1819 / 81 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 09 Oct 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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E E E e M: E E E S E A M

Demnach sucht er zu bewirken, daß keins seiner Mikt- glieder nach auswärts verlege, die empfangene Ver- lezung des einzelnen Mitgliedes aber als Beleidigung des ganzen Bundes betrachtet werde. Bei geschehener Verlegung wendet er zuerst gütliche Vermittelung, dann angemeßene Gewalt an. Die Mehrheit der Stimmen des engeren Rathes beschließt diese Schub- maasregeln giltig; nur zur förmlichen Kriegserklärung gehört die Beistimmung von zwei Dritteln des vol- len Rathes. Mehr als das Kontingent kann in Kriegs- zeiten jedes Mitglied stellen , auch deshalb Subsidien- und Allianz- Traktaten schließen, so wie der Bund im Ganzen. Wird ein Mitglied, das zugleich Europäische Macht is, in einen auswärtigen Krieg verwidckelt, #0 hilft der Bund deßen teutsche Provinzen decken, ohne jedoch über die Bundesgränze hinauszumarschiren. Ganz neutral fann in diesem Falle der Bund bleiben, wenn die in Krieg verwickelte Macht es ausdrüdcklih verwilligt, wenn der Feind den Bundes - Provinzen der besagten Macht die Neutralität zugesteht, und wenn die Bundesversammlung, nach Schluß der Mehr- heit des engeren Rathes, die Bundes »- Provinzen des angegriffenen Mitgliedes gar nicht bedroht findet. Glaubt sih ein Mitglied von außen her bedroht, std entscheidet der Bund binnen 4 Wochen über die Rea- litát dieser Befürchtung und nimmt dann seine Maas- regeln. Hat der Bund Krieg mit geführt, so kann der Einzelne weder Waffenstillstand noch Frieden für fich abschließen. Müßen Bundes - Provinzen abgetre: ten werden, so leistet der Bund dem beschädigten Mit- gliede Entschädigung ; müßen Auswärtige an den Bund Provinzen abtreten, so sind diese Gemeingut. (Da diese Jdeen zu näherer Jnstruktions - Einholung erst den verschiedenen Höfen mitgetheilt worden, so ist zu erwar: ten, welchen Modifikationen sie unterliegen werden.)

Zu 4. gehört : Gutachten der Militair - Kommißion über Bestimmung der teutshen Bundesfe- stungen, welches im Wesentlichen Folgeudes besagt:

Vorgeschlagen zu neuen Bundesfestungen waren Ulm, Donaueschingen, Rastadt, Germersheim und Homburg. Aus den Berichten der Lokal - Kommißionen über alle diese Punkte, hat die Militair - Kommißion folgendes Urtheil geschöpft :

Germersheim, vortheilhaft in fortifikatorischer Hinsicht auf dem linken, schwierig und kostbar zu be- festigen auf dem reten Ufer, ist gleihwol der einzig: shickliche Uebergangspunkt oberhalb Mainz. Schluß einstimmig : ein tüchtiger Brükenkopf auf dem linken, einige shützende Werke auf dem rechten Ufer, sobald als möglih anzufangen z Kostenbetrag mit Dotation 15 Mill. Fr.

Ulm, fortifikatorish gut gelegen und \chon verthei- digungsfähig mit Befestigung des Michelsberges. Die taktischen Schwierigkeiten des Debouschirens heben die strategische Wichtigkeit des Punktes nicht. Schluß: vier Stimmén wollen Ulm zu einem Hauptwaffenplaße máchen, und zwar ungesäumt, wozu 20 Mill. ohne Dotation. Baiern und die Stimme des sten Korps

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widersprehen und wollen Befestigungen im Rheins thale selbst, als wozu die 20 Mill. Fr. stipulirt.

Rastadt, kann befestigt werden, aber nicht ohne sehr großen Aufwand ; indeß wichtig, um doch eine der Operations - Linien gegen den Hauptwaffenplaß zu decken. Schluß: es werde fest und zwar sobald als die Bundesversammlung anderweite Mittel dazu ausgeworfen haben wird ; nah Baiern und der sten Stimme: es werde fest soglei ch von den für Ulm veranschlagten 20 Mill. Fr.

Donaueschingen, zu ausgedehnte Werke, zu kostspielig, wiewol wichtig, wenn man eine zweite Operationslinie auf Ulm deen will. Schluß aüer gegen die eine Baiersche Stimme: es bleibe un- befestigt.

