1933 / 302 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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(RGBL. 1 S. 383) und der Verordnung vom 18. September 1933 (RGBL. s S. 696) wird der 2. Absaß der Ziffer 19 gestrichen,

8 2. Diese Verordnung tritt am 1. Fanuar 1934 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1933. Der Reichswirtschaftsminister. J. At Sarnow.

Geschäft8ordnung der Deutschen Reich8bahn-Gesellschaft. Die nachstehende „Geschäftsordnung der Deutschen Reichs- bahn-Gesellschaft“ vom 28. November 1933 wird hiermit be- kanntgegeben. Sie tritt am 1. Fanuar 1934 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung vom 14. Funi 1930 wird gleichzeitig aufgehoben. Berlin, den 23. Dezember 1933. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Der Generaldirektor: DoxpmülleL.

Gan Lonis

der Deutschen Reich8bahn-Gesellschaft (vgl. § 18 Abs. 2 der Gesellshaftssaßung).

I. Allgemeine Bestimmungen.

1. Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (abgekürzt: Deutsche Reichsbahn) betreibt die Reichseisenbahnen für das Reich nah dem Geseh über die Deutsche Reichsbahn-Gesellshaft vom 80. August 1924 (in der Fassung des Geseßes vom 13. März 1930), der dazu gehörigen Gesellshaftssaßung und dieser Geschäftsord- nung. Der Sis der Gesellscha\t ist Berlin. Jhre Firma ist nit in das Handelsregister eingetragen.

9 Die Stellen der Gesellschaft sind keine Reichsbehörden oder amtlihe Stellen des Reiches. Sie behalten jedoch die öffentlich- rechtlichen Befugnisse und die damit verbundenen Pflichten in demselben Umfange, wie sie bis zum 11. Oktober 1924 dem Unter- nehmen „Deutsche Reihsbahn“ zustanden. Die Stellen der Gesell- haft führen das Dienstsiegel mit dem Reichsadlex weiter 17 des Gesetzes).

11. Die Organe der Gesellschaft. 3. Die Organe der Gesellschaft sind der Verwaltungsrat und dex Vorstand 18 des Geseßes). E A 4. Der Verwaltungsrat seßt die Geschäftsordnung für sih, für den Arbeitsaushuß und für die weiteren Ausschüsse fest. 5 Der Vorstand besteht aus dem Generaldirektor und den Direktoren (8 17 Abs. 2 der Gesellschaftssaßung). Die Zahl der Direktoren bestimmt der Generaldirektor im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat. Die Direktoren sind in der Regel in der Hauptverwaltung tätig; aus besonderen Gründen können auch andere leitende Beamte zu Mitgliedern des Vorstandes (Direk- toren) ernannt werden. E 6. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter der Aufsicht des Verwaltungsrats 17 Abs. 1 der Gesellschaftssaßung). 7. Dex Verwaltungsrat kann einen ständigen Stellvertreter des Generaldirektors bestellen, dem dieser einen Teil seiner Ge- \häfte übertragen kann, und der bei Behinderung des General- direktors? ihn ganz vertritt. i Für den Fall, daß Generaldirektor und ständiger Vertreter zugleih behindert sind, bestimmt der Generaldirektor mit Zustim- mung des Verwaltungsrats aus der Zahl der Direktoren einen ersten und einen zweiten Stellvertreter. : 8. Der Generaldirektor und die Direktoren haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen und haften bei Verleßung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft gegenüber 18 Abs. 3 der Gesellschaftssaßung). 9. Der Generaldirektor und die Direktoren dürfen eine andere Erwerbstätigkeit oder eine Nebenbeschäftigung nur mit Genehmi-

ung des Verwaltungsrats ausüben (8 18 Abs. 5 der Gesellshafis- Nea

IITI. Die Geshäftsstellen der Gesellschaft

undihr Geschäftskreis.

10. Die oberste Leitung der Gesellschaft führt die Hauptverwal- tung om Sive der Gesellschaft.

11. An der Spitze der Hauptverwaltung steht der General- direktor. Er ist für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlih. Er hat die endgültige alleinige Entscheidung in allen Fragen, die ihm nach der Geshäftsanweisung für die Haupt- verwaltung vorbehalten sind oder die er im Einzelfalle selbst zu behandeln wünscht. Der Generaldirektor hat ein durhgreifendes Anordnungsrecht.

