1897 / 284 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Ÿ1. Beshlagnahme und Durhsuhung, erlaffen wird, die Anklage zu verfügen oder die Sache an den zu- j anderen Fällen mindestens drei Tage vorher dicustlich bekannt zu : 8 269 ; r s 285. E ftändigen Gerichtsherrn abzugeben. m Die Meldung, daß und wann dies geschehen, is zu den Die Hauptverhandlung erfelgt öffentlich. Nah der Vernehmung ded Angeflagten folgt die Beweisauf- Die Hauptverhandlung schließt mit der Erlafsung des Urtheils ey ede de l L Flagichung unteciegen, find in Ber M, her Beschuldigte ciner strafbaren Handlung überführt, die Diem Absay 2 bezeichneten Friften können mit Zustimmung des Die Oeffentlichkeit kann iür die ganze Verhandlung oder für einen | "Es bedarf eines Gerichtebeschlufses, wenn ein Beweibantrag ab E C i Verutthelfing. ode Gie , ' ufses, wen i s G wahrung u L E N U ate dei E R nas e E e v o ai astrofgeiep n n Thee Angeklagten abgekürzt werden. j Theil ga en urs BGs e eis autgeschlofen werden, gelébut werden soll, oder wenn die Vornahme einer Beweishandlung gy hie Einstellung des Verfahrens ist insbesondere auszusprechen ' Z . z entlihen Wrdnun è Z und werden dieselben niht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der | i befinden, ob eine [e dun nah Lage der Sache für aus- Angeklagte, welhe nit zu den im § 253 bezeihneten Perfonen Staatssicherheit, oder eine Gefährdun militärdienftlicher Suteressen a Des Ger A D E E En die Ladung ee e g Sn ci A A E ea s Beschlagnahme. reichend zu erachten ist. In dieser eziehung is, wenn der Gerichts- j gehören, sin zu dem anberaumten Termine s{riftlich zu laden. Die oder eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt. von Zeugen und Sachverständigen, sowie die SerbellWasszing anderer | Antrag rechtzeitig zurückgenommen ift ais : ; S 222. : herr nit zuglei Disziplinarvorgeseßter des Beschuldigten ist, bei | Ladung eines auf freiem Fuße befindlichen Angeklagten kann unter der - Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Formen der Aus- | Beweismittel anordnen. : d Egta 302 L Lan es ions der „rbetilneten Art in feinem Ge: Meinun e iat 2) die Ansicht des Disziplinarvorgesegten maß- E R | ane geg e ane S O res Autbseibens sluß s Dessenitidteit aus Grünten der Disziplin zu erfolgen hat Die Bestimmungen der §8 258, 259 finden entsprehende An- Ueber das Ergebniß der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht rsara hat, er , denselben au o o . S . Be z ; G auszuliefern. E r Et E A Ist der Gerichtsherr zuglei der D L nSev orge fene so hat er | eines niht auf freierk Fuße befindlichen Angeklagten findet fer §8 133 Wer: S E L S S 286. Meran E 698 pen Inpgrisse dex, Berhandtung PEAMAA im Falle der Weigerung nah Maßgabe der Bestim- | entweder die Disziplinarstrafe selbs zu verhängen oder die Verhängung | Anwendung. Das Gericht bestimmt den Umfang der Beweisaufnahme, ohne E & 303.

Er kann S 271.

mungen in den §8 194 bis 196 hierzu angehalten werden. Gegen derselben einem ihm unterstellten Disziplinarvorgesezten des Beschul- Zwischen der Ladung und dem Tage der Hauptverhandlung mu Die Verkündung des Urtheils und der Urtheilsgründe erfo i ä i ü 5 ü ä i i i

Personen, welche zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind, digten zu überlassen. die im § 253 Absay 2 vorgeschriebene Frist liegen. Ift diese Frit öffentli. G N O Gas S iein: E E E E E res U S C Ciniles ab, 15 ven beitet Va Gta

finden Zwangmittel nit Anwendung. 7 S 239. / niht eingehalten, so kann der Angeklagte die Aussezung der Ver- Durch einen besonderen Beschluß des Gerichts kaun für die Ver- | Die Bestimmungen der 88 178 bis 207, § 208 Abs. 1, 2, 3, | gericht auch über dieses nah den für das Verfahren und den Beweis 8 223 Vor der Anklageverfügung wegen einer der im § 151 bezeihneten j handlung verlangen, solange mit der Verlefung der Anklageverfügung fündung der Urtheilsgründe oder eines Theiles derselben die A 210 bis 213 finden entsprehende Anwendung. Bezüglich "der | in Strafsachen geltenden Vorschriften.

