1919 / 113 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung,

betreffend Ausführungsbestimmungen zur Vers ordnung über Kolonialwaren vom 9. September 1918,

Vom 15. Mai 1919.

Auf Grund der. Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichz-Geseßbl. S. 1099) in Verbindung mit der Verordnung über bie Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Neichs:-Gésegbl. S. 41) und der BVekannt- machung zur Ausführung der Verordoyvg über die Negelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs: Geseybl. S. 49) wird folgendes bestimmt:

k

Kolonialwaren im Sinne der Verordnung über Kolonialwaren, mit Ausnabme von Neis, Neisabfällen sowie Mischungen von Neis und Metsabfällen mit anderen Crzeugnissen, dürfen nah dem 15. Mat 1919 nur mit \cri\tliher Bewilligung über die Grenzen des Deutschen Meichs eingeführt, ausgeführt und durchgeführt weiden.

Keiner Bewilligung bedürfen die Einfubr der im Abs. 1 genannten Kolonialwaren in die ad d und Freibezirke, die Durfubr durch die Zollaus\chlüsse und Freibezirke sowie die Wiederausfuhr aus den Zollaus\sclüssen und Freibeziken.

Zur Einfuhr von im Abs. 1 genannten Kolonialwaren aus den Zollaus\{lüssen und Freibezirken in das Zollinland, zur Dur@fuhr ur das Zollinland sowie zur Ausfuhr aus dem Zollinland in die Zollausschlüsse und Freibezirke ist die \{riflliche Bewilligung er- forderlich.

§ 2, | , Die Bewilligung wird von dem Neichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung dur die zuständigen Wirtschattsstellen erteilt, dei denen Anträge auf Erteilung der Bewilligung zu stellen sind.

S e Die Zollbeh&iden werden ermähtigt, ohne Bewilligung (8 1 und 2) zuzulassen : f

1) die Einfuhr der von Reisenden eirns{ließlich der Fuhrleute zum eigenen Verbrauche während der Meise mitgeführten Kolonialwaren des § 1 Abs. 1: ebenso die Einfuhr des Vedarfs der Flußschiffer und -Schiffsmarnschaften für bôbsters zwet Tage, und des Bedarfs der von See kommenden Sciffer und Schiffs8mann\chaften für die Dauer des Aufenthalis des Schiffes im Lande;

2) die Einfubr für den eigenen Haushaltsbedarf der Be- wohner des Grenzbezirkes :

3) die Einfuhr für die diplomatisken Vertreter und die im Deutschen Reiche zugelassenen Berufskonfuln fremder Ne- gierungen;

4) die Ginfobr von Posfpaketsendungen auf Grund konsu-

__larisher Ausnahmescheine. ;

_ Die zuständigen Wirt)\caftéstellen können bestimmen, daß die Einfuhr der im § 1 Abs. 1 genannten Kolonialwaren auch in anderen als dén genannten Fällen der Bewilligung nicht bedarf.

j 8&4. Die Wir:\haftsstellen find ermähligt, die Einfuhr, Ausfubr und Durchjubr der im § 1 Abs. 1 genannten Kolontalwaren innerbalb des Rahmens ihrer Zuständigkeit zu regeln, insbesondere die Bewilligung zur Einfubr an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

Die Kakfao-Wirts(astéstelle kann Bestimmungen über den Um- fang und „die Art der Herstellung der im 8 1 Abs. 24 der Ver? ordnung über Kolonialwaren bezeichneten Waren erlassen.

: 85. Die Wirt\Maftsstellen sind ermäßtigt, die im 8 2 der Ver- ordnung über Kolonialwaren vorgesehenen Erxbebungen vorzunehmen.

& 6. Die Wirlschaftsstellen sind befugt, ¡wes DeC@ung ihrer Unkosten Akgaben zu erheben.

ÿ 7.

, Mit Gelt\trafe bis zu einhunderttausend Mark und mit Ge- S Elivaje bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen wird estraft, wer den Bestimmungen der S 1 und 2 vorsäßlih zuwider-

handelt. Der Versch ist strafbar. i Mit Geldstrafe: bis zu fünfzigtausend Mark und mit Gefängnis- strafe bis ¡zu sech# Véonaten oder mit einer diefer Strafen wird be- straft, wer den von den zuständigen Wirtschafts\tellen etlass-nen Bestimmungen vorsäßklich zuwidertandelt. Die Strafverfolgung triit

nur auf Antrag der zuständigen Wirtschaftsstelle ein.

8 8,

Neken, jeder auf Grund tes § 7 eikannten Strafe können die Gegenstände, auf die si die slrafbare Handlung bezieht, eingezogen werden; avch kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist.

8 9,

Neben ter auf Grund des 8 7 Abs. 1 erkannten Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlihen Chrenredte erkannt werden, sofern die den Gegenstand der Verurteilung bildende strafbare Handlung ge- werbs- oder gewohnheitsmäßig begangen wurde.

§ 10,

Wer den Bestimmungen der §8 1 urd 2 fabrlässig zuwider- handelt, wird mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mak und mit Ge- fängnitstrafe bis zu sechs Wochen oder mit einer dieser Strafen be- straft Die Stra1vectolgung tutt nur auf Antrag der zuständigen Wirtschafisïüelle ein.

