1872 / 9 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

194 4 i ohnt, unter derselben polizeilichen Hand Meine Herren! Auf die Gefahr hin, Sie noch einige Minuten ne Va R elen eine Dae el, die nur dann aus- | länger aufzuhalten; muß ih doch auf die Aeußerungen des Beri ist hrbar sei, wenn in Stettin eine Königliche Po izei-Verwaltung existirt. | der zuleßt gesprochen hat, antworten, weil fie mir E viellei( In Danzig wird gesagt, die Natur der dortigen Schiffahrtsbevölke- | niht mehr so frisch im edächtniß sein werden, wie sie ¿t mir as rung; die Beziehungen zu der nächsten Umgebung von Danzig, der | Augenblicke sind. Tch behalte mir vor, im Laufe der Diskussion, dit,

ihsel, di : wie és den Anschein hat; heute noch nit beendigt sein wird, auf den anze Verkehr auf der Weichsel, die große Anzahl, von polnischen und Eberty schen Ute L fa die Resolution, welche der Herr Abg.

welche die Schiffahrt herbeiführen; mache eine so Í ¿

aide. Molizeiverwaltun Dea dah man dringend darauf | Dr. Virhow vorschlägt, zurückzukommen._ Geb Ab Bedacht nehmen müsse, dieselbe in der Hand einer Königlichen Be- Tch antworte auf diejenigen Vorwürfe, welche der, Bere g. örde zu haben, wenngleich kein Zweifel sei, daß der gegenwärtige | Dr. Virchow dem Verfahren der hiesgen Polizci pan M egen ürgermeister volständig im Stanke fein würde, die Sa fes Y | is ügentlih mt die ridtige, denn in dem bei Weitem größten Theile

j i iebt die Garantie dafür, daß es immer jo ; G i sin witd? Ih verscsließe mich dem nich daß der Kreis der König: | aler der Angelegenheiten die bier ur Spra gefonmen (ff 1, ber ; olixei-s n, die jeßt noch existiren, eingeengt | ih nur seïunda iligt. *! not a ia werden fon, i will nicht sagen daß in Aachen ganz unbedingt | triff so füllt das Alles in das Ressort des Handels Mim sterium is ; znigli izeiverwaltung bleiben muß, obglei e E E Idi i N Gründe, die das angefübré ind, immer von Gewicht find in Harburg | legenheiten habe erin en e gimaend darauf ch : r j : i i - | zu neh1 : E wird die Polizeiverwaltung in näckchster Zeit an die Stadt zu d ged ¿r mehr beklagen als ih, daß mit der Zeit fich

gegeben werden. Jch bitte nur, daß Sie die Gewogenheit haben; mi wirke. agisträt hergestellt ches man als unerfreulich bezeichnen darf; Niemand ist mehr

i i í i in iltniß zwischen Polizei-Präsidium und

nicht durch cine Resolution zwingen gu wollen zu dem mehr oder | ein B

i fälli nblicke des Abganges eines Polizeidirigenten | hat; we i t h bezei

die & Snialiche n Augenbli in bestimmten Orten lahm zu legen, efleißigt als iy auf e D Behör welche O un Und daß Sie mir überlassen, fie da und zu der Zeit eingehen zu lassen, n Un g ‘De Sasanunenuv G A s fi gu

| ältni cinen è 1 Der } Z 1 und für s O T Ae Me a L N Belt eine kräftige Polizei nothwendig | standekommen gemeinnüßiger Einrichtungen erforderlih (h. ch eworden i} und E r as für längere Sp i E eig e zu L Os s E S Ubt hatte e ein wird, das, meine Herren, werden Sie mir nichk bestreiten wolUen. | in de Uo Eis liegt t O E Luf bieter Sitte wid Ub Abstrahire ich von dem gewiß an sich richtigen Ausspruch daß, je | meine Herren, Bee E G [E 0 iheit i mehr und desto energischere | würde Manches anführen können, was von See g

Poli: P bie t Babn U ibe ie Creignifse e etive, peccirt worden ist, wenn ih es für angemessen uns von dieser Stelle S die soziale Bewegung in allen ihren Erscheinungen es ret | aus Vorwürfe gegen den hiesigen Magistrat zu erheben.

