1919 / 1 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919 |

voraussihtlich stattfindenden Seedampfschiffs- maschinistenprüfungen sowie Vor- und Haupt- prüfungen zum Schiffsingenieur. Termine für die Prüfungen zum Seemaschinisten 1Ÿ. Und 111, Rate. amburg*®) . . Januar 23 Libeck . « - «Februar 26. Rur) L Königsberg « März 2.

| j | anzig .- » . « o Me WeeITemunde » 2 T S E c BD, Bremerhaven .. e A lensburg . . . Bl Flensburg . e TA remen . . „Februar 10. Mod « = 204 lensburg . e Va L O 98, pamburg*) +00 Hamburg *) E Drs Hamburg **) . v E 1 ADAaMDUrE T) 0 LO L und L Nlaiie, Lamdurg f) - Januar 27. | Flensburg . . . Februar 17. anzig . Ly e. 28 | Hamburg ff) . März 3. Bremen . . „Februar 10. O: aw e 90 Schiffsingenieur. Vorprüfung: Hauptprüfung: Bremen . . . Februar10. | Bremen . Februar 10. 2) Nur Prüfung zum Maschinisten 4, Klafse. u“ u i ä 8, Klasse. T u , "” u 2. Klasse. u " P i Klasse.

Anmerkung: Alle Termine können um einige Tage verschoben werden. Drlfngen au einer Prüfung sind an den Vorsitzenden der betreffenden fungsk ommission zu richten. Meer At über die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1919 voraussihtlich stattfindenden Prüfungen zum See- steuermann und Schiffer auf großer Fahrt. Zeitpunkt der Prüfung zum Seesteuermon n.

Neoftodt . L Cra . Februar 3. Schiffer auf großer Fahrt.

Altona: « » , Sanuar 27; Leer März 24.

Moltockd . . . „Februar 83,

Anmerkung: Die Prüfungen können verschoben werden. Meldungen j! einer Prüf. ng sind an den Vorsißenden der Kommission für die See- E und Seesteuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrtsschule zu richten.

BVelanutmacmunga,

detreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch die Hessische Landes-Hypothekenvank.

Vom 28. Dezember 1918.

Auf Grund der B:kanntmachung des Staatsministeriums vom 17. Januor 1903 (Reg.- Blatt .S. 23) erteilen wir hier- durh der Hessischen Laades- Hypothekenbank, Aktiengesellschaft u Darmstadt die Genchmigung zur Ausgabe von auf den Au bgiwr lautenden und zu 4 oom Hundert verzinslichen Kom- munalschnlav-r\c{h'eibunge" im Gesam1b trage von 10 000 000 (Reihen XVIIT und XIX) nebst zugehs igen Zinsscheinen.

Die Rückzahlung ist bis zum 2. Januar 1923 aus geschlossen.

Die Stüeeinteilurg für jede der beiden Reihen ist folgende:

250 Stück, Buchstabe A zu 5000 #6 = 1250 000

O o, B 2000 == 2000.000 O A anal u 2000 L 1800900 O D 5 000 L =- 900000 W0 6M ¿ 000; m 0900; 1002 ¿E40 m WOOO.

Darmstadt, den 28, Dezember 1918.

Hessisches Ministerium dec Finanzen. Henrich.

Befamrntmachung.

Die Zwangsverwaltung des inländishen Vermögens der britishen Firma Pickering & Berthoud Ltd., Manchester, insbesondere ihrer Hamburger Zweigniederlassung, ist beendet.

Hamburg, den 830. Dezember 1918. Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Ti A:

Dée von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 193 und 194 des Reichs-Geseßyblatts enthalten: Nummer 193 unter Nr. 6608 eine Verordnung über den Anbau von Zuer- rüben und das Brennen vou Rüben im Betriebsjahr 1919/20, vom 27. Dezember 1918. Nummer 194 unter Nr. 6609 eine Verordnung über den Verkehr mit Süßigs- keiten, vom 28. Dezember 1918. Berlin W. 9, den 30. Dezember 1918.

Poslzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 195 und 196 des Reichs-Geseßblatis enthalten:

Nummer 195 unter Nr. 6610 eine Bekanntmachung über eine einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife, vom 28. Dezember 1918, unter Nr. 6611 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 97. Dezember 1918 und unter Nr. 6612 eine Verordnung über die Verfallserklärung von Waffen und Heeresgut, vom 28. Dezember 1918. Nummer 196 unter Nr. 6613 eine Verordnung zur Trains der Verordnun ber die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen National» versammluug (Neichswahlgeses) vora 80. November 1918, vom 28. Dezember 1918. Vexlin W. 9, den 31. Dezember 1918.

Vosizeitungsamt. Krüer.

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Preußen.

Dem Unterstaatssekretär in den Bauableilungen des M inistexiun:s der öffentl:chen Arbeiten und Staatskommifsar für das Wehnungswesen Wi: klichen Geheimen Rat -Dr. Fiei- herrn von Coels von der Brügghen ist die nachgesuchte Entlassung cus dem Staatsdienst erteilt worden.

Der Ministerialdirektor Wirkliche Geheime Rat Peters ist zum Unterstaatssekretär im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ernannt worden.

Der Neichekommissar für Wohnungswesen Scheidt ist zum preußischen Staatsfkfommissar füc das Wohnungswesen bestellt worden.

VEroxT dnung zur Abänderung der Verordnuna über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landes- versammlung vom 21. Dezember 1918 (Geseßsamml. S. 201).

Vom 28. Dezember 1918.

Die Preußische Negierung verordnet mit Geseßzeskraft, was folgt : :

Für die Wahlen zur verfasfunggebenden vreußis{chen Landesver- sammlung finden die §8 2 und 3 der Verordnurg zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 19. Dezember 1918 (Reichs - Gesetbl. S. 1441) sowie die Vorschriften der Vérordnung zux Abänderung der Wahlordnung für die Wahlen zur verfa\sunggebenden deutschen Nationalver)ammlung vom“ 19. Dezember 1918 (Neichs - Geseßbl. S. 1442) mit der Maßgabe Anwendung. daß die Wahblvorschläge spätestens am 11. Januar 1919 beim Wahlkomniifssar einzureichen sind.

8 2. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung. Hir\ch. Braun. Eugen Ernft.

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Rosenfeld.

YelauntmacGung

der Preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel.

Vom 14. Dezember 1918.

Die Verleihung von Orden findet hinfort niht mehr statt, doch ist es jedermann gestattet, ihm früher verliehene Orden, insbesondere auch Kriegserinnerungszeichen, weiterzutragen.

Die Verleihung von Titeln findet ebenfalls niht mehr statt. Verliehene Titel können weitergeführt werden.

Für die Beamten wird eine Neuregelung der Amigs- bezeihnungen im Anschluß an die in Aussicht stehende Reform des Beamtenrechis und der Befoldungsverhältnifse vorgenommen werden. Bis dahin bleiven für si2 die bisherigen Bestim- mungen über Amtsbezeihnungen bestehen.

Berlin, den 14. Dezember 1918. Die Preußische Regierung, Hirsch. Ströhel[l.

Ausführungsanweisung zu der Allerhöchsten Verordnung vom 20. März 1905 (Geseß:Samml. S 173) über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für das gewerblihe Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung.

Auf Grund der 88 3 und 6 der Allerhöcchsten Verordnung vom 20 März 1905 (Gesez-Samml. S. 173) ‘bestimme ich hierdurch folgendes :

S 1,

Vom 1. Januar 1919 ab erfolgt die Bearbeitung der dem Landes- gewerbeamt zugewiesenen Aufgaben in zwei Abteilungen. In der Abteilung A4 werden die das gewerbliche Unterrichtswesen betreffenden, in der Abteilung B werden die das Handwerk, die Gewerbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Angelegenheiten bearbeitet.

S2

Für die Beseßung mit Mitgliedern und den Aufgabenkreis der Abteilung A bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Sie gelten auch für die Abteilung B, soweit niht nachstehend etwas anderes be- stimmt wird.

