1886 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 9D Berlin, Dienstag, den 9. März 1886.

2 igtamtlihes prozeßverfahren zeige allerdings Mängel, die absolute Münd- | und katholische, im Kultus-Ministeri b ; D i lihkeit des Verfahrens habe vielfach ihre Bedenken. Es werde | an B Steile eine i G D N E denten. ; gemeinsame cinzurihten. Dadurc Prenszen. Berlin, 9. März. Jn der gestrigen | darauf ankommen, durch das Vorverfahren schon den status | habe die Thätigkeit des dresjaten, des Ie der ratholisher

(62) Sibun ‘des Reichstages bat der Abg. Dr. | causae controversiae festzustellen. Abtheilung, den Gegenstand ihrer Wirksamkeit verlore - Keichensperaer hei der gociten D ges N ihm ein- | Der Abg. Rintelen äußerte, man wende gegen die Wieder- felbé sei D U mit 0 N BAfenlaBica Wartegolbs Pleriit gebrahtèn G e] e , betressend die Einführung | einführung der Berufung ein, daß die Feststellung des That- | in den Nuhestand verseßt, eventuell habe er den Wiedereintritt-

Zer Berufung, den Kommissionsbeschlüssen zuzustimmen. j sählihen in der zweiten Jnstanz auf Schwierigkeiten stoße | in ein neues Dienfiverhältniß zu gewärti Spä nsbesondere ses das M der Gegner der Berufung | und oft gar unmöglich sei. Aber wenn dieser Einwand stih- | sich in dem S éreibon Ver Aluedri dieser E Mali Veit infälig, n er A e E er S informirt sein | haltig wäre, so müßte man auch die Berufung gegen diè | mit den Worten wiederholt: „vorausgeseßt, daß nicht cine olle, d F E erste. y La ganze Nechtsordnung in | Urtheile der SWhöffengerihte und das Wiederaufnahmeverfah- | anderweitige dienstlihe Verwendung stattfinden jollte“/ und Deutschland veruhe G a A als einem wesent- | ren bejeitigen. Für das Bedürfniß der Berufung \pre{he, daß } zum Schluß heiße es, daß der Leiter der Abtheilung mit ; Eifer T altung e n 8 e N e Lider: O E e Schlesiens sich für dieselbe aus- e Hingevung E gewesen sei, seiner Aufgabe Gerechtigkeit : e ? 1 - j widerfahren zu lassen, er solle inde} s Einlei erihten gebe L S Der Berufungsrichter werde Der Abg. Marquardsen erklärte, er werde gegen die Vor- I ER Alehieoa erst is Aae BuBE U Gn egenüber den e N er N sreilih nicht sehr | lage stimmen. Der Einwand insbesondere, daß die Abschaffung | reise antreten 2c. Es sei also nirgends von Pflichtwidrigkeit ost in die se e e E en, einen anderen That estand | der Berufung dur Theoreliker herbeigeführt sei, könne nicht | die Rede gewesen, au nit, als der sel. von Mallinckrodt in festzustellen, a a ie A S wohl aber lomme es häufig | aufrecht_ e Buer werden. Jn der Reichs - Zustizkommission | Folge seiner Anfrage vom Minister-Präsidenten die Antwort jor, daß die 0 R A L richtig festgestellten | hätten si seiner Zeit nur die beiden Professoren Gneist und erhalten habe, daß es si eigentlih nux um Formalien handle Thatbestand unri tige chlüsse ziehe, die das Berusungsgericht | der Redner selbst befunden. Von Praktikern aber unter den | da man an Stelle der Abtheilung die Einsezung eines aposto: reltifiziren müsse. Aus seinen Erfahrungen als Richter bein | Kommissionsmitgliedern hätten gegen die Berufung votirt der | lischen Nuntius ins Auge gefaßt habe. Am 18. März 1872" Dber-Tribunal könne er versichern, daß er und feine | General-Staatsanwalt von Schwarze, die praktishen Juristen | habe der Geheime Rath Dr. Kräßig auch noch den Kronen- gollegen dort ost genug die Köpfe geshüttelt hätten, | von Puttkamer und Thilo, die hervorragenden Anwalte Eysoldt, | Orden 3. Klasse mit dem rothen Kreuz erhalten. Am 10. Mai wie falsche Schlüsse as die orinstanz aus den | Dr. Wolffson und Dr. Grimm. Die Vortheile, welche die | 1873 sei Fürst Bismarck bei Gelegenheit der Aushebung derx purch das S s festgestellten Thatsachen ge: | Vorlage bieten könne, würden durch die Mängel erheblich | Art. XV und XVIIL der Verfassung auf die katholishe Ab- ogen habe. N i E welche „neu zu shaffende | überwogen. : theilung zu sprechen gekommen und habe ausdrüdlich bestritten, Garantien für die Ne tsprehung erster JFnstanz könne M DeL Abg. Saxo war, soweit ex auf der Journalisten- | daß der Vorlage ein konfessioneller Charakter inne wohne; der- die Berufung nicht erseßt werden. Alle Diejenigen aber, denen | tribüne verstanden werden konnte, persönlih für die Wieder- | selbe habe über die katholische Abtheilung gesagt: er habe sich, «s Ernst mit Wiedereinführung der Berusung fei, müßten für | einführung der Berufung, die, wie er anerkennen müsse, im | als er aus dem Kriege zurückgekommen sei, gewundert, welche

