1934 / 287 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8, Dezember 1934. S. 2

Sackmiete ist in den Grundsäßen zu 1 bis 3 nicht ent- halten, da es sih bei der Sackvermietung um einen Vertrag außerhalb des Kaufabschlusses handelt. Die Säâe sollen 14 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt werden; über 14 Tage hinaus ist ein Betrag von 4 Pfennig je Sack und Tag für normale Sackung 75 kg Schwergetreide, 60 kg Hafer als ange- tessen zu erachten. s 3 B U einzelnen Verkaufsfall dürfen höhere als die vorstehen- den Abschläge nux dann berehnet werden, wenn nachweisbar höhere Mehrkosten entstanden sind. Die Berechnung von Ab- schlägen, die über die offenbar entstandenen Mehrkosten in

ehen, ist in jedem Falle unzulässig, auch wenn sie sich im A K der vorstehenden Abschläge bewegen. ;

11. Die Landesbauernführer können mit Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers von Biffer 1“ ieser Anordnung abweichende bindende Grundsäße für den Bereich ihrer Landesbauernschaft aufstellen. Die vor dem Tage des Jn- krafttretens dieser Anordnung für die einzelnen Landesbauern- schaften aufgestellten bindenden Grundsäße gelten als auf Grund der vorstehenden Vorschrift erlassen; ihre Abänderung bzw. Auf- hebung E ieodi Zustimmung des Verwaltungsamtes des Reichsbauernführers.

[IT. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntgabe im Deutshen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 6. Dezember 1934.

Dex Reichsbauernführer. Verwaltungsamt. v, Kanne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 2. Durchführungsverordnung des Reichs- verkehrsministers vom 21. Funi 1933 zum Gesey zur Be- kämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. 11 S. 317) hat die Fachabteilung 111 des Frachtenausschusses Berlin in ihrer Sißung vom 12. November 1934 folgenden Beschluß gefaßt:

Die in der Bekanntmachung vom 11. Juni 1932 unter Ziffer 2 erfaßte Festseßung für Rotbuchennußrollen usw. wird hiermit auf- gehoben. An ihre Stelle tritt nachstehender Beschluß:

Frachtfestseßzung für Rotbuchennugrollen und -tloben sowie Eichennugrollen und -kloben bis 1,50 m Länge zur Beförderung nah Altdamm : von Freienwalde «e. RM 1,70 per rm Oderberg/Liepe 400 5 vom Werbellinsee M Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck « « « y

Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck . « + y 1,80 „y y » Kahlenberg / So

Die Säße verstehen sich einschließlich Einladen durch den Schiffer.

Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. Frachtfestsezung für Buchenlangholz nach Altdamm : von Freienwalde . « RM 2,50 per fm 4 DDerbEra/ LICPE «s o) e (o C r A n vom Werbellinsee O Werbellinkanal, oberhalb Rosenbeck «..+ y 2,70 y y»y _ Werbellinkanal, unterhalb Rosenbeck . « « »y 2,60 y y von Kahlenberg O

Die Säße verstehen sich einschließlich Einladen durch den Schiffer, Das Ausladen hat durch den Empfänger zu erfolgen. i

Die in beiden Absäßen festgelegten Frachtsäße verstehen sich als Mindestsäge.

Vorstehender Beschluß is von mir bestätigt.

Potsdam, den 6. Dezember 1934

Der Regierungs" räsident. Q X

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Bekanntmachung.

Die am 7. Dezember 1934 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: Gese über - die Erweiterung der Befugnisse des Reichs- tfommissars für Preisüberwachung, vom 4. Dezember 1934; Gese für das Staubecken Turawa, vom 4. Dezember 1934; Geseß über den Wertpapierhandel, vom 4. Dezember 1934; Reichsgeseß über das Kreditwesen, vom 5 Dezember 1934; Zweites Geseß zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 5. Dezember 1934; Verordnung über das Reichsamt 28. November 1934; Verordnung, betreffend die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, vom 4. Dezember 1934. Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversendungs- gebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 8. Dezember 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

für Wetterdienst, vom

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Preußen.

