1919 / 264 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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: Um 514 Uhr wird die Weiterberatung auf Montag 11 Uhr vertagt. (Außerdem: Förmliche Anfragen, betreffend Beacbeitung der Bevölkecung im beseßten Gebiete im französi- schen Sinne, und driite Lesung des Gesezentwurfz, betreffend das Selbständigkeitsreht der Provinzialverbände.)

Parlamentarisher Ausschuß für die Untersuchung über vie Shuld am Kriege uad an vessen Verlängerung.

4 o Ma L City Ans a My e ‘c x 21 bt 2 7 {Bericht des Nachrichtenbüros d:s8 Vereins deutscher Zeitungsverleg

12. Sißung vom 15, November 1919.

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Vorsißender Abg. Warmu th eröffnet die Sißung, in der die Verhandlungen des zweiten Untersuhungsaus- usses über die Friedensmöglichkeiten während des Krieges fortgeseßt werdén, um 1014s Uhr und stellt fest, daß in einem Teil der Presse bei der Wiedergabe der Erklärung des Auë- {usses ein Jrrtum unterlaufen ist. Es muß heißen: Werturteile von N11 ch t mitgliedern des Ausschusses sind für den Auss{uß nicht anaßgebend. Der Vorsißende nimmt dann Bezug

tes Neichsminisbers Dr. David über die Interventionsversucte einer neutralen Macht. |Er stellt fest, daß die Verhandlungen ‘darüber, dia in' geheimer |Sißung erfolgen, erst in den Anfängen \tehen änd nod keineswegs abgesdlofsen find, so daß es niht mögli ist,

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i ( ( 4 ach. dieser Michtung bin «in r

A N M B A ¿ En G, L e oel Eve Ld "eßendes UÜrieil zu fällen. 8 liegt zunädst 10 1

auf die Ausführungen

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tihts weiter boi Material in wemgen Bruchstücken. r warnt daher, weitergehende Scblüsse daran zu knüpfen.

Darauf wendet sih der Vorsibende an den Staatssekretär (T C 5 y 4 ntr - 5H J h, H T a. V. Vr. Helffer1ch, um auf dessen Bekundungen Über scine

geänderte Stellungnahme zum rücksichtslosen V-Bootkrieg zurüdck- uktommen. Dr. Delssericht habe mitgeteilt, paß drei Gründe für die u

enderung seines Standpunkies maßgebend genesen fecien, und ¿rvar 1) Einzelheiten, die ihm über die Verhand'ungen in Pleß mitgeteilt marden seien, nah denen er annebmen mußte, daß es teinen Fiel ene weiteren Kampf geben konnte, 2) das Schweigen Wilso1 3) die Senatsbotshaft vom 22, Januar, aus dex er ein Gesche Jafsen, wenn nit eime Billigung der Bedingungen der Entente durch Wilson hberauélas.

Staatssekretär a. D. Dr. Helfferi ch weist zunächst darauf hin, daß es sih bei der U-Bootsfroge nit um eine Glaubenssa&e und nicht um eine grundsäßliche Frage, sondern um «eine taktisbe Fnage Handle. Das gehe auch aus der Haltung deviHerren von derFortschrittlichen Bolkspartei hervor. Gotbein und Stuuve hätten fh dama's für den beshleunigten Bau von U-=Booten eingeseßt. Sie wollten diese natür- neten also mit der Gventualität,

In nicht zuhause lassen, sondern rec

daß von ihnen in einer gegebenen Situation nabbaltiger Gebrauch ge- macht würde. Heute zeigen die Herren aber eine prinzipielle (Begner- daft. Für mich war wesentli mitbestimmend die Antwort der (ntente, durh die die sFriedenstür fallend ins Sck{loß geworfen wurde. Bethmann berichtete aus Pleß, daß die Oberste Hoeresleitung œærklärt habe, daß ibr eine Fortsebaung des Krieges gegenüber den Bevorstehenden feindlichen Dffersiven unmöglich erscheine und daß sie die Verantwortung für die weitere Fortichung der Kriegsoperationen nit übernehmen tönne, wenn nit unserer schbwerbedrängten Westfront bur jedes denkbare Mittel (Erleichterung veaschafft werde und [wenn midt dur den U-Bootkrieg -die Bufubr von feindlihen Verstärkungen und Munition behindert werde.

Abg. Dr. Sinzheimer: Genügte WMunitionszufuhr nicht der Kreuzerkrieg?

Vorsißender Warmuth: Darüber werden die militärischen Instanzen Auskunft geben,

Herr Dr. Helfferich: Eine so kategorishe Erklärung der maßgebenden Stellen konnte auf mein Urteil nit ohne Einfluß bleiben. Wir standen nun einer militärishen Zwangslage gegenüber. Wir befanden uns vor einer fur{chtbaren Offensive. Die Oberste Heeresleitung -rElärte, daß sie keine Verantwortung übernehmen könne, wenn nicht mit größter Beschleunigung für Erleichterung “gesorgt würde. Sollte da der Neichskanzler oder ich, soweit id mitzureden hatte, e8 darauf ankommen lassen, daß Hindenburg und Ludendorff erklärten: Wenn man uns die Mittel nit bewilligt, die wir brauchen, wenn man politische Gesichtspunkte, die niht für den Augenblick wirken, höher cinshäßt, dann müssen wir erklären, daß wir niht mebr mitspielen. Diese Argumente wußten wirken.

Vorsißender War muth: Ein intensives Drängen des Präsi- denten Wilson, den Frieden herbeizuführen, war wohl nicht vor- Handen?

Herr Dr. Helfferih: IG war \ckGon damals fkeptisch, Positives kann id aber unter meirem ide hierüber nit aussagen. Nach den Erfahrungen des ersten Kriegsjahres habe ih die aufri&tiae Neutralität Wilsons und der amerikanishen Regierung sehr \keptisch beurteilt. Wenn ib dem U-Bootkriege widerraten habe, so geschab es, weil ih eine verbänanisvolle Steigerung unserer Schädiguna dur Amerika befürchtete. Mein Vertrauen auf Wilson war nah der Lansing-Affäre restlos erledigt. Jch hatte zunächst mit der Tatsache des Beschlusses in Pleß zu rechnen, um die ich nicht berumfkonnte, wenn ih nicht durch meinen Abschied nublos dagegen demonstriert bätte. Eine zweite neue Tatsache war die, daß der Meichskgnzler mir die definitive Antwort der Entente entgegenhielt.. Wenn ich Wilson gewesen wäre, bätte ih sie als unverihämt angesehen, da si die Gntente eine Gleistellung mit den Zentralmähten verbat, da dot eine Vermittlung nur unter Gleichen möglih ist. Aus dieser Ant- wwórtnote ging au hervor, daß die Entente eine Vermittlung, in der uns Vorteile zugebilligt würden, nit akzeytieren würde. Pas bat selbstverständlid auch auf mich gewirkt. Das nächste Stad:um der Gntwicklung war die Sknatébotschaft Wilsons vom 12, Januar, und die hat meine Ueberzeugung, der ich im Reichstag Ausdruck gegeben Habe, vollendet. , A

