1819 / 54 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 06 Jul 1819 18:00:01 GMT) scan diff

2 E: Wu R E N ' E R e 2e E e T E

gèwachsen seh. Einige diefer Rückskändé müße mai als ein wirkliches Deficit betrachten , daher dèr Näme einer s{webenden Schuld nicht ganz paßend sey; denn daruntér müße man nur die Mittel verstehen, welche die Regierung dem Finanzminister bewillige, um die Bedürfniße des Dienstes zu bestreiten. Die vorlies gende Schuld sey aber ein Paßivum der Kaße , das

man son|st| Rückstand benennez sie sey “€ine- wahre

Schuld und könne keinesweges als eine bloße Kredit- Operation behandelt werden. Eben daher aber könne man sih nicht eher darüber entscheiden, als bis man die Finañzmittel etwogen und kennen gelernt habe.

Die Diskußionen über däs Ausgabe- Geseh wur- den hiemit beeadiget, und das Ganze des: Entwurfes tnit 190 gegen 14: Stimmen angenommen. Der Ent- wurf hâtte die Ausgaben des Jahres 1819 auf 892,500,000 Fr. berechnet und die Beschlüße der Kam- mer haben sie uaf 874,595,975 Fr. ermäßtget.

Jett beschäftigt sich die Kammer mit demjenigen Theile des Budjets, der die Herbeischasfung der Fi- nanzmittel zum Gegenstande hat. j

Der Geseß - Entwurf hat die Einnahmen auf 839,210,000 Fr- ermittelt; -und- die Kommißion zur Prüfung der Finanzmittel hat ste auf 907,510,000 Fr. erhóhet. Jn den legten Sibßungen der Kammer ha- ben sih verschiedene Mitglieder hierüber vernehmen laßen, und es sind sechgunddreißig abándernde Zusäße zur weitein Diskußion verwiesen.

Jn der gestrigen Sißbung toard über die: Bittschrif- ten einiger Jnwohner von Tonnerre, Louviers , Um- bert, Chinon; Saint - Foy, und eines Herrn Pachut, worin auf ‘die Verwendung der Kamnier zu Gunsten

der Verbannten angetragen wurde, Bericht: erstattet. '

Das allgerneine Jntereße an diesem Gegenstande hatte alle Sive der Zuhörer gefülltz auch die Abgeordneten hatten sih zahlreicher als je eingefunden. . Die Koms- mißion trug auf die Tagesórdnung an. Da kein Mit- glied der Versummlung das Wort begehrte, erklärte der Präsident,“ daß die Kamraer zur Tagesordnung gehe, allein Benj. Constant und Düpont verlang- ten diè Abstimmung über die Tagesordnung. Die ganze rechte Seite, das ganze Centrum und ein gro: per Theil der linken Seite erhoben sich dafür, nur 18 Mitglieder der linken Seite, unter ihnen A rge n- son, Bignon, Constant, Chauvelin, DU : pont, Daunou, Lafayette, Manuel, Lafitte, standen gegen die Tagesordnung auf, die hienah bur die entschiédenste Mehrheit beschloßen wurde. tf

Nach der Erzählung eines uttsrer Blätter 'hat- ten die Mitgliedér der Kornmißion für die“ Bittschrif- ten unter einander geloset, wer diesen Bericht in der Kanimer vortragen sollte, und das Loos war auf Herrn Magnier-Grandprez gefallen.

Das Polizeigeriht zu Paris hat im, Monat May über 852 Polizeivergehen gesprochen, untér denen 172 wegen unterlaßener Reinigung dex Straßen, as

Nach as unferet Blátter,; und zufolge eines, Briefes aus Madrid vom 15. d. hat der König. voin, Spa- nien sein Ministerium verändert. Nur der Justizmini- ster Lozano. de Torres ist auf seiner Stelle vere blieben. - Der provisorische Minister: der. auswärtigen

‘Angelegenheiten, M. von. Casa Jrujoz; ist, nach

Avila verwiesen. Dex Kriegsminister, Egu ia, is als General : Kapitän nach Grenada geschickt. ;, Das Porte: feuille der auéwäctigen Angelegenheiten ist interimistisch dem Herrn Gonzalez: Salmon. übertragen; Doz

“Sosef Maria Alos ‘ist interimistisch zum „Kkiegs:

minister ernannt , und, verwaltet; zugleich in Abwesen: heit des Herrn Cisneros das Marinewesen.

