1919 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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__ Hiernach werden nicht mehr avgenommen: Priva1briefe über 50 g Gewidt (Päckchen), amtiiche und private Postanweisungen und endungen unter Wertangabe fo! T

t 41105 I 13 "T » Or CenTTDaietle.

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2) Für die in Kurland, Livland, Litauen usw. stehenden Truppen der 8. und 10. Armee amtliche, gewöhnliche und eingeih-i:be"e zsriefe und Postkarten, Postanweisungen und Dienstpakete towie in Privats- angelegenheiten: gen öhnliche Briefe und Zeitungen bis 50 g

Gewicht, Postkarien und Loft mweisunyen.

¿„_ _Piernah werden nicht mehr angenommen: Privatbriefe über 20 g Gewicht (Päckchen), sowie amtliche und private Sendungen

unter Wertanç abe.

Troßdem noch aufgelieferte unzuläfsige Séndungen werden den

Abfendern zurügegeben werden.

Es wird dringend empfohlen, in den Au f\chriften der Se ndungen an die Truppen des Ostheeres außer dem Zusay e Wten“ fünftig auh noch das Land (Kurland, Litauen, Ufraine usw.), in dem der Empfänger sich befindet, anzugeben, damit bei den Postanstalten Zweifel über die Zulässigkeit der Sendungen

vermieden werden. Berlin, den 4. Januar 1919.

Der Staatssckcetäc des Reichspostamts. Rüdlin.

Déetanutmagsunag. Ar. V, R. 1110/19; 18, ERA.

Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschafiliche

Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Actitel 1.

Die Be?anntmachung Nr. 1; 1772/5. 17. KRA., betreffend Be!chlagnahme und Höchstpreise von Tier haaren, deren Abgängen und Abfällen sowie Abfällen und Abgängen von

Wollfellen, Haarfellen und Pelzen, vom 1. Juni 1917 und

die Nachtragébefanntmahung zu der obigen Bekanntmachung

Me M. L 1070 O 12 RRA, vom 16. Dezember 1917 treten außer Kraft. 4 Artitél Il Diese Bekanntmachung tritt am 4. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 4. Januar 1919.

Kriegs-Nohstoff-Abteilung. Wolffhügel.

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VetanutmaGUuUng,

betreffend Höchstpreise für Eisen, Siahl und Walzensinter

Nr. F. R. 1080/12. 18. KRA,

Im Auftrage des Neichsamts sür die wirischaftliche Demobi!mach1ng wird folaenrdes angeordnet:

Die auf Grund des Ei suchens des Kri gsministeriums, Kriegs- amt. vom 16. 6, 17 Nr. ät. 848/6. 17, KRA. erlassenen Bekannt- machungen der Militärbefehlshaber, betreffend Höchstpreise für Eisen und Stahl (Roheiten und Nohstabl, Halbieug und Grzeugnisse aus Cisen und S1ah!, gewalzt orer gezogen) scwie die Bekanntmachung,

betreffend Höchstpreise für Walzensinter Nr. E. 750/8. 18, KRA,, vom 10, August 1918 treten mit Wirkung ab 1. Januar 1919 außer K1aft.

Durch diese Aufhebung wird die Wirksamkeit von Verträgen, die zur Zeit des Bestehens der festgeseßten Höchslpreise abgeschlossen worden Tind, nicht verührt. Ist in solhen Verträgen der Preis durch den feweils zur Zeit der Lieferung geltenden Höchstpreis bestimmt, jo tritt an die Stelle d Höchslpreises der zur Zeit der Lieferung angemessene Preis. Für Lieferungen, die zum Zwecke der Aus- tübrung von Notarbeiten im Sinne der V. rordnuny des Neichsamts für dle wirtshattlihe Demobilmabung Nr. ll. 190 18. U.M. 4. bom 21. 11. 1918 auszuführen find, dürfen keine böberen Preise ge- fordert oder gezahit werden, als die im leßten Vierteljahr 1918 gültigen Höchstpi eise.

Berlin, den 5. Januar 1919,

Kiiegs-Nohstoff Abteilung. Wolffhügel.

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BeLauntmaGuná.

Der Herr Staatssekretär des Neichswirtschaftsanmts hat durch Erlaß vom 14. Dezember 1918 die von der Ver- einigten Dänischen Lebensversicherungs - Aktien- Gesellshaft Hafnia in Kopenhagen am 7 Januar 1914 und 29 Mai 1918 beschlossenen Aenderungen der Satzung, welche insbesondere die Haftung und Beteiligung der Aktionäre, die Gewinnbeteilizung der Versicherten, die Vermögensanlage und die diensiliche Stellung der Direktionsmitglieder betreffen, genehmigt.

Verlin, den 3 Januar 1919.

Das Aussicht8amt für Privatversicherung. Fauyv.

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DETLAA MP0:

Dem Gummiwarenhändler Ernst Eduard Ludwig Krumbiegel, Fnhaber der Firma G- H Lunckewitß, in Dresden, Pirnaische Straße 12, ist dec Handel mit Gummi und gummihaltigen Waren wieder gestattet worden.