Vorsißender Warmuth: Waren Sie der Ueberzeugung, daß die öffentliche Meinung Amerikas durhaus nit auf seiten Deutsch- lands stand? Graf Bernstorff bat uns gesagt, Wilson babe eigentli mchts unternehmen Tönnen, er habe sid immer hinter die öffentliche Meinung Amerikas stellen müssen. Waren Ihnen diese Verhältnisse bekannt und haben sie auf Jhre Auffassung bestimmend eingewirkt? Nach" Ansicht des Grafen Bernstorff hätte von der amerikanischen Megierung in der Presse und bei Schaustellungen, z. B. kinemato- ¡raphiscen, viel mehr geschehen müssen, um auf die amerikanis{e Psyche cinzuwirken. :

_Herr Dr. Helfferich: Die Stimmung in der amerikxunischen 1Beschäfläawalt habe id gekannt. J konnte nidt annehmen, daß ein Land angolsächsiscker Natur uns geneigter sein könnch ale unserm angel- tädsischen Hauptfeinde, der eine unerhörte, \chauderhafte Lügenpropa- ganda gegen uns tricb und dabei vollständig freien Spielraum hatte. Wir konnten nichts agegen unternehmen. Die amerikanisdhe Rr- gierung hat uns gegenüber nah meiner Ansi&t nicht ihre Schuldigkeit getan. Je länger ter Krieg dauerte, desto mebr wurde Amerika gegen ux poremngenommen. Deshalb hielt 1b die Aussicht auf eine Friedens= «tion Amerikas für uis ein rettungsloses Unternehmen. (

Graf von Bernstorff: Die öffentlide Meinung tn Amerika war bis zum „Lusitanic“fall wenn aub uns nit freundlich, jedo einigermaßen neutral. Gine direkte Einmirkung auf die Me und ‘Vrivatunternohmungen, wie Kinos, war der Regierung nit msogli&, Nech dem Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg bat sid hierin alles geändert, weil zu (ieser Zeit cine amtlide amerikanisde

Propaganda eingeführt wurde, die vordem nicht bestanden hatt, | i; Herr Dr. Helfferi 6: Wie die amerikanisde Regcerung h 4 Y

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zur Behinderung der

1 (3 f von Bernitorf{f: Der

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Heibérenerüung mit der \

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8 wonab_ di apag verpflichtet war, ¡e ob Dies it auc g.\ckeben, Proteste der ind er ie itrafung des früuheten Generalkonfuls Büng erfolgte, weil es noiwendig tar, um die -Kriegéfcifje zu bekchlen fasse Detlaralionen- i n Dâfen abzugeben, Sig T1 führe ) T6 einem fremden Hasen. l on Generalkonsul Bünz vor G.richt gezogen und verurteilt worden.

Herr Dr. Helffer ï h damals 75 Ja ale Skaitte, 1hn zu er it im G gestorben. * Mir ist kein F n dem die iden Gerichie g Entent. schiffe j tro. d »rgegangen sind.

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vorden wegen Neutralität,

1 ( Nekrutierung der Armee. VBünz

it abgeurteilt worden, naddem mir Kriege mit den Ver-

einigten Staaten standen. Ob er im andern Falle 1ns Gefängms ge- }

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erfahren sind allerdings vorher eingeleitet gewesen.

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Professer Dr. Bonn: Der Fall Bünz gehört nicht zur Frage der Provaganda, es bandelie b da um eine Verleßung ter Neutralität. Vorsißender Warmut h: Das ift ribtig, es it aber widtig für tte Beurteilung der ganzen Stimmung in Amerika. :

ala s A d igs Profellor r. WoOnn:

R Mona n idt 2 +4 I 4 & ) elche Berwandtnis hatte es mit dem Qa tat Cr tirt Langen nverview?

Der amertkanische Minister mußte or Nede und Antwort 1 der ersten Wilsonscken

von Betnstorff:

7 De 4 5177 +4 Ad A) «urnauten 1

aefahr entstehen

7 y H einigten Siaaten ständen 1m Aeußerung 7 O S fe I tao a NA Q E T L oll Wilson nah der Was er „Commums Vhpinio" zu Dhbren

Cane » n U aa Ai oran A P Mt I 11554-1745 sein: er bat Lansing beranllaßt, diese Aeußerung

[s sofort gegen Wilson cutsden Volkes bingestellt. n geworfen: Wenn wir nit rieg und damit den Krieg

m hat Lanstng das We e Disftusfion ait E : R m Ung zum Frieden Tommen, gibt cs den U-Boot +2 4 CNA C T vi mit al eutidhland.

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Ct O Ó M S age: Ad Ge As J f | 4 E Ú 2 Graf von Bernstorff: Der Botschafter Gerard sagte in ° (Se ga r e ls TA Bos L + A T4 - t einem Fntermew, er wisse, daß .der U {krieg demnächst erklärt Y L O A A IRUAER A T p11 074 werde. Nach einigen Tagen revidierte er diese seine Aeußerung.

Herr Dr. Helfferich: De „New York World" stellte die Vor- mittaos- und Nackmittagserklärung einander geaenüber und Tam dabei zu keinem Sch{bluß, ob es sich um einen drohendew Kricg mit der Gntente oder mit Deutsland handeln könne. Am Abend tes gloiden Tages Tam bie atfdmrmäbende Grflärung KWansings,

Graf von Bernstorff: Seibstverständlih bat kein Mensch geglaubt, daß Ameriïa mit der Entente Krieg führen würde. J: war immer überzeugt, daß die Entente die Friedensvermittlung Wilsons nur annehmen würde, wenn ein Krieg zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten ausgeschlossen war. Von diesem wich- tigsten Punkt bin ih immer ausgegangen.

Abg. Dr. Sinzheimer: Dem Zeugen wurde das Wort er- teilt, damit ec uns die Gründe für den Wechsel scines Stantpunktes vom. 9. Januar bis ‘zum 31. Januar mitteilen follte. Jch bitte, alles weazulassen, roas fich hierauf nicht bezieht.

Bors. Aba. Warmut h: Damit {eint abermals eine Aus- spreche zur Geschäftsordnung angeregt zu werden. Ich babe mit vollem Borbedacht die Frage nesßtellt, welde Stimmung zu der fkri- tischen Zeit tn Amerika geberrs{t bat, weil ih daraus Nücki{lüsse ziehen wollte hinsihtlih der Auffassung Helfferihs von der Sache. Deshalb gehört diefe Frage zur SaGe. Im übrigen rwoürde ih mich nicht \heuen, da ih die Vernehmung Helfferihs heute abschließen möchte pon diesem eng begrenzten Thema auch abzuweichen. Staatssekretär a. D. Zimmermann: Bald nach Kriegs- ausbruch hatte Wilion eine Proklamation an das âmerikanische Volk erlassen und vor jeder Parteinahme zugunsten trgeudeiner trieg- führenden Macht gewarnt. Troß dieier Proklamation sehte sofort in der englifsden Presse Amerikas eine schamloe D

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eutschenbeße ein,

obne daß die amerifanise Negierung irgend etwas dageaen tat. Nbg. Dr. Cohn: Ist das Verfah en gegen: den Generalkonsuk

Hinz von der amerikanisGen Negterung, das beißt von oben herab

veranlaßt worden ?