8.11. Diese Bekanntmachung triit mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. Mai 1919.

Neichswirtschasisministerium. Wissell.

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Bekanntmachung,

betreffend die Ueberlassung ausländischer Wert- papiere.

Vom 17. Mai 1919.

Auf Grund der Verordnung über ausländishe Wert- papiere vom 22. März 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 260) in der Gassung des Gesezes vom 1. März 1919 (Neichs-Gesegzbl. S. 2614) wird hiermit angeordnet:

8.1.

Die im § 2 der Bekanntmachung, betreffend die Ueberlassung ausländisher Wertpapiere an das eich, vom 26. März 1919 (Neich8- Geseubi. S. 333) festgeseßte, dur Bekanntmachungen vom 7. April 1919 (Neichs-Geseßbl. S. 380). bom 23. April 1919 (Neihs8-(Gejeßzbl. S. 416) und vom 3. Mai 1919 (Neichs-Geseybl. S. 439) verlängerte Frist sowie die in § 3 der bezeihneten Bekanntmachung festgesetzte érrist werden hinsihtlih derjenigen ausländishen Wertpapiere, die fich in dem von den alliierten und assoziierten Mächten besetzten Gebieten befinden, weiter verlängert bis zum b. Funt ‘1919.

S 9

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung

in Kraft.

Berlin, den 17. Mai 1919,

Der Reichsminister der Finanzen. J. _A.: Maeder.

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Bekanntmachung.

Der Deutsche Trans portarbeiterverband, Ver- waltungsitelle Leipzia, und der Leipziger Verband der Detaillisten, E. V.,, haben beantragt, den zwischen ihnen am 22. Februar 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag über die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Poitiers, Fah1stuhlführer, Radfahrer, Arbeiterinnen und Burschen in den Belrieben des Einzel- handels einschließlich der Warenhäuser von Konsumgenossen- schaften jedoch aussließlich der Spezialgeschäfte der Lebens- mittel- und Schuhwarenbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindeten Voroite für allgemein verbindlich zu erklären. :

Einwendungen gegen diesen Antrag fönnen bis zum 31, Mai 1919 erhoben werden uvd find unter Nr. [ 4881 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 833, zu richten. y

Berlin, den 15. Mai 1919.

Der Reich8arbeitsminister. Bauer.

Bekanntmachung.

Der, Verein der Arbeitgeber! in kaufmännischen Detai lgeshäften E. V. Siß Hamburg, die Orts- gruppe Hamburg-Altona des YZentralverbandes deutscher Arbeitgeber in den Transport-, Handels- und Vérkehrs8gewerben und die Ortsverwaltungen Hamburg Tundl1I11 des deutshen Transportarbeiter- verbandes haben beantragt, den zwishen ihaen am §8. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedinaungen der in kaufmäonishen Detail- geschäflen angestellten Haüsdiener, Boten, Packer, Wächter, Kuischer, Chauffeure, Fensterpyzer und Möbeltranè por!eure gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich- Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hamburg für allgemein verbindl ch* zu erkläcen. :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zuin 31. Mai 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 4639 e das Reichsarbeiisministezium, Beilin, Luisenstr. 33, zu richten.

Berlin, den 15 Mat 1919.

Der Neichsarbeltgm. inifler. Bauer,

Bekanntmachung.

Die Ortsgruppe München. des Deutschen Nechts- anwalts- und Notariatsbürobeamten- Verbandes, Siß Leipzig, hat beantragt, den wischen ihr und dem Verein der Anwaltsangestellten Münchens einerseits und dem Anwaltverein München anderseits am 2. April 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der in den Mür chener Anwalt1skanzleien beschäftigien Ungestellten gemäß 8 2 der Vero: dnung vom 23. Vezember 1918 (Neichs-Gesthbl. S. 1456) für das Grbiet der Stadt München für allgemein verbindlich zu erküären.

Einwendungen gegen diesen Antiäg könr en ‘bis zum 31. Mai 1919 ‘erhoben werden und sind unter Nr. T 3809 an das Reichsarbeiteministeriuum, Berlin, Luisenstr. 83, zu rich len.

Berlin, den 15. Mai 1919.

Der Reichsgarbeitsminister. Bauer.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiter verband, Bezirks- verwaltung Groß Berlin, und der Verein der Glas- reinigungsinjtitute Berlin und Umgegend haben beantrogt, den zwischen ihnen am 21. Plärz 1919 ab- geschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitóbedingungen der in den Neiniaungsbettieben 1ätigen

enster- und Messingpußer gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember. 1918 (RNeichs-Gesepvl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbands G1oß Berlin für allgemein ver- bindlih zu erkiäcén.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31, Maiï 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 3777 a 208 Reichgarbeitsninisterium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 15. Mai 1919.

Der eihgarbeliaminißer. auer.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännisher Av- gesteilten-Verbände, Ortsgruppe Gotha, und der All- gemeine Arbeitgeberverband für Gotha und Um-

gebung haben beantragt, den“ zwischen ihnen am 16. März

1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 8 2 der Verorönuna vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet dec Stadt Gotha sür allgemein ver- bindlich zu erllären.

Einwendungen gegen diesen Antrag kövnen bis zum 21. Mai 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 4058 an das Reichsarbeitsminifteriuum, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 15. Mai 1919.

Der Neichsarbeitsminister. Bauer.

i ——————-R

Bekanntmachung.

