1919 / 187 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Wiederkaufsrtecht.

A Das gemeinnüßiae Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufs-

recht für die von ibm begründete Ansi-dlerstelle, wenn der Ansiedler fie ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt, oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oter bewirtschaftet. Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 gelten entsprechend.

Die Dauer des Wiederkaufsrechts, der Preis und die näheren Bedingungen find in dem Ansied!ungsvertrage festzuseßen. Das Necht ist als Belastung tes Grundstücks im Grundbuch einzutragen. Im übrigen ble:ben die Vorschriften der Landesgeseßgebung unberührt.

G.L1.

Dem früheren Eigenlümer steht ein Wieterkaufsrccht grgen tas Siedlungsunternehmen zu, wern cs das erworbene Griuntstück (SS 3, 15) nicht innerhalb einer Frist ven zegn Jahren für Siedlungszvede verwendet hat. Das Wiederkaufsreht i innerhalb eines Jahres auszuüben. T as Recht ift als Belastung des Grundstücks im Grund- buch einzutragenz Die Bestimmungen der §8 497 ff. des Bürger- lidven Gejeßbua finden entfprehende Anwendung.

Beschaffung von Pachtland sür landwirtschaftliche Arbeiter. R 99

Landgemeinden oder Gutsbezirke können turch Anordnung der von der Landetzentralbehörde zu bezeichnenden Stelle verpflichtet werden, denjenigen Arbeitern, ‘welche 1m landwirtshaftlihen Betrieb ihres Bezirks standig beschäftigt sind, auf ihren Wunsch Gelegenheit zur Pacht oder sfonstiaen Nußuna von Land für ten Bedarf des Haushalts zu geben. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn Pacht- oder Nußland im Umtang bis zu ‘5 vom Hundert / der lanèwirt- \chaftlih genutßzten Gemeinde- oder Gutsfeldmaf zur Berfügung ge-

stellt ift. 8 23

Die Pachtverträge, die auf Grund dieses Gesetzes zwischen Arbeitgebern und den in ihren landwirtschaftlichhen Betrieben ständig oder zeitweilig beschäftigten Arbeitern über Pacht oder sonstige Nutzung von Land und dazu gehörenden Wirtschafts- und Wohn- gebäuden abgeschlossen werden, sind \chriftlich und gesondert von Lohn- und Arbeitsverträgen zu verlautbaren.

L 24.

Ft das nêtige Pi@t- oder Nußland auf andere Weise nicht zu beschaffen, so kann die Landgemeinde es im Wege der Zwangépachiung oder Enteignung in Anspruh nehmen. Zur Hergabe des Landes ist in erster Lin'e der Arbeitgeber verpflichtet, bei dem die Arbeiter be- schäftigt werden. Die Zulässigkeit der Zwangspachtung oder Ent- eignung wird durch die von dec Landeszentraldehörde zu bezeichnende Stelle ausgesprochen.

Abtretung oder Aufteilung ganzer Wirtschaftseinheiten ist aus- geschlo!|en.

Für die Entschädigung gelten die Vorschristen des § 15 Abs. 1 entsprechend.

Im übrigen bleibt die Negelung der Zwangéepachtung und Ent- eignung den Bundesstaaten vo1bechalten.

8 %.

___ Ist in einzelnen Gegenden die Beschaffung von Land für die Hebuny bestehender Kleinbetriebe nicht mögli, lo ist die Landes- zentralbehörde veipflihiet, bis zehn vom Hundert der landwirischaft- lihen Fiäche benachbarter Staatsdomänen auch vor Ablauf der Pacht- verträge zur Verfügung zu stellen, soweit niht thre Erhaltung im Staalsbesiße für Unterrichts-, Versuchs- oder andere Zwecke öffent- licher oder volkswirtschaftliler Art notwendi , ist.

Schlufßebestimmung n, 8 26.

Der RNetchsarbeitsminister ist ermächtigt, sowett nichts anderes bestimmt ist, nähere Vorschriften, inbbesondere zur Ausfühiung dieses Geschzes, zu elassen. Soweit er von dteser Befugnis keinen Ge- bau mat, können die Landeszentralbehörten die erforderlichen Vorschriften erlassen.

