1819 / 28 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 06 Apr 1819 18:00:01 GMT) scan diff

habe. Man hat dieses soglei ergriffen, um den Mi- nistern Nachläßigkeit in der Ausmittelung oder Be- sirafung der Verbrecher vorzurücken. Am folgenden Tage hat ein andrer Redner diesen Vorwurf wieder- holt und die gegenwärtigen Minister mit den vorigen verwechselt. Wir können nicht länger dazu schweigen, so- niedershlagend das Aergerniß auch sey. Judeß müßen wir es sagen : das Aergerniß entsteht aus dem Verbrechen, nicht aus dem SHrei des unschuldig ver- goßenen Bluts; und diese Rednerbühne, welche sich egen Mißbrauch und Jrrthum erhebt, mußte ver- ummen in Gegenwart großer Frevel. Hätten jene echrten Mitglieder Über das Treiben ‘der Partheien, Äber ihre Verzweigung, ihre Macht, ihre Verwegen- heit nachgedacht, sie würden eingesehn haben, daß die- ser Partheigeist auch die edelsten Organe der gesell: {chaftlichen Ordnung vergiften und lähmen könne. MWißen Sie, meine Herrn, daß die Arme, denen der König die Verwaltung der Gerechtigkeit anzuvertrauen geruhet, nichts versäumt haben, um die Verbrecher zu ergreifen; aber kennen Sie auch den Erfolg ihrer An- strengungen und würdigen Sie dann die Vorwürfe wi- der die Regierung. Jhr Beruf, Jhre Pflicht is es, das Vaterland vor den Schrecknißen der Partheien zu behüten. Lernen Sie sie kennen. Jch werde wenige aber wesentliche und notorische Thatsachen anführen. Ich werde mich aller Bemerkungen darüber enthalten. Der kommandirende General zu Nismes, der mitten in. einem Aufstande durch seinen Muth und seinen De- gen die öffentliche Ordnung und die Bürger beshübte, ward von einem Schuße in die Brust zu Boden ge: ftreckt. Der Verbrecher ward verhaftet, die That fest- gestellt und eingestanden. Der Richter faßte die Frage fo: ist der Todtschlag im Zustande einer rechtmäßigen Wertheidigung verübt worden? Die Jury bejahete und der Angeklagte ward freigesprochen. Der fom- tmandirende General zu Toulouse erhielt, während er einen Aufruhr zu stillen suchte, eine tödtliche Wunde. Man trug ihn zu Hause. Seine Mörder drangen ein Und zerfebten ihn, da er noch lebte, mit tausend Sti- chen. Sie wurden vor Gericht gestellt. Man machte für sie geltend, daß sie einen schon tödtlih verwunde- ten Maun nicht hätten umbringen könneza, und nur zwei von ihnen wurden zur Einsperrung verurtheilt. Ein Mensch, deßen shrecklihen Namen auszusprechen Ueberwindung kostet, Trestaillon und seine Mit- schuldige, wurden wegen verschiedner Morde zur Unter- suchung gezogen. Man ließ sie nach Riom bringen, wo man eine völlig unpartheiische Rechtspflege erwar- tete. 1 der sie zu erhalten, #o hatte die Angst sih der GemüÜ- ther bemeistert. Für sie traten Zeugen in Menge auf. Aus Mangel an Beweisen mußten die Ange: Elagten in Freiheit geseßt werden. Noch in der neu: Fen Zeit war der Partheigeist in so gewaltsamer Be- wegung, daß er die Mörder des Fualdes dem Schwerte der Gerechtigkeit streitig machte. Jch schließe meine Herrn, und lege Jhnen die ganz einfache Frage zur Entscheidung vor: soll Frankreich der Uebermacht der Partheien Preiß gegeben werden, oder nicht? Frank- reich will diese Uebermacht nicht, es erwartet davon nur Unterdrückung, Schmach und Unheil. Sie alle zu bekämpfen entschloßen, fodert die Regierung des Königs ihren Beistand, und fie wird ihn nicht vergeb- lih fodern.‘/ Wegen Krankheit des Herrn Ravez führt der Ba-

ron Blanquart Bailleul seit einigen Tagen den

Vorsis: in der Kammer der Abgeordneten, die sich in ihren leßten Sißungen mit dem Entwurf des Gesebes : in den Provinzen Hilfbücher für die Renten - In: scriptionen ‘anzulegen, beschäftiget und dasselbe mit 124 gegen 104 Stimmen angenommen hat. Der Fi- nánzmnißer sprach in der gestrigen Sisung für das

eseß.