Der Deutsche Holzarbeiterverband und der Neichsverband der deutschen Klavierindustrie und verwandter Berufe haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Februar 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Aibeitsbedingungen in der Kiavlèr- industrie und verwändien Berufen gémäß § 2 der ero: dung voin 23. Dezember 1918 (Neiche-Gejepbl. S. 1456) für dás N des Deutschen Reichs jür allgemein verbindlich zu er- ären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können big 31. Mai 1919 brhöben werden und sind unter Ir, 1 376 Q das Reichsarbeitsministerium, Berliv, Luisenstr. 33, zu richten. Berlin, den 15. Mai 1919, Der Reichsarbeiisminister. Bauer.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinshaft der Buchhandlungg- gehilfen im rehtsrheinishen Bayern in Münghen hat beantragt, den zwischen ihr und dem Münchener But- händlerverein E, V. am 22. Februar 1919 obge|ch!o\senen Tarifoertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitg, beoinauogen der kaufmännischen Angestellten im Buchhandel aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs, Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt München für allgemein verbindlich zu erklären. : /

Einwendungen gegen diesen Artrag können bis zvm 1. Juni 1919 erhoven werden und find unter Nr. 1 2678 an das NReichsarbeitsministerium, Beriin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 16. Mai 1919.

Der NReichsarbeitsminister. Bauer. :

Drudckfehlerberichtigung.

Jn der in Nr. 107 des Blaites vom 12. d M. veröffent- lihten Verordnung über die Nü(ckaabe der aus Belgien und Frankreich überführten Maschinen muß es im Absay 2 des § 1 der Vero:dnung anstatt „den im 8 1 he zeichneten Antrag“ heißen: „den im Absatz 1 bezeichneten Antrag“. Außerdem muß es im ersien Absaß des § 2 anstait Verordnung „vom 8, März 1919“ heißen: „Verordnung vom 28. März 1919“.

Bekanntmachung,

betreffend Schuldverschreibungen auf den Fnhaber. Mit Min.-Entschl. von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Pirmasens mit 3 vom Hundert vere gzinslihe Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamt- betragè von 1000000 #6 (1 Million Mark) und zwar in Stücken zu 2000, 1000 und 500 4 ia Verkehr bringe.

Münthen, 5. Mai 1919.

Bayerisches Staatsministerium des Innern. J. A.: Geheimer Nat Neubert.

Preußen.

Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Kieiskasse in Pr. Holland, Regierungsbezik Königsberg, ist zum L Zuli d. J. zu besetzen. «

Ministerium für Wissenschaft, Kunst unv Volksbildung.

Der Oberlehrer am städtishen Gymnasium zu Bonn

Dr. Nemme ist zum Direktor des Akademischen Auskanftsamlts an der Universität Berlin ernannt wo: den.

Der außerordentliche Professor Dr. Radbruch in Königs- berg i. Pr. ist in gleicher Eigenschaft in die rechts- und staatswisjenschastlihe Fakultät der Universität zu Kiel verseyt worden.

Bekailtitmahuna.

Die nächste Turn- und Schwimmlehrerprüfung an der Landesturuanstalt in Spandau beginnt am Dienstag, den 23. September 1919.

Die an mich zu richtenden Meldungen sind von den {n einem Lehramt stehenden Bewerbern ‘bei der vorgeseßten Dienst- behörde, von sonstigen Bewerbern (mit Nusnahme der in Berlin wohnenden) bei derjenigen Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 10. Juli 1919 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung zu demselben Tage bei dem Hexrn Polizit-

prâsidenten in Berlin einzureichen.

Die Meldungen können nur dann berücsihligt werden, wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 18. Januar 1916 entsprechen, insonderheit mit, den im 7 vorgeschriebenen Schriftsiüken ordnungsmäßig | versehen sind. Die Anlagen jeder Meldung sind zu einem Hefte vereinigt einzureichen.

Berliv, den 13. Mai 1919. . Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A : Hinze.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unuperi as

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Händlerin Frau Ernestine Wol1schläger, Charlottenburg, Knobelsdorff straße 57, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diejen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 10. Mai 1919.

Landespolizetiamt beim Staatékommissar für Volksernährung. Or. Pokrant.

Bekanntmaqchung, fi Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläisiger ersonen vom Handel vom 23. September. 1915 (HGBl. S. 603) abe ih der Händlerin Frau Marie Silbernagel, (b. Rehfeld, in Berlin, Langestraße 72, durch Verfügung yom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg- lichen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug -auf diesen Handelsbeirieb unter sagt. f Berlin, den 12. Mai 1919.

Landespolizeiamt beim Staatslommissar für Volksernährung,

r. Pokrániy.

Nichtamtliches, Deutsches Nei.

ger Zentralrat (gez. Cohen und Faaß) läßt folgende iteilung ergehen: ; alis

der Attionsaus|ch{uß des Zentralrats der deutschen - sozialistischen uf hat sid in verschiedenen Sigungen mit den Friedens- M beschäftigt. Cr ist init dem ganzen deutsden Volk darin einig, f eine unerhörte Hârte bedeutén und in ihrer gegenwärtigen Form jlibar sind. Den Antrag des Berliner Vollzugdrats, einen Nâte- ne; einzuberufen, zwecks Stellungnahme zu den exrtedenöbedingungen, der Zentralrat avlehnen müssen. ‘Er glaubt nicht, daß die Ein- fung eines Rätekongresses im Augenbli awectmnäßig wäre. Er indes die Absicht, demnächst eine Plenarsißung dés ‘gesamten halrats einzuberufen, damit dieser zu den Friedensbedingungen ung nehmen und die Frage der Einberufung eines Mätekongresses ¡ltig entscheiden kann.