n strafbaren Handlungen ist, wenn sie gegen den Kaiser oder das Reich | nicht begonnen ist. Oeffentlichkeit aus einem der im § 270 bezeichneten Gründe aus- usslicßzung und Ablehnung von Sachverständigen gelten . die Das Gericht ist jedo befugt, das Urtheil auszuseßen und einem

di e Daecuna E Ae 4 es g g eaen a erihtet ist, an den Reichskanzler, in andere Fällen an die -obersi 8 255 {lo

en er Verwahrung befin en riftftücken un egenständen Z , J ; nderen n an oversie ° : eshlossen werden. 121, 122. ; C ; ; ;

durch Behörden, öffentlihe Beamte oder Personen des Soldaten- ilitär-Justizverwaltungsbehörde Deri@et zu erstatten. Im Verfahren vor den Ms und Bortgerichten bedarf G 8 272 s Die Beetdigung eines Zeugen darf unterlassen werden, wenn dessen ee bal Utbei des E avarien. i aus 304

standes darf nicht gefördert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde : Z . Í es einer Ladung des Angeklagten (F 254) nicht. Die Gestellung richtet Die Verhandlung über die Ausschließung der Oeffentlichkeit findet | Ausfage na eberzeugun i - erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schrift- fla dem Beschuldigten nah dem Ergebnisse des S sih nah den Umständen des Falles. in niht öffentliher Sißung ftatt. Der Besltb. r S4 die me e ebli E 2 et bea v ti aaa Gegenstand der Urtheilsfindung ift die in der Anklageverfügun ftücke dem Wohle des Reichs oder eines Bundesstaats Nachtheil be- verfahrens mehrére ralare Pen zur Last, und erscheint ür Die Bestimmungen des § 253 Absayz 2 bleiben außer Anwendung. Oeffentlichkeit ausschließt, muß öffentlich verkündet werden. Bei der 8 287 bezeichnete That, wie sich dieselbe nah dem Ergebnisse Ce n reiten würde. e Ee [una u este qa u Ner des anderen Straf- 8 256. Verkündung ist anzugeben, aus welhem der im § 270 bezeichneten Eine Beweiserhebung darf deshalb niht abgelehnt werden, weil handlung darstelit. / d

994. alls unwesentli, so kann der Gerihtsherr in Ansehung eines solchen Der Termin zur Hauptverhandlung i den zur Zeit der An- Gründe die Auéschließung erfolgt. : das Beweismittel oder die zu beweisende Thatsache zu spät vorgebracht Das Gericht is an diejenige Beurtheilung der That, welche der