In der Sihung v. 25. März stattete Herr For- niex deSaint Lary im Namen der Kommißion den Bericht über den Gese - Entwurf wegen des T a-

Es war unmöglich, auch nur Einen Zeugen wi-

bak- Monopols ab. Das Gutachten der Koßz- mißion war auf eine Verbeßerung dahin gerichtet „daß dieses Monopol des Staates noch bis zum 1. Januar 18232, verlängert werde.“

In derselben Sibung wurde das Gutachten der Kommißion über den Geseß- Entwurf wegen Ver- antwortlichkeit der Minister durch Herrn Courvoisier vorgetragen. Ueber. die frühere Geset: gebung führte der Bericht: Erstatter Folgendes an:

¡Die Minister des Königs Johann (des Zweiten) wurden im Jahr 15356 bei den Reichsständen als Mo-

nopolisten und Verräther angeklagt. (Der König war |

von den Engländern gefangen.) Philipp V. verord-

nete, daß gegen den Minister, der den König verleiten k

werde , wider die Geseße zu verfügen, und gegen .den Kanzler, der solche Verfügung untersiegeln würde, die Strafe der Prävarikation einrreten solle. Ludwig XIIL. ging mit den Notabeln über die Veränderung seines Ministeriums und die Bildung seines Staats: raths zu Rathe. Jm Jahr 1617 nach der Verurthei-

lung des Marschals d’Ancre erließ das Parlament |

zu Paris eine Verorduung, daß kein Fremder weiter: hin ins Ministerium treten dürfe. Jm Jahr 1648 er: ließ es- einen Verhaftbefehl wider Mazarin; im Jahr 1651 verdoppelte es seine strengen Maasregeln

wider diesen Minister, und der berühmte Talon ließ | damals drucken, daß der König unverleblih und das |

Ministerium verantwortlich sey. Dies war das Staats: reht und der Gebrauch in Frankreich, als Ludwig XIV, aufgebracht durch die Empörungen der Fronde, ein Edikt ergehen ließ, wodurch alles gerichtliche Ver- fahren wider die Minister untersagt wurde. Dennoch verfügte das Parlament unter Ludwig XV. wider Law und bestritt die Festsezung, daß es sich in die Verwaltung des Staats niht mischen solle. Jm Jahr 1778 veranlaßte der Mangel der Konstitution und fester Regeln widersprechende Befehle. Die Par: theien drängten sih um den Thron und der Thron stürzte unter den Partheien zusammen. Die gesebgec bende Versammlung seßte die Verantwortlichkeit der Minister fest. ‘‘

Die Kommißion hat viel Abänderungen des ur- sprünglichen Gese6s- Entwurfs vorgeschlagen.

In einer geheimen Sißzung der Kammer machte Herr Lafitte gestern den Vorschlag, die Bank zu authorisiren, daß sie einen gesammelten Fond von etwa 25 Mill. Fr. an die Aftionairs vertheilen dürfe, in- dem nicht zu erwarten sey, daß über die vom Könige schon zweimal vorgeschlagne Organisation der Bank in der gegenwärtigen Sißung der Kammern ein Beschluß werde gefaßt werden.

Der Moniteur bemerkt in Bezug auf die Debatten über den Barthelemyschen Vorschlag , daß niemals ein so wichtiger Gegenstand auf eine würdigere Weise und mit mehr Aufmerksamkeit und Gründlichkeit berathen worden sey; daß alle Mitglieder der Kammer, fünf noch fehlende und zwei mit Urlaub abwesende ausge* nommen , an der Berathung Theil genommen, und daß eine weit größere Mehrheit für die Aufrechthal- tung des Gesehes, als für das Gese selbst gestimmt habe.

Die Audienz des Persischen Gesandten, die wegen eines Bedenkens bei der Etikette verzögert worden, wird am 30. d. stattfinden.

Am 14. d. ist die Ruhe in Nismes abermals ge stórt worden. Man hat in den Wirthshäusern einige Soldaten der Garnison insultirt. Dieses veranlaßte ein Zusammenrotten vor dem Schauspielhause, wobet einige Personen durch Steinwür“e und Stöcke ver? wundet wurden. Der kommandirende General ließ den Generalmarsch schlagen- und die Patrouillen sells ten die Ruhe wieder her. Man hät einige zwanzi Personen verhaftet, gegen Kaution aber wieder auf freien Fuß gestellt.