Dresden, den 2. Januar 1919.

Der Nat zu Dresten, Gewerbeamt B. Reichardt.

Preunufszen.

Auf Grund des Artikels 2 des WohnungÞ2geseßes vom 28. März 1918 (G. S. S. 23 ff.) wird hiermit die Ent- eignung der in der vorgelegten Katasterhandzeihnung vom

27. Augast 1918 1ot umränderten Flächen durch die Königg- |

berger Baugenossenschaft, E. V m. b. H. in Königs- berg in der Neumark zur Ecrichtuog von Kleinwohnungen für zulässig erklärt.

Berlin, den 83. Januar 1919. Preußische Regierung. Jn Vertretung:

Der Staatskommissar für das Wohnungswesen. Conze.

Y Ministerium des Ynnern.

Das Meningokokken-Genickstarre-Serum mit dex

Kontrollnummer 8, geschrieben: „Acht“, aus der Chemischen

abrik E. Merck in Darmstadt is wegen Abschwächung zur ehung bestimmt.

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Kriegsministerium.

Militärintendant Geheimer Kriegsrat Runge ist zum Militärintendanten des 1. Armeekorps ernannt worden.

Bekanntmachung.

Wie an allen preußischen Unioe1sitäten, so wird auch in Halle zwishen d:m Schluß des laufenden Wintersemesters und dem Beginn des nächsten Sommersemesters für Kriegs - teilnehmer sämtlicher Fakaltäten ein Zwischensemester ein- gescaltet, in welhem alle ordentlichen Vorlesungen gehalten werden. Der Beginn dieses Zwischensemeste1s ist auf den 3. Februar und der Schluß auf den 16. April 1919 fest- gesezt. Die Jmmatrikulation beginnt am 15. Januar und endigt am 15. Februar 1919, die Annahme und An- meldung der Vorlesungen hört am 22. Februar 1919 auf.

Dem Kriegsdienst is die Tätigkeit im vater- ländischen Hilfsdienst gleichgestellt. Das Zwischen- semest-r wird als volles Studienjemester angesehen. Neben den Vorlesungen und Uebungen werden Ergänzungs- und Wiederholungskurse abgehalten, die den Kriegsteilnehmern die Einarbeitung in ihr Studium und die Wiederauffrishung ihrer Kenntnisse erleichtern follen.

Vocbildungs- und Führungsausweise sind, wie für die ordentlichen Semester vorgeschrieben, bei der Anmeldung zur Jmmatrikulation vorzulegen. Gedruckte Vorlesungspläne sind durch das Universitä1ssekretariat zu beziehen.

Halle, den 2. Januar 1919,

Der Rektor der Universität. Brockelmann.

Bekanntma ung.

Meine Anordnung vom 17. Junt d. J.,, wodur dem Manufakturwarenhändler Wilhelm Corall und dessen Chefrau Anna, geb. Bacher, in Osterath, der Handel mit Manu- fakturwaren unter}agt worden ist, hebe ich hiermit wieder auf.

Crefeld, den 7. Dezember 1918. é

Der Landrat. Eichhorn.

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Bekanntmachung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuveilässiger Personen vom pandel habe ich dem Lederhändler Frit Grote in DU ebot, G ölner Straße 89, wohnhatit, die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedar1s gestattet.

Düsseldorf, den 31. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Lek r-

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BETaAR E Gu Das von mir unterm 11. Juni ds. Js. gegen den Fabrikdirektor Ernst Bergenthal in Halle i. Westf, erlasiene Vers bot des Handels und die unmittelbare oder mittelbare Be- teiligung am Handel mit rohen Häuten, Leder, Lederwaren und Treib- riemen jeder Art habe ih durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben. Halle i. Westf., den Z1. Dezember 1918. Der Landrat. N oœehbrig.

Dan tau na.

Der Frau Paula Flamme in Bochum, Faisex- ftraße 45, ist auf Grund der Bundesratêverordnung vom 23. Sep- tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlä|siger Pertonen vom Handel

- MGBl. S. 603 der Handel mit Gegen ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Le bensmitteln aller Art, sowie die Vermittlertätigkeci1 hierfür wegen Unzuver- lä!sigkeit unter}agt worden.

BVochum, den 30. Dezember 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung. I. A.: Fißmer.

Bekanntma GUmn g

Dem Milchfuhrmann Warnedcke in Altenbagen, Land- kreis Celle, ist der Handel mi t M il ch jeder Art auf Guund der Bundeëratsverordnung vom 23. September 1915, betr, die Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt worden.

Celle, den 21. Dezember 1918.

Der Landrat. von Harlem.

Bekann La Gu 0:6:

Dem Metgermeister Wilhe lm Schenkel in Huckingen ift der Handel mit Gegen ständen des täglihen Be- darfs, insbesondere mit Vieh und Fleis, jowie jede mittel bare und unmitteibare Beteiligung an einem jolhen Handel untersagt worden.

Düsseldorf, den 23. Dezember 1918.

Der Landrat. pon Berat h.