S214

Landesrechtlihe Vorschriften zur wetitergehenden Förderung des Sizdlungswesens einchließlich der Beschaffung von Pachtland landwirt|chaftliche Aibeiter bleiben unberührt. Landwirctschaftlich ge- nuyierx Grundbesiß im Eigentume von Personen, deren gesamtes Cigeatum diefer Ut 100 Hektar nicht erreicht, darf zu Siedlungs- zwecken jedoch nicht enteignet werden.

8 28.

Soweit durch landesrech|lihe Negelung die Beschaffung von londwirtschaftlihem Siedlungslande bereits in ausreihender Weise gesichert ist, kaun der MNeichsarbcitsminister Ausnahmen von diesem Geseye zulassen.

8 29.

Alle Geschäfte und Verhandlungen, die zur Durchführung von Stedlungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes dienen, sind, soweit sie nibt im W-ge des ordentlichen Rechtsstreits vorgenommen werden, von allen Gebühren, Stemp-labgaben und Steueru des eichs, der Bundesstaaten und fonstigen öffemlihen Köiperschaften befreit.

Die Gebühren-, Stempel und Steuerfreiheit il du. ch die zu- ständigen Behörden ohne weitere Nachprüfung zuzugestehen, wenn das gemeinrüpige Siectlin, cucternehmen (8 1) veisictert, daß der Antrag oder die Handlung ¡ur Durchführung eines fo. hen Veec- fahrens erfolgt.

8 30.

Die bereits besleherden gemeinnüßigen Siedlungsgesellschaften erhalten das Nechi, sofort au vor dem Înkrafttreten entspri hender Ansführungsbestimmungen im Sinne dieses Geseßes ihre Arbeiten aufzunelmeu.

8 31.

Die Verordnung zur Beschaffung von landwirtschaftliGem Siedlungslande vom 29. Jauuar 1919 (MNeichs-Ge)epbl. S. 115) wird aufgehoben. : 6

8 32. Dieses Gefeß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Schwarzburg, den 11. August 1919. er Neichspräsident. Ebert.

Der Neichsarbeitsminister. Schlicke.

E E

Bekanntmachung.

Die Arbeitsaemeinschaft des Einzelhandels in Cottbus E. V und die Arbeits8gemeinschaft der Privat- angestellten in Cottbus haben beäntrogt, den zwischen ihnen vereinbarten Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen, auf Blatt 9 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 3. April 1919 für bie Regelung der Arbeitsbedingungen der Angestellten im CEinzethandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dozember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet der S adt Cottbus und des Vororts Ströbig jür all- gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können biszum31. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 1063 a Las Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 11. Avgust 1919.

Det Reichsarbeits minister. Schlie.

BetanuntmaGunag.

Die Vereinigung der Jndustriellen von Küstrin und Umgegend, der Verein für Handel, Gewerbe und Verkehr in Küsirin, die Ortsgruppe Küstrin des Verbandes Deutscher Textilgeshäfte E. V, der Kaufmännifche Verein Künrin, der Verein der Deutschen Kaufleute, Ortsverein Küstrin, der Deutscynaiionale Handlungsgehilfen-Verband, der Kaufmännische Verein von 1858, der Verband Deutscher Handlungsgehilfen und der Kauf- männischhe Verein für weibliche Angestellte haben beantragt, den zwis{hen ihnen am 4. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gi halts- und Anstellungs- bedingungen für die kaufrnänr.ischen Angestellten in den handelsg- gewerblichen und indusi: iellen Betrieben gemäß 8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezir? Küstrin für allgemein verbindlich zu exklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 31. August 1919 erhoven werden und sind unter Nummer [I B. R. 1164 an das Reichsarbeitsrministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Bezilin, den 12. August 1919.

Der Neich3arbetisminisler. Schlidcke.

Bean maun g. Unter dem 13. August 1919 ist auf Blatt 54 des Tarif- registers eingetragen worden : Der zwischen der Kaufraonne kompognie in Wismar, dem Materialistenve: ein, gegründet 1912 zu Wismar, dem Handels- verein zu Wismar E. V., dem Verband Deutscher Detail- geschäfte der Textilbranche, Ortsgruppe Wismar, E. V., und dem Gewerkschaf1sbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Wismar, am 2. Juni 1919 abgeschlossene Tarif- vertrag zur Regelung der Gehalis- und Angestellten- bedingungen für die kaufmännischen Angestellien wird gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den EStadtbezirk Wismar für allgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, September 1919. Der Neick, sarbeitsminister. Schlie.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeiteministerium, Berlin NW. 6, Luiserstiaßfe 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. :

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien eincn Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 13, August 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

BELLanntmaQu na.

