1871 / 174 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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{cen Goldmünzen durch die Staatin, für welche sie ausgeprägt sind, einzuz‘ehen.

Abg. Lasker gab dem §. 11 folgende Fassung:

Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundes- staaten sind von Reichsrvegen und auf Kosten des Reichs nah Maß- gabe der Autprägung der neuen Goldmünzen einzuziehen. Der Reichskanzler wird ermächtigt; in gleicher Weise die Einziehung der bisherigen groben Silbermünzen der deutschen Bundesstaaten anzu- ordnen und die zu diesem Bekufe crforderlihen Mittel aus den hbe- reitesten Beständen der Reichskasse zu entnehmen. Ueber die Aus- führung dex vorstch-nden Bestimmungen ift tem Reichötage alljährlich in sciner ersien ordentlicen Session Rechenschaft zu geben.

Nach ciner Erklärung des Staats-Ministers Delbrück wurde der Antrag Lasker angenommen.

C§. 12 und i3 wurden ohne Debatte genehmigt.

Damit ist die Vorlage in zweiter Berathung erledigt und es erübrigt nur noch die Entscheidung Über zwei Reso- lutionen:

1) des Abg. Dr. Bamberger :

den Reichékanzler aufzufort ern, dém Reichstage in der nächsten Session den Entwurf des definitiven Münzgeseßes vorzuleg:n, und in demseiben den Grundsaß zur Geltung zu bringen, daß den Münz- stätten des Bundesgebi:ts, insofern sie niht vom Reiche in Anspruch genommen sind, die Verpflihtung oblicgt, für Privatrehnung Reich®- goldmünzen auszuprägen.

2) des Abg. Dr. Tellkampf:

ten Reichskanzler aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß dem Reichstage in der nähsten Sission der Entwurf eines Geseßes Über do? Banîfwesen zur verfassungsmäßizcen Beschlußnahme vorgc- legt werde. : j

Zu der zwciten Resolution beantragte Abg. v. Bernuth, statt »in der nächsten Session« zu seßen »baldthunlichst«. Eine gleiche Aenderung nahm guf Veranlassung des Staats-Mini- sters Delbrück Abg. Bamberger in seiner Resolution vor. Jn dieser Fassung wurden beide einstimmig genehmigt.

Damit {loß die Sißung.

In der heutigen 25. Plenarsißung des Reichs- tags, weler am Tisch des Bundesraths die Bundesbevoll- mächtigten Staats-Minister Delbrück, v. Pfreyschner , Vize- Admiral Jachmann , Geheime Regierungs - Rath Schmalz, Geheime Regierungs - Rath Höcker und mehre Bundeskommij/- sare beiwohnten, stellten die Abgg. Erhardt und Hausmann (Lippe) folgende Jnterpellation:

1) J| dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß im Fürsten!hum Lippe - Detærold durch eine landeéherclihe Verordnung vom 6. Sep- tember 1871 die Bestimmungen des Deutschen Strafgestbbuchs verleßt

worden sind? 2) Jf dem Herrn Reichék..nzler ferner bekarnt, daß Abtheilungen

des Deutschen Reid sheeres im Fürstenthum Lippc-Detmold ohne vo:- gehende Requisition der zuständigen Polizeibehörde zum Einschreiten gegen dort’ge Staz3teangehörige gebraucht wurden ê

3) Welche Schritte gedenkt der Herr Reiche kanzler gegenüber die- sem den Bistimun nzen der FF. 2 und 66 der ReicEverfassung zuwider- laufenden Vorgehen der Fürstlich lippisshen Regierung zu crgreifcn ?

