1919 / 219 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

mat, fo erlisht das Ret (8 9 Abs. 2 des Entwurfs in Verbindung mit § 42 Abs. 1 des Enteignungsgesetes). Im Abs. 3 ist der § 5 Abs. 1 des Enteignungégeseßes namentlich deshalb für anwendbar erklärt worden, weil der Enteignungeberehtigte befugt sein muß, das hon ihm für die Enteignung in Aussicht genommere Grundeigentum durch seine V.irtreter und durch SaHverständige besichtigen zu lassen, bevor er si zu einem Enteignungsantrag ent)hlicßt.

Die Vorschrift in § 3 Abs. 1, wona si die Enteianung im Zweifel au auf das Zubehör erstreckt, hat den Fall im Auge, daß das zu enteignende «Grundstück ein voll eingerihteter landwirts{aft- licher Betrieb mit Gebäuden und Inventar ist. Zur Fortseßung einer geordneten Wirtschafté{ührung bis zur beendeten Auftcilung ift das Zubehör unentbehrlich.

Nach dem Vorgange des Geseßes vom 20. März 1908 empfiehlt es sich, die Möglichkeit offenzulassen, daß Nechte an dem Grundstück wie Dienstbarkeiten, Alienteile, Hypotheken und Grundschulden u. dergl. auf Antrag des Unternehmers von der Enteignung und damit von der Entschädigungspfliht ausgeschlossen werden und weiter- bestehen bleibzn t 3 Abs. 2 des Entwurfs). Auf solche von dec Gnteignung ausgeschlofsenen Rechte kann sc1bstverständlih die Vor- rift des § 45 des Gateignung8geseßes keine Anwendung finden, wonach das enteignete Grundstück von allen darauf haftenden privat- rechtlichen Veipflihtungen frei wird.

Ferner soll der Unternehmer befugt scin, in- einen bestehenden Palt- oder Mietvertrag an Stelle des Verpächters oder Vermieters nah Maßgabe der für den Fall der freiwilligen Veräußerung gelten- den Vorfch1iften einzutreten 3 Ats. 2 des Entwurfs). Dem Unter- nehmer bleibt aber die Wabl, ob er dem Pächter oder Mieter eine Geldents{ädigung gewähren will, die dann bei Feststellung des Anteils des CGigentümers an der für das enteignete Grundeigentum bestimmten Entschädigung zu berücksichtigen ist.

Zug 4 Die Vorschrift im Abs. 3 will den Unternehmer dagegen \{hüßen, daß der Eigentümer noch während des s{chwebenden Entshädigungs- verfahrens durch Begründung von Nechten, für die Entshädigung gewährt werden muß, die Entschädigungslafst des Unternehmers arg- listig erhöht und dadur die Enteignung erschwert.

__In der bem Gesezentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

__ Das Weichssiedlung8gesey (N.S.G.), eine Neubearbeitung der Verordnung zur Beschaffura von landwirtschaftlihem Sicdlungslande vom 29. Januar 1919 (Neichs-Geseßbl. S. 115 ff.), gibt im allgemeinen nur den Nahmen für Organisation und Betätigung auf dem Gebiete der Siedlung, überläßt aber die weitere Ausgestaltung im weienilihen den Bundesstaaten. Wo das Geseß ausdrücklic die Ausführung den Landeszentralbehörden überträgt, ist eine Negelung der Bundesstaaten dur Gese nicht erforderli. Diese Ueber- tragung ist ausgesproben in den 88 1 Abs. 1, 4, 12 Abs. 2, 15 Ab) 2, 18 Abs. 3, 22, 24 Abs. 1, 26 N.S.G. Auch die Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung vom 29. Januar 1919, die der Neic;6- arbeitsminisfier unter dem 19. April 1919 erlassen hat (Zentralblatt für das Deutsche Neich 1919 S. 83) enthalten Ermächtigungen der Landeszentralbehörden zu § 1 Nr. 1 und 4 und §§ 3, 13, 16 Nr. 2. Wo das Geseg aber im übrigen die Regelung den Bundesstaaten überläßt, mußte geprüft werden, ob die derzeitige preußische Geseßz- gebung ausreiht, um die gestellte Aufgabe in zweckentsprechender “Weise zu 1ösen, oder ob und inwieweit sie ergänzt werden muß. Die (Ergänzung hat sih nach drei Nichtungen als notwendig erwiesen, und zwar mit bezug auf die Enteignung, auf die Beschaffung von Pacht- n, füx landwirtschaftliße Arbeiter und auf die Landlieferungs- erbände.

I. Enteignung.

Cs kann nit Aufgabe dieses Sondergesetzes sein, die Frage der Ges Guundeigentum grundsäßlih neu zu regeln. Hier- gegen spri Mon, daß gegenüber der Dringlichkeit der Vorla e die zur Verfügung stehende Zeit viel zu krapp gewesen wäre, um den weitschichtigen und s{chwierigen Stoff mit der erforde:lihen Gründ- lichkeit zu bearbeiten. Der Entwurf mußte si vielmehr darauf be- schränken, unter Anpassung namentlich an die materiell-rechtlicchen Borschristen des geltenden Gesehes über die Enteignung von Grund- eigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Ent- etgnungsverfahren fo zu vereinfahen und zu beschleunigen, daß es für die hier zu verfolgenden Zwecke brauchbar ist.

__ A18 geeignete Vortilder für die Vorlage boten sich das Geseyz net Uen gu SUeKna. des O in den O Zu 8 6 bis 9, Wesipreußen und Posen vom 20. März 1908 (Geseßsamml. S. 29), “T; ç ; das zu Artikel T §S 14 f. gleibfalis, wenn auch aus anderen R es: Nr Aen R da euge Ln nag Le gründen, die Beschaffung von Siedlungsland im Wege der Enteignung Beschwerdeve ; N 8 O estaest ilt i Le Di : E; H E zum Gegenstande hat, und die Verordnung, betreffend ein vereinfachtes erfl¿ E nad D fel ge werden. Die Gan ngae Stils Lde Ie B L i ertlärung nah § 7 und damit die endgültige Entscheidung über den iteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Ueber C É , ; An Gon: WeolaMklcaen, Vet L evergang des Etgentums 9 Abs. 1 des Entwurfs in Verbindung e]alig 0 tegögesangenen, vom September 1914 |} mit § 44 des Ent gesetzes) k ber selbstveritändl t Geseßsamml. S. 159). Von diesen Vorbildern weicht, die | ehen, nadd fre Dioftbtn e n E E eit M Vorlage n T S Ufa, ' ! x O (T0