Man fängt hier, wie-in London , an der Spanischen Ratifikation des. Vertrages wegen Abtretung der Flori- da's aw die Nordamerikanischen Freistaaten ernstliche Mori fel gegn an. S n dus li 32015 _ VonNellerto_-(Llorente ) ¿is der dritte Theil ér ¿Memoiren über Spanien erschienen, Er enthält nur

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hall „dem Rathhause, veranlaßt ¿ indem . die ver:

| die. „Sicherhëit bes

E e teuischen Bundes, die orggnischen B

Ldndón, vom a5. Jüñnius. Die nèugebètne Pritt: * zeßin von Kent hat in der Taufe gestern die Name! Alexandrine Viktorie erhalten. B

Die Foderung einiger Londoner Bürger , daß eini öffentliche Versammlung gehalten werden möge, un* Vorschläge zur Abwenduñg der ‘neuen Taxen zu“ ins" chen, hat gestérn einen lärmenden Auftritt auf Guill sammelté Menge, nah Beendigung einer Wahl von zween Sherifs, durch den Herausgeber einer {müh: "F süchtigen periodischen Schrift, Wooler, haranguirt® wurde, welches den-Lord- Mayor , um sich nicht persön: lichen Beleidigungen auszuseßen, beróog, die Sibzung

aufzulösén und mit dên Aldermännern den Saal zuy

Es Die Sache hat indeß nicht weitere Folgeü" ge abt. ; s 3 Man hät hier zwei Kisten mit 50,000 Stürk falsche"

Preußischer Viergroschenstücke in dem Augenblide ent deckt, als sie über Hölland nah dem Kontinente abge" hen sollten. die Kisten mit Nr. 6. 7. beine N 4 ren, so vermuthet man, daß bereits 5 andere islet © Fálle verständige Männer von bewährter Tüchtigkeit, * bekannt mit den Sitten und Gewohnheiten ihres

Rom, vom -12. Junius. Gestern haben Ihr Polkes, gebraucht haben werde." Aber eine Jury war

abgegangeaus sind.

Majestäten, der Kaiser und die Kaiserin von De: * sterreih, ihre Rükreise von hier angetrêten. -

Karlsruhe, vom 24. Junius. Die erst è Ka: mer hat die Motionen des Prälaten Hebel wegen Un: terstü6ung hilfbedürftiger protestantischer Geistlichen; * so wie ihrer Wittwen und Waisen, und wegen Ér: * richtung. eines Schullehrer : Seminariums (mit toel: hem der Großherzog inzwischen bereits vorgegangen ist)

angenommen. Dex zweiten Kaminer wurde von

Seiten der Regierungs: Kommißion in ihrer Sißung vom 21sten d. folgende Eröffnung gemacht : c ,„„Der Groß- Herzog, unser gnädigster Hen * haben mit Bedauern: in Erfahrung gebracht , daß sih hon mehre Mitglieder der zweiten Kammer Ihrer getreuen Landstände in Vorträgen und. in Reden er:\" laubt haben, sowöl „gegen die Ausführbarkeit einiger?" Artikel der teuischen Bundés : Akte, als auch gegen dir 4 Kompetenz der Bundes - Versammlung, Über die Befol:|" gung derselben in allen Bundesstaaten zu wächen; Zwes fel zu erheben. Höchstdirselbén wöllen daher die ztveitè* Kammer. äuf die _Unzuläßigkeit solcher und ähnliche verfaßungswidriger Aeußerungen aufmerksam machen Die Bundes - Akte Ie Gründ - Geseb, auf. welchen" e. „Si éstandes aller Bundes - Staate * beruht, in ihr liegt die Gewährleistung unserer eigenen"

| Verfaßung; ste is das heilige unverlezliche Pälladium } wel@hes „unter der Garaütié der größten Europäischen * | Mächre die Rechte der schwächeren Staaten gegen jede

