1824 / 200 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 26 Aug 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Arzneifkunde nicht mehr in lateinischer , sondern in eng- lischer Sprache vorzunehmen. T4 H

‘Das Journal the Times enthält einen langen Ar- tifel, worin es zu beweisen sucht, daß. die Anzahl aller englischen. Kriegsschiffe jeßt nicht so beträ@htlih. sey als im Jahre 1793 und dáß ein großer Theil jener Schiffe, besönders- die vom ersten Rang 7an der tröckenen Fäul- niß leide und mithin anes Dienst untauglih sey, mins destens niht See halten föônne ohne mit ungeheuren Kosten vollständig reparirt zu werden. Das Journal macht nur allein 5 Linienschisse namhaft, die si nem Zustande befänden.

Nachrichten aus Carthagena (Columbien ) vom 28. Zun. zufolge, die uns úber Jamaifa zugegangen sind, sollte zu Anfang Jul. eine Expedition, bestehend aus 2 Kriegsschiffen von 18 Kanonen und mehreren fleineren Fahrzeugen, von da “abgehen ; die Bestimmung derselben war noch nicht bekannt. "F dem Journal El Colombiano vom 16. Jun. be- findet sich folgender aus Caraccas vom 8. Mai datirter anonymer Brief an den ‘General Paez: „Jedermann weiß, daß Bolivar von JFhnen die, zur Beschükurig die- ses- Departements bestimmten Truppen vérlangt hat, dämit sie nach Peru marschiren und die Opfer seiner, auf den Umsturz der Freiheit gérichteten Pläne werden sollen. Wir ‘erwarten Jhre Ankunft hieselbst, um zu erfahren, ob Sie einer seiner schändlichen Mitschuldigen öder ein wahrer Patriot sind. Dürh Zusendung der Truppen: werden Sie sich ‘als das eine und durch déren Verweigerung als das andere bethätigen. Gedenfken Sie

des lächerlichen Spièls welches dèr possenreißende Ftur-

bide' gespielt hat. fe E Ein: Columbier.

Die von dêinselben Blatt mitgetheilte sehr welt- läuftige Antwört des Generals Paez enthält eine pomp- hafte Lobpreisung Bolivars.

Stuttgart, 19. Aug. Nach dem, in Nr. 41 des hiesigen Regierungs - Blattes enthaltenen (in unserem gestrigen Blatte erwähnte) Straf -Edift , sind die ver- schiedenen Straf-Gattungen folgende: Todesstrafe; Frei- heirsstrafen; körperliche Züchtigung ; Ehrenstrafen; Ver: môgensstrafen.

“Die Todesstráfe wird dutch Enthauptung vollzogen. "

Alle ándere Arten der Hinrichtuug, desgleichen alle Ver- schärsungen derselben, sind aufgehoben. L Dié verschledènen Freiheitsstrafen sind: Gefängniß; Arbeitshaus ; Zuchthaus. M Die Schävrfung dêr Strafe mittelst öffentlicher Aus-

stellun _“fann nur mit der Verukttheilung zur Arbeits: |

_hausfitáfe- zweiten Grades (wenn närlich dié Dauer der zu verhängenden Freiheitsstrafe 1 Jahr úbersteigt,) und mit der Züchthausstrafë verbundèn' wetden.

_* Körperliche Züchtigung, als gerichtlicher Strafzusäß,

Stráfe des Arbeitshaufses und des _Sie‘darf“die Zahl von’ fuñ i bei dem Eitittitt des

ist bei der ses allein zulässig:

A, Sie hen! niemals übersteigen; Und" ist i

Sträflings in das Arbeitshaus ‘oder"in däs! Zuchthaus

l: der: Streiche soll in den Ur-

zu ienen, Die Anza | uch kann dieses Schärfungs-

theile estimmt werden.

in je: -

Strei-

mittel nur nah beifälligem Gutachten des bei der Str,

Anstalt ‘angestellten ‘Arztes i Anwendung kommen. Die einfache Gefängnißstrafe kann gegen Trunfe

bolde, shlechte Haushälter, muthwillige Jungen 2c. d

durch geschärft werden, daß der Gefangene je den drit lic E % als Stórthing, dér Konstitution nisirt erflärt ; :

b) seine innere Ordnung regulirt ; | 28 Mitglieder annimmt

Tag auf Wasser Und Brod beschränkt wird. Bei d Strafe des Polizeihauses, des Arbeitshauses und y

Zuchthauses fann Schärfung durch zeitliche Schmälerys-

der Kost, Vermehrung der Arbeit, minder bequeme (j

rihtung der Schlafstätte, engeren Gewahrsam, verfi

werden. Die Anlegung von Fesseln, als Schärfung mittel, ist nur bei den Gefangenen des Arbeitshaus, und des Zuchthauses zulässig.

Prag, 20. Aug. Die in Marienbad befindlih

W. W. eingegangen ist.

Christiania, 10. Aug. (Schluß der Königlihg Botschaft an den Storthing.)