8 , , Schriftliche Mittheilungen zwishen dem Beschuldigten und den- bis zur rechtsfräftigen Entscheitung über die anderen Fälle von einer | beraumung dieses Termins bereits bekannten Vertheidigern zuglei 8 273 den sei Anklageverfügu Grunde liegt, niht gebund jenigen Personen, die wegen ihres Verhältnisses zu ihm nah §8 179, | Anklage absehen. B i i mit der Benachrichtigung 253) oder Vorladun 954) des An- Fst die Oeffentlichkeit w Zefäßrd d taaté R j j ändi iee D e oran 180’ zur Verweigerung des Zeugnisses berehtigt find, unterliegen der Fah Im Be und an Bord foll regelmäßig in dieser Weise ver- eklagten, den erft später L is i O Bali mit der oder C de O t e enstlider oa Le E Saal 9 a e S Dre fine A Se ee That: Eine Verurtheilung des Ain Slacten auf Grund eines and ls Bes@lagnahme nit, A ih in den Diiden E Per- E 8 B A Zina (f vou dein Gerifilibèczs ain 0 clósies unh estellung bekannt zu machen. S 257 L baa das E E NEN e cansweit lane Y spät Dag worden, daß es dem Angeklagten an der zur | des in der Anklaçeverfügung Ainveführten Strafgesetzes bark nit ps : n 1 } ' 5 . | achen, welhe dur e Berhandlung, dur e Anklage v i i i i Ï Hehlerei verdächtig find. L zu den eer n Bren. t zalid di l Ank 2 Verlangt der Angeklagte vor dem Termine die Ladung vor oder durch andere amtlihe Schriftstücke des rozesses zu ibrer Sennt- fan béielbe ‘bis a Sb E tciaähine A esetüng folger: Geri tapontis U hin A Ot u Ga n n Zulässig ist die Bes&blagnebne der an den Beschuldigten ge- R lo L diese Vdherr O s Mon Le attun aa rft Ientet E S ba ex il BESS E Be- niß gelangen, zur Pflicht mahen. Der Beschluß ift in das Sizungs- | der Hauptverhandlung zum Zwecke der Erkundigung beantragen. Vertheidigung gegeben worden ist. ns otar aas E A E ino Sendungan auf der A okt bera T 26 des Urtheils erhoben werden. abe E ur P e M e e Ha As E, Ad protokoll aufzunehmen. 8 974. : Ueber die Anträge entsheidet das Gericht nah freiem Ermessen. ol In E Weise ift zu verfahren, wenn erst in der Verhandlung rihteten Telegramme auf den Telegraphenanstalten; desgleichen ist zu- Z 5 241. ¿ soweit sie niht bereits zu Protokoll erklärt sind 243 Abs. 3), an Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen is aktiven Militär- S 288. Ñ F ‘mtd rae N Es P L lässig an den bezeichneten Orten die Beschlagnahme solcher Briefe, Die Anklageverfügung des Gerichtsherrn 237) hat die dem | den Gerichteherrn zu richten. Die Anträge sind von Mannschaften personen nur insoweit gestattet, als dieselben im Range nicht unter Das Gericht kann den Angeklagten, wenn zu befürchten ist, daß Es D. 3G e die Straf O erhöhen. G : Sendungen und Telegramme, in Betreff derer Thatsachen vorliegen, Beschuldigten zur Last gelegte That unter Hervorhebung ihrer geseß- | des aftiven Heeres und der aktiven Marine dem nächsten mit Dis- dem Angeklagten und, wenn mehrere Personen verschiedenen mili- ein Mitangeklagter oder ein Zeuge bei seiner Vernehmung in Gegen- Ka G ericht hat auf Antrag oder von Amtswegen die Haupkt- ae A A ghienen e 0 fe E L Le A ren e E eth: S A S „A bezeiiaen, ziplinarstrafgewalt versehenen elgien zu Protokoll zu erklären. tärischen Ranges angeklagt sind, niht unter dem Range des höchst- wars L Ange Mgen E niGt Ia E Paas E u T ilhten Bor ers t Atlas idé G Deriteivitiag axe oder für ihn besttmm nd, und daß thr Inha ür die Unter)uun n / uung dEr ade dur ; ; ernehmung aus dem ißungszimmer abtre en. o r Bedeutung habe. a 8 | ein Standgericht oder durch ein Kriegsgericht erfolgt. 8 123 Abt 3 c at o findet die Bestimmung des gefteliten Mikangeklagten stehen. 275 geflagte is ae fobald n Pieder orgelaffen rid Gon beim gemessen erscheint. S 306 26. 5 : , N : Die Verfü i i ; » : 1.9; wesentlichen Inhalt desjenigen zu unterrihten, was während einer : Í S ; a strafbaren Handlungen, “eren Verfolaung mit auf Autids Die Anklageverfügung ist dem Beschuldigten glei zeitig mit | zu ma Dn, erfügung des Gerichtéherrn is dem Angeklagten bekannk e A A e aal ge, S ben wee L lon Abwesenheit auëgesagt oder sonst verhandelt worden ist. | Wird der Angeklagte im Laufe der Hauptverhandlung noch einer eintritt, ist die Beschlagnahme auch vor Stellung des Antrags zu- | einer die Angabe der Beweismittel und die wesentlihen Ergebnisse 8 258. im Besitze der bürgerlihen Ehrcnrechte befinven oder welche in einer Fn gleiher Weise ist zu verfahren, wenn das Gericht wegen anderen That bes{uldigt, als wegen welcher die Anklageverfügung lässig. Sie is jedoch von Amtswegen wieder aufzuheben, wenn der | der stattgehabten Ermittelungen enthaltenden Anklageschrift bekannt Stehen dem Erscheinen eines Zeugen oder Sathverständigen in der Würde des Gerichts nit entsprechenten Weise erscheinen ordnüngswidrigen Benehmens des Angeklagten zeitweise dessen Ent- gegen ibn erlassen ist, so kann auf Antrag des Vertreters der Anklage Antrag nit binnen einer Woche gestellt ist. zu machen. i l : i der Hauptverhandlung für eine längere oder ungewisse Zeit Krantheit Zu nit öffentlichen Verhandlungen kann der Zutritt einzelnen fernung von ter Gerichts\telle angeordnet hat. jene aat mit seiner Zustimmung zum Gegenstande derselben Ab- 8 227. de L A: E San E CEEE di pa A von | oder Gebrechlifeit oder andere nit zu beseitigende Hindernisse ent- ; Personen von dem Vorsiyenden gestattet werden. 8 289. N E inn fiddei nit Anwendung, wenn die That sich e fneremuna lok. DesMggaahinen and Durblugtunten bei E U RUL weldei A ra vent E Scene 18 ge U an ter Sn Perier deren drs cs 8 276. Die vernommenen Zeugen und Sachverständigen dürfen sih nur | als ein bürgerliches oder militärishes Verbrechen darstellt, oder die n Militärper]onen le em Gert errn, wenn Gefahr im : r-Justizbeamten oder Serichtsossizter oder dur ; j ; ; i i s - i ] i ändigkei Î übers Sine d aus Hn E E Ae Gleive s r die Mei iSieA dem erkennenden Gerichte beauftragt, anzufertigen und zu S eide 4 Ee D e b Vernehmung erfolgt, n der Didnung in der Sißung liegt dem A D ana e ereits der Antlage I A E dtacie E S l 4 A G e des , sofern der Beschuldigte zu den aktiven itär- : : i oweit niht geseßlihe Hindernisse oder erheblihe Bedenken d ; - rher zu j e dis ; : ai Peraaen e bei den im Abs - ichneten Pers anber “s a R E ctt a f 3 S ° E Angeklagte, Zeugen Ga A Luke oder bei der Verhandlung e a a § 290 a E Seines gitiet bei R ur@suchungen bei den im Abs. 1 bezeichneten Personen unter- ; i asselbe gilt, wenn ein Zeuge oder Sat verständiger vernommen ; iliate / Beweismi i iftstü j s Aera L A vie Sai liegen - keinerlei Beschränkung. Auf Verlangen is ihnen ein Ver- Die im § 242 vorgeschrieb n dint l werden soll, dessen Erscheinen wegen großer Entfernung befonders er- me pi A Bien Line Lr E E B) l p N G is s E ou ae Qi aile T ubere Gie Seeages os Os g Der Pgrp Trage, Me See zeihniß der in Verwahrung oder Beschlag genommenen Gegenstände | Huldi c S orgeschriebene Bekanntmachung erfolgt. an Be- } {wert sein wird. L s tg uf Deluuy de | „on früher ergangenen Strafurtheilen, von Straflisten und von Aus- egung des Sirasmayes ist erst nach beslossener Anwendung des uldigte, welhe dem aktiven Heere oder der aktiven Marine an- 8 959. Gerichts von der Gerichtsstelle entfernt werden. on |! ergangen l ' ] _von Au Strafgeseß s, die Gesammtstrafe erst na Festsezung der Einzelstrafen zügen aus Kir{enbüchern und Personenstandsregistern und findet au | und die Verhängung einer Nebenstrafe erst nach der Bemefsung der