Unter dem 16. August 1919 ist auf Blatt 59 des Tarif- registers eingeltragea worden: ° Der zwischen dem Angeßelltenverband der Puß- und Modeindust:ie (E. V.), Siy Berlin, dem Verband von Speéezialaeschäften der Pußbranche E. V., Berlin, und der Fach- gruppe für Puß im Veieia der Texiildelaillisten G1 Berlins om 16. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbediogungen der kaufmännischer Anaestelllen in den Pußbetrieven des Einzelhandels wird aemäß § 2 der Vero! dnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-G-seßbl. S. 1456) für das Gebict des Zweckverbandes Groß Beilin für allgemein ver- bindiich erklärt. Die allgemeine Verbü dlihkeit begirnt mit dem 1. Seplember 1919.

Der Reichsaerbeitsminister. Schlie.

Das TLarifregisler und die Negisterakten können im MReichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Abeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des YNeichsa1beitsministeciums verbindlich 1st, können pon den Vertragspazteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen E1jtatiung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Meyen arent

Belannffmachung.

Unter dem 16. August 1919 ist auf Blatt 60 des Tari f- registers eiugetragen worden:

Der zwischen dem Angestelltenverband der Puß- und Modeindustrie (E. V.), Siß Berlin, dem Verband der Hult- und Filzwaren-A1 beiter und Arbeiterinnen Deutschlands, Dits- verwäliung Berlin, der Fachgruppe für Puß im Verein der Textildetaillisten Groß Berlins, Geschäftsstelle Berlin, und dem Verband von Spezialueschäflen der Pußbranche E. V,, Siß Berlin, am 14. Värz 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Negelung der Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeit- nehm.r in den Pußbetrieben des Einzelhandels wird gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs8-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlih eflärt. Die allgemeine Vei bindiich- keit beginnt mit dem 1. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Nei(3arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dte ter Tarifvertrag infolge der Erkiärung des Neichsarbeitéministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspat1teien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1919.

Der Megistezführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unler dem 16. August 1919 ist auf Blatt 58 des Tarif- registers eingetragen worden :

Der zwischen dem Verein von Holzinteressenten Südwest- deutshlands in Freiburg i. Br., dem Deutschen Holzar beiter- verband, dem Zentralverband chrijiliher Holzarbeiter Deut!sch- lands, dem Gewerkverein der Holzarbeiter Deulschlands

Württemberg und Oberbaden, am 16. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsverhält- nisse in der Sägewerkindustrie Württembergs und Badens wird gemäß 8 2 der Vererdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Staaten Württemberg und Baden für allgemein verbindlich e: klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Sep- tember 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlie.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im MNeics- arbeitsminifterium, Berlin .NW. 6, Luijenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitéministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 16. August 1919.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Die Vorteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung om 30. Juli 1919 entschieden:

Der Gewerkschaft Beienrode zu Beienrode wird für ihr Kaliwerk Beienrode [I vom 1. Oktober 1918 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,5283 Tau- sendsteln, unbeschadet der auf Grund des §8 18 des Kaligeseßes vorzunehmenden Aenderungen, gewährt. Sie entspriht 985 vom Hundert der durhschnittlihen Beteiligungsziffer aller Werke.

Berlin, den 9. August 1919.

(Siegel.) Die Verteilungs stelle für die Kaliindustrie. Hecel.

Vorstehende Etischeidung ist der Gewerlschast Beienrode

in Beienrode bei Königslutter am 16. August 1919 zugestellt

worden. : J. A.: Köhler.

e

Betbanntmaqhun g.

Die auf Grund der Bupndesratsverortnung vom 4. März 1915 angeordnete Zwangsverwaltung des Herrn Dr. Werner Bing über das Grundstück des rufssishen Staats- angehörigen C. F. Rempen, Gurliititraße 11, ist aufgehoben und Herrn Adolf Muhle, Hamburg, Löht8weg 9, üvertragen worden.

Hamburg, den 15. August 1919. Die Deputation sür Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Beranntmam un: 0 _ Auf Antrag der Neichslederstelle wird der Firma Fell- und Häutehandlung Abraham Schwarzmänn in Wert- heim, Hospitalstraße 19, Inhaber: Gustav B runngä en, auf Grund des § 1 der Betannimachung des Meichs!lanzle18 vom 23. September 1915, die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel betreffend, der Handel mit Fellen, Häuten und Leder mitt |[o0foultoer Wund Un Ca Me Untersagung des Handelsbetriebs erstreckt si) auf das Mecichégebiet. Wertheim, den 8. August 1919. Be inksamt. Fran d.

