1823 / 147 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ten und dem ganzen Umfange ihrer Amtsverhältnisse gründliche Kenntnisse und richtige Beurtheilung zu erwerben. Der Hr. Ver- fasser, der schon mehrere ähnliche Werke für den praktischen Staats- Dienst bearbeitet hat, hat sich durch das Gegenwärtige neuen An- syruch auf Dank érworben. Wer in seiner Amtsführung einen sicheren Leitfaden und zugleih eine Erleichterung wünscht, dem kann dieses Handbuch mit Recht empfohlen werden. Fn den bei- den ersten Buchfiaben finden sih 4. B. folgende Artikel : Abgaben an Kirchen, Pfarren und Schulen, Abgaben - Freiheit der Geisili- chen, Abgaben - Bonification, Afterärzte Über deren Schädlichkeit die Gemeinde belehrt werden soll, Amtseid, Amtsberichte, Amts- führung, Amtshandlungen, Amtskleidung der Geistlichen , Aufge- bot, Trauung, Taufe; Bauwesen der Kirchen und Schulen, Beer- digung, Begräbnißplähße, Bekanntmachung von den Kanzeln , Bes richte, deren Abfassung, Bevölkerungslisten, Bibelgesellschaft, Bis- thümer, Brandversicherung, Bulle, u. s. w. im ganzen Werke.

Der Haus-, Brot - und Lehrherr in selnen ehelichen, väterlihen und übrigen hausherrlichen Verhältnissen gegen Gesinde, Gesellen und Lehrlingen, nach allgemeinen und insbesondere nach Preußischen Geseßen. Von J. D. F. Rumpf, Königl. Preuß. Hofrathe. gr. 8. 1 Rthlr.

Nicht nur die Absicht des Verfassers durch diese Schrift zur Erreichung des schönen Ziels beizutragen, das Familienlcben immer mehr zu einem Leben voll Glückseligkeit, Stede und Zufriedenheit zu machen, ist lobenswerth, sondern atich die Ausführung verdient allen Beifall. Der Verf. nimmt seinen Weg durch das Gebiet der allgemeinen Wahrheiten der praktischen Vernunft zu den (GBe- seßen des Staates, wie sich aus folgendem Fnhalt ergiebt. 1e r A Aa nitt: die ehelichen, elterlichen und hausherrlichen Verhältnisse in sittlicher Hinsicht; Natur und Zweck der Ehe: Wahl einer Gat- tin; eheliches Leben und Mäßtgkeit des ehelichen Genusses; ehc- liche Treue ; der Hausfrieden; Nachsicht des Mannes: CEigensinn, Zuvorkommen ; Aeußerung von Mißtrauen und Mißfallen: Vor- beugung alles fremden Einmischens. Heilighalten der gegenseiti- gen Rechte: der Mann regiert, die Frau herrscht. Rechte und Pflichten des Mannes; Rechte und Pflichten der Gattin. Ordnung des Haushalts, wie sie erreicht wird ohne Peinlichkeit. Beruf zur Reinlichkeit und Sparsamkeit ; Gei. Gemeinschaftliche Erzie- hung der Kinder: allgemeine Erziehungsregeln; soll der Vater die Töchter erziehen? Betragen gegett die Hausdienerschaft. 2 t ex A b- \ch nitt. Die ehelichen, âlterlîchen und hausherrlichen Verhältnisse nach allgemeinen Rechten ; ist die Ehe ein bloß bürgerlicher Ber- trag? Hindernisse der Ehe. Verbotene Ehen, nah Moses, und nach dem französischen Geseßbuche. Die Verlobung; Aufgebot und Trauung; das Vermögen der Eheleute: Gütergemeinschaft und Dotalsystem. Die Ehescheidung, nach französischen Geseßen. Gründe für und wider die Ehescheidnng; Uebergewicht der erstern. Die väterliche Gewalt; das Züchtigungsrecht des Vaters: Erlöschen der väterlichen Gewalt. Unmündige, Minderjährige, Großjäk rige. Der Familienrath in Frankreich. Verhältniß zwischen Herrschaft und Gesinde. zter Abschnitt. Die ehelichen, älterlichen und hausherr- lichen Nechte und Pflichten nach Preußischen Landesgeseßen; von der Ehe und den Erfordernissen einer gültigen Ehe : Eheverbote, zwischen Aeltern und angenommenen Kindern , zwischen Vormün- dern und Pflegbefohlnen. Ehen verheirathet gewesener Personen ; verbotene Ehen zwischen Personen, welche Ehebruch getrieben. Ungleichheit des Standes. Militairpersonen. Religion und Alter. Einwilligung ‘der Aeltern. Von den Eheverlöbnissen; Erfullung derselben; Folgen des Rücktritts von denselben; mehrere Ehege- [öbnisse. Vollziehung der Ehe und Aufgebot ; Einspruch; Trauung. Von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Beziehung auf ihre Person: Rechte und Pflichten des Mannes und der Frau; von den Rechten und Pflichten der Eheleute in Bezichung auf ihr Vermögen ;* Eingebrachtes; Erbschaß; Schenkung unter den Eheleuten. Schulden der Eheleute. Bürgschaften der Ehefrau. Gemeinschaft der Güter. Trennung der Ehe durch den Tod: Be- gräbniß; Trauer., Erbfolge aus Verträgen; aus Testamenten: nach

