1933 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 May 1933 18:00:01 GMT) scan diff

P A O L

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post eitungsgebühr, aber ohne eshästôstelle. 1,90 ÆAKA Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin s 32,

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“für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Einzelne Nummern kosten 30 Æy/, einzelne Beilagen 10

einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5

ITr. 10 (d + Reichsbankgirokonto.

Jnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung ber den Londoner Goldpreis.

«Fndexzisfer der Großhandelspreise vom 26. April 1933.

Bekanntmachung der Me betreffend Widerruf der Zulassung von Bildstreifen. j

Druckfehlerberihtigung zur Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 1938.

Preußen.

6. Nachtrag zur Bekannimachung des Preußischen Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen O,

Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Dortmund E die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zünd- mittel.

Zeilungsverbot.

D Amtliches.

Deutsches Reich,

Der Herx _ _Legationsrat Wolff zum Generalkonsul des Reichs in

Der Ministerialdirektor im Reichsministeriuum des JZunern Pellenga hr ist einstweilig in den Ruhestand ver- seßt worden.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis aemäß Verordnungvom 10. Oktober 1931 zue rung der Wertberechnung von Hyp und sonstigen e L die auf F

(Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1933

für eine Unze Feingold ......, . = 124 sh 8 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englisches Pfund vom 2, Mai

1933 mit RM 14,035 umgerehnet « « = RM 87,4849, [fe ein Gramm Feingold demnach. . .. = pence 48,0975, n deutshe Währung umgerechnet . . = RM 2,81270,

Berlin, den 2. Mai 1933. i Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise vom 26. April 1933.

|

1913 = 100 Ver- Inderxgruppen 1933 änderung 119. April | 26. April | in vH 1. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungsmittel . . 97,6 98,3 + 0,7 2. Shlachtvieh 61,3 58,8 4,1 3. Viehbe1zeugnisse .. 85,0 86,3 + 1,5 4. Futtermittel i 83,1 83,6 + 06 - Agrarstoffe zusammen . 82,L 81,9 0,2 9. Kolonialwaren ...,, 77,1 77,4 -+ 0,4 TIT. Industrielle Rohstoffe ; und Halbwaren. 6. Kohle Er 114,8 114,8 0,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen. . . 101,3 101,1 0,2 8. Metalle (außer Eisen) . « «. 48,8 51,0 + 4,5 9. Textilien R Os 60,9 62,6 + 2,8 10. Häute und Leder 6. 55,3 55,3 0,0 11, Chemifalien) 102,8 102,8 12. Künstliche Düngemittel . «. 71,8 72,2 + 0,6 13. Technische Oele und Fette .. 104,1 104,8 + 0,7 14. Kautschuk C 5,9 6,0 + 1,7 15. Papierstoffe und Papier . .. 94,1 94,1 0,0 16. Baujtoffe ; Citi 103,2 ‘| 103,2 0,0 Industrielle Rohstoffe und j Halbwaren zusammen . . 86,9 87,4 + 0,6 TIT. Industrielle Fertigwaren. | 17. Produktionémittel 114,1 114,0 0,1 18. Konsumgüter 109,2 109,2 0,0 Industrielle Fertigwaren zu- jammen E A 111,3 111,3 0,0 Gefjamtindex 90,8 90,9 + 0,1

Die Gesamtindexziffer hat gegenüber der Vorwoche leicht angezogen. Von den Hauptgruppen hat si die Indexgisser für industrielle Rohstoffe - und Halbwaren hauptsächlich

*) Monatédurhshnitt März.

Reichspräsident hat den Vortragenden

einer drei Geschäfts

Verlin, Dienstag, den 2. Mai, abends.

infolge der Befestigung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die im Zusammenhang mit den Währungsvorgängen in den Ver- einigten Staaten von Amerika eingetreten ist, garter erhöht. Die Preise für landwirtschaftlihe Erzeugnisse haben in Deutschland gegenüber der Vorwoche im Dur chnîitt etwas nachgegeben, während die Preise der - industriellen Fertig- fabrikate im ganzen unverändert waren.

Jm einzelnen sind weltmarktbedingte Preiserhöhungen für folgende Rohstoffe zu nennen: Nichteisenmetalle (ins- besondere Kupfer), Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Palmöl, Leinöl und Kautschuk.

