1919 / 76 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Eiuzeine Üummernu kosten 25 Pf,

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 9 6. Alle Postanstalten uehmen Bestellung au: für Berlin außer den Postanstalten uud Zeitunggvertrieben für Selbstabholer - cu die Geshüuftsstele SW, 48, Wilhelmstraße 82,

die Geschäftsstelle d:s Reichs: unnd Staatsanzeigers

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Anzeigenpreis für deu Naum einer 5gcsvalteucu Einheitszeile 50 Pr einer 3 gespalt, Einheitszeile 99 Pf. Nußerdem wirb auf den Uuzeigeuprcis ciu Tenerungözrschlag vo:1 20 v, Ÿ, exhobeu,

Anzeigen nimmt an:

Werlin SW, 453, £EWilhelmftraste Nr. 22, J

A 76.

Reichsbankgirokonto.

JFunhalt ves amtlichen Teiles:

Deutsches Neith. Ernennungen 2c.

Bibzung einer vorläufigen Neichswehr.

fahrzeuge vom 21. Februar 1819.

über Beschlagnahme, Behandlung E pflicht von roßen Kalbfellen, Schafe, Lamm- u über Höchsipreise von Kalb-, Schaf:-, Lamw- und

für Eichea- und Höstpreise- usw. von Lederabfällen.

über Beschlagnahme uad Vestandserhebung von Bcaunastein. Bekanntmachung, betreffend die Restzahluna ber Reichsbankanteile für das Jahr 1918.

des Reicy&Gejezvlatts. 9 s Preufzen.

und sonsüige Personalveränderungen. usführun( Sanweisungen zu

Ernennungen: Weitere

__Amtisicßes.

Deutsches Nei.

E der Reichsbank sind zum 1. Mai d. J, ernannt w9g1den:

der Erste Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Siegen, Bankdirekior Brüll, zum Ersten Vorstandsbeamten dex Neichs- bautstelle in Karlsruhe; i

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankfielle in Siegen, Bankassessor Sattler, zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsvankstelle daselbt;

der Bankvorfland Daeter in Offenbach a. M. zum N E Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsban?ffielle n Siegen; ;

der Zweite Vorflanb3beamte ber Reichsbankhauptsielle in Frankfurt a. M., A aEehoe Richter, zum Ersten Vorftands- beamten ver Reichsbvankielle in Erfurt;

der Zweite Vorstandsbeamte der Feihsbankstelle in Wiïrz- bura, Bankafsessor Klipstein, zum Zweiten Vorstendsb2emten der Neichtbankhauptstelle in Frankfurt a. M. ;

der Vankosrstand Wilhelm in Heilbronn zum interi-

4

Würzburg ; ; ; bder Erjle ‘Vorstandsbeamte der Reichshankstelle in Kreuz- nach, Bankdirektor Münch, zum Ersten Vortiandsbeaniten der

Reich3bankstelle ia Cotibus; der Zweite Vorstandébeamte der Neid:8hankstelle in Kceuz- zum Ersten Vorstandsbeamten der

nah, Baunkasscssor Scholz, _Reichsvankstelle daselbst; ber Bankoorïtond Eitner in Detmold zum interimistischen Zweicen Vorstandsbeamten der Reichtbonkstelle ta Kreuz2ach; G as E E ae Es O antanjejjor Privat, zum Ersten Vorstandsbeamtien der Reichsbarkitelle daselbst: G | : der Vankvorstard Filczewski aus Triec zum interi- mistishen Zweiten Vorstandsbeamten der Neichshaukstelle in

achen; 4 i i Vaorstandsbeamte der Neihshanküelle in Mül-

__ der Zweite Vor bausen i. Els, Bankassessor Klock e, zum Erstez Vorftanbs- in Hildesheim; :

beamten der Reichsbankstelle | der Zweite Voistandsbeamie der Reichsbankhauptstelle in Bremen, Bankafßfessor Goy, zum Ersten Vorstand2beamten der E radial nit Etn Pro. er Zweite Vorstandébeamte der Reich3ba e in Gleiwiß, Bayufkassefsor Bückling, zum Zweiten Vorstandsbeamten die Meich8vanlhaupistelle in Bremen; gts ia Bankoursiaid Kulka aus A e

ten Vorfiardébeamien der

Reichshankstelle irt (Gleiwis; der

a Maat der Heichshan?ste e in Dan / ü ; fadi Ersten Vorstandsbeamten N in Darm 4 ( i Z -

d. V4

iv2

Zusay zur Ausführungsverordnung zum Eéseß über die

Verorèyung über die Abänderung der Verordrung über die Neruausfiellung von Zulossungsbeschelnigungen sür Krafi-

Velanvlmachung, betreffend Nevderung von Bekärnitachungen und Meldes Ziegenfellen,, iegen seDen, über Besblägnahme usw. von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, über deren Höchstpreise, ‘über Höchstpreise Fichtenrinde sowie über Beschlagnahme,

BVe annimahung, betreffend Aenderung der Bekannimacung auf die Dioidende Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 71 unh 79

den Landgemeinde-

ordnungen für die Provinz Westfalen und füx die Rhein provinz.