den Kommissionsantrag stimmen, da dieser im Bundesrath | Allgemeinen von der öffentlihen Meinung verlangt werde. Fortschritte dieselbe in Bekämpfung der deutshen Sprache-i i- wenigstens die preußische Regierung sür sih habe. Der An- Die Diskussion wurde hierauf Le s Ben Log retch R G Diese n Bei lies {rag Mundel, welcher die Ober-Landesgerichte zur Berufungs- Der Abg. Rintelen beantragte, angesichts der schwachen damals den Minister von Mühler zu der Entgegnung veran- instanz gegenüber den Sani erheben wolle, habe im | Besezung des Hauses die Vertagung ver Sißung und die | laßt, daß die Abtheilung nie einé selbständige Behörde gewesen Yindesrath durchaus keine Aussicht auf Annahme. i Verschiebung des Slhlußreferats und der Abstimmung auf | sei, fondern stets unter Kontrole des Unter-Staatssekretärs

Der Abg. Dr. Hänel äußerte: Man habe vor wenigen | einen späteren Termin. f gestanden und niemals eine Thätigkeit im Schulwesen und bez Zahren eine Strafprozeßordnung eingeführt, die darauf zu- Der Abg. Dr. Bamberger bat, sofort zur Abstimmung zu | sonders in der Sprachenfrage ausgeübt habe. Die „Nordd.

gespiyt gewesen sei, die Berufung überflüssig zu machen dur | schreiten, da die Versammlung, welche die Diskussion über | Allg. Ztg.“ habe diese Worte nicht aufnehmen dürfen, dagegen die ganze Konstruktion des Prozesses, dur die darin der Ver- | den Gegenstand angehört habe, auc allein kompetent sei, dar- bäbe fe auf bieselben eint scharf P E üebrabE heidigung gewährte Nolle, durch die Wiederaufnahme des | über desinitiv zu entscheiden. in welcher jedo von polonisirenden Tendenzen, Pflichtwidrigkeit Verfahrens 2c. Wenn er sich nun frage, ob die Vorschläge | Nach einem Schlußwort des Referenten wurden zunächst | des leßten Leiters der katholischen Abtheilung, oder gar davon, daf ver Kommission eine Verbesserung _ gegenüber der Straf- | die Anträge Munckel-Träger abgelehnt. Dafür waren wesentlich | die Schulfrage von ihr ressortirt habe, kein Wort enthalten gewesen prozeßordnung enthielten, #o müsse er unbedingt Nein | nur die Deutschsreisinnigen. Die Kommissionsbeschlüsse wurden | sei. Der Minister von Mühler habe sich weiter dauernd seiner agen, Der Preis, den man für die Wiedereinführung | angenommen. Dafür, wesentlih geschlossen, das Centrum. | Beamten angenommen, namentlich öffentlich erklärt : es hindere

der Berufung zahlen solle, fei viel zu hoh. Der | Die übrigen Parteten stimmten gea ihn die aus tiefer liegenden politishen Rücksichten erfolgte Fonmissionsberihè erkenne , selbst al Daß T DIE f VEV- Um 51, Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch | Auslösung der katholischen Nbtheilung nicht, unschuldig an=- zühnten Garantien für die Nechtsprehung der ersten | 1 Uhr. gegriffene, noch lebende Beamte derselben zu vertheidigen: nz mit der Einführung der Berufung aufge- Troß dessen sei wiederum Minister Falk am 10. Dezember in werden sollten. Dem könne er (Nedner) aber nimmer- Jm weiteren Verlauf der gestrigen (35.) Sißung dess. J. auf die Auflösung der katholischen Abtheilung ein-

