1872 / 122 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

An der Realschule in Elberfeld ist die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Krummacher zum Oberlehrer, sowie die Anstellung des bi8herigen ordentlichen Lehrers an der Real- shule in Essen Dr. Wilhelm Kaiser als Oberlehrer ge- nehmigt und dem ordentlichen Lehrer Cornelius das Prâä- dikat »Oberlehrer« beigelegt worden.

Das 28. Stück der Geseßz-Sammlung, welches beute aus- gegeben wird, enthält unter Nr. 8034 das Gesecß Über den Eigenthums8§erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbsländigen Gerechtigkeiten. Vom 5. Ma1 1872; unter , Nr. 8035 die Grundbuch-Ordnung. Vom 5. Mai 1872; unter Nr. 8036 das Gescß über die Form der Berträge, durch wee Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872; und unter Nr. 8037 das Geseß, betreffend die Stempelabgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Dom 9. Mai 1872: Berlin, den 27. Mai 1872. Königliches Gesez-Sammlungs8-Debits-Comtoir.

Preußische Bank.

Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. Mai 1872. Í I A 5 Geprägtes Geld und Barren ……..... Thlr. 179,597,000 2) Kassenanweisungen, Privat - Banknoten und Darlehnskassenscheine 3,253,000 A Wechsel-Bestände 113,157,000 4) Lombard-Bestände 17,274,000 9) Staatspapiere, diskontirteSchaßanweisun- gen, verschiedene Forderungen und A E I l a dT » : Aa ; Dantnoten im Umlauf...

2/220,000

| U1 Thlr. 230,207,000 7) Depositen-Kapitalien 22,992,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des Giro-Verkehrs 32,681,000 Berlin, den 27. Mai 1872. Königlich Preußisches Haupt- Bank- Direktorium. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmättn, Koch. von Koenen.

Îichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 27. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigten vorgestern Morgen die 1. Garde-Tn- fanterie-Brigade, die unter dem Kommando des Commandeurs derselben, des General-Majors Grafen von Kaniß, auf dem Bornstädter Felde bei Potsdam aufgestellt war. Es waren 6 Bataillone, die ein Gefecht ausführten. Jm Vortreffen stand das Garde-Jäger-Bataillon, im ersten Treffen ein aus dem Lehr - Infanterie - Bataillon und der Unteroffizierschule kombis- nirtes Regiment, in dem zweiten Treffen stand das Erste Garde-Regiment zu FUß. Gestern nach dem Gottesdienste in der Hof- und Garnisonkirche nahmen Se. Majestät der Kaiser und König die Kirchenpaxade des Ersten Garde-Regiments zu unter dem Kommando des Obersten v. Böhn ab. Die

ruppen in dew historischen Blehmüßen waren nah dem Gottesdienst in den Lustgarten einmarschirt, wo die Gewehre zusammengescht waren und nahmen ihre Aufstellung mit dem rechten Flügel nah der Brücken -Kolonnade zu, während der linke Flügel sih an das Marstallgebäude anlehnte. Se. Majestät der Kaiser und König schritten, umgeben von Sr. Kaiserlich- Königlichen Hoheit dem Kronprinzen und Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzen Friedrich Carl, Alexander und Prinz August von Württemberg, als dem Commandeur des Garde - Corps, der Generalität und einem zahlreichen militärishen Gefolge, vom linken Flügel ab die Front des Regiments hinab, worauf zweimaliger Vorbeimarsch, das erste Mal Parademarsch in Zügen, das zweite Mal in Coms- Pn espone erfolgte. Nach der Parade ließen Sih Se. Maje- stät der Kaiser und König mehrere Offiziere der Potsdamer Garnison vorstellen. Von den Fenstern des Schlosses sahen Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Carl, die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg und die Prinzessinnen Töchter des

Ce REO A an t zu, p Zon \{önsten etter begünstig ar, und na eren Beendigung in den Sáâlen des Stadts{losses ein Dejeuner servirt ivurde, N

Nach dem Dejeuner kehrten Se. Majestät nach Babelsber zurück. Der Graf Schwerin-Pußzar hatte die Chre, die Order seines verstorbenen Vaters in befonderer Audienz Sr. Majestät überreichen zu dürfen. Zum Diner hatten Se. Majestät die Einladung Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl an- genommen , kehrten Abends 7 Uhr nach Berlin zurück und wohnten der Vorstellung im Schauspielhause bei.