Hondeleverbote.

mislisczen Zweiten Vorstardsheamten der Neichsbankt-lle ia

N | . Herford zum infærimistischen

/

| hen Zweiten Voistandsbeamten der Reichshan!stelle in

Das Neichsministerium für P e Demobilmacung behält fih vor, den Zeitpunkt des Außerkrafttreters dieser Sonder- .vorshrift zu bestimmen. : 4.28 L E

Berlin, Mittwoch, den 2. April, Abends.

L Ca T A E N

dér Bankvorstand Wingerath au3 Düren zum interimisti-

Mainz;

der Zweiie Vorstandsbeamte dec Neichsbankhauptstelle ‘in Cöln, Bankassessor Hennig, zum Ersten Vorstandsveamten der Reichsbankstelle in Wiesbaden; /

der Zweite Voritandsbeamte der Reichsbanksielle in Allen- fiein, Baufassessor Wagner, zum Zweiten Vorftandsbeamten der Reichsbankhaupt!stelle in Cöln;

der Bankvorstand Rambeau aus Helmsiedt zum interi- nsen Zweiten Vorstand3beamten der Reichsbanksiele in

enstein; -

der "rg Vorstandsbeamte der Reichsbankïelle in Zwickau, Bankassefsor Böttger, zum Zweiten Vorstandsb2zamten der Neich2ban khavptsti lle in Dresden;

der Bankoorstand Dreyse aus Alienburg zum interimisti- schen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankitelle in

Zwickau ;

der Zweite Vorstandsbeamte der Rei®sbankstelle in Görliß, Bankassessor Zöllner, zum Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbanthaupistelle in Mürcheu; /

dec Banfkoocftand Kung aus Jserloha zum interimistischen Zweiten Vorstandsbeamten der Reichobankitelle in Görliy;

der Bankvoo!stand Renneberg aus O zum

interimistishen Zweiten Vor standsbeamten der Reichsbankstelle

in Tilsit; egemann aus Duisburg-Ruhrort

der Bankvorstavd 1 zum interimisüschen Zweiten Vorstandéebeamten der Reichs vank-

stelle in Flensburg. Zusag M

zur Ausführungsverordnung zum Geseg über die Bildung einer vorläufigen Neihswehr.

Vom 31. März 1919.

Der 8 12 der Ausführunasverordnung zum Gesey über die Bildung eirer vorläufigen Neicswehr wird dahin ergänzt, daß bis zum 1. Oftober 1919 auch Mannschaften mit einer Guta Verpflichtung auf 3 Monate eingestellt werden

nnen. : | Beclín, den 31. März 1919.

Der Reichspräsident. Ebert.

Der Neichswehrminister, Noske.

Der Preußische Kriegsminister als Mitglied der Reichsregierung. Reinhardt.

N | / Verordnung s

über die Abänderung der Verordnung über die

Neuaus stellung von Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge vom 21. Februar 1919

(Reichs-Gesegbl. S. 243). j Vom 31. März 1919.

Auf Grund der Verordnung des Bundetrats über die wirlschofiliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reich3- Gescibl. S. 1299) und auf G:und des Erlasses des Rats der Volkobeauftraaten über die Errichtung des Reichsamts für die wirischaftlihe Demobilmahung vom 12. November 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1304) wird verordnet, was folgt:

In Abänderung der Verordnung über die Neuausstellung von

ulassungsbe|cheinigungen für Kraftfahrzeuge vom 21. Februar 1919 e s-Gesegbl. S. 243) wird e

8 1 d Die der Militärverwaltung gebörenden, bei mobilen Heeresver- bänden, die den Oberkommandos (Nord, Süd, Lüttwig) unterstehen, verwendetén Kra fahrzeuge erhalten ledigliß einen römischen Unter sceidungsbuchstaben (N. S, L) in roter Farbe E \naueade Nummer nach Anordnung des Preußischen Krtegsmintsteriums. Giner erneuten Zulassung bedarf es für diefe Kraftfahrzeuge ntcht.

§ 2, * ey am 15, April 1919 endigende Frist wird auf den 30. April 1919

ect, Für Kraftfahrzeuge, deren Neuzulafsung bis zum: 30. April 1919

Scfiue maielia Le

L

G E Demobilmachung vom 7. ad 19 8 (9

19109.

