1871 / 181 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Prämäiirt: Medaille der internationalen maritimen Ausstellung zu Neapel 1871.

Wasserdicht und unverstocklich präparirte leinene Wagenpläne

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19 Neue Friedrichstrasse-. 45” Agenturen werden errichtet.

Prämiirt: Ehrenvolle Anerkennungen der Ausstellungen zu Altona u. Leipzig 1869,

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(a. 147/XI.)

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Vom 1. Dezember er. ab werden die direkten

Frachtsäße für den Transport von galizishem Ge-

eia treide 2c. Malz, Kleie, Mehl auf die Stationen der

9 K, K, pr. galizishen Carl - Ludwigs - resp. Lemberg-

S Czernowiß - Jassy Eisenbahn Slotwina, Modscisfa/

- S C Tarnopol, Podwoloczyska, Bursztyn und Pascani

einerseits, und auf Station Görliß der diesseitigen Eisenbahn, #\o wie

auf die Stationen Chemniß, Hof und Eger der sähsishen Staats- E.senbahn andererseits ausgedehnt.

Druckexemplare des bezüglichen Tarifs werden bei unseren Güter- Expeditionen in: Berlin, Breslau und Görliß unentgelilih verabfolgt, so lange solche vrrhanden sind.

Berlca, den 20. November 1871.

Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

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Bekanntmachung. Vom 27. November 0. ab findet: I, ein direkter Personen-, Gepäck- und Viehverkehr zwischen den Of- bahn-Stationen Gerdauen, Sfkandau, Bischdorf, Rothfließ einerseits und Station Königsberg der Ostpreußischen Südbahn andererseits, IL, cin direfier Personen- und Gepäckcerkehr zwischen: a) Sfkandau und Rastenburg, Þ) Rothfließ und Bartenstein, c) Gerdauen einer- seits und Beilin, Kreuz, Bromberg, Danzig und Elbing andererseits über die Ofipreußische Südbahn, d) Pröfiken cinerseits und Berlin, Kreuz, Bromberg, Danzig, Elbing über die Ostpreußische Südbahn

und Insterburg, Gumbinnen, Eydikuhnen Über Gerdauen andererseits ?

unter den für den direkten Verkehr mit der Ostpreußischen Südbahn bestehenden Bedingungen statt. Der direkte Personen- und Gepä- verkehr zwischen den Stationen Insterburg, Gumbinnen, Eydtkuhnen

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einerseits und den Stationen Bartenstein, Rastenburg, Lößen, Lyck

über Königsberg andererseits wird von dem genannten Tage ausfgt-

boben und an Stelle desselben ein solcher Verkehr über die Stirede

Tnsterburg-Gerdauen eingeführt. Bromberg, den 22. November 1871, Königliche Direktion der Ostbahn.

In unserem Verlage ist so eben erschienen: Preußischer

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ger.

Alle Pofst-Anftalien des In- und Auslandes nehmen Sestelung ans für Serlin die Expedition: Zietenplaz Nv. Se —Wr———

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

| Dem Landgerichts-Präsidenten, Geheimen Ober-Justiz-Rath Merrem zu Bonn’ den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Pfarrer Henrichs zu Niederembt im Freise Bergheim den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem Kammerherrn und Ceremonienmeister Grafen von Fürsien- sein auf Ullersdorf im Kreise Rothenburg und dem Rittmeister à, D. und Rittergutsbesißer Wilbelm von Jagow auf Aulosen im Kreise Osterburg den Königlichen Kronen - Orden ¡weiter Klasse ; dem Hauptmann Kirsch von ‘der 6. Ar- tilerie- Brigade den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Ober-Bau- und Ministerial - Direktor der Eisenbahn -Ver- waltung, Weis8haupt zu Berlin, das Kreuz der Komthure des Königlichen Haus - Ordens von Hohenzollern; sowie dem Ober-Feuerwerker Hoogestraat vom Welifälishen Festungs®- Artillerie - Regiment Nr. 7 ( dem. Gemeinde - Vorsteher Georg

Zzigerstr.142,FckederWauerStr, e errasdorete wu Baate im reie Stendal

und Park - Aufseher Conrad Wieber zu Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver-

«und dem Garten - Vilhelm8höhe bei leihen,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht Allerböchstihre Genehmigung zu ertheilen: dem Oberst - Lieute- nant Mischke, à la suite des Generalstabes der Armee und persönlichen Adjutanten des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen Kaiserlich Königlichen Hoheit, zur Anlegung des von des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ibm verliehenen Militär - Verdienst - Kreuzes erster Klasse, sowie dem Major von Schulßendorff, vom Großen Generalsiabe, zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Aibrechts-Ordens.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Landes - Direktor von Flottwell zu Arolsen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ihm verliehenen Verdienstocden8 erster Klasse zu ertheilen.

