1934 / 7 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9, Januar 1934. &. 4.

Gegenstand

2

a) Stielbonbons mit angestecktem Hakenkreuz,

b) Stielbonbons mit daran befestigten Ringen mit Hakenkreuz oder shwarz-weiß-rotem Schild

Zigarren- und Zigarrettentöter mit Hakenkreuz

Kissenbezüge aus Samt mit Symbolen der nationalen Erhebung und des deutschen Reiches

Reklamedrucksachen für die Fa. Möbel-Andrich in Dresden, auf denen das Hakenkreuz angebracht ist

Kissenbezüge aus Samt mit Symbolen der nationalen Erhebung und des deutschen Reiches

n » " Auswweistaschen aus Zelluloid mit Hakenkreuz in roter Farbe Lesezeichen aus Zelluloid in Form eines Hakenkreuzes Fähnchen als Nadel, s{chwarz-weiß-rot, mit und ohne Hakenkreuz Fahnennagel mit Adler auf Eichenkranz sigend, in dem sih ein

Hakenkreuz befindet (\ymbolisiertes Hoheitsze Stahlhelm am unteren Ende | R a) Manschettenknöpfe, Silber, mit s{warzem Hakenkreuz und rotem SA.-Zeichen, b) Ring mit Hakenkreuz, durchbrochen, c) Ring ohne Email mit kleinem Hakenkreuz

Hersteller 8

Unzulässig. F. Windschuh, Zuckerwarenfabrik

Eduard Anders, Goldschmiedemeister Helbig & Winkler

Gottlieb Seibt

Hermann Naumann

Kurt Clemenz

Josef Klenert

W. Arthur Müller

Walter Seiß, Folien- und Flitterfabrik

Th. Kloß Odenwald

Schmidt-Staub & Cls,;

Thermometer, oberhalb der Skala Bild des Reichskanzlers Adolf Hitler, unterhalb ein Hakenkreuz

Berlin, den 5. Januar 1934,

Dor Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. YJ. A.: Haegert.

Buch- und Kunstdruckanstalt Albin Rache

Gustav Keßler, Thüringer Glasinstrumenten- fabrik

Herstellung8ort

4

Kronach

Dresden

Ebersbach

Dresden

Neugersdorf u

& Dresden

Pforzheim

Schmledefeld a, Rennstelg

————_ |

Entscheidendé Behörde

5

Reg. von Oberfranken und Mittel- franken, Ansbach

Kreishauptmannschaft Dresden- Bauyhen

Polízeidirektion Pforzheim

Reglerungspräsident Erfurk

Tag und Zeichen z der Entscheidung

6

14. November 1933 Nr. 2275 b 383

2. Dezember 1933 W M: IL E 466/33 18. November 1933 WM: IIE 437/33 27, November 1933 W M: II E 488/33 20. November 1933 WM: II E 440/33 20. November 1933 W M: IL E 439/33 20. November 1933 W M: II È 438/33 18, November 1933 W M: II E 436/33 18, November 1933 W M: II E 73/33 27. November 1933 WM: IT E 431/33 25, November 1933 WM: ILI E 389/33 19, Dezember 1933

L, Januar 1933

r, 3767 I P

Der Herr Reichspräsident hat den Kaufmann Frig B i l - finger zum Konsul des Reichs in Lobito (Angora) ernannt.

: Der Herv Reichspräsident hat den Fabrikleiter und bis- herigen Konsularagenten Willy Erkelenz zum Vizekonsul des Reichs in Tammerfors (Finnland) ernannt,

Der Ministerialrat im Reichspostministerium Höpf«- nex it zum Ministerialdirektox ernannt worden. s Der Dr. Greve, ist gestorben.

über Beschränkung der Herstellung von Wäscheknöpfen,

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs- . Tartellen vom 15. Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 188) ne ih U

(1) Bis zum 31. Dezember 1935 ist es verboten, die Herstellung von Wäscheknöpfen neu aufzunehmen oder die Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmen für Wäscheknopfherstellung zu erweitern Nr.