Helfferich: Auch wenn sich Hinz cines formellen

Herr ( Ör

La aGs/ lle v Neutralitätsbruches \{uldig gemacht hafte, so ivar das ein Kinderspiel geaen die fortgesezte Verproviantierung englischer Kriegsschiffe mit

Munition und Koble in den ameritanis{Gen Häfen.

Abg. Dr. C.oh n: Erwartete Dr. Helfferich, der also keine An- haltspunkte dafür hat, baß die amerikanische Regierung das Ver- fahren gegen Bünz eingeleitet hat, daß die amerikanisWen Behörden eine zu threr Kenntnis gekommene Ueberiragung eines gültigen ameri- kanishen Gesetzes nicht verfolaen sollten?

BVorsitender Abg. Warmut h: Das gehört roohl nicht hierher ? Das wäre ja keine Tatsache, fondern ein Urteil.

Abg. Dr. Cohn: Für mi ist die Antwert wichtig zur Fest- stellung der Methodik der Helfferischen Ausîage. Aus der Antwort dürfte mit hervorgehen, was wir von den Ausführungen Dr. Helfferihs zu halten baben.

Herc Dr. Helfferich: Ih habe bisher noch niemals Fragen Dr. Cobns diretr beantwortet und bitte, mich davon au weiterhin zu be reien. (Entrüstung bei den Auss{ußmitgliedern.)

Vorsitzender Abg. Warmuth: Das bedeutet also eine Zeugnis: verweigerung gegenüber direkten Fragèn des Ausschußmitgliedes Dr. Cohn.

Herr Dr. Helffertchck: Wenn id ver einan Gerihtshof stände, würde tch nach der Strafprozeßordnung das Recht haben, Dr. Cobn als Michter abzulehnen.

Vort. Adg. Warmuth: Die Funktionen des Auss{chusse3 sind verfassungsmäßig der Strafprozekordnung gleihzustellen. Sie soll finngemäß Anwendung finden. Unentschieden t noch die Frage, in- wieweit die Bestimmungen über die Strafvrozeßzordaung auf das Zeugnisverweigerunasreht zutreffen. Aber felbst, wenn dies der Fall wäre, würde ein Zeugnis8verweigerungsrecht nur vorliegen, wenn der Zeuge sich dur die Beantwortung einer Frage strafbar mad?n würde. Ich bitte also um eine Erklärung des Zeugen, ob wir auf bestimmte Fragen des Ausschußmitglieds Dr, Cohn von ihm eine Antwort nicht erwarten fönnen ? | i

Herr Dr. Helfferich: Ih möchte diese Frage, die für mich eine ernste Gewissensfrage ist, chne jede Schärte behandeln. Der Ausschuß is ein merkwürdiges Gemisch zwischen cinem Gerichtshof und einer parlamentarishen Kommiiston und tch bin ein mertwürdiges Gemisch zwisGen cinem Zeugen und einem Angeklagten. Dr. Cohn bat ausdrïckli®ß erklärt, der Aus\{Guß folle dazu dienen festzustellen, was Mitglieder der kaiferlilßen Regierung verbroden haben.

Abg. Dr. Sinzheimer: Das Gegenteil, Erzellenz!

Hexr Dr. Helfferich: Ih lasse mich gern belehren. Borsizender Aba. Warmuth: Der Zeuge bat offenbar falsch verskanden, . Wenn Dr. Cohn das gesagt hätte, so kätte ih sofort dagegen Stellung genommen.

Herr Dr. Hel fferih: Wir wollen un3 doch keinen blauen Dunst vormachen. Jch fühie mi hier vom ersten Augenblick an als Angeklagter. Wäre dies nun ein Gerthtshof, so würde ich Dr. Cohn als Richter ablehnen. Die Herren: werden wissen. worauf ih abziele,

zu-vermeiden. Wenn Sie mi abex zwingen, so werde if ber Auskunft giben. y

Der Nus\Bukß, der fi zu gebzim?r Beratung ‘zurüdckgezogen bat betritt nah eineinbda!b Stunden wiecer den Saal. Die aUgemeinÆ Spannung ift aufs höchste gettiegen.

Vors. Ubg. Warmuth vetiliest folgenden BefBluß des Au schusses: „Der Ausschuß hat mit dem Stimmenverhältnis vier gege zwei und der Stimmentbaltung des Abgeordneten Dr. Cohn folge! Beschluß gefaßt: Der Uusschuß ift tein Gerichtshof. Seine Ve Verhandlungen find auch kein Borverfahren für den Staatsgericht8hoM Er bat kein Urteil zu 1ällen. Dte Ablebnung eines Beisiße:s auf perfönlihen Gründen ift niht zulässig, ebeniowenig die Nicbtbeant wortung der Fragen, dié- ein einzelnes Mitglied stellt. Cine Ai

lebnung der Beantwortung von Fragen steht einem. Zeugen nur auf

den Gründen der Strafprozeßordnung zu.“

Der Vorstßende lährt darau! fort, indem er sich an Herr Dr. Helfferih wendet: Sind sie bereit, Erzellenz, nacdem i diese Beschiuß vorgelejen habe, jezt bie Frage von Herrn Dr. Cohn g beantworten? :

Herr Dr. Helfferich: Der Beschluß hat an den für mig maßgebenden Gründen nihts geändert. Daher bin -id) nach wie vg

iht bereit, die Fragen des Herrn Dr. Cohn zu beantworten. (By wegung und Beifall im Zuhörerraum und bei einen Teil der Presse vertreter.)

Borfßzender Abg. Warniuth: Für diesen Fall ist mit de gleihen Stimmenverchältnis vier gegen zwei bei Stimmenthaitung des Nbg. Dr. Cobn folgender Beschluß des Aus|chusses ergangen „Der Zeuge Dr. Helfferich wird, da er sein Zeugnis ohne gesetzliche Grund verweigert bat, entiprehend § 69 der -Siratyrozeßorbnung iy die durch die Weigerung verurtiaWten Kosten sowie zu einer Geld: strafe von dreihundert Mark berürteilt." Periönlich möchte id folgende Erklärung binzufügen. Strafbeschlüß an sich ent. spricht nicht meiner Aufrassung über die Bedeutung der sinngemäßen Anwendung der Stra!prozeßordnung auf: tiefen Ausichuß. Ich bin der Ausfas\ung: daß man die Strafprozeßordnung nicht in so weit: gehender Weije auf das, was diesem Verfahren zugrunde liegen foll, ausdehnen darf, daß man vielmehr auch die persönlichen Gründe würdigen oll, die jemand bestimmen fönnen, fein Zeugnis zu yer- weigern. Ich babe weiter- den höchsten Wert darauf gele„t, daß vor einem solben Beichluß: die versbönlihen Gründe genannt werten, die Dr. Helfferich veranlaßt haben. sein Zeugnis zu verweigern, ehe inan ibn deswegen verurteilt. Für mich isi die Ablehnung meiner Stellung- nabme tur die Auss{hußmehrheit sv bedeutsam und so wichtig, daß ih den Vorsiy des Ausschusses hiermit niederlegt (lebhafter Beifall bei einem Teil der Pressevertreter und im Zuhörer raum). J übergebe deu“ Vorsiß uunmeht dem. stellvertretenten Vörsißenden Gothein.