; clag allerdings insofern ab, als an Stelle des Bezirks- eits redtaträftig f E stellt N A N e “a os, ausschusses und des Negierungspräsfidenten der Präsident das Verfabr zelichst ul Das ai L E E “Eaf 6 Bl des Lanteskulturamts (28 1 ff. des Gesetzes über Landeskultur- N en O ene, Jur t A Es L A debêrben vom 3. Zuni 1019 - Gesebsamml, S: 101 F) ünd u Ausnahmevorschrift des § 34 des Enteignungsgesetßes, wona aur in höherer Instanz an Stelle des Ministers der öffentlichen Arbeiten Cin A E auf oa „die Cnteignung e vor’ der Er- der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zu Ent- digung des Meitêwegs erfolgen Tann, zur Regel exhoben. eignungsbehörden bestimmt 5 des Entwurfs) und als die Nechts- behelfe „gegen die Feslseßung der Entschädiguyg anders geregelt sind (3.6 Nr. 5 des Gnlwurss), Hierfür war die iwfauna maßgebend, daß es si bei der Enteignung von Grundeigentum zu Siedlungs- zwetten um ein Sondergebiet handelt, für das besondere Fachkennt- nisse erforderlich find; diefe befißen die bisherigen Auselnander- ezungsdehörden und fünftigen Landeskulturbehörden. Sie waren bisher hon mit den Aufgaben der inneren Kolonisation betrat und halten dabei zu beurteilen, ob und unter welchen Vorausf{eßungen la! dwi1t\cbastliher Grundbcsiß für die Siedlung geeignet und gegen roelche Abfindung des Grundetaentïmers er hierfür zu verwenden ift. Uuch die diesen Behörden sonst noch obliegerden Gescläste der Zu- jammenlegungen, Separationen usw. bringen es mit si, daß sie mit allen Fragen des landwirtschaftlihhen Grundbesißes vertraut find und über besondere Sachkenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiete verfflgen.

Nach dem Enteignungsgeseße vom 11. Juni 1874 i} gegen die Senfegung Ber Ent Wab iaURa Unie durh die Enteignungsbehörde der orbentlihe Rechtsweg zulässig. Dieser Negelung wird häufig der Boiwurf gemadßt, daß die Gerihte mangels eigener Sachkunde leiht in eine unerwünshte Abhängigkeit von den Gutachten der Sachbye ständigen geraten. Dazu kommt die Umständlichkeit und lange Dauer des gerichtliden Prozeßverfahrens mit seinen vielen Instanzen. Eine jahrelange S seiner finanziellen (Grundlage kann das Siedlungsverfahren aber nicht vertragen. Soll die S ug was namentlich auch im Interesse ter An- siedler lieÆ billig und ohne Verluste bei der Zwischenbewirtschaftung vonstalten gchen, so muß in der Negel mit der Aufteilung und mit dem Verkaufe der Ansiedlerstellen unmittelbar begonnen wirden, nach- deni das g das e Q erworben hat. Der von thm bezahlte Grwerbspreis bildet die Unterlage für die Be- a! Q Ir rechnung der Kaufpreise der einzelnen Ansedlerstellen. Sind die ädigung 8 Abs. 1).

Kaufoerträge mit den Ansiedlern einmal abgeschlossen, so können die Zu § 11. Kauspreise später niht mebr geändert werden. Wird nun nachträglich, In der Denkschrift über die shleunize Jnangriffnahme der Be- nachdem das Stedlungsverfahren vielleiht \chon beendet ist, durch die fang und Oedlantskultur in Preußen vom 19. März 1919 (Druck- gerichtlichen Urtêtle die Entschädigung für das enteignete Gut ganz | lache Nr. 129 Landesversammlung 1919) ist bereits ausgeführt, daß anders festgesetzt, als es die Gnteignungsbehörde getan und als demert- } und warum die bestehenden provinziellen Siedlungsgesellschaftcn allein sprechend das Siedlungsunternehmen seiner Kalkulatton des Aufteilungs- | nit imstande sind, den durh die Verordnung vom 29. Januar 1919 geschüfts zugrunde gelegt hat, fo verschieben sih unter Umständen die | gestellten Aufgaben gerecht zu werden, und der Kreis der Siedlungt- finanziellen Voraussezungen des ganzen Verfahrens von Grund aus; | unternehmer weitergezogen werden muß. Demgemäß ist be- dem Siedlungsunternchmen können hieraus die \ckchwersten Verluste } absihtigt, außer den provinziellen Siedlungsgeselschaften ra erwachsen. Die Folge würde sein, daß das Siedlungsunternehmen } § 1 Abs. 1 Saß 3 N. S. G. au die Kulturämter 1 des Gesetzeé von dem unsiherenu Wege der Enteignung ein für allemal Ab- } über Landeskulturbebörden) zu gemeinnüßigen Siedlungsunter- stand nimmt. Dementsprehend haben auch die gemeinnüßigen | nehmungen im Sinne des § 1 N. S. G. zu erklär-n. Der Ge- Siedlungsgesellshaften den Standpunkt vertreten, daß die Bei- | {chäftsbezirk (Ansiedlungébezirk) der provinziellen Siedlunusgesell- behaltung des ordentlichen Nechtswegs die Enteignung für sie f schaften erstreckt ih über die ganze Provinz: ihre Siedlungslätigkeit wertlos macht. Demgegenüber bicter das Verfahren vor der } hat hauptsächlich die Ausfteilung der großen Güter 12 Abs. 1 Spruchkammer des Landeskulturamts, der außer dem sachkundigen f R. S. G.) zum Gegenstande. Dem entspricht es, wenn die Land- Vorsitzenden in landwirtschaftlihen Angelégenheiten erfahrene Lai-n- f lieferungéverbände gleichfalls provinzwelse organisiert werden. mitglieder angehören, die Gewähr, daß der Streit über die Höhe der } Daneben sollen die Kulturämter die Stellen sein, die für ibren Gntschädigung mit der für die Stedlungsinteressen gebotenen Be- | Geschäftsbezirk 8 des Geseßes über Landeskulturbehörden) die An- schleunigung erledigt werden kann. träge aller übrigen, auch n i cht gemeinnüßigen Siedlungsunternehmer . O0 a1 bv zwecks Erwerbs von Siedlungsland prüfen und diesen gegebenenfalls u s

die Beschaffung vermitteln. a R Die §8 1 bis 3 behandeln die Zulässigkeit der Enteignung. Je Der § 1k hat nun den Fall im Auge, daß das Kulturamt für nachdem der Antrag vom Landlieferungösverband oder vom gemetn-

etnen Privatunt@nehmer nah § 1 Ab]. 1 einen Gnteinungsantrag nüßigen Siedlungsunternehmen oder von der Landgemeinde ausgcht stell Der Privatunternehmer tritt dann in alle Nechte und Pflichten 1 Abs. 1) entscheidet über sie der ständige Auss{uß oder der

des eigentlichen Ansieblungsunterxehmers ein, während der Behörde Präsident des Landeskulturamt& Daß im ersteren Falle die -Ent-