Bekanntmachung. :

Auf Grund des L 3 des Geseßes über die Einziehung e a Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl, I S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) und des Geseßes übex die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Zuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) erkläre ih die im Grundbuche von Oberförsterei Oderhaus, Kreis Zellerfeld, Band 1 Blatt Nr. 2 in Abteilung 111 unter Nummer 1 für den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Reichs8gruppe Deutschland, eingetragener Verein in Nürnberg, eingetragene Darlehnshypothek über 10000 Reichsmark für er- loshen, da mit dex Hingabe des Geldbetrages, welcher den Gegenstand der dieser Hypothek zugrunde liegenden Forderung bildet, eine Förderung E D staatsfeindlicher Be- trebungen beabsichtigt gewesen ist. i | Nach S7 s Veseves vom 26. Mai 1933 wird eine Entschädigung für den Verlust dieser Hypothek nicht gewährt.

Hildesheim, den 4. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. F. V.: Bacmeister.

Verbot einer periodischen Druckschrift.

um Schuße der öffentlihen Ordnung und Sicherheit e ih h Veund des 8 1 der Verordnung vom 28. Fe- bruax 1933 (RGBl. I S. 83), der 88 14, 41 des Polizeiver- waltungsgeseßes vom 1. Funi 1931 (Gelegane, S, 77) in Verbindung mit § 1 der Preußischen erordnung vom 2, Märxz 1933 (Geseßsamml. S. 33) die „Zunge Kirche“, Halbmonatsschrift füx reformatorisches Christentum, in Göttingen auf unbestimmte Zeit.

Hildesheim, den 7. Dezember 1934. Der Regierungspräsident. Dr, Muhs.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 46 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter: :

Nr. 14 207 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Versteigerergewerbe und der Versteigerervorschriften (Preu- gische Versteigererbestimmungen PrVB —), vom Z, Dezember 1934; E

Nr. 14 208 Verordnung, betreffend den e und die Spruchkammer M Siedlung und Auseinandersezung der Pro- vinz Grenzmark Pojen-Westpreußen, vom 26. November 1934. /

Umfang: 2/4 Bogen. Verkaufspreis 0,60 RM, zuzüglich einex Versandgebühr von 8 Rpf. H

Zu beziehen durh: R. v. Deer's P (G. Schenck), Berlin W 9, Linkitr. 35, und duxch den Buchhandel.

Berlin, den 8. Dezembex 1934. ie Schriftleitung dex Nroußishon Vesetsammlung, Æ

G S C E B E R O DGER mur a0 SIEE T I S S T

Itichtamtliches. Deutsches Neich.

Nr. 47 des Reichsministerialblatis vom 7, Dezember 1934 ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

Junhalt; 1. Steuer- und Zollwesen: Verordnung zur Durch- ars des Steuerabzugs vom Arbeitslohn; Verordnung über ie Uebertragung der Verwaltung der Schlachtsteuer im Bezirk des Landesfinanzamts Stuttgart auf die Hauptzollämter, 2. Kon- sulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 3. Verkehrswesen: Geschäftsordnung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“. 4. Versorgungswesen: Verzeich- nisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Mecklenburg, Staats-, Kommunalbehörden und Landesversiche- rungsanstalt —; Verzeichnisse der den Versorgungsämtern vor- bb Beamtenstellen Preußen, Bereih der Wasserbau- behörden, die auch für das Reich tätig sind —.

VerkehrSwesen.

Aenderungen im Verwaltungsrat der Deutschen NeichSbahn - Gesellschaft.

Der Prâäsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs- bahn-Gesellschaft, Karl Friedrih von Siemens, dessen dreijährige Amtszeit als Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft am 31. Dezember d. J. abläust, hat die Reichsregierung gebeten, von seiner Wiederberufung Abstand zu nehmen und wird zu Ende des Jahres aus dem Verwaltungsrat ausscheiden. Der Reichsverkehrsminister hat Herrn von Siemens für die Führung der Präsidentschaft des Verwaltungsrates, die er seit Errichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft im Jahre 1924 innegehabt hatte, «in einem warmherzigen Schreiben den Dank und die Anerkennug der Deutschen Reichsregierung ausge- svrochen. Zu dem gleichen Zeitpunkt scheiden teilweise infolge Ablaufs ihrex Amtszeit, teilweise auf eigenen Wunsch aus dem Verwaltungsrat aus: Der Oberpräsident a. D. von Batocki, der frühere Präsident der Jndustrie- und Handelskammer Breslau, Dr. Grund, der Staatssekretär a. D. Dr. Jng. Gutbrod, der Ministerialdirektor a. D. Schulze, der Staatssekretär a. D. Dr. Stieler und der Konsul Reiner. Die Reichsregierung hat an Stelle dex ausscheidenden Herren zu Mitgliedern des Verwaltungs- rats ernannt: den Staatssekretär des Reichsverkehrsministeriums Gustav Koenigs, den Konteradmiral a. D. Rudolf Lahs, den Staatssekretär des Reichspostministeriums Dr. Wilhelm Ohne- sorge, den Stabsamtsführer beim Reichsbauernführer Dr. Her- mann Reischle, den Ministerialdirektox im Reichsverkehrs- ministerium Eduard Vogel, den Kapitänleutnant a. D. Otto Steinbrinck und den Stabschef bei dem Verbindungsstas der NSDAP. Herbert Stenger. Die Neuwahl eines Vertreters der VBorzugs-Aktionäre im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft, bisher Staatssekretär a. D. Bergmann, dessen Amts-