BêéukftanntmaMung

Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekanntmahung zur Fern- baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist der Ehefrau Sofie Dobenedcker zu Erfurt, Bülow- straße 11, wegen nachgewie!ener Unzuveriäfsigkeit der Handel mit Vieh, Fleish und Fleischereierzeugnissen untersagt worden,

Erfurt, den 31. Dezernber 1918.

Die Polizeiverwaltuug. Schmidt.

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Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekänntmahung zur Fern- haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist der Frau Frida Dobenecker zu Erfurt, Bülow- straße 11, wegen naGgewiesener Unzuverlä)sigkeit der Handel mit Vieh untersagt worden.

Erfurt, den 31. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. Sch{chmid t.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung der Reichsstelle für Shuh- versor S voti 8. Juni 1918, betr Ausbesserung von Schuhwaren und Herstellung von Maßschuhwerk, (Deutscher Reichsanzeiger vom 10. Funi 1918) habe ih den Eheleuten Ferdinand SWhöttler hierselbst, Limbeckerstraße 54, und deren Tochter Emilie chöôttleq

bierselbst, Limbecerstrafe 54, die Herstellung von Mak sc{uh- werk und Ruebesserung von Shuhwaren unterjagt. g / Cffen, den 28. Dezemter 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. I. A.: Dr. Helm.

Bekanntmaqchunsg.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Ebefrau des Anton NResmer, _Hufelandstraße 15 a, der Ehefrau dés Arthur Tondinñg, Altenessenerstraße 303, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglihen Bedarfs sowie die Ver- mittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 28. Dezember 1918.

Die städtischWze Polizeiverwaltung. I. A.: Dr. Helm.

Betauntma Ut E Auf Grund der Buntesratsverordnurg vom 23. September 1918 habe ih dem Händler Heinrich Hühnerbein hierselbst, Holandstraße Nr. 4a, den Handel mit Lebens- und F utter- mitteln aller Ait und Gegenständen des täglichen Be- darfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den ?. Januar 1919.

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Die städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Qr. Helm,

BektanunutwmaGunaga;

Auf Grund tes § 1 ber Verordnung zur Fernhaltung unzuver- läsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 (Neid 8- Géseßbl. S. 603) ist dem Hotelier Otto Klapp stein, ÎInhater von Bode's- Hotel, Königstraße 8, die Abgabe vog Speisen und Getränken inGast-und Schankwirt- {chaften untersagt. Nur die Abgabe des exsten Früßhstückks an seine Hotelgäste ist ihm bis auf weiteres gestattet.

Stettin, den 29. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Wen gel.

(Fortsezung des Amilichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches, Deutsches Reih.

Preußen. Berlin, 6. Januar 1919.

Die Reichsregierung beschäftigte fih in ihrer var" gefirigen Nachmittagssizung mit einem Gesetzentwurf, be? treffend Verhütung der Kapitalabwanderung, und mit dem Aufruf zur Bildung einer freiwilligen Wehr- der morgen erscheinen soll.

Die Beratungen der Reichsregierung und des Zentralrats, die untec Zuziehung des neuen KriegEministers in den lezten Tagen staltgefunden haben, sind in allgemeiner Uebereinstimmung beendet worden. Man hat sih ange sihis der Ereignisse zu einem wesentlihen Ausbau des Grenzshußzes entschlossen. Morgen werden gleichzeitig mit dem Aufruf an die Freiwilligen die einschlägigen Bestimmungen über die Kommandostellen, die Höhe der Löhnung und die Art der Organisation veröffentlicht werden.

Nach einer Mitteilung des „Wolfsschen Telegraphenküros“ bestehen immer noch Zweifel über die Stellung der Reichsregierung zu den Vorgängen in der Provinz Posen. Es wird daher nochmals darauf hingewiezen, daß die Aeußerungen des Mitglieds der Reichsregierung Dr. Lands berg in der Sipung des Piovinzialvolkeauss{1:}es der Pro- vinz Schlesien vom 30- Dezember volllommen in U-berein- stimmung mit seinen Kollegen in der Regierung gemacht worden sind. E A

Der Zentralrat hat in seiner vorgestrigen Sigung, der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, einen vom Soldaten- aus\chuß voiliegenden Entwurf, betreffend die Offizie: fasinos und die Verpflegung der Offiziere, an die Vo!ksbeauftragten weitergegeben mit dem Ersuchen, die Dinge im Siune der Vorlage zu regeln. Ein Ai trog auf Unterhaltung eines Kuri:rs mit dem Landessoldatenrat Bayern wurde abgelehnt. Eine Anzahl geschäftliher Angelegenheiten wurde teils end- güstia erledioi, teil verschiedenen Jastanzen überwiesen. Ueber eine Verorduung, betreffend das Finanzgebaren der Arbeiter- und Soldatenräte, fand eine längere Es terung stalt, und es wurde beschlossen, daß die Finanzkommission diese Verordnung mit den Volksbeauftraaten beraten und nach erfolgter Beratung dem Zentralrat Bericht erstaiten soil. Verschiedene östliche soldatische Angelegenheiten wurden entsprehenden Kommissionen überwiesen.