die bloße Vermitilerrolle zufällt. scheidung dem ständigen Aus|chuß übertragen wird, beruht auf der aus- VT p ; drücklihen Anordnung des & 15 Abs. 2 N S. G. Um indes die Ein. | 11 Beschaffung e Heitlid)teit des Enteignungéverfabrens möglichst zu wahren, fell der haf A A a E Eo P igen Aus\(usses Zu §F 12 ff. werden. Gr hat den ständigen Aus\{chuß nah außen zu vertreten und - oder Nuz i it li i feine laufenden Geschäfte zu führen; an ihn find alle füc den Aus- f 88 2h R E raue T Weise T ao ves {uß bestimmten Anträge und Einaaben zu richten. Jt übrigen will | entweder bereits vorhandenes Gemeinde- oder Gutsland diesem der Gntwurf die Tätigkeit des ständigen Auéschusses äuf die im § 15 f Zrwecke gewidmet oder daß €s im freien Verkehr angekauft oder Ab. 2 N. S. G. ausdrücklih vorgeschriebenen Entscheidungen be- f gepahtet oder daß es im Wege der Enteignung oder der 2wangs- {hränken. Gr weist ihm dana dte Entscheidung über die Enteig- pahtung in Anspruch genommen wird. Ver Landrat als die Stelle nung und thre wirtschaftlihe Zweckmäßigkeit zu, indem er ihn nah | die mit der Aufsicht über die Beschaffung von Pacht- oder Nutzland Ai civeR ahe dee MUaueNe über die Zulässigkeit der Enteignun ent- } betraut werten i (S 22 R. S. G.), ist auf Grund des 8, 132 des e en 0 E Es A weiter nad) & 5 Saß 2 und Z 8 Abs. 1} Landesverwaltunrgsgeseßes, in der Lage, die Befolgung seiner *nötigen- - a 3 U ntscheidung über die Höbe der Enti\hädigung vor. Alle f falls im Rege nachzuprüfenden Anordnungen zu erzwingen. anderen Gntscheidungen und Zuständigkeiten verbleiben dagegen dem } Dex Weg der Éateignung von Pachtland bietet keine Besonderbeiten geaenraer der Negelung im Abschnitt 1. Dagegen mußten für das erfahren der Zwangspachtung eintge besondere Vorschriften gegeben werden, die im §8 13 enthalten find. Die Bemessung der Entschädigung für das den Arbeitern von der Landgemeinde oder dem Gutsbezirk überlassene Pacht- oder Nuß- i land (§22 N. S. G.), über die das Neichsfiedlungëgeseß keine Vor- festgeseßten Zeit kein Gebrauch ge- 4 riften enthält, regelt § 12 des Entwurfs, während für die Be:

__ Bei der Vielseitigkeit eires landwirtshaftlichen Betriebs ift es für den Unternehmer und den Eigentümer gleich wichtig, daß in der kommissarischen Verhandlung über die Entschädigung die Verhältnisse des Gutes geklärt und in dem von den Sachverständigen zu erstattenden Gutachten darüber und über den Zustand des Gutes und des Zubehörs genaue und zuverlässige Angaben gemacht werden 6 Nr. 3), damit eine sihere Grundlage für die Feststellung der Entschädigung und für den über die Höhe der Entschädigung zulässigen Streit im Verfahren vor der Spruchkammer gewonnen wird. Der Unternehmer wird daher auch spätestens in diesem Verhandlungst-rmin die Erklärung über die Ausübung feiner Betugnis, Rechte am Grundstück von der Enteignung auszuschließen und in ein Pacht- oder Mietverhältnis elnzutreten, dem Kommissar gegenüber abzugeben haben 6 Nr. J. Aus verfelben Erwägung ist es erwünscht, daß in dem Beschlusse über die Feststellung der Entschädigung ausgesprehen wird, auf welchen Grundlagen die Entschädigung festgestellt ist 6 Nr. 4).

«Vis zuy Enteignung des Grundstücks tuägt der Enteignete die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Ve!schlechterung des Grundstücks einschließlich) des enteigneten Zubehörs. Da d'ese Gefahr bei landwirtschaftlihen Betrieben in hohem Grade besteht, ande1er- seits aber in der Zwischenzeit eine Werterhöhung eintreten kann, fo erscheint es notwendig, daß vor der Uebernahme des Grundstücks durch den Unternehmer die in der Zwischenzeit seit der Feststéllung der Gnteignung eingetretenen Aenderungen in dem Zustande des Grundstückcs und des Zubehörs, erforderlihenfalls unter Zuziehuug von Sachverständigen, ermittelt werden und daß auf dieser Grund- lage nôtigeufals der Beschluß über die Feststellung der Entschädigung vorbehaltlih ber endgültigen Entscheidung im Verfahren vor der Spruchkamnier berichtigt wird. Wenn mögli, wird darauf Bedacht zu nehmen fein, daß Kommissar und Sachverständiger dieselben Per- onen sind, wie in der kommifsarishen Verhandlung über die Ent-

fiat M _des O u ¿m Mete für Landwirt- 7, Domänen und Forsten sowie der Sprucßkammer (vergl. §§ 2 Abs. 2, 6 Nr. 5, 7 A s. 1, 8 Nbï. 1 und 8) N

Der Grundeigentümer muß bald erfahren, oh thm scin Grund- eigentum entzogen werden wird. Dem trägt die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Sah 2 des Gntwurfs Ble feft Wird von dem Enteignungs- recht innerhalb dex im Beschlu

messung der Entshädiaung für das von der Landgemeinde im Wey der Zwangtpachtung oder der Enteignung in Anspru geonnmene Pacht- oder Nutzland die Vorschriften des § 15 Abs. 1 N. S. 6, entsprechend anzuroenden find 24 Abs. 3 R. S. G.).

ITI. Landlieferungsverbände.

Zwecks Ausführung der §8 12 ff. N. S. G. ergab \ich di Frage, ob besondere Landlieferungsberbände ins Leben gerufen (S 12 Abf. 1) oder ob deren Aufgaben auf andere Stellen übertragen werden sollen 12 Abs. 2). Der Gesezentwurf hat sich für den ersteren Weg entschieden.

Maßgebend hierfür war, daß die Geschäfte der Landlieferings. verbände zu cinec finanziellen Belastung führen können, deren Deckung unter Umständen zu Schwierigkeiten führen kann. Außerdem würde diese Stclle ohne auzreichenden inneren - Zusammenhang mit der Gesamtheit der Eigentümer der großen Güter fcin, deren Interessen sie - vertreten soll; der Gedanke de genossenschaftlihen Selbsiverwal!u! g, der der Einrichtung der Land. lieferungsverbände zugrunde licgt, würde nicht zu feinem Nette kommen. Auf der anderen Seite begünstiat die Schaffung de sonderer Verbände das auch von dem S erstrebt Ziel, niht nur die Gesamtheit der Eigentümer der großen Güter, sondern au den einzelnen Grundbesißer selber zur tätigen Mitarbeit bei der Siedlung heranzuziehen. Der. Sand I Mean kann und wird {on aus eigenem* Interesse (vergl. § 13 Abi. 3 N. S. G, seinen Einfluß auf feine Mitglieder dahin ausüben, daß sie freiwillig geeignetes Siedlunasland zur Verfügung stellen. :

Die Vorschriften, die der Ausgestaltung der Landlieferungs, verbände im einzelnen dienen sollen, lehnen sich zumcist an bewährte Vorschriften des Wasseraeseßzes vom 7. April 1913 (Geseßsamml, S. 53) über Wassergenossenshaften (§§ 206 ff.) und der Verordnung über die Bildung von Genossenschaften zur Bodenverbesserung vou Moor-, Heltde- und ähnlichen Ländereien vom 7. November 1914 (Geseßsauiml. S. 165) an.