8&3, Die Abteilung B hat die Aufgabe, in den das Handwerk, die Gewexrbeförderung und das Genossenschaftswesen betreffenden Fragen

1) den Minister durch Abgabe von Gutachten und Anregungen technisch zu beraten,

92) an der Verwaltung und Aussicht der dazu dienenden Gin- richtungen teilzunehmen,

3) über die Entwicklung Verwaltungsberichte zu erstatten,

4) die im Inland und Ausland erscheinenden Veröffentlichungen zu sammeln und systematish zu ordnen.

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Der Abteilung B gehören mit vollem Stimmrecht die ordent- lien und diejenigen außerordentlihen Mèttglieder an, die der Minister in diese Abteilung beruft. Die übrigen außerordentliche- Mitglieder und die Mesferentéèn im. Ministerium können an Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Handwerkskammein und die Verbände der gewerblichen nossenschaften sind berechtigt, dem. Minister Vorshläge für ‘di- rufung auße:ordentliher Mitglieder zu machen.

(Fs bleibt vorbehalten, au die außerordentlihen Mitglie Abteilung B neben der Erledigung der rege!mäßigen Geschä besonderen Aufträgen (Untersuchungen an Ort und Stelle 11 gleichen) zu betrauen.

S 5.

Die außerordentlichen Mitglieder versehen ihr Amt als ( amt. Den außerhalb Berlins -und seiner Vororte Wohnenden als Ersatz der Reisekosten bis auf weiteres der Betrag der i karten 2. Klasse und ein Tagegeld von 15 46 mit einem für Dienstreisen der Staatsbeamten jeweilig in Frage kommer Teuerungszuschlag erstattet. Die gleihen Entschädigungssäße wer bei Dienstreisen gewährt. Staatsbeamte erhalten Veisekosten u. Tagegelder nach den geseßlihen Bestimmungen.

S 6. y Die Abteilung B hält nah Bedarf, jedo wenigstens allmonat: lich, regelmäßige Sißungen ab, zu denen tämtlide Mitglieder schrift-

lih zu laden sind, Beschlüsse und Gutachten werden mit Stimmen«

mehrheit gefaßt.

Für die Abstimmung gelten die Vorschriften in § 15 der Aus- ffßrung8anweisung vom 8. April 1906 mit der Maßgabe, daß die Abgabe besonderer Gutachten dor ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zulässig ist. Auch kann die Minderheit ra Ee uen, daß ihr Gutachten mit dem Beschluß der Abteilung dem nister

vorgelegt. wird,

Dem Minister bleibt vorbehalten. in Fällen von

Bedeutung, in denen er Bedenken trägt, dem SGutachte

teilung zu folgen, eine no&malige Erörterung in Jeiger anzuordnen. z

Berlin, den 31. Dezember 1918. Der Minister für Handel und Gewer" Fishbe d.

Ministerium fürHandelund E

Der Berginspeïtor Hermann K o ch des L Kattowiß is in gleicher Eigenschaft dem Kattowi überwiesen worden.

Ministerium für Wissenschc und Volksbildung

Der bisher an der Staatsgalerie Dr. Heinrih Zimmermann aus W- Direktorialassistenten bei dem staatlichen in Berlin ernannt worden.

Preußische General-Lott:

Die Ziehung der 1. Klass Süddeutschen (239. Preußischen nah planmäßiger Bestimmung am Anfang nehmen. Das Einschütten Nummerröllchen der 13. (239.) Lott röllchen der 1. Klasse dieser Lotteri- 1919, Nachmittags 11/4 Uhr, dv öffentlih im Ziehungssaal des Lot vorgenommen werden.

Berlin, den 31. Dezember 1

Preußische Generc Ulrich. Gro

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Heran?

Sn Abänderung mei! zember 1918 (Reichsanzet( gegeben, daß der Erze1 ohl vom 1. Januar 1f Grund eines von der geschlossenen oder von 10,-— 6 für den Zentn

Berlin, den 830. D der Slaallichen

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Dem Verkäufer straße 17, habe i fügung vom 25. S 1917, Amtsblatt mit \ämtlichen Ge §2 Absay 2 * (RGBVl. S.