Die Vorbereitungen zur Nationalversammlung werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, troy der von Marschall Foh bereitwilligst erteilten Zusicherungen von den militärischen Unterbehörden der Allii-rten in den beseßten Gebieten unnôtig erschwert. Die Waffenstillstandskommijsion hat alle Verstöße gegen die unzweideutigen Willensäußerungen des Marschalls Foh in Spaa zur Kenntnis gebraht und um sofortige Gegenbefehle von sciten des Obertfommandos der Alliierten ersucht.

Am 183. Januar und an den folgenden Tagen foll in Berlin eine Konferenz wirtshaftlihec Sachver- ständiger, einberufen vom Deutschen Handelstag, tattfinden, um die für die Fiiedensve: handlungen in Betracht kommenden wirtschaftlichen Fragen vorzubereiten. - Die verschiedenen Mate- rien werden in kurzen Reden bebandelt werden. Die Tagung wird im Neichstagsgebäude ftattfiaden.

Jn allen Fällen, in denen der Verdacht vorliegt, daß Heeres gut troß der erlassenen Gesezesbesltimmungen und der wiederholten öffenilihen Aufforderungen nicht abgeliefeit ist, fönnen Durhsuchungén angeordnet werden. Das bei diesen aufgefundene Heeresgut wird als verfallen erklärt und außerdèm tritt, worauf das Reichsverwertungs8amt heute wieder hinweist, shwere Bestrafung ein.

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__Déèer für Ansprüche aus den Militärvers ge}even zuständige Ned werden, daß de Entscheidun

die obzrfte Militärverwaltu hatte (z. B. über die D et beschädigungsfrage), in zwei Fnstanzen Versorgungsberechtigten

s und öffentliches Verfahren bzi den

Beisein des Ant: agstellers oder dessen

besonderen Nerfmale des

Fachgerichte \o

Festitellung3ver

Gerichten vorbehalten wzr.

Eine entsprechende

sobald die Bundes:

veröffentlicht werden.

orqunqgs- )t8weg soll derart g erweitert g über die Fragen, in denen bisher 0gsbehörde endgüitig zu befinden Þ enstbeshädigungs- und Kriegsdienst- fünftig von besonderen Fachgerichien geiroffen wird, als Richter vertreten find. Verhandlungen im Vertrete1s werden die neuen Verfahrens [l auch die E-tscheiduog über fahren übergeh

Ir S R, T P Oi B R RSA I I Et Ma

: die Fragen im en, die bisher den ordentlichen

Verordnung wird in allernächster Zeit aaten ihre Zustimmung erieilt haben

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arme;

Im größen Sißungssaale des A Delegierten der Bürger Deutschen Reiche zusammen, um bewegenden wichtigsten Tagesfragen S chienen waren etwa 240 Delogierte, ands vertraten.

»geordnetenhauses traten räte aus dem ganzen zu den das Bürgertum tellung zu nehmen. die 140 Städte Deutsch- der „Deutschen Allgemeinen 1 Und Bischiüsse entnehmen

aestern die

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1 Einem Bericht über die Verhandlungei

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Eröffnung der Tagung rats Groß Berlin Dr.-Ing. W. Bürgerräte betonte, Dr. Mever-Absberg Bürgerräte, und Verlagsdirektor Dr. Wa blen zur Natto fammlung nastebe „Die Bürgerräte

Schaffung und Sie lehnen jede einseitige p geseßlose Klassenherr lihen Lahmlegung 1 Wir erachten die VBürgerstandes

Aufstieg unseres

durch den Vorsißender des Bürger- Koch, der die Notwendigkeit der

(München)

( Aufgaben Privatdozent

Karstädt Georg Bernhard (Berlin) über die nalversammlun g. Es wurde von der Ver- nde Entschließung gegen eine Stimme gefaßt : \{chleuntgste geseßmäßiger Verhältnisse l arteipolitisde Vergewal1igung und schaft ab, weil sie zur kulturellen und wirtschaft- 1nseres Volkes und jeiner Zukuuft führen muß. Erhaltung eines arbeitsfreudigen und für die wirishattlihe Gesundung und Volkes für unentbehrl1ch.“ wurde gegen eine fleine Minderheit

bürgertag erwartet von den politi1chen des Bürgertums. liche Verbindung de der Wahrung der innerer ch außen dient.“

tre nachdrücklich Sicherung

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lebenéträftigen den fulturèllen Gine zweite Entschließung

„Der Neichs- aftvollen Schuß j t er die wetitest mög- r bürgerlihen Listen überall da, wo fie 1 Reichseinheit und der nationalen Interessen

angenommen : Parieien den fr Vor allem abex empfiehl

Hoetzfch i: it. Nachdem ein Vertreter aus den für die 820 000 Deutschen der Provinz Posen «gespro nach änderten Reden wurde eine mit aller Entschied Partikularismus, g gen und Westen, für das S unb für den Anschluß österreichische N

eint, Ostmarken chen hatte, und Entschliekung angenommen, die si enheit für die Einkeit des Neiches, Vergewaltigungen und Annexionen im Osten elbstbestimmungêrecht der deutschen Stämme Deutsch. Oesterreichs aussprach. j egierung wurde ein Telegramm ab Zum Sthluß behandelte Konsul M ar eines Netichsbürgerrats Auf seinen Antiag faß