auszuhändigen. i : 5/09 : ; i ; Diese Bestimmungen finden auf die im § 1 Nr. 3, 5, 6, 7 be- gebören oder si in Haft befinden, mündlich dur einen Gerihts- Von den zum Zwee diefer L anberaumten Terminen e E O Dae ciner U9gebibe, peIDia E Anwendung auf Protokolle über die Einnahme des richterlichen } Hauptstrafe zur Abstimmung zu bringen.

1ER ier i ihts8- ; s i ei ; , : ¿eichneten Personen Anwendung, so lange sie der Militärstrafgerichts- E L R N E ha A N sind der Gerichtéherr, sofern dieser den Termin nicht selbft angeordnet d, sofern nichi gerichtlihe Berfolgung eintritt, disziplinarisch mit Augenscheins. Meinungéverschiedenheiten über den Gegenftand, die assung und barkeit unterstellt sind. tine Vertheidigung zu stellen habe 9 s hat, der Angeklagte und der Vertheidiger vorher zu benachrihtigen, d o bestrafen. Die Bestimmung des § 194 Absay 3 findet An- § 291. die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebniß der Absti t 8 228. : Die mündli ie Bekanntma Sun und Aufforderung kann au dur insoweit dies nicht wegen Gefahr im Verzug unthunli ist. Einer : wendung. ; Beruht der Beweis einer Thatsache auf der Wahrnehmung einer ents@heitet das Gericht g E CRE S NEY. E Beschlagnahmen und Durhsuchungen in anderen, als den im | (Frfuczen eines Amtörichters herbeigeführt werden gr ‘der Anklage oder des Angeklagten bei der Vernehmung Gegen andere Personen kann tas Gericht in einem solchen Falle Person, so ist die legtere in der Hauptverhandlung zu vernehmen. S S 308. 227 bezeihneten Fällen werden vom Gerichtsherrn, bei Gefahr im Ueber die Bekanntmachung und die Auff ortiernis g, sowie über edarf es nicht. Das aufgenommene Protokoll is dem Gerichtsherrn vorbehaltlih der strafrechtlihen Verfolgung, eine O1 dnungsstrafe bis | Die Vernehmung darf niht durch Verlesung des über eine frühere Kein Richter darf die Abstimmung über eine Frage verweigern Bea u ven, Huter angorenei und auf tete G | zie ved“ hem Vedusdigten aforgtbne (rfltung i cin Proto | Pmmangey Les §128, Äb & un 3 fan femer und E E R o | Cn Sen DUIE dier dae Minitiiden Gr | e E H Me Mans Mes lus vorHantgangen Fratt 1 M L 19 . 5 4 s ï ch S ‘. . . Bei Gefahr im Verzuge kann das Ersuchen an die Staatsanwalt- aufen. buldi (éné fft: af Beclaigeh eld Abit bér Anti Das Gleiche gilt, wenn zur Vorbereitung einer Hauptverhandlung | err lassen. Die erforderlihen Anordnungen trifft der Vor g erleß n 8 292. Minderheit getlieben ift. S 309 {aft oder diejenigen Polizei- oder Sicherheitsbeamten gerichtet werden, rift mitzutheilen g g T er Anklage- | noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen ist. E Gegen einen Rechtsanwalt, der als Vertheidiger in der Sißung Ft ein Zeuge, Sachverständiger oder Mitbeschuldigter verstorben Zu einer jedes Entscheidung des Gerichts i Stimmenmehrheit welche als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft den Anordnungen der- i 8 244. 8 260. E einer Ungebühr fh schuldig macht, kaun das Gericht, vorbehalitlih der oder în Geisteskrankheit verfallen, oder ift fein Aufenthalt nicht zu | erforderlich. selben Folge zu leisten haben. Gehört der Beschuldigte nit zu den im § 243 Absay 1 be- Auf Grund neu hervorgetretener Umstände kann der Gerichtsherr ; disziplinaren oder strafgerihtlichen Verfolgung, eine Ordnungsstrafe ermitteln gewesen, fo kann das Protokoll über scine frühere dur Bilden fch bei einer Abstimmung mehr als zwei Meinungen _ Gegen die Anordnung des Gerichtsherrn und des Untersuhungs- | „¿ihneten Personen, so erfolgt die Bekanntmachung und Aufforderun vor der Hauptverhandlung zu Gunsten des Angeklagten die Anklage- : bis zu einhundert Mark festseßen. einen Gerihtsoffizier, einen Kriegsgerihts-Rath oder einen anderen | von denen keine die Mehrheit für sich hat, so werden die dem n- führers ndet binnen drei Tagen vom Vollzug an die Rehtsbeshwerde | an ihn E (& 243) oder mittels Zustellung (88 132, 135 fff.) 8 } verfügung abändern oder zurücknehmen. Auf eine folhe Entschließung _ Sít eine Ordnungsstrafe festgesetzt, so findet binnen der Frist von rihterlihen Beamten erfolgte Vernehmung verlesen werden. Das- | geklagten natheiligsten Stimmen den zunähft minder nachtheiligen an E G E nats Betia, O : j S 245. ' A finden die Bestimmungen der §8 232 ff. entsprehende Anwendung. | einer Woche nah der Bekanntmachung der Entscheidung die Rechts- selbe gilt von dem bereits verurtheilten Mitschuldigen. i