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DETARAUTMNaGUnA

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geset- sammd(. S. 357) ut bekanntgemacht:

der guf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Geseßsamml!. S. 153) ergangene Erlaß des Staats- ministeriums vom 2 November 1918, betreffend die Ver- leihung des Enteignungsre{chts an die Stadt Hannooer zur Erweiterung des Döhrener Friedbofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 47 S. 267, ausgegeben am 23. November 1918,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußishen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11721 eive Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesversammlung vom 21. Dezember 1918 (Geseß-Samml. S. 201), vom 28. Dezember 1918, und unter

Nr. 11722 eine Bekanntmachung der preußischen Regierung, betreffend Orden und Titel, vom 14. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 31. Dezember 1918.

Geseßsammlungs3amt. Krüer.

Nicitamtliches. Deutsches Nei. Preußen Berlin, 2. Januar 1919.

Am 2. Januar 1819 erschien in Berlin die erste Nummer

der durch eine Kabinettsorder bes Königs Friedri Wilhelm III. begründeten „Allgemeinen Preußischen Staatszeitung“. Nachdem die Zeitung im Jahre 1843 die Bezeichnung „Allgemeine Preußische Zeitung“ erhalten hatte, wurde ihr im Jahre 1851 die Be- zeihnung „Königlich Preußisher Staatsanzeiger“ beigelegt. Nach Errichtung des Deutschen Reichs erschien das amtliche Blatt am 4. Mai 1871 zum ersten Mole unter der Bezeich- nung „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“. Es ift ihm somit vergönnt, am heutigen Tage auf ein hundertjähriges Bestehen zurückzublicken.

Der bisherige Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bussché-Haddenhausen hat einen mehrmonatlihen Urlaub nachgesucht und erhalten. Zum Unterstaatssekretär ift der bis- herige Dirigent der polilishen Abteilung des Auswärtigen Amtes Freiherr Langwerth von Simmern ernannt worden; weitere Veränderungen in der handelspolitishen Ab- teilung und in dec Presseabteilung des Auswärtigen Amts stehen bevor.

- EL P LEE T E

Der Archivasfistent Dr. Smidt ist von Marburg nah Weßlar verseßt und mit der Verwaltung des dortigen Staats- archivs beauftragt worden.

Ueber den Rücktransport der deutshen Truppen aus Rußland und die damit zusammenhängende Frage der Bekämpfung des russishen Bolschewismus durch deutshe Truppen erfolat, wie die deutshe Waffenstillstand3- Tommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, mii- teilt, seit 14 Tagen ein politish bedeutsamer Notenwechsel zwishea dem Oberkommando der Alliierten und der deutshen Waffenstillstandsfkommission. Der Aus- gangspunakt dieses Notenwechsels ist eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung des den Rücktranspart betreffenden Artikels XII Abvj. 2 des Waffenstillstandsvertrags. Er lautet:

Alle deutschen Truppen, welche sih augenblicklich auf den vor dem Kriege zu Nußland gehörigen Gebieten befinden, müssen eben- falls hinter die deutschen Grenzen, wie sie am 1. August 1914 waren, zurückgehen, sobald die Alliierten unter Berücksichtigung der inneren Lage dieser Gebiete den Augenblick für gekommen erachten.

Der Marschall Foch hat nun in einer Note den Artikel XIT fo ausgelegt, daß die deutschen Truppen fo lange in Ruß- land bleiben müßten, als es die Entente M richtig befindet, im Juteresse der Bekämpfung bes russishen Bolschewismus durch deutsches Militär. Zugleich beklagt sich Foch darüber, daß die deutschen Truppen in Rußland im Kampf gegen die Bolschewifi nicht eifrig genug seien, ja daß sie geradezu den Bolschewismus in den von -ihnen noch beseßten russischen Gebieten begünstigen und unkerslügen. Dieser Auffassung stellte der General von Winterfeldt die Entstehungs» ge\chichte des Artikels XIT gegenüber :

Der ursprünglihe Wortlaut der Waffenstillstandsbedingungen forderté die sofortige Zurückziehung der deutschen Truppen von den besegten russishen Gebieten. Die deutschen Vertreter schlugen jedo vor, im Interesse der Bewohner dieser Länder die deutschen Kruppen vorläufig dort zu belassen. }

Die Berechtigung dazu wurde zugestanden. Eine Verp flich- tung gegenüber den Alliierten, für Nuhe und Ordnung zu forgen, hat Deutschland damit nicht übernommen. Deutschland kam der Aufgabe, im Osten für Nuhe und Ordnung zu forgen, freiwillig nach, solange es in seiner Macht lag.