/ : j ich deshalb blos ‘an die Sache und bemerke in dieser anschaulich gemacht, wie offen das Auge der Staatsregierung gehalten Ich halte mich de jl Abe, Vieciow Ditftelkunuen, gematdt bah,

wi f die Hand sein muß, die eingreift , wenn sie | Beziehung, daß der Herr, Darstelin

flechat eim um, E Marin e Ae N e nid Uma der Eee des Wer e 1 raßenfotus., aud

hat. Tch meine, wir dürfen das ntcht Uberschen : da erfehlen | N A Etn 10 die Erfinderf aft Temandem“ge- i ichti ftigen Eingreifens in irgend einem Punkte | nicht das Polizei-Präsidium; wenn die Srftnder

S icatdie n on R. reren olge sein als man f bei fine B L das Handels-Ministerium, aber das Wort hat auch

i iten einbildet. laube, das Abgeordnetenhaus hat keine | jene Dedeutung. i V

E Mina, Ee in Bie ge Augenbli, s ct De aner e säm Der pie nge S los e eon e tien andhabung der Polizei im Wesentlichen nicht geführt werden , die ; 08 Jur Eo

acht der Polizei einzuschränken. Dafür, daß fie nur zum geeigneten behörden ftichen, P an fie seien ihr E Siu Pee ganz feft;

j i i i i i in j jede Straße der Moment und nur innerhalb ihrer geseblichen Befugniß agiren wird, | daß D Liebt zu Deweiseh. e ‘qu Berlin nimmt der Königliche S

dafür übernehme ich, soweit ich es lann, die Garantie. .isfu8 ükt darauf, daß er die Verpflichtung hat, gewisse Straßen

ta ay e D etlina E e Pag E uind in weiter rückwärts gehender Rüsicht auf die Ent- re /

Arik: Graf zu E

iehung und Anlegung dieser Straßen, das Recht für fich in An- erwiderte der Staats-Minister u Eulenburg:

ru als Eigenthümer dieser Straßen zu betrachten. y U ih bitte um Entschuldigung, ih irre nicht, das ‘hat der

at M bit. vou dem, Valle Ven der e L But dee e Fisfus niemals gethan. Eine gewisse E von Straßen und Pläßen /

