1897 / 146 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jun 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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daß wir eine Bestimmung treffen für das Jahr 1905? Wer ift der Gesetzgeber für 1905? Das wäre nur der von 1904, nit der von 1897. Nun, meine Herren, können wir denn übersehen, wie die Verbältnise im Jahre 1904 liegen? Warten Sie dod ab, bis dieser Zeitpunkt gekommen it! Wenn Sie dann der Meinung sind, daß es nothwendig wäre, eine solde Bestimmung zu treffen, dann machen Sie ein solhes Geseh; jeßt wäre es aber verkehrt. Wir baben jeyt die Vorlage durch alle Klippen gesteuert, und es ist sebr nabe daran, daß wir sie zu Land bringen; bevaÆen Sie sie jeyt mit dieser Bestimmung, dann geht das Fahrzeug unter, und das wünschen Sie niht und wir auch nicht. Abg. Euler (Zentr.) bedauert, daß der Befähigungsnaweis von der Regierung so energish bekämpst werde. Er erklärt sih für den Antrag und bofft, daß die Regierung daran die Vorlage niht werde \ceitern laffen. i Der Vnirag wird abgelehnt. l i Jnzrischen ift eine Verständigung erfolgt über die Aende- rung des 8 91, dahin gehend, daß vom Jnnungs-Schiedsgericht die Anberaumung eines Termins innerhalb aht Tagen nah Eingang der Klage erfolgen müsse und der Kläger fih andern- falls an die Gewerbe-Schiedsgerichte, bezw. an die ordentlichen Gerichte wenden könne. Dieser Antrag wird angenommen. : : Nach Art. V1 der Beschlüsse zweiter Lesung sollen die

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bevorrechteten Jnnungen, auch ohne daß die Vorausseßungen des 8 100 zutreffen, in Zwangs-Jnnungen sh umwandeln können. Die Freisinnigen und die Sozialdemokraten be- antragen die Streichung dieser Bestimmung. i Die Abag. Gamp u. Gen. wollen diese Umwandlung in wangs- Innungen ohne die geseßlihe Vorausseßung nur zu-

aïen wissen, wenn dieselbe innerhalb des Zeitraums von Monaten vollzogen werde. | Ada. Nitter: Wir beantragen über diese Frage die namentliche Abstimmung, um dur die Form der Abstimmung noch cinmal die Autmaramkeit des Hauses dierauf zu lenken. Die Mehrheit des Hauses t der Meinung, daß Zwangs-Innungen nur unter Zu- Simmung der Mekbrbeit gebildet werden können. Dieser Grund}aßz wird bêcr durSbre@hen. In Berlin find von über 60 Innungen 21 pridilegiert; Fe würden F obne weiteres in ZwangsInnungen

verwandeln fênnen, obglei ihre Privilegien ganz verschieden {ein

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stimmung ih auëgespre(en bat. Die Innungen taben zum theil iht alle Privilegien, und do will man fie obne weiteres in * Innungen verwandeln. Len Sie doech die Handwerker eclber die Probe darauf machen. Jn namentliher Abstimmung wird die Streihung mit 170 gegen 126 Stimmen verworfen. Darauf wird die weitere Berathung vertagt, da dic Sozialdemokraten die in einer besonderen Vorlage enthaltenen Be- fl iber die Konfektionsarbeiter in die Handrverker-

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Preußischer Landtag. Herrenhaus. ng vom 23. Juni 1897. stehen lediglich Petitionen. ermeister Veltman- Aachen berichtet namens mission über die Petition der evangelischen zu Dortmund um Zurücknahme eines 2 der geistlihen, Unterrichts: und iten, nah welchem die endgültig an- en die Stellung als sogenannte System- : memen erh und der Königliche Kreis-Schul- atm 52 tem Citungen der Schulkommission (des Schul- Dre) bimzacgeogen werden sol. Die Kommission des Faufu® lzamtaagt der Staatsregierung zur Be- 2UDTQOCAT i Geiennor DfEerRzgieeengE-Natb von Bremen tritt dem Kom- néftuntantzag artigege: Der deanibrue@te Einfleß der Kommunal- wang fe Se gelte Begründung. Jn Dortmund be- täanter Sue olitishen Gemeinde nihts zu iWrifren Jür. Mad Fntwidelung, welde mit dem [ tadt aud die Schulverbältnisse dori arf fta, : Minister getroffene Neuregelung morwmend: gema Su? 20m Pfeil«Gawédeorf bält die Angelegenkbeit für ebenso vi a Ema un tezatragt, um ju verbindern, daß eventuell im Trag duefSliafe, der ta Haus spêter lieber niht angenommen

Jldite, dir SmidZnefung ter Detiticn an die Kommission bebufs Gr-

frizung net game Berit.

Ober-Bürgermeifter B «Breslau: Man sollie doch den Gemeiner unt tem Lazse die Gesechetstzlle nachweisen, welche die Tezierng armädßtige, tüe Geftzhende Zuständigkeit der Kommunen ir: foliee Weise pu dbecinträdtigen. Es bandle sd nidt um Drätenftone:r ler Siithtz, foude um Befugnisse, die sich auf gemeine Amdreßè gründetza und auch speziel durch das SróulinufißiSyefes vem 1872 nidt aufgebcben seien. Nirgends verde: ür den Gefezer oder Schulreglements die Behörde als Auf- itänitans über die Séuldevutationen gesetzt. Der Superintendent tz: Dez lie Sdulinfpektor könne in der Deputation seine Tntägr feln, aüer Zuonfurrierend mit der Deputation Anordnungen j: treffeen;, fi ar nößi Leredtigt, so lange das Gesey nit biogäntert: sti. Tiefe fortgeseßten Eingriffe tes Minifters in die fomwtemnvezrfiätriffe auf tem Gebiete des Schulwesens seien nur getignti, dier Sabittenoaltung und die Freudigkeit der Mitwirkung m Serfriberr ar verZimnez. Ina terfelden Richtung liege ein Eclaß E Vinifttr# Tir EreSiau. ir tem angeordnet werde, daß in die Depu-

j in Sire 2ntretar fofle. Wie folle das gesheben, da man ttiveoröndcer Gt paingerx fönne, bestimmte Personen

zt rist Zu& s# fir nocmaler Zuftand, wenn derartiges obne etri Tuttdige 30: der Verwaltung angzordnet werde. Aufsi@t e Nécroodtimg girger df tucäweg turdeinander. Mit \olden tuts ter zar mr Fetmfderßeit. In den großen Städten êr: orr Turi Sul ur gart tos Leiftzn, was die Sul:

utationen leisten könnten. Alle neueren Erlasse, foweit sie mit O pu al) Landrecht bezw. mit der Verordnung von 1811 über die Schuldeputationen im Widerspru steben, seien ungeseßlih.