jo lange hinzugerehnet, bis sich nach Vorschrift des erften Absapes ae Ae Beaabren Me hn Zeh ten laben die Dolarien Mit der Bekanntmachung“ der Anklageverfügung an den Be- Fünfter Abschnitt. | beshwerdz an das Reichs-Militärgericht statt. Diefelbe hat nur in } A ea S gungen des § e Mae a S 298 tels E cine Entscheidung herausstellt. Ist es zweifelhaft, welhe der daß die Anordnung des Gerichtsherrn oder Untersuhungsführers als s{uldigten (§§ 243, 244) gilt e Aue für erhoben. Hauptverhandlung. den Fällen des Ablages V aa, Zins 9 eraélung an gr S o “Vet für dieselbe E af weben natheiligere ist, #0 muß hierüber befonders Ap ricterlihe Anordnung zu gelten hat. In allen Fâllen ist die Militär- N i 8 261. ; ; e ; Vorschriften 158 Absay 3 und 4, §§ 298, 259) erfolgt ist. 5 310 behörde auf Verlangen zuzuziehen. p ; Gaze A Otetnun e Laa Dienststellung des Die Hauptverhandlung 247) erfolgt vor dem vorschriftêmäßig I v Gericht den S Lia Und bec -ustinditen ‘Behörde Die Verlesung fann nur durch Gerichtöbe[chluß angeorznet, Q Bei den Standgerichten richtet sich die Reibenfolge der Ab- Jm Felde unb an Bord bleiben die vorstehenden Bestimmungen | Hesculdigten, insbesondere dur Verseßung, Beförderung oder in den besegten Standgericht oder Kricgsgericht in ununterbrohener Gegenwart das darüber aufgenommene Protokoll mitzutheilen. In geeigneten muß der Grund derselben verkündet und bemerkt werden, ob die Be- | stimmenden nah dem Dienstrange; der Jüngste im Range stimmt I mins A die Beshlagnahmen und Durhsuhungen | Fällen des § 26 dur Zurücknahme der Méberweilun tatt efunden, | der tur ÜUrtheiléfindung berufenen Pirfonen, sowie des mit der Ber- Í Fällen ift die vorläufige Festnahme des Thâäters u versü en: N eidigung der vernommenen Personen stattgefunden hat. An den Be- |} zuerst. : / gelten allgemein die Vorschriften des § 227. infolge deren der Beschuldigte unter die Gerichtsbarkeit E anderen | tretung der Anklage beauftragten Gerichtsoffiziers oder Kriegsgericht8-- s , is stimmungen über die Beeidigung wird hiecdurh für diejenigen Fälle, Bei den Kriegsgerichten stimmt der die Verhandlungen führende : § 229. : Gerichtsherrn getreten ift, f ist die Sache an diesen abzugeben. Die Raths und eines Gerichtssreibers. E Bei dem Kriegsgericht erf Î die Vernehmung des Angeklagten in denen die nohmalige Vernehmung ausführbar ift, nichts geändert. Kriegögerichts-Rath zuerst; die übrigen Richter stimmen in der für die Werden bei Gelegenheit einer Durhfuchung Gegenstände gefunden, | Bestimmungen der 88 31, 32 finden entsprehende Anwendung. Die Verhandlung findet in Abwesenheit des Gerichtsherrn statt. und die Aufaahme des Beweises Gee den die Verbaadkun Mhrenden 8 293. Standgerichte vorgeschriebenen Reihenfolge. Wirken außer dem be- welche zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf Später eingetretene Veränderungen ziehen eine Aenderung der 8 262. Kriegsgerihts-Rath (8 55). 8 Die Aussage cizes vor der Hauptverhandlung vernommenen zeineten Kriegsgerichts-Nath noh andere Militärbeamte als Richter die erfolgte Verübung einer anderen ftrafbaren Handlung hindeuten, | gerichtlichen Zuständigkeit nur dann nach si, wenn der ‘Angeklagte Es können in der Hauptverhandlung mehrere Gerichtsschreiber, i Bei den Standgerichten kann der Vorsißende die Führung der Zeugen, welcher ers in der Hauptcerhandlung von seinem Rechte, das mit, so stimmen diese vor den Offizieren. so sind dieselben einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Militär- |} durch Beförderung der niederen Gerichtsbarkeit entzogen wird. mehrere Vertreter der Anklage, sowie mehrere Vertheidiger mitwirken | Verhandlung einem Beisizer überlassen. : Zeugniß zu verweigern, Gebrauh mat, darf nit verlesen werden. 8& 311. behörde oder der zuständigen Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntniß 8 247 und ih in die ihnen obliegenden Verrichtungen theilen. 5 Wird eine auf die SrWleitung bezügliche Anordnung als un- Wird der Angeklagte verurtheilt, so müssen die Urtheilsgründe

/ 4 ; ; 294. N i C : : zu geben. Nach der Erhebung ter Anklage muß, vorbehaltlih der Bestim- § 263. zulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht. Erklärt ein Zeuge oder Sathverständiger, daß er sich ciner That- | die für erwiesen erachteten Thatsachen angeben, in welchen die gefep- lih-n Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden, und die