Der Aßisenhof des Tarn - Departements hat diet Todesstrafe wider den Bach in zwanzigjährige Ein- sperrung, und wider die Wittwe Bancal in Brand: mark und lebenswierige Strafarbeit verwandelt,

walters wahrnehme.

aben es niemals gegen uns ausgeübt. noch in den neusten Zeiten sehr beträchtliche Beschränsz kungen durch Bricttische, Fráänzösische, Rußische und

Nach eitiigen tinfrét Blättée will Máädemoiselle Márs das Theater verlaßen.

Jtalien, vom März. Seine Maj. der König von Preußen hat der Waldenser Kolonié im Pie- montesischen eine Beisteuet von 8000 Francs überma: chen, und durch Seinen Gesandten am Turiner Hofe theils unter die bedürftigsten Familien, theils zur Behuf der sc{lecht dotirten Schulen und Pfärren ver- theilen laßen. England, dié Niederlande und die Eid: genößenschaft unterstüßen diese Kolonie gleichfalls, die unter der milden Sardinischen Regierung Schub und Duldung genießt.

Auf einem kleinen Berge bei Monbio Juferióre, einem Dorfe im Schweizer- Kanton Teßin, is ein Vulkan ausgebrochen. Dem Ausbruche, am 25. Fe- bruar, ging eine Erdershütterung voran. Es stiegen Flammen aus dem Berge, und Steinstücke wurden in eine große Entfernung geworfen. Einige benachbarte Wohnungen haben Schaden gelitten.

In Venedig ist man genöthigt gewesen, den Ele: fanten, den Garnier aus der Menagerie zu Stutt: gard erkauft hatte, durch einen Kanonenschuß zu tsöd- ten, weil er in Wuth gerathen, einen seiner Wärter gertreten, und fonsk vielen Unfug angerichtet hatte, ohue gebändigt wexden zu können.

Litterárische Anzeigen.

Beleuchtung der Verhältniße Anhalts zu Preußen in Bezug auf das vom legten angenommene und auf

erstes ausgedehnte Verbrauchsteuersystem, von Chlodwig Bunder. Teutschland 1819.

Diese Schrift ist gegen den Aufsàs in der Preuz- fischen Staats-Zeitung gerichtet, welcher die von

“Preußen in Bezug auf die umschloßenen Länder und

Ländergebiete getroffene Maasregel vertheidigt. Als Verfäßer nennt man einen nhaltshen Staats: Diener, der aus seiner Pseudonymität immer hätte

_Hervortreten können, da Niemand etwas anderes von ihm erwarten wird, als daß er das Intereße seines

Landes mit Wärme und mit den Künsten eines Sach: Von Seiten der Redaktion dér Staats - Zeitung, die an ihrem Theil das Intereßé des Preußischen Staats vertritt, is eine Widerlegung der mancherlei irrigen Ansichten und faktischen Unktichtig- keiten niht vonnöthen, da die Angelegenheit zwischen

[den Höfen verhandelt und auf diesem Wege unstrei-

tig zu einem Ziele geführt werden wird, das die Ge: rehtigfeit befriedigt, und den Verhältnißen der Freund: schaft gemäß ist. Herr Profeßor Krug in Leipzig hat in seiner Anzeige dieser Schrift, äls einen Grund: saß des Völkerrechtes festgestellt, daß jeder Stáat, der seine Zollgeseze verändere , sh zuvor mit den ‘dabei intereßirten Staaten vernehmen müße. Uns ist

dieses Völkerrecht unbekannt, und unsre Nachbaan Preußen hat

Desterreichische Zollgesese erfahren, welhe aus freier

Machtvollkommenheit von den fremden Staaten er- ‘laßen sind, ohne daß handlung mit Preußen nöthig gefunden haben. Wird in Leipzig über ein anderes ius gentium gelesen, so ist ‘s ein ganz neues.

sie vorher irgend eine Unter:

Selbst innerhalb der Gränzen dés teutschen

Bundes sind seit dem Wiener Kongreße vielfäch neue Anordnungen in Handels- und Zollangelegenheiten

on mehren Staaten erlaßen wordén, die blos aus ihren Souverainitäts - Rechten und keineswegs aus er vorgängigen Vereinigung mit ihren Nachbaru llg rgegangen sind. Auch hat diè Bundes : Akte dié p„Jemeinen Befugniße der Staaten hierin nicht be- Jhränft, und nur im 19tèn Artikel eine Berâthung sischen den Bundesstaaten vorbehálten. Das teuts