Die von hente ab zur Ausgabe gelangende INummer 154 des Neichs-Geseyblatts enthält unter

Nr. 6990 eine Verordnung über Höchstpreise sür Grünkern aus der Ernte 1919, vom 14. Augus: 1919, und unter Nr. 6991 eine Bekanntmachung zum Geseße zur Er- aänzung des Gesezes oegen die Steuezfluht vom 24. Juni 1919, vom 14. August 1919. : Berlin, den 16. August 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Prenßen.

Finanzministérium.

Zu beseßen sind je eine Negierungslandmesser stelle bei den Regierungen in Münster und Aurich.

Ministerium des Jnnern.

Der Regierungsrat Dr. Graeser vom Polizeip1äsidium Hannover 1} zua Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Junern ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen undForsten.

Beim Ministerium für Landwirischast, Domänen - und Forsten ijt der biéherige Geheime expedierende Sekrelär und ‘alîulator, Geheimer Rechnungsrat Hugo Schmidt zum OberverwaltungZinspcftor ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisherige Privatdozent in der medizinishen Fakultät der ¿çriedrich- Wilhelms-Universität in Berlin, Professor Dr. Ceelen, 'Abteilung&vo: steher am Pathologischen Justiuut, ist L außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt wotden.

Die Wahl des Direktors des slädtischen Lyzeums in Quedlinburg Dr. Knoke zum Direktor des städtischen Lyzeums adi Oberlyzeut (Fcauenschule) in Quedlinburg ist beslät:gt worden.

BetanntnaGunga. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 14. d. M. (Reichsanzeiger Ne. 185) den Erzeugerp.reis für Frühzwiebeln mit sofortiger Wirkung auf 12 F für das Pfund festgesetzt. Berlin, den 16. August 1919.

Der Vorsißende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin.

und dem Deutcen Transportarbeitezrvérband, Begziuk

J. A.: Dr. Vollbach.

} diesen Handelsbetrieb heute u ntersagt worden,

| bezug auf diesen Handelsbetrieb ‘heuté unter]agt worden.

Ì Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

| und sonstigenGegenständen destäglihen Bedar ss,

} andels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet.

} Iimtsblatt Potsdam Stück 30.)

Bekanntmachung Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung 1zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 191o RGBl. S. 603) habe ich den Kaufmann Siegfried Wachsner in Berlin, Marsiliusstraße 23, die Wiederaufnahme des

(Handelsverbot vom 22. Juli 1918. Reichsanzeiger Nr. 173

Berlin, den 11. August 1919. Landespolizeiaint beim Staatskommissar für Volksernährung- S V: Br. Fal d

| herrn —À

Bekanntmachung. Die Eheleute Karl Tielkemeier, hierselbst, Herren- hank 22, habe ich zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegenständen des täglihen Bedarfs wieder zugelal]en.

Essen, den 6. August 1919.

Die städtische Polizeiverwaltung. Dr. Helm. Wre wrden Beo.ka n ntima.Gu n:g.

Wilhelm Dorlöchter htier1elb\r, Beuststr. 88, und 6einr. Vormbaum, hierselbst, Nottstr. 11, habe ih zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln und Gegenständen ves täglichen Be- darfs wiedér zugela] én.

Essen, den 8. August 1919.

Die Städtische Polizeiverwaltung, Dr. Helm.

J

Betant a Mun: 0 L Auf Grund ter Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23, Siptember 1915 NGBl. S. 603 ist dem Kaufmann Max Gxünthal, von hier, Iichtstr. 47/48 der Handel mit Wolle wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf

Frankfurt a. O., den 11. August 1919. Die Polizeiverwaltung. Kul cke.