Eingrif der Gewalt von. Junen und von Außen scchüyt jeder Angriff auf dieseibe is ein Schritk.. ur Anarchit; eine Verlezung, unsecer. Verfaßungs- Urkunde; wel

das Groß : Herzogthum (F. 1. und 2.) äls einen Bo hlüße der Bundes : Versammlung für alle Klaße von Landes - Angehörigen für verbindlich erklärt, un diè Verfaßung selbst im §.. 85. derseiben unter die G0 rantie des Bundes stellt. Se. königlich? Höohékit

feineswegs ‘gesonnen, die vollkommenste Fteiheit de

Rede in den beiden Kammern der Stände : Versamm lung beschränken zy wollen: nur können. Höchstdiesel ben nicht zugeben, daß die Regierung „dur Still schweigen den. Verdacht guf si ruhen lasse, als billig

| Ge Jol verfaßungswidrige, dik innere Ruhe des, teut: =

en Vaterlandes so sehr gefährdende Anstthten und?

eußerungen. Auf hie: An perlthtaeie der Bundes:

fte: zu, wachen, URte, Zundes : Versainmlüng selbst | die. ihr HerddteE. [tung zu. erhalten, is die erst? und heiligste Pflicht, jedes einzélnen Bundes : Fürskell

| ee Pflicht, zu deren Erfüllung er gegen seine sämmt n

liche undes - Gen: sowol, als gegen jene Europäi *

chen Mächte verant vortlich, ilt , Bil “die Wienek- 7

‘ongreß: und L G) die MEn e e ‘garantitt f + Se» königliche Hoheit glauben. bei

{83d daß in Zukunft die Mitglieder Zhcer gk: ‘euen Stände sh in den Schranken ihres Berufes

} ole, und fich aller Ausfälle gegen die einzige Basis

es dermalen bestehenden Rechts: Zustandës in Teutsch: {ànd, aus Achtung für die Ünverlegbarkeit der mit den großen Mächten Europa's geshloßenen Verträge enthal- fen iverden. ‘‘ Die Abgeordneten v. Liebenstèin und Winter (von Karlsruhe), welche diese Eröffnung vorzüglich berühite, machten dagegen einige Bemerkun:

gen, deren wesentlicher Jußalt xwoar, 7, daß doktrinelle

Erklärungen bestehrnder Gefeße, àäuch wenn die Erklä-

; Ueber die Jüry. (Fortsetzung des Auffayés în Nr. 47.)

Man hat die Einführung -der Jury ") empfodlen, weil se tine alt - gerimanische Einrichtung sey. Ver- steht ma daruntér das judiciuïm pariuin, \o ist nicht \chwer zu begreifen, daß män in der Kindheit einer bürgerlichen Geselshäft zur Schlichtung. streitigér

dieses -nicht, und es wird überhaupt auf diese Empféh-

fung wenig anfommen. Unsre Altvordern, sagt man,

haden Eicheln gegeßen, zu welcher unbequemen Kost die verwöHnten Enkel doch nicht zurückkehren werden. Man wird aber allérdings einkäumen müßen, daß die Hrittischè Jurd fich aus einer Einrichtung gebildet habe, welche die teutshxn Eroberèr nach Brirañnien verpflanzten. Dieses war die Einrichtung der Sacraz- ftentalen, Compurgatoren, Conjuratoren, wie die Ge- segbücher sie nennen.