emeinen Rechten; bei bestandener Gemeinschaft. Trennung der he durch richterlihen Ausspruch; Ehebruch, Versagung der che- lichen Pflicht, Unvermögen u. \. w.; Auscinanderseßung des Vermö- gens. Von den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder; eheliche Kinder, nah dem Tode des Ehemanns; nach geschledener Ehe. Kinder aus ungültigen Ehen. Von den Rechten und Pflichten der Aeltern und Kinder, so lange leßtere unter väterlicher Gewalt stehen: wegen der Verpflegung und der Erziehung. Rechte der älterlichen Zucht. Kinder aus verschte- denen Ehen. Wahl der Lebensart und Erwerb der Kinder. Vertreten der Kinder. Von dem eigenthümlichen Vermögen der Kinder: ihr freies und nicht freies Vermögen; Sicherstellung ih- res Vermögens; väterlicher Nießbrauch ihres Vermögens. Von Aufhebung der väterlichen Gewalt. Herausgabe des Vermögens und Ausstattung der Kinder; Rechte der Aeltern nach aufgehobe- ner Gewalt; besondere Fälle wegen Aufhebung der väterlichen Ge- walt. Von der Annahme an Kindeszstatt: Wirkung der Adoption ; von Pflegekindern. Von den Rechten und Pflichten der Herrschaf= ten und des Gesindes; die neue Gesindeordnung ; gemeines Gesinde; Dauer der Diensizeit; Pflichten des Gesindes: Pflichten der Herrschaft; Aufhebung des Vertrags ; Entlassung des Gesin=- des ohne Auffündigung; Austritt des Gesindes ohne Auffkündi- gung: Ablauf der Diensizeit; Austritt des Gesindes vor Ablauf derx

iensizeit; Abschied des Gesindes. Von Hausofficianten, Erzie- hern und Erzieherinnen. Neuere Bestimmungen in Gefsindesachen ; Rechte und Pflichten zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen ; Aufnahme der Lehrlinge; Pflichten des Meisters und des Lehr- lings; Recht ar Pacht: Aufhebung des Vertrags; das Lehrgeld; Lehrzeit; Lossprechen; Wanderschaft und Verhalten auf derselben : Lohn und Kost der Gesellen; Verpflegung kranker: Rechte und A 0 zwischen Meister und Gesellen; Abschaffung der Gesel- en; Abgang des Gesellen; Rechte der Gesellen überhaupt.