Zu § 14.

__ Entsprechend der provinziellen Organisation der großen gemein: nüßigen Siedlungsagefellshaften und der Landeskulturämter sollen au die Landlieferungsverbände provimiell organisiert werden. Die Pro vinzen, deren landwirtschaftlihe Nußflähze nah der landwirtfchaft: lihen Betriebszählung von 1907 zu mehr als 10 vH auf die Güter von 100 und mehr ha landwirt\Gaftliher Nubfläche entfällt (5 12 Abs. 1 R. S. G.), sind folgende: Ostpreußen (38,4 9/0), Westpreußen (36,9 9/6), Brandenburg (35,5 9/0), Pommern (53,2 9/9), Posen (46 N Schlesien (37 9%), Sachsen (27,2 0/9) und Schleswig-Holstein (15,7 %), Dagegen bleiben die Provinzen Hannover (5,9 9/6), Westfalen (6,6 %/o) E (5,8 9/0), {die Nhetnprovinz (3,5 9/0), die Hohenzollernschen ‘ande (2,1 9/9) hinter der geseßlihen Grenze zurü.

Zu 88 15 bis 18.

Die Zahl der 100 und mehr ha umfassenden Güter* in de beteiligten Previnzen ist groß. Sie beträgt z. B. in Ostpreuße 3296, in Pommecn 2678, in Schlesien 2875. Die Vereinbarung det Sagzzung durch cine so große Zahl Beteiligter würde mit große Schwierigkeiten und erheblihem Zeitverlust verbunden sein. Vei Entwurf sieht daher in Uebereinstimmung mit dem § 2 der Ver ordnung vom 7. November 1914 vor, daß die Saßung dur} det Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen wird Der Minister wird aber von dieser Befugnis keinen Gebrau machen, ohne sich vorber mit Fertretern der Interessenten ins Be nehmen zu seßen und fie mit ihren Vorschlägen zu hören. Spät können etwaige Wünsche der Beteiligten nach anderweitiger Ge falung der Saßung auf dem Wege der Vorschrift des § 18 exrfülll werden.

Der § 16 sieht in Nr. 5, und 7 die Mitwirkung eines Aut {usses vor. Dabet ist an eine von der Verbandéversammlung g wählte Körper|chast gedacht, die, aus einem kleineren Personentr bestehend, beweglicher i als die Verband8versammlung und an be sonders wichtigen Entscheidungen, wie z. B. der Aubwahl der ¿F enteignenden Güter, teilzunehmen haben wird. j

Zu 88 19 und 20.

Der § 20 lehnt sich an den § 3 der Verordnung vom 7. No vember 1914 an. Bei der Uebertragung der Geschäftsführung au etne öffentliche Behöide ist in erster Linie an die landschaftliche Organisationen gedacht, weil sie über einen mit den gesamten eimn schlägigen Verhältnissen vertrauten, gut ausgebildeten und erfahren Beamtenkörper verfügen. Die Uebertragung kann aber auch auf eint andere ôffentlihe, namentlih auch an cine unmittelbare Staal behörde tn Frage kommen. Leßteres kann namentli dann der Fal fein, wenn der Landlteserungsverband seinen Aufgaben gegenlübet versagt, namentli} in der Erfüllung seiner Lieferungép lid säumig ift. i

Zu §8 21 und 22.

Die große Zahl der Beteiligten verbietet es, die Verband verfammlung aus fämtlichen Etgentümern großer Güter bestehen j lossen. Sie soll daher aus threr Mitte Vertreter (Verbands verordnete) wählen, die ihre Interessen in der Verbande versammlun} wahrzunehmen haben. In der Vegel foll jeder Landkreis einen Wahlbezirk bilden. Da aber die Grundbesißverteilung in einzelne Kreisen sehr verschteden sein und dadurch zu Unbilligkeiten führe kann, können in der Saßung andere Vorschriften über die Abgrenzuug der Wahlbezirke usw. gegeben werden. Im übrigen wird di Negelung des Wahlverfahrens Sache der Ausführungkbestimmrugel

fein. Zu §8 23 bis 26. | Die Paragraphen behandeln das Verband8vermögen und dit Verbandslasten. Verbandslasten können durch Verwaltungskosten,

unter Umsiänden au dadur entstehen, daß der Landl'eferung verband von ihm erworbene Güter zeitweilig in Bewirtschaflung rimmt_ oder mit Veclust veräußert. Üm solche Fälle zu: vermeiden wird er die erworbenen Grundstücke nach § 18 R. S. G. möglichst bald an das Siedlungsunternchmen weitergeben müssen. / Die §8 25, 26 wollen für die Verbandsmitglieder einen Anrei Gesen, freiwillig geeignetes Siedlungsland abzugeben und felber neus usiedlungen zu schaffen. Das Verbandsmitglied, das freiwilli Siedlungöland abgibt, kann z. B. in der Weise begünstigt werden daß ihm das Mehrfache der auf das abgetrétene Land entfallende Verbandsbeiträge auf die Verband: leistungèn angerechnet wird Wenn das Veibandsmitglied fich in für die Allgemeinheit besonde wertivoller Weise ees betätigt, so fänn es unter Umständell für den ihm verbleibenden Nestbesiy vollständige Freiheit von d! Verbandslasten und Schuß vor einer etwaigen Enteignung errei Als Voraussezung hierfür verlangt der Entwurf eigene Sievlung® tätigkeit in einem Umfange, der der LieferungspTicht des Landi lieferungsverbandes nach § 13 Abs. 2 R. S. G. entspricht.

Zu § 33.

8 33 gründet sich auf den Vorbehalt des § 27 N. S. G, zU gunsten der Landesgeseßgebung, wonach landegtedtlihe Bord

zur weitergehenden Förderung des Siedlungswesens unberührt bleiben Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten kann hier- nah im Falle eines besonderen Bedürfnisses au in den Lten Preußens, in denen die Vorausseßungen des § 12 Abs. 1 N. S, E e N Landlieferungöverbände bilden (vergl. Begründung zu i‘

Der Aeltestenrat der preußischen Landesve? fammlung beschloß, aub weiterhin dea Sat und Mans von Vollsißungen freizulafsen, um insbesondere dem Staatshau haltsaussuß Zeit ¿ur Erledigung seiner Beratungen zu geben-

[62872]

Hande! uns Gewerbe.

Das Meßamt dex Internationalen Cinfuhrmesse in Frankfurta. M., die in diesem Jahr zum ersten Male vom 1. bis 15. Oktober stattfindet, teilt laut Meldung des „W. T. B.“

mit: Nachdem der zur Unterbringung der in der greßen Festhalie, den Anbauten

völlig vergeben ist, hat fih die Mefseleitung gezwungen gesehen, neue Es läft fich nunmehr ein Vebariblick über die auf der Messe verirctenen Industrien gewinnen. Wohl teine Art von Erzeugnissen der Industrie und Technik dürfte auf der Messe fehlen. Dur) starke Beteiligung treten in ersier Linie folgende Branchen in E1scheirung: Wébiwwaren, Modewaren, Konkektion,

Armeldungen riht mehr anzunehmen.

