1871 / 157 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Oct 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Anhänger hatten in San Juan mehrere Häuser niedergebrannt und alle Gefangenen erschossen. y A

In Hayti macht der Präsident eine Rundreise in den südlichen Provinzen. Die Kaffee-Ernte ist sehr reih ausgefallen.

Aufiralien. Das Kolonialparlament in Neu-SüÜ d- Wales ist bis auf Weiteres prorogirt worden. Die englische Regierung hat der Handelskammer in Sydney angezeigt, daß sie die Hallshe Dampferlinie (nach San Francisco) unterstüßen wolle und hat daher den Kontrakt mit der »Pennisular- und Oriental-Compagnie« gekündigt. Jn Folge der Geldkrisis hat der Kolonial-Finanz-Minister die Kolonialanleihe nicht unterbringen fönnen. Als eine Folge des vor Monaten ausgesprengten Gerüchtes von Flibustierzügen gegen diese Ko- lonie wird die Errichtung einer Miliz vorgenommen. Die Legislatur von Victoria hat den neuen Tarif angenommen, doch glaubt man, das Oberhaus werde ihn verwerfen.

In Queensland ist der neue Vizekönig, der Marquis of Normanby, eingetroffen und hat die Regierung Übernommen. Die Wahlen sind zu Gunsten der Regierung ausgefallen. Die Berichte über die Ernte lauten sehr günstig, besonders über

Zucker und Baumwolle. Man beabsichtigt, eine wissenschaft-

liche Expedition zur Beobachtuyg der im Dezember stattfindenden Sonnenfinsterniß nach Kap York abzuschicken.

Die Legislatur von Neuseeland hat das Gesct, welches die Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau legalisirt, an- genommen, wie auch das Geseß über Geschwornengerichte dahin abgeändert, daß in Civilfällen der Wahrsprucy durch eine Majorität der Geschwornen gültig sei.

(Erratum.) In the Notification published in the Nr. 155 Reicbs-Anzeiger of Ottober 28 pag. 2907 the words „two years after the 12th of May 1872“ ought to have been „two years after the 12th of May 18706.

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 31. Oktober. In der gestrigen Sißung des Reichstags leitete der Staats-Minister Delbrück die General- Debatte Über den Reichs8haushalts-Etat für das Jahr 1872 durch folgende Erörterung ein:

Maia Garz. Der Thnen vorliegende Geseß- und Etateutwuxf unterschèidet fich von den Etats des U BundDrs/ welche ch

bisher zur Berathung des Reichstages standen und von dem Naw- tragsetat für den diesjährigen Etat, welcher in der lebten Session der Berathung des Reichstages unterlag, in sehr wesentlichen Beziehungen. Er enthält zuerst den Ausdruck der neuen, verfassungsmäßigen Ge- staltung Deutschlands, wie sie auf der Reichsverfassung vom 16. April d. J. beruht, und der Vereinigung Elsaß-Lothringens mit dem Deutsken Reicke, soweit diese stoaisre@tlichen Gestaltungen einen finanziellen Ausdru haben. Er hat ferner die Aufgabe; den Haus- halt des Reiches von tem Haushalt der einzelnen Bundesstaaten un- abhängiger zu stellen, als diefes bisher der Fall war, dem Haushalte des Reiches eine selbsiändige Grundlage zu geben.

__ In Folge der exsten von mir erwähnten Verschiedenheit wird s überaus {wer und für eine mündliche Darlegung beinahe unmsög-