12. Die Gliederung der Hauptverwaltung in Abteilungen und die Bestellung ihrer Leiter unterliegt der Genehmigung des VeL- waltungsrats. Den in der Hauptverwaltung tätigen Direktoren der Gesellschaft ist im allgemeinen die Leitung je einex Abteilung zu übertragen.

Die Leiter der Abteilungen

_

sind dem Generaldirektor ver- antwortlich.

Die Gliederung der Hauptverwaltung innerhalb derx Abtei- lungen, die Zuteilung der Geschäfte und die Geschäftserledigung regelt der Generaldirektor.

13. Zum Geschäftskreis der Hauptverwaltung gehören be- sonders: Die Regelung der allgemeinen Verkehrs-, Finanz- und Personalpolitik, kaufmännische und technishe Maßnahmen von grundlegender Bedeutung, vornehmlih grundlegende Fragen der Beschaffung und Konstruktion, die Verteilung der Mittel, die Fest- seßung allgemeiner Dienstvorschriften für die Vediensteten, für das Kassen- und Rehnungswesen und für die Dienstzweige des Be- triebs, Verkehrs und Baues, die Vertretung der Gesellschaft gegen- über dem Verwaltungsrat, auch die Vorberatung allex Vorlagen an diesen und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber der Auf- sichtsbehörde.

14, Die Leitung der Geschäfte in den Bezirken, vor allem die Betriebs- und Verkehrsabwicklung, liegt den Reichsbahndirektionen ob, soweit niht zusammenfassend zu behandelnde Geschäfte den Reichsbahnzentralämtern, den Oberbetriebsleitungen oder qge- [chäftsführenden Reichsbahndirektionen übertragen sind.

Diese Stellen erledigen alle Geschäfte, die nicht der Haupt- verwaltung vorbehalten sind, selbständig.

15. Die Reichsbahndirektionen werden von Präsidenten ge- leitet, die für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und für die Verkehrsbedienung nah wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb ihrer Bezirke verantwortlich sind.

16, Die Ausführung des örtlichen Dienstes liegt den Dienst- stellen der verschiedenen Dienstzweige ob. Zu ihrer Uberwachung sind Aemter eingerichtet. Für den Werkstättendienst bestehen Ausbesserungswerke.

17, Den Geschäftskreis der Reihsbahndirektionen, der Reichs- bahnzentralämter, der Oberbetriebsleitungen und derx unter ihnen arbeitenden Stellen bestimmt dex Generaldirektor.

18. Der Generaldirektor hat zu wichtigen organisatorischen Aenderungen, besonders in der Gliederung der Abteilungen der Hauptverwaltung (Ziffer 12) und im Geschäftskreis der haupt- sächlihsten Geschäftsstellen der Betriebsverwaltung (Ziffer 17), die Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen.

TV. Art dex Geschäft8erledigung

Neich8- U

nd Staats8auzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 1933. S. 4.

a) für den Gesamtbereih der Gesellschaft (Hauptverwaltung): der Generaldirektor, die Mitglieder des Vorstands, etwaige andere Abteilungsleiter, die Leiter von Unterabteilungen und Gruppen, ferner die Mitglieder, denen die Zeichnungsbefugnis besonders beigelegt ist; : b) für die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahnzentral- ämter je für ihren Geschäftsbereih: s die Präsidenten und übrigen Leiter der Geschäftsstellen, die Abteilungsleiter, die Mitglieder sowie die Hilfsarbeiter und Bürovorstände, : diese beiden insoweit, als ihnen die Vertretungs- befugnis durch allgemein bestehende Anordnungen übertragen ift; : c) für den Bereich der Aemter und Ausbesserungswerke, d) für die Dienststellen (ausgenommen Nebendienststellen): die Leitex und ihre Vertreter. Den Oberbetriebsleitungen steht Gesellschaft sind je