Geslern fanden in Spaa Beratungen finanzieller ) wirtshaftliher Natur, die auf den Frièdensvertrag 4 haben, unter dem Vorsiß des stelloertretenden Präsidenten Reih6ministeruums Dernburg statt. An ihnen nahmen der Reichsminister des Auswärtigen Graf Brockb orff- gau, der mit mehreren Herren der, deutschen Friedens- ation aus Versailles in Spaa eingetroffen war, und der howirischastsminister Wissell sowie der preußische Finan,- jer Südek um. Die Herren verließen am Abend Spag, nah Ve: sailles und Berlin zurückzukehren.

E

In der vorgestrigen Sißung des Friedensaus- ses erstatteten der Reichsjustizminister Landsberg der Neichspostminister Giesberts Bericht über den lauf der Verhändlungen thn A Ae # s. j ihnen nahm der Reichswirtschaftsminister Wi sf e l1 ingeren Ausführungen über die Wirkungen der eden8bedingungen auf unser Wirt- iftóleben das Wort. Der Minister führte laut Bericht Nolffschen Telegraphenbüros u. a. aus: Das deutsche Volk is immer sehr leibtaläubig und hoffnungs- ig gewesen. Das deutsche Volk hat auc in seiner übergroßen rheit geglaubt, daß den von Wilson aufgestellten Grundsäßen reend die Friedensbedingungen sein würden. In diesem Sinne es den Waffenstillstand angeboten. Ein Frieden \ollte es sein, inem ganzen Wesen nah auf Gleichheit und auf Gerechtigkeit t, Wie 1hn die Gegner ih denken, wissen wir nun. Nach „und 3. der 14 Wilsonpunkte war uns-die Freiheit der S ch iff - rt auf dem Mecre, die möglichste Beseitigung aller wirts{aftlihon inken und die Errichtung der Gleichheit der Handelsbeziehüngen allen Nationen zugesichert. Diese Grundsäße hätten cs uns gliht, Unrecht wieder gutzumaen, wozu wir uns wverpflichtet , Wir hätten dann mit allen Kräften arbeiten können und zu solber Arbeit selbstverständlih aud) bereit. Wir baben nur ¿ Arbeitskraft, die müssen wir betätigen können unter Bedin- n, die den Arbeitenden au Freude an der Arbeit und am Leben ,_ Wird diese erste Grundbedingung zur Erfüllung unserer flihtungen in dem ‘Frieden erfüllt, den die Gegner uns zugedacht 1? Daß unsere Gegner den gewonnenen Krieg ausnußer, daß é zur Grenze des für uns eben noch Erträglichen geben würdzn, flar, Niemand konnte \sich aber auch darüber täuschen, daß ie den würden, das über das Lebensnotwendige Hinauêgehende aus [land herauézupressen: niemand aber konnte denken, daß uns einmal das ¿um Leben Notdürftigste gelassen werden sollte, Und sieht, Das deutsche Wirtschaftsleben wird erwürat, das e Volk zu einer Fron verurteilt, die sich erstrecken soll auf unsere bis ins vierte Glied. Ausgelöscht soll der deutsche Name im nd werden. Allés «Eigentum, alle Nechte und Interessen -der den Neichsangehörigen oder der durch sie beherrschten Gesell- en innerhalb des Gebiets der alliierten oder assoziierten Mächte, Kolonien, Besitzungen und Scbußzgebiete ein\{ließlich der Ge- | die ihnen durh den Friedensvertrag abgetreten werden sollen, zurückbohalten und siquidiert werden können. Die Liquidation folgen nah den Geseßen der interessierten alliierten oder assozi- Staaten. Der deutsche Eigentümer darf über dieses Eigentum, Rechte und Interessen weder verfügen noch sie ohne Zustim- y des interessierten Staates aufgeben. Deutschland soll dann Angehörigen wegen der Liquidation oder der Cigentumszurük- ng selbst entschädigen. Alle Verträge, Bescheinigungen und è Besikmittel, die fih auf das erwähnte Eigentum beziehen, ein- lid Aktien und Obligationen oder anderer Mobiliarwerte aller lsdaften, werden den Gegnern übergeben. Deutschland soll auf angen jede Auêëkunft in dieser Frage erteilen. Alle Verträge, ¡wisben deutsden Staatsangehörigen und Gegnern qeschlossen in sind, werden in dem Zeitpunkt als annulliert angesehen, wo von den Vertraasparteien lFeinde geworden sind. Aber die ner behalten es fih vor, bînnen fechs Monaten „im allgemeinen tese“ bestimmte Verträge hiervon auszunehmen. Die Gegner en über den Ertrag des" beschlagnahmten Eigentums verfügen alles zur Bezahlung threr Forderungen verwenden. Für sich hen die Gegner das Recht der Meistbegünstigung in Anspruch, nen es aber Deutschland nicht zu. Nicht nur in den gegnerischen ern, auch in Nußland, China, Desterreich, Ungarn, Bulgarien, der tei und den Besißungen und Nebenländern dieser Gebiete sollen auf langen der Gegner alle Rechte deutscher Staatsangehöriger ab- ien werden, In den ehemaligen deutshen Kolonien und in bien soll die Niederlassung der Eigentums-, Erwerbs-, Handels- Verufsausübung für Deutsche von dem Ermessen der zuständigen \erung abhängig sein. Jn Elsaß-Lothringen kann die franzöfishe jerung in Zukunft ohne Fristsezung Deutsche von Leitung und Bee è dffentlider Anlagen, von Gigentum“ an Bergwerken, Stein- ven und Metallbearbeitungswerkstätten auss{ließen. Einseitigkeit Meistbegünstigunaen, zum Teil auch der Gleichstellung mit ben Staatsangehörigen beherrs{t aud die Vorschriften über der tren deutshen und den durch Deutschland gehenden Verkehr. {land verpflichtet sich, die Ernennung der geanerischen Kon-