Zeiten, worin Herkonimen und gewohnte Sitte |

fiatt geschriebèner Geseße- unter einem Volke ÿewal- tet, welhès der Tugéñndet und der Vorzüge, fo wie dér Läster und der Gefahren der Kultur ermängelte, wär man über den Betveis éiner That unstreitig sehr

oft in ebën so großer Verlegenheit, als in unsern ge- j

hrten Tagen ; man fand jedoch einen glücklichen Bri-

stand in dèr Religion, und der Reinigungs - Eid wär |

ein gewöhnliches Beroei8mittel, Felbst in Verbre-

hen der \{chwersten Gattung. Weil äber äuch die KReligièn lehrt, daß des Menschen Hérz böse seh von f | Sugend aùf, fo vertraute man in “peinlichen Fällen |} dem Eide des Angeklagten nicht átiders, als wenn er } eine bestimmte Zahl rechtlicher Männer, Seinesglei- | chen, vor dem Richter |elite, ‘Welche gèmetnschäftlich Für seine Schuldlosigkeit schwören mußten. Deshalb } Hießen sie comPúrgátóres, coïñjuratórées, conSacrâ-

mentales **). Es ließ ssch indeß Etvarten, daß! redlichè Máännèr die Ruhe ihres Gewißens nicht leichtsinnig aufs Spiel segen: würden. * Aufgefodert von dem An- eklagtèn, für ihn zu zeugen, hielten fie fich auch ge: cungen, die That, dêreñ er angeklagt war, selbst zu untérsuchen, uin sih von seiner Schuld oder Unschuld zu versichern. Auf diesem Wege scheint das Amit der

*) Der Verfaßer dieses- Aufsaßzes hält den, auch in det -

Pr. Staats - Zeitung- gebrauchten Ausdruck: SchwUr?- gèri ch t, für fehlerhaft. Er sagt ganz êtwas anderes, als

Jurÿ, Ebenso wéñnig würde er dem aüGh gebrauchten

Ausdrucke: Genoßengerict, beitreten. Findet raán das Geschivornengeriht langweilig und gedehnt, so könnte man Geshworengeriht sagènz wir ha- ben diese Sprach form schon in Gefang eñwärtèr. dd) Daß aud) die Fränkisczen Rachenburgii dahin zu zählen, wird sich niht bezweifeln laßen. Es is nicht wahrheinlich, daß diese Benennung von R ék, groß, und Fribörgüs herzuleiten se, wie Joh. v. Müller meint. Es scheint vielmehr, daß es dasselbe se), wás man noch jest in einigen Gegenden Keutschlands L e î- . ftenbúr gen nénùt, dbeun Rachan ist leisren, thun, Auch taag unser Bükr ge, Bürigu, wdhl aus purgator entstanden seyn. Man fônnte also annehmen, das allè diejenigen, welche zur Leistung eines eidlichèn Zeugnißes für éinen Angektagten fähig waren» Rachenbürarn qx annt twórden, |

tuna irrig \eh; keinein Tadel ausgeseßt sehn könnten, und daß fein Fall vorhanden sey, auf den die Erf núng angewendet werden könne. ‘“

Ju Anfehung des Kredit - Votums (Nd. 55. unsreè Zeitung) muß noch demerft werden, daß die Budjètk- Kommißion auf weîtere 500,000 Fl zum Behuf von Änticipatiòdnen und zwar jest schon desh:1b- angetrck gen hat, weil dermalen ein niedriger Zins »Füß in dew Hañdels- Städten den Anlehns - Dperationen günstig sey. Der Antrag ist übrigens der ziveiten KammeL

vorgelegt worden.

Geschwörnen, über diè That zu- urtheilen, vbwdl nah

unehrern Krisen und mit manchen! näch und nach äâusz gebildeten Modifikationen, entständen zu seyn.

