewöhnlichen Aufent- alt im Jnkand ben haben oder aufgeben, eine Reichsfucht- euer zu entcihten. Unstreitig hat der Bescwerdegegner am 1. März 1931 seine Wohnung in K. aufgegeben und seine Möbel interstellt. Auf den gleichen Tag hat er sich mit feiner Ehefrau pon K. nah dem im and belegenen S. bei dem Einwohner- neldeamt abgemeldet. Die Naht vom 31. März zum 1. April

931 hat der e eer mit seiner Ehefrau in einem Ho el E Anr 1. April ist exr von K. abgereist und hat

ah Berwandtenbesuchen in Mitteldeuishland am 11. April 1931 je Reich3grenze überschritten. Für den Steuerab{chnitt vom . Mai 1928 bis zum -30. April 1929 ist dex Beschiwwerdegegner r Einkommensteuer wah einem Einkommen von 22376 RM echtsfräftig veranlagt worden; sein steuerpflihtiges Vermögen

purde für den 1. Fanuac 1928 und den 1. Januar 1931 auf 33 900 M esigeitellt Auf Grund dieses Sachverhalts sebte das Finanzami gegen den Beschwerdegegner eine Reichsfluchtsteuer pon 8475 RM jest. Der gegen die Festfezung erhobene Einspruch, vurde als unbegründet zurüdgewiejsen. Auf die Berufung des Beichwerdegeguers wurde er von der Reichsfkuchtstewer freigestellt. Das Fènanzgericht geht dabei von der Auffassung aus, daß der Beicliverdegegmwer imländishen W. - dem 1. n have. Nach der Ausgabe des Wohn- ipes “în K. habe ex dort aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt iht mehr haben können, weil die :

Begriffe Wohnsiß und ge- vöhnliher Aufenthalt si pgenseitig ausjchlößen. Dazu habe beim Bejchiverdegegnec noch Absicht gefehlt, sich weiterhin in Deutschland dawernd s m nur NOL E d S Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts urmmt gzu r Be- L ada E auf den L LLsGtG Bescheid des Vorsizenden des Finanzgerihts vom 22. März 1932, in dem die Berufung des Beschwerdegegners gegen die Einspruchsentscheidung als un- begründet zurücgewiesen worden war. Jn diesem Bescheid wind der Standpuukt vertreten, daß der Beschwerdegegner feinen in- ländischen gewöhnlichen. Aufenthalt exst im Laufe des Monats April 1931 aw n habe. Der Beschwerdegegner bezweifelt die Rechtsgültigkeit der Reichsfluchtsteuervecrordnmung, weil fie gegen die Artikel 109, 112 uno 116 RVerf. vecstoße. Nehme man aber ihre Rechtsgültigkeit an, so müsse beftritien werden, daß im vorliegenden Falle die Voraussezungen für die Entstehung der KReichsfluhtsbeuerpfliht gegeben fcien, Die Frage, die Auf- gabe des inländischen iges durch den Befchiwerdegegner niht etwa im deuten Fnuteresse gelegen häbe oder aus volts- wirtschaftlich gere erigen Gründeu erfolgte 2 Nr. 3 a. a. O) sei bisher übevhaupt noch nicht geprüft worden; ein in - abzielendes Verfahren neben der vor- liegenden Streitsjahe. Auch der Tatbestand des § 2 Nr. 4 sei nicht erfullt, weil der Beshwerdegegner nur in einem der dort ge- nannten Steuerabschnitte zu einem Einkommen von r als 20 000 RM veranlagt worden je während Dees r die Entstehung der Steuerpflicht jei, daß dies für die , dem Steuerabshnitt 1931 vorangegangenen Steucrabschnitte gubcesse: Abgesehen davon komme es darauf an, welches Einkommen der Steuerpflichtige tatsä L gehabt“ habe, nicht aber auf die Ver- aulagung. Tatsà lich habe das mmen des Beschwerde- gegners in keinem der in der Verordnung genannten Steuer- abjhnitte den Betrag von 20 000 RM auch nur annähernd erreicht. Ueberhaupt könne das Verhalten des Beshwerdegegners schon des- OE niht unter die Vorschriften der Reichsfluchtsteuerverordnung allen, weil diese ihrer Zweckbeftimmüng nach die Kapitalabwande- rung verhüten solle, während die Abwanderung der Persou für fie belanglos sei. Der Beschiverdegegner habe aber sein gesamtes Vermögen im Dn belassen und bleibe dort nach wie vor steuerpflichtig, ie Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist be- ründet. l geht der Angral. die Rechtsgültigkeit der Y LQSNREE E Res fs MDen e e Bee alle Deutschen vor dem Geseye gleich sind. wiefern di : shrift du lde die Verorduung verlept sein oi ist nicht erkennbar.

