1872 / 108 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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der Kav. des 1. Bats. (Münster) 1. Westfäl. Landw. Regts Nr. 13), mit seiner bisherigen Pension und der Uniform der Landw. Kav. Off. des V1I. Armee-Corps, fämmtlich der Abschied bewilligt. Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

Den 28. Februar 1872. Neuendorff, interim. Kasernen- Insp. in Hannover, zum Kasernen-Jnspektor ernannt.

Den 28. März 1872. Weinlig, interimist. Kasernen-Jnsp. in Diedenhofen, zum Kasernen-Inspektor ernannt.

Den 31. März 1872. Lehnert, interim. Kasernen-Jnsp. in Danzig, zum Kasernen-Jnspektor ernannt. : : i

Den 3. April 1872. Riese, Proviantmeister in Schleswig nach Diedenhofen, Kühl, Res. Magazin-Rend. in Bonn, ais Pro- viantmeister ad int. nach Schleswig, Michaelis, Proviantamts- Control. in Berlin, als Res. Mag. Rend. nah Bonn, Eisermann/, Prov. Amts -Control. in Breslau, nah Berlin; Köhler, Proviant- amts-Controleur ad int. in Cosel, nah Breslau verseßt. VBalzer/, interim. Kas. Insp. in Torgau, zum Kas. Jnsp. ernannt.

Den 4. Äpril 1872. v. Bancels8, pension. Kas. Insp., in Berlin als Kas. Jnsp. wicderangestellt. Breeßb, int:.rim. Kas. Jnsp.

in Berlin; zum Kas. Jnsp. ernannt.

Den 8. April 1872. Neumann, kontrolführend. Kas. Jnsp. in Schweidniß, auf scinen Antrag mit Pension in den Nuhestand vers h Es D gas 2

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E Ga S E ed 16. Ayril 1872. Zebrowsfki, Proviantmstr. ad int. in Cöln, zum ctatsm. Proviantmstr. ernannk.

Den 18! Apkil 1372. Bie neberg, Reserve-Magazin-Ren- dant in Brieg, nach Bruchsal; Vo ok, Proviantamts-Assist. in Bres- lau, als Depot-Magazin-Verwalter nah Brieg, Spindler, Proviantk- amts-Assiftent in Bruchsal, nach Karlsruhe verseßt.

Den 26. April 1872, Doercks, Proviantamts-Controleur in Spandau, unter Verleihung des Charakters als Proviantmstr, auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand verscßt.

Den 27. April 1872. Pohlack, Zahlm. Aspirant vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zum Zahlm. bei der Kriegsschule in Met ernannt. Kiesewetter, Zahlm. Aspirant vom Landw. Bat. Havelberg, zum Zahlm. bei dem Füs. Bat. 4. Brandenb. Inf. Negts. Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg-Schwerin) ernannt,

Militär - Justiz - Beamte.

__ Durch Allerhöchste Ordre.

Den 9. April 1872. l Divisions-Audit. der 28. Div. in Karlsruhe, in Genehmigung jeincs Abschiedsgesuches aus dem Militär-Justizdienst entlassen.

Uichtamtliches.

Frankreich, Paris, 6. Mai. Die Regierung beginnt mit der Veröffentlichung der motivirten Gutachten des militärishen Untersuchung8rathes, Das » Journal officiel« O bereits sech8 solcher motivirten Gutachten. Dieselben sind vom 14., 18., 23., 27. Oktober, 6. und 19. No- vember datirt, von dem Präsidenten Baraguay-d'Hilliers ge- zeichnet und lauten:

Der Vertheidiger des [Forts Lichtenberg; Lieutenant Archer- habe Alles, was seine Pflicht s gethan; vor der Uebergabe das Material vernichtet, und set durch den Brand fast aller Gebäude des Plaßes, die große Zahl der Verwundeten, die er niht mchr pflegen konnte, und die Zerstörung der Wälle in der That zur Ucber- gabe gezwungen gewesen.