dex Gesellschaft nah außen zu. 20. Zur gerichtlihen Vertretung der innerhalb ihves Geschäftsbereichs die Hauptverwaltung, die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn-Zentralämter berufen, die Hauptverwaltung jedoch nux insoweit, als ihr die erste Ent- scheidung zusteht. / / 91. Der Úmfang der Vertretungsbefugnis bestimmt si nach den Vorschriften über die Zuständigkeit der einzelnen Geschäfts- stellen und Beamten. h; 99 Alle zur rechtswirksamen Vertretung der Gesellschaft be- fugten Bediensteten zeihnen die Firma der Gesellschaft allein. Fn- wieweit der Unterschrift ein Zusaß (Jn Vertretung usw.) beizu- fügen ist, bestimmen die Geschäft8anweisungen für die einzelnen Stellen. 93. Bei der Geschäftserledigung ist entsprechend den im kauf- männischen Verkehr üblichen Grundsäßen auf äußerste Verein- fahung und Beschleunigung zu achten. Soweit nicht die Haupt- verwaltung hierüber besondere Richtlinien aufstellt, haben die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn-Zentralämter selb- ständig das Nötige anzuordnen. i | Boi allen Maßnahmen von finanzieller Tragweite haben die zur Wahrung der finangiellen Jnteressen bestellten Beamten oder Stellen mitzuwirken. Berlin, den 28. November 19838. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft. Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Die vorstehende Geschäftsordnung, die am 1, Januar 1934 in Kraft tritt, hat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn- Gesellschaft in seiner Sißzung vom 28. November 1933 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsvats:

C F von StEmEens:

feine Vertretung

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aende- rung dex Wertberehnung von P In und I R Ansprüchen, die auf eingold (Gol mark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. Dezember 1933 für eine Unze Feingold = 126 sh 3 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

furs für ein englishes Pfund vom 28. Des zember 1933 mit RM 13,729 umgerechnet = RM 86,6391,

für ein Gramm Feingold demnach = pence 48,7084, in deutsche Währung umgerechnet. «. . « = RM 2,7859591,

Berlin, den 28. Dezember 1938. Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr DOLUns:

San n E O: Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 146 des Reichsgeseyblatts, Teil I, enthält: die Verordnung über die vorläufige Regelung der Flaggen-

führung auf Kauffahrteischiffen, vom 20. Dezember 1933; die Verordnung über kassenärztlihe Vergütung, vom 19. De-

zember 1933; j : i die Verordnung über die Regelung des Eiermarktes, vom

921. Dezember 1933; die Verordnung zur Durchführung des Gesehes über den

Verkehx mit Eiern, vom 21. Dezember 1933; die Verordnung über den Verkehr mit Milcherzeugnissen, vom

91. Dezember 1933; die Siebente Verordnung zur Durchführung der Verordnung

über die Devisenbewirtschaftung, vom 29. Dezember 1933. Umfang: 1!4 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver-

sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 27. Dezember 19383.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Betann tao Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 147 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält: die Verordnung über Zolländerungen, vom 21. Dezember 1933; die Zweite Verordnung über Verwendung inländishen neu- tralen Schweineschmalzes bei der Herstellung von Margarine- und Kunstspeisefett, vom 22. Degember 1938; die Verordnung zur Ergängung der Aufteilungsverordnung, vom 22. Dezember 1933; i die Bekanntmachung über Aufwertung von Schuldverschvei- bungen, vom 22. Dezember 19833. Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Bexlin NW 40, den 27. Dezember 1933. Reichsverlagsamt. Scholz.

(O R T

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Botschafter der Union der Sozialistishen Sowjet- Republiken Leo Chintschuk ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Kunst und Wissenschaft. Von den Staatlichen Museen.

und Firmazeichnunag, 19, Zux außergerichtlihen Vertretung der Gesellshaft sind befugt:

Die Generalverwaltung der Staatlihen Museen hat das Ver-

_————L

sich gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres mehr als ver= doppelt. Den volksbildnerischen Absichten dex Staatlichen Museen entsprehend, stellen die deutschen Themen die weitaus größte Gruppe dar.

Im Drutck, in der übersihtlihen Anordnung der Themen und in den Angaben über die Besuchszeiten der Museen weist das neue Verzeichnis bedeutende Verbesserungen gegenüber den früheren auf; es ist zum Preise von 5 Rpf. zu beziehen durch die General» verwaltung der Staatlichen Museen, Berlin C 2, Am Lustgarten,

Post-, Funk- und Verkehrswesen.