heitöpreise, Kölu,

lassung Aa

Aachen, [84770] H.-R. A 1844. Jn das Handels- register wurde eingetragen am 27, Ja-

nar 1933:

Bei der offenen Handelsgesellschaft L, Nufenbetg jr.* in Aachen: Josef Körner ist am 1. Oktober 1932

durch Tod aus der Gesellschaft aus-

Verordnung vom Kraft sbis vgestellt Gletwzeitig

gen D bekanntgemah mann Hans R erg zu n in die |machw einer Gesellshajt als persdulih hastender Ge- ; 17 selljhafter eingetreten. Die Prokura | raumten Termin im des Hans Rosenberg ift erloschen Am 31. Januar 1938: Bei der Firma „Ehape Aktiengesellschaft für Ein-

Zweignieder- E. in em: Durch Generalverfammlungsbeshluß 22 1932 warden die vurh 19. 9, 1931 außer eseßten I beterise des Ge- | st\. rtrags, be i vat und seine Vergütung, wieder- beziehungsweise E wurde der Gesellscha E E e U ciés Hegtiav- deeser ‘ist erlo y, ni - Leeser ‘ist erloschen es uff far uar Some ana dest 1 ge v muß nindestens 17 or Reichs. anzei veröffentliht werden. N Nr Cmtsneriht, 5, Aathen.