Der Vertheidiger von Marsal, Hauptmann Leroy vom Gene-_

ralstabe, habe in Erwägung, daß zwar die Garnison von Marsal un- gratis gewesen sei, und daß namentlich, Dank der Nachlässigkeit er Regierung, sich kein einziger Artillerist in der Festung befunden habe, daß: aber Hauptmann v. Leroy sich ergeben habe, che noch in die Festung Bresche geschossen oder auf dieselbe Sturm gelaufen wor- den sei, nd daß er auch versäumt hätte die Vorräthe vor der Kapi- tulation zu vernichten, so daß dieselben dann noch dem Feind für die Belagerung anderer französischer Pläße dienten; cine große Schwäche und Unfähigkeit an den Tag gelegt Und verdiene dafür einen Tadel.

Der Vertheidiger von Vitry-le-français, Escadronchef Terquem, der im Uebrigen seine Schuldigkeit gethan y verdiene nur dafür cinen Tadel, daß er nicht selbst darauf achtete, daß die Kanoncn vernagcelt und die Schicßvorräthe vernichtet würden, sondern vielmchr die Sorge hierfür den Civilbehörden überließ, deren wenig patriotische Gesinnung ihm bekannt gewesen wäre, da sie sich schon geweigert hatten, bei der

ertheidigung ihren Beistand zu leisten.

Der Escadronchef Huck, Kommandant von Toul, wird getadelt, daß er den Play übergeben habe, bevor Bresche geschossen worden sei und exr das Kriegsmaterial u. # w. Unbrauchbar gemacht habe, aber gelobt, daß er den Widerstand gegen das wiederholte Andringen des Munizipalraths und der vortheilhasten Bedingungen des Feindes fortgeseßt habe.

Rücksichtlich des Generals Thérémin d'Hame, des inzwischen ver- storbenen Kommandanten von Laon, wird bedauert, daß er die Ka- nonen nícht vernagelt und die Pulvervorräthe nicht zerstört habe.

Von dem Oberst-Licutenant de Nouë dem Kommandanten von Soissons, wird gesagt, er habe gänzliche Unfähigkeit und große Schwäche bewiesen, so daß er dem Kriegsgericht unfähig erscheine, cin Kommando zu führen. .

Versailles, 7. Mai. Nationalversammlung legte der Kriegs-Minister den Ge-

sezentwurf, betreffend die Zusammenseßung des Kriegsgerichts

In der heutigen Sißung der

über den Marschall Bazaine, vor; das Haus beschloß die Drings- È lichkeit, Rouher wünschte, die Regierung hinsichtlih der Maß. | regeln zu interpelliren, welche sie gegen diejenigen Jndividuen, k die durch den in der leßten Sonnabendsizung erstatteten Bericht F der Kommission für die Armeelieferungen während des leßten | Krieges gebrandinarkt find, zu ergreifen gedenke, Er fügte n hinzu, er würde, wenn er in der Sißung anwesend gewesen wäre, für die an den Bericht geknüpften Anträge gestimmt f haben. Auf Antrag des Kriegs-Ministers wurde die weitere F Behandlung der Interpellation auf 14 Tage hinausgeschoben. ï

Spanien. Madrid, 6. Mai. Ein Bericht des Generals | Moriones aus Oroqguicta meldet: »Die von Don Carlos ® befchligten Banden sind vollständig geschlagen; hunderte von | Gefangenen. « h

Ueber die Ereignisse, welche dem Kampfe von Oroquicta | vorhergegangen, meldet die Pariser »Liberté« Folgendes: | »In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch gelang es be» F fanntlih Don Carlos, durch den GebirgSpaß- von Abanbelfi È nach Spanien zu kommen. Hinter diesem Gebirge erwarteten l ihn 1700 Mann, welche Rada ihm entgegengesandt. Aguirre | befehligle dieselben. Am 2. Mai zog Don Carlos in Vera ein, | wo sein ersier Besuch der Kirche galt. Die kleine Kolonne von Don Carlos war aber vom General Primo de Rivera k stark bedrängt. Andererseits war die Straße von Jrun von | den Königlichen Truppen beseßt. Da Don Carlos den Kampf k in Vera nicht anzunchmen wagte, so marschirte er am 2. mit f seinen Truppen in der Richtung von Goizueta ab, um sich in L die Gebirge zu werfen. Am 3., um 10 Uhr Morgens, zogen k die Königlichen Truppen in Vera cin.« |

-— Die »Union« bestätigt zwar die den Carlisten bei Oroquieta durch General Moriones zugefügte Niederlage und? den Verlust von 700 Gefangenen, meint aber, die Sache sei | noch nicht definitiv enlschieden und Don Carlos habe sich nur, k um sich wieder zu sammeln, in die Berge zurückgezogen. :