Heute besichtigten Se. Majestät der Kaiser und König um 9 Uhr auf dem Exerzierplaß hinter der Hasenhaide die 3. Garde- Infanterie-Brigade unter General Knappe von Knappstaecdt, nahmen demnächsl im Palais militärische Meldungen , sowie den Vortrag des Civilkabinets entgegen und empfingen in besonderen Audienzen den Ober - Bürgermeister Hobrecht von Berlin und den Fürsten Bogislav Radziwill gelegentlich dessen Abreise zu längerem Sommeraufenthalt. Um 5 Uhr fand ein mililärisches Diner von circa 30 Couverts im Palais ftatt.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in Karlsruhe anwesend, um mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin dem Leichen- begängniß der Freiin von Ungern-Stern berg, chemaligen Erzieherin und dann Hofdame der Großherzogin, beizuwohnen.

__—— Der BundeS8rath,-die vereinigten Aus\{Gü}e desselben für Handel und Verkehr und für Justizwesen , O der Aus, {uß für Justizwesen hielten heute Sitzungen ab.

Im weiteren Verlauf der Sihung des Reichstags am 25. d. M. wurden §. 7 und §. 25 des Gesetzes, betreffend die Einrichtung und Befugnisse des Rechnungshofes, in folgender ccassung angenommen :

§. 7. Der Geschäftsgang bci dem Rechnungshof wird durch ein Regulativ geregelt, welches auf Vorschlag des Rechnungshofes im Einvernehmen mit dein Bundeêrathe durch Kaiserliche Verordnung erlassen und dem Reichstage zur Kenntnißnahme mitgetheilt wird. In dem Regulativ sollen besonders auch diejenigen Bestimmungen enthalten sein, welche zur Geschäftsleitung des Präsidenten erforder- li sind. Bis zu diesem Zeitraume bleiben die hicrauf bezüglichen, bisher gültigen Vorschriften und Instruktioncn in so weit in Kraft, als fie nicht dem gegenwärtigen Geseße und den darin festgestellten Grundsäßen kollegialischer Berathung widersprechen. L O. Vorbehaltlich der anderweiten, geseßlichen Negelung der Borschriften Über die Kontrole des Reichshau8haltes behält für den Rechnungshof die in der Anlage abgedruckte Jn- struktion für die preußische Ober-Nechnungskammer vom 18. De- zember 1824 Gescßesfkraft, soweit ihre Bestimmungen der Verfassung und den bestehenden Reichsgescbenz insbesondere dem gegenwärtigen Gesepe nicht widersprechen. Die na.) dem Gescke vom 28. Oktober 1871, betreffend die Kontrole des Reichshaushaltes für das Jahr 1871 gegebenen Vorschriften, finden auch für das Jahr 1872 Anwendung.

S 19 wurde nach längerer Debatte zwischen dem Staats- Minister Delbrück, den Abgg. v. Benda, v. Zedliß, Miquél, Lasker und v. Wedell-Malchow in der Fassung der Kommission angenommen, welche lautet :