ofern unterrichtet, als vor allerdings längerer Zeit der Theater- | F d tet der Fiskus als sein Eigenthum. Nun. ist darüber di L Welehe der olizei n Pheater darüber Vesdwert d tsen M Mugenblide Streit: Em gedórt die Strafe ist le j L Lde ie Pläße, | ; i - | Straße oder niht. Jh habe immer den Wun] gehavt, da erade in einer Loge gefordert worden sind, während fie an einer an 5 istrat si cinmal dazu entschließen möchte 7 im Wege deren Stelle mit N erem Aufwande angewiesen werden könnten. D lee die Sache” zum Austrag zu bringen. Seit Jahren Die Rüsxagen die Uber, das bort herrshenBe Vioherige Berganeh ird dies beim Magistrat angeregt, aber er klagt nicht. Daß es und über die maßgebenden Gesichtspunkle ftaLsanden, haven das Wh. A lich is, daß in einer Stadt eine Straße einem Anderen gehört ehen des Bescheides bisher verhindert; er d e Ha B Uls als der Kommune ist dur Tribunals-Urtheil festgestellt; aber bei ann jeden Augenblick abgehen. Ueber den Inhalt „dieses Bescheides A E Gelegenheit; nicht in einem Berliner Falle. Hier hier in_diesem Augenbli Aubtanst ¿u gehen, fnhe ich mich M stehen sich noch immer die gegenseitigen Behauptungen gegenüber: veranlaßt; ich glaube auch, daß die ganze Angelegenheit, wenn fie T S Ton aat: es ist meine Straße; die Stadt sagt: cine De paeTde M I T n ctm det Jeestcin e ba cs ist e Steae, Aber ata thut man nicht In ae Lage wenn 1ch ent@ | i F : i ? ll id, wenn ich von irgend einer Seite her an- wäre. Eine weitere QUstunfe Wirt Hi Bere e iBei ebet antra E als Richter A über diesen reinen Privat- mir verlangen; der Zweck, den er vet Ne. FSCIEO s anspruch? soll ih dem Handels-Ministerium gegenüber entscheiden : verfolgt, ist ja erreicht. U A die Stadt habe Recht, oder der Stadt gegenliber, das Handels-Mini- Auf eine Anfrage des Abg. Parisius in Betreff des | Ferium habe Recht? Dazu bin ih nicht berufen. Zum Austrage lizei - Direktors von Brandt zu Hannover entgegnete der pa Sache führen nur zwei Wege, entweder die Stadt oder A des Jnnern: der Fiskus flagt, und es wird durch gerichtliches Erkennt- Minister de! A lizei-Präfidenten von Brandt | niß festgeseßt, wem die Straße gehört, oder Beide ver- Ein Bericht oder Antrag: dem Po N h solches Lokal zu einigen fich; und die- Stadt übernimmt unter bestimmt festzuseßenden fei gee i mich céAngdn ‘aid a8: ih U bin N&cbanélungen Bedmgungen E d S Q meine Privatmeinung; ein, Ur : [lle existirt vielleicht eine andere. j es Reichötages las daß man Ann O G ‘Nun kommen ‘wir an die Litfaßsäulen da liegt die Sache so. des N S ¿N F tre tönen; uu Lo s bezog, | Der Polizei-Präsident von Hinckeldey A u E Litfaß N migung; : ; c in er sagte: errihte so Und so viel Säulen, erfülle die ich hôre nun, worauf man hat anspielen ebens Soraetian hn e Dectiibige und Qu fol ein aus\{ließlihes Recht auf nicht Staats-Ministerium gun S e ete Gesellschaften sein sollen; | 15 Jahre haben. Diese 15 Ie sin L Brü Nun stellt Herr nl itgue z / : Ni 8 e das Polizei-Präsidium einen neuen die auf einen Erwerb gerichtet sind. Dieser Beschluß E E Srflusivkoatratt au Litfaß ab- ¿n ‘dadur die Stadt von Durchführung, wie er E in meinem Ressort gehan e O! ever Mitwirkung ausgeschlossen. So ist es nicht. Das führt manhmal Härten mit sich, weniger für die Be erneomun. | Polizei - Präsidium hat allerdings kurz vor Ablauf des löjährigen Sache. Es fann leicht vorkommen, daß gemeinnuL'ge ain: rivilegiums einen neuen Kontrakt mit Herrn Litfaß gemacht , der la ind 4 ‘Prin Béciiité L URLe des Same nbe siegen) ‘mit in | ziemlich auf derselben Basis beruhte, wie aer l Seltbene Lak ih ang flnden; wen ! : : : ; i bekam, redressirte ih das Geschehene und er- P N N (O Saite enne Jenónnen werde: I :bin nber flärte den Vertrag für nidtig; der Vertrag e istirt nicht mebr. Nun arantie vieten/ daß Ie Z R: Ma ; j fam die Stadt und sagte, sie wolle das Anschlags8wesen für ganz der Ansicht; daß diese Härten nicht ins Gewicht fallen können der wußte erwidert werden , daß das nicht gehe. demie Anschauung gegenüber, daß es für ome sich E pa by N O R d us ae ehn Deentionb: ber ire r L E init ber Veibacht (rgen ‘Werde e k a üer zession A oder einem fusivrecht U wett Zau h Uher Del “e n : ú : t war fstipulirt, daß nah Ublauf der darin fest- Geschäftsführung an Integrität leide. Ich werde Je den dag u oen j as s f R E ile N blu M Elab lhuns malen etragenen Fall Bericht erfordern und, wenn die ane S E Pillen. Das Polizei-Präsidium hat nun dem früheren Unternehmer o liegen sollte, wie fie dargestellt is dem Herrn v. Drandt sagen, estattet; unter gewissen B iatiidden die Säulen zu bekleben , aber

Jolle austreten. die Säulen es dem Fiskus, und zwar istnur von ven Säulen die Rede,

s tref der Berliner Polizeiverwaltung nahm der | welche auf fiskalischem Eigenthum stehen. Wenn irgend eine Säule au ei A Saint nach dem aba, Dr, Siem has Wort : * einem Terrain errichtet werden soll, das der Stadt gehört, so muß dazu