Poftschecktkouts: Berlin 41821.

Zahlungen für den „Reichs- und Staalsanzeiger“ können auch durh Ueberweisung der Beträge auf dessen Reichsbankgirokouto bezw. Poftschecktonto geleistet werden. Jm Futeresse der rehtzeitigen Veröffentlichung der Anzeigen wird jeboch darauf aufmerksam gemacht, daß der Abdruck vorschußpflichtiger Anzeigen erst einen Tag nach der Eutschrist bes Koslen- vorshusses auf das Konto des „Neichs- und Staalsanzeigers“ erfolgen lann, i :

Bescheinigung behalten die bisherige Zulassungsbescheinizung und da3 bisherige Rénnzcitbén Gültigkeit auch über den 30, pril 1919 hinaus bis zur Grledigung dtr Neuzulassung. : i / 8 3. Diefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kexft. Berlin, den 31. März 1919.

Reichsministerium für wirligtasiliche Demobilmachung. oe.

Bekanntmachung. Nr. F. B. 560,3. 19 KRA.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über dle wirtschaftlihe Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reiche- Gesegzbl. S. 1292) unò auf Grund des Erlasses des Rats der Volksveauftragten über die E:richlung des Reichsamts für die wirtschaftiihe Demobilmachung vom 12. November 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1304) wird folgendes angeordnet :

Av tilet L

Die Wuniaades Nr. ]I,° 111/11. 16 KRÀA,, betreffend Beschlagnahme, e A BS, Verwendung und Meldepilicht von rohen Kalbfellen, Shaf-, Lamm- und Ziegenfellien, sowie von Leder daraus, vom 20.-De- zember 1916 wird wie folgt abgeändert : : 1, Der § 14 erhält folgende Fa ung: „Alle aus Heetes- und Marineschlaßtungen stammenden e Bre unter a, þ und c genannten Arten jeden cwiht2,° ; 2. In § 2 jallen die Worte „unter a, b ‘und 0* fort. 3. Der § 8 fällt fort. Arti El 1

der Bekanntmachung Nr. L. 700/11. 16 KRA,, betreffend reise von Ralb»-,. S@Mhaf-, Lamm 4d L ON vom 29. Dezember 1916 erhält der § ung : h Ì „Alle aus Heeres- und Aan flammenden A der unter a, b und c genannien Arten jeden Ge- widt3,“ i

Actie l T

Die Bekannimahunçger Nr. L. 1111/7. 17 KR4, betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepftliht von rohen Großvichhäuten und Roßhäuten, vom 20. Oktober 1917 wird wie foigt geändert :

1. Der § Le e:hâlt folgende Fassung: | |

/ „Alle aus Heeres- und MarineshlaGtungen stammenden Haute und Felle von Schlachtiieren, Pferden, Ponyvs,_

Fohlen, Eteln, Maultierena und Maulefeln.“

. Der lepte Absatz des § 1 fällt fort. f Im § 2 fallen die Worte „unter a und b“ fort. . Der § 8 fällt fort, jr

i oto

ANLEtEL: LV, ; Die Bekannimachug Nr. L. 700,7, 17 KRA. betiesfend Lstpreise von rohen Großviehhäuten und Roß-

äuten, vom 20. Ottober 1917 wird wie folgt geändert: 1. Der § le erhält folgende Fassung: R „Alle aus Heeres- und VMarineschlachtungen stammenden äute und Felle von Schlachttieren, Pferden, Ponys, ohlen, Gseln, Maultieren und Mauleseln," Sa

2. Der legte Absay des § 1 sällt fort.

j Me V R In der Lekaauntmackung Nr. L. 1/2. 18 KRA., betreffend Höchstpreise für Eichen- und g Rg E vom 28. vg 1918 werden die in 2, Fiffer 1 festgeseuten Höchstpreise je um 2,— Æ für die diesjährige Rindenernte cr ddt. S Artikel VI. R Die Bekanntmachung Nr. L. 999/10. 18 KRA., betreffend B e- fchlagnabhme, Höchstpreise, Melde- und Verkaufts8- . psliGt von Lederabfällen, vom 19. Oktober 1918 tritt au i : Ly Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1919 in Kraft. Berlin, den 1. April 1919. G E M _ Reichsminiflerium für wirtlschaftlihe Demobilmahung.

\/Siinasaias

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N o E

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Bekanntmachung Nr. V: R. 5670/8; 10RRA, Auf Grund der Verordnung des Bundesrats üb

nit hat erledigt werden können, erteilt die zuständige Zulassungs- inigung des Jnhalts, daß die Erneuerung der tragt worden ist. In Verbindung mit dieser

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1292) und auf Grund des Erlasses tragten über die Erridhiung iung des Reich

¡lfsveau

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