—_——

Bekanntmach un g Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaitung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 NGBI. S. 603 —_ {ft dem KaufmnannHerrmann Grünthal von hter, Nicht- straße 48, der Handel mit Wolle wegen Unzuverläisigkeit tn

Frankfurt a. O., den 11. August 1919. Die Polizeiverwaltung. Ku l-ck e,

Beelk.a n:.mt amma hu n 6 G Dem Kaufmann Alfred Lew edck, hier, Drummstraße 30, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des

vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln insbesondere die Abgabe von Speisen und Getr änken im Gastwirtschaftsgewerbe wegen fortgeseßten Verkaufs von Trinkbranntwein, der aus: Brennspiritus hergestellt worden ist, untersagt worden. i Königsberg, den 9. August 1919. Der kommissarische Polizeipräsident. Lübbring

fpempewamaqt]

Beka nwutmacch un 6 Dem Ssankwirt Marx Portukat, hier, Mühlen- traße 15/16, ist dur Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verorduung des Bundesrats zur Fernhaltun,z unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mil Lebensmitteln. und sonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbe)ondere die Abgabe vonSpeisen und Getränken im Gastwirtschaft8gewerbe, wegen Verwendung von Brennspiritus zur Herstellung von Trinkbranntwein untersagt worden. Königsberg, den 9. August 1919. Der kommissarisde Polizeipräsident. Lübbrin g. t e een S

Bekanntmach uUnq(

Dem Scankwirt Karl Thulke, hier, Biehmarkt 1 T dur Verfügung: vont heutigen Tage auf Grund der Berordaung des Bundesrals zut! Fernbaltung unzuberlässiger Perfonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebens- mitteln und sonstigenGegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere. die A aae Von Seen U nd Getränken im Gastwirtschaftsgewerbe, wegen wi: der- holter Abgabe von Trinkbranntwein, der aus Brenn}piritus hergestellt worden war, untersagt worden.

Königbberg. den 9. August 1919.

Der kommissarische Polizeipräsident. Lübbrin g.

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Bekanntmachung, /

Dem Oelmühlenbesiger Wilhelm Weil in Erbach ist wegen Verstoßes gegen die bestehenden geseßlihen Vorschriften über das Oelschlagen der Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, insbesondere mit Lebens- und Futter- mitteln aller Art, und der Betrieb seiner Oelmühle auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (RGBIl. S. 103), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt worden.

Limburg, deù 14. August 1919. :

Der kommissarische Landrat Schelle n.

b

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratéverordnung vom 23. 9. 15, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 6023), und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. 9. 15 wird dem Obst- und Gemüseh ndler Karl Snagelen, wohnhaft in Sterkrade, Steinbrinkstraße Nr. 23, der Handel mit Lebensmitteln aller Art, inebesondere mit Gemüse, Obst und Südfrüchten, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Die dur das Verfahren ent- standenen baren Auslagen, t Meere auc die Kosten der Bekanntkt- machung, fallen dem Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 14. August 1919.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I. V. : Der Beigeordnete : Dr. Heuser.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundesratéberordnung vom |

23. September 13915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom

Gemüsehändler Franz Engelen, wohnhaft in Sterkrade, Neumühlstraße 69, dec Handel mit Lebensmitteln aller Ar t, insbesondere mit Gemüse, Obst und Südfrüchten sowie jed- mittelbare oder unmittelbare Der ei ligun g an einem | solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Peihs uni ersag f. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagert, tnsbe]ondere auch di- Kosten der Bekanntmachung, fallen den BVelrossenen zur Last. Sterkrade, den 14. August 1919. Die Polizeiverwaltung. j : g Der Oberbürgermeister. J. V.:. Der Beigeordnete : Dr. Heu]er.

2

Nichtamflichés.

Preußens

Jn den leßivergangenen Tagen haben polnische Banden in Oberschlesien versucht, durch einen Putsch die Gewalt an fich zu reißen und das Militär zu entwaffnen. Tie die : Pressestelle des Staatskommissars aus Kattowiß meldet, hat sich im Laufe des ge\trigen Vormitiags die Lage im oberschlesishen Aufstand2gebiet wesentlih gebesjer t. Das Militär ist vollkommen Herr der Lage, und es besteht begründete Hoffnung, daß im Laufe des Nachmittags noch sämtlihe Jnsargentennester gesäubert werden fönnen. Soweit sih die Lage bis jeßt überblicken läßt, handelt es sich weniger um polnische Legionäre, d. h. reguläre polnische Truppen, als um polnische Banden. Die Verluste im Beuthener Bezirk betrugen auf deuisher Seite 15 DLote und 30 bis 49 Verwundete. A Wie „W. T. B.“ aus Gleiwitz meldet, bat der Siaais fommissar folgenden Aufruf an die Bevölkerung Ober- [hlesiens erlassen: :