über die englische

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die Einwilligung des Magistrats eingeholt werden. Jh behaupte | liederlichen Dirnen 10 G in di i it-fle-:ei nichts weiter, als daß die Königliche Polizeibehörde die in ihrem | und ausgelassen a mas att a Ope L mib “dh Eigenthum befindlihen Säulen, wenn fie auf fisfalischem Glut hier r Le E vei O M R S nic un Aas us r e S E TA irie nichts dagegen | . s S : ren hat, n lassen fann. Wer son äulen errichten will __ Der dem Hause der Abgeordneten heute vorgelegt muß sich mit der Stadt oder mit demjenigen, dem der Grund und | cines Gesezes; betreffend die Pensionirung der unmittel Boden gehört, einigen und die allgemeinen polizeilichen Bestimmun- | baren Staatsbeamten, lautet: gen) E EisenbanagaRvefen eDEiren! de Md eviBadis ‘t s E N - von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.; Nun . Die Frage der Pferdecisenbahn is für | verordnen mit Zustimmung beid i L | : ober Gne Deage ine Y C cieataR E Ansicht na dhe. E aas folgt: d ORCE, MRRIES ee INRIIONS, IITENAS deutung. Eine Pfervecisenbahn i zwar ein äußerst un- | . 1. Jeder unmittelbare Staatsbeamte , welcher sein Dienst- bequemes Institut L den Seerrvevkour; aber wo die Nachtheile | einkommen aus der Staatskasse bezieht y erhält 2 befi t ür denselben nicht zu _groß sind, da wird man cs do | lebenslängliche O En ivenn er nach einer Dienstzeit von wenigstens tatuiren müsse um die Verbindung zwischen den cinzelnen | zehn Jahren in olge eines körperlichen Gebrehens oder wegen O Luk L E 2s Ae A Ds m C N! Ant, O e eb oder ice Kräfte zu der Erfüllung seiner 1 L (stellen und . dadurch eins von mtspslchten dauernd unfähig isl, und i E Erriiitung ce S tig an zu En Ms die Möglihfeit verse ñ p N ¿ rahig ish deshalb in den Ruhestand der E rbeiterwohnungen in der Nähe, und was mehr ie Dienstunfähigfkeit die Folge einer Krankheit; Ve ish die Errichtung von Arbeiterwohnungen, überhaupt für Geschäfts: oder sonstigen Beschädi ung; aide der Beamte. ba Made leute und Gewerbtreibende, die sih niht den Luxus gestalten önnen, | Dienstes ohne eigene Vershuldung sich zugezogen hat, so tritt die an demselben Orte ihre Wohnung, ihre Fabrik und ihre Leute zu | Pensionsberechtigung auch bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit ein. haben 2 das ist ein Luxus, den die Bewohner großer Städte ih __ Auch Ge eingetretene Dienstunfähigkeit fd Staats-Minister auf die Länge nicht gestatten können. bei threm Ausscheiden aus dem Staatsdienste Anspruch auf Penfion ; Es war benen jedes Unternehmen der Art, wenn es auf- | im Uebrigen finden die Vorschriften dieses Geseßes auf sie gleicher- tauchte,_nach Möglichkeit zu begünstigen und dasselbe auch soweit | gestalt Anwendung. in die Stadt hineingehen ju lassen, als der Straßenverkcehr es irgend | §. 2. Die unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder der Kün- geftattet. Wenn nun ein solches Unternehmen auftauht, sei es als | digung angenen Beamten panen einen Anspruch auf Pension nah rivat- oder Aktienunternehmen, so bedarf es als Unternehmen feiner | Maßgabe dieses Geseßes nur dann; wenn sie cine in den BesoldungE. Konzession, aber es bedarf ciner polizeilichen Konzession , sobald es in die | Etats aufgeführte Stelle bekleiden. i V ehröverhältnisse bineintritt, und diese Konzesfion kann meiner Ansicht Es fann ihnen jedo, wenn fie eine solche Stelle nicht bekleiden, nach fein Anderer ertheilen als die Polizeibehörde, die zu prüfen hat, | bei ihrer Verseßung in den Ruhestand eine Pension bis auf Höhe der welche Verbindlichkeiten den Unternehmern in Bezug auf die Konstruktion | dur dieses Geseß bestimmten Säße bewilligt werden. der Bahn und auf dea Betrieb derselben aufzuerlegen sind. Die Frage F. 3. Die bei den Auseinanderseßungsbehörden beschäftigten nah dem Eigenth!:m des Terrains, auf welchem die Bahn erbaut | Oeckonomie-Kommissarien und Feldmesser, sowie die bei Landesmelio- werden soll, hat mit der polizeilichen Konzefsion nihts zu thun. Jn- | rationen beschäftigten Wiesenbau - Techniker und Wiesenbaumeister dem der Polizei - Präfident zu irgend einem Unternehmer sagt; dier | haben nur insoweit einen Anspruch auf Pension, als ihnen ein solcher E E 8 E p E Ce l Ar durch den Departements-Chef besonders eigelegt worden ist. l Dodens die Erlaubniß ertheilt. Die Wie vielen dieser Beamten und nach welchen Diensteink e i d ee C auf i ui Chausseen oder auf Straßen, | säßen die Dns deigelég ldetbeh ent R et te Kömigliches Eigenthum find, fahren wollen, müssen an den een Königliche Verordnung bestimmt. Für Jeßt bewendet: es bei den hier- Handels-Minister gehen und seine Erlaubniß zur Benußung derselben | über durch Königliche Erlasse gegebenen Borsen, nachsuchen. j 2 _§. 4. Das gegenwärtige Geseh findet auch auf die Oberroacht- Ebenso is durch diese Konzession dem Rechte der Stadt in Bezug | meister und Gendarmen der Landgendarmerie Anwendung; dagegen auf ihre städtischen Anlagen und Straßen im Geringsten nicht prä- | erfolgt die Pensionirung der Offiziere der Landgendarmerie na den judizirt, .und wenn der Herr Abgeordnete glaubt, baf bei dieser Ge- | für die b llgere des Reich8heeres geltenden Varschriften. legénheit von dem D noch ctwas zum Vortheil der Stadt F. 5. Beamte, deren Zeit und Kräfte durch die ihnen übertragenen erwirkt werden könne, so bleibt das der Beurtheilung des Magistrats | Geschäfte nur nebenbei in Anspruch genommen, oder welche ausdrück- überlassen. Die Polizei kümmert \sih darum nicht. lih nur auf eine bestimmte Zeit oder für ein seiner Natur nach vor-