hr zustimmen, und insbesondere sei die verlangte Herab- | des Hauses der Abgeordneten bemerkte bei Fortsezung | gegangen und habe mit wohlwollender Milde über dieselbe

hung der Zahl der erkennenden Strafkammerrichter von 5 | der Berathung des Etats des Ministeriums der | und deren Leiter sich ausgesprochen. Nicht lange darauf sei uf 3 für ihn völlig unannehmbar. Die Berufung dadurch | geistlichen, Unterrihts- und Medizinal - An- | der Geheime Rath Dr. Kräßig um seinen definitiven Abschied- zu erfgufen, daß man ein s{lechteres, schnelleres, beshleunigtes | gelegenheiten der Abg. Dr. Windthorst, nach den Ge- | eingekommen, der ihm denn auch mittels Allerhöchster

Verfahren in der ersten Jnstanz bekomme, dazu könne er sich | wohnheiten langer Jahre würde diese Position die Stelle sein, | Kabinetsdrdre vom 19. Dezember 1874 „in Gnaden mit Pen= niht hergeben. Auch die besten Garantien für ein gutes | wo das Centrum seine Klagen und Wünsche über die Kirchen- | sion und unter Bezeugung der Zufriedenheit mit seiner Dienst= Persahren zweiter Jnstanz könnten dasjenige niht er- | politik auszusprechen hätte, insbesondere darüber, daß im | führung“ ertheilt worden sei. Seit jener Zeit fei nun absolut sehen, was nah den Kommissionsvorshlägen, auch im | Kultus-Ministerium seine Wünsche keine besondere Vertretung | nihts eingetreten, was so harte, wie am 28. Januar D Zuteresse des Angeschuldigten, bei der ersten Instanz, | und Berücksihtigung fänden. Er enthalte si, diese Wünsche | gefallene Beschuldigungen hätte rechtfertigen können. Der Ge- verloren werde. Bei dem mündlichen Versahren komme der | und Klagen zu wiederholen. Denn es sei dem anderen | heine Rath Dr. Kräßig habe sich daher in einem ausführ- eigentlihe Charakter des Strafprozesses nur in der ersten | Hause eine Vorlage zugegangen, deren Einbringung seine | lÜchen Schreiben an den Minister von Goßler gewandt. - Jn Znstanz zur Erscheinung; nur der erste Richter gewinne einen Freunde nur lebhaft begrüßen könnten, und deren demselben protestire derselbe namentlih dagegen : 1) amtliche Mun, individuellen Eindruck vom Thatbestand ; der zweite Fortgang sie lebhast wünshten. Sie wollten alles unter- Aktenstücke niht ausgeliefert zu haben das müßten die ¡hter werde meistens nur ein abgeleitetes, gebrochenes Bild | lassen, was den ruhigen Gang diesex Verhandlungen stören Akten unv alle noch von damals [ebenden Negistraturbeamten davon erhalten. Würde man die Kommissionsbeschlüsse an- könnte. Redner glaube, es sei dem Herrenhause Ernst damit, bestätigen —, 2) jede Gelegenheit, einseitige Verfügungen im. nehmen, so würde psychologish nothwendig die erste Jnstanz | eiwas Gutes zu Stande zu bringen. Selbstverständlich stehe Juteresse der von ihm vertretenen Sache zu treffen, benußt zu immer unter dem Eindruck verfahren: „Ja, wenn wir etwas | das Centrum nah wie vor auf seinem alten Standpunkt, und | haben Alles sei seinen geordneten Gang durch Unter-

versehen, über uns steht ja e ein höherer Richter, der uns | die Wähler desselben brauchten fi nicht darüber zu beunruhi- Staatssekretär bezw. Minister gegangen, und außerdem seien firrigirenkann.“ Dies sei eine hwere Gefahr, die allein shonden | gen, wenn dasselbe den ruhigen Gang der Entwielung ab- | von der katholischen Abtheilung _niemals Kommissarien zw