S Wit) utcbretén Monaten versuGen Unabhängige, Spartakisten

L:

und von Polen - bezahite Subjekte, Nuhe und Ordnung zu loren. Nuhige Arbeiter werden an der Arbeit behindert. rauen und Kinder leiden "bittere Not. Unter den nichtigsten Worwänden, mit Leg und Trug werden“ Streiks ja Gen ratstretls inszentert. Infolgedessen herrscht im Lande die bitterste Koßdlen- not. Die Fabriken müssen stillgelegt den, zabllose Arbeiter müssen feiern und haben fe Berdienst. G8 fann_ fein Essen mehr gekoht werden, die Notstand8arbeiten itcagen ju, 1a es besteht die größte Gefahc, daß in wenigen Tagen die Lede 8mittel-

zufuhr unmöglich ist. Al diesem Wahnsinn und diesen Verbrechen lonnt: ih niht länger zusehen, besonders nicht, als Sonntag und Montag der bewaffnete Aufstand mit Plünderungen einfe8lo. G8 mußte daher das Standrecht vertündet, das Skreé11

recht aufgehoben und die Arbeitsausnabhme angLet- ordnet werden. Ih ersuche alle vernünftigen Arbeiter, ofort Arbeit aufzunehmen und a ten, 1 es nit zu den \chweren Strafen, die aus dem Standr. ch1 oa fommt. Das Standrecht wird vershwinden, sobald Ruhe Uno Ds F L cnunTt

A f Tay 4 4 A + ny r Nuhe und YVrdnung elnzutïceïe1

nung eingeireten ist. Arbeiter! Bürger! Jh rene auf die Bern1 e e , , c É o na n - und die Hilfe aller, die in geordneten Zuständen leben und die un- schuldige Menschheit durch Streikwahnsfinn

quälen wollen.

und Unruhen nicht länger

Dem Kriegsministerium sind mehrere Fälle bekannt ge- worden, in denen versucht worden ist, deutsche Militär- und Zivilpersonen unter betrügerischen Anerbietungen für ausländische Dienste anzuwerben. Die Schwindler sißen im Jna- und Auslande. ( ilen ge! ih unl der Firma eines „Werbebüros für den Eintritt in ausländische Dienste“. Für die angebliche Einschreibung in die Bewerber- liste verlangen sie die Zusendung einer Gebühr von 20 bis 50 M. Das Kriegsminijterium warnt eindringlichsi vor diejen Schwindlern. Z Seine Exzellenz der Kammergerichtspräsident, Wirkliche Geheime Rat Dr. Heinroth hat einen längeren Urlaub an- getceten. S Sachsen D Die um Chemniß versammelten Truppen hnd heute früh kampflos in die Stadt eingerüdckt. Der Ober- befehlshaber teilt in einer durch Flieger abgeworfenen Be- fanntmahung an die Vewohner von Chemniß und Um- gebung mit: E : Nachdem meiner Aufforderung vom 11. August zur Waffen- ablieferung und Wiedereinlieferung der widerrechtlich befreiten Ge- fangenen bisher nur in gänzli unzulävglihem Maße entsprochen worden ist, rücke id zur Durchführung der \ür tite Wiederherstellung dauernd acordneter Verhältnisse nötigen Mafinabmen heute mit den mir unterstellten Truppen in die Stadt cin. Die B völkerung ersuche ih, mir Vertrauen zu schenken, die Hube zit bewab ev, d'e Arbeit ohne Störung forizuseßen und die Truppen in ketner Weise zu beläsligen.

7 L,

Befsterrei.

Nach einer Meldung des „Wiener Tel. Corr.-Büros“ be- sprah der Hauptaus\chuß gestern in einer Sißung, an der Mitglieder des Kabinetts teilnahmen, die westungarisce Frage. Der Hauptausschuß beschloß einslimmig, der Note des Staatskanziers Nenner vom 14. August 1919, in der er den Overjten Rat der Verbündeten ersuct?z, der Beseßung Westungarns durch deuisch - österreichishe Sicherheit8organe gzuzujlüimmen, ge- nehmigend- zur Kenntnis zu nehmen. Der Hauptausschuß richtete sodann namens Deuisch-Oesterreihs an die Beoölkerung Deutsch-Westungarns einen Aufruf, in welchem erkiärt wird, die deutsch österreichische Friedensdelegation werde den Deutschen MWestungarns das Recht erstreiten, durch freie Volksabstimmung über ihre Zukunst zu entscheiden. Jn einigen Wochen würden sie dunh freie Willensku-dgebung der Vereinigung Deutsch- Westungarns mit Deutsch-Oesterreich vollziehen.