An dié deutfsch-

x die Frage der Bildung vom prinzipiellen Standpunkt aus. fammlung einmütig folgende Ent- ie er. heute versammelt ist, fon- wäblt eine Kommission, welche fassung der Bürgerräte, b. für dzügen eindeitlih für das Reich

te die Ver : 2 eDer Reichsbürgertag, tituiert ih als Reichbsbürgerrat und die leitenden Grundsäge a. für die die Aufgaben derselben in ihren Grun

zum nächsten Versammlungsort Leipzig bestimmt urèen mit einem Hoch auf das aemein Neichöbürgertags geschlossen.

worden wax, w

i same Vaterland die Verhandlungen des

0. Dezember 1918, ' veröffentlicht ist, mmovngen und Hinweise er Verteidigung im v»rfüaung weist auf die Bedeutung máßy vo. bereiteten Verteidigung nicht Interessen des einzelnen Ange!chuldiaten, e Strafrechtspflege in ihrer Zu diesem Zwecke weist sie die Staatsanwalt- haften an, gruudsäßlih bereits in noch Grmittlungsvezfahren dem Veriteidiger die fiatten, «der dadurch in die Lage kommt, \ Anfan, sstadium durch geeignete des Tatbestandes empfohlen, die ge Verteidiger __ Referendare in einfaheren Sachen und untex Auswahl, die eine wirksame Ve stellt werden. dient auch die weitherziger Weise teidigung anzuerkennen sind, auf Uebernahme der Negel unterstüßen geben, die ein möglich sammenwirken zwischen d dringend empfehlen.

Jn einer weiteren Verfügung vom 3 Preußischen Justizministerialbiatt/ bisherige Justizmiaisler Besti r Förderung der Aufgaben d trafverfahren. Die einer rechtzeitig und sachge nur für die besonderen namentlich auch für d Gesamtheit hin.

niht gerichtlichen Akteneinsicht zu ge- chon in dem wichtigen Antäge an der Auftlärung Avch den Gerichten wird sehlihen Bestimmungen über die Akteneinsicht entgegenfommend Offizialverteidiger einer persönlichen rfeidigung gewährleistet, be- Zur Hebung des Ansehens der Verteidigung daß die Staatsanwaltschaft in prüfen soll, ob die Kosten der Ver- dige Auslage des Angeschuldigten und daß fie bei Bejahung dieser dieser Kosten auf die Staatsk soll, Schließlih werden Hinweise ge- entgegenkommendes geshäftlihes Zu- en Justizbehörden und der Verteidigung

E T R Es P E Lf E E E E E E A

mitzuwirken.

Bestimmung,

als eine nol1wen

Preußische Regierung hat vorgestern, Telegraphenbüro“ meldet, an den Volksrat der chstehendes Schreiben gertchtet:

2. Januar teilen wir ergebenst ers Ernst in mißverstandener

tadt Breslau na Auf das gefällige Schreiben vom mit, daß die Aeußerungen des Minist

orm wiedergegeben sind. Die ganze Unterredung bestand über- nur in wenigéèn Worten über die polni\hen err Ernst steht mit uns auf dem Standpunkt, daß wir d |pirationen mit allen zu Gebote stehenden werden, wie dies ja au in unserer zember. zum Ausdruck gebracht ist, dârauf, daß wir früher über den Umfang in bezug auf Organisation 1 Maße otrientiert waren. vor unsere höchste Herrn Minister Ernst völlig überein.

Berhältnisse. en polnifchen Vlitteln entgegentreten Bekanntmachung vom 10: De- Aeußerung bezog sich nur der poinishen Bewegung 1nd Bewaffnung nicht in ausreihendem Der Schuß des Deut\chtums wird nah wie

Aufgabe sein. Ju diesen Zielen stimmen wir mit

In Posen fand am Freitag ein des polnischen Obersten Volksra laut Bericht des „Wolffschen Telegra Polen wollten der Friedeuskonferenz absolut nicht vorgrelfen, würden aber niht zugeben, daß fie an ibrer nationalen Organisation gehindert werden

e Vollvérsammlung its stait, in der Korfaaty phenbüros“ erfläite, die

In der Judenfrage be-

nehme.

Artilleriekaserne untergebraht werden sol].

\hließungen abhängig.

Zeitungen beseßt.

Bei pflichtwidriger Nichtablieferung von Heeresgut

erfolgt

Durchsuchung un schwere Bestrafu g.

Reichóverwertungsamt, Berlin W. 8, Friedrichstraße 66.

Vayern.

_Die „Korrespondenz Hoffmann“ veröffentliht ein vor- läufiges Staatsgrundgeseß der Republik Bayern:

Der Wesltkrieg hat den Zusammenbruh der politischen und wirtschaftlichen Ordnung herbeigeführt. Das entrechtete, von der Entscheidung über eine Lebenstragen ausgesperrte Volk wurde von schrankenlos herrshenden Gewalten in Krieg und Untergang getrieben. In der Stunde höchster Not aber raffte ih dieses ohnmächtige Voll auf, zertrat in gewaltiger revolutionärer Erhebung das \Guldige System der Vergangenheit und riß die Macht an sh. Das politis obnmächtige Voik wurde durch die Revolution das freieste.