_ lichy die einzelnen Verschiedenheiten des Jhnen jeßt vorliegenden Etats

von dewjenigen Etat hervorzuheben, welcher för das !au- fende Jahr gilt Der Etat für das laufende Jahr hat zwar um Theil auch \s{chcn zum Ausdruck gebracht die Ecweiterung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reiche; in den wesentlich- sten Beziehungen aber konnte er dies nech nicht thun. Durch die Bünduißverträge war und i für das laufende Jahr die Militär- verwaltung den süddeutschen Staaten noch vorbehalten, und die na- türliche Konsequenz davon war cs, daß die Zölle und gemeinscaft= lichen Steuern der süddeutshen Staaten nichckt in die Reichskasse flossen, sondern di-sen Staaten zur selbständigen Vereinnahmung. vrerbliedven. Die Modalität, welche allein hierdurch, durch den Wegfall dieses Qu- standes, in den Ihnen vorgelegten Etat weiter eingeführt wird, ist \o be- deutend, daß es überflüssig ist, in eine Einzelverglei(ung -des befichen- den mit dem Jhnen vorliegenden Etat weiter einzugehen, als sol@e in den Erläut- rungen zu dem Etat übersichtlih enthalten is. Jch glaube in- dessen, daß richt ohne Jnteresse sein wird, wenn ih nach einer anderen Seïite hin einige Hauptresultate des jeßigen Etats, nicht \o- wobl in Vergleichung mit früheren, als mit Rücksidt auf ihre felbst- ständige Bedeutung hervcrhebe. Der vorliegende Etat. \{@licßt mit einer Ausgabe von 110,522,816 Tblr. ab. Von dieser Ausgabe soll gedeckt werden, theils aus der von Frankrei bezohl!en Kriegsentschädi- agung, theils aus der von dem Hause für Marinezwecke bewilligten Anleihe, ein Gesammtbetrag von 8,492,000 Thlr. Es sind das zu- nächst 35 Millionen aus der französischen Kriegseuts{hädigung, welche bestimwait werden sollen zur Zurückßzahlung desjenigen Theiles der Marine-Anleihe, der sür die Küstenbefestigung berechnet i, \o-

dann 3% Vüällionen aus derselben - Quelle als Betriebsfonds

für die Reichs - Finanzverwaltung, endli 20,000 Thaler aus derselben Quelle für die außerordentlißen Aufwendungen, die zur Revision der Kriegs - Rechnungen zu machen sind, und zul t. 1,222,000 Thaler aus der Marine - Anleihe. Es bleiben also aus regelmäßigen Quellen zu decken 102,030,816 Thaler. Von

dieser Summe wird nur ein Theil dur die eigenen Einnahmen des Reichs gedeckt. , 414 :

Diese Einnabmen sind in erster Linie die Zölle und Verbrau@s. steuern einschließlich der Aversa, und ich darf hier wohl zur Erlci- terung der Uebersicht dem in dem Etat nachzewicsenen Veéetrage der ZôUle, Verbrauchssteuern und Aversa zuglei hinzuseßen dasjenige Aequivalent, welches von den süddeuisen Staaten für diejenigen Verbrauchsfieuern an die Reichskasse zu zahlen is, mit welchen sie

niht in Gemeinschaft mit den übrigen Bundesstaaten stehen. Dex |

Ihnen verliegende Etat weist an Zellen, Verbrauchs steuern und Aversen eine Einnahme von 62,536,100 Thalern nach. Hierzu würde hinzutreten der Antheil der von den \üddeutschen Staaten valent für die Bier- und Brarntirein-Steuer zu zak!ende Betrag

nach dem Verkbältniß der Bevölf:rung mit rund 3,428,000 Thaier, f lien, i

und es mürde sich also als gemeinschaftliche Einnahme aus Verbrauchssteuern und Aversfen eire SZuniune von 65,964,100 Thalern ergeben ODicser Einnahme treten an ferneren gemeinschaftiichen Einnahmen hinzu: für Wesclstempel-Steuer 1,347,520 Thaler;

von den Elsaß - Lotöringischen Eisenbahnen 2,954,550 Thaler, f endlich an versckiedenen Einnahmen 144,103 Thlr. Es ergiebt dies eine Gesammtsumme an eigenen Einnahmen von 70,410 273 Thlr, E Diese Gesammtsumme an eigenen Einnahmen abgezogen von den E aus regelmäfigen Quellen zu bestreitenden Aus8gaben ; die ih verhin F init 102,030,816 Thlr. angegeben habe, bleiben noch aufzubringen | 31,620,543 Thir. Jn Bezichung auf diese Summe muß nun bei dex k

