1872 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E E T L E I M T R T Eg ert mr erd mq e E Ti dr At -Ere

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Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Vormittag eine aus neun Mitgliedern bestehende De- putation des Komites he die Westpreußische Säkular- feier. Das Komite haîte die ihm bereitwilligst ¿ugelogle Ver- mittelung des Reichskanzlers Fürsten von Bismark in Anspruch genommen, um eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser zu erlangen, behufs einer Einladung Allerhöchstdesselben zu cinem in Marienburg am 13. September d, J. zu veranstaltenden Feste. Se. Majestät der Kaiser hatten diese Audienz e t und dem Komite die Bestimmung über den Tag derselben überlassen. In Folge dessen begab fih gestern Vormittag die Deputation unter Führung des - Obex - Bürgermeisters „von Winter in das Königliche Palais, wo fie von Sr. Majestät dem Kaiser huldvollst empfangen: wurde. Herr v. Winter hielt folgende Anshrache an Se. Majestät den Kaiser :

»Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser! AlClergnädigster König und Herr! Ju tiefster Ehrfurcht erscheincn heute vor Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät die Abgeordneten derjenigen Provinz, die Friedrich Il. vor nun 190 Jahren als die leßte Gebicts- erweiterung der preußischen, Monarchie einverleibt hat der alten Pflanzung des deutschen Ordens, welcher der große König das Vater- land wiedergegeben hat, Drei Jahrhunderte fremder Herrschaft hatten das einst so blühende Land entvölkert und in eine Einöde' verwandelt. Hundert Jahre der gerechten , wohlwollenden Und gesegneten Re- gierung der Hohenzollern haben troß \ch{chwerer Drangsale, die auch uns nicht erspart geblieben, hingereit, auch die lebten Spuren jener traurigen Zeit zu verwischen. Unter dein Schuß gesicherten Rechtes auf der Grundlage der Glaubensfreiheit, unter der &Góörderung einer alle Schichten des Volkes durchdringenden Vildung hat deulscher

leiß auch in unserm Grenzlande eine lohnende Stätte gefunden, die Provinz sich zu aufblühendem Wohlstande und steigender Gesittung emporgearbeitet. Die Bewohner Westpreußens segnen den Tag der ihre Heimath dem deutschen Leben wiedergab. Die hundertjährige Wiederkehr diescs Tages drängt sie, dics offentlich und vor aller Welt u bekennen , Ew. Kaiserl. Majestät und Allerhsöch{stdero crlauchten Vorfahren für alle die Segnungen; deren sie unter dem Scepter der Hohen- zollern theilhaftig geworden find, zu danken, Ew. Kaiserliche Majestät thre erneute Huldigung und das wiederholte Gelübde unverbrüchlicher Treue cntgegenzubringen und Ew. Kaiserliche Majestät um die Fort- dauer der Königlichen Gnade zu bitten. Darum baben sie beschlossen, den hundertjährigen Gedenktag ihrer Wiedervereinigung mit Preußen festlih zu begehen, und uns abgeordnet, Et. Kaiserliche Majestät uin die Allergnädigste Genehmigung zu bitten; daß das Fest in den herrlichen Räumen des Hochmeisterschlosses in Marienburg ge- feiert, daß in der unmittelbaren Nähe des Schlosses dem großen König ein Denkmal gescßt und jeßt der Grundstein dazu eleg! werden dürfe, vor allem aber darum zu bitten, daß