Numánien. Bukarest, 6. Mai. Fürst Karl hat zwei l der verurtheilten Juden begnadigt, drei anderen die Strafe ge-| mildert. |

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Mai? Der Kaiser besichtigte am 3. d. M. eine große Sammlung}! kartographischer und topographischer Arbeiten, welche ihm dur? den Kriegs - und den Marine - Minister in den Sälen des? Winterpalais vorgelegt wurden. Die Karten resp. Arbeiten? find vom Generalstabe, den einzelnen Militärbezirken des Reichs,* dem Geniccorps, der Marine u. \. w. gefertigt worden. /

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Mai," Der König empfing vorgestern in besonderer Audienz den f Freiherrn O. von Walterskirchen, welcher seine Kreditive als} österreichisch-ungarischer Gesandter und bevollmächtigter Minister! am schwedischen Hofe überreichte. 4

Dánemark. Kopenhagen, 5. Mai. Durch König-! liche Resolution vom 4. d. Mis. ist der Ministerrésident inf Washington, Kammerherr F. E. Bille, seincs Postens alsf außerordentlicher Regierungs-Kommissar und Gouverneur ad interim der dänisch-westindischen Inseln enthoben und gleich-| zeitig der Hafenkapitän in Kopenbagen, Kapitän J. A. Gardef zum Gouverneur der genannten Jnseln ernannt worden. ,

Die bereits telegraphis gemeldeten Maßregeln gegen di Internationale sind dadurch veranlaßt worden, daß diesel bck in ihrem Organe, dem »Socialisten«, die Arbeiter durch cinen! die Regierung beleidigenden Aufruf zu einer Qusammenkunfl| auf einem Plaßke vor der Stadt aufforderte. (Die Maurer| gesellen \triken bereits seit einigen Wochen.) Die Polizei fand! sich nun veranlaßt, in Gemäßheit des §. 88 des Grundgescyße# jene Versammlung zu verbieten. Darauf hielt die JnternatioFs nale eine Versammlung in ihrem eigenen Lokal ab, und c wurde hier “der Beschluß gefaßt , die Qusammenkunft denno abzuhalten. Einige Stunden darauf wurden die drei Hauptleite! des hiesigen Jweigvereins der Jnternationale verhaftet, Troydem| ging in der Stadt am Sonntag allgemein das Gerücht, es würd die Versammlung Nachnnttags dennoch abgehalten werden. Allein? nun ließ die ibrer Führer beraubte Internationale durch Anf scbläge an den Straßenecken bekannt machen, daß, weil di »Bürger« Pio, Geloff und Brix verhaftet worden, die zuni Nachmittag anberaumte Zusammenkunft nicht stattfinden werdef und forderte übrigens die Arbeiter auf, sich vollständig ruhi zu verhalten. Dem wurde indeß nicht entsprochen, und ein große Menscbenmenge wogte nach dem zur Versammlung bet stimmten Plate hin. Dieser war indeß durch Militär alle drei Waffen beseßt und abgeschlossen, und ein starkes Polizei? Detachement sandte zahlreiche Patrouillen aus, Es kam zu} keinem eigentlichen Zusammenstoß mit der bewaffneten Machlf

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Amerika. Aus Ottawa wird unter dem 4. d telegra- phirt: » Im Staatsdepartement fand heute eine Kabinets8- Berathung über die Genfer Schiedsgerichts - Angelegenheit statt, bei welcher die Präsidenten des Senats und der Parla- ments - Ausschüsse für “auswärtige Angelegenheiten zugegen waren. Der Premierminister schlug eine Maßregel vor, welche den canadischen Paragraphen des Washingtoner Vertrages Wirksamkeit verleiht.«