Nachdem der Abg. Dr. Erhardt durch Darlegung der that- sächlichen Verhältnisse die Jnterpellation motivirt hatte , ant- wortete der Staats-Minister Delbrück, daß die betreffende lan- de8herrliche Verordnung der Fürsilih lippeschen LandeSregie- rung dem Reit8fanzler - Amt erst durch diese Jnterpellation bekannt geworden sei, daß das Reichskanzler-Amt die Fürstlich lippishe Regierung darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Verordnung gegen §. 3 und §. 6 des deutschen Strafgeseßbuchs verstoße ‘und daß die Fürstlich lippische Regierung sie darauf redressirt habe. Die Abtheilungen des deutschen Reich8heeres seien von der Fürstlich lippishen Regierung , also von einer nach der Reichsverfassung unzweifelhast kompetenten Behörde, requirirt worden und bâtten Folge leisten müssen, Uebrigens wolle ex noch bemerken, daß der in den Motiven mehrfach ge- nannte Hauptmann Kronemaier nicht dem Reichsheere, sondern der Fürstlichlippischen Gens'darmerie angeböre undalso ein Polizei- beamter sei. Auf einen, genügende Unterstüßung findenden Antrag des Abg. v. Hennig trat der Reich8tag in eine Debatte über die Interpellation ein. Die Abgg. Dr. Braun (Gera) und Hausmann (Lippe) charakterisirten die Vorgänge in Lippe als einen Mißbrauch des ReichSheercs für privatrehtliche Zwecke ; Abg. v. Oheimb widerlegte einige Beschuldigungen, welche die Vorredner gegen scine amtlihe Wirksamkeit als lippi’ scher Minister gerichtet hatten. Der Abg. Bebel suchte an dem Ver- fahren der sächsishen Regierung gegen die dortigen Sozial- demokraten nachzuweisen, daß auch andere Bundes®§- regierungen die Bestimmungen der Reich®8verfassung umgingen, wurde aber vom Präsidenten unter Hinweis auf §. 31 der GeschäftS8ordnung unterbrochen , und verzichtete in Folge dessen auf. das Wort, Der Abg. Schulze bedauerte die Vorgänge in Lippe namentlich im Interesse des deutschen Heeres. Nach einer kurzen Polemik zwischen den Abgg. Dr. Braun (Gera) und Hausmann (Lippe) ciner- und Abg. v. Oheimb andererseits wourde die Debatte geschlossen.

Darauf wurde der Gesezentwurf, betreffend die Einführung der Maß- und Gewicht8ordnung für

den Norddeutshen Bund vom 17. August 1868 in Bayern , in erster und zweiter Berathung erledigt , nachden, cinem Versuche, die zweite Berathung mit dem Bericht übe Petitionen , die sih auf diesen Gegenstand beziehen , zu verbin. E den und daher heute von ihr abzustehen, von dem bayerischen" Staats-Minister von Pfrehschner mit der Ecklärung entgegen, E getreten war , daß die bayerische Regierung den größten Werth auf die rasche Erledigung der Vorlage legen müsse. Nach dex

Vorlage sollen die Art. 15 —20 der Maß- und Gewicht&ordnung auf

Bayern keine Anwendung finden , sondern statt ihrer die Art," 11 und 12 des bayerischen Gejeßes vom 29. April 1869 ink Kraft bleiben. (Diese Artikel ‘handeln von der Aichung und Stempelung, so wie von der periodischen Vergleihung mit den Normalmaßen und Gewichten.) Die Abgg. Crämer und Gen.“

haben beantragten, die Exemtion auf die Art. 15 18 zu be: schränken und in Absag 4 des Art. 12 des norddeutschen" Bunde8gesehes die Worte »dann über die Stempel und Aich,"

zeichen« zu streichen. Jhr Antrag wurde aber abgelehnt und" die Vorlage genehmigt. e

Beim Schluß des Blattes begann die erste und zweite

Berathung des Geseßentwurfes, betreffend den Geld.“ bedarf für die Reichs8eisenbahnen in Elsaß- Loth-® ringen. s

Jn der 3. Sißung des Kommunal-Landtages für" NeuvorpommernundRügen inStralsundam15, November“ wurde beschlossen: 1) die Proposition des Landtags-Kommissarius wegen Uebernahme der im diesseitigen Regierung8bezirkbei Trau- ungen und Taufen zu zahlenden Hebammengebühr auf den Land. È armenfonds wird jedenfalls so lange abgelehnt, als dem Landes: È tbeile nicht etwa durch Gewährung des Provinzialfonds zu * dem fragliden Zwecke disponible Mittel gewährt werden, 2) Der Bericht über die Abnahme der Chausseestrecke Lauterbach, | Bergen - Sagard kam zum Vortrage, und wurde im? Anschlusse daran über mehrere auf die Ließzower Fähre bezügliche Angelegenheiten Beschluß gefaßt. Ferner twourde | dem Antrage der Nügen'’schen Kreisstände wegcn des k Chausseebaues von Bergen nach Wittower Fähre und San- tens zugestimmt. 3) Betreffend die Jrren-Heilanstalt zu Greifs. È wald ward über Remunerationen und bauliche Verwendungen | Beschluß gefaßt und unter Entgegennahme des Jahresberichts F für 1870 die Rehnung von 1870 dechargirt, zugleih auch der E Etat für 1872/74 durberathen. 4) Sodann wurde ein An- trag auf Bewilligung einer Subvention aus der Neuvorpom- merschen Wilhelm-Stiftung den Landkästens-Bevollmächtigten | zur weiteren Veranlassung zugewiesen, andere Anträge auf k Beihülfen von Landesmitteln wurden bewilligt, und erfolgte | demnächst nach mehreren geschäftlichen Mittheilungen der È Schluß der Sitzung.