iveiteren Darstellung unterschieden werden zwischen denjenigen Bundes- staaten, wel@e in der Geicinschaft dec Post- und Telegraphen - Ver- waltung stehen , und denjenigen, bei welchen dies nit der Fall if, also mit andern Worten zwischen Bayern und Württemberg auf der einen, und den übrigen Bundesstaaten auf der andern Seite. Von der vorhingenannten Summe von 31,620,543 Thlrn. würden rad dem Verhältniß der Matrikular-Beröikerung «uf Bayern und Würt- temberg fallen ungefähr 4,927,105 Thlr. , af die Übrigen Bundes- staaten 26,693,438 Thlr. Den übrigen Bund: 8staaten kommen auf die eben bezeichneten Summen zu Sute ihre ?osiüberschü}: im Bec- trage von 3,006 626 Thir. Es haken also di: - bei der Yostoerwal- iung gemeinsam betheiligten Siaaten nech «a. zubringen 23,686,812

Thaler. Um nun anschaulich zu macken, wie sich für die F Staaten des vormaligen Norddeutschen [{Vaundes das Virhältniß E d:r Matrikuülarbeitr äge, die für das nächste Jzÿr in Ausfickt zu net- F men find, zu den im laufenden Jahr zu zahlenden ee würde von E

ter even angegebenen Summe abzurechnen sein der auf Baden, Süd- hessen und Elsaß-Lothringen fallende mairikularmäßige Antheil , das

sind etwa 2,641,104 Thlr. Diese abgezogen von den 23,686,812 Thlr, F

rerbleiben 21,045,708 Thlr. als derjenige Betrag, welcher von den Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes an Matrikularbeiträ- gen aufzubrizgen iff|. Jm laufenden Jahre beträgt dieser Betrag 22,063,088 Thlr. Es ist also wie ties auch beiläufig in den Er- [äuterangen u dem vorliegenden Etat angefübrt is für die Staaten es vormaligen Norèdeutsden Bundes cin Minderketrag an Matiiku- larbeiträgen von 1,000,000 Thlr. in Ausfcht zu nebmen.

JInètem ih diese allgemeinen Zahlen angebe, meine Herren, habe

ih ausdrücklich zu bevorworten , daß, fo weit es si um die [eßten

Stellen der Zahlen bandelt, Aenderungen und Berichtigungen ein- F treten werden. Jh habe bei dieser allgemeinen Uebersicht und F konnte dabei nicht anders verfahren die kleinen Nüancen außer E Betracht lassen müssen , welche daria liegen , daß die süddeutschen E Staaten zu cinzelnen Einritungen de? Neichs, welche in der Aus- F gabe crscheinen, nicht im Verhältniß ihrer Berölkerung nach tem E

Matrikularfuß , sondern nach cinem andern Verbältniß beitragen;

Ih habe ferner außer Betracht lassen müssen die Gegen- F rechnungen für Gejandischastsfosten u. dal. und alle diese Be- F ? iräge îim Einzelnen werden, sobald sie festgestellt find, dahin F

führen, daß die von mir angegebenen Zahlen in den leßten Stellen E eine kleine Berichtigung erfahren. Es kam mir heute an dieser Stclle F darauf an; der Versammlung durch Zablen, twreiche Sie kontroliren

können, welche alle ihre Begründung in dem vorliegenden Etat finden; ein ungefähres Bild davon zu geben, wie sich derjenige Theil der

Auksgaben berechnen wird, welcher nit dur die eigenen Einnahmen

des Reiches gedeckt ist.

J glaube vun übergeben zu können zu der ziveiten Scite der E Vorlage, welche ich dahin œarafterisirt habe; daß sie darauf gerickchtet F ist, den Finanhaushalt des Reichs“ vom Haushalt der einzelnen Buñ- E

desstaaten unabhängig zu machen. Als der Norddeutsche Bund ge- gründet wurde , befand er sich als jurislische Person, wenn ich mich so ausdrücken soll , obne jedes Vermögen; er überkam die Verpflih-

tung, von dem 1. Januar 18€8 an schr große Auëgaben zu leisten; E und er wurde mit diefén Ausgaben angewiesen auf die Zoll-- F und Steuereinnahmen, welche verfassungsmäßig dem Bunde zu- e

stehen, und auf die - Matrikularbeiträge, welche nach dem Bundeshaushalts - Etat von den einzelnen Buntesftaaten zu leisien waren. Diese: St:llung nöthigte ihn, an den