personen anzuerkennen, während ihm die Möglichkeit solcher Ver- .

ingen nit zugesibert wird. Durch die Abtrètung von Kabeln ibm die Möglichkeit neuer Anknüpfung von Handelsbeziehumgen umen, Die Funkenstätionen werden unter Kontrolle gettellt, das i! die Handels\spionage au nach dem Kriege aufrecht erhalte lede wirtschaftliche Betätigung von vornherein unterbunden, Da die Gleichberehtigung und die Freiheit des Handelns, die Wilson die Grundlage eines Friedensvertraas forderte! #1 2A m weiteren Verlauf seiner Ausführungen gad der Minister

lelne Beispiele der wirtschaftlichen Fürchterlihkeiten, die uns

hen. Auf dem Gebiete der Kohlenwirts%aft irerden erungen an uns gestellt, die in ibrer Ungeheuerlihfzit kaum über- sen werden können. Nach dem Friedensvertrag sollen wir 1in8- mt Koblenmengen liefern, die von 43,3 Miklionen Tonnen im n Jahre bis auf 47,3 Millionen’ Tonnen im 9, Jahre \têigen, x in den weiteren 5 Jahren ih auf 35,3 Millionen Tonnen für 7 Vhr beziffern. "Die deutsche Steinkohlensörderuñg bektug im t 013 191,5 Millionen Tonnen. . Wir. haven davan 33,8 Mil- „en Tonnen ausgeführt, haben also 157,7 Millionen Tonnen im fen Lande verbraubt. Nah Ausschluß der azkretenden Geb te | aarbedens verlieren wir, näch der ‘Förderung von 1918 ‘bes t, 8 Millionen «Tonnen Kohlen, 8 würdén uns also nur 1.4907 Millionen Tonnen vetbleiber. Die künftigen Förderuhgs- nisse sind aber mit denen vor der Kriegszeit nit in Vergleich

llen, Wir haben im ersten Vierteljahr 1919 rund 2C€ 8 Millionen

Longen Qohlen in Deutschland gssördert. it wenn ir ia L

ira! ziehen, daf die Untsrernäbrung unb bor roi an diesem Wx- 48dnis gineu wesentlichen. Anteil haben, und wonn wix aus sue Stetgorung dox Léistungsfäbigkeit wieder siboffen nen, mehr tis auf (0 % der Ftiedensförderung werden wir nit tenen Tonnen. Das würde eine Menge von 91,5 Millionen Tonken érgeben. Eine Steigerung der Koblenförderung ‘durch vergrößerte Belegschaften ift obne weiteres nicht denkbar. Durch Ginstellung einer arößeren Anzahl von Arbeitern würden wix für Wohnungsbauten mehrete hundert Mil- lionen Mark ausgeben müssen, um die Arbeiter uur eitügern:aßen unterzubrinyen, * Wir müssen nun vom Gesamtverbrauch tund 37,3 Millionen Tonnen als: verbraut in den abzutretenden' Gebieten ab- giébén. ‘Das “würde einen eigenen Verbrauch von 120 4 . Millionen &bnnen ergeben. Auch wenn wir nur 80 % des Verbrauchs tom C P Ì Y t R P y ; ? K) *5ahre'1913 in Ansaß bringen kommen wir inimer no@) zu einem Ver- brauch bon 96,4 Millionen Tonnen. Wir würden also immer ucch mit ‘einer Fehlbetrag für den notwendigsten Inlandsbedaïf von 49 Millionen Tonnen zu renen haben. Bei voller Liéferung der iu den Friedensbedingungen' geforderken 20 Millionen Torinen Wiedérgut- machungskohlen würde sich ein Feblbetrag von 25,8 % des “Inlauds- bedarfs ergeben. ‘Wenn wir au ‘noch die angeforderten Auslands- Tohlen’an dîiè Ententeländer liefern sollen, das sind weitere 23/3 Mil- lionen Tonnen, \o ergibt sih eine Fehlmenge von "48,3 Millionen Tonnen oder 90,1 % des Snlandsbédaïfs. Bet Cinschränkung der ZInlandéversorgung um derartige Mengen müßte das deutsdæe ‘Wirt- schaftsleben. selbstverständlich zusanmienbre(en.