In der 4. Sißung am 16. d. M. wurde, außer mehreren Angelegenheiten von speziellerem Jnteresse, wie Stempel-Ange- ® legenheiten, Klagesacken und Personalien, 1) von der ständi- l schen Kommission über die an demselben Tage abgehaltene * Revision der ständischen Jrren - und Siechen - Bewahranstalt E Bericht erstattet und über mehrere auf diese Anstalt bezügliche F

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Angelegenbeiten Beschluß gefaßt. 2) Außerdem wurden die sämmtlichen ständischen Chaussee-Angelegenheiten durchberathen * und erledigt; 3) über die Festsegung des Verpflegung8saßes für F Kranke 3. Klasse im Universitäts-Krankenhause zu Greifswald für die Etatsperiode 1872/74 in Uebereinstimmung mit der F Vorlage der hiesigen Königlichen Regierung Beschluß gefaßt, F und 4) endli mehrere Unkerslüßungen für taubstumme und blödsinnige Kinder aus dem Fond zur sittlihen Hebung ®

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der niederen Volksklassen bewilligt. L

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S. M.S. -Vineta « is am 17. Oktober d. J. in St. Vin-

cent auf den Cap- Verdishen Jnseln angekommen, und

wurde beabsichtigt, Anfangs November d. J. die Reise nah F

Fernando Boronka event. Bahia fortzuseßen.

S. M. S. »Renown« ist am 17. d. M. außer Dienst i

gestellt und der Werft zu Kiel übergeben worden.

Eine am 16. d, Mts8, stattgehabte Versammlung

behufs Gründung eines National - Denkmals im Rheingau, in welcher Herr von Forckenbeck den Vorsiß P führte, hat zur Gründung eines definitiven Komites und zur F Tesistellung cines demnächst zu erlassenden Aufrufs geführt. F

Gestern, am 19. d., traf der Cöln-Berliner Cou- F rierzug (über Minden) wegen Betriebsstörung bei Dortmund, F Umladen des schadhaften Postwagens in Minden und Fahr: F verlust zwischen Minden und Braunschweig 2 Stunden 55 Mi- F

nuten zu spät in Berlin ein.

Coblenz, 18. Novembe-. Heute früh gegen 9 Uhr fand N in dem in der Neuendorfer Gemarkung gelegenen Militär: F

Laboratorium durch Entzündung einer Granate eine Explosion F

in dem »Feuerhaus« statt, in welchem man mit Entladung F von Sprenggeschossen beschäftigt war, in Folge dessen dasselbe nebst einem daneben befindlicben Arbeitshaus, worin Mann- schaften der 3, Compagnie des 4. Gardc-Grenadier-Regiments |

Königin arbeiteten, in die Luft flog. Die umstehenden Ge- bäude, sowie das nahegelegene Pulvermagazin sind glülicher- weise unversehrt geblieben. Verschiedene Abtheilungen Pioniere sowie Infanterie und Artillerie sind mit dem Wegräumen des Schuttes beschäftigt. Die Spißen der Militärbehörden, sowie der Polizei-Direktor und der Bürgermeister von Neuendorf waren sofort nach der Katastrophe an Ort und Stelle. Von den in dem Laboratorium beschäftigten Mannschaften wurde cine Anzabl verwundet und 2 oder 3 getödtet,

Bayeru. München, 17. November. Der König hat der Herzogin von Sachsen - Coburg - Gotha das Verdienstkreuz für 1870/71 am großen Bande verliehen.

Sachsen, Dresden, 18, November. Die Einberufung des Sächsischen Landtages steht dem »Dresdener Journal« zufolge zum 27. d. zu erwarten.

IVücttemberg,. Die Großfürstin- Marie von Rußland, die Prinzessin Wilhelm von Baden, so wie die Prinzen Eugen und Sergei Romanoffsäl, Herzöge von Leuchten- berg, sind gestern Nachmittag zum Besuche der Königlichen Familie hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. i e den KarlsSruhe, 17, November. Der Groß- herzog und die Großherzogin, sowie die Prinzessin Victoria und Prinz Ludwig Wilhelm haben gestern Schloß Mainau verlassen und sind heute früh zu ständigem Aufenthalte in Karlsruhe eingetroffen. :