Das bayerishe Volk ist in der Befreiung Deutschlands poran- gegangen. Es ist ents{lossen, als ein frafstvolles, selbsttätiges Glied in einigem Verein deutscher Staaten und im Geiste des kommenden Völkerbundes zu wirken, der die Menschheit zu fri. dliher ge\chäft- licher Arbeit sür alle Zeiten. zusammenschließt.

Die Vergangenheit ist tot. Auf ‘nêéuèn Wegen ringt das Volk

um die Gestaltung seines Schicfsals. Daß dieses Vo!k in seiner Gesam!heit trei über die Bedingungen und Formen seines Lebens entscheidet, ist das unantastbare, ewige Grundgeseß der bayerischen Republik. Seine Herrschast soll nit in der Unwendung leerer äußerlicher Rechte bestehen, sondern in der unmittelbaren und unab- lässigen Mitarbeit an den Angelegenheiten des Staates und in der geseßlich verbürgten Macht, den Volfswillen jederzeit durhzuseßen. Diese lebendige Demokratie vollzieht und vollendet ih in ten freien Organisationen des Volkes, wie im Landtag und ganz besonders in der Volksäabstimmung, die den Zweck und die Wirkung hat, die Ueber- einstimmung wischen dem Willen des Volkes und feinen Ver tretungen in Regierung und Landtag zu fichern. Die uneinge\{chränkte Herrschaft des Volkes, die gewaltige Kraft der Massen, kann aber nur dann in \{öpferishe Leistung ümgesetzt werdèn, wenn alle mit Kopf uind Hand Arbeitenden üm Staate durc)- dringen sind von der einbeitlißen Erkenntnis der Staatsziele und der Klarheit über die Mittel ibrer Erreihung. Aus der völligen Zetrüitung der alten Vérbältnisse kann nur die foztale Neuordnung berausführen. Die neue Demokratie kann ihre Lebensfähigkeit und ihr Daseinsrecht nur in dem Grade beweisen, als es ihr gelingt, in ruhiger, organisierender Arbeit den sozialen Neuaufbau der Gesell\haft von Grund aus zu verwirklichen, |

În einem umfäfsenden Berfafsungsweik sollen die Mundiäge ber sozia!istis{Wen Republik zur Darstellung gelangen. Bis zur No

*

_hauptete er, daß zwischen der Berliner Regierung und den

RO z - M a R a j Y EN ATIGACEA, 1944) Le MNESIENET, É 4 a S CSORIRRARO S 7 ui Lot M T I é S H Ee nie R E Nee S ORASE L A E A S e A 6 N NESL Es M Ik U E E: ?AOMRZS Wo MRA E 7 1/3 URE LAEO 4. S I E „L N M A1, RPORA M IN L pr N Ls d A L L h M8 s un s d E Se t r ap E P E S S S S E u L E E S

endung dieser Aug=be, ‘die dem von der revolutionären Regierung

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jüdischen Organisationen bezügli einer antipolnishen Presse- fampagne ein enges Einvernehmen bestehe. Die Juden in Posen hätien cin Jnteresse daran, dieser Aktion en1gcgen zu arbeiten. Etwaigen gewaltsamen Eingriffen gegenüver be- säßen die Polén Gegenmittel, und zwar in Gestalt einer ober- |eusGen Organisation gegen die Regierung, feroer vor allem in Gestalt der Lebensmitteleinfuhr, die stets der jeweiligen politislhen Lage angepaßt werden fönnte. Be- üglih der Verhafluvg verschiedene poluisher Bürger in Eimland uzd Masuren drohie Korfanty mit Gegen- maßnahmen der Provinz Posen. Es wurde einmütig be- schlossen, einen aus 100 Mitgliedern aus ganz Polen be- stehenden Nationalrat in Warschau zu begründen, der alle Parteien umfassen und bis zur Zusammenkunft des poln:schen Landtages die Funktionen eines Kontrollorganes über- nehmen sol. Saließtih wurde eine Entschließuna ange- nommen, in der es heißt, mit Nücksiht darauf, daß allein der Oberste Volks1at die tatsächlihe Viacht besiße, die Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, sowie das Leben und Eigentum der Bewohner ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Nationalität zu beshüßen, sei es unbedingt notwendig, daß der Oberste Volksrat die Verwaltung in jeine Hand

Eine in Hohensalza am Freitag abgehaltene Versa mm- lung derx führenden deutschen und polnischen Per- sönlichkeiten mit dem Negimentskommandeur des Jnfanterie- regiments Nr 140 wurde, obiger Quelle zufolge, angesichts der Verhältnisse beschlossen, an den Kriegsminister ein Telegramm zu richten, in dem um Abberufung des dort garnisonierenden Jnfanterieregiments Ne. 140 gebeten wird. Die Po'en hatten ein Ultimatum gestellt, in dem hervorgehoben wird, daß sie nicht mehr für die öffentlihe Ruhe und Sicherheit bürgen, wenn die deutsche Truppe weiler in der Stadt verbleibe. An Stelle des Regiments soll eine aus Deutschen und Polen be- stehende Sicherheitswehr treten, die in der frei zu n achenden