Ober-Bürgermeifter Struckmann - Hildesheim hält dem Grafen Pfeil entgegen, daß die Kommission über die Petition in zwei Sitzungen berathen und ihren Beschluß einstimmig gefaßt habe. Die Sache fei also {on sehr gründlih erwogen, und es wäre sehr be- dauerlih, wenn das Haus die Entscheidung aussfeßzte. ah des Redners Ansicht seien die „Gemeinden“, von denen das Schulaufsichts-

ese \prehe, keineswegs Gel die politishen Gemeinden, fondern alle

hulgemeinden. Jenes Geseh sei doch niht gegen das Schulauf- sihtêrecht der Gemeinden, fondern gegen das der Geistlichkeit gerichtet gewesen. In Dortmund bestehe zwischen dem Kreis-Schulinspektor und den Schulinspektoren noch die Zwischeninstanz der Beztirks-Rektoren, welche die städtishen Verwaltungs- und Aufsichtsbefugnisse wahrnehmen. Diese Bezirks-Rektoren solle die Stadt ent qo Inspektoren von je nur einer Schule machen, so. verlange es der Minifter. Ohne die Stadt auch nur zu bören, werde ihr hier eines ihrer Rehte genommen. Das könne aub das Herrenhaus nit billigen. : :

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler: Die Bestimmeüngen des Nllgemeinen Landrehts engen die Gemeinde viel weiter ein, als die jüngsten Erlasse. Die Ministerial-Jnftruktion von 1811 war ein großes Entgegenkommen gegen die Städte. Bei gutem Willen ist auch ein harmonishes Zusammenwirken verbürgt, nicht aber dann, wenn die Schuldeputationen, wie es in Breslau geschehen ift, an den Minister einfach schreiben : „Nein, das thun wir niht*. Lassen Sie den Éleinlichen Kompetenzstreit und reihen Sie der Behörde zur praktischen Ge- ftaltung der Verwaltung die Hand! In Dortmund liegen die Ver- bâltnisfie kcineêwegs fo, wie Herr Struckmann es dargestellt. Die Stellung der Bezirks-NRektoren zum Schulvorstand is nicht geändert worden; es hat lediglich jedes größer aus8gestaltete Schulsy tem feinen eigenen Rektor erhalten. Neben dem geistlihen Schulinspektor war dann freilich für den Bezirks-Rektor und Schulrektor als Aufsichts- inftanz kein Plaß mehr. Die Neuordnung bat somit eine höchst wünschenswerthe Vereinfahung der Instanzen herbeigeführt. :

Ober-Bürgermeister Westerburg- Cassel glaubt, daß dur die Debatte der Sachverhbalt so aklärt sei, daß der Annabme des Kom- missiontantrags nichts im Wege stehe. Um die Frage der Zweck- mäßigkeit bandle cs si nit; Gegenstand der Beschwerde sei, daß die Regierung einseitig den befehenden Rehtszuftand durch Dekret geändert babe. Im Kultus-Ministerium fei offenbar die Auffaffung vor- berrshend geworden: Es existiert kein S{ulgeseß, ergo können wir beliebig dekretieren. Das dürfe so nicht weiter gehen. Jn diesem Sinne ei die Annahme des KommifsionLantrages geboten.

Nach Ablehnung des Antrages des Grafen Pfeil gelangt der Kommissionsantrag zur Annahme. | :

Ueber die Petition des Vorstandes des rbeinishen Landgemeinde-

empfänger- Vereins um Regelung der Reliktenversorgung der Land- ge neindeempfänger der Rheinprovinz und um Gewährung der Pensions- berechtigung berichtet Ober-Bürgermeister Struckmann- Hildesheim. Die Petition soll nach dem Antrage der Petitionëkommission der Re- gierung als Material überwiesen werden. Das Haus beschließt dem- gemäß. Der Rektor Lienenklaus in Osnabrück und Genossen petitionieren um gesecßlide Regelung der Gehbaltäverbältnifse der Leiter, Lebrer und Lehrerinnen an den &fentlihen böhcren Mädchenshulen. Auch diefe Petition wird nach dem Antrage der Petitionskommission der Re- gierung als Material überwiesen, ebenso die Petition des Rektors Kunkel in Krefsen a. O. und Genoffen um geseßliche Regelung der Besoldunaëverhbältnifse der Lehrperfonen an Mittelschulen.

Die Magistrate von Hannover und Hildesheim petitionieren um Aufhebung des Beitrittszwanges der größeren Städte zu den Ruhegehaltskassen für Volkss- schullehrer und um en tvar Korrektur der Geseßgebung. Diese Petition soll nah dem Antrage der Petitionskommission ebenfalls als Material der Regierung überwiesen werden.

Ein Antrag Struckmann auf Ueberweisung zur Berück- sichtigung findet nicht die genügende Unterstüßung.

Ober-Bürgermeister Struckmann - Hildesheim: Das Haus hat bei der vorjährigen Berathung analoger Petitionen von Magdeburg, Breêlau u. \. w. die Erwartung ausge)prochen, daß die Regierung in eine ernste Prüfung des Materials eintreten werde: die Regierung ift vielleicht bereit, vorab in dieser Beziebung Auskunft za geben.

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler: Diese Erbebungen finden ¡weckmäßiger Weise erst dann statt, wenn das neue Lebrerbesoldungs- gescy durchgeführt ist. Daß die rehnerishen Grundlagen des Geseßzes nicht angezweifelt werden können, steht wobl fest.