Unter den Agrarstoffen, deren Preise überwiegend inlandorientiert sind, wurden Le Mngs für Schlacht- vieh (insbesondere Schweine) dur Preiserhöhungen für Brotgetreide, Butter (Westdeutschland), Schmalz, Eier, Hafer, Weizenkleie, Sojaschrot und Oelkuchen nicht ganz ausgeglichen.

Jn der Gruppe Kolonialwaren lagen die Pretse für Kakao und Margarineöle höher als in dex Vorwoche, während der 4 für Kaffee nachgegeben hat.

Für industrielle Fertigwaren wurden neben weiteren Preisrückgängen auch einzelne Preiserhöhungen gemeldet,

Berlin, den 29. April 1933,

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platze r,

Widerruf der Zulassung von Bildstreifen.

Auf Antrag des Thüringischen D leriums des Junern ist am 27. April 1933 die Zulassung der ildstreifen: „W e st e Line 1918 (Vier von der Fnfantec i e)“ der Nero-

ilm A.-G. Berlin, Berlin, und „Die andere Seite“ der Candofilm Verleih und Vertrieb G. m. b. H. Berlin (ge-

nehmigt von der Filmprüfstelle Berlin am 21. Mai 1930 und

8. Nes 1931 unter Nv. 25 961 und 30 073) widerrufen worden. e im Umlauf befindlichen Zulassungskarten sind un- gültig. Berlin, den 28. April 1933, Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dv. Seege v.

Drudlfehlerberichtigung.

Jn der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffent- lichen Hand vom 30, März 1933 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März 1933) muß es in § 11 Hh: 6 statt „nah § 8 Abs, 1 Ziff. 5“ heißen: ¡mach § 8 Abs. 2 Ziff. 5“,

Berlin, den 29. April 1933.

Der Reichs8wirtschaftsminister. J. A.: Dr. Hoppe.

Preußen. -

SechsterNahtrag

zur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zuge- lassenen Zündmittel.

1. Auf Grund der §§ 2 und 3 der Bergpolizeiverordnung, betreffend die Zulassung von Sprengstoffen und Zündmitteln für den Oberbergamtsbezirk Clausthal vom 20. März 1920, lassen wir die Zündmittel, die in dem vom Minister für Wirt- schaft und Arkeit unter dem 16. März 1933 herausgegebenen 6, Nachtrag zux Liste der Bergbauzündmittel (Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit Nx. 8 vom 12. April 1933 S. 114 ff.) E idi sind, zur Verwendung in den unserer Aufsicht unterstehenden Betrieben zu. :

2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß die in dem Nachtrag enthaltenen Abänderungen, Ergänzungen Und besonderen Bedingungen beachtet werden. Unberührt von diesex Zulassung bleiben die bestehenden und noch ergehenden allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über die Sprengstoffe, die Zündmittel und die Schießarbeit. :

3. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffent-

lihung in Kraft.

Clausthal-Zellerfeld, den 28. April 1933, Preußisches Oberbergamt.

Weise.

Bekanntmachung über die zur Verwendung im Bergbau zuge- lassenen Zündmittel. 1. Auf Grund des § 185 der Bergpolizeiverordnung, be- treffend die Abänderung und - Ergänzung berg lizeilicher Vorschriften über Berieselung, Sprengstoffe und Schießarbeit

haben,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 @Æ, espaltenen Einheitszeile 1,85 K.

telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32,

fas auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

nsbesondere ist darin auch anzugeben, wel

druck (einmal unterstrichen) oder dur

strichen) h

Anzeigen nimmt an die Alle Drucktaufträge

Worte etwa durch Sperr - ettdruck (zweimal unter-

ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermix bei der Geschäftsstelle A, ien,

Poftschectkonto: Berlin 41821.

1933

Br die Steinkohlenbergwerke im Verwaltungsbezirk des reußischen Oberbergamts in Dortmund vom 7. Dezember 1926, lassen wir die durch den 6. Nachtrag zur Liste der Berg- bauzündmittel vom Minister für Wirtschaft und Arbeit unter dem 16. März 1933 in die Liste der Bergbauzündmittel neu aufgenommenen Zündmittel in den unserer Aufsicht unter-=- stehenden Betrieben mit folgenden zusäßlihen Einshränkun= gen zu.

,_ Von den Ausführungsformen der neuen Zünder werden für Steinkohlenbergwerke nur die in dem Nachtrag als ¡¡Wetterzünder“ gekennzeichneten zugelassen.

Die Reißanzünder dürfen im Grubenbetriebe nur ver- wendet werden, soweit Zündschnurzündung gestattet ist. Die unter dem 20. Februar 1933 [I 3212/12 ausgesprochene vorläufige Zulassung wird hierdurch hinfällig.