Neue Ausbildungsvorschriften für den höheren technischen Postdienst.

Die Deutsche Reichspost a die Ausbildungsvorschrifsten füx die als Referendare in den höheren technischen Bun eintretenden Diplomingenieure den Grundsäßen der nationalsozialistishen Welt- anshauung angepaßt. Während der zweijährigen Vorbereitungs- zeit wird sth der Refereudar künftig das für seine spätere Stellung erforderliche Wissen grundsäßlih aus eigenem Antriebe aneignen, Er bleibt während der Ausbildungszeit natürlih nicht sih selbst überlassen, andererseits wird aber vermieden, ihm den Ausbildungs= stoff etwa shulmäßig nahezubingen. Jn den einzelnen Ausbil2 dungsabshnitten wird der Referendar alle Bedürfnisse des Be- triebes und der Menschen, deren berufener Führer er werden soll, aus eigener Anschauung fennenlernen. Daher wird in dieser Zeit rößter Wert auf praktische Tätigkeit Ae Auqh ist zum Erweise einer dienstlihen Brauchbarkeit im usbildungsplan die voll ver- antwortliche Beschäftigung des Referendars neu vorgesehen, Während des Gemeinschaftslebens am Schluß der Ausbildungszeit werden sih die Referendare auf fameradschaftliher Grundlage unter Durhführung des Führergedankens sportlih und in sonst ge- eigneter Weise betätigen; der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung wird diese Zeit nicht dienen. Die neuen Ausbildungsvorschristen sind daher so gehalten, daß neben der Anetignung des hinreichenden Fachwissens künftig die Charakterbildung, die Förderung der Willens- und Entshlußkraft und die Erziehung zum Verantwor- tungsbewußtsein in den Vordergrund treten werden. Von den künftigen leitenden Beamten der Deutschen Reichspost wird also verlanat werden, daß ste aufrechte Männer und Führerpersönlich- feiten sind, die thren Mitarbeitern am großen gemeinsamen ert als Vorbild dienen.

erre

Futernationale Vereinheitlichung der Postgebühren erstrebt.

Die Juternationale Handelskammer hat durxh thren Posts aus\huß, in dem die deutsche Gruppe durxh das Mitglied des Ver- waltungsrats der Deutschen Reichspost Kommerzienrat Haumann- München vertreten war, beschlossen, für den nächsten Kongreß des Weltpostvereins in Kairo im Februar 1934 eine Reihe von Forderungen zur Annahme zu empfehlen. Die wichtigsten dieser Forderungen erstreben eine Vereinheitlihung der Briefspost- und Paketgebühren im internationalen Postverkehr auf angemessenen Niveau sowie die Aufstellung einheitlichex Bestimmungen Jur die Postverpackung und Postverbote. Es werden noch mehr als 60 Einzelvorshläge für die Revision dex verschiedenen Artikel des Weltpostvertrages gemacht, die sih u. a. auhch auf Gewicht und Format von Briefen, Pätchen, Drucksachen, Paketen, Einschveibe- briefen sowie auf die Luftpost beziehen.

Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung der Einuahme an Kapitalverkehrfsteuer, E A

April 1933 | April 1932

bis bis Novbr. 1933 | Novbr. 1932 RM [4] -_RM.-_ [4

November 1933

RM s

Gegenstand der Besteuerung

I. Gelellscha ftsteuer. Aktiengesellshaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien Gesell\chaften mit beschränk- ter Hastung ; BergrechtlicheGewerkschaften Andere Kapital gesellschaften AndereErwerbsgesell\|chaften und die übrigen juristischen Personen . Ee II. Wertyapiersteuer. Verzinsliche inländische Schuld- und Rentenver- \{chreibungen, Zwischen- heine und Schuldper- {reibungen über zinsbare Darlehns- oder YNenten- s{ultden / Verzinsliche ausländische Schuld- und Rentenver- schreibungen u. Zwischen- Ge Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine

[IL. Börsenumsat- éuêr. An\chaffungsgeschäfte über Aktien und andere Anteile jowie verzinsliche Werte 721 684/48] 7 758 326

Zusammen . 1 717 15470119 488 473 Berlin, den 27. Dezember 1938.