Aus Philadelphia vom 4. ds. wird der »Time§« telegraphirt: »Die Konvention von Cincinnati hat sich in einem Beschlusse über den Tarif zu Gunsten eines Steuer- systems erklärt, das die Industrie nicht beeinträchtigt, sondern die Regierung unterstüßt, falls sich dieselle einer sparsamen Verwaltung befleißigt, die Zinsenzahlung auf die Staatsschuld, sowie eine mäßige jährliche Reduktion des Kapitals fördert. Indem die Konvention die Meinungs§verschiedenheiten, betreffend Schußzoll und Freihandel, anerkennt, erläßt sie die Diskussion darüber der Bevölkerung in deren Kongreß-Distrikten und dem von jeder Einmischung der Execkutive freien Kongreß. Die Ballotage . für die Präsidentschafts8-Kandidatur hat, wie endgültig gemeldet wird, für Horace Greeley 482, für Adams 187 Stimmen ergeben.«

Neichstags- Angelegenheiten,

Berlin, 8. Mai. Dem Reichstag liegt folgende Denk- schrift über die Ausführung des Gesehes, betreffend die Au8prägung von Neich8goldmünzen vom 4. De- zember 1871 (Reich8geseßblatt Seite 404), vor:

Auf Grund der Vorschriften in den Cg. 5, 6 und 7 des Geseßes, betreffend die Ausprägung von Neichsgoldmünzen, vom 4. Dezem- ber 1571 (Reichsgejebblatt Seite 404) wurden am 7. desselben Mo- nats vom Bundesrathe, beziehungsweise mit dessen Zustimmung, nach- stehende Bestimmungen getroffen :

Zu §. 5 des Geseßes: 1) Das Münzzeichen, welches auf der Aversseite der Reichsgoldmünzen anzubringen is besteht in einem Buchstaben und die Wahl der Buchstaben richtet sih nach der Reihen- folge (Artikel 6 der Reichsverfassung) der Staaten, welchen die be- treffenden Münzstätten angehören, so daß die Münzstätte zu Berlin durch den Buchstaben A, jene zu Hannover durch den Buchstaben BÞ.j Lene zu Frankfurt durch den Buchstaben C. jene zu München durch en Buchstaben D. und so fort bezeichnet wird. Die Anbringung irgend welcher anderer Zeichen ist nicht zulässig.

2) Der Durchmesser der Reich8goldmünzen soll betragen, und zwar: für das Zehnmarkstück 195 Millimeter, für das Zwanzigmark- sttück 225 Millimceter,

3) Die Reichsgoldmünzen sind im Ringe mit einem glakien Rande zu prägen, welcher bei den Zwanzigmarlstüken die vertiefte anr » Gott mit uns « n°bst ciner zwischen je zwei Worten der Inschrift stehenden vertieften Arabeske führt und bei den Zehnmark- stücken cine vertiefte bandartige Verzierung trägk.

Der erhabene Rand (flaches Stäbchen mit Perlenkreis ) soll auf Avers und Revers völlig gleich sein.

4) Qur Sicherung der möglichsten Gleichförmigkcit des Gepräges der aus den verschiedenen Münzstätten hervorgehenden Reichs - Gold- münzen sind die Urmatrize für die Reversseite, die Urmatrize (das Rad) für die Randschrift beziehungsweise Randverzierung, und die Urmatrizen ciner Normalzahlenreihe sowohl für die Zwanzig - als für die Zehnmarkstücke in der Münzstätte zu Berlin anzufertigen und mittelst dieser Urmatrizen hergestellte Matrizen allen Übrigen mit der Ausmünzung von Reichsgoldmünzen betrauten Münzstätten zuzustellen,

Qu §. 6 des Geseßes. 5) Die auszumünzende Goldmenge wird vorerst auf 100,000 Pfund fein festgeseßt und nach Maßgabe der von den hohen Regierungen an das Reichskanzler-Amt gelangten Er- klärungen auf die einzelnen Münzstätten vertheilt. i i

Die Ausprägung vorstehender Goldmengen hat zu %%, in Zwanzig- markstücken und zu 5 in Zehnmarkstücken und die Ablieferung be- iehung8weise Verrechnung der ausgeprägten Stücke nah Maßgabe es Fortganges der Prägung zu erfolgen. i ;

6) Für die sämmtlichen Kosten der Prägung werden seitens der Reichókasse den Münzstätten für je ein Pfund in Zehnmarkstüken ausgemünztes Feingold oder für 139!/, Zehnmarkstücke 6 Mark und fr je cin Pfund in Zwanzigmarkstücken ausgemünztes Teingold oder für 69%, Zwanzigmarkstücke 4 Mark vergütet. i