Möbel, Haus- und Küchengeräte, Photographie, Kinematograpdie, Telephon, Telegraph, chirugische Instrumente, orthopädishe Appa- rate, Lebens- und Genußmittel usw. Eine Reihe von Industrien, werden durch Kollektivvor- ührungen vertreten fein. Für die Maschinenindustrie und venvandte

M die Leder- und Lederwarenindustrie,

Zweige wird eine besondere Hale errichtet. Mitteilungen von selbst, daß der Besucher der Frankfurter Messe Gelegenheit haben wird, fich über Nachfrage und Angebot im Bereich verschiedenster Industrie- und Geschäftszweige zu informieren.

Dié „Frankfurter Zeiturg“ meldet aus New York: Die deuts{ch-amerlkanishen Zeitungen enthalten viele Baukanzeigen, die

ith Markvyaluta zu kaufen.

reiche, allerding“ fleinere Beträge in Markweiten an. Diese Anlage- Fäufe werden nit ausgewogen durch Lcervertäufe und Abgaben. dir Bernufsspekulation. Diese ist nämlih na) Versicherungen des „Journal of Commerce“ sowohl tin Neichsmark wie auch in allen anderin Valuten ziemlich stark nach unten engagtiert.

beruft laut Mcldung des „W. T. B.“ für den 26, September Versammlung der Zechenbesizer ein. Auf der Tageëordnung stcht unter anderem die Festsezung der Nichlpreise.

Das Oesterreichische Staatsamt der Finanzen in Wien ersucht, laut Meldung des „W. T. B.“, die deutshen Banken, EtnlosuUng von Faälltakretiten der

vorläufig eine österreihischen Staatsschuld nehmen. Eine vorläufige Negelung

Wiederaufnahme der Bahuungen in dem Umfange, der den Ver- blik Oesterrei entsprewe, würden jcdech in

E ter- Repu allernäch\ter Zeit mitgeteilt werden.

Capito & Kletn Atktiengesellschaft, Benrath a. Nhein, s{chlägt laut „W. T. B.“ vor, 10 vH. (gegen 20 vH. im

Vorjah1e) für die Aktie zu verteilen,

Finnlands erste Handelsmessfe. im nädsten Sommer in Helsingfors die erste finnische Handelsmesse abzuhalten, steht laut Meldung des „W. T. B.“ nun fest. Va diefe Messe zu einer Stüße des wirlschaftlichen Lebens und zu cinem Fest der nationalcu Arbeit ausgestaitet werden soll, hat

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linter! uug? ae.

Ver s. Verlosung 2c. von Wertpapieren

; : j i x Avzeige b. Ko wmnanditgesellschaften auf Aktien u. Aktienge\ells{aften: Anßerdém wird arf den Avzeigenvreis® etn Tenerung&zuschläg von 20 v. H. erhoben,

e 2. Aufgebote, Lerlust- und Fundsachen, Zustellungen £ dgl §. Fäufe, Verpachtungen, Verdingungen 26.

t . eeignete Aussteller verfügbare Raum sowie in den Meßbäusern

WäsBe, Schuhwaren usw, Galcntericwaren, Luxuslederwaren,

Pa1fümerien, Seifen, Spielwaren, Kurzwaren, Bijouterien, Gold- | kostensret. und Silberwaren, Bürobedarf, " Maschineninduftrie, land- wirtschaftliche Maschinen, Motorenindustre, technische Artikel, z Riemen, Tranét missiouen, Oele, Fette, Kleineisemvaren, Werkzeuge, Berichts

C8 ergibt fi aus diesen

vereinzelten Dos Prbiikum legt zabl-

n mMeNr Vorle vnd Weisungen über die

1430,00.

Der Beschluß,

“ER

4 1) Untersuhungs- sahen,

[6287 1] Wels.

Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesch{s über Sicherung der Krtegssteuer tom 9. Epril Snland befindliche Vermögen des früheren Inhabers der Zigarettenfabrtk ,Suchum* iu Dresden, Ublandstraße 35, des aut manns Grêcor M. Shigirinsky, mit Beiclag belegt. '

Hlerdurch verliert der Kaufmann Gregor M. Chigirinsfy das Nett, über das ti Beschlag genommene Vermözen unter Lebentcn zu verfügen. :

Dresden, den 23. Srytember 1919, Beziekösteuereinnaÿrne els Besipsteuerami.

Um Sahndung auf naSstehenden Be- trüger, angebl. Eiscnbahrassislenten Friß Nen, 30 Jahre alt, 1,62 bis 1,64 m groß, dunkles Haar, der fich ais Bertireter der Interessen dex besegten Pfalz ausgibt und Betrügereien, zum Wetisptel mit Automobilbereifungen, verübt, wird crfuckcht ju CUAITII 2356/19, Pollzeidireition Drcsdt8.

[62570] Fahaeunfluhtsexrlärung.

Fa der Untersuhunetssahe gegen den Ploulde Johann Zieutek von der Pionier- omp. 233, regen U wird auf Grund der &8 69 . des M.-St.-G.-B. sowie der §8 356, 360 der M.-St.oG.-O. der Beschuldigte hierdurŸ für fahnen- flühtia erftlärt.

Gieiwig, ben 18. September 1919,

Geriht der 117. Infanteriedivision.

Dex Gericzisherr : ;

oéfer, Seneralmajor und Brigzdekommandeur. Dr. Orlob, Kelegs8gertcht3rat.

») Aufgebote, Ber- lust- und Fundsachen, Bustelungenu.dergl.

[2] Hwaugsversteigeruug.

Im L der Zwangsyolistreckung soll am 15, Dezembex 1919, Vormit- tags 1017 Uhv, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplaß, Zimmer Nr. 30, I Treppe, veriteigert werden das im Grundbuße von Hermsdorf Band Blatt Nr. 277 (eingetragene Eigentümerin am 26. Avguít 1918, dem. Tage der Eintragung des Versteigezungsvermerks: Frax Âgnes Vathefius, aeb. Mülier, in Gliensde bei Hermsdorf) eingetragene Grundstück Gimarkung Herras3orf Karten- blatt 1 Panzelle Nr. 979/8, Albrecht-

Nr. 1232, 2179, 170, 292, 932, 435,

Stall, Hofraum und Hauzsgarten, 9 a 66 qm groß, Grundsteuermuttextolle Urt, 276, Nußungüwert 1650 6, Ge- bäudestruerrollt Nr. 206, 6/7 K. 57, 18. Berlin, den 3. März 1319. Amtsgeri®ßt Berlin-Wedding.