Finanzhoushalt seiner einzelnen Mitglieder Anforderungen zu stellen; |

welche, wie ich glaube; von fast allen diesen Mitgliedern gelegentlih {ver empfunden worden sind. Dle erste dieser Anforderungen war die, daß dem Bunde die Zoll- und Stettereinnabmen zur Verfügung zu stellen warcn, mit dem Augenblick, wo sie gescß!ih fällig wurden. Die geseblihè Fälligkeit der Zölle und Steuern tritt bekanntlich zu ganz bestimmten greifbaren Momenten, je nach der Art der Steuer cinz ebenfo befannt ist es abery daß im Verhältniß zu der Gesammt- summe ‘in sehr seltenen Fällen die Zölle und Steuern in dem Mo- mente gezahlt werden, wo sie fällig find. Tie Zölle und Steuern übernahm der Nordkeutshe Bund mit dem Berhältniß, wie es si im Zollverein 1heils ve:trog8mäßig, theils du% Herkommen gebildet hatte, Auch inr Zollverein und in der inne. b des Zollvereins be- stehenden Branntweinsteuergemeinschaft waren : e Lölle und Steuern gemeinschaftich Die Kredite, welche gewährt wucden für die Zoll- und Steuerbeträge, ginzen avf Rechnung der einzelnen Staaten, sie roaren nicht

ais Aequi- |

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eigentlich eine gemeinschaftlihe Institution des Zollvereins, sie haiten sich aber der Natur der Dinge nach ziemlich gleichmäßig, wenn auch mit diésen oder jenen Nuancen, ausgebildet. Abgerechnet wurde im Zollverein über die Zölle und was die Branntweinsteuer-Gemeinschaft an- langt, über die Branntweinfteuer vierteljäßrlih. Jndessen diese Abrechnungen, die si auf ein Vierie!jahr bezogen, konnten erst fertig und festgestellt werden in der Regel am Ende des zweiten Viertei- jahre&, so daß also, so weit es sich um Herauszahlungen zwischen den einzelnen Staaten handelte, diese Herauszahiungen auch bei den Zöllen und der Branntweinfieuer in der Regei ersi nah 6 Monaten, zum Theil noch später, eintraten. Diese Herauszahlungen waren demnach für die ein- zelnen Staaten auch mit Rücsicht auf die von ihnen gewährien ZoU- und ‘Steuexkredite keine besondere Last; sie belasieten sfe im Wetentlichen niht mit erheblihen Vorshüssen über dasjenige hinaus, was sie wirkiih empfangen hatten. Rücksichtlih der Rübenzuckersteuer war

befann!lih im Jahre 1864 ein* andere Abrechnungsömethode verein- -

bart, welche die Herauszahlung auf diese Steuer geradezu von dem Eingang der observanzmäßig bewilligten Kredite abhängig machte.

In diese Lage trat nun der Norddeutshe Bund ein und verlangte von Teinen Mitgliedern die sofortige Baba der Zôlle und Sieuern im Momente ihrer Fälligkeit; also nah der faktishen Lage der Sache : er verlangte von seinen Mitgliedern Vorschüsse, die nach Umständen sie für drei bis sech8 Monate, zun#WWheil selbst länger, belasieten. Die Zölle und Steuern, welche sie na drei, sechs, mitunter neun Monaiten ers empfingen, hattea sie sofort zur Disposition zu stellen. E3 war dies eige Nothwendigkeit, wel&e dieeinzelnen Bundesstaaten in sehr ungleihmäßiger Weise traf. Es if ja die Jndustcie, welche die inneren Steuern aufzubringen hat, nicht giei@mäßig über das ganze Bundesgebiet vertheilt, sie konzentrirt sich der Natur der Dinge nah bie und da; und so geschah es, daf einzelne Bundesstaaten und namentli ein- zelne kleinere Bundessiaaten dur die an sie gestellte Forderung ge- radezu man fann beinah sagen, wenn die Forderung durchgeführt wäre, vor den finan: en Ruin gestellt worden wôren. Bei den SZôllen liegt es nit : 1z so ungleichmäßig, aber doch ähnlich; es blieb indessen für den Nori: utshen Bund, wenn ex die von ihm über- nommenen Verpflihtunzen crfüllen wollte, nichts anderes übrig, als auf der Durchführung ieses Srundsaßes zu befteben, und rur even gegenüber einzelnen S: aaien, ¿oelche kei der Ourhführung dieses Prin- zips besonders \{chwer betroffen worden wären, sich auf eine andere Weise zu helfen, guf die ih nachher cingehen werde. ;