Endlich die Wasserleitungsangelegenheit. Dieser Sache stebe i Übergehendes Geschäft angenommen werden, erwerben feinen Anspruch eigentlich am entferntesten; ih bin Lin Abit Ll late S A Penfion nach den Bestimmungen dieses Geseßes. hineingezogen worden, daß s die Stadt an mich gewandt hat, um Darüber, ob eine Dienststellung eine solche is daß sie die Zeit ihr behülflich zu sein, daß fie die Anlage mit der Zeit in ihre Hände | Und Kräfte eines Beamten nur nebenbei in Anspruch nimmt, ‘ent- bekomme. Selten hat wohl eine Angelegenheit das Unglück gehabt, | scheidet mit Aus\{chluß des Rechtsweges die dem Beamten vorgeseßte so sehr mit Mißtrauen und eigenthümlichen Erfindungen begleitet zu | Dienstbehörde. / werden, als gerade die Wasser itungsangelegrnheit Ich habe RIevGIE ÿ. 6. Auf die Lehrer an den Universitäten, sowie an den höheren gehört; daß eine andere Absicht vorhanden gewesen sei, als die Wasser- | Und niederen Unterrichtsanstalten im Bereiche der Unterrichtsverwal- leitung nach Ablauf der Konzession an die Stadt übergehen | tUng ist dieses Geseß nicht anwendbar.

u lassen, was ja auch bei weitem das Natürlichste ist. | _ §. 7. Wird außer dem im zweiten Absaß des §. 1 bezeichneten

ber so absolut unmöglih, wie der Herr Abg. Virchow es- darstellt, | Falle ein Beamter vor Vollendung des zehnten Dienstjahres dienst- scheint mir doch eine einstweilige Verlängerung der Konzession an die | Unfähig und deshalb in den Ruhestand verseßt, so kann demselben bei englische Gesellschaft ni@ht zu sein. Jh bin neuerdings darauf auf- | vorhandener BedÜrftigkeit mit Königlicher Genehmigung eine Penfion merksam gemacht worden, daß diese Ms lichkeit mit Zustimmung der entweder auf bestimmte Zeit oder lebenslänglich bewilligt werden. Stadt eintreten könne. Es steht ja fest, daß die ganze Anlage bezahlt F. 8. Die Pension beträgt, wenn die Verseßung in den Ruhe- werden muß, ih will ihren Werth einmal auf 4—5 Millionen an- | stand nach vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem eilften Dienst- nehmen; wem es der Stadt nun zu {wer werden | ahre eintritt, 2%, und steigt von da ab mit jedem weiter zurück- sollte, diese Summe auf einmal zu zahlen, dann wird sie | gelegten Dienstjahre um *"%, des in den §§. 10 bis 12 bestimmten E gg A z S i es mit E P Ia Men,