Aus den obangegebenen Beweggründen halten 6, Maj. für dienlich, auf die im 112ten §. des Grun seßes vorgeschriebene Weise, den Vorschlag zu may daß der Storthing den Beschluß fasse, die §§. 17, 79, 80, 81, 82 und 92 dér Konstitution folgendermj

s. 17. Der König kann Verordnungen über del, Zölle, Gewerbs - und polizeiliche Gegenstände etl sen und ‘abschaffen; doch dürfen sie weder der Kons tión, noch (den untenfolgenden §§. 77 und 78 gen den vom Storthing erlassenen Geseßen zuwiderlau Sie haben provisorish Gesebßesfrafr, bis zum nädi

men, so können sie nicht erneuert werden ,. und die herèn7 det fraglichen Gégenstand betreffenden Ci | treten wieder in Gültigkeit. :

g. 77. Wenn. der König den Beschluß genehm) so Unterzeichnet’ "er ihn, und' von dem Augetüblickt (

hat er ‘Geseltesfraft. il

: §, 79. Genehmigt der König den Storthings:Y {luß nicht, so fänn derselbe, während dés zu der versammelten Storthings, ohne vorgängige Verändert | dem Könige nicht wieder vorgelegt werden. |

§. 80. Der Storthing bleibt so länge versamm als ér es für nöthig erachtet; doch, ohne Erlaubniß Königs, nicht über drei-Monate. Wenn die Geshi desselben beendigt sind, oder er die bestimmte Zeit sammelt gewesen: ist, so wird er vom Könige aufgelis Se. Maj- erklären Jhren Entschluß auf die noch 1! entschièdenen Vorschläge, indem Sie dieselbèn ‘entw anmiehmen“ oder verwerfen. Jmm leßteren Fallé- werdt Se. Mäj. die Gründe angebeti, die ‘Sié vermocht( dem ‘vorgelegten Gesetz - Entwurf Jhre Sanktion verweigern. : :

6. 81. Alle Geseße werden in Norwegischer Spt ausgefertigt und im-Nameñn des Königs mit dem Reid Insiegel untersiegelt, und“ in folgenden Wörten abgefabl Wir 2c. thun kund und’ zu wissen, daß, wächdem Un ein Beschluß des“ Storthings vom (folgt das Datun | und folgenden Jnhalts (folgt der-Jnhalt) unterlegt o!

f

erste Sängerin der: Verliner-Oper, Madame Milder, s am 15. August zum Besten der dortigen Badearmen (i Konzert gegeben, durch welches ein Betrag von 339

zu ändern: |

Storthing. Werden sie von leßterem niht ange

sder als dffentlicher . Einnehmer, 25 Jahr- alt seyn.

gh E E L (7 E Me E En S R:

zen, Wir denselben angenommen und sanktionirt haben, wie Wir. hiermit besagten Vorschlag durch Unsére Un- tershrift und Beisebutig des Reichs-Znsiegels ‘als Gefeß | annehmen und sänfktioniren.

6. 82. Die Sanktion des Königs ist nicht erforder- bei den Beschlüssen des Storthings, wodurch er sich zufolge; für orga-

orschläge der anwesenden - oder verwirft ; ‘@) Urtheile über streitige Wahlen bestätigt oder ver-

wirft ; : e) noch endlich bei einem Béschlusse, kraft welches. der ‘Odelsthing irgend ein Mitglied des Konseils oder andere Personen vor Gericht stellt. i §..92, Die Staats- Aemter können nur Norwegiî- {hen Bürgern ertheilt werden, die sih zur evangelisch- [utherischen Religion bekennen, der Konstitution und dem Könige den Eid der Treue geschworen haben, die andes-Sprache sprechen, und } 2 (1090 a) im Reiche und- von Eltern, die in dém Augenblicke Unterthanen des Staates waren, oder b) im Auslande von Norwegischen Eltern geboren sind, welche in. dem Augenblicke nicht Unterthanen eines anderen Staates waren, c) oder die am 17. Mai 1314 einen bleibenden Auf- “enthalt im Königreiche hatten und sich nicht ge- weigert, zu schwören, die Unabhängigkeit Norwe- 7 gens aufrecht zu erhalten, | d) oper die sich künftig 10 Jahr lang im Reiche auf: | | alten, €) oder durch den Storthing, unter Königl. Sanktion, naturalisirt worden sind. 209 : Doch fônnen Fremde zu. Lehrern an der Universität und in den Schulen „so wie zu Aerzten und Konsuln im Auslande ernannt werden. | Uni zu einer höheren Beamten-Stelle zu gelangen, muß man 30 Jahr, und zu einer unteren Beamten- Stelle, einer Stelle bei einem Gerichte erster Instanz

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“Arnsberg. Die Wege im hiesigen Regierungs- befinden sich in' gutem Zustande. Die Reparatur -derjel- ben würde durch die Witterung sehr begünstigt. Auch das Pflaster in den Städten gewinnt sehr an Verbesse- tung. Die’ Stadt Dortmund hat eine mit dem soge- nannten Westenhellweg, welcher vor einigen Jahren neu gepflastert ist, und an 10,000 Rthlr. kostete, parallel lau- fende Straße ganz neu angelegt. Vermöge eines mit einem fütticher Pflaster-Arbeiter auf 10 Jahre abgeschlossenen Kontrakts werden hier. die Straßen fast sämmtlich. auf Lütticher Art gepflastert. Auch die übrigen Städte des Regierungs-Distrikts wetteifern in der Anlage eities guten Straßen-Pflasters.