w. Kaiserliche Majestät geruhen wolle, durch Allerhöchst Ihre An- wesenheit diesem delte die höhere Weibe zu geben. Allergnädigster König und Herr! as Fest war bes{Wlossen, noch "che Ew. Kaiter- liche Majeftät gezwungen wurden, die deutsche Nation aufzurufen zur Wacht am Rhein, zum Kampfe gegen den unsere Westgrenzen bedrohenden Feind. Die &estvorbereitungen aber fonnten erst in Angriff genommen werden, als Ew. Kaiserliche Majestät Ihr ‘ep- habenes Haupt mit dem Glanze neuen {riegerischen Ruhmes ge- schmüdckt, die Sehnsucht des deuts{Wen Volkes durch Wiederauf- richtung des Deutschen Faiserthums erfüllt und in glorreichein Frie- den die Westmarken Deutschlands dem deutschen Vaterlande wieder- gewonnen hatten 7 war Friedrich der Große der deuisce Fürst, der dic deutschen Grenzen nach langer Zeit zuerst wieder weiter nach Osten hinausschob, so verdankt das Vaterland es Ew. Majestät, dem ersten Deutschen Kaiser aus" dem erhabenen Hause der Hohenzollern, daß die thm entfremdeten westlichen Marken wiedergegeben sind. Wenn wir im Osten nun das Säkularfest unserer nationalen Wiedergeburt feiern können, unter dem Eindruck 0 erhebender Ercignisse wenn wir nun auch gegenüber unseren eben 1iedergewonnenen Brüdern im Elsaß und in Lothringen Zeugniß ablegen können für das Glück und den Segen, die für uns aus der Wiederaufnahme in das deutsche Vaterland erwa@sen sind, dann möze es ecrtlärlih erscheinen, daß wir durch die Bedeutung, welche die Geschichte unserem Feste verleiht, mit freudiger Genugthuung erfüllt werden. Ew, Kaiserliche Majestät aber wollen geruhen, unsere chrerbictige Bitte gnädigst aufzunchmen und ihr huldvollst zu N

S6 Mealestät ankten hierauf in huldreichster Weise für die Ansprache und die darin ausgesprochenen Gesinnungen und erklärten, die Einladung zu dem Feste gern annehmen und zu demselben nah Marienburg kommen zu wollen. Sodann ließen Se. Majestät der Kaiser Sich die Mitglieder des Komites vorstellen und verweilten mit jedem derselben in längerem Gespräche. R

Der Ausschuß des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen , so wie die vereinigten Aus\{ü}e desselben für Eisenbahnen, Abb und Telegraphen und für Rechnungswesen

und für das Landheer und die Fest.1ngen und für Rechnungs- wesen hielten heute Sizungen ab.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Reichs- tags trat das Haus in die zweite Berathung des Geseztent- wurfs, betreffend die Erhebung der Brausteuer, ein. §. 1 der Vorlage lautet :

»Die Brausteuer wird von den nachbenannten Stoffen, wenn

sie zur Bereitung von Bier verwendet werden, zu den folgenden Säßen erhoben: 1) von Getreide (Malz, Schrot u. \ w.) mit 20 Sgr.- 2) von Reis (gemahlen und ungemahlen U. \, w.) mit 20 Sqgr., 3) von Stärke Stärkemehl (mit Einschluß des Kartoffelmeh[s) und Stärke-Gummi (Dextrin) mit 1 Thlr. 4) von Zucker aller Art (Stärke-, Trauben- u. #. w. Zucker), sowie von Zuckcrauflösungen mit 1 Thlr. 20 Sgr., 5) von Syrup aller Art mit 1 Thlr. 10 Sgr. für feden Centner. Von Gemischen solcher Stoffe, welche verschiedenen Steuer- säßen unterliegen, ist die Abgabe für das Ganze nah dem Saße für den darin enthaltenen höchstbesteuerten Stoff zu entrichten. «

_Die Kommission hat die grüne Stärke, d. h. solche, die mindestens 30 pCt, Wasser enthält, mit 20 Sgr. eingeschaltet, die Steuersäße für Quker und Syrup um 10 Sgr. vermin- dert, [also auf 1 Thlr. 10 Sgr. resp. 1 Thlr. herabgescßt und die Bestimmung am Schlusse des §. 1. gestrichen.