Stlellvertretender Vorsitzender Abg. Gotbein: Zunächst mut ih entschieden rügen, ‘daß; hier von Veriretern der Presse Beifallz-ff fundgevungen geäußert werden. Wenn das noch einmal geschiekt, werde ih diesen Herren die Karte entziehen. Gleichzeitig mache id darauf aufme:tfam, daß, wenn noch einmal aus dem ZuschauerraunF irgendwelhe Kundgebungen erfolgen, id den ZüsWhauerraum rumen werde. Ich möchte nunmehr den Zeugen tragen, ob er. bereit it, die Gründe anzugeb-n, tie. für ihn maß. ebend gervefen find, die Fragen des Abg. Dr. Cohn nicht zu beantworten. Auf besonderen Wunsch des Abg. Dr. Cobn wird der Zeuge aufgefordert, diese Gründe in öffentlicher Sißung anzugeben, Jch mache aber darauf aufmertsan, daß es sich nur um sachliche Angaben ohne WVorurteile dabei handeln tann. |

Herr Dr. Helfferich: Welhe Recbismittel stehen mir gegen den Strafbesch1uß des Auefchusses zur Verfügung?

Stellv. Bor). Abg. Gotbein: Darüber bat der Aus\Guß noh keinen Beschluß gefaßt, „Jch stelle Ihnen anheim, - sih nach einen Ns zu erfundigen oder beim Gesamtaus[chuß- Beschwerde cin- zulegen. ;

Herr Dr. Helfferich: Ich slelle fest, daß ein Retäweg gegen den Beschluß des AusfsHusses den Mitgliedern des Ausschusses ofen bar nit gegenwärtig ist. j Stellv. Vors. Aba. Gothein: Sie baben gar: nihts fest zustellen. Feststenngen trifft nur der Ausschuß. j H rr Dr. Helfferich: Jh babe miß nah dem Nechtêrene erkundigt und stelle erneut: fest, daß mir der AusfMhuß einen jolcen Nechtsweg nit angeben fann. : Stellv. Vors. Gotbein: Ih habe Ihnen schon gesagt, daß F d sich beim Gesamtausscbuß über den Ünteraus|chuß beschioeren Onneit. __ Herr Dr. Helfferich: Ih nehme an, sowohl Herrn Dr. Cohn mie den anderen Ausschußmitgliedern die Dinge gegen wärtig find, die ich meine. Jch wollte fie nit nennen, um jede unnötige Schärfe zu, vermeiden. Nachdem aber Dr. Cohn und der Aus]|chuz Wert darauf legen, daß diese Gründe genannt werden, bin ich genwungen, es zu tun. “Der Gesamtaus)huß ist eingeseßt worten, um die. Gründe“ zu prüfen. die zu dem fur{tbaren Zusammenbruh unseres Vaterlandes getührt haten. Nacb meiner Ausfassung ist Dr. Cohn an diesem Zusammenbruh ganz unmittelbar bereiligt. Nach einem Telegramm des Botschatlers Joffe, des Vertreters der russitchen Sorjetregierung, hat in der Zeit. in der unler Baterland den fschwersten Kamvf gegen eine feindliche F U?ebermadit führte, fich Dr. (Cohn von Joffe Geider der russischen F Sowietregierung zur Verfügung stellen lassen. um Deutschland zu F revolutionieren. Das ist der Grund, aus dem heraus ich es ablehnen muß, mich mit Dr. Cohn über diese Dinge zu unterhalten und ihm auf Fragen Antwort zu- geben. Sie können alle Zwangsmittel der Strafprozeßordnung gegen mih anwenden. aber feine Macht ter Welt wird mich zwingen können, Herrn Dr. Cohn hier ede und Antwort zu stehen. Abg. Dr. Cohn: Ih wende mich an den Ausschuß und wende mich u an Dr. Helfferich, obglei" er es-ablehnt, auf meine Fragen Antwort zu geben. Was DVr. Helfferi hier vorgebracht hat, ist u tatlächlicer Beziehung unrichtig. Das ist wiederholt tür die Oeffent- lichkeit testgesiellt worden, und es ist wieder ein Bewcis dafür, mit k welcher Leichtfertigkeit Dr, Helfferich - mit den Tatsachen umspringt, wenn er eine länaft als unrihtig bezeichnete Tatsache wiederum dazu benußt, um fi für feine Haltung in einer ernsten rechtlihzn und volitischen Frage eine Grundlage zu {afen Es ist nicht richtig, daß Botschafter Joffe jemals in einem Telcaramm belauptet hätte, mir zu einer Zeit. Gelder gegeben ¿zu baben, in der das Vaterland an der Front gerungen hat. Joffe lat ledigli) in jenem Telegranini gelagt, was ich. sväter in der Nationalversammlung auch beztätigt habe, daß ‘er mir am Morgen des 6. November 1918 einen be- stimmten Geldbetrag übergeben hak, und zwar zu ganz bestimmten Zwecen, über die ih mi _ gleichfalls schon ausführlich geäußert habe. Der Zweek, den Dr. Helfferid behauptet hat, hatte Ich. habe das Geld bekommen nur zur

nichts ‘damit zu tun. Unterftüßgung russischer Gefangener in Deutschland, und zu einem kleineren Teile waren diefe Gelder auch bestimmt zux Unterstüßung der politishen Zwece. meiner Partei. Cs - müßte auch Herrn Dr. Helfferich cinleuchten, daß ih vom 6. November an, seibst wenn ih diese Gelder tofort zur Unterstüßung meiner. politischen Ziele veuwendet hätte, unmögli noch cine Wirtung hätte erzielen tönnen, die irgendwie für die Verhäitnisse an der Front von Bedeutung hätte fein können. Was aber den Hauvptteil der Gelder anlangt, nämklih die Untersiügung. notleidender russiscer Krieg2gefanaener, so wird au Dr. Heifferih nicht behaupten wollen, daß die Linde- rung dieser Not irgendwie von Einfluß gewesen ist auf dic Verhältnisse an der Front. Dr. Helfferich - hat sicher von diejer meiner Nede in der Nakionalversammlung Kenntnis bekommen, Sollte das nit der Fall fein, so wäre es wicver einmal ein Beweis für die Unzuverläsfigkeit, mit der Dr. Helfferich so s{were Vorwürfe extebt. Am Schlusse meiner Rede. inder Nationalversammlung habe ih ge“

über den Leuten verbhie!i, die die Gntenteinteressen vertraten, und fle h demgegenüber gegen die deutshen Vertreter verhalten hat, i wobl aus dem Falle des Generalkonfuls Büng hervor, i

ana ai dan

und ih bitte, fich mit diefer Andeutung zufrieden zu geben, um

sagt: „Ih trage mich gleichwohl nicht mit der Hoffnung, daß nux etivas die Redereten über die russisGen Millionen aufhören werden

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&%h kann nur das eîxe sagen : wer jeßt noch cinmal in diesem Ffale | mit ‘olen Redereien veritekt oder weniarr vecstedt auftritt, iti es von der Regterunatbantk, sei es aus dex Kreises dec Abgeorouetèn, it ein Lügner. Dr. Helfferich ist von einer in die!cr Richtung lUegknden Kennzeichnang belehrt, daß er weder Abgeordneter nod Meglerungs- mitglied ist. Ich kann aber an diefen Dingen nicht vorübkrgeben, obne den eigentlichen Bwed dieser ganzen Ausführungen avfzuwoedcken. Dr. Helfferich hat gesagt, er wisse nit, inwieweit er hier! euge und inwieweit Angetlagier ist. Ich kann thm darauf nur sagen, wie ih seine Stellung sehe, nämli, daß ih in Herrn Dr. Helfferich bier den Angeklagten riescs Unter)uchungsvecfahrens erblide.