Allgemeines Kriegswörterbu ch für Offiziere aller Waffen. Von H. F. Rumpf, Königl. Preuß. Lieutenant und Ritter 2c. Mit einem Vorwort von J. G. von Hoyer, Königl. Preuß. General - Major im Jngenieur-Korps 2c. Zwei Bände, A bis Z. Mit XV

Steintafeln in Preis : Bei dem sich wissenschaften, und bet den gesteigerteu Svderungen an den Soldaten von jedem Grade gemacht N Werk eine um so willfommenere Erscheinung, da wir bis | ähnliches besißen. Die Ansprüche, die wir an dic Brz eines solchen Werks zu machen berechtiget sind, haben einen bedeutenden Umfang. Ein Wörterbuch der Kri schaften soll aus allen Zweigen der Krtegskunsi das Big, mit fjahreiher Kürze vortrage:t, es soll dem Offüier jg einen solchen Unterricht von dem Wesen und Dien ald pengattungen darbieten, daß er nirgends als Fremdlin vielmehr von dem Wichtigsten außer seiner Berufswafe, liche Kenntniß sih erwerden kann. Refer. hat sich die q Ueberzeugung verschat, daß sich der Hr. Verf. dieser N

Aufgabe mit lobenswerthem Fleiße, mit Sachkenntnig,

1x Bd. 5 Rthlr. 16 Gr.

4 k

Beurtheilung, Auswahl und Zusammenstellung, auf daz W

gende entledigt hat.

Der dem Werke vorgedruckte Fnhalt, wo die Arti

nem bestimmten System, und zugleich in alphabetischer, aufgeführt sind, giebt einen Ueberblick von dem Plane | hierbei zum Grunde lag, und von der Reichhaltigkeit da die Ausarbeitung jedes einzelnen Artikels läßt für den (h Zweck nichts zu wünschen übrig, und die leicht auffindlid begriffe geben einen Beweis von der Umsicht und Erfah Berfassers.

Der ebenerwähnte Fnhalt enthält folgende Haupt-y

A, Dic Kriegskunst im Allgemeinen. Dies enthält theils Definitionen aus dem System der Kredi ten, theils die summarische Uebersicht des Krieges Üb wie der einzelnen Truppengattungen, auch Strategte, von strategischen Grundsäßen U.

_B. Krtegswissenschaften.

L. Die Waffenlehre, das Fuh rwesen, nebst j brauch 2c. Hier findet man in dem Wörterbuche unter | nen Artiïeln, die Verfertigung, die Einrichtung , die Hu den Gebrauch der Waffen und Geschosse aller Art, wi abi gat und den Gebrauch der jeßt im Kriege übli euer. B Il. Die Truppenkunde, handelt von der Organi inneren Einrichtung der Armee, von ihren verschiedenen| von der Kriegs;ucht und dem kleinen Dienst, von der Va von allerhand Ausrüstungsgegenständen, von dem Justi; fi dizinalwesen 2c.

111. Die Daktik., Dieses weitläuftige Gebtet hat d nach seinem Systeme eingetheilt, in:

1) Die reine Tafktif, nebst Fechten, Reiten,

men ¿c. Man findet hier nicht nur diese leßtern

vollfiändig abgehandelt, sondern auch die Adrichtung| schiedenen Truppengattungen , der Fnfanterie, Kavall tillerie und Pioniere, in dem Gebrauch der verschieden

Waffen, in der Bedienung des Geschüßes, in allen Eu

und Manövern, bei den Schtießübungen und sonstigen!

tuhigen. 2) Die Terrainlehre., Hierher gehört: :

a) Das Aufnehmen utd Zeichnen, die Terrain

niß 2c. Was das Aufnehmen betrifft, so konnte der Ve naturlich nicht die ganze Feldmeßkunst abhandeln: iede er unter den hierher gehörigen Artikeln eine vollsänd| bersicht der nöthigen Fnstrumente, und die allgemeinen für militairische Aufnahmen. Von der Zeichenkunst s bis jeßt erschtenene Manieren auseinandergescßt, ul den Steinplatten dargestellt ; guch vermißt man tw Kopiren der Zeichnungen, noch das Auszeichnen de tionspläne u. dgl. bei der Terrainkenntnif siände ausgelassen , und Ref. kann nicht umhin, als Y hier die Artikel Augenmaaß, anzuführen.