Wie wird ‘nun der. Verlust “an landwirtschaftlih genußter Fläche wirken? Dur die Abtretung der geforderten Gebjiet@- verlieren wir etwa 25.%. Der Arteil der Gebiete an der Brotgötreideerzeugung betrug im Frieden 45 %, unter Aus\ch{luß Oft- preußeis 39%. An der Hafere:géugung 90,5 (13) %, Gerste 23 18) %, - Kartoffeln 25 (20) %, Zuckerrüben 25 %, Wiesenbeu 18 12) %. Hinsibtlich der tieri schen Erzeugung betrug der Inteil der geforderten Gebiete an der Nindererzeugung 20 %, untér Ausschl[uß Dstpreußens 14 %, Schmeine 19 (14) %, Prerde 2918) %.

Mit unbedingter Abtretung werden von unseren Staats - waldungen ‘niht weniger als 647000 ha im Werte von fast 3 Milliarden Goldmark gefordert. An „sonstigen Waldungen fait 1 Million ha im ‘Werte von 3% Milliarden Goldmark. Zusämmen also nahezu 14 Millionen Hektar im Werte ‘von fast §14 Milliärden Goldmark. Durch Volksabstimmung können uns weiter ‘entrissen werden im ganzen 412000 ha im Werte von 1,7 Milliarden Gold- mark. Was eine folche Dezimierung unseres Forstbestandes für Gegenwart und Zukunft bedeutet, braubt mit keinem Worte weiter erlautert zu werden.

Wie stehts mit den S{Giffen? Wir sollen alle durch Kriegs- ereignisse ‘vetlorenen Handels- und Fischereifahrzeuge der Gegner Tonne für Tonne, Klasse für Klasse erseßen. - Da aber die heute vot- bandene Tonnage der deutscben Schiffe binter der danach zu erseßendcn Tonnage weit zurückbleibt, wollen die Gégner so gnädig sein, uns einen Teil der Flotte zu lassen. Nach den Forderungen, wie sie vorliegen, würden wir 128 Sciffe mit 4542 383"-Bruttotonnen abliefern müssen und behielten nur 585176 Bruttotonnen! Durch die Abliefe- rung der in den nädbsten 5 Jahren zu bauenden Schiffe würde der deutsche Schiffsbau verhindert, in den nächsten: 2 Zahren auch nur ein Skbiff zu liefern. Wir sollen nveiter die Flußsiffahtrstonnage bis zu 20% des gesamten U L pAeEs ausltefern. Besonders \ckwer trifft Uns die vol ständige Auslieferung der fähr- beroiten Fischereiflotte, die den Ausfall ungemein witbtiger Nahrungs- mittelzufubr wie au die Erweiterung der Erwerbslosigkeit bedeuten würde. Das alles bedeutet die Tötung der deutschen Schiffahrt und die Verhinderung ihrer Wiedergeburt. Nicht weniger als 64000 deutshe Seeleute werden brotlos gemadt. "Die Auslieferung des Frheinhafens Kehl bedeutet einen {weren Eingriff in die Wirtschafts- basis. Frankreich beansprucht das aussMließlidhe Recht zur Ausnußung der Wasserkräfte des Oberrheins zwisckten Basel und Straßburg. Die Hauptivasserwege Deutschlands sollen internationalisiert werden. Da-' mit ‘verfallèn wir auf den widtigsten Lebensadern ues Verkehrs einer Fremdherrschaft, die im eigenen Lande die Entwick ung der natür- lichen Kräfte verhindert.

Alle diese Verpflichtungen aber tellen nur einen fleinen Teil dessen dar, was Deutschland în finanzieller Und wirt\chaft- licher Hinsicht an die Gegner leisten o! Män fortert 20 Milliarden Mark in Gold und weitere 40 Milliarden Mark Gold in Scbuldverschreibungen. Dock damit nit genug. Sbbald ‘eine inter- alliierte Kommssion für die Wiedergutmadüng, in der Deutsland nicht vertreten ist, die aber der deutschen Regierung Gelegenheit gibt, ah Billigkeit gehört zu werden, sóbald diese Kommission die Ueber- zeugung gewinnt, daß Deutsländ die Zinsen- und Tilgungsraten für weitere 40 Milliarden Mark Gold sihéèr aufbringen. kann, sollen au dafür Schuldversreibungen ausgegeben werden, Au das it noch nicht der Schluß, denn ncue Emissionen în unkbestimmter Hbhe sollen von Deutschand gefordert werden können, Allem andern voraus muß ater Deutschland die Rückzahlung der Summen leisten, die Belgien von den BVerbandsregierungen bis zum 11. November 1918 entliehen "hat. Die Bezahlung diesér Schulden soll“ erfolgen ohne Rüsi{t auf die Verpflichtungen, die wir selbst im Innern zu erfüllen ‘baben. Alle Einkünfte Deutschlands einschließli{ der für den Zinsendienst unddie Tilgung seiner äußeren Anleihen bestimmten haften in, erster. nié für Zahlung der zur Wiedergutmachung sesckuldeten Summen. Die Wiedergutmacbunaskommission mird! die Zahlungéfähbigffeit Deutslands und'das deuts Steuersystem prüfen. Wir werden unter ‘den größten Steuerlosten ‘leben müssen, die je ein Volk getragen hät, uns áâber zu- zumutèn, daß wir unsere eigenen Anleihen notleidend merden Tassen, Uberstcint die Grenze alles dessen, was anan erwarten konnte, Die Nictzahlunag der Zinsen der Kriegsanleiben würde unsckuldige feine Rentner, Witwên und Arbeiter ihrer Spargtoscen berauben, ünd es würde sich ‘eine ‘derartige soziale Verzweiflung fast aller Kreise be- mächtigen, daß neue Unruhen und \ckmwere Erschütterungen unferés Wirtschafté]ebens uns an den Nand des Abgrundes bwächter, - Doch auch die Kreise, die Krieg8anleihen in großen. Posten besißen, würden yon dem Untergang mitbetroffen werden. - Wiè follên wir weiter die Inbaliden- und Unfallrenten ¿ahlen? - Um wiedetautmacben zu können, müssen wir ‘unsere. Wittschaft wieder in Gang btingen, müssen wir Lobens- und Futtermittel sowie Rohstoffe in Höhe von! violèn Millar- den einführen. Nur dann Eönnon wir arbeiten, nur dann Fönnen wir dur Arbeit unsere Verpflichtüngen „der Entente gegenüber abtragen. Das Máß unserer finanziellen Lasten kann nicht auS8aedehnt werden auf Leistunoen, die wir na den 14 Wilsonpúnkten nit übernehmen sollten. Wir müssen au mit festen Beträgen renen können, tie wir in unferen Haushalt. ‘einzustellén ‘in ‘der ‘Lage sind. Wir müssen“ wirtschaftüch absolut Herr in unsêrem Hause sein. Das: hetßt: wir müssen eine späï- same, rationelle ‘Wirtschaft ‘führen “dürfen, innerhalb ‘deren wir: das Notwendige felbst erzeugen und das Ueberfluüssioe fernhalten, ‘inl der wir ferner fontingentiert so arbeiten, wie & unsere Verpflichtung den Gegnern gegenüber und wie es eine rationelle Wirtschaft unter Aus- nußung all Unserer eiachen Möglikkeiten erfordert.

