1819 / 26 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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den vorliegenden Fall unbestimmt sey, einer Reviston zu unterwerfen, so ward die Uebersendung der Bitt: schrift an den Justizminister beschloßen.

Der älteste Ludwigs - Ritter, Kapitain von Be- care, 85 Jahr alt, beklagte sich, daß man ihm, weil êr éine Militair: Pension beziehe, diejenige Pension verweigere, die ihm als ältestem Ludwigs - Ritter statu- tenmäßig gebühre. Er hatte den Orden bei Kloster: kamp auf dem Sthlachtfelde erhalten. Sein Gesuch ward dem Finanzminister zugestellt.

In der geheimen Sißzung der Kammer der Abge- geordneten von 18. d. erstattete der Graf Beugnot im Namen der Kommißion den Bericht über den Vor- schlag der Pairkammer, das Wahlgeseß betreffend. Er tadelte zunächst die Faßung des Vorschlages. Es werde niht von Modifikationen des Wahlgeseßes gesprochen, die unerlaßlich sey en, nicht einmal von fol: chen, die unerlaßlih schienen, sondern von -folchen, die unerlaßlih scheinen könnten. Dem Wortver- stande nah enthalte der Vorschlag also gar nichts, Und sey überdies „eben nicht ehrerbietig gegen den Kö- nig, welchen man nicht erinnern dürfe, von seinem Rechte der Jnitiative Gebrauch zu machen, sobald ihm solches unerlaßlich nothwendig scheine Aber die Ab- ficht sey deutlich dahin gerichtet, das Wahlgeseb selbst zu verändern. Da die ersten Wahlen keine Be: denklichkeit erregen können, so. habe man ängstlich ver- inieden, irgend einen speciellen Artikel des Gesebßes anzugreifen, und eine ganz allgemeine Faßung ge: wählt, um nicht zu große Besotgniß zu erregen. Dies sey fein gerader und fein anständiger Weg, wenn es darauf ankomme, eine der wesentlichsten Angelegeri- heiten der Gesellschaft in Berathung zu ziehn. Um éine Veränderung des Wahlgesebes fodern zu können, hätte man untersuchen müßen, entweder ob die Kam- mern bei Erörterung des Geseßes erhebliche Umstände übersehen, die auch bei der Ausführung besonders be- denkliche Schwierigkeiten verursacht, oder ob irgend ein Ereigniß die Handhabung des Gesehes störend betroffen habe. Was das Erste betresse, so habe man bei der nähern Auseinañdersesung des Vorschlages in der Pairkammer aufmerksam gemacht: ob es nicht gut sey, die Wahlversammlungs-Derter zu vermehren, da: mit sie den Wahlberechtigten gelegener würden. Bei der Erörterung des Gesezes aber sey eben dieser Um- stand am ausführlichsten erwogen und auf Erörterung der Frage über den Versammlungsort die mehrste Zeit verwendet worden. Auch habe fich bisher keine Schwierigkeit daraus ergeben. Die Wahlen wären leicht, ruhig und anständig vor fich gegangen.

Man habe bemerkt, daß der dritte Theil der Wahl: berechtigten gefehlt habe. Darüber sey aber kein Be- iveis geführt, ‘und in keinem Falle könne die Entfer: nung vom Wahlorte die Veranlaßung hiezu gegeben haben, da gerade in Paris sich nicht 2 der Wähler eingefunden hättén. Man müße hiebei die Alten, die Kranken, die Abwesenden in Rechnung bringen, und erwägen, daß nicht alle Einwohner von dem größen

Einfluß der Wahlen auf das öffentlihe und Privat: Wohl durchdrungen seyn könnten, daß vielleicht ne | einige Zeit dazu gehöre, ehe ein jeder Vertrauen dazu faße.