b) Die Befestkgungskunsk. Auch diese ifff #0 voll _ fann , abgehand!

es in einem solchen Werke geschehen

findet hier die verschiedenen Befestigungsmanieren, di

gung der Festungen , das Mauerwerk,

der Festungswerke, die ganze Geldbefestigutng u. \. n i 5) Die angewandte Taktik. Mehrere Artikel desc tes stnd bogenstark, und beweisen ihre vollständige (itl Bon den Fechtarten der verschiedenen Waffengattungen\\| ders die der leihten Truppen und der kleine Kri zweckmäßtg und mußsterhaft bearbeitet. Ueberhaupt {l Verf. für diese Teuppenart eine besondere Vorliebe zu hi ó¿. B. aus den Artikeln: Jäger, Bi chse, Schiegül Signal, Feldwache, Patrouille, RNekognoscil vielen anderen, wegen ihrer besonderen Vollständigkeit, geht. Der Festungskrieg mit dem Minenwesen, der An

die Vertheidigung der Feldschanzen, die Pontonierwi} N der Genevalftabswissenschaft 2c. sind ho

die HauptzÜge mäßig behandelt. Endlich folgt: 4 IV, Der Seekrieg, wo man die Erklärung aller det !

denen Kriegsfahrzeuge, der Einrichtung und des Baus de!

und ihrer Masten, thres Segel - und Tauwerks, der hauy! sten Mandôver eines Schiffes bet den verschiedenen Op der Seetakrtif, und das Verhalten der Mannschaft 1 cines Treffens u. \. 1. féndet.

„…_ Defese kurze Darstellung des Fthalts läßt wohl keine uber die Brauchbarkeit des, bereits in mehreren Éritischen namentlich in der Halleschen, JFenaer und Leipziger Lit. N Beifall gewÜrdigten Buches Übrig; das Ganze ist 71 Bog im größten Oktavformat, und mit ziemlich engem Drud Auswahl der Abbildutigen entspricht ganz dem Zwete U Plane, wobet es cine Hauptabsicht war, den Preis des Bud eine allzu große Menge von Tafeln nicht zu sehr zu vet Ref. hat sich Überzeugt, daß dieses gelungene Werk nicht 1! Offizier jeder Waffe, der Anspruch macht, als ein treflihes Lehr - und Erinnerutÿs willlommen seyn, und ihm die Stelle ciner: kleinen thek im Felde vertreten wird, sondern es wtrd auch, wegel! gemein verständlichen Vortrags, den Mann aus jeden Stande, der sich Kenntnisse von dem Krieggwesen versch}

vollkommen hefricdigen.

Bogengrdpe, und 296 Abbildung, | Or. 2x7 Bd. 2 Rthl, F immer mehr ausbreitenden Studiuni del

werden, E

Sinsichtay Ärdneten zu Berlin, nachstehende Kabinets - Ordre zu er-

bnd hiemit zu erkennen zu geben.

N Des Königes Majestät haben den Ober - Landesgerichts-

29 ti

erte Go n C UNEDIN Vot COND Der bisherige Ober - Landesgerichts - Referendarius Men-

über alle hierher gehörigen W

Orientivren, Ter

die verschicden

Wßten Theile bereits erhalten,

Mh der Stich - Koupon Nr. 10, ist Weihnachten d. J. fällig,

auf umsichtige Kenntniß sein? Kriegl

Allgemeine

reußische Staats - Zeitung.