Die Rechnung, welche nach Artikel 72 der Verfassung dem Bun- deSrathe und dem Reichstage über die Verwendung aller Einnahmen des Reichs jährlich zu legen ist, muß spätestens in der ersten ordent- lichen Session des auf das Etatsjahr folgenden dritten Jahres gelegt werden. Derselben sind die von dem Rechnungshofe unter jelbst- ständiger, unbedingter Verantwortlichkeit aufzustellenden Bemerkungen darüber beizufügen : 1) ob die in der Rechnung aufgeführten Beträge in Einnahme und Ausgabe mit denjenigen Ubereinstimmen, welche in den von dem NRehnungshofe revidirten Kassenrehnungen in Einnahme und Ausgabe nachgewiesen sind, 2) ob und in wie weit bei. der BVer- einnalhmung und Erhebungy bei der Verausgabung oder Berwendung von Reichsgeldern oder bei der Erwerbung, Benußung oder Veräußerung von Reichseigenthum Abweichungen von den Bestimmungen des geseßlich festgestellten Reichshaushalts - Etats oder der von dem Reichstage ge- nehmigten Titel des Spez'aletats (§. 29) oder von den mit cinzelnen Positionen des Etats verbundenen Bemerkungen, oder unter Verant- wortli{chkeit der Centralbehörden Abweichungen von den Bestimmun- gen der auf die Neichs8einnahmen und Reichsausgaben oder auf die Erwerbung, Benußung oder Veräußerung von Reichseigenthum be- züglichen Geseße und Vorschriften stattgefunden baben, insbesondere 3) zu welchen Etatsüberschreitungen (F. 20), sowie zu welchen außer- etatsmäßigen Einnahmen und Ausgaben die Genehmigung des Bundesrathes und Reichstages nickt beigebracht ist. Mit den Be- merkungen des Rechnungshofes is von demselben eine Denkschrift zu verbinden, welche die hauptsächlichsten Ergebnisse der Prüfung über- sihtlih zusammenfaßt. l |

Neu eingeschaltet hat die Kommission folgenden d. 21!

Der Reichstag kann auf die Rechnungen, auf die Bemerkungen des Rechnungshofes und auf die Entlastung des Reichskanzlers bezüg- liche Rückfragen an den Rechnungshof richten, auf welche dieser Nus- funft zu ertheilen verpflichtet is. Sowohl die Rükfragen an den Rechnungshof, als auch die von dieser Behörde ertheilte Auskunft werden durch das Reichs-Kanzleramt vermittelt. Der hierauf bezüg- liche Geschäftsverkehr wird von dem Präsidenten des Reichstages

wahrgenommen.

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welcher nah kurzer Debatte zwischen dem Staats-Minister Delbrück und den Abgg. Gerstner, Lasker und von Benda an- genommen wurde. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte nach den Vorschlägen der Kommission angenommen, und damit {loß die zweite Lesung des Gesehentwurfs.

In der heutigen (29.) Sizung des Neich8tages, weler am Tische des Bundesrathes die Staats-Minister Del- brück und von Stosch, der Geh. Ober-Finanzrath Burghardt, Gch. Ober-Finanzrath Hißigrath und mehrere andere Kom- missarien beiwohnten, beschäftigte sich das Haus mit der dritten Berathung des Geseßentwurfs wegen Erhebung der Brau- steuer. Zu §. 1 der Vorlage über die Erhebung8weise und in 7 Stufen (von denen die lette alle nicht speziell aufgeführten Malzsurrogate mit 1 Thlr. 10 Sgr. besteuert), die Erhcbungs- säße der Brausteuer normirt, beantragten die Abgg. Dernburg und Gen., das zweite Alinea dahin zu fassen:

»Der Bundesrath ift jedoch ermächtigt, vorbehaltlich der Gench- migung des Reichstages den Steuersaß für die Stoffe zu 7 nah ihrem Brauwerthe nicdr'ger festzuseßen. «

Der Abg. Günther (Deutsch-Cronc) {lug vor, unter den Steuersäßen

anstatt 5) von Zur aller Art (Stärke-, Trauben- u. \. w, Zucker), sowie von Zuckerauflöfungen mit 1 Thlr. 10 Sgr. 6) von Syrup aller Art mit 1 Thlr. zu seßen: 5) von Rohr- zucker (Rüben-, A sowie von Rohrzuckerauflösungen mit 1 Thlr. 10 Sgr, 6) von Fruchtzucker (Stärke-, Trauben- U. \. w. Zucker), sowie ven Syruvy aller Art mit 1- Thlr.

Der Abg. Dr. Löwe endlich stellte den Antrag, Nr. 7 der Steuersäße ganz zu ea, Nach längerer Debatte, an der fih außer den Antragstellern der Bundes- Kommissar Geh. Ober- Finanz-Rath Higigrath, die Abgg. Dr. Braun (Gera), Freiherr v. Patow und v. Hennig betheiligten, wurde der Antrag des Abg. Dernburg nach Ablehnung der übrigen Amendements in einerdurch Abg. Freiherr von Patow redaktio- nell modifizirten Fassung angenommen, und sodann §. 1 im Ganzen genehmigt. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Für die morgen stattfindende öffentliche Sizung des Bundes-Amts für das Heimathwesen stehen fol- gende Termine an: Armenverband Stettin contra Armen- verband Bredow. Armenverband Berlin contra Armen- verband Königsberg i. Pr. Armenverband Frankfurt a. O. contra Armenverband Pillgram. Armenverband Fische- nich contra Armenverband Kriel. Armenverband Niemegk contra Armenverband Bitterfeld. Armenverband Elbing contra Armenverband Groß-Wickerau. Landarmenverband des Kreiscs Tilsit contra Ortsarmenverband Pasewalk.