zcit mit Ende dieses Jahres ebenfalls abläuft, findet demnächst |

statt.

Berliner Postverktehr zu Weihnachten und Neujahr.

Pakete, Postgut und Päckchen werden auch an beiden Sonn-

tagen vor Weihnachten am 16. und 23, Dezember von den Bahn- hofpostämtern N 4, W 9, SW 11, O 17, SO 36, NW 40 und SW 77 ununterbrochen, von den übrigen Postämtern am 16. von 13.—19, am 23, von 8—19 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter- und Zustelldienst an den Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr unteèr- richten die Aushänge bei den Postanstalten.

Jn der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann etwaigen Anträgen von Paketempfängern auf Eilzustellung der für sie eingehenden Sendungen aus betrieblichen Gründen nicht entsprochen werden.

Postpakete nach Spanien.

Berlin, 7. Dezember. Nah Spanien werden von jeyt an Post- pakete bis zum Höchstgewicht von 20 kg in den Gewichtsstufen von 1, 5, 10, 15 und 20 kg zugelassen.

Luftpost nach ITordbrafilien.

Lustpostsendungen ‘nah Orten in Nordbrasilien, die mit der deutschen Luftpost in Reiife (Pernambuco) und Natal eintreffen, werden niht mehr auf dem Seewege, sondern bis Belem (Para) ena S auch bis Manaos auf dem Luftwege weiter- befördert.

Weihnachtsfahrt Luftschiff „Graf Zeppelin““.

Auf der am 8. Dezember in Friedrichshafen (Bodensee) be- | | ginnenden Fahrt des Luftschifses „Graf ONER werden nicht

nur Briefsendungen zu den B den regelmäßigen Luftpostverkehr nach Südamerika geltenden Bedingungen be

ordert, sondern au Pakete, die am 12. Dezember

gewöhnliche in Rio de

A A j dvenu ein Betrag

Faneiro und am 13, Dezember in Buenos Aires eintreffen werden.

: Luftpostzuschlag für Paket nah Brasilien 6 RM, nach Argentinien,

Chile, Paraguay und Uruguay 7 M für !4 kg. Weitere Aus-

kunft erteilen die Postanstalten.

Austral-China-Dienst des Norddeutschen Lloyd,

Verkauf zweier Schiffe an die Reederei Burns,

Philp & Co.

Der Norddeutsche Lloyd hat die für die Austral-China-Fa rt vorgesehenen Motorschiffe Beptun“ und „Merkur“ an “ie Reederei Burns, Philp & Co., Ltd., Sydney, verkauft. Diese Tat- sache kommt an \ih überraschend, da der Norddeutsche Lloyd im Begriff war; die Austral-China-Linie neu einzurichten. JFnzwischen haben jedoch Verhandlungen statt efunden, die dem Lloyd den Ver- fauf der beiden Schiffe zweckmäßig. erscheinen ließen. Die Ver- ständigung mit der australishen Reederei Burns, Philp & Co. ist in der freundschaftlihsten Weise erfolgt und trägt auch den Jnter- essen des Norddeutshen Lloyd in jeder En Rechnung. Die Alvd-Slagge wird wie bisher in der Süd]ee im Verkehr zwischen Hongkong und Neu-Guinea vertreten durch die Schiffe „Frideron und „Bremerhaven“. Fm Sinne internationaler Verständigung unmittelbar zu den einzelnen Linien ist dieser Abschluß zu be- rüßen, da er der allgemeinen shwierigen Lage der Schiffahrt burt verständigen Ausgleih auf Sondergebieten gerecht wird.