Amtliche Nachrichten.

voni! dés T6 gts,

Seine Majestät haben an den Magistrat und die Stadt-

R bes Feierlichkeiten bei dem Q s Feterlichfe c e 1 E - P iai Hodéit; hat sich die Anhänglichkeit der D ieden, der einzelnen Korporationen, der Bürger ti iedenen Klassen der Einwohner an Mich E ij igl. Haus so unverkennbar ausgesprochen daß S9 e angenehme Veranlassung finde, Meine ganz O iedenheit mit diesen Beweisen treuer Theilnahme dan-

Empfange der Kronprin-

‘li ten November 1823. P pol Friedrich Wilhelm.

Se. Maj. der König haben dem Senior und Pastor pri- Fus Wilde zu Bernstadt, im Regierungs-Bezirk Be, dem Justiz-Rath und Stadt-Richter H indersin zu Neus- Eberswalde, das Allgemeine Ehrenzeichen erster Klasse

verleihen geruhet.

th Heinrich Otto von Wédell, zum Rath bei dem Ober- desgericht zu Stettin ernannk,

Der Justiz- Kommissarius und Notarius, Begenungs h Schaller zu Königsberg i. Pr., ist als Justiz - A arius zu dem hiesigen Stadtgerichte verseßt aat, E d zugleich als Notarius publicus im Departement des Kam-

gerichts fungiren.

l, ist zum Justiz - Kommissarius bei den Unter - Gerichten Landshuter Kreises in Schlesien bestellt worden.

BGorkranntwaGutng

Es ist bereits unterm 9. Jun. 1821. bekannt gemacht, ÿ zu allen denjenigen Domainen - Pfandbriefen, deren Din auf die Staatsschulden - Tilgungsfkasse angewiesen sind, ) Zins - Koupons von Seiten der unterzeichneten Haupt- Erwaltung der Staatsschulden, und zwar zahlbar in Ber- | bei der Staatsschulden - Tilgungs - Kasse, ausgereicht wer- sollen. Die Jnhaber der erstern haben leßtere auch zum und nur zu einer bestimmtenAn- il, im Betrage von 300,000 Rthlrn. Öst-Preußischer Damai-

-Pfand-Briefe auf N Balga

Kaymen Natangen Saalau batte und Ae L d sie damals nicht gegeben, weil die Ost- Preußische Gene- l: Landschafts - Direktion , dazu Zins - Koupons schon früher sgereiht hatte. : : 4 Der lebte von diesen landschaftlichen Zins-Koupons, näâm-

d es soll mit der Auszahlung der darin verschriebenen Zin- die Extradition jener neuen von der unterzeichneten Haupt- erwaltung der Staatsschulden ausgefertigten Zins-Koupons bunden werden. i

Beides, die Zins-Zahlung wie die Ausreichung, der neueh ns-Koupons, geschieht in Einverständniß mit der Ost-Preu- hen General-Landschafts-Direfktion zu Königsberg in deren tigen Lofal zu derselben Zeit, in welcher die Weihnachts- nsen der landschaftlichen Pfandbriefe dort ausgezahlt wer- n, durch den dazu von - uns beauftragten General -Land-

afts - Rath Herrn Brausewetter. Das dabei zu beobach- |

hde Verfahren ist IRAIDEE

Stück. Berlin, Dienstag den gten December 1825.

Briefe, zu welchen die Öst-Preußische General-Landschafts-Di- reftion Zins-Koupons gegeben hat, spezificiren die ersteren nach N 1, Nummer, 2, Domaine, 5. und Nennwerth; : fis versehen die in duplo auszufertigende Spezifikation mit ihrer Namens - Unterschrift , Überreichen sie mit den Pfandbriefen dem oben erwähnten Kommissarius, bei welchem e Schemata zu den Designationen unentgeltlih zu haben sind, ‘halten darau 0 Fbgeni Andliéferuna des Stich-Koupons Nr. 10, die da- mit verbriesten Zinsen pro 24. Jun. bis 24 Dec. 18233 b) gegen Ausstellung einer besondern Quittung die Zinsen pro 24. Dec. 1825. bis ultimo Febr. 1824. i i c) und die neuen Zins-Koupons Nr. 6, 7 und 8, welche die Zinsen pro 2. März 1824 bis 1. Sept. 1825 umfassen, worauf ihnen die Pfandbriefe, nachdem auf denselben O Ee Zahlung und Extradition der neuen Zins-Koupons Nr. 6. 7. 8. abgestempelt worden IORRRTEen werden.