Konmissionsbeshluß für ihn unannehmbax mache. Dazu komme, warten wolle. Redner habe den herzlihen Wunsch, daß es Staats-Ministerialsißungen zugelassen worden —, 3) mit dex e nun und nimmermehr ihrem Vorschlag beitreten könne, dem Herrenhause gelingen möge, etwas Brauchbares, Accep- Bestrebungen bezüglih des Pelpliner Domkapitels je etwas

wonahes au eine Berufungdes Staatsamvalts zuUngunsten des tables zu Stande zu bringen. Ob es über seinen und seiner. | zu thun gehabt zu haben, er meine, es sei damals Weih-

Angetlagten geben solle. Der Staatsanwalt habe in der | Freunde Köpfe weg gemacht werde, sei gleichgültig. Gehe die | bischof Jeschke, ein Deutscher, Domprop|t geworden —, und

tsen Jnstanz eine so überwiegende Stellung, er habe, wenn Sonne des Friedens überhaupt nur auf, dann wolle man gern 4) je mit hohen Familien in antipreußischem Sinne konspirirt t seine Pflicht thue, so viele Mittel, um alles Belastungs- jede Neigung zum Streit fahren lassen. Gott möge das Werk | zu haben. Allerdings stelle derselbe nit in Abrede, im Sinne

iterial im vollsten Umfange herbeizuschaffen, daß, wenn troß | segnen und frönen, an dem das Herrenhaus arbeite. » der Fnstallationsurkunde der fatholishen Abtheikung die Jnter-

ser Stellung des Staatsanwalts ein Angeklagter in erster Der Abg. Dr. Wehr (Dt.-Krone) meinte, auch die Konser- | essen der katholischen Kirche stets vertreten zu haben. Derselbe ‘Jistanz N broden werde, es unbillig wäre, ihn dann noch | vativen wünschten von Herzen die sriedliche Lösung des alten | bitte {ließli den Minister um Veröffentlichung aller bezügz

ten Angriffen des Staatsanwalts auszuseßen und das | Streites. Er habe aber einen anderen Wunsch vorzutragen. lichen Aktenstücke. Redner meine zwar, daß dies nach einer nißlihe Institut einer provisorishen Freisprehung zu In der vorigen Session habe der Minister die Vorlegung | solchen Rechtfertigung, wié dur solhe AktenKtücke, kaum nohch

hafen. Weil er (Redner) also weder eine vershlehterte | eines Dotationsgesezes für Westpreußen, Posen und den | von Nöthen wäre, in essen schlössen. seine Freunde und er sich- éiste Instanz noch eine Berufung des Staatsanwalts | Regierungsbezirk Oppeln versprochen. Ohne diese Vorlage | dennoch dieser Bitte gern an. ;

wolle, deshalb seien die Kommissionsvorschläge für ihn absolut | würden die beiden hon vorgelegten Schulgeseße für diese erauf ent t inister der geistlichen, Unterrihts= inannehmbar. Er halte es für richtig, nicht bereits so furze | Landestheile nicht gut berathen werden können. „Redner er- | und Sl leienbälen, De: S A

Zit nah Einführung der Reichs-Justizreform deren Grund- | laube sih daher die Anfrage an den Minister, ob und wann Dea Wuns, welchem der Herr Vorredner im lagen zu ändern. Man sollte lieber zunächst den positiven derselbe eine solche Vorlage zu machen gedenke. A Ce Rede Ausbrueck gegelen hat, daß es mögli gewesen NMingeln in der Handhabung der Strafprozeßordnung abhelfen. Der Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: wäre, die ganze Frage inzwischen ¿u erledigen, kann auc ih von Der Kommissionsbericzt erkenne ja selbst an, daß solche Viängel Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erwiderte, die Regierung | meinem Standpunkte aus theilen ; aber dec Grund, weshalb das

vorhanden seien und daß sie ohne Aenderung der bestehenden hege den Wunsch, ein solches Geseß einzubringen. Aber auch | nicht geschehen ift, liegt in Verhälünissen, „welche von meinem Willen Geseße wesentlih beseitigt werden könnten. Er spreche | hier lägen finanzielle Schwierigkeiten vor, Die Verhandlungen | unabhängig sind. In demselben ae Ma P E

hier nit prinzipiell für oder gegen die Berufung, fondern | mit dem Finanz:Minister s{hwebten noch, Redner könne des- Geheimen Rath Kräßig aus sein A ia E ite mus sane Stella zur Moelage I halb nit sagen, wann er das Geseß werde vorlegen können. L e abgehen laffen wee n E Mit S LSE