Die Einrichtung der Haubergs-Wirthschaft und die

f daß die

Amte Olpe und nicht von dem kurz vorher

Holz-Kultur im Amte Olpe hat im Laufe dieses Jahres den

2: AE R S E E 2 Mt E E Ten E E E 3 L R E 4

erwünschten Fortgang. gehabt. *) Die gelinde Witterung in den Winter-Monateh wurde dazu benußt, daß die Gemein- den-das Pflanzen zu einer Zeit besorgten, wo die sonstigen landwirthschaftlichen Geschäfte ruhten und bedeutende Pflanzungen ausgeführt werden konnten. Die bisheri- gen Versuche statt durch-Besaamung die zur Holz - Kul- tur bestimmten Distrikte durch Pflanzung zu bestellen, sind vortrefflich gelungen, und- gewähren den Vortheil, Hauberge „in viel kürzerer Zeit drei gleich starke Bedúrfnisse Holz, Weide und Fruht befriedigen. Denn, wenn zu den. Pflanzungen 8—10jährige. Pflänz- linge genommen werden, dann faunn die Benubung 8 Jahre früher als bei der Saat- statt finden. Ferner hat der Forstwirth es in seiner Gewalt, die Pflanzungen so anzulegen , daß der Hauberg künftig eine verhältnißmä- ßige Besteckung hat; ferner braucht die Schonungs-Zeit nach der bisherigen Erfahrung, statt bei der Saat auf 12 Jahre, bei der Pflanzung nur. auf 6 Jahre festge- stellt zu werden, Und endlich hebèn sich die Kosten der Saat und Pflanzung gegen einander auf, wenn die Pflanzen in siebenfüßigem Verbande -geseßt. werden. Nach dieser Methode wurden in dem Wirthschafts-Jahre 1822 in dem Amte Olpe 1593 Morgen und 83 Ruthen {ur Holz-Kultur umgeschaffen, und die Pflänzlinge größ- tentheils -aus eigenen Vorräthen aus früherer Ansaat der Gemeinden génommen. Ueberhaupt wurde gepflanzt: 6730 Eichen -Stämmchen 153,310 Stück Birken, 6110 Buchen, 16,450 Fichten und 1050 Stück Lerhen-Bäume.

An Saamen wurde ausgestreut:- 103 Scheffel Eicheln,

15 Scheffel Buchecern, 12,939 Pfd. Birken-, 166 Pfd. Fichten - und 50 Pfd. Pre Hh t : D ‘Münster, 11. Aug. Der Zustand- der hiesigen Straf- und Bésserungs-Anstalt hat sich in den leßteren Jahren, ARLQES der bedeutenden Verminderung des zur Unterhaltung“ dér Anstalt aus der Staats - Kasse er- forderlichen Kosten-Aufwandes sehr gehoben. Seit Mitte

1818 ist nárnlih zu diesem Endzwecck so wie“ zut ange- messenen Beschäftigung. der zur vieljährigen oder lebens-

länglichen Haft verurtheilten Gefangenen, eine verän derte Fabrik - Anstalt für Rechnung des Staats in bäur

Zuchthause eingeführt, wovon der überschießende reine

Gewinn zur Unterhaltung des lebtern-bestimmt ist. Das Vermögen dieser Fabrik, welche ihre Geschäfte im J. 1818 mit einem Kapital von circa 4200 Rthlr. ange-

fangen hatte, betrug Ende: 1823 22,626 Rthlr., und darunter an vorräthigen Fabrifaten, wozu: als rohes

Material hiesige schlechte Thier-Wolle, Baumwolle, Kuh- Haare“ (aus welchen leßtern sehr gute Fußdecen ver- fertigt. werde) angekauft worden für etwa 19,800 Rthlr. Dabei wütde schon in den leßteren Jahren ein nicht unbedeutender Theil des reinen. Fabrik. - Gewinns zur Unterhaltung. des Zuchthauses abgegeben; so daß der

*) Was in Nr. 172 det Staats-Zeitung, in dem Artike Arnsberg , von dén si bereits zelgenden erfreulichen Folgen der nun ‘eingeführten Haubergs- Wirthschaft gesagt ist (von den Worten ab: Es ist ein für den Forstmann und für den Landwirth glei erfreulicher Anblick), gilt ebenfalls von dem

| | enannten Kreise Siegen, in welchem vielmehr die konsolidirte Haubergs- Wirthschaft schon seit vielen Jahren besteht. :

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