Ober-Bürgermeister Schnei der« Magdeburg bestreitet letzteres. Irgendwo müsse ein großer Fehler in diefer rehnerishen Grundlage fteden. Manche Gemeinde babe jeßt 1000/0 mehr als früher zu zablen. Die zugesagten Erwägungen sollten do v:cht bald angestellt und die Resultate den Gemeinden mitgetheilt werden. Für Magde- burg beträgt der Unterschied 38 000

Ober-Bür ermeister Struckmann beantragt, zu beschließen, die Fetios der Regierung als Material für die in Avésiht gestellte Aenderung der Geseßgebuug zu überweisen und die Regierung um Mittheilung der Ergebnisse der baldmöglih| vorzunehmenden Er- bebungen zu ersuchen.

Ministerial-Direktor Dr. Kuegler stellt richtig, daß er eine Aen- derung des Gesetzes nicht unbedingt in Aussicht gestellt babe.

Ober - Bürgernieister Bender- Breslau: Die @ößeren Städte baben von Jabr zu Jahr eine größere Differenz zuzuzablen : von einer allmähblihen Ausgleichung ist also keine Rede, die Ungeretigkeit bleibt besteben, wenn sie au durch das Lebrerbesoldungtgesetz in ihrem Effekt vermindert werden wird. Richtige Rehnung muß man doch wenigstens von den Gesetzen verlangen. Die vorjährige Kritik, die das Herrenhaus in diesem Punkte geübt bat, ist wahrscheinli die Veranlassung gewesen, daß die Regierung in Breskau für dieses Jahr den Plan für die Vertbeilung der Beiträge zu den Ruhegehaltskassen weniger dursihtig aufgestellt bat.

Ministerial-Direktor Dr. Kuegl er weist diese Unterstellung ent- schieden zurück, während Ober-Bürgermeister Shneider- Magdeburg den Ausführungen von Struckmann und Bender voll beipflictet.

Nachdem Ober-Bürgermeister Bender ih nochmals gegen den Regierungskommissar gewendet und bestritten hat, daß er der Breslauer Regierung einen Vorwurf habe machen wollen, und Ministerial-Direktor Dr. Kuegler auf seine vorsährige, nicht wider\egte Rede über die Zahlengrundlage des Geseßes verwiesen hat, wird der Antrag Struckmann angenommen.

Schluß 5 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 1 Uhr. (Vereinsgeseß.)

Haus der Abgeordneten. 9. Sißung vom 23. Juni 1897.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend dic Zwangsvollstreckung aus Forderungen landschaftlicher (ritterschaft- licher) Kreditanstalten.

Abg. Dr. von C uny (n1.) beantragt die Ueberweisung der Vor- lage an eine Kommission, weil er, obwobl nit prinzipieler Gegner der Vorlage, doch verschiedene juristishe Bedenken gegen Einzelheiten habe. Um diese des Näberen erörtern zu können, wünsche er die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

__ Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein:

Meine Herren! Ich beabsichtige nicht, den Versu zu machen, die juristishen Bedenken des Herrn Vorredners hier im Plenum des Haufes zu widerlegen; ih glaube, es würde das den Wünschen des hohen Hauses nicht entsprechen und würde die Verhandlung nur ver-

zögern. Nachdem eine große Zahl juristisher Bedenken erhoben ift, scheint es wir richtig zu sein, die Angelegenheit einer kommissarischen Prüfung zu unterwerfen. Ih möchte aber bitten, daß, abweihend von dem Antrage des Herrn Vorredners, die Angelegen, beit zur Prüfung an die Justizkommission verwiesen werde, die ja für diese Prüfurg an \sih zuständig sein würde. Es würde dadur vermieden, daß ein voller Tag verloren wird, der erforderli sein würde, um die vierzehngliedrige Kommission zu wählen und zu kon, stituieren.

Meine Herren, ich beshränke mich im übrigen auf einige allge- meine Bemerkungen. Die landwirthschaftlihe Verwaltung erkennt die Förderung des NRealkredits durch öffentlihe Kreditinstitute alg eine ibrer wesentlichsten Aufgaben, um der s{wierigen Lage der Landwirthschaft in der gegenwärtigen Zeit aufzuhelfen. Meine Herren, in dieser Richtung sind eine große Zahl von Maßnahmen seitens der [landwirthschaftlichen Verwaltung ergriffen, theilweise bereits ausge- führt, theilweise in der Vorbereitung begriffen, die einmal die ganze

Verwaltung dieser öffentlihen Kreditinstitute betreffen, namentli

aber auch den Zweck verfolgen, den Kreis derjenigen, die aus diesen öffentlichen Kreditinsltituten Darlehne entnehmen können, auch auf den mittleren und kleineren Grundbesiß zu erweitern. Gerade der Um- ftand, daß das geschehen ift, maht es mit nothwendig, daß die Ver- waltung der Kreditanstalten besser und selbständiger organisiert werde, als das bisher der Fall ist. Diesen Zweck verfolgt besonders auch die gegenwärtige Gesctzesvorlage. Je größer der Kreis der Darlebensnehmer bei den öffentlihen Kreditinstituten i, um so häufiger treten Fälle ein, in denen das Kreditinstitut ge- zwungen ist, im Wege der Zwangsvollstrekung die \chuldigen Beiträge einzuziehen, die gewährten Darlehne zurückzuziehen. Da ist es nothwendig, um Gerichtskosten zu vermeiden, nun das weitläufige Verfahren nit eintreten zu lassen, was dur das Ar- geben an die Gerichte eintritt, die Einrihtung zu treffen, die, wie ih bier ausdrücklich bervorbebe, bei einer großen Zahl preußischer Land- schaften und anderer öffentliher Kreditinstitute, beispielsweise bei der Kreditanstalt in Hannover, theils dur statutarische Bestimmungen {on besteht, die theils auf Gese, theils auf statutarishen Bestim« munxgen beruhen. Oeffentliche Kreditinstitute neueren Datums ent- bebren aber vielfa dieses Vorzugs. Auch bestehen öffentliche Kredit- institute, bei denen der Umfang der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckuna, der Zwangsverwaltung u. \. w. im äußersten Grade anfechtbarer oder zweifelhafter Natur ift.