Auch der Vorwutf, daß das Geseß eine Lücke habe indem es der Stellvertretung nicht erwähne, könni keine Rücksicht verdienen, weil die Kammern aug| diese Frage in Ueberlegung gezogen. Wolle nan un: ter dem Vorwande, daß das Gese eine Lücke gelaßen

hâbe, auf eine entschiedne Sache zurückonmen, s}

würden die Disfußiouen über ein Geseß niemal ein Ende-gewinnen. | Aber auch kein Ereigniß, welches die Handha: bung des Geseßbes gestört habe, sey nahmhaft gemacht, Man beklage sich einzig und allein Über die Miß: bráuche, welche die an fich hon so liberale Erweite: terung des Wahlrechtes auf die Zahlung einer Gewerti steuer von 300 Fr. mit sich führe. Die Kommißion wolle auf sich berußen- laßen, daß man die Theilnahme einer Klaße der Gefellschaft, die sich durch Reichthum, Einsichten und Tugenden empfehle, die, mehr als eine andre, der rechtmäßigen Gewalt zu ihrer Sicher: heit bedürfe, so wie sie selbst deren Stärke sey, eine so liberale Erweiterung des Wahlgeseßes nenne aber vergeblich habe sie nah den Wahlversammlungen geforscht, wo man, wie behauptet werde, auch solché Wähler zugelaßen, die nur den 12ten Theil ihreë Gewerbsteuer berichtiget. Die Wahlen in Paris hät: ten das erste Geschrei über folchen Mißbrauch verur: sacht, und doch wären hier nur 4 Patente während der Wirksamkeit der Wahlversammlungen gelöst wor: |

den. So viel Mühe daher die Komtnißion bei der

Prüfung des Vorschlages sih auch gegeben habe, ob |

sich nicht irgend etwas auffinden laße, was die redli- chen Gemüther beunrnhigen, die Freunde der Drd: nung und der Monarchie habe verführen können fié sehe sih genöthigt, zu érklären, daß sie nichts gefun: den. Sie könne nur ihr Bedauern über einen so un- zeitigen, das öffentliche Vertrauen schwächenden Vote schlag zu erfennen geben. „Erinnern wir uns, schloß der Redner, an die Stimmung der Gemüther, als unser Vaterland von den fremden Truppen geräumt wurde.

Wir athmeten wieder. Frankceih fodert nur Ruße

nach langem Leiden unter dem Schatten der verfas-

gungmäßigen Monarchie, unter dem Schute des Re: | :

gentenstammes , der mit allen unsern Freiheiten ver- |

wachsen ist. Sind wir noch in diesem Zustande? |

Fern sey der Gedanke, das Bild der Gefahr noch leb:

haftèr auszumahlen. Nein, wir glauben nicht an F diese pléglichen Bewegungen, aber" wir fürchten etwas f Schlimmeres, wir fürchten , daß Haß und Mißtrauen |" in den Herzen der Bewohner desselben Reiches Wur: | zel schlagen werden, wir fürchteu die Erneuerung des f Kampfes zwischen entgegengeseßten Jntereßen, welch? L

die Verfaßung vermittelt zu haben schien. Das Wahl: geseß ist dem Volke theuer; man darf es nicht ohne Gefahr antasten. Die chsffentlice Meinung hat es

auf Eine Linie mit der Verfaßung gestellt, weil jeder: |

ian bégreift, daß Eins dàs André êtgänzé, Eins die Bürgschaft für das Andre sey. Wir haben hienach erwiesen, daß der von der Kammer der Pairs ange- nommene Vörschlag ganz etrvas anderes im Schilde führt, als was er wörtlih besagt, daß er, als ein Angrif auf das Wahlgeses, von allen Gründen, selbst von Vorwänden entblößt ist, daß er, unter diesem Gesichtspunkte, mehr als Eine Gefahr herbeiführt, und daß ‘wir nicht genug eilen können, um das Wahlge- ses dem Kampfe zu entziehen, in den man ês ver- wicelt hat. Jeder Augenblick is hier kostbar. Möge die Kamrier die öffentliche Meinung hören, die sich laut und bestimmt dárüber ausgesprochen hat. Wohlan denn, mag man Unruhen erregen! die National: Ein- richtungen werden siegen. Sie allein sind heut monar- chisch, weil sie allein die Festigkeit des Thrónes und die Ruhe des Volkes verbürgen. Die Kommißion stimmt für die Zurückweisung des Vorschlages.“

Unter den Mitgliedern dér Kammer die sich als Red- ner für den Vorschlag haben aufzeichnen laßen, be: finden sich die Herrn v. Villele, v. Bonald und Graf Marcellus, dagegen werden la Fayette; Bignon und d’Argenfon sprechen.