Dicse Schlußbestimmung beantragten der Abg. Krieger und

Genossen in folgender Fassung wiederherzustellen :

»Gemische verschieden besteuerter Stoffe; welche als folche zur Berwiegung gestellt werden , unterliegen dem Steuersaße des darin enthaltenen höchst besteuerten Stoffes. « :

In Betreff der Skeuersäße selbst beantragte der Abg. Sombart die nachfolgende Vereinfachung und Herabsetzung derselben :

1) Von Getreide aller Art (Malz, Schrot u. \. w.), Reis und grüner Stärke, d. h. von solcher, die mindestens 30 pCt. Wasser ent- hâlt, 20 Sgr. ; 2) von Stärke, Stärkcmehl (mit Einschluß des Kar- toffelmehls), Stärkegummi (Dextrin), Zueker aller Art , (Stärke-, Trauben- u. \. w. JZuer), von BúckétaUflEsUñigen und Syrup aller Art 1 Thlr. für jeden Centner. |

__ Dagegen beantragte der Abg. Krieger dem §. 1 der Kon1- mission hinzuzufügen :

7) von anderen als den unter 2—6 aufgeführten Malz-Surro- gaten nach ihrem Brauwerthe mit höchstens 1 Thlr. 10 Sgr. Der im Einzelnen anzuwendende Stcuersaß wird, vorbehaltlich der Ge- nehmigung des Reichstages, vom Bundesrathe festgeseßt. Und in U Weise der Abg. Dernburg: 7) von allen anderen Malz-

Uurrogaten 1 Thlr. 10 Sgr. Dem Bundesrath bleibt es jedoch Überlassen, im Wege der Verordnung den Steuersaß für “solche Stoffe nah Maßgabe ihres Brauwerthes in geringerer Höhe zu bestimmen, vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung des Reichstages.

Nach längerer Diskussion zwischen dem Bundeskommissar Geheimen Ober-Finanz-Rath Hißigrath und den Abgg. Dern- burg, Birnbaum, Sombart und Krieger (Lauenburg) be- zweifelte der Abg. Richter die Beschlußfähigkeit des Hauscs; der Namen®saufruf ergab jedoch die Anwesenheit von 160 Milt- gliedern; das Haus war also beschlußfähig. Bei der Ab- na wurde §. 1 in der Fassung der Kommission mit em Antrage des Abg. Dernburg und dem Schlußsatße in der n Sa, Traun beantragten Fassung angenommen.

0 lautet:

Die Bersteuerung der im §. 1 genannten Stoffe geschieht nah dem Nettogewicht, für dessen Ermittclung die Vorschriften des Vereins- zolltarifs zur Anwendung fommen ; jedoch bleibt ein Uebergewicht an Der Gesammtktpost unier 1 Pfund außer Berücksichtigung.

Abg. Krieger (Lauenburg) beantragte folgende Fassung:

Die Versteuerung der im §.1 genannten Stoffe erfolgt nach dem Nettogewicht; ein Uebergewicht an der für ein Gebräude bestimmten Gesammtmenge, von welchem die Steuer weniger als einen halben Groschen beträgt, bleibt dabei außer Betracht. Die für Ermittelung des Nettogewichts erforderlichen Vorschriften werden vom Bundes- rathe erlassen.

Nachdem sich der Bundeskommissar Geheime Ober-Finanz- Rath Hißigrath mit dem Amendement einverstanden crklärt hatte, wurde §. 3 in der Faffung desselben angenommen.

§Ç. 5 bestimmt:

daß die Bereitung von Bier zum eigenen Bedarf in einem Haus-

halt von der Steuerentrichtung frei is. Wer von dieser Bewilligung

Gebrauch machen will, muß folches der Steuerbehörde zuvor in

jedem Jahre anmelden und darüber einen M Ea eia fi

ertheilen lassen. :

Auf den Antrag Krieger's wurden die Worte »in jedem Jahre« gestrichen.

. 11, der von der Vermessung, Bezeichnung und dem Berschluß der Gefäße handelt, seßt fest, daß die Steuerbehörde auch eine Vermessung der Maisch-, Koch- und Kühlgefäße an- ordnen kann. Nach dem Antrage des Abg. Krieger wurde hinter dem Worte »Kühlgefäße« eingefügt: »sowie der Bier- Sammel-Bottiche.«

__§. 19, welcher die Jeit der Einmaischungen regelt, wurde mit folgendem, vom Abg. Krieger (Lauenburg) beantragten Zusaße angenommen : » Als Schluß der Einmaischung gilt der Zeitpunkt, mit welchem das Ablassen der Würze zum Qwecke des Kochens begonnen wird.« Der Rest der Vorlage wurde ohne Debatte genehmigt.