Nunmehr hat neuerdings der Vorsißende der Deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretär Erzberaer, unler Bezugnahme auf diese Erklärung des Generals von Winterfeldt die deutschen Vertreter in Spaa gebeten, nochmals darauf hin- zuweisen, daß die Auffassung, als ob wir in Artikel XIT die Verpflichtung übernommen hätten, unsere Truppen so lange im Ostgebiet zu® belassen, bis die Alliierten ihren Abzug für zweckmäßig halten, nicht der getroffenen Abmachung entspricht. „Wir haben seinerzeii“ so lautet die Aeußerung des

_Etaatssekretärs wörllih weiter —, „als von uns die

sofortige Räumung verlangt wurde, mit Nüccksicht auf die Möglichkeit ihrer raschen Ausführung wegen des Mangels an Eisenbahnmaterial und im Hinblick auf das bedrohte Schicksal der besezien Gebiete darum gebeten, unsere Truppen uo länger bort lassen zu dürfen. Darauf wurde uns dies in orm bec endgültigen Fassung des Artikels XI1 bewilligt, 9 daß die Worte „sobalb die Alliierten den Augenblick sür ge-

men erachten“ den äußersten Zeitpunkt bezeichnen, bis zu dem wir die Gebiete besezt halten können, und nicht etwa den frühesten, zu dem wir berechtigt sind, fie zu räumen,

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Die Annahme der Eatente, als ob unsere Tiuppen eigenv- mächtig oder gar auf höheren Befehl dem Boischewismus absihtlich Vorschub leisteiea, - sei es direkt oder durch Be- hinderun, antiböoischewvisher Maßnahmen, {s nicht zutreffend. Auch wic und unsere Truppen sehen in dem Bolschewi¿mus eine außero: dentlih große Gefahr und tun alles, um diese Gefahr abzuwehrea. Die Entente wird zugeben müssen, daß diele Gefahr für uns viel größer ist als für sie selbst oder sonslige Staaten in der Welt, und kann da- von überzeugt sein, daß wir schon im eigenea Jnteresje alle möglihen Maßnahmen treffen, um das Vordringen des Bolschewismus zu verhindern. Daß unsere Truppen nach vierjährigem Kampf und in Anbetracht der Lage nur noch den Wunsch nach Rückkehr in die Heimat hegen und daher dem Vorrückten der roten Truppen nicht überall den Widerstand entgegensegen, der uns selbft erwünscht ift, fönnen wir nit bestreiten. Wir tun aber alles, was in unseren Kräften steht, um dieser Kampfmüdigkeit der Truppen durch Ermahnung, Aufklärung und Ersezung durch fri‘chere Truppenkörper entgegenzuwirken. Wenn die Entente die Auffassung hat, der Bolschewismus sei etne Gefahr, der auf jeden Fall und mit allen Mitteln ent- gegengetreten werden müße, und wenn sie der Anficht ist, daß unsere Kräfte dieser Aufgabe nicht genügen, wäre es zweckmüäßig, weon sie selbsi ihre Löung in die Hand nehmen oder wenigstens fi daran beteiligen würde. Jedenfalls müßten wir nohmoals darauf hinweisen, daß wic die Aufgabe lediglich im Jatérésse der Allgemeinheit, der beseßten Gebiete und unserer felbst übernommen haben und auch gera weiter nah Möglichkeit übernehmén wollen, daß uns aber eine entsprehende Verpflichtung in Artifel XIL, wie die Entftehung8geschichte der jeßigen Fassung klar ergibt, nicht auferlegt ist.“