Die Weltschiffsverluste im Oktober 1934.

Hamburg, 7. Dezember. Nach den Ermittlungen des Ger- manischen Lloyd sind im Oktober als vollkommen verloren ge- meldet worden: 20 Dampfer mit 34 387 B.-R.-T., 2 Motorschiffe mit 4618 B.-R.-T., 5 Segelschiffe mit Motoren mit 1133 B.-R.-T, owie 5 Segelschiffe und Segel-Leichter mit 1231 B.-R.-T., zu- Fa also 32 Fahrzeuge mit 41 369 B.-R.-T. Deutschland war an den Verlusten mit dem Dampfer „Bodwild“ (904 Bn) o mit dem Dampfer „Elise Schulte“ (5238 B.-R.-T.) beteiligt. Teil- \häden haben 710 Dampfer, 135 Motorschiffe, 366 Motorsegler und 44 Segler erlitten. Von den vollkommenen Verlusten entfiel nahezu die Hälfte (12 Fahrzeuge mit 20 390 B.-R.-T.) auf Groß- britannien.

Mus der Verwaltung.

Staatssekretär Reinhardt: Wichtiger Fristablauf am 31. Dezember.

Dex Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Friy Rein- Said in der „Deutschen Steuer-Zeitung“ N aufmerk sam, daß am 31. Dezember 1934 sich ein sehr wichtiger ristablauf Der Steuerpflichtige müsse die vor dem 1. Zanuar 1955 fällige Steuerzahlungen, auch diejenigen, die erst im Dezember 1934 fällig werden, biszum 31. Dezember 1934 entrichten, wenn er vermeiden will, in die Liste der jaumigen Steuerzahler auf- genommen zu werden. Der Steuerpflihtige müsse also au die am 10. Dezember 1934 fälligen Vorauszahlungen auf die Ein- fommensteuer bzw. Körperschaftssteuer und auf die Umsaßsteuer bis spätestens 31. Dezentber 1934 entrichtet haben, auch dann, wenn wegen dieser Jos Pan bis Ende Dezember L noch feinerlei Mahnung erfolgt sein sollte. Wenn ein Steuerpflichtiger alauve, daß es ihm finanziell unmöglich sein werde, alle Reichs- fene zahlungen, die vor dem 1 JIamtar 1935 fällig sind, vor brercnl ZetTPUndI LesTLUS zu entrichten, so empfehle es-fih; - i

wegen des Restes Stundunggubeantragen; elte, solange er gestundet ist, niht als rück- ändig im Sinne der Liste der säumigen Steuerzahler. Es ge- nüge jedoch nicht, daß der Antrag auf Stundung einer vor deur 1. Januar 1935 fälligen Zahlung bis spätestens 31. Dezember 1934 beim Finanzamt eingebraht wird, sondern der Steuer- pflihtige müsse den Bescheid, durch den das Finanzamt die Stundung ausspricht, spätestens am 31. Dezember 1934 erhalten haben. Es sei infolgedessen erforderlih, daß der Antrag auf Stundung rechtzeitig gestellt wird. Die Stundung sei niht ohne weiteres, sondern nur insoweit zu gewähren, wie sie nah den Grundsäßen von Billigkeit und Äweckmäßigkeit im Rahmen der allgemeinen FJuteressen des Volksganzen vertretbar sei. Der Staatssekretär maht noch darauf aufmerksam, daß die Steuer- pflihtigen es im Jahre 1935 hinsichtlich einex fälligen Zahlung oder Vorauszahlung niht zu einer zweitmaligen Mahnung kommen lassen dürfen, wenn sie die Heraufseßung auf die Liste dex säumigen Zahler vermeiden wollen.

Bei der Erläuterung des Antizinsparagraphen des neuen Steuerrechts, der am 1. Januar 195 in Kraft tritt, sagt der Staatssekretar u. a. noch, d dann Verzugszinsen und Aufschub- insen für Reichssteuern niht mehr erhoben werden. Bei der

inkommen-, Körperschafts-, Vermögens- und Umsaßsteuer werden mit Wirkung ab 1. Januar 1935 au keine Stundungs- zinsen mehr erhoben. Auf die anderen Steuern, insbesondere die Grunderwerbs-, die Erbschafts- und die Kapitalverkehrsteuer, habe die Beseitigung der Stundungszinsen niht ausgedehnt werden können, weil es bei diesen Steuern zwingende Gründe der steuerlihen Gleihmäßigkeit sein könnten, die die Erhebung von Stundungszinsen bedingen.

vollzieht.