—. In. derx beutigen Gie Sizung des Reichstages, welcher am Tische des Bundesrathes der Neichskanzler Fürst von BVidmarck, die Staats - Minister Delbrück und von Fauftle, der General - Postdirektor Stephan, der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Be- vollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die Spezialberathung über den Reich8haushalts-Etat für das

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Jahr 1873. Von dem Etat des Neichskanzler-Amts wurden Titel 1—5 der fortdauernden Ausgaben ohne Debatte unverändert genehmigt, die Beschlußfassung über Tit. 6, Sta- tistisches Reichsamt, dagegen au®geseßt, bis im Nachtragsetat für 1872 die Begründung dieses Amtes genehmigt sein wird. Zu Tit. 9 Nx. 2,7 Unterstühung für das Germanische Muscum in Nürnberg, beantragte der Abg. Graf Frankenberg, die im Etat ausgeschßte Summe von 8000 Thaler auf 16,000 Thaler zu erhöhen. Es knüpfte sich hieran cine längere Debatte, in welcher der Abgeordnete Graf Preysing - Lichtenegg - Moos Gelegenheit nahm, an die Vertreter des Reichskanzleramts die Frage zu richten, ob ihnen genauere Nachrichten über die Todesursachen des bei der Universität8eröffnung in Straßburg ums Leben gekommenen Gründers des Germanischen Museums, Freiherrn von Aufseß, zugegangen scien. Der Präsident Del- brück erklärte, daß bis jezt nur die von den Zeitun- gen gebrachten Mittheilungen vorlägen. Bezüglich des vor- liegenden Antrages bemerkte ex dem Abg. von Benda, daß man aus dem Schweigen der Vertreter des Bundesrathes nicht auf eine Ablehnung des Antrages schließen dürfe. Dieses Schweigen erkläre fich nur dadurch, daß der Antrag dem Bundesrathe bei der Etatberathung noch nicht vorgelegen habe. Der Abg. Pr. Löwe beantragte, die Mehrbewilligung der 3000 Thaler im Extraordinarium auszusprechen. In nament- licher Abstimmung wurde \{lie(ßlich der Antrag des Abg. Grafen Frankenberg mit 135 gegen 108 Stimmen angenom- men. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Der Neichskanzler Fürst von Bismarck hat auf eine von ciner größeren Anzahl Frauen in Elsaß - Lothringen unterzeichnete Petition, betreffend die Einführung der allgemei- nen Diensipflicht in Elsaß - Lothringen , folgende Antwort

ertheilt: : / »Berlin, den 28. April 1872. Gnädige Frau!

Von dem durch Jhre Vermittlung mir zugegangenen Schriftstück, in welchem Frauen aus Elsaß-Lothringen meinc Verivendung dafür in Anspruch nehmen, daß die Einführung der Militärpflicht in Elsaß- Lothringen noch auf. längere Zeit vertagt werden möge, habe ich Kenntniß genommen. L :

Nachdem das Geseß, welches den Termin für die Wirksamkeit der deutschen Militärgeseßgebung bestimmt, ergangen is liegt es nicht in meiner Macht, diesen Termin abzuändern. Die Aushebungen wer- den demnach im Oktober dieses Jahres zuerst stattfinden; sie werden aber mit Nüctsicht auf df Neuheit der Lage und auf die Gefühle der Bevölkerung mit jeder Schonung der leßteren vorgenommen werden, welche nach dem Jnhalt der Gejeße möglich if. E R