_ Daß das Englische Volk, selbst mit Einschluß dèr Großen des Landes, fest an soler Einriéhtung hielt; tvar nicht zu verwundern, da ‘es dieselbe theiis als einen gefeslichen Damm gégen die Thrannei und Willkühr der Regierung, theils ünd besouders als det treústen Beistand gegen die Schlechtigkeit der Richter bétrachtete. Daß die Jury bis zúr neusten Könftitus tion von u6dg: den ersten Zweck nicht gefördert, wißen wir aus der Gefchichtez aber es scheint nicht ohnè Gruùd, als--ob die Furcht vor den Rithrern noch fett von wesentlichem Einflúße ‘auf die Meinung Über dié Fury sey *). Hierin weiter einzugehen, ist dem Zweckè dieses Aufsates entgegen. Auf die fehlerhafte Form der Englischen Jury felbst werden wir im Verfolg zurückzurommen Gelegenheit häbden , \sobalo wir diè Übrigen für die Einführung der Jur) aufgestellten Gründe beleuchtet haden werden. E:

Wir zählen dahin: daß diese thätige Therlnahriè des Volkes an einem der wesentlichsten Gegenständè der óffentlichèn Verwáltung, an der Pflege der Ge: rectigkeit, den Gemeinfinn erhöhe, die Anhänglichkeit an das Vaterland kräftige Und fomit etne der Jùústí- tútionen- gründe, welche mit den Foörtschritren des menschlichèn Geistes im tnnigsten Zusammenhange ez hen, un den Frieden der Völker eben so sehc vor dem eisernen Zepter der Wiilkühr als vor dén Mordfackeli der Anärchié zu ficheca. 4

und aus ihr au iáà teutfchen Blättern Folgekdes erz zählt: „Jn einem dèr Themfe nahe Poroen Garten,

») Jim vorigen Jahre ward in ter Englischen eitig

‘Außerhalb London hôrte man eines Abends. ein junges Mädchen, die st{ch bei threm Onkel aufhielt, mehrmals ängstlich rufen: Onkél, bringen Sie mth dh _nicht um. Auf diebavon' gemachte Añzèige wärd der Onkel“ ait Morgen: nach: seiner Níchte ‘gefragt. Sie wär nicht da. Er.versichertè, daß ste sich heimlich èntfèrtüt häben müße, und ihr- Aufenthalt ihm uñbetannt seh. «Man fand ins deß - diè Haube des Mádchens im Strom n einem Strauche hangen, und die; Untersuchung, ward. wegen Mordes. wider den Onkel erdfnet. Die Geshwornen sprachen hn bie K und er ward gehängt. Kurk nachher' fand fih' die Nithte Wieder tin, und erzählte, daß der Onkel sie an jenem unglücklichèn Abend ‘zu ‘diz ner ‘Heirath wder «hren Villen *häbe böbég éi wollt und daß fie: béchalb ausgèrufeñ, ‘r mögé zie ‘doch: nitht umbrirtgen. Um gbèr zu -dèr:¿Heurath nit. etiva zend» thigt zu werden, habe sie fich in dèr Nacht ‘heimlih entfernt und ihren Aufenthalt bei einer Fréundin it éiner abgelegenen Gégend, woselb thr von dèm gerêichtsz lichen Verfahren wider dén Onkel _nihts zu Dhrèß gekommen sev, gewählt.“ Ist die Erzählung gègründ \ïo wirft sie unstreitig éinèn sehr s@warzen SFatten aaf diè Englishe Jüstizverwaltung. Denn ‘ein Richter, di dhnè ven Chatbestand des Mördés festzustellen, aüf es nen Mord verfährt, Geshwdrne die in fo kichtsitnnte ger und ruclosér Art ihr Schul dig sprechen, ohne úbera Feugt worden zu seyn, daß übérhaupt ét Mörd vore

efallén, \chänden die Gêrechtigßkeit und diè nue ie fich în solhèr Art das Recht verrdalten läßt, | wider die Einrithtung der Jury felbst beweißt dis nh

nmer nichts. {Die Fortsegung fèlgt.