- (2) Wäscheknöpfe im Sinne dieser Anordnung sind Stoffwäsche- knöpfe mit eingeseßten Desen, Zweiloch-Zinkknöpfe, gedeckt oder Z Ungedeckt,

Jch behalte mir vor, des § 1 zu bewilligen und die Anordnung jederzeit aufzuheben.

i ata 6 Ee Q : y Wer einer Vorschrift des 8 1 zuwiderhandelt, kann durch poli-

eilichen

er Vorschriften angehalten werden. Er witd vom Kartellgericht 08 elner Drdnungsstrafe bestvaft, wenn ih es beantrage. ck—tonungs|trafe wird in Geld festgeseßt; ihre Höhe ist unbegrenzt.

Die Kraft.

Berlin, den 4. Januar 1934.

zur Marktregelung auf dem Gebiete von viereckigem

Auf kartellen vom 15. Juli 1933 (RGVl. [ S. 488) ordne ich an:

E 8 1, den Oberverwaltungsg ) Die Hersteller von viereckigeim Drahtaefle S 2) werde E e gein Drahtgeflecht 2) werden \hlossen, soweit sie bei bande nicht bereits angehören. (2) Die angeschlossenen Pflichten, Verbandes der mir vorgelegten Fassung ergeben.

dem

bänder.

J behalte mir vor, von dem Voerty ee ; {hende Regelungen zu treffen, en Dertrane (9-4 da

Die Verbandsmitglieder tra ie Koste i f notwendig werdende Aufsichts maßen die Kosten, die durch etwa werden von mix endgültig festgeseßt.

se Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in

außer

Präsident dex Oberpostdrektion Koblenz,

——.

Anordnung

Diese. Anordnung tritt am Tage Der Anschluß des § 1 tritt mit A

erstattete Kosten können wks öffentli bgabe: zogen hs ste ffentlihs Abgaben eingezogen

8 3.

Bekanntmachung,

Auf Grund von Abschnitt [11 Nr, 3, Abs, 2 der Verord- nung zur Devisenbewirtschaftung (Richtlinien füx Devisen-

ihrer Verkündung în Kae

des § 1 _ Ablauf des 30. September 19

Kraft, soweit die Vorschrift niht vorher aufgehoben wird.

Berlin, den 8. Januar 1934,

Der Reichswirtschaftsminister. De ASDL Ss

zu

bewirtshaftung) vom 23. Juni 1932 ih an, daß der Grundbetrag der all für die Wareneinfuhx im Monat

4 | glei ländern schnitt ITT Nr.

bringen. Berlin, den 8, Fanuar 1934.

(RGBl. 1 S. 317) ordne emeinen Genehmigungen e l ebruar 1934 nur bis zur N von 50 % in Anspruch genommen werden darf. Das e gilt für den Grundbetrag der Ausländern und Saar=- erteilten allgemeinen Genehmigungen nach Ah- 5—8 der genannten Richtlinien, Derselbe Kürzungssaß ist auch bei Erte

j ilung von Einzel- genehmigungen nah 111/4 der Richtlinie

n zur Anwendung

Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung.

Waldeck.

Vom 4. Januar 1934,

L

Jn der Zeit vom 1. bis 31, 12. 1933 von dem genehmigte öffentlihe Sammlun (Vgl. RdErl. v. 3, 3, 1933

Preußen.

gen und Vertriebe

Preuß. Staatskomm

von

issar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken. IV W 6000a/3, 3, MBliV. I S. 269.)

E

Lfd.

Name und Wohnort b des Unternehmers

Wohlfahrtszweck

Zu fördernder

2

Geltungs-

dauer | bereich

Genehmigte Werbeformen

3

4 | 5

6

mit oder ohne Zinkeinlagerung odex mit Nickelrand.

g 9. T

Ausnahmen von den Beschränkungen S8:

ivang nah Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung

Die

& 4.

Kolonialkriegerdank Berlin W 35, Potsdamer Straße 97

Verein „Freunde der Taub- stummen Jedide Zlmim“/ Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 19/20

Zugunsten seiner saßungs- mäßigen Aufgaben

Zugunsten der Fsraelitischen Taubstummenanstalt für Deutschland zu Berlin- Weißensee ;

31, 3, 1934

28, 2, 1934

bis zum Preußen

foloniale

bis zum Preußen

fann.