Die Entente erblickt, wie die Deutsche Wafféenstillstandes kommission ferner mitieilt, den Hauptzweck des Waffen- stillstandes darin, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten durch Deutschland zu cerhindern. Ler Geist, in welchem alle weiteren Verhandlungen von Seiten der Entente geführt werden, hängt also davon ab, die Entente davon zu überzeugen, daß Deutschland die Demobilmachung ohne jeden Hintergedanken tatsächlich und so schnell wie möglich durchführt. Darum war es von Wichtigkeit, der Entente eine Uebersicht über die Fort- schritte der deutschen Demobilmachung zu bieten Das ist von seiten der Deutschen Waffenstillstandskommission zum Jahres\chluß in Form einer Note geshehen. Aus dieser Ueber- cht geht hervor :

An der gesamten Westfront befinden G, abgesehen von den Frieden3garnifonen nur noch einige 20 ges{lossene deute Divisionen, deren älteste Jabrgänge auch bereits entlaffen find. Die Armeeober- kommandos und Heeresguppenkommandos find bereits in der Auflösung begriffen. Damit geht dite mtilitärisGe Kommandogewalt an der Ostgrenze der neutralen Zone vollständig in die Hand der Friedensgeneral- fommandos über. Dieser Zustand wird bet der Heeresgruppe A bis 2. Januar, bei der Heeresgruppe B ¡wischen 10. und 13. Januar, bei der Heeresgruppe © etwa um dieselbe Zeit erreiht sein. Jm Be- reih der früheren Heeresgrupye D übt schon jeyt das General- fommando des XIV. Armeekorps die alleinige militärishe Kommando- gewalt aus.

Damit ist deuitscherseits die völlige Unmöglichkeit einer Wiedereröffnung der Feindseligkeiten erwiesen. Es wurde des- halb von der Deuischen Waffenstilltandskommission angeregt, nunmehr weitere Erleichterungen sür den Verkehr und die Verwaltung im besezten Gebiet zu gewähren und an allen geeigneten Sißen der alliierten Kommandobehörden deutsche Verbindungsoffiziere einzustellen. Diese sollen die Kontrolle der Polizeitruppen in der neutralen Zone, die Regelung örilicher Unfragen sowie die Cinreiseerlaubaisse usro. erleichtern.

Ferner wiederholte die Deutsche Waffenslillftandskommission ihr Ersuchen, zum Rüccktransport der deutschen Truppen aus der Ukraine (rund 250 000 Mann) den Seeweg freizugeben. Nach den legten Meldungen ist die Bahn für den Abtraneport aus Nikolajew bereits in den Händen itarker Bolschewistenbanden. Dex Landweg is völlig abge-

schnitten. Einen deutschen P gibt es niht mehr. 5

Die Gefahr wächst täglih, da mit Angriffen über mächtiger russischer revolutionärer Kräfte zu renen ift. Die Kampf- fraft der noch auf russishem Boden stehenden deutschen Truppen ist infolge der Abgabe von Waffen und Munition an die Entente sowie durch Mangel an Geldmitteln und ausreichender Verpflegung sehr geshwächt.

Heeresgut ist Reichsgut

Gib heraus, was nicht Dir gehört. Reithsverwertungsamt, Verlin F. 3, Friedriwstcaße 66.

Im Fort von dec Tann bei Straßburg befinden si{ noch pel deutsche Herren interniert, darunter Land- gerihtsdireltor Aron, Landgerichtsrat Blum, Rechtsanwalt Dr. Schroeder, Polizeikommißsar Jllges, zwei Kriminalwacht- meisler Hien und Robert, Privatarzt Dc. Wieger, Kaufmann Muenter und der sozialdemokratische Reichstags8abgeordnete Boehle. Außerdem ist eine unbekannte Anzahl von Herren in anderen Forts interniert. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde im Unstrage der deutschen Regierung von seiten der Waffenstillstandskommission in Spaa hiergegen Einspru h erhoben und um sofortige Freilassung sämtlicher Juternierter gebeten. |

Die \chwedische Regierung hat nah einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlihen Mitteilung den zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche am 2, Mai 1911 abgeschlossenen Handels- und Schiffahrts- vertrag gekündigt. Der Vertrag tritt mit dem Beginn des Jahres 1920 außer Kraft. Die \hwedishe Regierung hat ih pes itig bereit erflärt, in Verhandlungea wegen einer provisori Fin Regelung der Yandelaverbiuduagen flir die Keit vem Ablecuf des Vertrags bis zum Abschluß enes neuen Ver- trags einzutreten.