Der Umstand, daß die Festseßung von Freigrenzen dazu führen kann, Personen, S mit ihrem Berimägen cer Einkommen dicht unter der Grenze liegen, gegenüber jolhen zu Ee, die die Grenze nur um ein geringes übersxeiten, ist eine [eit- ersheinung aller Grenzziehungen und cin alltägliches Bor- fommnis im Steuerrecht. Gewisse Härten und EIFIR Ingen, die sih daraus ergeben können, treffen aber alle Bürger gleih- mäßig, bei denen die entsprechenden objeftiven Vorausseßungen En sind. Der Grund}aß der Gleichheit vor dem Gesey wird Da urh nicht berührt. Nach Artikel 112 a. a. O. ist jeder Deutsche berehtigt, nach außerdeutshen Ländern auszuwandern. Die Auswanderung kann nur rch Reichsgesey beschränkt werden. Ob Beschränkung durch eine nah Artikel 48 Abs. 2 RVerf. er- lassene Verordnung verfassungswidrig wäre, weil das in Artikel 112 festgeseßte Grundreht nicht zu denen gehört, die nah Artikel 48 Abs. 2 Saß 2 vorübergehend außer Krast geseßt werden dürfen, kann dahingestellt bleiben. Denn die Reichsfluchtsteuer- verordnung nimmt keinem Deutschen das Reht auszuwandern, r knüpft nur unter gewissen Vorausseßungen an die Aufgabe s inländischen Wohnsizes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Jnland eine Steuer an. Nah § 4 RFluchtStVO. entjtehi die nerschuld für Perfonen, die zwischen dem 31. März 1931 und dem 10. Degember 1931, dem Tage des Jukrafttretens der Vec- ordnung, abgewandert sind, erst wah der Auswanderung, für äter verzogene Personen gleichzeitig mit dem Abzug. Der renzübertritt als der lepte Schritt der Aufenthaltsaufgabe ist durch die Verordnung feinem Deutschen verwehrt. Sache der freien Entschließung des Abwandernden ist es, ob er die an den Grenzübertritt angefnüpften steuerlihen Folgen auf sich nehmen will. Artikel 116 RBVecf. wäre nur dann verlegt, wenn die Ber- erdnung das bis zu ihrem Jukrafttreten erfolgte Abwandern mit einer Strafe belegte. Das ift nit der Fall. Wie der Senat in der Entscheidung vom 22. April 1932 Ill A 141/32 (RFH. Bd. 30 S. 339 ausgeführt hat, elt es. sih Hier um ein Steuergejeb, das zwar auch S immungen enthäst, dessen Schwerpunkt abec auf steuerlihem Gebiet liegt. Die Rechtslage ist nicht etwa so, daß eine bisher erlaubie Handlung von einem gewissen Zeitpunkt ab unter Strafe geftellt wäre. Das würde allerdings dem Artikel 146 widersprechen. Hier handelt es e um ine neue En benen Entf B an mer Barcus- eungen gekmiüpft ift. Eine der I ungen ijt die Vornaß ciner E ian innerhalb eimes bestimmten Zeitrauns. Den An- fangs- und Endpunkt diefes Zeitraums fejtzusezen, war der freien Entschließ des i a E: A überlaffen, und keine Schranke der Berfassung hinderte öhn, den Zeitraum durch den 31. März 1931 und den 1. Fanuac 1933 zu begrenzen. _Un- zweifelhaft hätten die Grenzen ohne Berstoß gegen die Verfassung auch weiter gezogen werden können. Das Finanggericht hat den Beschwerdegegner freigestellt, weil er feinen inländischen Wohn- sig nicht E dem 31. März 1931 aufgegeben habe. Der oben wiedergegebenen Begründung dieses Standpunkts kann nit ge- folgt werden; fie verkennt das Verhältnis, in dem die Begriffe Sohn iy” und „gewöhnlicher Aufenthalt“ zueinander stehen, Für diese riffe sind die Vorschriften der Rei abenordnung (§8 80, 81 n. F.) maßgebend . . . Die frühere Familienwohnung hatie der Dmer agean er unstreitig vor dem L April 1931 auf- gegebe n. Mit der Einstellung der Möbel “und der polizeilichen meldung hatte er das Band gelöst, das ihn hinsichtlich eines Wohusizes mit K. verknüpfte. Das Berbringen einer Naht im tel stellt unter den obwaltenden Umständen niht das June- ben eiuer Wohnung dar, auh nicht die Fortfezung seines bis- rigen Woh 5s. Hiernach lag die Le des inländishen nsiges nicht în der Zeit nah" rbe ärz e E ist aber keineswegs gesagt, daß der Beschwerdegegner auh jeiuen ge- wöhnlichen e aof im Deutschen R gleichzeitig mit der Aujgabe seines Wohnsizes in K. aufgegeben hätte. un das Finanzgericht in diefem Zufamme an t, daß die Be- iffe „Wohnsiß“ nund „gewöhnlicher Anfenthakt“ sich nah der ei nordnung gegenseitig ausfchlössen, so ist das uur iu- sofern richtig, als das Steuerreht es unbeachtlih sein läßt, wo Fe- mand seinen gewöhnlihen Aufenthalt hai, wenn er an einem Orte des Deutsheu Reichs seinen Wohnfiß hat. Solange das ejtere Band des Wohnsißes einen Steuerpflichtigen mit dem tschen Steuergebiete verknüpft, fragt die ? n nichts danach, ob ihn au das losere d des nlichen Aufenthalts mit diejem Gebiete verbindet. Glei bestehen tatsächlih aar

tlich beide Beziehungen: zwishen dem Steuerp nd Ea Mets Steuergebiet

in dem gewöhnlichen Falle, d Steuerpflichtige sih dauernd am Orte seines ‘Wohsives anhält Nur tritt, solange dies zutrifft, der ihtspunkt des gewöhn- lichen Aufenthalts rechtliG nicht in die einung, weil er von dem stärkeren Gesichtspunkt des Wohnj überdeckt wird. Das ändert fih aber mit der Ausgabe des 1.siges. Behält danu der Steuerpflihtige noch seinen Aufenthalt im Deutschen Reiche

Altona. [84772] Nr. 3. Eintragungen ins Handels-

regifter. M. ac 19353.