S 230. mung des § 260, die Sache zur Aburtheilung gebracht werden Wird in der Hauptverhandlung di ; : Un : , [heili . ( g die Ausseßuyg derselben be- 280. ate niht mehr erinnert, so kann der hierauf bezügliche Theil des | U 2 i

E in A oder E Desmleg E Las ia a ave Der Äburtbeilung muß eine mündlihe Verhandlung vor dem | antragt, so entscheidet das Gericht. Kürzere Untabedanam ordnet Jedem Mitgliede des Geridhts, dem Vrrtreter der Anklage, dem rotokolls a seine frühere Vernehmung e Unterstüyung seines | nähere Darlegung enthalten, weshalb diese Thatsahen für erwiesen

In niche Siegel 6a e ut er ns v j S erkennenden Gerichte (Hauptverhandlung) vorangehen. e der Vorsihende an. : AngeTlagten und dem Vertheidiger is auf Verlangen zu gestatten, Gedächtnisses verlesen werden. erachtet worden sind. 5

u amtlihe Siegel oder in sont geeigneter Zelle Tkennn zu Vierter Abschnitt Eine Verhinderung des Vertheidigers giebt nur in den Fällen Fragen an die Zeugen und Sachverständigen zu stellen. Der Ver- Dasselbe kann geschehen, wenn ein in der Vernehmung he: vor- Waren in der Verhandlung solhe vom Strafgeseße besonders

machen, S boteitnk : der n Vertheidigung (vgl. § 323) dem Angeklagten das ; theidiger kann die Fragen nur dur den die Verhandlung Führenden | tretender Widerspruch mit der früheren Aussage nicht auf andere vorgefehene Umstände behauptet worden, welche die Strafbarkeit aus- orbereitung der Hauptverhandlung. Recht, die Aussezung der Verhandlung zu verlangen. stellen. Weise ohne Unterbrehung der Hauptverhandlung festgestellt oder ge- s{ließen, vermindern oder erhöhen, so müssen die Urtheilsgründe fich

¿ L Zst die Frist des § 253 Abs. 2 nicht eingehalten, so soll der S Ungeeignete oder niht zur Sache gehörige Fragen können von hoben werden kann. E Led Umstände für festgestellt oder für nicht

erke :

8 231. Gegenstände, welhe dur die strafbare Handlung dem Verleßten entzogen wurden, sind, falls nit Ansprüche Dritter entgegenstehen, Der Zusammentritt de nnenden Standgerihts oder Kriegs- | Vorsîgende den Angeklagten mit der Befugniß, Aussezung der Ver- dem Vorsißenden nah Anhörung des die Verhandlung Führenden § 295. : 1 U F Erklärungen des Angeklagten, welhe in einem Protokoll ent- Die Gründe des Strafurtheils müssen ferner das zur Anwendung gebrahte Strafgeseß bezeichnen vnd sollen die Umstände anführen,