2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß die allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über Sprengstoffe und Schießarbeit beachtet werden.

3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver- öffentlihung in. Kraft.

Dortmund, den 27. April 1933.

Preußisches Oberbergamt, J. V.: Weber.

Verbot, Auf Grund des § 9 Abs. 1 vi = Sor Vovrorbmtma dog Reichspräsidenten zum Schuße deé i | 4. E 1933 (RGBlI. S. 35) n Ziff. 3 der preußischen Ausführung bruar 19334GS. S. 23) habe ih di Tageszeitung „Scchlawer Zeitu kung bis zum 21. Mai 1938 einschl Stettin, den 29. April 1933. Der Obérpräsident der P1115 Lun Dr. von Hal x1,

U 2:32 ¿E Me C T

Nichtamtliches.

Post- und Verkehrswesen.

Neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost.

, Von den 41 Mitgliedern des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost sind 11 Mitglieder, die dem alten Reichstag angehörten, nah den Bestimmungen des Reichspostfinanzgeseßes ausgeschieden. Der Herr Reichspräsident hat für die Ausgeschiedenen auf Vor- hlag des neuen Reichstags jeßt zu Mitgliedern des Verwaltungs- rats der Deutschen Reichspost ernannt: Regierungsrat Dr. Fabrîzius (Berlin), Telegrapheninspektor a. D. Fenzen (Görliß), Fabrikant M utschmann (Plauen, Vogtl.), Staats sekretär Körner (Berlin), Oberpostsekretär Preu ß (Königs=- berg, Pr.), Oberpostinspektor Sprenger (Frankfurt, Main) Kaufmann Wolkersdörfer (Halle, Saale), Flieger Dr. Ziegler (Berlin), Gewerkschafts\ekretär Ersing (Karis- ruhe, Baden), Reichsminister a. D. Dr. K o ch (Wuppertal-Elbers- feld) und Verbandsvorsizender S chwa r ze r (München).

Luftpost im Sommer 1933,

Am 1. Mai beginnt der Sommerflugdienst in Deutschland. Alle Linien, einshließlich derjenigen nach Ländern, die mit Deutschland einen Luftverkehx unterhalten, werden mit Aus- nahme der nur nah Bedarf verkehrenden Flüge au zur Poaïts beförderung benußt. Luftpostverbindungen bestehen mit . Belgien, England, den Niederlanden, Frankreich, Schweden, Dänemack, Norwegen, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Sowjet-Rußland, Oesterrei, Ungarn, der Tschechoslowakei, Polen, Fugoslawien, Bulgarien, Griehenland, Rumänien, Jtalien, der Schweiz, Spanien, dem Saargebiet und der Freien Stadt Danzig. Bes sonders wichtig für den Verkehr sind die Reihspostflüge Berlin-Athen, die wieder zweimal wöchentlich betrieben werdz2it und in Athen Anschluß an die Luftposten nah Asicn und Afrika außerdem die Reichspostflüge @achtflüg e) Berlin-Hannover—Köln—London und Köln—Frankfurt (Main) und die im Anschluß an die Flüge Berlin—London verkehrendeint Nachtflüge von Hannover nah Malmö, Kopenhagen, Gotenburag, Stockholm und Helsingfors. Die Zuschläge für Luftpostsendungen sind mäßig. Luftpostsendungen werden bei allen Postanstalten dilt- genommen. Gewöhnliche Briefsendungen können auch durch Bricf- kasten aufgeliefert werden. Nähere Auskunft über Flugpläne uUnI Bestimmungen für Luftpostsendungen erteilen die Postanstalten.

Luftpostpakete nah Frankreich und nah außereuropäischen Ländern,

Vom 1. Mai an sind Luftpostpakete nah Frankrei, Algerien, Marokbo, Tunis, Mauretanien und Senegal zugelassen. Die Pakete werden dex Deutschen Lust Hansa übergeben, die sie als Luftfracht weiterbefördert. Die Kosten sür die Weiterbeförderung vom Bestimmungsflughafen nah dem Bestimmungsort auf gewöhnlihem Wege hat der C entrichten, der auch zur Zahlung der shweizerishen Transitgebühr und der Transitgebühr in Marseille verpflichtet ist. 9

Veber die Hohe der Gebühren und über die sonstigen Verseits dungsgebühren geben die Postanstalten Auskunft.