Stellv. Vors. Abg. Got hein: Diese Aeußerung 1st unzulässig. Der Ausschuß hat nur das Recht der Untersuchung, nicht da Recht, Anklagen zu erbeben. Ich ‘muß diese Aeußerung as im Wiizerspruh mit den Aufgaben und Pflichten des UntersuchungsausschusjeS stehend rügen. d S E e

Abg. Dr. Cohn: Jh unterwerfe mi dieser Zensur. Aber id darf Dr. Delfferib wenigstens an einèn Vorgang erinnern, der fi zwis%en ihm und mir im Mai 1917 im alten Reich8&rag abge- spielt hat. Schon damals glaubte Dr. Helfferich, mir axf Grund einer Rede mit heftigen Worten den Vorwurf machen zu: können, daß ih eine Schuid oder au nur eine Mitschuld deuts@er Stellen am Ausbruch des Krieges behauptet hätte. Ih habe Dr. Helfferich darauf geantwortet, . . . « L i E

en E Abg. Gothein: Das hat mit diefer Sache ab r nihts mebr ¿u-tun, : j

Ab 1. D: Cohn: In diejem Punkte bedauere id, mich nit unterwer}en zu tönnen, fondecn wibdec)preche dieser Auffassung aus- drüdlih. Herr Dr Helfferich hat gesagt: Unmitteibar beteiiigt ist am’ Zusammenbruch Dr. Cohn, er bat die Schuld. Der kFntgegnung dieser Behauptung sollten meine Ausführungen dienen. Ich habe dama s im Mai 1917 diese Ausführungen gemacht, um. den Vorwurf Dr. Helfferichs, daß ih {huld oder mitschuld set, zu wideri1egen. (Herr Dr. Helfferich: In welcher Art von Diskusfion befinden wir uns ? j j :

Stellv. Vorsigender Gothein: Das Wort hat jeßt Abge- srdneter Dr. Cohn. f E

Herr Dr. Helfferich: Ih kann aber mein. Zeugnis ver- weigern, dann werde i den Saal verlassen. (Bewegung)

Stelly. P E So thein: Dann werden wir die nötigen

aßnahmen zu treffen wissen. Á M A Dr. Helfferich: Wenn die Diskussion fo weiter geht. ; dann ‘verlasse ih den Saal. (Herr Dr. He:ferih erhebt sid, raft } seine Akten zusammen unh tritt einige Schritte von seinem Plaße

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N Abg. Dr. Cohn: Da Dr. Helfferich uns gegenwärtig noch die Ehre seiner Anwesenheit schenkt. darf i » ibm nur noch erwidern : / S bin zwar mcht am Zusammenbruch s{huld, abèr an der Entstehung und Sübrunu des Krieges ist nur einer schuld: Dr. Helfferich!

oße Bewegung. / :

a tellv. Le Gothen: Ich muß diese Aeußerung des Ab- geordneten Dr. (Tohn auf das entshiedenste en, S Zch \chließe jeßt die Diskussion und behalte mir por, die nächste Siyung anzu- deraumen. (Schluß gegén 1!/4 Uhr.)

Nach Beendigung der öffentlichen Sihung vom Sonnabend trat der zweite Unteraus\chuß des parlamentarischen Unter|u Q ngsauss{usseszu einer vertraulichen Besprechung unter dem Vorsitz des stellvertretenden Vorsißenden Gothe tn zu- jammen. Es wurde beshlossen, mit den Berhandlungen am Mortag fortzujahren und neben den bisherigen Zeugen Generalfeidmarschall pon Hindenburg und General Lubdendorff zu laden. Gestern hat der Aus1{chuß, wie „W: T. B * berichtet, die an General- feldmarshall von Hindenburg zu richtenden Fragen formuliert. (Fs wird von der Entscheidung des Generalfeldma.schalls abhängen, ob er diese Fragen in der Nachmittags gung des heutigen Montaas oder erst ain Dienstag beantworten will. Am heutigen Vormittag wird der Untersuchungsausschuß in der Vernehmung des Staatssekretärs a. D.

De. Helfferich fortfahren.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Verfassunggebenden Nationalversammlung wird ein vom Reichsrat in seiner Sizung vom 13. d. M. angenommener Entwursckeines Gesezez über Teuerungszu- \chläge zu den Gebühren der Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher zugehen, der nachstehenden Wortlaut hat:

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Artikel l E Das Geseh über Kricgszuscbläge zu den Gebühren der Rechts- arivälte und der Gerichtsvollzieher vom 1. April 1918 (Neichs- Geseßbl. Sl 173) wird dahin abgeändert: 1) § 1 Abs. 1 Saß 1 erhält folgende Fassung: / i Die Getührensäße des § 9 der Gebührenordnung für Mechts- arwälte erhöhen fi : j S e für die Wertstufen bis 60 eins{ließlich um drei Zehntel, | für die Wertstufen von mehr als 60 bis 300 4 einschließli \ um vier Zehntel, P E | für die Wertstufen von mehr als 300 bis 1200 4 einschließ- | lich um sech8 Zehntel, E S für die Wertstufen von mehr als 1200 bis 4200 4 einschließ: li um acht Zehntel, 2 A für die Wertstufen von mehr als 4300 4 um zehn Zehntel, j in der Berufungs8instanz und in der Revisionsinstanz um ïoei- || tere zwei O t | 9) 8 2 erbält folgende Fassung: i h Í | Im 78 Abs. 1’ der Clébührehordnung für Re&tsanwälte {werden erseßt: / : : i : | die Worte „12 4" durh die Worte „30 4", x "

f F " E j o M R p nl M, ; F? ir ee j L i

| v ti +19 Pf." e ry " 30 Pf.