Vereins an

Sammlung von Geldspenden durch Versand von persönlich gehal» tenen, nicht vervielsältigten Wer- beschreiben an Persönlichkeiten, bei denen ein Jnteresse für die

Sache vorausgeseßt werden fann. j;

Vertrieb eines Fahreskalenders für 1934 nur bei Personen jüdischen Glaubens, bei denen ein Jnter- esse für die Bestrebungen des

genommen werden

Der Reichswirtschaftsminister. Ov

V: A De Setne,

Anordnung

Drahtgeflecht, Vom 8. Januar 1934. Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs-

den Vo viereckiges Drahtgeslecht Düsseldorf, ange- vFnkrafttreten diejer Anordnung dem Ver-

Hersteller haben die Recht ] e angeschlo}s De | Rechte und

die sich sür Bertragsteilnehmer aus dem ag des für viereckiges Drahtgefleht vom 7, Januar 1934 in

g 2 5. Bei S j 92 E . Beigeordn. Dr. s E Lrahtgefleht im Sinne diesex Anordnung ist aus d it M iu verzinktem oder verkupfertem &_ mil ovalem oder flahem Querschnitt hergestelltos [Sinengettedt, flach rschnitt hergestelltes Ma- mäßiges Viereck bilden a Stück verzinktes f Ma ereck bilden, auch am Stück verzinktes oder verkupfertes

Eisendraht dessen Maschen ein regelmäßiges oder unregel-

Maschinengeflecht. Ausgenommen

sind Transport

84.

nahmen entstehen; diese Kosten

Troy Aufforderung nicht

1. Geh. ORR. D straße 36,

2. Generaldireftor Dr. deutsche Landesbank,

83. Geh. RR. Dr. Lippe

4; Landrat Dr.

6. Stadtkämmere play 9,

7. Stadtkämmererx Rathaus,

zu Beisiyern der gemäß § 5 Abs.

shuldung kurzfristiger Julandsf

meindeumschuldungsges.

zu bildenden Schiedsstell

TT. Verfahrensordnung.

Vildung der in § 5 Abs. 5 des Gemeinde- umshuldungsges. vorgesehenen Schiedsstells.

Verfahrensordnung für die Schiédsstelle. RdErl. d. MdJ. u. d. FM. v. 26. 12. 1933 V A T 662/88 U V, T2828! 12 I. Ernennung des Vorsigenden und dey Beisiver derx Schiedssteillle. _Jch habe den Vizepräsidenten. des gerichts Senatspräsidenten Dr. Meister

rsißenden und:

Kreishaus,

S Die gemäß § 5 Abs. 5 des Gemeindeumschuld j v. 21. 9, 1933 (RGBl. 1 S. 647, 971) ge eumschuldungsges.

erichtsrat von Elbe zum stellvertreten- r, von Flotow, Berlin W 8, Markgrafen- Hartmann, Magdebuxg, Mittel-

rt, Berlin W 10, Viktoriastraße 23, von Rheinbaben, Nauen “bei... Berlin,

Hettlage beim Preuß. Gemeindetag, r Dr, Lehmann, Frankfurt a. M., Pauls-

Dr. Goerdeler, Königsberg i. Pr., 5 des Ges. über die Um- zulden der Gemeinden (Ge-

v, 21. 9, 1933 (RGBL. I S. 647, 971) e widerruflih ernannt.

bildete Schiedsstelle

hat

Obexrverwaltungs- zum Vorsivenden,

befindet sich im Preuß. Ministe NW 7, Untex den Linden 73.

sißenden' odex seinen Stellve Vorsihenden oder \ zusammen; die für die einzelne siger bestimmt dex Vorsite dem Ministe

14 Tages vor dem anberau stände verhindert ist, einer Sißung be

Vorsibßenden anzuzeigen,

ihren Siy in Berlin, Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle

S 2.

rium des Funern, Berlin

() Die Schiedsstelle tritt auf Berufung durch den Vor=4

Stellvertreter in der Beseßung mit dem einem “Stellvertreter Und zwei Beisizern n Sißungen zuzuziehenden Beiz nde der Schiedsstelle nah einex von

r des Fnnern im voraus festgelegten Reihenfolge.

(?) Die Einladungen zu den Sizungen sollen mindestens

mten Zeitpunkt erfolgen.