Der Polizeipräsident von Berlin, Eichhorn, ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ seines Amtes enthoben worden. Wie hiesige Blätier berichten, hat Herr Eichhorn einem Ver- treter“ der „Lelegraphen:Unien“ gegenüber crklärt, daß er den Verlreter der preußischen Regierung aufgefordert habe, ihm schriftlich die Gründe seiner Entlassung mit- zuteilen, und daß er die Absicht habe, ‘oùf dicje schriftliche Antwort schuiftlih zu antworten. Feiner fordere er, daß ihm das Recht erteilt werde, vor dem Zentralrat Rechenschaft über scine bic herige Tätigkeit abzulegen. Er sei au der Ansicht, daß der Berliner S1cherheitsdienst, wie auch die gesamten An- geieaecnheiten des Polizeipräsidilums dem Berliner Vollzugdrat des Arbeiter- und Solda1enrats unterstehen, uvd deswegen ver- lange er, daß seine Angelegenheit, die die Sache der gesamten : Berliner Bevölkerung sei, au diesem unterbreiiet werde. Von der Entscheidung dieser Behörden mathe er seine weiteren Ent-

Gestern nachmittag haben die revolutionären Obleute und Vertrauenemännec der Großbeiriebe Groß Beriîns, der Zeniral- vorstand der sozialdemofratishen Wahlvereine Groß Berlins der Unabhängigen Sozialdemokratie und die Zentrale der fommunistishen Partei Deutschlands Kundgebungen für Eichhorn veranstaltet. Heute sollen weitere Kur dgebungen für und gegen Eichhorn statifinden. Anhänger des Spartakus- bundes haben gestern das „Wolffihe Telegraphisthe Büro“, den „Vorwärts“ und eine Anzahl bürgerlicher

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einberufencn Landtag obliegt, bleibt das folgende vorläufige Staaté* agrusudgeleß in Kraft, das die unerläßlichen Grundsäte der künftigen Verfassung festiezgt und soiange die güliize provisorisGe Verfassung der Nepublik Bayern darstellt, dis die endgültige Verfassung zustande- gefcmmen ist:

Bayern ift eine Republik.

1) Bayern ist Mitglied der Vereinigten Staaten Deutslants (Deutsches Reich).

2) Die Höchstgewalt des bayerischen Staats liegt beim Volk.

3) Das Volk äußert seinen Willen dur Abstimmungen und Wahlen der Staatébürger und die dur die Verfassung emngeseßten Organe.

Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, des Gescßlehts, des Glaubens und des Berufes ftcder Angehörige des bayerischen Staates, der das 20. Lebensjahr vollendet hat. /

4) Durh Wahlen der Staatsbürger wird der Landtag gebildet, der aus einer Kammer besteht. Die Wahl is allgemein, gleich, unmittelbar, geheim, nah dem Verhältnisse der Stimmen.

9) Wahlberechtigt sind alle bayerishen Staatébürger. Wählbar find alle Staatébürger über 25 Jahre.

6) Die oberste vollziehende Gewalt wird vom Gesamtministerium ausgeübt.

7) Das Gesamtministerium hat das Net, Beschlüsse des Land- tages spätestens innerbalb, vier Wochen der Bolfksabstimmung (Ne- ferendum) zt unterbreiten. In solchen Fällen werden die Beschlüsse des Landtags erst wirksam, wenn fie in der Volksabstimmung mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Staatsbürger bestätigt sind.

Gntscheidet die Volksabstimmung gegen den Landtag, so ift er aufzu ôsen. Entscheidet sie gegen das Gesamtministerium, so hat es zuuüczutreten.

8) Der Staat sichert die Unverleßlihkeit der Person, Freiheit des Glaubens und der Meinung in Rede und Schrift, Freiheit der Lehre, Wissenschaft und Kunst.

9) Das Eigentum ist unverleßlich. Die Enteignung von Ver- mögen kann nur zum Zwecke des Gemeinwohls auf Grund von Ge- eßen erfolgen. ;

10) Vor dem Gesetze sird alle Einwohner gleih. Niemand darf feinem geseßlichen Richter entzogen werden. Die NRectspceZung Lird durch unabhängige Gerichte ausgeübt.

11) Alle Vorrechte der Geburt und des Adels, sowte Titel, die keine Berufsbezeihnurig sind, werden aufgehoben. Neue Fibeikdmaifse dürfen nit errichtet werden. Die bestehenden find durch besondeces Geseg aufgehoben.

(2) Die öffentlichen Lasten sind ansteigend nah der Leiftunpg3- fähigkeit zu verteilen.

3), Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben tas Ne: weitgehender Selbstverwaltung. Die Wahlen den remeinvlt&ea Vertretungskörpern erfolgen nah den Grundsäßen bes Landtage! rechtes. L

14) Die Glaubensgesellschaften sind unabhängig voin Stentè

und untetftehen dessen Schuß. Alle Glaubentaejell\Gaftenz sind gleichberechtigt und frei in ihrer Betätigung. Niemand kaun ¿r Eintritt in eine Glaubenögesellshaft, zur Teilnahtne cen ihre Kultus oder zum Verbleiben in einer GlaubensgesellHatt 5czwu"* werden.

Bestehende Nechte der Glaubensgesellshaften ?önnen nux g dem Wege der Geseßgebung abgelöst werden. i

15) Das Unterrichtswesen ist eine staatlih?e Angelegenheit. Die Grteilung des Neligionsunterrichts obliegt den GlaubznägetzlsSaftez. Staatliche Lehrper)onen können zur Erteilung des NReligtonsuatc- richts niht gezwungen werden; die Erziehungsbere(tigten Tönizzn von Staats weg: n nicht gezwungen werden, die ibnen anvertraute Zunerd zur Teilnahme am Neligionsunterriht oder an réligtölen Vebüngin anzuhalten.

16) Die Beamten haben das unbéschränkte Reht ihrer ftaats- bürgerlichen Betätigung. Die Nechte der Beamten bleiben un- angetaftet. s

17) Bis zur endgültigen Erledigung des Verfassungs8entwurfes, der dem Landtag sofort nach seinem Zusammentritt vorgelegt werder: muß, übt die revoiutionäre Regierung die geseßgebende und wvoll- ziehende Gewalt aus. Mie

18) Dieses Staatsgrundgeseß tritt, in soweit es nit bloße Pro- grammsäße (Ziffer 11, 12, 13, 14, 15) e. thält, mit seiner Verkündi- gung in Krafr.

München, 4. Jaruar 1919.

Eisner. Auer. Frauendorfer. Hoffmann. Jaffs. Roßhaupter. Timm. Unterleitner.

Der frühere Reichskanzler Dr. Graf von Hertling ist vorgenern abend %/, Uhr nach sechstägigem Krankenloger in Ruhpolding (Oberbayern) verschieden.

Braunfchweig.

Jn der vorgesirigen Sißung des Landes-Arbeiter- und Soldatenrats Braunschweig sagte der Präsident Merges in der Aussprache über die Wahlen zur Nationalver- fazimlung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ :

Wir her in Braunschweig haben unter keinen Umständen die Absicht, in dem Augenblick, wo die Nationalversammlung zusammen- tritt, unsere Tätigkeit als A.- und S.-:-Näte aufzugeben. Allen Völkern, mit Ausnahme von Amerika, droht der'finaaziele Zusammen- bru, der zur Weltrevolution führen wird. Wir werden alles tun, um die Festlegung des kapitalistischen Systems, die Nationalversanuu- lung, so schnell wie mögli von der Bilèfläche wieder vershwinden zu lassen. Wenn versucht werde, das Volk dur die Nationalver- sammlung wieder in das tapitalistishe Joh zu zwingen, so bleibe nichts übrig, a8 das Volk noch einmal aufzurufen. Wenn die Nationalversammlung uns nicht gefällt, und das wird sie nit, da sie eine fapitalistische Hobburg ist, so bleibt uns nichts anderes übrig, als sie von innen und außen völlig zu zertrümmern.

Folgender Anirag wurde einstimmig angenommen:

Die Landesversammlung der A.- und S.-Râäte der Reyublikl Braunschweig rujst alle Arbeiter- und Soldatenräte des Reiches auf, die politishe Macht fest in den Händen zu behalten, bis die Re- volution în ihren leßten Zielen gesichert ist. Die A.- und S.-Näte dürfen unter keinen Umständen die Macht auf die Nationalversamin- lung überiragen. Diese kann nur ein Organ zur Demoktatifierung und Sozialisierung des Neiches sein. Erweist sie sih dazu als un- fähig, so haben die A.- und S.-NRäte die Demotratifierung und Soznalisierung durchzuführen. | Ferner wurde folgende Entschließung angenommen :

Der Landes-A.- und S.-Rat protestiert gegen die Entsendung cines Heeres gegen die russische Nepublik und beschließt, daß aus den Braunschweigischen Lande kein einziger Mann für solhe Zwecke ich anwerben läßt. Solche, die sich troßdem anwerben lassen, {ind als Lande8verräter zu verhaften und vor das Ständrecht zu stellen.

Uliugarn.

Das „Ungarische Telegraphen: Korrespondenzbüro“ meldet betreffs der Jnternierung des Generalféldmarschalls von Mackensen durch die Franzosen, daß die ungarische Ne- gierung nah vöranachenden Verhandlungen im Ministerrat dem Obe: stieutvant Vyx eine P'otefinote überreicht habe. Der

Oberhleutnant Vyx habe die Piotestnote der ungarischen Re-

gierung niht angenommen, aber vor dem Ministerp! äsidenten

Michael Karolyi und dem Kctiegsminitec Festetics erkiärt, dem Generalfeldmarschall von Mackensen eine dessen Rang

entsprechende Behandlung zuteil werden zu lassen,

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