Statistisches Reichsamt. Dr. Reich ardt, Ministerialdirektor.

5 718 557

220 7950/0 5 817 8601

507 687/28] 4 634 486/60] 4718 34 6 94 181 164 317 186 77917 6019 41 88° 6 M

91 329/: 544 263 412 4776

49 372la0|— 111 474 8

962 492|73| 223 1291

314 844: 157 282

5 617 734: 17 028 303

(Fortsegung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u Ni tamtlicher Teil), Anzeigente! und für den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin-Charlottenburg.

füx den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und fül M Nachrichten: Rudolf Lanbs\ch in Berlin-Lihtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell sa Berlin, Wilhelmstraße 82.

Sieben Beilagen

zeihnis der amtlichen Führungen und Vorträge für die Zeit vom Januar bis Märxz 1934 ausgegeben. Die Zahl dex Vorträge hat

(einjchl. Börjsenbeilage und Zwei Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen ReichSan

Irr. 302,

Mi

Erste Veilage

Berlin, Donnerstag, den 28. Dezember

Statistik und Volkswirtschaft, (Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

l Getreidepreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 18, bis 23, Dezember 1933 für 1000 Kg in Reichsmark.

l) Notie- rungen für Brot- getreide

Marktorte *) Roggen

Weizen

Gerste

Sommer- Hafer

Braus- #

Winter-

C. , 4 zeilig 9 zeilig Industrie-

Aachen - Derlin. Breslau . « Chemnig « Dresden . « Er'urt E Ce Frankfurt a. M. Gleiwiß 0.1000 Qua C Banda s Mule Kassel Kiel Köln e Köniastberg i. Pr. C A Maa Mainz

Mannheim

Peünchen

Nürnberg

163,0 150,0 2) 158,0 150,0 158,0 157,5 152,0 169,0 1725 148,0 159 0 160,5 168,8 i 160,5 23 156,0 E22 109/59 18.—23. I 151,5 19/23; 198,9 19:22 045 t, 22 170,0 e E S QU A 168/3 ab St. . | 20. 23. | 159,0

ab St.. dl : ees 20 167,0 155,0

i . . . t 23. Stettin . V G 18,—2i 5 Stuttgart . Ab Gk (Tau 1675 Würzburg . . ab St. . | 19. 23. [ 159,5

a 183,8

190,5 181,0 184,0 185,9

195 0 195,5 182,0

189,8 1990 185,5

194,0 1811 182,0

196,5 199,5 185,5 188,0 10) 189,0 11)

184,5 192.0 T1

177,5 151,3

142,1

136 0 145,5 142,0 135,0 160,0 146,5 135,0 143,5 195,2 145,0 142,5 140,0 146 0 141,6 1,5 143.0

146,0 172,5

146,3

146,3 158,0 158,0

124,0 126,0 160,0 164,0 162,9

130,0 166,0 | 164,0

173,57 9)

172,04 4) 189,0

161,0 l

170,0 2 181,04 | 168,0 | 172,0 1800+ | 161,0 187,5 187,5 5) 181,04 L 145,0 78) 179,0

O O D

D D

S H H —_

D

Sr

D D O 3 m

178,044)?) 190,04 4) | 169,0 183,04 s

185,0 2 163,5

168,0 176,3 160,4 1895,07 168.54 180,5 7 185,0 170,04 4) 164,04

176 0+ 4) 173,6 178,8

m J

(411 154

D O ps pre —1—J D e

142,9 135,0 133,0

EERELE T4 | E

f i e ; Für Brotgetreide find in die vorstehende Uebersicht nur die sogenannten Handelspreise (nicht dagegen die geseßlihen Erzeugerpreise)

aufgeiommen worden.