nach Beendigung der Untersuhung und geeigneten Falles {hon vorher j ; S E : e von Amtswegen dem Verleßten zurückzugeben, ohne daß es eines Urtheils Prriviogeem nadbem die Alflage eebiten (fl, uf Besesl 29} Landmas, pa ge E L Sa T N bec die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das Gericht. En sind, können zum Zwecke der Beweisaufnahme über ein Ge- S! : hierüber bedarf. : ; l Die Richter werden im Dienstwege berufen. Ift der Angeklagte Eine unterbrohene Hauptverhandlung muß spätestens am 8 281. tändniß verlesen werden. welche für die Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind. Macht Dem Betheiligten bleibt die Geltendmachung seiner Rechte im | ein General oder Admiral, fo erfolgt die Berufung nah Maßgabe | vierten Tage nach der Unterbrechunz forigesezt werden, widrigenfalls Dasselbe kann gesehen, wenn ein in der Vernehmung hervor- das Strafgeseß die Anwendung einer geringeren Strafe von dem BVor- Zivilverfahren vorbehalten : , : Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufrufe des Angeklagten, d A véliset \dernder Umständ d ll ; des § 15 Abs. 4. S 249 mit dem Verfahren von neuem L uen ist. des Vertheidigers, der Zeugen und der Sachverständigen. N L D us hae E, e Q Ee hanzenlen e Aalen die Ürtbeil8gründe A hierüber lalcefsene Ente Dritter Abschnitt. L: : . i 8 282. : eise ohne Unterbrechung der Hauptverhandlung fe}lge]teUt oder ge- O d bie daf béng G b e Abschluß des Ermittelungsverfahrens. Erhebung der de Main E E F Ms Mangels e O N a E ana E Ürlerbceduna beraten Nachdem der Aufruf erfolgt ist, verliest der Vorsißende die Namen hoben werden kann. 8 296 e ia L d bebanbentein O e Uniiiude ‘Vier ies “iutec Anklage. des Gerichts crfordertiden Personen innerbalb seines Befehlsbereichs findlichen Angeklagten anocdnen. Datselbe gilt im Falle der Ver- A E e N Micps bin weift den Angeklagten In den Fällen der §§ 294, 995 ift die Verlesung und der | [{weren Falles angenommen oder einem in der Verhandlung gestellten S 232. j __ } zur Berufung des erkennenden Gerichts außer stande ift, kann er einen | urtbeilung. Von der Anordnung der Festnahme is der Gerichtsherr g : Grund derselben auf Antrag des Angeklagten oder des Vertreters der | Antzag entgegen verneint wird, ¿ ; s Erachtet der Untersuhungöführer das Ermittelungsverfahren für | anderen Gerichtsherrn ersuchen entweder ihm einzelne fehlende Richter | in Kenntniß zu seßen. Derselbe hat zu bestimmen, ob die Festnahme § 283. Anklage im Protokolle zu erreähnen. Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urtheilsgründe abgeschlofsen 161), so bat er unter Vorlegung der Akten dem | zuzuweisen oder felbst die Aburtheilung der Sache herbeizuführen. aufrecht zu erhalten ift. An die Verlesung der Richterliste {ließt sih die Beeidigung ergeben, ob der Angeklagte für niht überführt, oder ob und aus Gerihtsherrn über tas Ergebniß mündlih oder schriftli Vortrag Das Letztere kann auh gesehen, falls große Entfernung des 8 266. der nit ftändigen Richter. Dieselbe erfolgt bei den Standgerichten : -_§ 297. b welhen Gründen die für erwiesen angenommene That für nicht zu erstatten. Der von dem Untersuhungéführer gestellte Antrag ist | Angeklagten oder der Zeugen A sonstige besondere Umstände der Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptver- durch den Vorsitzenden, bei den Kriegsgerihten dur den die Verhandlung | Die ein Zeugniß oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen | strafbar erachtet worden ist. zu den Akten zu bringen. Berufung des erkennenden Gerichts durch den zuständigen Gerichts- | handlung nicht statt führenden Kriegsgerihts-Rath. öffentlicher Behörden oder militärischer Vorgeseßten, sowie ärztliche Ÿ 312. 3D berrn entgegenstehen. Ist das Ausbleiben cine ¿mäß § 254 Absay 1 geladenen An- Der den Gid Abnehmende richtet an die zu Beeidigenden die Atteste über Köperverlezungen, welche niht zu den \{hweren gehören, Die Verkündung des Urtheils exfolgt dur Verlesung der Der Gerichtsherr kann eine Vervollständigung des Ermittelungs- 8 20. ‘geklagten nit genügend cisGuidick so kann die Vorführung ange- Worte : können verlesen werden. : Urtheilsformel und Eröffnung der Urtheilsgründe am Schlufse verfahrens anordnen. Ist in den Fällen des § 249 ein anderer Gerihtsherr um Her- | ordnet oder die Verhaftung veranlaßt werden. „Sie shwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, Ist das Gutachten einer follegialen Fachbehörde eingeholt worden, | der Verhandlung oder spätestens innerhalb dreier Tage nah § 234. beifüdrung der Aburtheilung ersucht worden, so verbleibt dem er- ; 967. die Pflihten eines Richters getreulih zu erfüllen und Ihre so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit | dem Schlusse der Verhandlung dur den Vorsigenden, bei den Kriegs- Auf Grund der Ergebnisse des Ermittelungsverfahrens hat der | fuhenden Gerihtéherrn das Recht der Einlegung von Rechtsmitteln - Der erschienene Angeklagte darf sih aus der Verhandlung nicht: Stimmen nah bestem Wissen und Gewissen abzugeben.“ der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhandlung zu beauf- | gerihten durch diesen oder dur den die Verhandlung führenden Kriegs- Gerichtsherr darüber zu befinden, ob der Beschuldigte außer Ver- | und der Strafvollstreckung. entfernen. Der Vorsitzende kann die geeigneten Maßregeln treffen, Die betreffenden Richter leisten den Eid, indem e die Worte | tragen und dem Gerichte zu bezeichnen. gerihtê-Rath. E l s „folgung zu sehen oder ob gegen ihn einzuschreiten sei. Derselbe is befugt, mit der Vertretung der Anklage vor dem er- |} um die Entfernung desselben zu verhindern ; au kann er ihn während sprechen : L Í z : Z 298. 2 Die Eröffnung der Urtheilsgründe geschieht durch Verlesung oder Die Ver}ügung ist vom Gerichtsherrn allein zu e:lafsen. fennenden G-richt einen seiner Gerichtsoffiziere oder einen der ibm | einer Unterbrehung der Verhandlung in Gewahrsam halten lafsen. „Ich shwöre es, so wahr mir Gott helfe. | Nach der Vernehmung eines jeden Zeugen, Sachverständigen oder durch mündlihe Mittheilung ihres wesentlihèen Inhalts. | 8 2395. zugeordneten Kriegsgerichts-Räthe zu beauftragen. Entfernt der Angeklagte sich dennoch, oder bleibt er bei der Fort- Die Schwörenden sollen bei der Eidesleistung die rechte Hand | Mitangeklagten, bts nah Verlesung eines jeden Schriftftücks foll Der Angeklagte ist zu befragen, ob er sih bei dem Urtheile Wird die Verfolgung eingestellt, so is der Beschuldigte hiervon Im übrigen werden die gerihtsherrlichen Befugnisse von dem seßung einer unterbrochenen Hauptverhgndlung aus, fo fann T in erheben. 5 der Angeklagte gefragt werden, ob er etwas zu erklären habe. geru u Bo Si E Mee L bei QUA ung E in Kenntniß zu seven, sofern er im Laufe des Ermittelungsverfahrens | ersuchten Befehlshaber wahrgenommen. seiner Abwesenheit zu Ende geführt werden, wenn seine Vernehmung Stehen an demselben Tage mehrere Ds an, zu denen 8 299, - E ung einzuhalten e rist (vgl. § 364), sowie den einzuschlagenden unter der Anschuldigung einer bestimmten strafbaren Handlung ver- 8 251. über die Anklage {hon erfolgt war und das Gericht seine fernere An- Men S ecbandinilea e Liqu 4 E ú as dem SE pr Be R zee er: es fs E, s R Vadeed chtlichen Urtheils nebst der im antwortlich vernommen worden ee Ler der Hauptverhandlung werden von dem Gerichts- j wesenheit nit für erfo: derlid) s Verbandlung geleisteten Richtereid verweist. j feen Ausg G . T D Auma s ort essen BerTheidtger zu Absa 3 porgelGriedanen Gelehrung Tag uud Ley cen E n Z R j i; i : : \ : L - : Dem Vertreter der Anklage steht das Reht der Erwid ; | offizier geschehen, welcher eine Verhandlun arüber aufzunehmen hat. In allen Fällen, in denen die Einleitung eines Ermittelungs 8 252. Der Angeklagte kann mit seiner Zustimmung wegen großer Ent Da dee Silbüna 16s Gs (88 982, 283) läßt. der Vor- | dem Aae diee E j E L echt der Erwiderung zu adn, Balle der Zustellung des Urtheils (& 130 Absay 2) ist die