Das Geseß vom 23. Januar d. J. läßt alle diejenigen von jedem Militärdienst frei, welche vor dem 1. Januar 1851 geboren sind. Die unter dem 26. März d. J. erlassene Verordnung befreit in gleicher Weise zahlreiche Kategorien von Heere8pflichtigen, sowohl folche, welche in dem leßten Kriege in der französischen Armee gedient haben, als solche, deren ede Md Familienverhältnisse durch ihre Abiwesen-

eit benachtheiligt werden zvürden. M N Abbe fettitext O Reihe von Jahren den Eintritt als Freiwillige mit kurzer Dienstzeit. A

És ift VAlar geschehen , was ohne Verleßung der Gleichheit in Rechten und Pflichten, welche Elsaß-Lothringen nach seiner in Folge des Friedensshlusses erfolgten Vereinigung mit dem Deutschen Reiche mit dessen übrigen Staaten gemein hat, irgend geschehen konnte; und ih werde gern, so viel an mir liegt, dafür eintreten, daß die Handhabung der erleichternden Vorschriften der ihnen zu Grunde liegenden Absicht entspreche. Jch bin aber auch der Ueberzeugung, daß die praktische Durchführung des Geseßes „die zur Zeit in Bezug auf dasselbe bestehenden Besorgnisse als unbegründet erweisen; und daß auch in Elsaß-Lothringen der Dienst im Heere y zu welchem die wehrhaften Männer ohne Unterschied des Standes verpflichtet sind, als eine Schule der Mannhastigkeit und Tüchtigteit ancrkannt twer- den wird. Î)

i Jch bitte Sie, Frau Baronin, diese Antwort zur Kenntniß der übrigen Unterzeichnerinnen- der Vorstellung zu bringen. ö Genehmigen Sie, gnädige Frau, den Ausdruck meiner vorzüg-

ichen Hochachtung. Der Reichskanzler, v Bismarck.

Unter Vorsiß des Ministerial - Direktor Moser fand gestern Nachmittag ‘n Gebäude des Königlichen Staats- Ministeriums eine Sißung der Reichs8-Central-Kom- mission der Wiener Weltausstellung statt.

Die Benußung der Telegraphie als Korrespondenzmittel wird immer allgemeiner und wird dies namentlich durch die vielfachen Anträge auf Errichtung von Telegraphenstationen, selbst für verhältnißmäßig keine und bezüglich des geschäftlichen Verkehrs unbedeutende Orte, dokumentirt.

Die Reich8-Telegraphenverwaltung trägt zwar _unausgeseßt Sorge für die Vervollständigung des bestehenden Telegraphen- nehes, indessen muß dabei nach bestimmten Grundsäßen und nach Maßgabe der für diesen Zweck zur DisSposition stehenden Mittel Veetabcen werden. So lange noch für die Herstellung neuer Verbindungslinien zwischen bestchenden Telegraphen-

stationen und für den größeren A Sorge zu tragen ist, tann bei der Anlage neuer, mittelst besonders berzustellender Telegraphenlinien - anzuschließender Telegraphenstationen das rein örtlihe und das engere Kommunalinteresse nicht immer in erwünschter Weise berücksichtigt werden.

Aus diesem Grunde ist es den Kommunen, welche ih früher, als dies für Rechnung der Reichs-Telegraphenverwaltung würde geschehen können, den Vortheil der telegraphischen Verbindung lhres Ortes mit dem vorhandenen Telegraphenneße verschaffen wollen, unter gewissen Bedingungen frei gegeben worden, für gee Rechnung Telegraphenstationen zu errichten und zu be- reiben.

Die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung solcher Kommunal-Telegraphenanlagen erfolgt im Allgemeinen nach Maßgabe der bei der Reichs-Telegraphenverwaltung hierfür N Grundsäße und Bestimmungen ; die Kommune trägt ie daraus erwachsenden Kosten.

Die Absicht, eine Kommunal-Telegraphenstation anzulegen, ist seitens der Kommunalvertretung bei derjenigen Telegraphen- Direktion anzumelden, zu deren Bezirk die nächstgelegene Reich8s- Telegraphenstation gehört.

Diese Direktion theilt demnächst die näheren Bedingungen, unter denen die Anlage zur Ausführung gelangen fann, fowie den ungefähren Betrag der Anlagekosten mit.