7) Aueführlihe Handelsbedingungen und Angaben über die § i i i

: d S 1 ( die Hek 28 é ä

der E N 7 A "e G Station des E ir. = t E a fena B E e,

¿ O ere Angaben vorlagen, sind aus diejen Durchschnitte gebildet worden. E is i

C S )ppeln; die Fracht - rägt ru NM:; di iri RM j

8) Zweizeilig bis vierzeilig. ?) Sechszeilig. 19) So een: 2 E E I O E

Preise für ausländisch{es Getreide,

cif Hamburg: Roggen (La Plata) 44,0; Weizen: Manitoba T 75,6,

Manitoba [I 73,9, Nosafé 57,4, Barusso 57,4; Gerste: La Plata 46,2, Donau-NRufsi. 46,6.

Berlin, den 28. Dezember 1933.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Krause.

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten în ver Woche vom 18. bis 23. Dezember 1933 für 50 Kg in Reichsmark.

Notie-

Speisekartoffeln

Fabrif-

Marktorte!) |rungen?) gelbfleisig

fartoffeln

weißfleischig Preis

Haupt)ächlich

am | gehandelte Sorten | Preis

Sonstige Sorten

je kg Stärke, fr. Fabrik

Schalen-

reis P farbe

Sorten

Berlin . 21: r O 2108

Bonn „, Obländ. Ind. 2,10 9)

Breélau « e

Hamburg fr. 21 úIndustrie 2,20

Sd l fe T1092, M Ind. {fj | 278 Rheinische

¿ 245 Nürnberg . « |ab St. 2h É C E S 245 Pal s a f 23. “—- E

A weiß 5 En

Julinieren

rot

0,07% 5)

| 0,09 4) 0,08 6)

2,28 2,00—2,20

. 0 . weiß e

1) Ausführliche Handelsbedingungen in Nr. 289 vom 11. De ä

j dit L / . . Dezember 1933. Erläuterung d ül : == Stati

S E fr. = frachtfret Station des Maiktorts. *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind o diesen Srréntti bitte L ngefährer Preis. ) Zur Stärkefabrikation. *) Im 1reien Verkehr. ®) Brennereikartoffeln. gebildet worden.

Berlin, den 28. Dezember 1933.

R SRZ A Aw

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 28. Dezember 1933.

Die künftigen Aufgaben des Deutschen Ausstellungs- und

ai Messeamts. : m Zuge der Durhführung der gesebßlihen Bestimmungen über die Arbeiten des Werberates der Deutschen Wirtschaft baben nunmehr auch Beratungen beim Werberat darüber stattgefunden, in welchen eine Form sür die künftige Zusammenarbeit der auf dem Gebiete des Ausstellungs- und Messewesens bisher schon mit Erfolg arbeitenden Organisationen miteinander und mit dem Werberat gefunden worden ist.

Es ist als eine Anerkennung der in jahrzehntelanger Arbeit J S deten Arbeitsweise des Deutschen Ausstellungs- und

esseamtes anzusehen, daß dieses unter Wahrung seiner bisherigen

Selbständigkeit in die Durhführung der Aufsihts- und Genehmi- gungsaufgaben für Ausstellungen und Messen, die dem Werberat obliegen, eingeshaldet werden wird, Die Trägerorganisationen des Deutschen Ausstellungs- und Messeamtes haben die Zusammen- A ung der verschiedenen Fnterefsentengruppen, einschl. der Aus- tellungsunternehmer in einer Kopforganisation (Reichsaus\huß für Ausstellungs- und Messe-Wesen) begrüßt und sich an threr Gründung maßgeblich beteiligt. Zu Beginn des kommenden Jahres wird das Deutsche Ausstellungs- und R: Beschlüsse darüber fassen, inwieweit seine Saßung im Hinblick auf diese Neuordnung eine Üeberprüfung erfahren muß und welchen Namen es künftig zum Zwecke einer klaren Abgrenzung gegenüber den verschiedenen auf diesem Arbeitsgebiet tätigen Stellen tragen soll.