Auf Grund der Geseße vom 9. Mai 1867 und 20. Mai 1869 waren Ende 1870 10,200,000 Schaganweisungen des Norddeutschen Bundes in Umlauf geseßt worden, die im Jahre 1871 bis auf 100 Thaler eingelöst worden find. JTm Jahre 1871 sind auf Grund derselben Geseße 19,164,000 Thlr. aus- gegeben worden, wovon 8,471,600 Thlr. im Laufe des Jahres wieder eingelöst wurden, also noch 10,692,500 Thlr. Ende 1871 in Umlauf waren. Auf Grund des Geseßes vom 21. Juli 1870 find in Schuldverschreibungen dexr Bundesanlecihe von 1870 113,773,300 Thlr. und 47,992,800 Thlr. Schaßanweisungen ausgegeben worden. Die legten sind sämmilich im Jahre 1871 wieder eingelöst. Endlich sind auf Grund des Gefeßes vom 29. November 1870 102,000,000 Thlr. in fünf- und 4,247,500 Thlr. in einjährigen Schaßanweisungen verausgabt worden. Die ersten sind ge- lündigt, und waren bis 30. April 99,706,208 Thlr. davon eingelöst. Von den auf Grund des Geseßes vom 21. Juli 1870 ausgegebenen Darlchnskassenscheinen waren Ende 1871 noch 29//94,820 Thlr. im Umlauf. Der Schuldenstand des Nord- deutschen Bundes resp. Deutschen Reiches belief fich Ende 1871 auf 10,692,500 Thlr. für die Marine 2c. kreirte Schuld und 220,020,800 Thlr. Kriegss{huld, zusammen 230,713,300 Thlr.

Die Zunahme der Bevölkerung wie das rege Wachs- thum der Stadt Berlin haben in leßter Zeit die Vermehrung der bestehenden Polizei - Reviere um vier erforderlih gemacht, so daß der Polizel - Bezirk Berlin zur Zeit aus sechs Eolige! - Hauptmannschaften, unter diesen aus fünfzig

tadt - Polizei - Revieren und ferner aus den vier Land- Polizei -Revieren zu Schöneberg , Pankow, Lichtenberg und Nixdorf besteht. Die vorerwähnten vier neuen Stadt- Polizeireviere sind durch Theilung der bisherigen Reviere Nr. 17, 25, 31 und 43, demnach durch Verkleinerung der Be- zirke in der Nähe des Gesundbrunnens, Bethaniens, sowie des an die Hasenhaide grenzenden Revieres entstanden, geben also durch ihre Lage an den äußersten, ganz verschiedenen Grenzen der Hauptstadt einen entschiedenen Beweis für deren Erweite- rung; die neuen Reviere führen die Bezeichnung von Nx. 47

bis 50 und haben ihre Bureaux in der Johanniterstraße 10, Koitbuserstraße 22, Oranienstraße 4 und Lottumstraße 3,

Der diesjährige Wollmarkt wird hierselbst in den Tagen vom 19, bis 23. Juni, und zwar dieses Mal nicht auf dem Alexanderplay , sondern auf dem zwischen der Acker- und Brunnenstraße belegenen Neuen Berliner Viehhofe, abgehalten werden.

Düsseldorf, 24. Mai. Jhre Königliche Hoheit die Fürstin zu Hohenzollern, welche mit Höchstihrem Sohn, dem Prinzen Friedrich Königliche Hoheit, einige Tage zum Besuche auf Schloß Benrath bei dem Erbprinzen verweilte und das erste Concert des Musikfestes durch Jhre Gegenwart bechrte, hat Sih nah Bad Nauheim begeben, wo Se. König- liche Hoheit der Fürst bereits die Kur gebraucht.