Die Kammer der Pairs hat sich mit der Einfüh: rung der neu ernannten Pairs, die nah und nach ihre Titel verificiren laßen," beschäftigt. Auch hat fie die hei der Kainmer der Abgeordneten schon früher ein- geführte Einrichtung in Bezug auf die summarische Anzeige des Jnhalts der Gesuche im Feuilleton an- genommen.

Die Herzogin v. Berry ist nach dem Moniteur ihrer Entbindung nahe.

Der Marschall Fourdan is äußer Gefahr.

Nach unsern Journalen find die Exceße zu Nis: mes wieder, wie im Jahr 1815, gegen die Prötestan- ten gerichtet gewesen. Die Präfektur hat den Zusani- mentritt von mehr als 10 Personen auf den Straßen als aufrührishes Zusammenrotten einstweilen unter- sagt. Alle öffentlihe Häuser werden um 9 Uhr ge- sperrt und Privatpersonen müßen ihre Wohnungen um 10 Uhr verschließen.

Durch ein Rundschreiben an die Präfekten haf der Minister des Jnnern verfügt, daß die Köngregation der Brüder der christlichen Lehre von der Beobachtung der Vorschriften, welche die Verordnung vom 29. Febr. 1316 wegen der Prüfung und Anstellung der Schul- lehrer enthält, feinesweges entbunden seyn soll.

Man sagt, daß der König dem Herzoge von R i- helieu eine der Großwürden der Krone, die des Großjägermeisters,- bestimmt habe.

Ftalien, vom 10. März. Die Zeitung von Nea- pel vom 25. Februar enthält ein Königl. Dekret vom 1. Aug. 1618, wodurch, in Folge eines Dekrets vom 9. November 1815, welches dem Fürsten v. Mett e,r: nich die Herzogliche Würde in den Sicilianischen Staaten verleiht, demselben dér “auf seine ditefte Nachkommenschaft vererbliche Titel eines Herzogs v. Portella ertheilt wird.

Am 7. März trafen Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Oestreich in Florenz ein. Der Empfang war sehr feierlich. :

“Karlsruhe, vom 24. März. Ein unerhörtes Et- eigniß, welches gestern Nachmittag sich zu Matiheim zugetragen , erfüllt hier Alles mit Entseßen und Ab: scheu. Herr v. Koßebue ist daselbst das Opfer eines

Meuchelmörders geworden, der ihn in diesem shreck-

lichen Vorhaben auf seinem Zimmer aufgesucht hatte. Die nähern Umstände sind dahin einberihtet: Gegen s Uhr Nachmittag ließ sich bei Hr. v. Koßebue ein