Gebühren- und Stempelfreiheit gemeinnüßiger Wohnungs- unternehmungen. __ Die einzelnen Wohnungsunternehmungen in Preußen ge- billi te Gebübren- und Stempelfreiheit erlisht mit Ablauf des M. Dezember è, J. Wie das VDZ.-Büro meldet, genießen daher

Statistishes Reichsamt. J. V.: Dr. Krause.

vom 1. Fanuar 1934 ab Gebühren=- und Stempelsteuerbefrei . . ”. . V

nur noch die als gemeinnüßig anerkannten eann L men. JFhnen ist, wie der preußishe Fustizminister in einer

gemeinen Verfügung anordnet, bei Vorlegung der mit der Be- sheinigung der Rechtskraft versehenen Entscheidung der Aner- kennungs- oder Spruchbehörde, durch die die Gemeinnügzigkeit zu- erkannt worden ist, ohne weiteres Gebühren- und Stempelfreiheit zu gewähren. Der Minister weist jedoh darauf hin, daß die als gemeinnüßig anerkannten Wohnungsunternehmen, die Reue Siß in einem anderen deutshen Land haben, an dieser Gebühren- und Stempelfreiheit in Preußen nur teilnehmen, wenn mit diesem Land eine Gegenseitigkeitsvereinbarung getroffen ist. Sieht ein Land die Befreiung der Wohnungsunternehmen von Steuern und Gebühren überhaupt nicht vor, so-kann auch die Anerkennung des Unternehmens als gemeinnügßig eine solhe Befreiung nicht herbei- führen. Gemeinden und ähnliche Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen Steuer- und Gebührenbefreiungen in Angelegen- S des Wohnungsbaues, wenn es sih um die Schaffung ge- under Kleinwohnungen für Minderbemittelte handelt. Schließ- lih weist der preußishe Fustizminister darauf hin, daß die von der Reichsregierung oder von der obersten Landesbehörde mit Zu- stimmung der Reichsregierung als „Organe der staatlichen Woh- Bes r en bla («Sid it ohne weiteres als ge-

nnügig gelten; sie genießen daher Befrei ihts- gebühren und Canbesttempeln, ) E N

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts i Ruhrrevier: Am 27. Dezember 1933 Gestellt 22 590 Wagen. “n

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für

deutshe Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung '

des „W. T. B.“ am 28. Dezember au , ) auf 49,75 4) für 100 kg. f 49,50 (am 27. Dezembe

zeiger und Preußischen StaatZ3anzeiger

_1933

In Berlin festgestellte Notierun ü i ellte gen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und a

Telegraphische Auszahlung.

Buenos-Aires . Canada 248 Istanbul. L Aan L 5 4 O L B24 New Vork, Nio de Janeiro Uta... Amsterdam- Notterdam . Athen Brüssel u. Ant- weryen .. Biatt e Büdäphest Did u Helsingfors . . Italien Jugoslawien. . Kaunas, Kowno Kopenhagen . . Lissabon und Doro De 44 U ae a N Nevfkjavik (Dan) Niga Swe s Sofia Spanien... Stockholm und Gothenburg . Tallinn (Neval, Estland). Wien

Sovereigns 20 Fres.-Stüke Gold-Dollars . Amerikanische: 1000—b Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadische…. Mae: große 1 # u. darunter Türkische. . Belgisie. Bulgarische . Dänische 6 Danitaere » ee Ce Finnische. . Französische T Holländische . Italienmsche: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische . . Litauische : Norwegische . . Oesterreich.: gr. 100Sch. u. dar. Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische *) . Tschecho - Îlow. 5000 1.1000 K. 500 Kr. u. dar.

1 Pap.-Pet. 1 kanad. §

[1 türk. Pfund Y

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden

100 Lei

100 Pengs 100 Gulden 100 Fmf. 100 Lire 100 Dinar 100 Utas 100 Kr.

100 G6cudos 100 Kr.

100 Frs.

100 KE

100 is1. Kr. 100 Latts 100 Frs.