(?) Ein Beisiver, der durch Krankheit odex sonstige Um=

unverzüglich nach

izuwohnen, hat dies dem Eingang der

Ladung

für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtl

für den übrigen redaktionellen Teil,

Druck der Preußishen Druckerei- und

(Fortsehung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

und für den Verlag:

(E R S R R C R S L T R E E P SORES E A R D N S T I:

icher Teil), Anzeigenteil

Direktox Pfeiffer in Berlin-Charlottenburg.

parlamentarishe Nachrichten:

den Handelsteil und für

Rudolf Lanbs\ch in Berlin-Lichtenberg.

Berlin, Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen

Verlags-Aktiengesell schaft,

(einshließl. Börsenbeilage und wei Zentralhandel8registerbeilagen),

- (Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

8 3.

(*) Die Beisißer der Schiedsstelle werden von dem Vor- sigenden in der ersten Sitzung, an der sie teilnehmen, durch Handschlag verpflichtet.

(?) Die auswärtigen Beisißer werden für die Tage der Teilnahme an Siyungen nah den Grundsäßen des Reise= kostengeseßes (Ausf.-Best. A 2 (?)) abgefunden. Als Vergütun- gen erhalten sie die Säße für die Beamten der Stufe IV. Die in Berlin wohnenden L exhalten ein volles Tagegeld nach den Sätzen der Stufe IV.

4 8 4.

Die Schiedss\telle wird auf Anxrufung tätig, Zux An- rufung dexr Schiedsstelle ist der Gläubiger eines Mitgliedes des. Umschuldungsverbandes odex ein Mitglied des Um- schuldungsverbandes berechtigt.

S

(!) Die Anrufung exfolgt shriftlich zu Händen des Preuß. Ministers des Junern (Kommunalabteilung), Berlin NW 7, Unter den Linden 73.

(?) Die Anrufungsschrift muß eine erschöpfende Dar- stellung des Sachverhalts in tatsächlichex und rehtliher Be- ziehung enthalten. Die als Beweismittel angeführten Ur- kunden sind in beglaubigter Abschrift der Anrufungsschrift bei- zufügen. Dex Vorsißende kann anordnen, daß die Urkunden in Urschrift der Schiedsstelle zur Einsicht vorgelegt werden.

(?) Feder Anrufungsschrift sind 5 Abschriften beizufügen.

; 8 6.

Die Anxrufungsschrift wird durch den Vorsißenden der Gegenpartei mit dex Aufforderung zugeleitet, eine Gegen- erklärung binnen einer bestimmten Frist in einer bestimmten Anzahl von Ausfertigungen schriftlich einzureichen. Ent- sprechendes gilt für den weiteren Schriftwechsel, sofern dex Vorsitende einen solchen für erforderlich erachtet.

87. | Die Entscheidungen dex Schiedsstelle werden entweder durch Vorbescheid des Vorsißenden oder durch Spruch der Schiedsstelle getroffen. 8 S8,

(1) Die Entscheidung kann durch Vorbescheid des Vorsißen- den getroffen werden, wenn das Sach- und Rechtsverhältnis ÜUarliegt, insbesondere wenn sih die Anrufung von vorn- herein als unzulässig oder als unbegründet odex ven vorn- herein als begründet erweist.

_(2) Die Beteiligten sind berechtigt, innerhalb von zwei Wochen vom Tage dex Zustellung eines Bescheides des Vor- fißenden ab die Entscheidung durch die Schiedsstelle in voller Beseßung zu beantragen. Wird ein solcher Antrag nicht oder nicht fristgemäß gestellt, so gilt dex Bescheid als endgültige Entscheidung der Schiedsstelle.

S9:

Dex Vorsißende kann anordnen, daß die Beratung und Beschlußfassung der Schiedsstelle durch das schriftliche Gut- achten eines von ihm zu bestellenden Berichterstatters vor= bereitet wird. Ex kann einen Mitberichterstatter bestellen. Das Gutachten des Berichterstatters sowie das Gutachten des Mitberichterstatters sind vor der Beschlußfassung der Schieds- N denjenigen Mitgliedern der Schiedsstelle, die bei dex

eshlußfassung mitzuwirken haben, zux Kenntnis zu bringen. 8 10.