Es war ferner eine zweite Folge der Kapitalslosigfkeit, mit welcher der Norddeutsche Bund ins Leben irat, daß für den wichtigsten Zweig seiner Verwaltung, nämli für die Militärverwaltung, die eisernen Betriebsfonds, welche füc diese wie für eine jede andere. Verwoaltung unbedingt nothwendig sind, von den einzelnen Kontingents-Staaten aufzubringen oder ihren Militärverwaltungen zu belassen waren, Es war ties cine Forderung, die ebenfa0s ganz unerläflich war, aber cine Forderung zuglei, roelche die einzelnen Bundesftaaten nit gleihmäßig traf, indem sie cben pur gerichtet werden konnte an die- jenigen Bunde#staaten, welche ihr Kontingent felbst verwaiteten und zugleich die Kontingente anderer Bundesstaaten mit verivalteten. An die leßteren, welche niht eine eigene Kontingentsverroaliung hatten, fonnte diese Forderung nizt- gestellt werden. Es war alfo von den Staaten mixt eigener Kontingenzverwaltung, zugieih im In- teresse der anderer, ein Betrag Hherzugeben aus ibren eigenin Mitteln.

Eine dritte Folge der eben dargesiellten Lage war dic, daß es nöthig wurde, einen Theil und zwar den größeren Theil —— der Matrikularbeiträge früher einzuziehen, als es bei ciner gleichmäßigen Vertheilung dieser Beiträge auf das ganze Jahr erforderlih gewesen wäre. Theils weil die Militärverwaltung in den ersten Monaten des Jahres regelmäßiz mehr Geld in Anspruch nimmt, als relativ in den leßten, thei:s weil, wie ich vorhin zu bemerken die Ehre hatte, es unerläßlih war, einzelnen durch die Forderung der sofortigen Zahlung der inneren Steuern besonders {wer be-drückten Bundessiaaken eine Erleichterung zu gewähren, wurde es nothwendig, daß sowohl die ihr Kontizgent seibst verwaltenden Staaten als auch der arößere Theil der ihr Kontingent nit selbst verwaltenden Sataten einen erheblichen Theil ihrer Matrifularbeiträge {on in den ersten Monatea des - Jahres zahlen mußten. Für die thüringishen Staaten z B, lzg die Sate so, daß im Großen und Ganzen gesprochen zwei Dritiel ihrer Maririkularbeiträge am Shlusse des ersten Semesters {on bezahlt scin- mußten; das leßte Drittel wurde allgemein von sämmtlichen Bundesstaaten in gleihmäßigen Monatsraten praenumerando bezahlt. 4A f