Sesseu. Darmsiadt, 19. November. Die gestern aus- gegebene Nr. 35 des Großh. Regierungsblattes publizirt das Gese vom 10, Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgeseßbucbe für das Deulsche Reich, inLbesondere be- züglich der Polizeistrafgeseßgebung und der Preßpolizei-, Jagd-, Fischerei-, Forst- und Feldgerichte. Die Anlage des Regierungs§- blatts enthält das Polizeistrafgeseß vom 30, Oktober 1855, redi- girt na den Bestimmungen des Geseßes vom 10. Oktober 1871, betreffend den Uebergang zu dem Strafgeseßbbuh für das Deutsche Neich, insbesondere bezüglich der Polizeistrafgescßgebung und der Preßpolizei-, Jagd-, Fischerci-, Forst- und Feldpolizei- Geseße, unter Zufügung der Paragraphen des deutschen Straf- geseßbuchs, bezicehung8weise der (norddeutschen) Gewerbeordnung, welche an Stelle aufgehobener Artikel treten, und Veränderun- gen des Preß-, Jagd-, Fischerei-, Forst- und Feldstrafgeseßzes, R nach Maßgabe des Geseßes vom 10. Ofto- ber |

Desterreib-Uugarn. Wien, 18, November. Der Kaiser wird sih in den nächsten Tagen zum Namensfest der Kaiserin nah Meran begeben. Jhre Majestät wird am Ende dieses Monats in Begleitung des Kaisers nach Wien und Pesth gehen und erst Ende Januar wieder nach Meran zurückkehren.

Der Großfürst Michael von Rußland hat seinen ur- sprünglih nur auf wenige Tage bestimmten Aufenthalt in Wien verlängert. Se. Kaiserliche Hoheit begiebt fich am 19. oder 20. d. M. von hier nah Jtalien.

Wie die »Wien. Jtg.« meldet, hat der Kaiser mit Aller- höchstem Handschreiben vom 8. November d. J. dem K. und K. außerordentlichen Botschafter am Königlich großbritannischen Hofe Grafen Apponyi îin huldreicher Anerkennung seiner lang- jährigen und ausgezeichneten Dienste das Großkreuz des König- lih ungarischen St. Stephans-Ordens taxfrei verlichen.

Graf B eust verläßt nächste Woche Wien; seine Familie geht zuerst nah München , er aber nah London, von wo er im Laufe des Winters nah Wien kommen dürfte, um seinen Siß im Herrenhause einzunehmen.

19. November. Der Kaiser empfing gestern den CGürsten Adolf Auersperg. Es wird dies mit dem Gerüchte in Verbindung gebracht, daß mit dem Fürsten Verhandlungen Über die Neubildung des cisleithanishen Ministeriums eingeleitet seien. Die verwittwete Kaiserin Carolina Augusta ist in Besorgniß erregender Weise erkrankt.

Triest, 18. November. Der in der gestrigen Sißung des Stadtraths gefaßte Beschluß, die Organisirung des Magistrats mit Umgehung der in der Stadtverfassung vorbehaltenen Kai- serlichen Sanktion auszuführen, wurde vom Statthalter sistirt.

Pesth, 18. November. Jn der gestrigen Sitzung des Unterhauses antwortete auf eine Jnterpellation Jrányi’s in Angelegenheit der Vertagung des kroatischen Landtages Pejac- sevih: Die Vertagung erfolgte mit Zustimmung des Ministers sowohl als des Banus; die Landtagsvertagung sei übrigens ein unbestr.itbares Recht der Krone, und speziell in diesem

&alle werde die Berathung der gemeinsamen Angelegenheit durch-

die Vertagung nicht aufgehalten , da das Mandat der kroati- schen Abgeordneten am ungarischen Reichstage fortdauert, bis der Landtag neue Vertreter entsendet. Redner verwahrte si Übrigens dagegen , daß rein kroatische Angelegenheiten in die Kompetenz des ungarischen Reichstages gezogen werden. Das

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möge auch dem Abgeordneten Vukotinovih als Antwort gel- ten. Jrányi erklärte sich durch diese Antwort nicht befriedigt ; das Haus nahm mit großer Majorität die Antwort zur Kennt- niß. Das Kolonistengeseß wurde hierauf angenommen, nur §. 6, die Art der Ablösung betreffend, der Centralkommission behufs neuer Formulirung zugewiesen.