Also das Gese beabsichtigt, denjenigen Kreditinstituten, welck{e die Rechte, die das gegenwärtige Geseß gewährt, bereits besitzen, die- selben zu belassen, sogar weitergehende Befugnisse aufreht zu erhalten. Andererseits bezweckt das Gesetz, Zweifel über die Zuständigkeit der öffert- lichen Kreditinstitute auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung zu beseitigen. Driitens if es der Zweck dieser Geseßgebung, êffentlihen Kredit- instituten, welhe das Recht der ZwangsvollstreckEung u. s. w. noch nit erworten baben, die Erwerbung solher Rechte zu ermöglichen. Es it aber nicht die Absicht, diefe Rechte in jedem Fall dur Gese oder generell durch Gefeß festzulegen, vielmehr oll das tur§ Saßzzungen geshehen,* für welche das gegenwärtige Geseß den Rahmen festlegt. Das if nah meiner Auffassung durhaus empfehlenswerth und zweckmäßig, weil die Verbältnifse in den einzelnen Kreditinstituten außerordentlich versciedenartiger Natur sind. Man kann also vi leiter den besonderen Einrichtungen der Kreditinstitute Rechnunz tragen, wenn der Weg der Geseßze8vorlage betreten wird.

Das ift im Greßen und Ganzen der Zweck dieser Vorlage urt ein Weg, der, wie ich glaube, von allen Parteien des Hauses g billigt werden kann: denn allseitig erkennt man an, daß die Lant- wirtbschaft gegenwärtig in einer sehr s{chwierigen Lage sich befindct und daß der Realkredit mögli billig, leiht und sier gegeben werden muß, und daß jede Einrichtung, welche dazu dient, diesen Zwcck zu erreichen, empfeblenêwerth ift. Jch glaube daher, daß bir im Hause kaum jemand gegen den Zweck des Gesetzes sein wird.

Nun kann i versichern, daß die juriftisGen Bedenken, die der geebrt: Herr Vorredner dargelegt bat, Gegenftand eingehender und sorgfälticnr Prüfung bei den verschiedenen Refsort-Miniftern gewesen sind. Unter der Vorlage steht auch der Name des Herrn Justiz-Ministers, der an de Ausarbeitung dieser Vorlage naturgemäß eixen hervorragenden Ar- theil genomnen hat. Ich würde in der Lage scin, desgleichen az# der Kommissar des Herrn Justiz-Minifters, {hon bier im Plenum die Bedenken, die bervorgehoben sind, vollständig zu widerlegen, namenilih auch das Bedenken, ob mit Einführung des bürgerlizr Rechts auch wieder eine Aenderung in diesem Gesetze nothwendig werde.

Ich entbalte mi, auf diese Fragen, we!che speziell juriftisdrr Natur sind, bier näher einzugehen; ih bitte das hohe Haus, die Ar- gelegenbeit an die Justizkemmission zu verweisen, und gebe mi der Hoffnung bin, daß cs mögli scin wird, noch in dieser Tagunç dat Gese zur Verabschiedung zu bringen, was zweifellos eine Woblthrt für den ländlihen Grundbeñt sein würde. (Bravo rets.)

Die Vorlage wird nah längerer Debatte, über die bereit gestern berihtet worden ift, an eine Kommission von 14 Mt gliedern verwiesen.

Es folgt die Beratung des Antrggs der Abgg. von Mendel-Steinfels (kons) u. Gen:

die Regierung aufzufordern, deb bieselbe

a. die amtliche Kontrole für alles zum sffentli&c:

kauf gelangende Fleisch is die Wege Leite-

b. für die Fleisdbeschau allgemein gúltige Vorschriften erlei -. im Bundetrath dahin wirke, daß im Autlard gei&laun: biere, sowie alle Fleishwaaen frembländiséen UrizzunÆ Kontrole bei uné ebenso wie die dz Früanbs® von Mendel-Steinfels (ou): Seit der Grimd Reis ift vieles für die Nobrungémittelfontrole gh. Bezug auf das Fleis besteh-n noch Lüden. Dir ails , obligatorisde Fleis if cine bringeste Fot rung in janitárer und vetlerigiirer Beziehung. Sn et meiîten deutsen Staaten, Batten, Whrttembero, Buer, Elsaß 2c., au in der preuß Dro Oefen Stafiaz, hdber wt bereits die obligatorise Fleisd42u, Die Handelbverträge zu unt graben, wie die freisicnige Prefie bebaurtet 1A nit ver Smet uniecrS Antrags. Die Flris&be bas o terizuige vornebmern Lafer, 27 Fleisch gewerbemäßig verwertbet, Lis Zl Adi mln m0 nit den Thierärzten füivertzagen, veus terex Jal rédi mi: a8 sondern besonderen Fleis aue1s, vie ¿4 wur BeÆfimviunc 2 VicbseuWen beitragen wen, Et wee fig genug intelgentc Pfr sonen Tur bilien Zed uten lofien, a Vetixung mit dez: obl torishen Sei Do zu Tonn eh v Vie vat orr Sciadt! iebversiherong gerralet 7etues; ea oi erwer fue baus Fcld Ti bei der Silaltung alé us, CGuoles, f ommiiffiomiür: 18