machen, wie mit der Gasleitung, wir wollen die englische ever den Vetrag von °°%/, dieses Einkommens hinaus finde Wasserleitung bestehen lassen, und daneben eine städtishe Wajserlei- | eine Steigerung nicht att. n | : s Mes tung gründen, mit dieser erst alle aaa O Stadttheile bewässern, In dem im §. 1 Absaß 2 erwähnten Falle beträgt die Pension die nicht in die Konzession der anderen fallen, und da uns das | 2%, in dem Falle des §. 7 höchstens 2%, des vorbezeichneten Dienst- städtische Terrain (O72 so bleiben wir mehr oder Weniger auch Herr | einkommens. ¡ h a wir legen neue Leitungen daneben und §. 9. Bei jeder Pension werden überschießende Thalerbrüche auf eröffnen ihr eine er Cae s Konkurrenz. Js denn das so undenk- | volle Thaler abgerundet. bar? So viel ih weiß, wird die Stadtverordnetenversammlung in F. 10. Der Berechnung der Pension wird das von dem Beam- kürzester &rist sich mit dieser Frage beschäftigen. Ohne im Mindesten ein | ten zuleßt bezogene gesammte Diensteinkommen, soweit es nicht zur Urtheil darüber auszusprechen, welcher Weg der zweckmäßigste sei, muß ich Bestreitung von Repräsentations- oder Dienstaufwandskosten gewährt doch wünschen, daß man bei der Frage doch etwas vorsichtig zu Werke | wird, nah Maßgabe der folgenden nähern Bestimmungen zum Grunde En möge, man kann nicht einfach sagen y es versteht sih von selbst, | gelegt: heute {hon die Konzession an die Stadt übergehen muß; es 1) a Dienstemolumente, namentlih freie Dienstwoh- fónnte dies möglicherweise mit den Jnteressen der Stadt sehr kolli- | nung, sowie die anstatt derselben gen atte Miethsentshädigung, diren. Also ich glaube; in dieser Beziehung is der Vorwurf gegen | Feuerungs- und Erleuchtungsmaterial , Naturalbezüge an Getreide, die Königlichen Behörden nach keiner Richtung hin gere Sth Winterfutter U. \. w., sowie der Ertrag von Dienstgrundstücken kom- Wenn nun aber Stellen aus den neuen Verhandlungen der Kon- | men nur insoweit zur Anrechnung , als deren Werth in den Besol-

Wsfionäre citirt werden, so haben vi allerdings einen bedenklichen | dungsetats auf die Geldbesoldung des Beamten in Rechnung gestellt; indruck auf mich gemacht; es war der Polizei-Präsident, der mir | oder zu einem bestimmten Geldbetrage als anrechnungsfähig bezeich. uerst davon Notiz adt daß dergleichen“ Verabredungen dort getroffen | net i

ind. Sind das Vorbereitungen zu einem Bestehungsversuche ? Dann 2) Dienstemolumente, welche ihrer Natur nah steigend und onnte man doch darüber nur lachen; denn auch der Herr Abg. L E fallend sind, werden nach den in den Besoldungsetats oder sonst bei hat wohl nicht entfernt die Absicht, den Schein aufkommen zu lassen, | Verleihung des Rechts auf diese Emolumente deshalb getroffenen Fest- als sollte dieses Spiel etwa mit den hiesigen Königlichen Beamten Caen und in Ermangelung solcher Festsebungen nah ihrem dur- getrieben werden. Wenn überhaupt der Verdacht aufkommt, daß | s{hnittlichen Betrage während der drei leßten Rakäiberiadee vor dem innerhalb der polizeilichen Branchen Bestehungen stattfinden, o liegt | Jahre, in welchem die Pension festgeseßt wird , zur Anrechnung ge- das wohl au einem ganz andern Felde. Nachtwächter werden be- | bracht. ) stohen;, Nachtwächter, die mit 8 Sgr. besoldet sind, und denen die 3) Blos zufällige Diensteinkünfte, wie widerrufliche Tantiemes