(62571) Zwangsversteigeruw.. Im Wege der ZroangsvollstreXung sol 18 15, Dezember D419, Vor. miltags 10 Uhr, an der Gerlchtästelle, Brunnenpla8, Zimmer Ne. 309, 1 Treppe, versteigert werden bas im Grundbuche von Berlta (Wedding) Band 87 Blatt 2096 (einaetcagenzx Elgentümer am -28. Mai 1919, dem Tage der Eintragung des Ver- steigerung8vermerk3: Tishlermetiter Carl Hetremann in Berlin) eingetragene Grund. itüd, enthaltend a, Vo-derwohntaus mit Kudflügel links und Hof, þ, Faöril- aebäubr quer mit Voirslügel link3, Rück- flügel rechts und Hot, c. Kessel- und Maschinenhaus, d. Stallgebäude, o, Wemife, f, Lagershuppen, Gemarkung Berlin, Scchulitraße 71, Kartenblatt 23, Parzellen 437/37 und 7768/37, 10 a “69 qm groß, Srundfteuermutterrolle uud Gebäubesteuer- rolle Nr, 5541, Nuzungasweri 9270 6. Verlin, den 18. September 1919. Amtsgeriht Berlin«Wedding. bt. 6/7, 6/7.K.39.19/10.

[62053] ufge. T, 30/19

Die Banïfirra Mosse und Sachs u Berlin NW. 7, Uater den Linden 56, Kraft Sachs, hat das Aufgeboi dex lh! gestohlenen Mäntel zu dena folgenden Aktien dec Gladbacher Wollindusirksg Altten Gesellschaft vorm. L. Josten zu j- 10090 4

1184 1354, 392, 675, 30, 14, 2340, 646 590, 589, 239, 1374, 288, 1407, 588, 2075, 694, 1310, 133, 362, 489, 410, 1638, 1192,-388, 2106, 1748 837, 688. 587, 1807, 2455, 522, 1409. 2495, 2026, 2407, 1634, 911, 732, 657, 584, 548,

1284, 2164, 682, 663, 1004, 390, 93, 2203, 2231, keantragt. Der Inhaber her Urkar den wird aufgefordezt, pätestens ia dem auf den X9. Mai 1920, Var- mittags 414 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gericht, Zimmer 26, gnberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Krafilogerklärung der Urkunden er- folgen wird.

M.-Slad5ach, den 3, Septe ber 1919.

Das Amtsgeri®t,

[62574] Sazlungsjperze.

Auf Antrag des Sanitätsvizefeldwcbels Relnhold Langer in B-:rnburg wird der Neichs\huldenverwastung in Berlin he- tres der angeblih“ abhanden gekommenen SHFuldyersGreibungen der 5 prozentigen Kriegéanleiße des Deutihen Neichs Nr: 11103126 und 14883826 bis 27

Maße vorhanden.

17—-28 Kronen.

Oesterreichischen Wentienzen irale, [2280,00 G., Züri 1115,90 G., Kopenhagen 1400,00 G., Stocbolm Das Nheinisch-Westfälishe Kohlensyn ge! 1522,00 G., Ghristiania 1450,00 B., Marknoten 263,25 G.

ine Wien, 23. September. (W. T. B.) (Börfenshlußkurse.) Tüxkische j Staatsbahn 1279,00, babn 168,75, Oesterreichische Kredit 795,90, Ungarische Kredit 825,00, Angalcbank 468,90, Untonbank 593,00, Bantverein 518,00, Läntez- vine Montan 1458,00, ç Fifen 3815,00, Rima Vuranyer 1170,00, Sfodzwerte 1198,00, Salgo Koblen 1490,00. Brüzezr Koblen —,—, 1€00, 00, Lioyb-Ältien 4480,—, Poldibitite 1200,00, Danricr 825,00, DesierreiÆishe Gelorenie 122,C0, DesterzeichisWe Kroneurente 79,00, UncarisGe Go!brente —,—, Üngariscke Kronenrente —,— Nah) Schluß: Alpine Montan

Lose €33,00,

bank 630 09,

Februarrente

5 09/6 Argenttnier von 1886 70, 4 9/6 Japaner von 1889 69, 3 2% Portugiesen 49, von 1906 374, 43 2/9 Russen von 1909 32#, Baltimore and Okto 50, - Canadian Pacific 1794, ¿ Erie 19, National Nailroays of Mexiko 82,

L ATRCT T L T T U T ERL N

Tad L ————ck

man Hon jeßt mit ten Vorarbeiten zu der Messe begonnen. Fn Anbetracht drsser, daß in den lebten 10 Jahren feine Ausstellung in Finnland sta!tgefunden hat, findet man es selbstveiständlih, daß mit dem Messeverkauf eine Avsstellung verbunden wird. Für diesen Zweck Gebände und

Gruntstücke find in

von auswärtigen

Orientbahn —,—,

Tadbakaktten —,—,

79,00, Maircnte 80,00

Prag, 23. September. (W. T. B.) (Depvisenkurse.) Berlin 124,00 G., Marknoten 121,00 G., Wien 56,00 G.

London, 22. September. (W.T.B.) 259/6 Englise Konscls 50#, 4 v/9 Brasilianer von 1889 58, 5%) Nussen

I E E B Fi

icher An;

ä

binrcichendem Da die Messe in Schweden für die zweite Juli- woche festgeseßt ist, wird die in Finnland in der dritten JIuliwoche stattfinden. In Norwegen und“ Dänemark finden die Messen im August stati. : i i :

Zu der unlärgst veröffentlihten Mitteilung über die am 13. bis 18. Qfkiober d. I. in Helsingfors statifindende Katalogméesse teilt die finnisde Gesandt\chaft ergänzend mit, daß sämtliche dafür bestimmte Sendungen per Post an den Oberinspektor Lauri, Mäkinen, Stkill- - noden 2, Helsingfors, zu 1ihten sind. Die Veschikung der Messe ist

Wertpapiermärkten.

Wien, 24. September. Die B ö1 \e eröffnete in unentschiedener Haltung urd-zeigte eine neuerlihe Ermattung, als die Entlaflungé- verkäufe in einzelnen Kulifsenwerten an Umfang zunahmcn, Alpine Montan-Aktien, die durch Streikgerüchte beeinflußt wurden, verloren . 31 Kronen, Staatsbahnaktien 19 Kronen und eiazelne Baukaktien Eine Ausnahme machten Zivi ostenska-Aktien, die dur) überhastete Deckungcn um 311 Kronen stiegen. Im Schranken gaben Austro Americana um 120 Kronen, Ga.icia um 100 Kronen, Veitsher Magnesit - Aktien um 200 Kronen, Waffenfabrik u1 54 Kronen u d Vampfschiffaktien um 30 Kronen nach., Nur in Fâllen waren Kursbisserungen zu verzeichnen. Geschäft gestalicte sich wesentlih ruhiger als an den lehten Tagen. Die schwädlere Tendenz hielt bis zum Schluß an. Der Anlage- markt blieb fest. Goldrente war begehrt.

Wien , 23. September. (W. §. B.) Notterungen der Deulsch- Seerlin 264,00 G., YVraflerdeam

Galizia 3210,00,

C ECIIEC TIAE T IRAPAIA F

Ci

nvreis für den Nau einer 5 gespaltencn Einteitsz2eile 1 Mk.