Auch mit allen diesen Mitteln würde es nit gelungen sein, die Bundes-Finanzverwwaltung zu führen, wenn ihr nichi ein Betriebs- fonds i muß sagen, zufällig zugewachsen wäre durch die vor- hin {on ermähnte Methode der Abrewnung über die Rübenzucer- steuer. Dem Norddeutshen Bunde wurde die Einnahme an Nüben- zuckersteuer aus den vier leßien Monaten des Jahres 1868 in diesen viec leßten Monaten zur Diépositien gestellt, während die Heraus- zahlung an die süddeutshen Staaten aus dieser Steuer erst in den leßien Monaten des folgenden Jahres zu ieljten war. Dieses Verhältniß, das ja auch im Norddeutschen Reichstage wiederholt zur Sprate gekommen -ist, verschaffte de:n Norddeutschen Bunde einen Betriebsfonds von etiva 1% Millionen, mii dem es gelungen ift „die Finanzverwallung fortzuführen. Jndessen; meine Herren, dieser ZuU- stand ift nicht von der Art, daß er nach der Ueberzeugung der ver- bündeten Regierungen den gemeinsamen. Jateressen entspricht und daß er fortdauern fann. €s kommt darauf an, die einzelnen Bundes- staaten dem Reiche g-genüber von den Vorshüssen zu entlasten, welche sie aus den vc Hied:-nen bisher von mir bezeichne!en Titeln dem Reiche zu leisten / icn und zu leisten haben würden, wenn keine Aenderung eintritt. ©& wird Jhnen deshalb vorgeschlagen, diese Zölle und Steuern von den einzelnen Bundesstaaten erst dann zu verlan- gen, wenn fie nah den bestehenden Geseßen oder Verabredungen für

ihre Kassen fällig werden, mit andern Worten, von den Bundes#- staaten nicht mehr zu verlangen, baß sie diese Zölle und Steuern dem Reiche vorschiefien, fie früher in die Neichskasse zahlen, als sie sie selbst von den Zoll- und Steuerpflichtigen exhalten. Es fanndieseUmwandlung der besichenden Einrichtung nur dadurch corgenommen werden, daß dem Reiche für die erste Zeit des laufenden Jahres derjenige Betrag aus der französishen Koatribution zur Verfügung gestellt wird, wel@en er von den einzelnen Bundesftaaten erhalten haben würde, wenn die bi3herige von mir charak:erisirte Einrichtung fortdauerte. Es ergiebt sich daraus, daß dieser Beirag heute und in dein vorliegenden Seseb mit einer bestimmten Zahl nicht anzugeben ist, dean es ergiebt sich ja erst im Laufe der ersten Monate des nächsten Jahres die bestimmte Höhe dieses Betrages. Jn der dem Gesehentwurf beiliegenden Denk- chrift is eine Berehnung dieses Betrages aus den bisherigen Er- Erfahrungen versucht, und: es ist in hohem Grade wahrjcheinlich, daß diese t Uung in der Hauptsahe und was die große Zahl betrifft, zutrifft.

Es wird aus dem eben von mir entwickelten Gesichtspunkte Ihnen ferner vorgeshlagen und ih darf das vielleicht hier wen1g- stens mit ein paar Worten erwähnen, obgleih darüber eine besondere Vorlage gemacht ist, welche heute niht auf der Tagesordnung steht, den einzelnen Bundesftaaten, welche ihr Kontingent selbst verwal- ten, die eisernen Vorschüsse für ihre Militärverwaltung aus der fran- zösischen Koniribution zu erstatten. ;

Es wird Jhnen ferner vorgeschlagen, zur Ausgleihung der Schwankungen, die erfahrung®mäßig in dem Bedarf für das Bundcsheer hervortreten, indem dieser Bedarf in den ersten Monaten des Jahres regelmäßig weit erheblicher ist, als in den leßiern zur Ausgleichung dieser Shwankungen und um zu vermeiden, daß diese Auëtgleihung wie bisher durch eine verfrühte Einziehung der Matrikularbeiträge er- folge, es wird Jhnen, sage ih, vorgeschlazen, zu diesem Zee der Reichs - Finanzvecwaltung die Erwmächtigunz zu ertheil-n, vorüber- gehend furzsihtige Schaßanweisungen auszugeben, um der Militär- verwaltung die in dea ersten Monaten nothwendigen Mittel zuzu-

ühren. / Tes wird JThnen endlich vorgeshlagen, die Reichs-Finanzvervaliung unmittelbar mit einem Betriebsfonds auszusta:ten, welcher dazu be- stimmt ist, für die Verwaltung des ausrwoärtigen Amtes, der Marine, der Post und der Thelegraphie die Mittel zu gen ähren, die bei so umfassenden Verwaltungen zu deren regelmäßigen Führung noth- wendig sind. : :