Landwirtbe baben sich in Versammlungen für diese Versicherung aus- gesprochen. Die Früfung dieser Frage darf aber nit allein der Veterinär- deputation, welche eine einseitige Körperschaft ist, überlafsen werden, es ns eine besondere Kommission dafür gebildet werden. Mit der Einführung der obligatorischen Fleischbeshau müssen zuglei ftrenge Vorschriften erlassen werden, welche die sahgemäße und gleihmäßige Durchführung der Fleishbeschau ermöglichen. Wie verschieden die Maßregeln jeßt sind, zeigen namentlich die {lesishen Verhältnisse ; in Neisse Eiben ¿. B. 1894 in den Schlachthäusern bei 18,5 °%/6 der Thiere Beanstandungen statt, in allen übrigen Städten des Regierungsbezirks Oppeln dagegen nur bei 3 bis 5%. Es fehlt eben an einheitlichen Vorschriften, damit nicht Fleisch, das noch zu verwertben ift, ganz ver- worfen wird. Jn Berlin geht das zweifelhafte Fleish in den Koch- apparat. Der Kochapparat bedingt eine Werthverminderung des Fleisches, aber das ist noch besser, als wenn es ganz ver- worfen wird. Wenn eine einzelne abgestorbene Finne vorgefunden wird, braucht doch nicht das ganze Thier verworfen zu werden. In gekochtem Zustande is es sehr wohl zu verwenden. Sehr wichtig für die Landwirthschaft und in s\anitärer Beziehung ift die Kontrole des fremdländischen Fleisches. Dieses muß demselben Verfahren unterworfen -werden, wie unser Fleis. Da wir das Aus- land nicht veranlassen können, dieselben Sicherheitsmaßregeln zu treffen, die wir haben, müssen wir selbst das eingehende Fleisch kontrolieren. Es ift nahgewtesen, daß das dâänishe Vich uns Seuchen eingescleppt hat. Das beste dânishe Vieh geht nit nach Deutsland, fondern nah anderen Ländern. Warum foll unser Volk das abgestandene dänische Fleisch unkontroliert genießen ? Was eirges{muggelt wird, eht in die Wurstfabrik und wird gefärbt, um ibm die Farbe gesunden leisches zu geben. In den Corned-beef- Büchsen geht das Cellar-Fleisch, die geringste Qualität, die auf unseren Shlachthöfzn einfah verworfen wird, massenhaft unkontroliert und wahrscheinlich von tukerkulosen Thieren aus Amerika bei uns cin. In amerikanischer Zervelatwurst sind în Mülhausen Trichinen gefunden worden. Der Bundesrath muß s{leunigft für die nöthigen Kontrolmaßregeln sorgen, und zwar müssen sowohl das frishe Fleis, als au die Präserven wi: das Büchsenfleish kontroliert werden, damit unser Volk vor Erkrankungen durch das amerikanishe Fleisch bewahrt bleibt. Unsere betimische Landwirths{aft ist im stande, unser Volk hinreichend mit gutem Fleis zu versorgen, wenn sie nur vor dem heftigen Shwanken der Preise und der Shleuderkonkurrenz des Auslandes bewahrt bleibt, damit sie sih im rechten Maße der Vi?bzuht widmen kann. Nehmen Sie unseren Antrag an, er dient dem Wohle unseres ganzen Volkes ! ; Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat durchaus zutreffend aus- geführt, daß es sich bei dem vorliegenden Antrage einerseits um sanitäre, andererseits um veterinäre Maßregeln handele. Daraus folgt, daß nicht allein der Landwirthschafts-Minister, sondern auh der Kultus-Minister, zu dessen Ressort die sanitären Fragen gehören, sehr wesentlich bei diesem Antrage betheiligt is. Ferner hat der Herr Vorredner durchaus zutreffend dargelegt, daß, wenn Maßnahmen auf diefem Gebiete ergriffen werden sollen, sie nur wirksam sein können und werden, wenn sie sih auf das ganze Reichsgebiet erstrecken. Daraus folgt alfo, daß, wenn die Maßnahmen wirklich ausgeführt werden follen, auch die Mitwirkung der Reichéregierung dabei noth- wendig ist. Deshalb, weil es sh um Fragen handelt, bei denen zwei Ressorts betheiligt sind, werden Sie es verständlich finden, daß ih, bevor ich cine Erklärung abzugeben in der Lage war, mich mit dem Herrn Kultus-Minister über die abzugebende Erklärung zu verständigen hatte. Aber auch die Königliche Staatsregierung hat ¿u dem vorliegenden Antrag Stellung genommen. Der materielle Inhalt dieses Beschlusses des Königlichen Staats-Ministeriums stimmt überein mit derjenigen Erklärang, über welche ich mich mit dem Herrn Kultus - Minister verständigt habe, und die ih mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten wörtlih verlesen werde. Sie lautet:

Die den Gegenstand des Antrags bildende Angelegenheit berührt ¿unähst zwar das Ressort des Herrn Kultus-Ministers, weil es si um Maßnahmen handelt, die zum Schuße der menshlihen Ge- sundheit vor allerlei Gefahren dienen follen. Da aber andererseits die Durchführung der beantragten Maßregeln in die landwirth- shaftlihen Verhältnisse tief einsGneidet und von wirthschafts- politisher Bedeutung ist, habe ih mich mit dem Herrn Kultus- Minister dahin verständigt, ca i ch den Standpunkt der König- li Staatsregierung kurz darlege.

Die Königliche Staatsregierung erkennt än, daß auf dem Ge- biete des Verkehrs mit Fleisch und Fleishwaaren Mißstände vor- handen sind, die der Abhilfe bedürfen. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen müssen, da das Deutsche Reih ein einheitliches Wirthschaftsgebiet darstellt, gleihmäßig in ganz Deutschland er- griffen werden.

Die unerläßlige Grundlage hierfür bildet die allgemeine Fleischbeschau. Das Könïglihe Staats-Ministerium hat dahcr beschlofsen :

„Diese in Preußen möglih\t bald einzuführen und gleit-

¡eitig bei dem Herrn Reichskanzler dahin zu wirken, daß auch

diejenigen anderen Bundesstaaten, die noch keine obligatorische

Fleishbeschau haben es handelt sid) im wesentlichen um einige

norddeutshe Staaten —, in gleiher Weise vorgehen.“ (Bravo! rets.)

In Preußen soll die obligatorishe Fleishbeshau im Wege der Polizeiverordnung, wie es bereits für die Provinz Hessen - Nassau und andere Bezirke mit gutem Erfolge geschehen ist, geregelt werden. Ich kann nur dringend anheimgeben, in dem Provinzialrath bezw. Bezirksaus\chuß dahin zu wirken, daß diese Verordnungen so schnell als mögli zu stande kommen, andernfalls würde der Weg der Gesetzgebung zu beschreiten sein.

\Bravo! rechts.) Sobald die obligatorische Fleishbeschau für das für den Verkehr bestimmte Fleish u. \. w. im Inlande durchgeführt ift, oder sobald wenigstens ihre Dur(hführung gesichert ist, wird die nöthige Grundlage gegeben sein, um der Ein- führung von Kontrolmaßregeln für die aus dem Auslande eingehenden Fleischwaaren näher zu treten und bei dem Bundesrath weitere Anträge zu stellen.