Das, was uns die Entente an Bedingungen auf- erlegt, das kann fkéin Volk erfüllen. Solke Be- dingungen ehrlich zu erfüllen, fänn ih niemand verpfichten. Sie sind die mwirtishaftlice Erstikung Déutschblands, in die zu willigen. ein Verbreckbèn wärt an Kind und Kindeskind,

a —ettm=-

Gegen die Art, wie durch die britischben Zensur- behörden auf die linksrhéinische d.

Presse während der Friedensverhandlungen eingewirkt wird, hat die deutshe Waffenstillstandskommission in Spaa laut

Meldung des „Wolffschen Telegräphenbüros“ Einspruch erheben

lassen. 7 i

Die britische Bensurbehörde in Cöln hat{e den Heitunaen der hritishen Besaßungszone die Meint L 9 Kritiken“ an dem Entwurf des Friedén8vertrags zu vermeiden. Jn Ausführung dieser dehnbaren Vorsch1ift ist den Zeitungen

ente:

„aehässige

verboien worden, die Versailler Rede des Reich5miniiters Grafon Broekdorff-Nanzaxn vom 7. Mai in vollem Wortlaut gbzudru@en. Die Zeitungen sollten fiatt defson vorgeschriebene Auszüge bringen, die einen vollkommen falschen Sinn geben. Ebenso wurde ein Abdruck des Aufrufs des _Reichsprähtdenten Ebert und der Rede’ des Ministerpräfidenten Scheidemann nichk gestattet, h s

Durch solche Maßnahmen wird die Bevöllerung des ve- seßten Gebiets einem unerhörten Gewissenzzwang unterworfen. Lie Zeitungen des beseßten Gebiets finb die einzigen Blätter der ganzen Welt, die nicht in ber Lage waren, bie Erklärungea der deutschen Staatsmänner in Versailles und in Vetlia wiederzugeben. Der Waoasffenstillstandsvertrag gidt den Ve- saßungsbehörden kein Recht auf perartige Einglifie. Die britishe Zensur darf si nar auf die Bedürfnisse der Besagung erstreXen. Ferner hat die Besazunasbehöcde kein Recht, einen Teil des deutschen Volks in seiner schwersten Stunde daran zu hindern, die Wahrheit zu4erfahren.

Wie „Wolffs Telegraphenbtüro“ miiteilt, hai nad) den im Auswärtigen Amt vorliegenden Nachrichten die ungarische Räte- reaterung die Beschlagnahme feglichen Privatver- mögens einshließlih der ein-n Betrag von 5000 Kronen übersteigenden Bankguthaben angeordnet: sie bat jedo die Entschädigung der von dieser Maßnahme betroffenen Reichs- deutschen in Aussicht gestellt.