19. November. In der gestrigen Sißung der Mag- natentafel wurde das Königlicke Reskript bezüglich der Er- nennung des Grafen Lónyay verlesen. Graf Lónyay und die Übrigen Minister wurden lebhaft begrüßt. - Der Minister- Präsident sagte in seiner Rede, das Ziel der Regierung is, auf der vorhandenen Basis das Reformwerk durchzuführen, und forderte das Haus zur Unterstüßung des Ministeriums in dieser Richtung auf. Der Präsident Mäájlath erklärte im Namen des Oberhauses, dasselbe werde die Regierung mit Unabhängigkeit und Mäßigung unterstüßen. Hierauf wurden die Gesegentwoürfe Uber die gerichtlichen Exekutionen, über die Abschaffung der körperlichen Strafe und über die Urbarial- remanenzen angenommen. Das Unterhaus sehte die De- batte über das Gewerbegeseß fort,

___ Sehweiz. Bern, 17. November. Jn heutiger Sißung führte im Nationalrath die Frage der Abschaffung der Ohmgelder zu einer langen Debatte. Die Kommission bean- tragte im Art. 33 die unveränderte Beibehaltung des sachbezüg- lichen Art. 32 der bisherigen Bundesverfassung. Die Debatte îam noch niht zum Abschluß.

Der Ständerath erledigte definitiv das Vichscuchengeseß, wies die Rekurse, betreffend die Walliser Reskriptionen und be- treffend sircitigen Gerichtsstand ab; ebenso den Rekurs , be- treffend VerfassungêLvexrleßung.

168. November, Der Nationalrath gelangte auch heute über die Frage der Ohmgelder noch zu keinem Abschluß.

Der Ständerath genehmigte die Eisenbahnkonzessionen für die Linien Aarau-Solothurn-Lyß und Gerlafingen-Burg- dorf und vertagte sich sodann bis 30. November.

Auf telegraphischen Hülferuf begab sich die hiesige Feuer- wehr per Eisenbahn nah Freiburg, wo ein bedeutender Brand ausgebrochen ist.

Großbritannien und Jrland. London, 18. No- vember, Die Königin wird, einem Telegramm aus Bal- moral zufolge, mit der Königlichen Familie am 24, d. bestimmt die Rückkehr nah Schloß Windsor antreten. Das Befinden Ihrer Majestät hat sich so weit gebessert, daß die Königin am 17, troß der kalten Witterung und des Schneefalles eine ge- raume Zeit im Schloßgarten spazieren gehen und am Abend E Balle der Hofdienerschaft auf kurze Jeit beiwohnen onnte.

Die »Morning Post« is zu der Mitiheilung ermäch- tigt, daß der König von Dänemark auf seiner Reise nach Griechenland nicht beabsichtigt, der Prinzessin von Wales, sei- ner Tochter, in England einen Besuch abzustatten.

Lord Tenterden, Hülfs-Unterstaats®sekretär im auLwär- tigen Amt, ist zum britischen Agenten bei dem in Genf unter den Bestimmungen des Vertrages von Washington, be- hufs Ausgleichung der UAlabamaforderungen zusammentreten- den internationalen SchiedLgerichte ernannt worden.

Das auswärtige Amt hat von seinem Washingtoner Agenten für britische Forderungen, Herrn Henry Howard, eine Depesche erhalten, welche modificirte Bestimmungen, betreffs der ForderungLanmeldungen von Seiten britischer Unterthanen enthält, Jn der Anmeldung muß außer dem vollen Namen des Anspruch8Serhebers, dessen Geburts8ort und Jahr, sowie dessen Aufenthaltsort zwischen dem 13. April 1861 und 9, April 1865 enthalten sein; ist der Reklamant ein naturalisirter Britte, so muß der Anmeldung eine beglaubigte Abschrift des Natura- lisations8scheines beigefügt werden. E

Der hiesige General-Konsul der Vereinigten Staaten is} von seiner Regierung angewiesen worden, den Konsuln im Ver- einigten Königreich die Zufriedenheit kundzugeben, mit der die Berichte Über das Ergebniß ihrer Ansirengungen zu Gunsten der Abgebrannten Chicago's aufgenommen worden sind. Die amerikanische Regierung anerkennt in dem Erfolge jener Anstrengungen und in dem regen Entgegenkommen von Privatpersonen und Korporationen ungewöhnliche Zeichen von internationaler Sympathie, Edelmuth und Güte.

Frankreich. Paris, 18. November. Das »Journal officiel« theilt mit, daß dem Herzog von Alençon auf die Bitte scines Vaters, des Herzogs von Nemours, gestattet wor- den ist, ohne Gage und Aussicht auf Avancement als Kapitän provisorish in der französischen Armee zu dienen. Die Natio- nalversammlung soll über die Stellung des Prinzen entscheiden.

Dasselbe Blatt meldet die Suspension der Journale iden liberal« und »Pay®8«, welche die Regierung beleidigt

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