__ Der Abg. Nobbe meinte: Die Frage sei nicht lediglich Der A Dr. Porsch erklärte, die Aeußerungen des ante A N Abgeorvnetenhause gefallenen, völlig ungualifi- tine juristishtechnische, sondern auch die Forderungen der | Minister-Präsidenten und des Kultus-Ministers über die Um- zirbarén Aeußerungen des Kultus-Müinisters von Goßler, welcher {ih.-

öffentlihßen Meinung und des Laienpublikums fielen für | stände, welche im Jahre 1871 die Aufhebung der katholischen laubt hat, vem Direktor der ehemaligen Fatholishen Abtheilung

ihre Entscheidung ins Gewicht. Jn Preußen wenigstens werde | Abtheilung im Kultus-Ministerium veranlaßt haben sollten, im Kultus-Ministerium, Hun. Geheinen Rath, Dr. Kräßig, das Ver- A Z ; ; 1 i Qoi L x tlichen Aten zux Last zu kegen und die Zurdis- der Wegfall der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern | sowie die dabei in Bezug auf den damaligen Leiter der be- A Seuns Lf even As Ge hiermit im Zusammen=

\hwer empfunden, und es werde nicht verstanden, daß sie | treffenden Abtheilung geschleuderten Vorwürfe legten ihm und A ; t : f gegen Urtteile by nie G im Verwal- | seinen Freunden die Verpflichtung auf, den eigentlichen Sahh- hange ehe D gtrtid E A Ungsstreitversahren statthaben solle, aber nit gegen die | verhalt klar zu legen. Man habe damals die katholische A Goßler Abschriften der beiden - überaus L Urtheile, bei denen es sich um Freiheit und Ehre | Abtheilung namentlich beschuldigt, daß unter ihrer Mitwirkung Sghreiben mitzutheilen, mättelst welcher Hr. Dr. Kräßig andele, Der Abneigung der süddeutschen Regierungen | in Pelplin, nahdem daselbst vorher ein deutscher Domprops\t Seitens Sr. Majestät des Köuigs resp. des Kultus-Ministers von he die zustimmende Erklärung der süddeutshen Anwalts- gewesen sei, ein polnischer eingeseßt worden fei, der von |* Mühler seiner ferneren Thätigkeit, der aus politischen Gründen ein tammern gegenüber, die mit dem Publikum eine viel intimere | vornherein habe darauf hinwirken sollen und auch darauf Ziel N worden war, euthoben E Aktenstick O ühlung hätten als die Richter. Auch dur Besserung der | hingewirkt habe, die gesammten Geistlichen dex Kulmer Diözese r. L R M A L Teer f E A arantien für die richtige Judikatur erster Jnstanz, 19 werth- | zu polonisiren. Diesen Angaben gegenüber könne Redner u A etne Génüntbül V SUE Hine Ecflärun (v0 Vas voll sie an sich sei, werde die auf Berusun hindrängende | dem gesammten thm darüber vorliegenden Aktenmaterial den geordnetenhause zu geben, und werden wir ja sehen, in welcher Weisa

Vewegung nit aufgehalten werden. Der Redner erklärte Beweis des Gegentheils bezüglih aller Angriffe antreten. ber Minister ih dieser seiner Pflicht unterziehen wird.“ si wie der Abe. Rllnsperger für den Antrag der Kom- | Redner verlas hierauf die betresfenden Urkunden, beginnend “Es ea daan längere Ausführungen, f auch darüber, wie das mission. mit der voza 20. Juni 1871, ia welcher dem Wirklichen Ge- | Verhältniß zwishen dem Geheimen Rath Kräßig und dem Centrala *

Der Abg. die Wiedereinführung der | heimen Ober-Regierungs-Rath Dr. Kräßig davon Mittheilung | Bureau des Miaîsteriums gewesen sei. 2 Verufung, s e H bessere Gat für eine | gemacht - ward, daß das Staats - Ministerium den Be- Es ist eine alte Regel innerhalb der I E richtige Ürtheilsfprehung lbbe als sie, Das jevige Straf- {luß gefaßt habe, die beiden Abtheilungen, evangelische ' daß, wenn eine Beschwerde an irgend eine Behörde, namentli aber