Deut{cves Neicc.

Bekanntmachung, betreffend die Befreiung der portopslichtigen Dienstbriefe von dem für unfranfkirte Briefe zu erhebenden JZuschlagporto.

Nach §. 1 des Geseßes über das Posttaxwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 (Reichs8gesetblatt, Jahrgang 1871, Nr. 42) werden portopflichtige Dienst- briefe mit dem für unfrankirte Briefe festgeseßten Zuschlag- porto von 1 Sgr. nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Diensisache durch eine von der Reichs-Postverwaltung fest- zustellende Bezeihnung auf dem Couvert vor der Postaufgabe erkennbar gemacht worden ist.

In Ausführung dieser geseßlichen Bestimmung ist an- geordnet worden , daß vom 1. Januar 1872 ab diejenigen portopflichtigen unfrankirten Briefe mit dem Zuschlagporto von

Sgr. nicht zu belegen sind, welhe im internen Verkehr Deutschlands, mit Ausschluß des innern Verkehrs Bayerns und des innern Verkehrs Württemberg®, i

von öffentlichen Behörden, von Beamten , sowie von Geist- lihen in Ausübung dienstlicher Funktionen abgesandt und

vor der Postaufgabe R

a) auf der Adresse mit dem Vermerk »Portopflich tige Dienstsache« versehen,

1871.

b) a öffentlicem Siegel oder Stempel verschlossen werden. | ___ Von dem Erforderniß des Verschlusses mittelst eines amt- lichen Siegels oder Stempels (zu þ.) wird nur dann abgesehen, wenn der Absender sich nicht im Besize eines amtlichen Siegels oder Stempels befindet und auf der Adresse unter dem Ber- merk zu a. »die Ermangelung eines Dienstsiegels« mit Unter- Arni E Namens und Beisceßung des Amtscharakters be- einigt. :

Damit der Vermerk »Portopflichtige Dienstsache« gleich- mäßig in die Augen falle, 1st derselbe oben links in der E cke auf der Adreßscite der portopslichtigen Dienstbriefe nieder-

zuschreiben.

Milde Stiftungen , Privatvereine und Gesellschaften sind zur Anwendung der Bezeichnung »Portopflichtige Dienstsache« nicht berechtigt.

Bei Briefen nach und aus fremden Ländern findet ein Erlaß des Quschlagportos nicht statt.

Berlin, den 28. November 1871.

Kaiserliches General - Postamt. Stephan.

Königreich Preußen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffen tlich Arbeiten.

Die Königlichen Kreis8-Baumeister Bätni zu Coniß und Nünneccke zu Schlawe sind in gleicher Eigenschaft nach Schwey resp. Coniy verscgt worden. j

Bekanntmachung, betreffend die der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft ertheilte lande8herrlice Konzession zum Baue und Betriebe der Eisenbahnen von Wattenscheid nach Dortmund resp. Hörde , von Troisdorf nach Speldorf , von Linn über Crefeld nach Gladbach und von Neuß nach Viersen.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kon- zessions-Urkunde vom 20. November 1871 der Rheinischen Eisen- bahn - Gesellshaft den Bau und Betrieb der Eisenbahnen von Wattenscheid nah Dortmund resp. Hörde, von Troisdorf nach Sypeldorf, von Linn über Crefeld nach Gladbach und von Neuß nach Viersen unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriation®§- rets zu gestatten geruht. Die vorgedachte Urkunde gelangf, dur die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Eöln, Düsseldorf und Arns8berg zur Veröffentlichung.

Berlin, den 24. November 1871. |

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlice Arbeiten. Im Auftrage: Weishaupt.

Justiz-Ministerium.

Der Notariats - Kandidat Euler in Düsseldorf ist zum Notar für den Frieden8gerichts - Bezirk St. Goar, im Land- gerichts - Bezirk Coblenz , mit Anweisung seines Wohnsißes in St, Goar, ernannt worden. -

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers H. J. Dieckmann von der Realschule in Sprottau zum Oberlehrer an der Real

! \ule in Tarnowiß is genehmigt worden.