.-R. B s Eitcue Keks“ Ge- E E M in Zwei assung Alt ; Hiaaa Durch Gesellschajterbeshluß vom 17, Oktober N 8 5 des Gesellschaftsvertrags (DertreL @t- ändert La Die Geiellihaft ay inen oder mehrere N Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist ein jeder von ihnen allein zur Ber- eng wi Provue gge R dis T

rtretungsbefugnis führers Loh ist beendet. Kausmann

Mi ufrens M mr Ee

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den Auf-

SVeL-

dem aænbe-

cl

H.-R, A 3116. Walter Gartmaxxn, Altoua-Bahrenfeld: Kaufmann Altowa-Blankenefe.

26. Januar 1933.

H.-R. A_ 2304. Vahr «& Gerkens, Altona: Dem Kaufmann Max Ludwig Weidemann iu Altoua ist Gesamtprokura derart erteilt, daß er wux mit dem Pro- kuristen Karl Wilhelm Bahr zusammen irma verireten darf. Die bisherige Alleinprokura ( L risie: Wilhelm Bahr ift dahin beschränkt, daß er jet me n y 1 Max Ludwig Weidemann zujamuren die Firma ee Hf kaun.

H.-R. V %1. Rudolph Karstadt

bei, so beginnt das bis dahin unbeachtet gebliebene losere Band des gewöhnlichen Aufenthalts seine Rechtswirksamkeit auszustben. Der Gedanke, daß der Steuerpflichtige in diesem Falle mit seinem Wohnsiy au seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgegeben und new nur einen vorübergehenden Aufenthalt genommen hätte, ist ass getünsteli und sahwidrig abzulehnen. Da der Beshwerdegegner unstreitig das Gebiet des Deutschen Reichs erst am 11. April 1938 verlassen hat, bedeutet dieser Tag erst das Ende seines gewöhn- lichen Aufenthalts im Fnland. Damit ist die grundlegende Vor=- ausfebung für die Reichsfluchtsteuerpfliht des Beschwerdegegners gegeben. Wegen dieser Rechtsverlezung war die Vorentsheïdung aufzuheben. Die Sache ist aber noch nicht spruchreif. Sie geht deshalb an die Vorbehörde zurück. Bei der weiteren Bearbeitung sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Die Frage, ob die Auf- gabe des inländischen Aufenthalts durch den Beschierdegegner tim deutsher Jnteresse gelegen habe oder aus voltswirtsd tlich gerectfertigten Gründen erfolgt fei 2 Nr. 3 RFluchtStBO.), ist noh nicht geprüft worden. Das bleibt nachzuholen. Die Prü- fung dieser Frage braucht nicht einem besonderen Verfahren vor- behalten zu bleiben, fie kann unbedenklih hier erfolgen. Nach dem Gutachten des Großen Senats vom 12, Februar 192 Gr. 8. D 2/32 (RFH. Bd. 30 S. 65, 78), dem der erkennende Senat bei- tritt, ist der Antrag auf Feststellung, daß Steuerfreiheit nah § 2 Nr. 3 a. a. O. gegeben jei, an keine Frist gebunden; er fann aso, wie hier geschehen ist, noch im Berufungsversahren nachgeholt wer- den. Wegen der für die Beurteilung eines solchen Antrags maß- gebenden Gesichtspunkte wird auf die Entscheidung des Senats vom 2. September 1932 I[l1 A 290/32 (RFH. Bd. 32 S. 22} ver- wiesen. Abzulehuen is die Auffassung des Beschwerdegegners, daß der Tatbestand des § 2 Nr. 4 micht erfüllt sei, weil er nur in einem der dort genannten Steuerabschnitte zu einem Einkommen von mehr als 20000 RM veranlagt worden sei. Dieser Stands . puuft erweist sich ohne weiteres als unzutreffend, wenn man den in der Verordnung negativ ausgedrückten Gedanten positiv aus- spricht. Dabei muß folgendes ‘beachtet werden: Wenn eine Be- fretungsvorschrift (in negativer Fassung: „steuerpflihtig sind nicht . ._.“) mehrere Bedingungen nebeneinander festjegt, so ve- deutet das in der entsprehenden Heranziehungsvorschrist (in der positiven Faffung: „steuerpflihtig sind . . .