Bravo! rets.)

Meine Herren, lch enthalte mi, auf die speziellen Darlegungen Æ Herrn Vorredners näher einzugehen, und beschränke mi auf dic gemeine Bemerkung, daß, fowelt i den Darlegungen habe folgen Ennen, sie im wesentlichen mit melnen persönlichen Anschauungen Werzinftimmen, und daß bie statistishen Angaben, soweit ih ® der Lage war, sle zu kontrolleren, denjenigen ftatistiscen An- En entsprehen, dle au mir vorllegen. (Bravo! rets.) = allgemeine Flelschbeshau ist bereits welter ausgeführt, als der = Vorredner annahm, Wenn es im ufe der Debatte noth- dig fein würde, wilrde lh darlegen können, daß sle im wesentlichen mr Ausnahme vom Könlgreid Sawidsen und Großherzogthum Olden-

burg und einiger Theile Preußens fast schon im ganzen Deutschen Reiche bestebt. (Bravo! rets.)

Abg. Ning (kons.) bringt verschiedene Klagen vor. Er bedauert u. a., daß die Mitwirkung der Landwirthschaft bei den Preisuotierungen an den Märkten troß des Landwirthschaftskammergeseßes noch nicht griegent sei. Die Besichtigung der Pferde finde immer noch zur

estellzeit statt, in der die Pferde gebraucht würden. Redner kommt au auf den Fal des Thierarztes Arnons zurück und beklagt si, daß bei dem Prozesse keine Zeugen geladen worden feien. Die Er- klärung des Ministers bezügli der zukünftigen obligatorischen Fleisch- beschau fei erfreulich; die deut|che Landwirthschaft verlange nur gleiches Licht und gleihe Sonne mit dem Auslande. Gegenüber den Dänen solle man keine Rücksicht walten lassen, sie seien uns immer feindlich gesinnt. Redner erzäblt ein Erlebniß aus Kopenhagen gelegentlich der Anwesenheit der französishen, nah Kronstadt fahrenden Flotte.

Geheimer Regierungs-Rath Conrad: Ich nehme ax, daß der Abg. Ring mit feiner Bemerkung über die Betheiligung der Land- wirthschaft bei | fit qetcibibing «f der Regierung keinen Vorwurf hat machen wollen, fondern nur eine Auskunft wünschte. Ueber die nah § 2 Abs. 4 des Landwirtbschaftskammergeseßes vorgeschriebene Mit- wirkung der Vertreter der Landwirthschaft bei der Verwaltung der Märkte {weben zur Zeit Berathungen im Ministerium; wir werden uns demnächst in einer Versügung an die Landwirthschaftskammern mit den Vorschlägen wenden, - die wir zu machen haben. Die Land- wirtbschaftskammern sind zu Aeußerungen aufgefordert worden, wie sie sich ihre Mitwirkung bei der Verwaltung der Viehmärkte denken. Die Aeußerungen sind eingegangen, und es wird zur Zeit eine Denk- schrift darüber ausgearbeitet. Es wird namentlich geklagt über das Ueberwuchern des Zwischenhandels, das Kautionswesen, das Kredit- system, das Fehlen des Handels nah Lebendgewicht. Zur Beseitigung des Borgsystems ist eine Viehabrehnungskasse empfohlen worden. Um alle diefe Wünsche zu befriedigen, müssen wir den Weg der Gesetzgebung beschreiten.

f Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein:

Meine Herren! Ich bitte um Entschuldigung, wenn ih infolge einer kurzen Bemerkung des Herrn Abg. Ring über den Fall Arnons genöthigt bin, nochmals zu dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen. Ih thue das einmal auf Wunsch des Herrn Regierungs-Präfidenten in Oppeln, und andererseits, um Auskunft darüber zu geben, welche Schritte seitens der Königlichen Staatsregierung infolge des hier im Hause von den Herren Atgg. Gamp und Ring angeregten Wunsches, ih möôge auf den Herrn Justiz-Minister eine Einwirkung in der Sache versuchen, geschehen sind. Meine Herren, ih habe eine meiner früheren Darlegungen, wenn dieselben im stenographischen Bericht derzeit richtig wiedergegeben sind, zu berihtigen. Der Herr Regierungs - Präsident in Opp.ln hat seiner Zeit bei mir nicht beantragt, es solle der Kompetenzkonflikt in der Angelegenheit erhoben werden. Es ist das unrichtig, und wenn ih das wirklich gesagt haben sollte, so beruht das auf einer nicht genügenden Er- innerung dessen, was in den Akten stand. Die SaŸhe lag folgender- maßen. Der Herr Regierungs-Präsident berichtete, daß allerdings na seiner Auffassung der Kompetenzkonflikt in dieser Frage zulässig sei, daß er aber glaube, daß es nicht rathsam sei, nachdem ih bereits erklärt habe, ih wünsche, daß durch eine Zivilklage die Sache klar gestellt werde, daß der Kompetenzkonflikt erhoben werde. Nun legte ih dar, ih sei materiell mit dieser Ansicht des Herrn Regierungs- Präsidenten nicht einverstanden, ih halte die Frage, ob der Kompetenzkonflikt zulässig sei, mindestens für zweifelhaft, habe aber keinen Anlaß gehabt, eine Entscheidung über die'e Frage zu fällen.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Gamp hier dargelegt, daß er glaube, wenn zwar offiziell der Herr Regierungs-Präfident in Oppeln auf den Herrn Staatsanwalt niht eingewirkt habe, doch wahrscheinli ih glaube, das waren seine Worte beim Biere die Sache besprohea, und infolge defsen der Staatsanwalt ein- geschritten fei. Jch habe festgestellt, daß in etwa zwei Jahren über- haupt kein Verkehr zwishen dem Staatsanwalt, der hier mitgewirkt hat, und dem Herrn Regierungs - Prasidenten stattgefunden hat, sodaß also die JInsinuation, als habe der Herr Staatsanwalt und der Herr Präsident, gegen die dem Herrn Präsidenten in Oppeln ertheilte Anweisung, durch private Einwirkung etwas Anderes ausgeführt, als was dem Herrn Regierungs-Präsidenten auf- getragen war, absolut unrichtig ift.