jungét Mensch melden, der ihm äls Landömänn feiné Aufwartung machen wolle. Ec nahm ihn in einen besondern Zimmer an, und unterhielt sih eine Zeit lang mit ihm, worauf der junge Mensch ihm einé Schrift übergab, und fast in gleichem Augenblick einen Dolch hervorzog, mit dem er den Ungiücklichen nieder: sties. Auf das Geräusch stürzte ein Diener herein, der seinen Herrn zu Boden gesktreckt, det Mörder aber nit gezückteni Dolch erblickte. Mit drohender Gebehrde und mit dém Rufe: „wer will hier noch sterben ? ‘? gelangte er aus dem Zimmer und dié Treppe hinab; in der Hausthür aber, als schon das Geschrei ihr nachschallte, sank er auf die Knie und indem er Gott anrief und ihm dankte, daß er sein großes Werk habe gelingen laßen, stieß er sich selbst den Dolch zweimal in die Brust, worauf er besinnunglos hinfiel und von der Polizey in Verwahrung genommen wurde. Bis jest ist es nicht gelungen, ihn zum Bewußtseyn zu- rückzurufen. Herr v. Koßebue ist einige Minuten nach Empfang des Dolchstiches verschieden. Der Mörder war erst an demselben Tage von Heidelberg eingk- troffen, hatte sih im Gasthofe den Namen Heinrich gegeben, und in seinem Benehmen nichts Auffallendes gezeigt. Jn seiner Tasche fand män, daß er als Stu- dent der Theologie in Erlangen / inimatrikulirt sey müße, ‘auch seinem Paße zufolge dört zulest studirt habé, über seinen Geburtsort aber nur zweifelhafte Angabenz nah welchen er aus Kurland oder auch aus dem At- spachschen seyn könnte; sein Name wäre, diesen Papies ren zufolge, nicht Heinrich, sondern Karl Friedri ch Sand; sein Alter ungefähr 24 Jahr. Ueber Antrieb und Absicht seiner shrecklichen That laßen zwei andre Papiere keinen Zweifel. Das eine ist éin Bogen ini größten Forinat, der sauber geschrieben in der heftigz sten Spräche und mit den ausschweifendsten Redens- arten die Erniedrigung Teutschlands, die herrschendé Untreue, Feigheit und Schlechtigkeit schildert, zu dê- ren Bestrafung und Vernichtung er aufruft, ünd dié Ermordung aller Schlechten als das einzige Rettungs: mittel des teutschen Volks angiebt; es wird aufgefdoz dert, dem edeln Beyspiele, das #0 eben an einem dee Schlechtesten zur Vollziehung stehe, nachzueifern, alle Genoßen seiner Art zu rnorden, Freiheit und Einheit in Teutschland zu schaffen, die protestantische Kirché, deren Reformation noch unvollendet geblieben, gege das Pabstthum zu vertheidigen, und Eine Kirche und Einen Staat beskehen zu lassen. Freudig, sagt ér, gehe er in diesem Kampfe voran, und bringe seiit Leben durch die edelste That dem Vaterlande zuni Opfer. Der weitläuftige Aufsaß verräth in seitien tollen Aus: \chweifungen, bei aller Verzückung und Verrücktheit, die er zu erfennen giebt, doch feine Spur von eigent: lichem Wahnsinn. Der Aufsas ist Überschrieberi: ¿„Todessktoß dem August von. Koßebue.“ Sodann folgt: „Tugend in Freiheit und-Einheit.‘“? Das andre Papier ist ein gewöhnlicher Zettel, worauf blos die Worté stehn : „Todesurtheil vollzogen an August von Koßebue am 25. März 1819 um halb 6 Uhr nah Beschluß der Universität ***./ Der Eindruck, den dieses schreckliché Ereigniß hier macht, ist nicht zu beschreiben. Der Groß- herzog hat die strengste Untersuchung anbefohlen, deren Erfolg zur öffentlichen Bekanntnachung kommen soll.

(Diese blutige That eines réligiós- politischen Wahn- sinnes muß jedes wohlgéordnete menshlihe Gemüth mit dem tiefsten und lebendigsten Abscheu erfülleit, vor allem aber denen, die durh Unterricht und Bei- spiel auf die Jugend unsers bewegten Zeitaltérs wir- fen, eine dringendèë Auffóderung seyn, die regellose Neigung zu mystischen und politischen Schwärmereieit mit dem höchsten Ernste zu bekämpfen. )

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S Antwort. : Der Hett Graf v. Heinsberg fodert in der Seitschrift Hermann die Staatszeitung auf, einen Etat der Bergwerkverwaltkung mitzutheilen, damit sich das Verhältniß der Einnähme gegen die Admini-

skratións - Ausgabe überschen läße. Zu seiner Zeit wird diese öffentliche Mittheilung keine Schwierigkeit finden; vorläufig verweisen wir auf einen Aufsaß im 11ten Bande des Journals für Deutschland S. 216. „inwiefern kann der Bergbau ein Gegenstand dés