j Lid t „90 Pf.” " [A ¿ ol 90 M 4 2) Im § 3 treten an Stelle der Worte „drei Zehntel die Worte | vFünf -Zehntel" und an Stelle der Worte „20 Pf. die Worte dreißig Pf." "o 2 C d L 5 i 4) Im § d treten im Abs. 3 an die Stelle der Worte „mit dem Ablauf von 2 Jahren nach der Beendigung des gegenwärtigen Kriegs- auftandes" die Worte „Mit dem Ablauf des 31, Dezember 1921, 8 5 Abs. 4 roird gestriGen. | ( Artikel Ul !| Jir bürgerliden Mechtsstreitigkeiten werden im Falle der Be« williäutng des Armenrecis dem für die U A best. llten Rechts anwalt die Auslagen nah Maßgabe der Gebührenordnung für Rechts- anmálte ven ter Staatstasse eusept, falls fie niht von einem era pflichtigen Gegner beigetri.ben erten Tonnen (Zivilprozeßordnung Po 124 788). Die Retekcsten werden mcht vergiltet, wenn die be reffende Nee nicht erfordetlih war. / E Das Gequch um Festsepung des zu erstattenden Betrages ist be tem Geriht&chreiber des GeriBts der Jnstang anzubringen. Ae zur MNechtfertigung der einzelnen Ansähe dienenten Belege sid beizufügen. Die Festiezung «rfolgt dur den GeriMtäschreiber. Lie erstatteten Beträge werden als Gerichtéfosten in Ansaß gebracht. Ÿ 4 des Ges rihtsfostengesetes findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die {Fra innerung au dem Recbtsanroalt zusteht. ; { Artikel ET1 Dio Zivilprozcheonung witd bahin abgeändert: "8 115 miuro folgender Ab. 2 bingugerügt:

stt in vécmógensrectliden Streitigteiten bie arme Pariet die Kosten des Prozelses ohng Weriträchtigung des

(do 1 “L

Familie nohwendicen Unterhalts zu Einem ‘eiten, Fo F in Lem Beschluß üb.r bie Bes enredis. gu Feftinnmen, taß wegen ticsed 6 d 1 fdb ergebende einsthcige Befreiig n Berichtigung der Gerid-éfosten some der G büßten

und Auslagen des Anæalts nih2 eintritt. i

Artikel IV / j

Dieses. Geseß tritt ams... S 4 D Ota: \ Die Vorirfæen der Artikel I und Il finden auf die vor dem Inkrafteten diefes Geseßes anhängig gewordenen Rechtésaden An-

wendung, scweit nit die

C Dtend Fey IVAT,

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E A 2 E d E ait E E h Od ZiR Der Neichsminister dèr- Justiz wird ermächtigt, ten Wortlous

5 Ee R O 2 S E Le M u C e: S n T E 4 des Gesehes über Kricgszuschläge zu den Gebühren der Rechts

( L 4 , a ' o D. dn r A ¿ » - f r: - —_— Kein und der Gerictêvollzieher vom 1. April 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 173),

: Artikel V j j

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A e B R V 5 «M D E tr q M ah. rote «T sié. qus den im Artikel 1 diefes Geoseßes geircffenen Aende: A G ULEL Mt L d Bo Pt A A rungen ebt, unier ter Uebersdrift „Geseß über Feuerungäutdläge

: 5 E L o p T4 AEREG G N F Sa R R zu den Gebühren ter Rechtsanwälte und der Gerichts

unter. dem Tage dieses Gesce.s im Reichs-Geseßzblatt bekannt

und!

Dem Entwurf ist die nachstehende Begründun g-bei- gegeben:

Zu- Artikel ursacte und durch seine lange Dizuer gesteigerie Teuerung aller Lebens» verhäitniise batte don bas Ges.ß über Kriegezusdläge zu den Ge- bijbren der Nechisanwälte und der Gericht&ollzieher vom 1. Aprik 1913 (eicbé-Geschbl. . 173) eine Grböbung ter Gebühtensäße vorgesehen. Diese Grbobung bat sih aber nicht als auërsicben® ‘erwiesen, da in- groiscben infolge des - unglücklihen Ausganges des Krieges und Ler Revolutien die Teuerung weiter erheblich gestiegen ist. . Namentlich hat -sich troß der Erhöhung der Gobührensäke die Lage der Necbis- anwälte nod, tireiter erbe Deridblehtert. „Dazu hai vor allein t- } gétragen, daß dic im letzten Rabre eingetretene allgemeine Lohibengung nch auf die Bürcangestelltedchdet Rechtäanwältc erstreckt und in Ber- bindung mit der fortsd-reitenden Steigerung bder Mieten und der Kosteripreise ic Bürounkosten in unermartetem Maße erhöht. bat. Die gleichen Gründe, die zum Erlasse d. Gesehes vem 1, April 1915 geführt baten (zu vergleichen diè Bogründung zu dem Entwurf eines Sosetes üt widläge zu den Gerihtäoften fowie zu den Ges bühren der Rechtsanwälte und der Gerichtövollzi. ber, Drucksachen tes Meichétags, 13. Segtélaturperiode, II. Seffi 1914/18 Nr. 1368), nötigen deshab zu einer weiteren Grhöhung der Gebübrenjäße. ___ Was zunäckst die Gebühren der Rechtsanwälte anlangt, jo hatte das Geseß- vom 1. April 1918 eins Erhöhung d.r Gebührensäße es

9 der Gebübrenecrdnung für Rechi8anmwälte“ um drei Zehntel vere Um die Prozesse über Gegenstände ton“ geringerem Werte, an. denen bauptsädlid die wenig.r bemittelfen®Volkêtreise beteiligt sind, nicht in unerwünsckter Weise zu erböben, seht der Ennvurf davon ab, eine reoeitere gleidmäßice Þprozentuale Gtrbläbaung be xibrenfäße vorzuschlcgen. Nach Artikel T Nr. 1 sollen vie mebr die Sübe für die beiden unt.rsten Wertklassen (bis 20 M cinichlicßlid und ven mebr ais 20 bie 60 Æ eimsdGießlid) gegenüber tem Geseße vom 1. April 1913 überbaupt nid; erböbt für trie folgenden Wierttia nur eine: allmählich steigente ) i bn Zebnteln der ursprüng dea Gebübrentaße eirtreten, fo daß ( zum Staß - fommit, wenn der Gtteitocgen beträgt. ‘Der Artikel 1 Nr. 2 ckchlägt ferner tine Er gelder und Metsékosten der Jechisanwaälte um 50 v. Gesetze voin. 1, April 1918 jeßt geltenden Sihe tvor. 4 L

Ben einer Erböbung der Gebühren in Strafsachen 1 ebenso wie bereits in dem Geseße vom 1. April 1918 abges. hèn worden, weil sich auf diesem Gebiet die freie Vereinbarung des Anwalihonorars schon seit langer Zeit so allgemein eingebürgert hat, daß cin Be- dürfñüis nah alSbadiger oeseblider Regelung nit besteht. :

__ Hinsichtlich der“ Gebübren ter Gericht&vollzicher, bei denen si die Steigerung d:r Bürounkosten wegen ibres meist einfaheren Be- tefebs im allgemeinen nit in dem aleihen Umfang wie der Anwälte | Füblbar madt, \blägt der Entwurf (Artikel I Nr. 3) eine aleiimäßige j Frhöhung der Gehwhrensäße (S8 2, 4 bis 11 der Gebübrenortnung i für Gerichtsvollzieher) um weitere w.i Zehntel vor, so daß die Säße; die sih nad dem Geseße vom 1. April 1918 bereits um drei Zehntel erhöhten, fortan um fünf Zebntel erböben \ollen. Eine Staffelung der Gebühren wäre hier nicht angezeigt, da sie den Geschäftêgang zu ; sebr erschweren würdd. i N j