Meine Herren, ih habe dann feslstellen können, daß der Herr Staatétanwakt nit auf Anweisung des Herrn Justiz-Ministers in die Privatklage eingegriffen hat. Der Herr Justiz-Minister hat den Herrn Staatsanwalt neu?rdings angewiesen, in dem weiteren Verlauf der Sache sich jedes Einwirkens auf die Sache zu enthalten, und der Herr Staatsanwalt hat seinerseits bei dem Verfahren zweiter Instanz sih jeder Einwirkung enthalten.

Sqließlih noch eine Bemerkung: Sollte wirklih, wie Herr Ring mir eben mittheilt, zu meinem Bedauern (Bravo! rechts) die Zeugenvernehmung in diesem Fall nit eingetreten sein, so ist das niht mein Verschulden ; denn ih habe den Herrn Justiz-Minister, an- geregt durch Herrn Gamp, ausdrücktlich gebeten, er möge auf das Gericht, wenn er es für zulässig erachte, cinwirken, daß das Gericht zweiter Inst anz nunmehr die Zeugenvernehmung eintreten lasse, um Klarheit in die Sache zu bringen, habe allerdings dem Herrn Justiz-Minister mündlich erklärt, daß ih persönli zweifelhaft sei, ob der Herr Justiz-Minister in der Lage sei, diesem Wunsche zu entsprechen, da der Herr Justiz-Minister zu einer solhen Einwirkung auf den Richter erster oder zweiter Instanz in einer Privatprozeßsah: kaum zuständig sein werde. (Sehr richtig! links.) Und so ist denn auch die Erklärung des Herrn Justiz-Ministers ausgefallen, der mir erwidert hat, er bedauere, meinem Wunsche nicht entsprehen zu können. Mündlih meinte der Herr Justiz-Minister: er verkenne nicht, daß nah Lage der Sache es erwünscht sei, wenn das Gericht aus eigener Jnitiative sih veranlaßt sehen werde, durch die Zeugenvernehmung Klarheit in die Sache zu bringen; aber dahin einzuwirken, halte sich der Herr Justiz-Minister niht für berechtigt. Diese Mittheilung habe id machen zu follen geglaubt, um die Stellung der Staatsregierung, meine Stellung und die Stellung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu der Angelegenheit und zu ihrem ganzen Verlauf klar zu stellen, und um jeder Miß- deutung vorzubeugen, als habe ih hier einerseits öffentlich dem Herrn Arnons empfohlen, die Privatklage zu erheben, andererseits

direkt oder indirekt aber dahin gewirkt, daß dieser Privatklage nur ein *

formaler, kein materieller Abshluß gegeben werde. Ich bitte noch- mals um Entschuldigung, daß ih das hohe Haus mit der an si ja mehr oder weniger geringfügigen Angelegenheit wiederholt zu befassen genöthigt worden bin; es war aber niht zu umgehen, die Sahlage klar zu stellen; hoffentlih is dies das leßte Mal gewesen, daß der Fall Arnons hier im Hause besprohen wird. (Bravo !)

Abg. Graf von Hoensbroecch (Zentr.) tritt für die Einfüh- rung ber gleihmäßigen obligatorischen Fleischbeschau ein und weist be-

sonders auf das amerifanishe Pökelfleisch bin, das mit Borsäure be- handelt werde, die zwar den äulnißprozeß verdecke, ihn aber nit verhindere. Diese Frage sei für die Landwirthschaft des ganzen Reichs von der höhsten Bedeutung und müsse voa allgemeinen Gesichts- punkten, niht vom provinziellen Standpunkt aus beurtheilt werden ; es gebe feine provinzielle agrarisch- Frage, sondern nur eine allgemeine deutshe agrarishe Frage, und Alle müßten zusammenstehen und könnten der Regierung für ihre Erklärung nur dankbar sein.

Abg. Jansen (Zentr.) wünscht baldige Aufklärung darüber, E gerade in Neisse die Zabl der Beanstandungen von Vieh so groß ist.

Abg. Ring meint, h auf den Provinzialmärkten in Städten von mehr als 5900 Einwohnern durch eine neue Marktocdnung vor- geshrieben werden könne, daß die Marktkommission aus einem Ver- treter des Marktes, einem Landwirth und einem Händler gebildet werden müsse. Dann könnten au dort offizielle Preise notiert werden. Dem Herrn Landwirthschafts - Minister danke er für seine loyale Haltung im Falle Arnons.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) bemerkt, daß kein Sachverständiger gezwungen werdea könne, das Amt als Notierungskommissar zu über- nehmen, und daß es die Kompetenz tes Ministers überschreiten würde, die Städte einfah anzuweisen, eine Notierungëskommission zu bilden. Mit diesem Vorschlage werde man zu keinen Notierungen kommen.

Abg. Dr. Hahn ist der Ansicht, daß man mit diesem Vorschlage \{neller zum Ziele komme, als wenn na langen Enquêten erst der Weg der Geseygebung beschritten werde. Die Mißstände an den wenigen großen Märkten, wo der jüdishe Handel den christlichen überwiege, könnten nur gebessert werden, wenn auÿ die kleinen Märkte mehr Einfluß erhielten. Gegen die Börse gehe die Negie- rung boffentlich jeßt energisch vor; Alle, die an dem Börsengese mit- gearbeitet haben, seien noch heute der Ueberzeugung, daß damit das Richtige getroffen worden sei. In den Lebensmittelpreisen müsse möglichste Stabilität herrschen.

Abg. Ring bestreitet, daß der Minister niht berehtigt sei, eine solhe neue Marktordnung zu erlassen. Alle Anstrengungen der Börsenleute, wie erft jüngst in Breslau, wo eine Liste zum Ein- zeihnen für diejenigen herumgegangen sei, welhe in Zukunft Notizen niht mehr machen wollten, würden nihts nüßen und den Termin- handel nit wtederbringen. Auf freisinnige Wablagitation und die Einführung des Terminhandels laufe die ganze Entrüstung über die Verleßung der kaufmännishen Ehre hinaus. Wenn man aber Fd Cas frage, wer sie beleidigt babe, blieben fe die Antwoct

uldig.