Pennsylvanta —,—, Southern Pacifie 118, Unton Pacific 144; Ünited States Steel Corporation 1203, Avacorda Covper —,—, Rio Tinto 51, Chartered 21/3, De Beers 243, Goldfields 11/6, Nandmines 3. 5 9% Krieg2anleibße §45, 4 %/6 Siegetanleiße 854.

London, 23. September. (W.T.B.) Wechfel auf Deutschland 98,50, Wechsel auf Anrsterdam kurz 11,19, do. auf Paris 3 Monate 36,05, do. auf Brüssel 36,25. Privatdizfont 35, Silber loko 62, do. auf Lieferung 624.

Daris, 23. Scyptember. (W.T.B.} 5 9% Franzöfische Anleihe 90,47, 4 9/9 Franzöfische Anleihe 71,27, Französische ente 60,85, 4 9% Span. äußere Anleit e 143,00, 9 °/9 Russen von 1906 58,00, 3 9/6 Russen von 1896 29/25, 4 9% Türfen unif. 72,25, Suezkanal 5821, Rio Tinto 1855. /

Amsterram, 24. September. (W. T. B.) Wesel auf Berlin 11,30, Wesel auf Wien 4,25, Wechsel auf Slhwei: 48,00. Wechsel auf Fopenhagen 58,09, Wechjel auf Stotkholm 65,25, Wetse! auf New York 269,95, Wechsel auf London 11,164, Wesel auf Paris 31,20, Wesel auf Christiania 62,00, Wechsel auf Brüssel 30,55, Wechsel auf Madrid 50,25. a

Kopenhagen, 24. September. (W. T. B.) Sictwewsel auf Hamburg 19,50, do. anf Amsterdam 172,75, bo. auf sch1weizer, Pléhe 32,75. do. auf New Vork 4t3 00, de. auf London 19,25, do, auf Paris 53,75, do, auf Antiverpen 53,50, do. auf Helsingfors 24,00,

Stocholm, 24. September. (W. T. B.) Sichtwehsel guf Berlin 17,50, do. auf Amsierdaut 154,50, do. auf schweizer. Pläße 74,06, do. auf Washington 412,090. do. auf London 17,13, do. auf Parts 47,50, do. auf Brüfsel 47,00, do. auf Helfingfors 21,00.

Berichte von auswärtigen. Warenmärkten.

Liverpool, 19. September. (W. T. B.) Baumwolle. AmerikanisGe 11 bis 33, Brafiltaniscze 21 Punkie höher, Jadische teilweise 25 Punkte höher.

Liyecyool. 22 September. (W. T. B.) Baumtoolkle. Umsaß 5000 Ballen. Einfuhr 5419 Ballen, düvon 3609 Ballen ameris- fanise Baumwolle. Für September 19,32, für Oktober 19, 32, für Januar 19,33.

Amecrikanis§e 11, Brasilianische 11, Indische 10 Punkte niedriger.

Nr. -33 - des „Zentralblatts für das Deutsche Nei ch“, berausgegeb-:n im Veich3minislerium des Innern, vom 19. September 1918, hat folgenden Jubalt: 1) Handels- und Gewerbewesen: Yufsbebung der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von S&miermitteln; Bekanntmachung über die Gin fuhr voa Kautsuk, Gutiave1ha, Balata und Asbest. 2) Marine und Schiftabrt: Aenderuna in dem Verzeichnis der zur Aus3s bildung von Schfffsingenieuranwärtern geeigneten Dampfmaschirens- bauanttaltin. 3) Post- und Telegraphenwesen: Bekannt- machung. betreffend Aenderung ter Postordnung vem 28. Juli 1917. 4) Zoll- und Steuerwesen: Ermächtizung der Landesfinanz- behörden zur Entscheidung über Erstattung oder Erlaß von Steuer- beträgen.

&

E E T VR L E X GE N S

A AES T I R E

A Aae) EL Id omn e Lib ers t 1-H A U +-Lq0 Fro 100 V: 5-07:# ad) B 6. GCrwerbs3- und Mietdalanenosenlatien, 7. Niederlassung 2c. von Nechisamvälten.

8, Unfall-' und Invaliditäis- 2c, Versicherung. 9, Bankausweise. : 10. Verschiedene Bekanntmahungen. 11. Privatanzeigeri

ennen

1707, 659, 1153, 719, 2214, 2423, 1745, | 19

A

sondere neue Sinss@eine. oder eizen Er- i2uerungsfdein auSggeben.

Wert, den 22, Sept:mber 1919, Amt5gertcht Bzrlin-Mitte. bteilung 84.

[82573]

Has Aufgeboisverfahren über die b 9/9 ReihtiSuldverschreiburg Nr. 12 363 547 iber 1000 „6 ijt Ee F. 140/19.

Verliisa, den 20. Sevtemnber 1919,

Amtsgericht Berlin-Mittie. Att. 84,

(82575) BesZluf,

Der Beschluß vom 30. August 1919 vird dahin ergánzt, daß auch bezüglich folge der anzebli® abhanden gekommener O M A D der S ÿlesiïchen

oden-Kretit-Kltten-Ban? in Bre3lau:

Scrie XIl Lit. E. Ne. 7503, 7898,

10531, 141538 un» 14159 über je 360 é, s

Lit. P Ne. 6051 über 100 zie Zahlungssperre verhängt wird.

Die Bekanpytrmnachung vom 9. Seytemdber 1919 ist ungültig. 41 7, 341/19,

Vxeslais. den 17. September 1919,

Da3 Amts3gertcht.

62641] Be?anutmarzuag. t j IRNe Wertpaptere vermuilih ge- ohlen:

59/9 Kreflegsanleihe von 1915 Lit. D Nr, 141 989, 141 §70, 141 987 unb 141 988 uvec je 500 6.

Gigentümer: Feau Martha Veny, hter, Haeselerstraß2 12 d wohnhaft, XNr.11 359 V a/i9.

i Charlottenburg, den 22, Septomdex

919, Dex Polizeipräfident.

[62642] SVekanuntmachung.

Die dur Bekaantmachuug vom 4. Juni 1319 d. I, Nr. 5527 TV b/19 verhängte Syerre über bie au3 der Wohnung Babe, 16 abhanden gekomnienen

ertpapiere wicd hlermit aufgehoben. MIRNRRERL Ne den 23, Septemher

Der Polizeipräsident,

[682643] WBekanntmawzung.

Wir widecrufena unsere Verluftanzekge vom 20. Fevruar 1919 bezügli unjeres 49/9 unbezloibaren Pfandbriefs Lit. K 31 439 457 zu 4 500,—, enthalten in der 2. Bilage zu Ne. 45 des Blatt-3 vom 22, Februax 1919,

-Mslinechenu, den 23, September 1919.

B yerlsche Handel5haunk,

[62344] Vetanntmachuxg.