Homburg, ohne Schwierigkeit und mit nicht be: deutenden Kosten zu befestigen, auch strategish wi-

- tig, besonders für die Defensive; indeßen Schluß:

erst dann zu befestigen, wenn die Bundesversammlung die Kosten für Ulm, für Rastadt und für die Her- stellung der älteren Bundes -: Festungen gefunden ha: ben wird.

Was die Wichtigkeit der festen Pläge betrift, #0 sollen Ulm, Mainz, Luxemburg Festungen ersten Ranges, Rastadt, Germersheim, Landau und Homburg zweiten Ranges seyn. Die Baiersche Stimme schäßt Luxemburg nur Landau glei ch, und also zur zweiten Klaße.

Stuttgart, vom 26. Sept. Gestern erfolgte zu Ludwigsburg die feierliche Uebergabe und .gegens seitige Auswechslung der von Sr. Königl. Majestät sowol als auch von den Mitgliedern der Stände: Versammlung unterzeichneten Verfassungs - Urkunde.

Der König hielt bei dieser Gelegenheit folgende Rede vom Throne :

Hochgeborne, Ehrwürdige, Edle, Liebe Getreue!

Sie erhalten hiemit Meine feyerliche Bestätigung der durch freies Einverständnis errichteten Verfaßung des Königreiches. Möge diese ernste Stunde segenreich für das Vaterland seyn! und sie wird es seyn, wenn der Geist der Mäßigung, der Drdnung und der Wahr-

heit ihrer Anwendung vorsteht ; wenn wahre Vater-

lands : Liebe, ächter Bürgersinn das Gute, welches sie enthält, auszubilden, und ihre Unvollkommenhei- ten , die sie mit jedem menschlichen Werke theilt, zu verbeßern bemüht sind. Ohne diesen Geist, ohne diese Gefinnung ist jede Verfaßung eine leere Form. Diese Ueberzeugung hat meine Schritte in dieser wichtigen Angelegenheit geleitet. Sehr gut erkannte Jch die

Wichtigkeit des Zeitpunktes, in dem Wir leben; Jch

verbarg Mir nicht die Schwierigkeit, welche darin lag, die verschiedenartigsten Ansichten, Wünsche und Er- wartungen durch freie Zustimmung zu vereinigen, und wie au in dem glücklichen Falle, der Mich heute in Jhre Mitte führt, ein auf diesem Wege entstande- nes Grund: Geseg manche Unvollkomwenheit noth?

wendig an sl tragen müße, welche in einem Werke, das nur aus Einer Jdee , aus Einem Willen hervor- geht, leichter vermieden werden konnte. Doch diese

Rücksichten wichen der Betrachtung, daß jede Ver-

faßung nur in so weit gut is, als sie den Bürger wit treuer Anhänglichkeit an seinen Regenten, an das Vaterland und deßen Einrichtungen bindet; daß Ach: tung vaterländischer Sitte vorzugsweise geeignet ist, diese Anhänglichkeit, welche Kraft und Muth zu jeder Anstrengung giebt, zu erzeugen, und daß mit ihr nothwendig au die Bereitwilligkeit verbunden ist,

| die Lehren der Erfahrung zur Vervollkommnung der

vaterländischen Einrichtungen zu benußen. Gern ver- traue Jo daher dem guten Geiste Meines Volkes, daß

eine Verfaßung, welche vorzugsweise aus seinen Sit:

ten, aus seiner Eigenthümlichkeit hervorgegangen ift, Mir eine neue Gewähr der Ordnungs: Liebe, der Ge- sezmäßigkeit, der willigen Erfüllung jeder Bürger- pflicht seyn werde. Sie haben dem Vertrauen, das Sie zu dieser wichtigen Angelegenheit berief, rühm-: li entsprochen ; mit Freude ertheile Jch Jhnen dies Zeugniz im Angesichte Teutschlands ; ¡Ihr König danër Jhnen im Namen des Vaterlandes.“ Der Be: ruf, zu dem Sie vereinigt waren, ist hiemit beendigt ; doch er begränzt nit Jhre Wirksamkeit für das Werk, das Sie gründen halfen. Jhren gewöhnlitzen Be- \chäftigungen zurücgegeben , verbreiten Sie eine ge- rechte Würdigung der Verfaßung, welches nicht fehlen wird, wenn Jeder nicht nur das, was ihm, sondern auch das, was dem andern darin schäßbar ist, als ei- nen Gewinn für das Varerland erkennt. Diese Ge- finnung, das Erheben über den engen Kreis verein- zelter Jntereßen, erzeng! den Geist der Mäßigung, der Ordnung und verständiger Prüfung, durch wel: hen, das erwarte Jch zuverläßig, die Stände, welche Jch in kurzer Zeit zu versammeln entschloßen bin, vor dem V zterlande und vor ganz Teutschland das Vertrauen, welchzes Jch auch in dieser so hoch-

wichrigen Anlegenheit in Meine Würtembderger gesebt

habe, rechtfertigen werden. ““

Die Stände dankten gerührt und unter dem Ju- bel-Ruf: Lange und glücklich regiere König Wilhelm! für die ertheilte Verfaßungs : Urkunde. Die spätesten Nachkommen werden dieses Tags als eines Festes sich freuen, und der Name des Stifters von Würtem- bergs neuem Glücke wird unsterblich bleiben, wie sein