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In verschiedenen polnischen Zeitungen ist die Nachricht verbréitet worden, daß die deutsche Gesandtschaft in Warschau fi mit bolschewistischen Umtrieven be- faßt und die Vermittelung zwischen polnischen und russischen Maxirnalisten übernommen habe. Hierzu wird dem „Wolf- schen Telegraphenbüra“ amtiih mitgeteilt : :

Die von der polnischen Presse verbreitete Nachricht ist erlogen. Weder der deutshe Gesandte Graf Keßler noch ein anderes Mitglied der Gesandtschaft hat unmitte'bar oder mittelbar in irgendeiner Forta mit den polnischen oder rusfishen Bolschewisten in Verbindung ge standen. - Alle Nachrichten über die Aufdeckung eines von der deut- hen Gesandtichast angezettelten 1maximalistisden Komplotts, übtxr Gelder, die von «¿tiber Seite hierfür bereitgestellt worten seten, sind vollständig erfunden. Die Regierung erwartet. die Veröffentlichung der angeblich in den Besiy der polnischen Regierung gekommenen Berwei?ftücke.

Der Vollzugsrati des A.- und S.-Rates Groß Berlins veröffentlicht eine Bekanntmachung (gez. Rich. Müller und Molkenbuhr) in der er mitteilt, daß er auf einen wieder- holt geäußerten Wunsch, dessen Berechtigung und Erfüllung mit jedem Tage dringender werde, einer der nächsten Voll- versammlungen des Groß Berliner Arbeiter- und Soldatenrates Richtliniea für die Aufgabe und das Tätigkeits- gebiet des Arbeiter- und Soldalènrates zur Vesczluß- fassung vor!'egen werde. Um einerseits die nötigea Unterlagen für diese Richtlinien zn schaffen, andererseits auch den Wünschen aller Berufsgruppen Rechnung zu tragen und uferlosen Le- batten in der Volloersammlung vorzubeugen, hält der Vollzuas- rat Vorbesprehungen mit den in Frage kommenden Be- rufsgruppen für erforderlih. Diese Vorbesprehungen finden

7 statt im:

Abgeordetenhaus, Prinz-Albrechtstraße.

1) Für die Arbeiterräte der Freien Berufe: Sonn- abend, den 4. Januar, Vormittags 10 Uhr. S

2) Für die Arbeiterräte der Großbetriebe: Sonn- abend, den- 4. Januar, Nachmittags 4 Uhr. :

3) Für die Arbeiterräte der Kleinbetriebe bzw. der Betriebe, die keinen selbständigen Wahbikörper bilden: Sonntag, den 5. Januar, Vormittags 10 Uhr. : j

4) Für die Arbeiterräte der selbständigen Ge- werbetreibenden: Montag, den 6. Januar, Vormittags 10 Uhr. L L

5) Für die Arbeiterräte der KaufmännisGen Betriebe: Dienstag, den 7. Januar, Nachmittags 4 Uhr.

6) Für die Arbeiterrätie der Reichs-, Staats- und Kommunalbetriebe: Mittwoch, den 8. Januar, Nach- mittags 4 Uhr.