Die Reisekosten (S 17 Abs. 1 der Gebührenortnung für Gerichte | vollzteher) werden ebenso wie für die RNechtsamvälte cogenüber der“ ! bereits pebt geltenden Grböhung um weitere 59 v. H. erböbt, so taß ! sie fortan 30 Pf. für das Kilometer anstatt wte: biëber 20 Pf. betragen

Mit Rücksicht auf die dur den Krieg ver-

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werden. j Ï l Das Geseh vom 1. April 1918 will, wie in der Begründung zit j dem {Entwurfe dieses Gefeßes dargelegt ist, €iner umfassenden Neue 4 gelung des Geührenwesens nicht vorgreifen, weil diese nur im or- |

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ganischen Zusammenbange mit der Neuordnung des Prozeßrerfchrens erfolgen kann. Nach dem § © in seiner bisherigen Fassung toll d: balb das Gese na Ablauf von 2 Jahren von dem dur KWaiztrlicie MDerordnung zu bestimmenden Zeitpuntt der Vreendigung des riegé- zustandes ckchb außer Kraft treten. Aus dem früber dargelegten (Grunde muß dem Geseß au weiterhin der tprevisorisce Charakter cewmaÿrt bleiben. Da aber jeßt die Beendigung dies Kricgszustandes unmittol- bar bevorsteht, erscheint es angezeliot, nunmebr ae Gültigleitsdauer des Gesetzes fest zu begrenzen. Im Artikel T Nr. 4 wird (ethalb vor- gëesdilagen, das Gesetz mit dem Ablauf des 31. Dezember 1921. außer Kraft treten zu lassen. : E

Zu Artikel Il. Den Wünschen der Anwälte. das Armenredlt grundsäßlih neu zu regeln, fann im Rahmen dieses |provisorrschen 1 Gesetz s mchckcht entsprochen werden, da éine solche Regelung, ebenso wie die Megelung des Gebührenmejens, der. allgemeinen \Prozeßzreform vor- bebalten taten muß, Anzuerkennen ist aber, daß ch3 - ber der gegen- wärtigen \chwierigen wirtschaftlichen Lage der Rechtsamrälts etne be- sonders drüdende Last ist, daß der Armeiranwalt -nicht nur. der armen Partei feine Arbeitskraft unentigeltkch zur Berfiknng f ftellen hat, sonders na dem geltenden Rechte aud grzwungen it, bare Auslagen für die arme Partei zu maden, Dieser Zwang - wird unm fo drückenter- empfunden, als wegen der allgemeinen Entwertung tes Geldes jeßt aud Parteien mit einem |sinfkommen, das vor dent Kri2ge die Armenrecdtsbewilligung ausgeschlossen hätte, zum Urmen- redete zugelassen werden müssew und infolgedessen die Zahl der Armen- sachen in der selten Zeit nicht unerhetlih zugenommen hat und als | überdies die Auslagen wogen der herrschenden Tewerung eht ziffor- | mäßig viel sckwerer ‘ins Gewicht fallen, ‘als in der Zeit vor dem Kriege. In diesem Punkte erscheint eine Hilfe schon feht geboiew urxd möglich durch die dem § 21 der Gebülbrenordnung für Gerichts» vollzieher nactgebilczete Bestimmung, daß dem Armenamwvalt seine Auslagen, falls sie nicht von etnem ersaßpflichtigen Gegner beigetricben werden können, von der Staatskasse zu ersehen und als Gerichts» foften in Ansaß zur bringen sind. Bet dieter Regelung ersHüuen €s sachgemäß, die Festsezung der zu erstattenden Auslagen dem Gerichls- {reiber der Instanz zu übertragen und"zum Auédruck zu bringen, daß die an sich nah § 4 tes Geritéfostenersees nur dem Zahlungs pflidbtigen und der Staatskasse qogen den Ansaß des Gerichibscrewors zustobentdz Erinnerung auci dem Recbtêanwalt zusteht, Die Erinnerung ist Für den Anwalt auc dann. gegeben, wenn sein Antrag adgelehnt" } S8 567 ucd 576 der R es

wird. Dies folgt bereits aus S /

Zu Artikel Il. Noch in eiñtèm anderen Punkte kann \ckon jeßt L Armenvedt verbessert. werden. Die bisherine Megelung des Armenredt3 entblt rine offenbare Unbilligkeit infofern, «ls eine teilweise Armenrechtstewilligung niht mögli i}, eine r alís, die wecen der Höbe der Kosten zwar nit die gesamten ? rozeßkosten, wohl aber einen Teil terselben aufzubringen - vermag, für ihne Sache das Armenreckt in vollem Umfang bewilligt erhält. Diese Unbilligkert will der Entwurf abstellen, indem’ er bestimmt, daß in denjenigeir her-

ert

{on im Geseße vom 1. Fnstanz vor dem Tage des Inkrafttretens ! ichlagen worden, daß Artik f ; i tretèn dieses Geseges anbängi ï S\achen A finden sollen, soweit nit die Instanz vor dem Tage des Inkrafts

Pari

9 4, E n 2 Bd handig _acmordenw mar, C

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„Bericht

| Geld auf 24 Stunden legtes Darlebn 7,

C j î Ç 1 7 ( va G it das Armenrebt nur mit der Maßgabe bewilligt werden fol haÿ

wegen dieses Teiles die aus § 115 der Zivilprozeßordnung 11ch gcberde einstmeil:ge Befreiung ton der Berichtigung der Gerichtskosten

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e der Gebühren und Auélagen des Anwalts nicht eintritt. 1 P 7 r+i 151 koa Ctnr aftiretonf Nrtikel IV bestimmt den Beitpunkt des Inkrafttretens des

be

Geseßes und enthält die erforderlichen Uebergangsvorschriften. Urn

sofortige Wirksamkeit der Gebührenerhöhung und des 1m Ar “11 den Armenanmälten gewährten Rechtes auf Auslagen- ung aus Siaatsmittel zu gewährleisten, ist ntiprecend dert / April 1918 getroffenen Regelung vorge: ¡Fel T und II auc auf die vor dem Jukrafte ännig gewordenen Rechtsfahen Anwendung

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tretens beendigt war. A Fie Artikel IIL, ter die Mögacbkeit euntr j Z Ae

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‘eismeoisen ArmenrechtBs nicht, da

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nfübrt, emptabl h dre 4 ì

ert werden fönnte, daß tn oinem anhängigen Nechtsstrelt

28 nade ten geltenden Vorsrifien für bie Instanz Dymi 46 voll de willia Ar:neneckt_ der. Partei noth nachträglich «uf Grund des Artikel: 1 beschränkt werten Tönnte, cin Ergabmis, tas für die arme eine trheblide Unbilligteit enthalten fönnte.