(1) Die Schiedss\telle tagt in nichtöffentliher Sibßung. Eine mündliche Verhandlung vor der Schiedsstelle findet regelmäßig nicht statt, Der Vorsißende kann jedoch, soweit erforderlich, das persönliche Erscheinen der Beteiligten zuv Aufklärung des Sach- und Rechtsverhältnisses anordnen.

(2) Der Minister des Fnunercn und der Finanzminister sind berechtigt, zu der Verhandlung Vertreter zu entsenden. Die Vertreter können zu dem Streitfalle Stellung nehmen,

8-11

(1) Der Vorsißende leitet die Verhandlungen der Schieds8=- stelle. Ex hat dafür zu sorgen, daß dexr Sachverhalt vollständig aufgeklärt wird. :

(2) Die Beratung und Beschlußfassung der Schiedsstelle wird durxh den Vortrag des Vorsißenden oder des bestellten Berichterstatters und Mitberichterstatters über das Sachver- hältnis eingeleitet. Bei persönlihem Erscheinen dex Beteilig- ten kann der Vorsibende diesen den Vortrag überlassen, andernfalls sind die Beteiligten nah dem Vortrag des Vor- sißenden zu hören. g s

(1) Die Schiedsstelle oder deren Vorsißender L befugt, nöôtigenfalls auch vor Anberaumung der Sißung Zeugen und Sachverständige zu laden und zu vernehmen und die für er- forderlih erachteten Beweise zu exheben.

(2) Die Beweiserhebung kann auch durch eine andere ev- suchte Behörde exfolgen. 8 13

Ueber die Sißung der Schiedsstelle ist von einem ver- eidigten Protokollführer eine Niederschrift aufzunehmen. Das gleiche gilt für Beweiserhebungen im Falle des § 11.

A

(1) Die Schiedsstelle entscheidet nah eigenem freien Er- messen. Sie ist an die Anträge der Beteiligten nicht gebunden.

(2) Bei der Abstimmung geben zunächst die Beisißer und dann derx Vorsißende ihre Stimme ab.

8 15,

(1) Fede von dex Schiedsstelle zu erlassende Entscheidung ist zu begründen, in der Urschrift von dem Vorsißenden und den Beisißern zu unterzeihnèn und den Beteiligten zuzu- stellen. Die Ausfertigungen werden von dem Vorsißenden allein unterzeichnet.

(2) Die Entscheidungen müssen am Eingange den Sißungstag, an dem die Entscheidung getroffen worden ist Hb, die Mitglieder, die an dex Sitzung mitgewirkt haben, auf- ühren,

Erste Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den

9. Fanuar

8 16.

(1) Die Kosten des Verfahrens vor der Schiedsstelle wer- den auf die Beteiligten nah billigem Ermessen verteilt. Die Festseßung und Verteilung dex Kosten erfolgt endgültig durch den Vorsitzenden.

(2) Auf die Einziehung und Verrehnung der Kosten finden die Bestimmungen entsprechende Anwendung, welche in dem Ministerialerlaß v. 26. 7. 1927 (MBliV. S. 781) füx den Fall ergangen sind, daß das Oberverwaltungsgericht in weiter Jnstanz entschieden hat. Soweit Kosten vom Staats- tisfus zu tragen sind, bleiben sie außer Ansatz.

S 17

Eine Erstattung der den Streitteilen erwachsenen Kosten findet nicht statt, 8 18

Alle durch das Schiedsgericht zu bewirkenden Zustellun- gen exfolgen entweder durch die ersuchten Polizei- oder Kom- munalbehörden oder durch die Post. Die Zustellungsurkunde fann duxch eine beglaubigte Empfangsbescheinigung der zux Annahme ermächtigten Personen erseßt werden.

An die Ober- u, Reg.-Präs., Landräte, Gemeinden u. Ge- meindeverbände. MBliV. 1934 S. 11.