Der General-Lieutenant Graf Stolberg-Wernige- rode, beauftragt mit der Führung des VII. Armee-Corps, ist gestern hier eingetroffen und im Breidenbacher Hofe abgesiiegen.

Vayern. München, 25. Mai. Die Herzogin von Ms g n ist mit Familie heute Morgen von hier nach Paris abgereist.

26. Mai. Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Jlalien sind heute früh 5 Uhr aus Mailand hier einge- troffen. Dieselben werden morgen über Leipzig ihre Reise nach Potsdam fortseßen.

Sachsen. Leipzig, 25. Mai. Der Kronprinz Albert ist heute Mittag mit Gefolge von Dresden hier angekommen und im Königlichen Palais abgestiegen. |

IVúrttemberg. Stuttgart, 24. Mai. Der Prinz Hermann zu Sachsen - Weimar is gestern von der Bei- schung seiner Schwester, der Prinzessin Amalie der Niederlande, s hier cingetroffen und heute vom König empfangen worden.

29. Mai. Der Justiz-Minister von Mittnacht ist heute wieder nach Berlin abgereist, um den Sigzungen des Bundesraths und des Reichstags anzuwohnen. /

Vaden. Karlsruhe, 24. Mai. Die Großherzogin ist gestern Nacht von Schloß Mainau in Karl8ruhe eingetroffen. Der Großherzog und der Erbgroßherzog, sowie die Prinzessin Victoria und der PrinzLudwigWilhelm werden morgen Nachmittags Schloß Mainau gleichfalls ver- lassen und hierher zurückkehren. :

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 25. Mai. Gestern traf die Großherzogin-Mutter von Mecklenburg- Schwerin hier ein und reiste heute Morgen wieder ab. Um dieselbe YJeit kam die Prinzessin Louise von Anhalt- Dessau, welche längere Zeit hier zu verweilen gedenkt,

ier an.

i Lübeck, 24. Mai. Der König von Dänemark kam heute Nachmittag hier an, dinirte auf dem ihn schon erwarten- den Regierungsdampfer »Sle8wig« und ging alsdann mit demselben nach Kopenhagen „in See.

Desterreih-Ungarn. Wien, 25. Mai. Nach dem gestern um 55 Uhr Abends ausgegebenen Bulletin ist das Befinden Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Sophie im Laufe des gestrigen Tages vollständig unverändert geblieben.

Während der leßten Nacht haben die Erscheinungen tiefster Schwäche und Schlafsucht wesentlich zugenommen.

Die Erzherzogin Alice, Gemahlin des Erzherzogs &erdinand, ehemaligen Großherzogs von Toskana, ist am 24. d. M. zu Salzburg von cinem Prinzen glücklich entbunden worden.

Im Abgeordnetenhause theilte der Präsident gestern mit, daß die bisher nicht erschienenen Abgeordneten aus Böhmen aufgefordert wurden, zu erscheinen oder ihr Ausblei- ben zu rechtferüigen. Sodann folgte die Spezialberathung über die Strafprozeßordnung. Die Berathung drehte sich um ein Amendement Pergers betreffs Zulässigkeit der Appellation.

Heut wurde die Debatte E Der Pergers'sche An- trag wurde vom Justiz-Minister Glaser in einstündiger Rede bekampft, mit großer Majorität abgelehnt und hierauf der Gesammtentwurf der Strafprozeßordnung en bloc nach den Ausschußanträgen angenommen, mit der einzigen AuSnahme des §. 409, zu welchem die vom Ausschusse geänderte Fassung, wonach die Kosten des Strafverfahrens im Sinne der bisher bestandenen Vorschriften einbringlih zu machen sind, die Majo- rität erhielt. |

ImLandwehraus schuß begründete der CandeSverthei- digungs-Minister gestern die Regierungsvorlage damit, daß die Folgen des leßten Krieges in allen europäischen Staaten eine weitere Anspannung der Wehrkräfte bedingen. Die Vorlage be- zwecke cine festere Organisation der cisleithanischen Landwehr. Der Mehraufwand werde cine Million betragen , jedoch werde