Die unterm 1. September als abhanden gekommen g2mzeldeten :

#6 1600 unterer 3F 9% WPfandbriefe Ser, 4 C 10365, D 15 781, S.r. 9 C 28377, D 37383/4, 6 800 unserer 49%) dergl. Ser. 195 D- 65845, 17D 70 720/1, 18 D 74758

haven ch wieder vorgefunden, treshalb der Verlust biermit widerxufkn wird.

L Una dea 23. Septemhbzr 1919.

Aufgebot haben Leartragt: 1 PE 1) der Neciganroalt De. M. Groerber | Urkunde wird aufgefordert, \päteitens in demn zit Müvcen, als Formunt der Metzger- | auf dea 28, Sebeuar 1920, Mittags ins!fter?iader Maria, Franziska und Ernilie | LS Uhÿv, vor dem unterzeiwnertea GeriYt Ms dan, über die für dic verslordzne | anberaumten Aufgeboibteraiine szine Redte PVleßgermeifter8gatiia Klara Mae, ged. Raus, daselbst von der | otdrigenfal8 die Krafifozzrfläruag der Urs BeE Seben#versicherungsbank a. G. zu | kunde erfolgen wirb.

Schwerin am 25. Ne. 53 549 ausgestellte Lebeneverfiherungs- | 1919,

pollce über 3000 e zugunsten der Maria, 25771} Fany n Ee M eas Quitt N

2) die legt verwitweie Frau Gmile | 54 ; L C E geb. M in Breslau gin d H, GotzsHalk in Namslau Deutf die fur le hon derselben Bank unter ihrer ; Nr. 257 Wit de früheren Jirma Me dl, g e a6ve rsihe rungs. auf Blatt Nr. 257 Wilkau in Ad und Bpyartank am 30. Mêrz 1899 unter

hrt M Mrs etngetrazene Obvothek von 1500 # ge- E t P Leben8versichzrung? | pirdeten Oupothekenbricfes brantragt. Der

3) der Fabrikdirektor Wiihelm Kyrit, | n in ho E Don Frl, Katharina Maria Kyrtt, die Ghefrau E E 7 a ues va E Kana Johancgette Roth, ged. Kris, Und | ,nierzeiHaeten Gert auberaumien Auf-

Frieda Kyriß, a!s Erben des Fabri- | e cten S O Tbe: nien Friedrich Kyvih zu Hofbeima. T. grbotîtremnine fene Mete anzumelden über die für Tegteren von derselben Bank Bj Zu 2 unter threr vorgenannten früheren Fiema Mus R ber Urtanne am 30. Jult 1884 unler Nr. 9373 aus3- 1 2

Lehehoversiherungspoliez über | aZtert ia Bankwit, Krets Namz:lau, bat

Ls R G Miete t Fame Gottlte 218 VreGiBaolgerin des VereWigten | 13847 în Böhlig, Keeis Namslau, zuleyt Es e 1E den verstorbenev A wohnhaft in Bankwih, Kreis Namalau, für selben e U Meh von ere | tot zu exflären, Der bezeichnete Vershollene fiber Fitua én S DeccibY 1868 wird aufgefordert, si ipätejiens in dem auf unter L 14e ausgestellte Lebensvrisihe- den 24, Apxil 2920. Vormitiags rungswolice über #6 zugunjten des 7 d i 7 Heumann Heiazt S Bo diet 2 A Zimmer Nr. 10, anberaumten Kufgebot3 ie FIntaber ber Urfunden iverden aurge- & f s mert; „pte itens in d em f Dient Ä 8s erklärung erfolgen wird. An alle, welche én « Px p or Be ert oiTo srnS”g: 10 ubs: dae dem unteczeih neten Be: s(olenen gu erteilen verm3gen, ergeht nimexr 10, anberaumten Huf- Z Pen thes L mee Me terrnine dem GeriSt e Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dies E L seidea für kraftïos werben erklärt werden, Rad e F E N Meckleabur2-Shiwerinshes Amtsgericht: j ;

fabriken zu Düfseldorf-Heerdt, hat das Aufgebot des am 29. Juai 1914 von Max | und Martha geb. Gierling aus Alt- Misch in Hamburg aus2gestellten, voa |tomischel. baben des Aufgebot zum Zwcke Benno Kaufmann z2 Bexlin-Wikmcrüdorf | der Aus\SliZung des Gläubige! s der

siraße 80, Wohnhaus wit abgesondertem

9

über je 100 # verboten, an einen anderen f er als ben obzagenangten Knireg- eler eine Wisiung zu bewkriea, insbe:

«

Bayerische Lanbwirih{hafts{ank ; E Gmb

L

20. Jili- 1914 fällig gewesenen Wechsels

Aufgebot. - E : über 1218,80 45 beantragt. Der Inhaber dec

Therefia | anzumelden und die Urkunde vorzulegen,

Februar 1903 unter STharlottezburg, den 17. Seyl2mber

Das Amtsgericht.

1) Dis verw. Mauter Rofalis Fei,

s -

Borstaebt hat das Aufgebot bes über die tellung LTU bes GrundbuHs urter Nr, L

öInbhabex der Urkunde witd aufgefordert,

und dic Lrkunde vorzulegen, widrigenfails

2) Dex Bauerzut8belzex Chrifüan MFAR LON DEg persckŒolenen Baueisohn

velte, geboren am 14. Jalt

Uhx, vor dem unterzeihnzten Berit, termine zu melden, widrigensalls die Todes- Auskunft über Leben oder Tod des Ver-

die Xuffordecung, späteftens im AufgebotE- Enzeiar zu maden, 3) Die verebeliGte Tischler See

cedlau,

c. 568 der S'adisparkafse Narnslau über 500

Aun?gebot 5 9/0 Krtegéanleiße D Mr. 4 292 397, aubs

Herxa Maler Josef Duff in Wöris- gesi-lit auf ven min, Artur Skupin in hofen ist der von uns auf sein Leben aus, | Poikowttz, bear tragt. Dic Jnhaher der geslellte Veriiherunchsshein Ne. 670292 | Urkunde werden aufgefordert, späteftens vom 28. April 1916 über # 1000,— æb- handen gekommen. Der Jnkbaber der Ur- | mittags LA Uhr, vor deu unter;ciGueten kunde G efordert, sich binuen D Mo | Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufs uateun qa j widrigenfalls die Urkunde für kraftlos er- [und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls flärt und neu außgefertigt reerben wird.

Stettia, den 20. September 1919, „Sermanka" dend: Lerficherungz- Aktien-

Gesellschckft zu Stettin,

in dem auf den 24, April 1920, Vgv-

eute bei uns zu melden, | geßot3termine ihre Rechie anzumelden

die Kraftloserklärung der Urkunde ero

folaen wirb.

Namöslau, den 17. September 1919,

Das I

Aufgebot. E.

Gie. G. n. b, H, Leder- | [625761 Suigrbot. _

Die (inwohnzereheleuie Heinri JIuage

f angenonmaieaëa und du Zudossement auf | dem Grunbhucßzblatt des ihnen acbôrtáen den. Aniragsteller

üdxrgegangenen, am! Grunde Alitomish:l Blatt 49