1) Vgl, hierzu MBliV, 1933 I S. 1135, 1367,

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10, April 1872 (Geseß-

samml, S, 357) sind bekanntgemacht:

1, dex Erlaß des Preußischen Staatsministeriums ‘vom 4. Dezember 1933 über die Verleihung. des Enteig- nungsrechts an die Gemeinden Grifte und Haldoxf für die Sicherstellung dex Wasserversorgung durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nx. 50 S. 347, ausgegeben am 16, Dezember 1933;

2, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Dezember 1933 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Gemeinde Drochtersen für den Aushau eines Gemeindewegs in Ashhorn durch das Amtsblatt der Regierung in Stade Nu. 51 S. 209, ausgegeben am 23. Dezember 1933.

Irichtamtliches.

Preußen. Monatsausweis über die Einnahmen- und Ausgaben des Landes Preußen im Monat November des Rehnungsjahres | 19383. (Beträge in Millionen RM.)

A. OrdentlicheEinnahmen und Ausgaben,

1, Zu Beginn des Rechnungsjahres: 1933 waren die zur Deckung restliher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1932 zurückgestellten Restbestände verfügbar . « . « 357,7

2, Zur Dekung der Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungs- jahrs 1932 sind erforderlich (121,3 +4 147,1 + 152,3=) 420,7

mithin Vorschuß 63,0

Jahresfoll Fst-Cinnahme

oder Ist-Ausgabe

zut

sammen

Darunter NRechnungsfoll der Vorjahrsreste im April/Oftober

I. Einnahmen. l: Gee L s Davon ab: Veberweisungen an Gemeinden (Ge- meindeverbände) usw.

verbleiben . «

2, Vebershüsse der Be- triebe e 40 60

Davon ab: Zu|schüsse an Betriebe

verbleiben « «

3, Sonstige Einnahmen: a) Justiz E 0. 90 b) Verkehrswesen « c) Wissen\chaft, Kunst

und Volksbildung . d) Uebrige Landesver- waltung

Einnahmen insgesamt

(abzüglich der Steuerüber- weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)

IL. Ausgaben.

1. Verwaltung des Jn- nern 2, Justizverwaltung . 3. Verkehrswesen . « « 4. Wissenschaft, Kunst und Volksbildung 5, Wohnungswesen . . 6. Schuldendienst . . . 7, Verforgungsgebühr- nisse (Nuhegehälter N 8. Sonstige Ausgaben .

Ausgaben insgesamt

Mithin: Mehrausgabe Mehreinnahme

193

B, Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetyen.

Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1932 sind erforderlih 237,5

Fst-Einnahme oder Ist-Ausgabe

im ím April /Oktob.| November

zusammen

93,6

L Etac uo e 315

IL Ausgaben. 1, Landeskultur- u. landw. Siedl.- Wesen . 0,3 2. Sonstige Ausgaben der Hoheits- verwaltungen 1,8 3, Zuschüsse für Betriebe, . « . 3,1 Darunter Domänen u, Forsten) ,0

Ausgaben insgesamt . . j 5,2

Mithin: Mehrausgabe . « « « . Mehreinnahme « « «

Abschluß.

A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:

Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1932. » . « « 63,0 Mehrausgaben aus den ‘Monaten April/Novemb, 1933 5,2

= 68,2

B, Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 192 «237,9 Mehreinnahmen aus den Monaten April/Novemb. 1933 0,8 = 236,7

Mithin Vorshuß » « « - « - 304,9

Stand der schwebenden Schulden Ende November 1933:

Schatzanweisungen E 8008

Bemerkungen: Bei den Einnahmen ist als Jahresfoll das Haushaltéfoll (eins{chl. Nachtrag) ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den ordentlichen Einnahmen und Ausgaben sind au die sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die all4 gemeine Finanzverwaltung ist unter den Betrieben nahgewiesen, abs gesehen von den Steuern, die unter I, 1 und den sonstigen außer- planmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die unter 1, 34 und IL 8 eriheinen. Die hinterlegten Gelder (keine Staatsgelder) find unberüd= sichtigt gelassen. : (s H

Bis Ende November d. J. ketragen die Neichssteuerüberweisungen (Staatsanteil) 254,4 Mill, die preußishen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 4937. Für die preußi]|he Staatskasse sind also bis jeßt insgesamt 748,1 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Ueberschuß von 53,5 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen er- fordern bisher einen Zuschuß von 806,8, fo daß bis Ende November d. J. insgesamt eine Mehrausgabe von 5,2 verbleibt. Im November 1933 ist demnach eine weitere Verbesserung von 6,9 zu verzeichnen.