Abg. Gotbein: Die Marktpolizei ist nicht Sache der Regie- rung, sondern der Magistrate. Notizen können die Landwirthe sich felbit machen, aber sie haben keinen Einfluß; in Stettin haben sie sich als fals erwiesen. Die Erbitterung über das Börsengeseg ift nicht nur bei den Spekulanten, sondern gerade bei den Effektivhändlern so groß, wie ich es niht für mögli hielt. ip

Abg. Dr. Hahn: Von einer Erbitterung in den Kreisen dek Effektivhändler ift keine Rede, diese sind froh, von dem Einfluß der Spekulanten befreit zu sein, welche ja die Schüßlinge der freisinnigen Partei sind. Es i} ein geschickter Trick der wenigen Spekulanten, es ea darzustellen, als ob die Ehre der ganzen Kaufmannschaft verleßt ]e1.

Ubg. Ning: Die brandenburgishe Landwirthshaftskammer wollte mit der Börse eine friedliche Vereinbarung über die Ausführung des Börsengesches herbeiführen, aber die Börse wollte nit, und daher sind die anarchishen Zustände gekommen. Wenn die Regierung die FSeenpalast-Versammlung und die Frühbörse {hon im Januar auf- gelöst hätte, wären wir shneller darüber hinweggekommen.

Abg. von Eynern (nl.): Die Herren werden noh selbst kommen und die Wiederaufhebung des Verbots des Terminhandels beantragen. Für das Verbot des Tecminhandels in Getreide sind au Getreide- bändler außerhalb Berlins gewesen, aber niht aus idealen Gründen, sondern weil sie so die unbequeme Berliner Konkurrenz los wurden. Die Erbitterung der Kaufleute is deshalb so groß, weil sie mit polizeilichen Chikanen verfolgt werden und unter die Aufsiht von Leuten gestellt werden sollen, die nichts davon verstehen und ihnen feindselig gesinnt siand. : :

Abg. Dr. Hahn: Die Zusammenkunft im Feenpalast verstieß do gegen das Reichsgesez. Es muß nun eben eine andere Form des Handels gefunden werden, der Terminhandel wird es nicht sein. Die Regierung hat das allgemeine N:ht gegenüber dem Handel wahr- zunehmen. Es muß die Konzentratioa des B andels verhindert werden, damit nicht die haute finance allein auss\chlaggebend ist.

Abga. von Eynern: Dann möthte ih Hercn Hahn fragen, ob der Provinzialhandel in Getreide ein bessecer geworden ift, nahdem der Terminhandel beseitigt ist. Auf die Wünsche des ‘hae Habn kommt es niht an; der Handel bahnt ih seine cigenen Wege. Die

cenpalast-Versammlung verstieß niht gegen taz Reichsgeseß. Herr

ahn ift wohl der einzige Sachverständige, der das meint. Der Handelsminister hat erklärt, daß das Ober-Verwaltungsgericht darüber cutsheiden solle. Es ist sehr bedauerlih, daß troßdem durh die Polizei ohne jede Prüfung ein néèues Recht geschaffen ist.

Abg. Dr. Hahn: Die Feenpalast-Versammlung war als Börse anzusehen und fiel daher unter das Reichsgeseg. Nur fehr wenige Sachverständige haven sie niht als Börse betrachtet. Der Handel sucht si allerdings seine eigene Bahn, und vom Großkapitzl kommen wir zum Syndikat und zum Monopol; aber es giebt noch eine Macht, die stärker ist, das ist der nationale Staat, der die Auswüchse des Handels bekämpft.

Abg. von Eynern: Die Auswüchse des Handels mögen beseitigt werden. Hoffentlich hilft H-rr Hahn auch bei der Be- seitigung der Auswüchhse im Handel mit landwirthschaftlihen Pro- dukten, im Pferdehandel 2c. Aber hier handelt es }fih um andere Fragen. Ich verlange keine Autoritäten, sondern die Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerihts. Di-se hat der Minister nicht ab- gewartet, fondern hat mit Zwangsmaßregeln eingegriffen, die ih immer mehr bedauere.

Damit Qu die Diskussion. Nach einem kurzen Schluß- wort des Abg. von Mendel-Steinfels, in welhem er dem Minister für dessen Erklärung dankt, wird der Antrag angenommen. y i i

Darauf erledigt das Haus noch eine Petition des Frei- herrn von Steinäcker in Lauban, betreffend Ansprüche aus einer Zwangsenteignung, durh Uebergang zur Tagesordnung.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Donnerstag 11 Uhr. (Petitionen.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Das Statistishe Jahrbuch für das Deutsche Reich bringt in seinem (18.) Jahrgang 1597 in gewohnter Uebersfichtlihkeit und Knappheit Nachrichten über alle diejenigen Gegenstände, für welche gleihmäßige und regelmäßige Zusammenstellungen für das Reich zu erlangen sind. Diesmal konnten auch die Ergebnisse der Berufs- zählung von 1895 berücksihtigt werden, über die in der Statistik des Deutschen Reichs nunmehr {on 3 Bânde, betreffend die Hauptergeb- nisse der Zählung für das Reih (Bd. 102), die Großstädte (Bd. 107) und die kleineren Verwaltungöbezirke (Bd. 109), veröffentlicht worden sind. Auch in anaderen Abschnitten, z. B. in denen über das Justizwesen, das Versicherungs8wesen, das Medizinal- wesen, sind Zusäße gemaht worden. Dur kleine Ein- sparungen an auderen Stellen ist es aber ermöglicht, daß der bisherige handlihe Umfang des Jahrbuchs, ca. 200 Seiten, auf dem seine Beliebtheit mit beruht, niht überschritten wurde. Die Karten- Beilagen sind in diesem Jahrgang besonders reihlih; sie betreffen den Anbau von Roggen, Weizen, Kartoffeln, die Verbreitung des Zudckerrübenbaues und der Zukerfabrikation, und ferner die Kriminalität der Bevölkerung nah Geschleht und Alter. Der Preis des Jahr-