“), daß die Steuer- icht eintriti, wenn auch nux eine der Bedingungen nit erfüllt ist, Wer, um steuerfrei zu sein, in drei Steueravschnitten mit feinem Einkommen unter 20000 RM geblieben sein muß, erfullt diese Bedingung nicht, wenn er auch nur in einem der drei Ab- schnitte über 20 000 RM Einkommen gehabt hat. SHierna genügt es für den Eintritt der Reichsfluchtsteuerpflicht, wenn eine Perfon mur in einem der in der Verorduung genaunten Abschnitte ein steuer- pflichtiges Einkommen von mehr als 20 000 RM gehabt hat. Das ist hier der Fall. Jm Sinne der Verordnung hat ein Einkommen von mchr als 20000 RKM „gehabt“, wer rechtskräftig zu einem solchen Einkommen veranlagt worden ist. Wenn nah F 3 a. a. O. E die Höhe des Vermögens, nach der fih die Steuer berehnet, er leßte Vermögensteuerbescheid maßgebend ist, so muß das Ent- sprechende für die Höhe des Einkommens gelten, auch wenu das nicht ausdrücklich ausgesprohen ift. Daß hier das veranklagte Einkommen gemeint ist, ergibt fich auch aus den fpäteren Säßen des § 2 Nr. 4, wo verordnet ist: „Wenn Ehegatten . . . zusamnren veranlagt worden find . . ., fo kommt es für die Anwendung der Befreiungsvorschrift (Sas 1) darauf an, welches . . . fteuzrpfli- tige Einlommen die Ehegaiten zusammen gehabt haven . . .“. Dana E es ausgeschlossen, unter „gehabt haben“ ciwas anderes u verstehen als „sind veranlagt worden nah . . .“. Abgesehen davon kann es niht Aufgabe der mit der Festsjezung der Reichs- fluchtsieuer betrauten örde jein, nabzupräfen, ob ein Stener- flichtiger auch wirklich das veranlagte Einkommen „gehabt“ abe. Vür das Steuerrecht ift die Frage, welches fieuerpflichtige intfommen cine Perfon in cinem Abschnitt gehabt S mit s rehtsfräftiger Veranlagung cndgültig erledigt. An die Ein- wendungen, die der Bejhwerdegegner aus der Zweébestimmaung der Verordnung gegen seine Heranziehung herleiten zu fönnen glaubt, gehen fehl. Die Verordnung ft die Steuer an die Aufgabe des inländijhen Wohnfibes oder Aufenthalts, niht aber an die Verbring des Vermögens ins Ausland. Deshalb unter- liegt der Reichsfluchtsteuer au cine Person, die uur inländiïhe sämt sus ihtig blazbe ge Mg fas ie dee Genie schränkt steuerp ig bleiben würde, f ihr die Grund ehören. Diese geseblihe Regelung hat insofern ihre guten Gründe, als sid mcht übersehen läßt, vie lauge die zur Zeit der Wohnfizverlegung bestehenden Verbaltnifse unveränder: beîtzhen bleiben werden. Wenn der Beshwerdegegner also die Anstcht vertritt, daß steuerflühtig niht werden Tonne, wer sieucrp?lèdtig bleibt, jo ijt das in diesem Zusammenhange nicht richtig. Desbatd ist es für den Eintritt der Reichsfluchtsteuerpflicht des Beschtwerde- ners ome Bedeutung, wenn er sein Vermögen zunächst m Fi- and belasjen hat. (Urteil vom 15. Dezember 82 [Ill 4 W222) nar 1933. Aktiengesellschaft, Hamburg, mät Wr Zweigni afung in Altona: J# der Generalvertamminng vom 15. Sep tember 19382 ist beschlossen worden, das Grundkapital von 8 000000 M auf 75 000 000 NM în erleihterter Ferm herabzufeben_ Die Kapital2heradegung tit erfolgt. Das Grundäapital dete 75 000 000 RM__ Dar den aïcèden Beschluß ijt die Saduug § 1 (Sidà F S (Grundtapital und Einteileng) Æ- ändert. Die dur Artikel VI1 dec Bere ordne voui 19. Septewber 1 ft getreæuen Es Vere

Férmeninhaber

des Prokurisieu Karl

œu

des Gejellicha?tsvertraqs über die sammensezung, Bestellung und Dex gütung des Nufsichèscats. wäulih die T 12 dis 16 und § N Ziffer 5, sind în unveränderter Ferm mit Ausnahme E

mit dem Prokuristen

nuar 1933