Qu F. 7 des Gesepes. 7) Bei der Bestimmung des Feinge- halts des Goldes soll überall das nach Artikel 19 beziehungsweise Separatartikel 10 Ziffer 2 des Wiener Münzvertrages vorgeschriebene, damals vereinbarte Probirverfahren angewendet werden,

8: Die Prüfung des Feingehalts der zur Vermünzung legirten Schmelzmassen mittelst Tiegel- oder Schöpfproben muß durch zwei einander fontrolirende Beamte, somit von jedem Beamten selbständig unter eigener Verantwortung vorgenommen werden, cbenso müssen zur Feststellung des Durchschnittsgehalis aller ausgemünzten Stücke aucl) die sämmtlichen, nah dem Beizen ausgeschiedenen ungeprägten Platten oder geprägten Stücke (Cessalicn, E nach den Münz- sorten gesammelt, von Zeit zu Zeit einge chmolzen und mittelst Schöpf- oder Tiegelproben ebenfalls von zwei Beamten auf ihren Feingehalt untersucht werden. El :

d) Sämmtliche bei dem ersten Justiren im Gewichte als richtig befun- denen Münzplatten sollen, um das Justirpersonal zu fontroliren, einer nochmaligen genauen Nachwiegung unterzogen werden.

10) Von jeder Ablieferung geprägter Münzen hat der übernch-

mende Kass-nbeamte drei Stücke ohne Auswahl herauszunehmen und davon je ein Stück- den beiden kontrolirenden Beamten zur Prüfung des Gewichtes und Gehaltes zu Übergeben, das dritte Stück aber für den Fall einer weiteren Kontrole zurücßzulegen. Die während des Jahres zurückgelegten Stücke sollen noch ein halbes Jahr nach Abfluß des Rechnungsjahres aufbewahrt werden.

11) Ueber alle vorgenommenen Gehaltsprüfungen und Stück proben sind von den betr:fffenden Beamten und unter deren Verant- wortlichkeit fortlaufende Regijter oder Journale zu führen.

12) Um stets eine Uebersicht über das ausgebrachte Gewicht der Münzen im Ganzen zu erhalten, sind die einzelnen Ablieferungen an die Kasse mit ihrem Bruttogeroicht und der bei der Auszählung sich ergebenden Stückzahl beziehungsweise Werthsumme in besondere Ver- zeichnisse “einzutragen und dabei die Abweichungen vom geseßlichen Ge1oichte-im Mehr oder Weniger anzugeben.

13) Jede Münzstätte hat alljährlich über die bei ihr erfolgten Geldausprägungen an das Reichskanzler-Amt einen amtlichen Nach- weis zu liefern, in welchem außer dem Gewichte und der Stückzahl der ausgeprägten Münzen, nach den einzelnen Socten ausgeschieden; auch die Berechnung des geseßlichen Gewichtes und die Abweichung von leßterem, sowie der bei den vorgenommenen Gehaltsprüfängen ermittelte Durchschnitt8gchalt aufzunehmen sind.

Dieser Nachweis hat fich auch auf das Ergebniß der mit Münzen anderer Münzstätten angestellten Prüfungen zu erstrecken.

14) Die Beaufsichtigung von Seiten des Reichs (F. 7 des Geseßes) erfolgt durch Kommissare, welche der Reichskanzler ernennt. Dieselben haben dur örtliche Revision in den einzelnen Münzstätten sich über die Ausführung der vorstehenden Vorschriften, sowie Über das ge- sammte Verfahren bei der Ausprägung der Goldmünzen Kenntniß zu verschaffen. Sie sind befugt, von allen zum Zwecke der Ausmün- zung und zur Prüfung von Gewicht und Feingchalt der Münzen geführten Registern und Journalen Einsicht zu nehmen und den Feingehalt und das Gewicht der zur Zeit der Revision im Betriebe befindlichen Geldbestände und der neugeprägten Reichsgoldmünzen selbst zu prüfen. i __ Die Münzbeamten sind gehalten, den Reichskommissaren hierbei in jeder Hinsicht Vorshub zu leisten.