nach tem Inkrafttreten Dieses Gesoßcs vorzur

k ¿[x1 ewilligung if ; [Ol aub

nr: unterliegb, Toenn der Meodhtöitreit vor dem Inkrastereten at

L M1 Fin L l

rie ner besonderen Bestimmung, ba ¡ H P Y L ÚER, G, ra Sis 3 relepe nach allaermccknen MNecktSgrundjaper 1hre Wirkung v0 L ottpuntt ihres Anfrafttretens an aud für antängige Prezejfe außern. Q S O R R A i E Zu Artikel V. Um die Uebersicht über das nach den vorges vom L April 1918 oeltertà Squsvizminister sit

&lanenem Yenderungen des Geiehe j

Ca E, 7 Y . -, A, L P 5 e 24 wu alecidtern, wird vorgesdlagen, den Nei

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tigen. das genannte Giese in ter geanterten Tchelung nau es Ea 7 Î tanntsumaden. j

Der preußischen Landesvorsammluna is ein der im Auftrage des Staatsmivist-riams, des Ministeriums der öffentlichen Urboiten und des Justlamiristeritumßs na Elherfelò entsandten Kommission zux Unterrichtung über die im Eisenbghnhlrektionsbezirk Elberfeld mif Hilfe von Eisenbhoh"beamten und -arbeitern vors gekommenen Lebensmittelshiebungen“ zur Kenntnigs nahme zugegangen.

Handel und Gewerbe.

Zur Spar-Prämien-Anleihbe veröffentlicht die Verlags bandlung Dietrich Reimer (Ernst Vobsen) aus der Feder des Bes R@erunitmatbematiters Prof. Dr. Felir Bernstein von dér Universität Göttingen, eine fleine Schrift, die in der Form von Fragé und Antwo-t und unter Anfühtung von Beispielen alles Wiss va werte über diese Anleihe enthält. Die leiht faßliche Art der Dats stellung sowie der bilice Preis (50 _„§) sichert der Veröffentlihutig Verbreitung. :

Wagengestellung für Koble, Koks und Briketts am 14. November 1919.

S I E E E E T TEN

Anzabl der Wagen

| Rußbrrevier | Obersblcsisches Revier

Gee ddl 17 312 | 7420 Nicht gesteüt. | 310 j 2. 898,

Berichte von œuswärtigen Wertpapiermärklten. Cöln, 15. Novewber. (W. T. B.) Devisenkurso, Englische Noten 168.25, Franôsisde Noten 433,09, Belgische Noten 463,50, Holländische Noten 1550,00. M London, l. Novernber. (W.T.B.) 29/0 Englische Fonsols 51, 5 3/0 Argentintec von 1886 92 40/0 Brasilianer von 1839 54, 4 1/9 SFapaner- von 1899 68 383 2/9 Portugiesen 50, ®% 9/9 Ruffen von 1906 324. 4X 9%» Nuffen von 1999 26, Baltimore and Ohio 46, Canadian Pacife 175, Erie 18, Nationa! Ratiways of Mexiïo 84, Pennsylvania 50 Southern Pacific 1274, Unton Pacific 147, United States Steel Gocyoration 127, Anaconda ‘Tovver —, Nio Tinto 48, Chartered 22.9, De Beers 297 Goldtfields 116 Nandmines 3/16, 5 9% Frieg8anleihe 90d, 4%, Siege3anleibe 84/16 Amsterdam, 15. November, (W. T. V.) Wechiel auf Berltz 6,50, Wechsel auf Wien 2,25, Wechsel auf Schweiz 48 30 Wesel auf Kovenhagen 55,75, Wechsel auf Stoctboiw 6180 Wese? auf New York —,—, Wesel auf Londen 10,93, Wechsel auf Paris 27,70, Wesel auf Christiania 59,86, Wechsel auf Brüsset —,—, Wechsel auf Ltadrid —,— 5 ?%/% Niebderländiiche Staats3- anleihe von 1919 919,4, 3 9 Niederländ. Staatsanleiße 604, Fönial. Niederländ. Petroieum 823, Holland - Amerika - Linie 487, Miederläntish-Zndis&e Handelsbank —, Atchison, Topeka & Santà 952, Rod Jsiand —,—, Southern Pactse 114F, Southern

i Bailwar —, Union Pacific 1344, Anaconda 141!/,¿, United States

Steel Cory. 1121, Französ - Enalische Anleihe —, Paraburg- Amerikla-Linie Tendvenz: Fest. N 2 Kopenhagen, November. (W.T.B.) Siltwechsel auf Hamburg 1185, do. auf Amfterbam 179,60, do. auf shweiz. Plähe &6 50,- bo. auf New York 477,50," de, auf Londoo 19.67, do. äuf Paris 50,25, do. auf Antwerpevy 55,09, do. auf Helsinafors 13 03: 2: Stockholm, 15. November. (W.T. B.) Sichtwehsel auf Berlin 11,00, do, auf Amsterdam 163.00, do. auf sckchweizer. Plähe 79 00, do. auf Washington 433,00, do. auf London 17.88 do, auf. Paris 45.75 do. auf Brüfse? 49,50, bo. auf Helfnafors 16,00, New York, 13. November. (Scbluß.) (W. T. B.) Die An- nabme, daß sich die Verhältnisse am Geldma1iïie günstiger gestalten. wünden, riefen an der Fondsbörse anfangs etro. fefie Stimmung l'ervor, wobei besonders Svezialwerte, Cisenbabnen und Inbustiié-

vapiere in den Vordergrund des Interesses 1öckicn. Später üb-r rogen Nüdcgänze, die Stimmung erholte sh. aber wieder infolge von Interventionskäufen. Der Schluß war \é&hr

Geld auf 24 Stunden Durchschnititêrate 6, Meisel auf Berlin 2; WeBsel auf London (60 Tage) 4 08,00, Cable Transfers 4,13 25; Wechsel auf Paris auf Sih! 9,35,00, - Silber in Barren 1,4, 3 v/4 Northern Pacific Bonds —, 4 ?/e Ver. Staaten Bonds 19 —,—, Atchison, Topeka & Santa 894, Baltimore & Ohio 38}, Canadian Bacific 1468, Chesapeake & Ohio 57, Chicago, Milwaukee & St. Pav! 423, Denver & Rio Grande 11, JUincie Centrai 90€. Loutsztle & Stasbville 109, New. York Centra! 723, Norfoik & Western 99x, Pennsylvanta 424, Meading 79, Southern Pacifie 1:64, Union Pacific 1224, American Swmelting & Nefining 71, Anaconda Copver Mitning 653, Jnternational Mercantile Marine b34, United States Steel Corporation 106, do, pref. 113

fest. Geld: Fest.

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Benichis voa auswärtigen Warenmärkten. London, 13. November. (W. T. B.) Heute wurden an dek Wollaufktton 12952 Ballen angeboten. die, sämtli verkauft wurden. Feine Sorten lagen bei lebhafter NaWfrage test, geringere

unregelmäßig. Tiber pool, 14. November. (W. L. B.) Baumwolle. Umsay: 19 000 Ba Einfuhr 12 000 Ballen, davon 12000 Ballen amerk»:

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urógenSrechtliden Streitgteiten, in benen die ams Parbes aux - Aufbringung bea - Soften zu einem Wruhteil _ ünstands

kanise Baumwolle, Für. November 24,08, füx Fanugr 25,04. flix März 28,05, , :

e Bt ict.

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