7 Werk. Die Mitglieder der Stände wurden zur Königl. Tafel eingeladen.

Heute Vormittag versammelte sich die hiesige Bür-

| gerschaft im Schloßhofe und brahte dem Könige ih-

ren Dank für die Vollendung der Verfaßung. Der König ritt durch die Reihen der Bürger und würde mit einem freudigen Lebehoch begrüßt. Nachher be- sichtigte er die Truppen der Garnisonen Stuttgart, Ludwigsburg und Eßlingen, welche ihn ebenfalls mit einem lauten Lebe empfingen.

Heute Abend traten Se. Königl. Majestät, um Sr. Kaiserl. Majestät von Rußland emen Besuch

H

abzustatten, die Reise nach Warschau an. Höchsidis- selben gedenken im Laufe des nächsten Monats zu- rückzutkommen.

Karlsruhe, vom 30. Sept. Der vor einiger Zeit in der Eigenschaft eines Minister-Residenten des Königl. Preußischen Hofes von hier abb erufene Herr Varnhagen von Ense hat, wie hier versichert wird, von seinem Hofe eine anderweite Bestimmung nach Washington erhalten, von wo der bisherige Mi- nister: Resident und General : Konsul Herr Greuhm nach Berlin zurückgerufen ist.

Wien, vom 29. September. Am 826. d. erfolgte hieselbst die Vermählung Sr. Königl. Hoheit des Prin- zen Friedrich August von Sachsen mit Ihrer Kaiserl. Hoheit der Erzherzogin Karoline von Oesterreich (vierten Tochter Sr. Maj. des Kaisers) durch Prokuration, wobei der Erzherzog Johann die Stelle des Bräurigams vertrat, und der Erzherzog Rudolph, Kardiaal und Erzbischof von Olmügt, die Trauung in der Hofkirche verrichtete.

Jhro Kaiserl. Hoh. die Erzherzogin Kle men tine (dritte Tochter Sr. Maj. des Kaisers), Gemalin des

Prinzen von Neapel Fürsten von Salerno, ist

am 18. d. zu Neapel von einer, bald nach der Geburt wieder verstorbenen Prinzeßin entbunden worden.

Paris, vom 2. Dftober. Der König hat am 15. d. M. die Breven des Papstes vom 25. August, nach welchen die vor dem 11. Jun. 1817 eingesezten Erzs bischófe und Bischöfe die Gerwaltung ihrer damaligen Dióces fortsepen, die im Konfisiorium vom 1. Oëêfto- ber 1817 enannten Bischöfe vagegen keine Rechte aus dieser Ernennung herleiten sollen, so wie die Bullen, durch welchen 5 Erzbischöfe und 10 Bischöfe ernannt werden, ohne Gefährde der Konstitution und der Ge- seze des Königreiches, so wie der Vorrechte, Freihei- ten und Grundsäze der Gallikanischen Kirche, ange: nommen und bekannt zu machen verordnet.

Auch dieser Gegenstand fängt an, die Federn der versciedenen Portheien in Bewegung zu seten.

Der Moniteur enthält das Schreiben des Pap: stes an die Erzbischöfe und Bischöfe vom 19. Aug-, durh welches er sie von der getrossenen M zasregel benachrichtigt, und die Erflärung vom 15. Sept., in welcher 37 Erzbischöfe und Bischöfe ihre Zufriedenheit mit derselben aussprechen.

Der Minifter des Junnecren hat eine Vertheidigung wider die Beschuldigungen des Generals Donadieu bekannt gemaht. Jm Journal de Paris werden dem Genecal mancerlei Unterschiede zwischen seinem im Jahre 1817 an den König abgestatteten Berichte und der jeßt befannt gemachten Abschrift nachgewiesen, die ihm zu feiner besonderen Empfehlung gereichen.

Ein ZFnjurien- Prozeß, der durch die theils als Be: klagie, theils als Zeugen darin verwickelten Personen eine Art von -Celebritát erhalten hatte, der Prozeß des Englischen Chevalier Crawfurd wider die Her- zoge von Grammont und von Guich e, den Gra-