Bei den Anleihen laufen 73,0 gemäß § 4b des Geseßzes vom 26. 4. 1933 G.-S. S. 118 in Einnahme und Ausgabe durch.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Stärkere Staatsaufsicht für JFndustrie- und Handelskammern, Das Preußische Staatsministeriunt hat eine Novelle zunt Geseg übex die Jndustrie- und Handelskammern beschlossen, die eine stärkere Staatsaufsiht bringt. Nach der Neufassung der Bestimmungen sind die Jndustrie- und Handelskammern und ihre Zweckverbände zu sparsamster wirtschaftliher 75tnanz- gebarung verpflihtet und haben die Leistungsfraft ihrer Mit- glieder pfleglich zu behandeln. Der Haushaltsplan und die Umlage der Kammern bedürfen der Genehmigung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit, der den Finanzminister unterrichtet. Die Minister können die Ausgaben soweit herabseßen, daß die Umlage mcht mehr als 10 vH der Gewerbesteuer betragt. Bie Kammern können für die Benußung von Anstalten und sur Amtshandlungen öffentlich-rehtlihe Gebühren erheben.

Führershulungslager für das „Landjahr“.

Anfang Januar beginnen in den verschiedensten Landteilen Preußens Schulungslager für das vom 1. April 1934 an beginnende Landjahr. An alle nachgeordneten Dienststellen hat wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt der Preu- ßishe Kultusminister Rust in einem Erlaß das Ersuchen gerichtet, daß die vorhandenen Lager auf jede Weise gefördert werden. Jusbesondere bringt in diesem Erlaß der Minister die Erwartung zum Ausdruck, daß die Dozenten der Universitäten, Technijchen Hochschulen, Landwirtschaftlihen Hochschulen, Tierärztlichhen Hoch- schulen Hohshulen für Lehrerbildung und die Lehrkräfte an sämtlichen Schulen Preußens sich bereit erklären, auf Anruf Vorträge in den Lagern zu übernehmen. Jn Frage kommen vor allem solche Dozenten und Lehrkräfte, die auf dem Gebiete dex Heimat- und Volkskunde, der praktishen Landkunde, der politishen Erziehung, der deutshen Volksgeschihte im Ostraum, der Agrarwirtschaft und der Rassenkunde Erfahrungen und Kenntnisse haben. E : :

Dem Erlaß liegt eine Liste der vorgesehenen Lager bei, 21 an der Zahl, und zwar sollen solhe Führershulungslager erössnet werden in: Steinhude-Hannover, Colborn, Angerburg, Storkow, Freusburg, Möhnetal, Behle (Grenzmark), Osterode, Leba, Wuhvr- berg, Kr. ‘Neustettin, Harrisleefeld, Eutin (2 Lager), Bad Schwarzbach, Hassig, Templin (Mark), Steinhude, Wernigerode (2 Lager), Rüdesheim a. Rh., Laacher Sechaus.

Prüfungen für das künstlerische Lehramt.

Dex Preußishe Kultusminister Rust seßt jeßt in einem Erlaß die Saab der Neuaufnahmen von Bewerbern zur Vorbereitung .auf die Prüfung für das Künstlerishe Lehramt ant höheren Schulen für das Sommerhalbjahr 1934 fest. Und zwar werden diesem Erlaß zufolge an der staatlihen Kunstschule, Berlin, bis zu 20 Neuaufnahmen stattfinden können, an dek Kunstakademie in Düsseldorf bis zu sechs Neuaufnahmen, an der Akademie für Kirchen- und Schulmusik bis zu 15, an der Hoch- hule für Musik in Köln bis zu acht, an dem zzn|titut fux Kirchen- und Schulmusik bei dex Universität FKonigSberg bis zu drei und an dem gleihen Fnstitut bei der Universität Breslau bis zu zwei Neuaufnahmen. Abschließend bestimmt der Erlaß; daß die Bewerber, die zux Aufnahmeprüfung zugelassen werden, ür den Fall ihrex Zulassung zum Studium auf Grund der bes» tandenen Aufnahmeprüfung noch keinen Anspruch auf die lebernahme in den höheren Schuldienst nah Beendigung des Studiums erwerben,