100 Lewa 100 Peseten

100 Kr. 100 estn. Kr.

D 100 Schilling 198

100 Drachm. . | 100 Belga

Geld 0,635 2,687 1,978 0,827

14,085 3,705 2 692 0,226 1,399

168,48 2,396

58.17 2,488

81,52 6,059 2195 5 664 41 46 61,19

12 47 68.88 16 40 12,42

62,04 80 02 81,02 3.047 34,42

70,68

t

28. Dezember

Brief 0,639 2 693 1,982 0,829

14,125

13 745 2 698 0,228 1,401

168,82 2,400

58,29 2,492

81,68 6 071 21,99 5,676 41,54 61,31

12,49 69,02 16,44 12,44

62.16

80,18

81,18 3/053

34,48 70,82

75,68 48,05

Ausländische Geld)orten und Ba

Geld 0,635 2 682 1,978 0,824

14 05 367 2 667 0,226 1,399

168,38 2,396

58,19 2 488

81,52 6,054 21,95 5 664 41,46 61,09

12 44 68,78 16,40 12,42

61,94

80,02

80,92 3 047

34,32 70,53 75,47

48,09

27. Dezember

Brief 0,639 2 688 1,982 0 826

14 09 3.1 2 673 0,228 1,401

168,72 2,400

58,31 2,492

81,68 6,066 21,99 5 676 41 54 61.21

12 46 68 92 16 44 12,44

62,06

80,18

81,08 3 053

34,38 70,67

75,63

48,19

nktnoten.

F

D y.-Peso tilreis kanad. S L L

s a

1 E 1 L 1 l 1 1

100 Belga 100 Lewa 100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 YLitas 100 Kr.

100 Schilling 100Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Frs, 100 Frs. 100 Peseten

100 Fi 100

Ungarische .

Warschau MADDIE Posen

Pounische

den bisherigen zunehmen.

solls von rd. 28

Nach diesem

Un e sih mit 27 auf Hypothekendarlehen und mit 84,77 Mill. G posten auf Kommunaldarlehen. L: E 30. November 1933 m Wertpapierumla? i Von dem Gesamtumlauf e

Mill. GM auf Pfandbriefe und 80,37 Mill. GM a - / 1d M 3M {huldverschreibungen. | L E

Mill. GM gegenüber.

100 Pengs

türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185

2,645 2,645 0,605

2,63 13,665 13,665

1,88 98,01

60,93 81,34

5,995 16,36 168,06 21,83 21,83 5/43

41,32 68,7L

70,51 80,84 0,84 34,28

12,16

*) nur abgestemvelte Stüce.

28. Dezember

Brief

20,46

16,22 4,205

2,665 2,665 0,625

2,65 13,725 13,729

1,90 58,29

61,17 81,66

6,035 16.42 168,74 21,91 21,91 9,47

41,48 68,99

70,79 81,16 81,16 34,42

12,20

Ode ven Auszahlungen.

100 31. 100 Zl. 100 Zl.

47,025 47,025 47,025

47,2% 47,22 47.225

Notennotierungen. | 46,82% 47,225 ]| 46,825

[100 31. Su

Verlauf d

Mill, RYé.

Geld

20,38

16,16 4,185

2,62 2,62 0,605

2,625 13,63 13,63

1,88 58,03

60,83 81,34

5,99 16,36 167,96 21,83 21,83 5,48

41,32 6861

70,36 3(),74 80,74

12,23

47,025 47 025 47.025

L N Landespfandbriefanstalt Berlin.

er Arbeitsaus[chuß des Verwaltungsrats der Preußi Landespfandbriefanstalt trat am 21. Dezember d. J "Bri zu etner Sißung zusammen, um einen Bericht des Vorstan! s über 4 a Os

Zu ; d Dericht 1st das bisherige E l Jahres 1933 als durchaus zufriedenstellend E ns 8 Der deckungsfähige | ‘ehns [l betrug am 30. November 1933

1933

27. Dezember

Brief

20,46

16,22 4,205

2,64 2,64 0,629

2,645 13,69 13,69

1,90 58,27

61,07 81/66

6,03 16,42 168,64 21,91 21,91 5,92

41,48 68,89

en:gegen-

357,64 Mill. GM. Der Docunes,

Der Deckungs-

von

2,87 Mill. GM in 22 656 Einzelposten D 2 N in 371 Einzel- Dem Deckungsbestand stand am

347,98

allen 267,61

au, Kommunal-

Davon eutfallen 3,54 vH au

| thekendarlehza und 10,99 vH auf Kommunaldarleben.

Wertpapierverk urs gestaltung haben sih in en ‘Monaten vieles Sat günstig enttwidelt nch den leßten Monat Die Y1insrüeckstände für die Zinstermine D I 1932 bis 1. 11. 1933 belaufen #ch zur Zeit auf 5,98 v V T

en dieses Jahres

8 vH des «Fahres- | DYDPI-