_ Ergangener Aufforderung gemäß hatten sich bereit erklärt, auf ihren Münzstätten an neuen Reichsgoldmünzen jeden Monat aus- prägen zu lassen:

1) Preußen, auf der Münzstätte zu Berlin 1,000,000 Stück, Han- nover 300,000 Stü, Frankfurt 350,000 Stü, Summa 1,659,000 Stü; 2) Bayern 200,000 Stück; 3) Sachsen 180,000 Stü 4) WUrt- temberg 100,000 Stück; 5) Baden 50,000 Stü ; 6) Hessen 40.000 Stück; Summa 2/,22:,000 Stück, i

Diesem Maßstab entsprechend wurden die erwähnten 100,000 Pfd. fein Gold, sowie cinc unter Zustimmung des Bundesraths im Laufe des April ferner zur“ Vertheilung gestellte Menge von 50,000 Pfund fein Gold den Landesmünzstätten Überwiesen. Die Ausprägung blieb bis jeßt auf Zwanzigmarkstücke beschränkt und konnten mit der Aus- prägung_ beginnen die Münzstätten zu BerlîH am 17. Dezember 1871, Hannover am 4. Februar 1872, München am 5. Februar 1872; Dresden am 11. Februar 1872, Franksurt am 25. Februar 18727 Karlsruhe am 25. Februar 1872, Stuttgart am 10. März 1872, Darmstadt am 7. April 1572. j

Vis zum 20. April cr. sind in Reichs8goldmünze ausgeprägt worden: 1) in Berlin 66,382,180 Mark, 2) in Hannover 8,850,609 Mark, 3) in Frankfurt 10,216,000 Mark, in Preußen 85,448,780 Mark, 4) in München 7,449,660 Mark; 5) in Dresden 3,335,020 Markt, 6) in Stuttgart 1,417,700 Mark; 7) in Karlsruhe 1,949,540 Mark, 8) in Darmstadt 502,000 Mark, zusammen 100,102,700 Mark oder 5,005,135 Stück Zivanzigmarkstücke.

Wie {on bei Berathung des Geseßes, betreffend die Ausprägung von Goldmünzen, hervorgehoben is, stand der Reichskasse ein um- fangreiches Münzmaterial in Goldbarren und geprägtem Golde zu Gebote, welches im Laufe des vorigen Jahres unter einer günstigen Preisfonjunktur erworben war. Jn Folge dessen hat gegen den Erwerbspreisen des Goldes die Ausprägung desselben bisher nicht nur keinen Verlust, sondern sogar cinen Gewinn ergeben, welcher sich für eine bisher auf ihren Feingehalt geprüfte und größtentheils bereits zur Ausprägung gelangte Goldmenge zum Erwerb8Lwerih von im Ganzen circa 35,870,000 Thalern, nach Abzug der beshlußmäßigen Práägekosten auf mehr als 600,000 Thlr. berechnet.

Aus diesem Gewinne sind zwar noch Kosten, die bis jeßt nicht L zur Liquidation gelangt sind, namentlih Kosten des Goldtransports innerhalb“ des Landes. zu decken, jeden- falls bietet er aber für die weiteren aus der Ausführung des Gesebes vom 4. Dezember v. J. erwachsenden Ausgaben eine sehr werthvolle Reserve. Es treten ihm hinzu die weiteren, allerdings ver- hältnißmäßig bei Weitem nicht so erheblichen Ueberschüsse, welche das ferner zur Vertheilung gelangte, aber noch nicht geprüfte, vorzugsweise in Münzen bestehende Gold ergeben wird. T ]

Für die Folge find gleich günstige Resultate nicht in Ausficht zu nehmen.

| Qunächst ist der Preis des Goldes seit dem vorigen Jahre erheh- lich gestiegen und es muß davon ausgegangen werden, daß das zur Ergänzung der zur Ausmünzung gebrachten Goldvorräthe erforderliche Gold entsprechend höhere Beschaffungskosten verursachen wird.

Ferner is zu beachten, daß bisher mit der Einzichung der alten cinheimischen Goldmünzen noch nicht begonnen worden ist. Die Ein- ziehung und Umprägung dieser Münzen wird Zuschüsse erfordern, da neben den Prägungskosten das Mindergewicht der älteren Gold- münzen und der Schmelzverlust in Betracht kommen. Sodann wer- den die zur Ausprägung gelangenden Zehnmarkstücke um 2 Mark per Pfund Feingold höhere Prägungskosten veranlassen, als die bis jeßt ausschließlich zur Ausprägung gelangten Qwanzigmarkstücke.