Die Ausführung der Anlage lann, soweit nit das Ge- stänge einer bereits vorhandenen Reichs-Telegraphenlinie benußt wird, von der Kommune unter Aufsicht eines hierzu kommit- tirten Telegraphenbeamten bewirkt werden; auf Verlangen übernimmt jedoch auch die Telegraphenverwaltung die Her- stellung der Anlage gegen Erstattung der Selbstkosten.

Zur Wahrnehmung des Telegraphendienstes bei der zu errichtenden Telegraphenstation dürfen nux Personen verwendet werden, welche von der Telegraphenverwaltung geprüft und qualifizirt befunden sind. Die Ausbildung dieser Personen im Telegraphendienste kann bei einer hierzu von der Telegraphen- vertoaltung bezeichneten Reich8-Telegraphen station erfolgen.

Die von den Kommunen für eigene Rechnung verwalteten Telegraphenstationen werden dem korrespondirenden Publikum egenüber als Reichs- Telegraphenstationen bezeichnet, und ist bebhalb bei der Berwaltung diesex Stationen nach den für die Reichs - Telegraphenstationen geltenden reglementarischen und VertragSsbestimmungen zu verfahren. Namentlich kommen für die bei diesen Stationen aufgegebenen Depeschen dieselben Ge-

bühren zur Erhebung, welche von einer an demselben Orte

vorhandenen, für Rechnung der Neichs - Telegraphenkasse ver- walteten Station zu erheben scin würden. : Von diesen Gebühren sicht der Kommune, so lange sie die Station für eigene Rechnung verwaltet, für jede daselbst auf- gegebener gevtihrengpslichtige Dxpxschr rir Vetrag Ul 9 Sr ren 18 Xr. zu. Der nah Abzug diejer Beträge verbleibende Rest der Gesammt-Einnahme ist an die Telegraphenverwaltung mit den Originalen der aufgegebenen Depeschen abzuliefern. Die Reichs-Telegraphenverwaltung ist berechtigt, den Dienst- betrieb bei den Kommunal-TelegraÞhenstationcn jeder Zeit kon- oliren zu laffen. : E ah der Neichs-Telegraphenverwaltung das Recht zu, die Kommunal-Telegraphen-Anlagen gegen Erstattung der Hälfte der für die erste Herstellung und Einrichtung der An- lage verwendeten Kosten , deren Gesammtbetrag gleich nah Inbetriebnahme der Station bei der Bezirks -Telegraphendiret= tion nachzuweisen ist, zu Übernehmen.

Die Ausstellung älterer kunstgewerblicher Gegen- stände, wélche auf Anregung Sr. Kaiserlichen und König- lichen Hoheit des Kronprinzen im September und Oklo- ber d. J. in Berlin stattfinden soll, is nunmehr als gesichert anzusehen. Unter dem Vorsiy des Kronprinzen , welcher gemeinsam mit Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin das Protektorat dec Ausstellung Über- nommen, hat, wie bereits mitgetheilt, am Sonnabend, den 11, d. M, im Neuen Palais zu Potsdam eine Sißung des Gesammitkomites stattgefunden, zu welcher cine größere An zahl Sachverständiger aus Künstler- und Gelehrtenkreisen, die Vorstände der betheiligten öffentlichen Sammlungen , sowi« Vertreter der Königlichen Hofstaaten und der Stadt Berlin zugezogen waren. Es wurde in der Sihung mitgetheilt, daß Se. Majestät der Kaiser und König die Benugung der oberen Räume des Zeughauses, sowie aller in den Schlössern von Berlin und Potsdam befindlichen für die Ausstellung geeigneten Gegenstände bewilligt hat. Auf Berwendung des Handels - Ministers Grafen von Jtenpliß wird die Regierung 20,000 Thaler zur Deckung der Kosten beitragen; eine Bei- hülfe Seitens der Stadt Berlin steht in Aussicht. Als Bor- fißende des Komites sind von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen der Herzog von Ratibor und der Direktor des Deutschen Gewerbe - Museums, Grunow, als