Die Gesammtkteit dieser Maßregeln, meine Herren, wird dahin führen, daß die einzelnen Bundeésiaaten in sehr viel höherem Maße als bisher iùñ der Lage sein werden , ibren eigenen H-uthalt von den Chancen unabhängiger zu stellen, weiche der Natur der Sache nach der Neichshaushalt läuft. Sie werden in die Lage kommen, daravf zu rechnen“, daß fic ihre Matritularbeiträge nur in regelwäßigen Terminen, wenn nicht ganz unvorgesehene Ercignisse eintreten, abzu- führen haben. Sie werden in die Lage kommen, die erheblichen Be- iriebsfapiralien zu ersparen, oder mir anderen torten, Fur andere Zwecke zu verwenden; wele sie jeßt gebraucht haben um cinezseits die Vorschüsse auf Zölle und Steuern; die Lon ihnen verlangt wurden und verlangt werden mußten, zu leifien, und um anderers:its noch ihre eigenen Militärverwaltungen mit den nöthigen Betriebsfonds auszusiatten. Das Ensemble dieser Maßregeln isi ich wiederhole es weit mehr darauf gecichtet, für die einzelnen Bundesstaaten eine bessere, als die biszerige Lage herbeizuführen, als für die Reichs-Finanzverwaltüng. Der Reiché-Finanzverwazliung würde ja immerhin die fernere Betretung des bisher betretenen Weges offen sichen und sie würde diesen Weg betreten fönnen, den einzelnen Bundesfiaaten muß es aber darauf ankommen, ihren elze- nen Haushalt dr M EE gen zu bewahren, welche die Betretung dieses Weges bringen muß.

Auf die Ausführungen des Abg, Lasker entgegnete der

«Minister Delbrü: E 454 T erlaube mir auf diejenigen Bemerkungen Des Herra Vorredners, welche si auf die allgemeine Einrichtung des Etats bezogen, cinige Erwiderungen. Der Herr Vorredner hat zu- nächst die Frage aufgeworfen, wie es gekommen sei, daß die ver- {chiedenen Betriebsfonds, welche die verbündeten Regierungen für das nádbsie Jahr bewilligt zu A A in den Vorlagen eine iedene Behandlung erfahren haben. _ A v e es C SOA vorliegenden Etat als Einnahme des Reichs die- jeaigen Betciebsfonts oder, richtiger gesagt, derjenige Betrieböfonds eingestellt, welcher der Reichsfinanzvercaltung als solcher überwiesen werden soll. Es is dagegen nit in Einnahme der eiserne Betriebs- fonds der Militärverwaltung gestelli und zwar deshalb nich, weil ex; wie aus dem Jhzxen vorliegenden Gesezentwu:f hervorgeht, deli e zelnen Kozntingentéverwaltungen nah Maßgabe des Präsenzstandes ihres Kontingents überwiesen werden soll, also in den Rehnungen der einzelnen Kontingent#verwaltungen demnächst nachzuweisen sein

wird L A

Der Herr Verredner hat sodann vermißt, daß die zur Abbütdung der of Lay Steuerkr: dite erforderlitze Summe nicht _im Etat elb erscheint. Jch glaube, daß sie in gewissem Sinne in der That im Elat erscheint, nämiäich in der Einnaßme aus den Zöllen und Steuern. Die Ermäctigung, welche das Etatgeseß begehrt, denjenigen Betrag ven der Kriegsentshädigung zu entnehmen, welcher nicht in die Kassen des Reiches fließt, weil das Reih in Zukunft auf die Zoll- und St-uereinnahme exst Anspruch maden wird, wenn sie bei den einzelnen Bundessigaten eingegangen find, dieser Betrag steckt der Natur der Sache nach im Voranschlage für die Zoll- und Steuereinnahme. Er kann, wie ich mir das bei meinen einleitenden Bemerkungen darzulegen erlaubte, seiner Höhe nach absolut niht mit Sicherheit veranlagt werden, weil er nichts anderes ist, als der status, der am 31. Dezember des laufenden