Zur Feststellung des Umfangs der hiernach den deutschen

eihsangehörigen drohenden Schäden zum Zwecke späterer Geltendmachung gegenüber der ungarischen Re- gierung empfiehlt es sich, die im Bereich der Ungarischen Republik befindlichen deutschen Ve1mögenswerte, soweit sie von dieser Maßnahme betroffen werden, bei dem Reichskommissáär zur Erörterung von Gemalttätigfeiten gegen deutsche Zivil- persoñen in Feindesland, Berlin W. 35 (Potsdamerstraße 38)

„anzumelden. :

Das Reichsernährung3ministerium erläßt laut

Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an die deutschen

Landwirte den folgenden Aufruf:

Die Gefahr, tie für den Bestand unseres Volkes turch den von unseren Feinden uns angedrohten Gewalttrieden heraufbeshworen ist, hat das gauze Volk in allen seinen Ständen und Parteien in geredte Empörung und Sorge verseßt. :

Den Hungerkrieg hat die Entente troß des Waffenstillstandes gegen uns weitergefübrt, indem sie die Blokade aufrecht erbielt. Indem ür uns ungünstigen wirtschaftlihen Augenblick überreicht sie nun die

räliminartien zu einein Eewaltfrieden. Die Vorräte der leyten Ernte gehen zu Gnde, ‘von Tag zu Tag sind wir mehr und mebr auf die Cinfuhr von Lebenêtmitteln angewiesen. Der Hunger sol zum Unterschreiben zwingén.

Um in dieser furchibaren wirtschaftlichen Zwangslage zu Helfen, muß Stadt. und Land, das ganze Volk zusammensteben.

Das Land muß in der Tat voran. Der leßte entbebhrliche Nest der notwendigen Nahrungsmittel ist zu liefern. Vor allem muß die Ablieferung von Fleis, Milch, Fett und Kartoffeln reichlicher werden. Die lockenden Wucherpreise des Swleichhandels dürfen in diesen Stunden keinerlei Lebensinittel den ârineren Schichten dec Stadt entziehen. Nur durch regelmäßige bessere Belieferung i unterer dur ‘die Hungerjahre ‘des Kr'eges entnervten Bevölkerung wieder futliche Krátt und die -notwendige Energie zum Wiederaufbau un'eres wirtschaftlichen Lebens zu gében.

Wer jeßt vorhandene Nahrungsmittel bereitstellt, leistet dem Volk in schicksals\{werer Stunde etnen großen Dienst und erfüllt eine: Pflicht, der sich niemand entziehen darf, der tem Wobl des Baterlanres dienen ‘will. Bessere Ernährung bedeutet erhöhte Ar- beitsleistung, zeigt uns den Weg aufwärts zur lebensfräftigen Ent- widlung des deutschen Volkes.

Die {weren Zeiten fordern, daß das Bewußsein der Verant- wortung jedes einzelnen der Allgemeinheit gegenüber erwaht. Es genügt jeßt niht, mit Worten und Reden allein zu protestieren, der große Protest ist die Tat.

Es wird darauf hignewiesen, daß Seife nah wie vor nit frei gehandelt werden darf. Seife darf nur zu den ge- teßlih bestimmten Höchstvreisen und gegen Seifenkarten (veral. Verordnung vom 21. ‘Juni 1917) abgegeben werden. ‘Die Herstellung von Seife ist nur den Mitgliedern der Seifen- herstellang8- und Vertriebsgesellschaft gestaitet. Aus dem Aus- lande oder dem beseßten Gebiet stammende Seife ist dem Neich8ausshuß sür Oele und Fette, Berlin, NW. 7 (Unter den Linden 68a) anzumelden und abzuliefern.

In leßter Zeit häufen sich in Tageszeilungen und Fad- geitschriften die Anaebote von Seife, insbèjondore französischen, belgis@en und holländischen Ursprungs. Ler Käufer derartiger Produkte riskiert die Beschlagnahme der Seife und Jaanspruch- nahme derselben dur den Reichsaus[{chuß für Oele und Fette. Es ent ehen ihm dadurch {were wirtschaftlihe Nachteile ; außerdem seßt ‘er fih der Gefahr strafrehtlich-r Verfolgung aus. Es kann deshalb nicht genug vor Seifengeschäften jeder Form gewarnt werden.

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Jn der Schuhversorgung der Bevölkerung ist auh nah der Demobilimachunag eine wesentliche Besserung nicht cein- getreten. Wie „Wolfs Telegrahhenbüro“ mitteilt, dauern der Rohstoffmaungel und geringe Lederanfall fort, Leder und Schuh- waren sind im Preise außerordentli oestiegen. Eine umfañg- reiche SHuheiäfußr is zurzeit noch nicht angängig, würde au infolge des ungünstigen Kursslandes der deutschen Mark eine Preissenkung kaum hervorrufen.

Unter diesen Umständen werden große Teile der Bevölke- rung _nach wie vor äuf Ersaßmittel angewiesen bleiben. Für die Sommérmonate kommen irsbesondere die Sandalen“ in Frage, die {on im Altertumn als gesunde und praktische Fuß- bekleidung geshäßt wurden. Die für Sándalen geforderten Preise sind ‘im Verhältnis zu den sonstigen Schuhpreisen gering zu nennen. Die Sandale felbst ist hedarfescheinfrei und in genügender Menge zu haben. Die Schuljugend ‘hat schon in Friedenszeiten vielfah Sandalen getraaen. Auch Ecr- wacisene sollten jeßt dieser bequemen und billigen Schuhart mehr Beachtung schenten.

Preußen.

Am gestrigen Sonntag fanden in Berlin gewaltige a AUELLAD gegen die Friedensbedingungen der Ententemächte stait. Das „Wolfssche Telegraphenbüro“ erichtet darüber, wie folgt: Jm Lustgarten versanimelte sih Morgens eine ungbersehbare Menge von Auslandsdeutschen und zog nach der Wilhelmstraße, wo sie durch Abordnungen dem

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