Wiett, vom 26. März. Vorgestern ftarb biér im 646sten Jahre seines Alters der Fürst Moris von Liechtenstein, Herzog zu Troppáu und Jägern- dorf in Schlesien, Graf zu Rittberg, K. K. Felds marschal : Lieutenant und Îrihabet des 6ten Küiráäßier- Regimentes, Ritter des militärischen Marien : Theréé sien: Ordens. :

Hátover, vom 27. März. Heut morgen wur- den auch Jhro Kön. Hoheit dié Frau Her A von Clarence, zwar zu frühzeitig, doch glücklich von einer Prinzeßin entbunden , die aber leider! bald nach der Geburt durch den Tod uns wieder entrißen wärd,

,_ Maÿnz, vom 25. März. Nach einem Beschluße Sr. Durchlaucht dés Herzogs von Köburg U d. M. führt der Koburgsche Antheil auf dem linker Rhéinufer in Zukunft den Namen, Fürstenthun Lichtenberg, nach einer in demfelbén befindlichert áltén Burg, welche schon in den frügsten Zeiten dié Residenz des Regenten gewesen. (Pfalzgraf Ludwig deë 2té hat es erbaut.) |

_Weimät, vom 24. März. Am as. d. M. farb all hier der Großherzögliche Staatsminister Hr. v. Voigt, einer der ältesten und wütdigsten Staatsdiener,

she Bundesrecht, welches Herr Ktug in Vez nimmt; is also auch ein Andres, als dasjenige, wel Se Bundes : Akte vom 8. Juni 1815 gegrün e at. i n

Ueber Géwerbéfreißeit und derèn Folgen mit beföndés

rer Rücksicht auf den Preußischen Staat, 4 den

bisher gemachten Erfahrungen, von Johanit

Friedr. Ziegler, Königl. Polizei - Aßeßor zu Berlin, Berlin 1819.

Der Geschäftmann verdient jederzeit Dank, des seinen Schas gesammelter Erfahrungen freigebig dfz net, und die Stunden der Erholung nach oft mühses ligem Tagewerk an den Ünterricht seiner Mitbürgét verwendet. Ueber den Gegenstand, deßen Bearbei- tung Herr A. Ziégler sich gewählt hat, würden wik au Weniges mit dankbarer Hand angenómmén hâben, um uns über die Erfolge der neuern Gese6gebung prak: tish zu belehren. Alle Klagen der Freunde des alten Systems tönen vôn Erfahrungen wieder; worin bestehen diese Erfährungen 2 wörauf gründen ste sich? wer hat sie gémaht? Darüber wünschten wir belehrt zu werdén; wünschten daher auch, daß vön mehrèiw Orten her übet die Etfölge der ewerbéfreiheit seit 1810 gründlich und durhdacht geschrieben werden mögte. Aus der vorliegenden Schrift haben wir einé solche Belehrung liberall nit ges{chöpfe. Der Vers faßer beshräñkt sich daráuf, die Vorzüge des âlten Zunft: Systems und die Naththeilè der Gewetbefreis heit mit der Einseitigkeit einés Sachwalters zu erzähs len. Dás haben wir äber in seiner Schrift nicht gez sucht, weil es längst bekannt ist; iht Titel verspricht gesammelte Erfahrungen, von denen wir feint Spur gefunden haben, wie der Vetfaßer S. 86 selbs es einraumk, wenn er am Schluße seiner Vertheidi=« gungschrift sagt: „dies ist aisó éin furzer Umriß des Zustandes, den die eingeführte Gewerbefreißeit nicht nach unsichern Muthmáßungen hervörbringen kann, sondern näch vielfah näh mhaft zu mas henden Beispielen schon wirkli hervorgebracht hat und nach logisch rigen Scchlüßen hervorbringen muß.‘ Also diè Beispiele sind erst ñahmhaft zu mas chen; die Erfahrungen snd zwar gesamme t, aber uns nicht P ;

Die Deduktión selbs, die der Verfaßer füt das

Zunft: System géschrieben hat, wollen wir keiner Kria tif unterwetfen, da unsre Absicht nit ist, Retensiss