welcher die Strafverfolgung beantragt hat, unter Angabe der Gründe | schaffung der als Beweismittel dienenden Gegenstände hat der Gerichts- handlung entbunden werden. Ueber einen darauf gerichteten Antrag ) Í zu bescheiden. , herr zu veranlaffen. E des Angeklagten entscheidet, wenn er vor der Hauptverhandlung ein- hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Vertheidigung an- L N 8 313, Findet das Gericht im Laufe der G BUn daß der Angeklagte

; i f i / Dieselbe beginnt mit der Vernehmung des Angeklagten über | zuführen habe. st| der Antragsteller zugleih der Verleßte so steht ihm gegen Die Gestellung oder Ladung der Zeugen und Sachverständigen E T ES Were das erkennende Gericht na An seine Vell es "Berbältnisse. E j rrTY nb die ling zufüh nicht inter der Militärstrafgeri btöbarkeit steht, so hat es durch Be-

I diesen Bescheid innerhalb einer Woche na essen Zustellung die | regelt si nach Vorschrift der §§ 177, 198, 199. 7 §30 i: L i

: i ür di i ichte d i der Anklageverfügung und der Anklageschrift durch den Vertreter der Einem der Gerichts\sprahe nit mächtigen Angeklagten müssen | {luß seine Unzuständigkeit auszuspreen. Rechtsbeschwerde an den höheren S zu 8 253 Für die Hauptverhandlung vor einem Kriegsgerichte darf eine s gung ée Menn eik: ist, sofern eine | aus den Schlußvorträgen mindestens die Anträge des Vertreters der Gegen diesen Beschluß steht sowohl dem Gecichtsherrn wie dem

- : Angeklagte, welhe zu den Personen des Soldatenstandes des Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen nur eintreten, wenn vor- Anklage. Vor einem Feldgeriht oder Bor [s e I Liegt gegen den Beschuldigten hinreichender Verdacht einer straf- | aktiven Heeres oder der aktiven Virine gehören, sind zu dem an- aussihtlih keine FROS als eine innerhalb der Strafbefugnifse der Anklageschrift niht m getheilt war, die Anklage mündlich zu Anklage und des Vertheidigers durch “den Do metsher bekannt ge- | Angeklagten binnen einer Woche nah der Verkündung des Beschlusses e ahe E ELD ar amn vin, f0 Yai det} Berau E gesielen. d rg liegende Son i befugt ei lih das persönlich R ha n erfolgt die weitere Vernehmung des Angeklagten nah M lie ilt von einem tauben Angeklagten, sofern nicht eine O U e edeit n A lttales A (fut für : . , Z L e j odan e n E , 1: ' i

Gerichtsherr, sofern niht Disziplinarbestrafung eintritt (8 3 des Ein Der Termin ist denselben, wenn die Hauptverhandlung vor dem Das erkennende ch efugt, naiträglih persönliche gt | g g sriftliche Verständigung erfolat. diesen die Frist vom Tage der Zustellung des eslusses.

führung8geseyes zum Militärstrafgeseßtuch) oder eine Strafverfügung Standgerichte stattfindet, spätestens am vorhergehenden Tage, in allen | Erscheinen des Angeklagten zu beschließen. Maßgabe des § 16

V t E T E I E R

P E A

verfaßrens abgelehnt oder die Einstellung verfügt wird, ist derjenige, Di tv dl derlichen Lad di bei- ines Aufenthaltsorts von dem Erscheinen in der Hauptver- 4 E olga ustellung versbat- wid, A Un e zue Hauptverhändlung exfordertiGen SBngen ind bie: Herlisi- |_fernzmig jetne es les [s 9 War gen abtreten. Hierauf erfolgt die Verhandlung in der Der Angeklagte ist, au wenn ein Vertheidiger für ihn gesprochen