Gine Abordnung von Deutschwestungarn sprach bei verschiedenen amtlichen Stellen in Wien vor. Die Abordnung, die aus Vertretern von Gemeinden, Arbeiter- und Vauernorganisationen der' Komitate Oedenburg und Mieselburg bestand, bat, es möge im Sinne des Entschlusses der alliierten Mächte Deutschwefiungarn von deutsch-österreicht- {hen Truppen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung besetzt werden. : L

Die Parlamenttkorrespondenz vom 18. d. M. veröffentlicht folgendes Telegramm der deutschen Gemeinden des | Etisenburger Komitats an die Ententemissionen in \ Wien : E M Am heutigen Tage hat sich die Bevölkerung der an die Steier-

M IEAZ-

Sie arbeiten gewöhnlich unter |

versammlungen für die Zugehörtgkeit zu Stetermark „uts@ieden- Die öffentliche Kundgebung des Volkswillens verlief alent- F Würde. Troßdem hat die maagyarische

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halben in Ruhe und 4 ie magyari|che Gewaltherrschaft Anlaß genomm-?n, diese _ Bolfgverjamm lungen, die nur den nt! Guß der viltilerien I dre Wirklichkeit um- seßten, in der brutalsten Weise zw stören. Ja aao Uns S haben magyarische Söldner auf Frauen und Sette gefeuert. Angesichte

des vergossenen Blutes erheben wir feterlihzn Einspruch und richten an die Miision die Bitte, die eheste Beseßung des Landes durch deutsch-

öiterreichishe Sicherheit8organe anzuordnen.

Ungarn.

An den Kommandanten der magyarischen Brachialgewalt für Westungara, Obersten Leher wurde laut „W. T. B.“ oon 231 Gemeinden Westungarns ein Telegramm gesandt, in dem er von dem Anschluß des an Steiermark ans grenzenden Teiles Westungarns an Deutsch-VDester- rei h benachrichtigt und aufgefordert wird, keinen Versuch 3! unternehmen, den einstimmigen und unbeeintlußt geäußerten Nolfswillen zu beugen. Ec würde sonst auf verzweifelten Wider stand stoßen. An die Entente missionen wurden gleih- falls Depeichen D in denen ihnen entsprehjende Mit- teiluna gemacht wird. ; : h Au an die Negierung in Budapest hat die Bevöl kerung des deutschen Teiles des Eisenburger Komiiates ein Dle gramm gerichtet, in dem mitgeteilt wird, daß die- beglaubigten Vertreter aller (emeinden des an Steiermark angrenzenden Teiles von Westungarn am 16. August ihrea Anschluß an Deutsch-Oesterreich vollzogen und fih für die Zuge- hörigfeit zu Steiermark entschieden haben. : Fn cinem Telegramm an den Verweser Ungarns, Josef von Habsburg, wird dieser aufgefordert, allen magyarisch I Behörden, soweit sie von der Bevölkerung nicht zum Bleiben aufgefordert wurden, unverzüglich den Auftrag gur Näumunc des Landes zu geben, das auf Grund des Volfkswiltens deuticz- österreichishes Land darstelle. Die deuts-österreih:sche Re- gierung sei aufgefordert worden, den Sicherheil3dilenjt im Lande sofort zu übernehmen. E Auch der deutsch- österreichischen Staaisfkanzlei in Wien und der steiermärkischen Landesregtierung wurde der Anschluß an Deulsch-Destecreich telegraphish mitgeteilt. Nach ciner Meldung des Ungarischen Telegraphen Korrespondenzbüros wurden die beiden bisher unbejeßgt ge- liebenen Ministerien des Handels und der Ernährung Gandelsminister wurde Franz Heinrich, 5 delsîammer und Generalïiat f m Ernährungsminister

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Viehoerwectungsanjtait,

besegt. Zum Handelsminiii Vizepräsident der Budapester H

dex Oesterreichisch-Ungari]chen Zan

21 L, Fu A C A L P t A PbA e Ma Der NgenZur SLr.ely, HMVelioL Ver e: nannt.

Erantreih, _—_ ac ¡ P A é ; omalhst+ Nr ( V4 Der 7g rantsurier Zeitung“ wirD gemeldet: N Loth- ringen erscheinen seit einiger Zeit drei neue deuts e