Wer im Laufe der oben bezeichneten Zahlungszeit die hienach zu zahlenden Zinsen und auszureichenden zins-Kou- vons in Königsberg nicht erhebt, fann solche späterhin nur in Berlin, während der nächsten Zinszahlung vom 1. L ab, bei der Kontrolle der Staats-Papiere und respeclive bel der Staatsschulden - Tilgungs - Kasse erhalten. Berlin , den 26steen November 1825. Haupt - Verwaltung der Staats - Schulden. Rother. von Schüße. Beelik. Deeb.

GergulktmaGung

Die sehste Ziehung der Staats-Schuldschein-Prämien geschieht, wie die fünf ersten, im hiesigen Börsenhause. Am z1sten d. M. Vormittags 9 Uhr werden die diesmal zu ziehenden 40,000 Prämien eingezählt, worauf die Ziehung selbst am 2. Jan. k. J. Vormittags 8 Uhr angefangen und in den folgenden Tagen, bis zur Beendigung, C gie Die Herren Geheimen Regierungs - Räthe abig un ae N auch ‘diesmal das Ziehungs - Geschäft. Als Kommissarien der unterzeichneten Jmmediat-Kommission wer- den außerdem der Herr General-Lotterie-Direktor Bornemann und der Herr Regierungs-Rath von Herr; als Deputirter aus der Mitte der Aeltesten der hiesigen Nau an A ee abwechselnd die Banquiers Herren C. W. J. Schulke, I. Pietsch und M. H. Mendheim dabei zugegen seyn. U e Die gezogenen größeren Prämien von 80,000 bis incl. 200 Rbl sollen chon während der Ziehung durch die hiesi gen ôffentlichen Blätter bekannt gemacht und die vollständigen Ziehungslisten bereits einzeln in einigen Tagen nach der e hung, mit den hiesigen Zeitungen aber spätestens am 5. Febr. t. J. ausgegeben werden. Sämmtliche, durh die sechste Ziehung hevauagGe mene Prämien werden nach der a N e, ci us 20 in der Zeit vom 15. März 1824 ois zum 1. l ) S der Min, Veibleiilds - Kasse im Hegen E lungs-Gebäude, die Sonn- und Felertage ae [G ren Tage jedes Monates ausgenommen, ags “n ags f Ein Uhr in m Kourant, n A fein zu 124 thlr. gerehnet, baar ausgezahlt, zwar: A ‘Práiilen von Hobe Rthlr. bis incl. 280 T. gegen Aushändigung der Prämienscheine und f N gehörigen Stagats-Schuldscheine nebst laufenden und dar

de ins-Koupons 3 auf folgenden Zins-Koup L L Zurückgabe der Prä-

ie Prämien von 18 Rthlr. )

E und Vorzeigung der dazu epa g d cid Schuldscheine, welche lebtere den Jnhabern L E

Di ien-Vertheilungs-Kasse kann sich mit Absendung

der Sen uta die Post und mit der darauf Bezug ap

den Korrespondenz nicht befassen ; dagegen fönnen die M OLS

sten Pämien von 18 Rthlr. unter obigen Q gen d B

15. März. bis Ende Jun. k. J. auch bei allen eg Ange:

Haupt-Kassen erhoben wérden. Wegen Zahlung der ‘Pr

Die Jnhaber derjenigen Ost-Preußischen Domainen-Pfand- |

in Amsterdam, Hamburg, Frankfurt a. M. und Leipzig wird