Ju der Sigung des Zentralrais vom 30. Dezember wurden laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zu- nächst Geschäftsfcagen behandelt, und zwar wurde das Arbeits- gebiet ‘des Soldatenausschusses festgelegt, die Verteilung des übrigen Arbeitsfeldes an einzelne Kommissionen beraten und der Geschäftsgang besprochen. Dann wurde der Name „Zentral- rat für die sozialistishe Republik Deutschland“ festgelegt. Für den Zentralrat wird einer der Vorsizenden verbindlich zeichnen. Ferner sind gültig Unte: fertigungea der Art: Zentralrat usw., Kommission für . . . . Für die einzelnen Kommisfionen unter- zeichnet ein Mitglied der betreffenden Kommission rechtsgültig unter Voraussetzung von J A. j

Ein eingegangenes Schriststück über das Finanzgebaren einiger A.- und S.-Räte wurde einer Kommission zur Be- arbeitung übergeben. Mehrere Eingänge betrafen die Geseßwerdung durch Durchsührung der fieben Hamburger Punkte. Auch für diese Angelegenheit wurde eine Kom- mission zur Vorberatung eingeseßt und der Vorfißende des Z3.-R. außerdem beaufiragt, uo am gleichen bend über diese und mehrere ähnliche Fcagen mit dem Rate der Volfs- beauftragten fich auszusprechen. Auch u dem Aufuujse Hindenburgs, der Erklärung Gröaers usw. will der Z-Rat zusammen mit dem Rate der Volksbeauftragten demnächst Stellung nehmen. Ferner wurde beraten, wie eine engere und ständige Fühlungnahme mit den Volksbeauftragten tehnisch durchzuführen sein wird. Es wu-de weiler ve- chlossen, daß über die Frage der Deserteure und deren Ent- lassung auf ordnungsmäßigem Wege von der Delegation der Soldaten zusammen mit Noske und mit einem Mitgliede des Groß Berliner Vo!lzugsrates beraten werden soll. Cine längere Ecörterung war nötig über die Zuständigkeit für die Ausstellung von Vollmachten, namentlih übec die Kontrole der Jnhaber solcher Papiere durch die Reichsämter. Ein Bentralratsmitglied besprach in längerer Rede die unbedingte Notwendigkeit der A.- und S.-Räte. Allerdings müßten die bereits entstandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedeu- heiten mit den bestehenden Behörden und Körperschaften von jeßt ab vermieden, Uebergriffe der A.- und &.-Näte verhindert werden und die Röte ih den Anordnungen des Zentrakruts in Berlin unterftellen. : i |

In der vorgestrigen Sigung des Zentralrais fand eine längere Aussprache über die Zuständigkeit des Zentralrats vnd der anderen Organe für die Ausstellung von Vollmachten statt. Allgemein herrschte die Anficht, daß Vollmachten von den Volksbeauftragten und den zuständiaen Refsoris auszufertigen seien. Es wurde betont, daß auf alle Fälle Leute, diz Voll- machten erhalten wollen, den Nachweis ihrer ordnung?mäßten Wahl, ihrer Beföhigung und eine Bescheinigung der Not- wendigkeit einer Vollmacht beizubringen haben. Gegenftand

der Beratung waren die gesamten Ostfragen. Beschlossen

wurde, gemeinsam mit den Volksbeauftragten, dem Kriegs- minister und dem preußischen Minister des Janern die Un- gelegenheit zu behandeln. Beschlossen wurde weiter, eine Stigung mit dem preußischen Staaisministeriuum abzuhalten, um Bericht über dessen bisherige Tätigkeit und die Absichten für die Zukunft erstatten zu lassen. Ferner wurdé beschtofsen, die Zahl der Volkadeaustraaten, nachdem der Gerosse Löbe, Bres au, abgelehnt hat, bei fünf zu belassen.

Das Kriegsministerium teilt über die Ablieferung von Waffen und Heeresgerät mit:

Unter Bezugnahme auf die Verordnung des Nats der Volks- beauftragten vom 14. Dezember 1918, betreffend Ablieferung von Waffen und Heeresgerät, werden die Generalkommandos und Kommandanturen geheten, den Zivilbehörden bei der Einziehung vou Waffen und Munition und son|itigem Peeresgerät aller Art auf An- s&xdexung weitgekendite Aae na E gewähren. i

Bas abgegebene Sgt, t ficher aunzubewabren und je nad) der Art sobald als möglih au die für die Aufbewahrung vor- gelehenen, den Generalkommandos bekannten Stellen, | nötigenfalls in

abe gelegene Sammellager, überzuführen.

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