Iéitungen. Man dürfe darin den deutiihen Beweis dafür } hen, daß die Verwelschungsbesirebungen selbt in Lothringen an dem Widerspruch der Bevölkerung gescheitert seien. Jm Erscheinen der deutschen sozialistischen Volkstribüne in Dieden- hofen, die auf dem 1adikalen Standpunkt der „Humanilê" legt, fomme zugleich die Auflehnung der Arbeiterschaft gegen die irwillfür zum Ausdru.

-

fie überall unterdrückende M

Nufß:land.

Nach einer amilien „Reuter“'zMeldung sollen die Bol- \chewisten von der Beoöllerung aus VWVdelja vertrieben sein und im Begriff stehen, Kiew und die ganze Utraine zu räumen. i

Niederlande,

Laut „Algemeen Handelsblad“ wird am 25. August in Amsterdam ein internationaler Aussh Beratungen über die Einberufung eines internationalen Bergarbeiters- kfongresses abhalten.

Amerika.

Laut Pressebüro Radio hat Carranza den britischen Be s shäftsträger in Mexiko, Commins, aus Mexito aus- gewiesen.

Wie „Nieuws Rotterdar1she Courant“ meldet, hat Carranza auf die Vorstellungen der amerikanischen Regierung wegen der an amerikanishen Bürgern verübten Mord- und Gemwalttaten in Mexiko geantwortet: Jn der merikanischen Wildnis- )ei die Sicherheit größer als in den Städten der kultiviertester. Mächte. die Negerverfolgungen in den Vereinigten Staaten an.

Parlamentarische Nachrichten.

Der (V I11.) Verfassun gsausschuß trat, wie„W.T.B.“ aus Weimar meldet, gestern nachmittag während der Plenar- sizung zur Beratung zusammen, um die Vorschläge seines Interausschusses zur Vorlage wegen Errichtung eines Staatsgerihtshofs entgegenzunehmen. Den Verhand- lungen wohnten der Reichsminister des Jnnecn Dr. Daoid und der Unterstaatssekcetär Delbrük bei. Die Vor- \ch'äge des Unterausschusses wurden einer sehr eingehenden dreistündigen Erörterung unterzogen. Die Beratungen führten {ließli zur Annahme des folgenden Antrags des Unteraus- \cchußes an die Nationalversammlung:

Die Nationalversammlung wolle beschließen, auf Grund der Ver- fassvng des Deutschen Neichs, Artikel 34, alsbald einen Unter- suchungsausschuß von28Mitgliedern einzusegen, der die Autgabe hat, dur die Erhebung aller Beweise festzustellen : 1) wele Vorgänge zum Ausbruch des Kriegs geführt, seine Ver- längerung veranlaßt und seine Verluste herbeigeführt haben, ins- besondere 2) ob Möglichkeiten sich im Verlaufe des Krieges geboten hab:n, zu Friedensbesprehungen zu gelangen, und ob solche M feiten ohne die erforderliße Sorgfalt behandelt worden find, 3) ob im Verkehr der politishen Stellen der Reicksleitung unter fich, zwischen der politishen und der militärischen Leitung und mit der Volks- vertretung oder deren Vertrauensmännern LTreu und Glauben ge- wahrt worden find, 4) ob in der militärishen und wirtschaftlichen Kriegführung Maßnahmen angeordnet oder geduldet worden sind, die Norschriften des Völkerrechts verlegt haben oder über die nilitä- ri\hen und wictschaftlihen Notwendigkeiten hinaus graufam und hart waren.

Weiter hat der Verfassungsausschuß beschlossen, den Unter- aus\Guß mit der Ausarbeitung eines Gesegentwur fs wegen Errichtung eines ordentlichen Staatsgerichts- hofs gemäß Arükel 108 der Reichsverfassung unter Aus-

Handel (RGBl. S. 603), und der Ausfübhrungsbestimmungen hierzu l 27, September 1916 wird den Eheleuten YDbst- und

mark angrenzenden Teile von Westungarn in zahlreihen Massen-

dchnung seiner Zusländigkeiten im Sinne des Gesetzentwurfs git g

N E k RN) s E R N j x E d E

Carranz4a spielte damit auf

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