Vorbereitung eines Reichswasserrechts durch die Akademie für Deutsches Recht.

Der bei der Akademie für Deutsches Recht gebildete Ausschuß ür Wasserrecht hat seine Arbeiten an der Reform des Wasserrechts ortgeseßt. Fn der Sißung am 5. und 6. d. M. in Berlin wurden ie S des Wasserhaushalts und dec Reinhaltung der Ge- wässer behandelt. Als Grundlage der Beratungen dienten mehrere wissenschaftliche Referate, die von Mitgliedern des Ausschusses sowie von Beamten. der preußischen Landesanstalt für Gewässer- kunde, für Wasser-, Boden- und Lufthygiene und für Fischeret erstattet wurden. An den Beratungen nahmen außer den Mit- gliedern des Ausschusses zahlreiche Vertreter der beteiligten Reichs- und Landesministerien teil. Der Vorsißendes des Ausschusses, Vizepräsident i. R. Sage Ne faßte am Schluß der Bera- tungen deren Ergebnis in Richtlinien zusamemn, die folgenden Jnhalt haben: | ; |

1. Für die Zukunft ist mit einer weiteren Steigerung der

berechtigten Ansprüche an den verfügbaren Wasserschaß hinsichtlih der Menge und hinsichtlih der Beschasfenheit des Wasser zu rechnen; ) : . Diesen Ansprüchen wird auf die Dauer nur genügt werden können durxh eine planvolle Bewirtschaftung der oberirdl- E, und unterirdischen ee in der Hand und unter ufsiht des Reichs. Hierdurch jollen die Abflußver ältnisse eregelt werden und die Wassermengen unter mögli 1stt voll- tändiger Erfassung der für die Volksgemeinschaft nüß- lihsten Verwendung zugeführt werden. Mf d . Die Bestrebungen zur Reinhaltung des oberirdischen Hf unterirdishen Wassers sind im Juteresse der Ge undheit, der Fischerei, des Heimatshuyes und der umfassenden Wiederbenuzung des Wassers unbedingt zu fördern dur

weitere AMQSAT der amtlichen Flußüberwachung und

ckurch Bildung von Reinhaltungsverbänden.

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 287 vom 8, Dezember 1934,

4. Durch das MeiGswalsergeles Erfüllung dieser Aufgabe alle

helfe zur Verhiguirg gear werden, L Es wurde aus den Mitgliedern eine besondere Kommission gebildet, die im Januar ihre Beratungen agu und an Hand eines vom Vorsißenden aufgestellten eee aueEs die Arbeiten zux Schaffung eines Reichswasjergeseßes fortführen wird.

sollen der Verwaltung zur exfordexlichen rechtlihen Be-

400 Landjahrheime în Preußen.

Die guten Ergebnisse, die in Preußen mit der Einführung des Landjahres für die schulentlassene Jugend gemacht worden sind, sollen im nächsten Fahre zu einer erheblichen Ausdehnung dieser Einrichtung führen. Fnsgesamt rechnet man mit 60 000 Schulentlassenen, die im Landjahr untergebraht werden, Die Zahl der Landjahrheime beträgt, wie die NS.-Landpost mitteilt, gegenwärtig in obe 400, Besonderer Wert wird auf die Auswahl der Landjahrleitec und -lehrer gelegt, da bei weitem nicht jeder dazu befähigt ist. Aus den 4000 Teilnehmern® eines Führerlagers sind nur 1400 Befähigte ausgewählt worden. Der stete Umgang der Kinder mit den Bauern und mit der Landbe- völkerung überhaupt hat beste Früchte gezeigt. Das Landjahr ist keineswegs als Fortseßung der Schuljahre oder etwa als Berufs- shule zu betrahten, im E unterzieht sih vielmehr der junge Mensch einer nationalpolitischen Durchbildung im national- sozialistischen Sinne, die niht im Lernen, sondern im Erleben ihren Mittelpunkt findet. Das Landjahr ist somit als eine groß- zugige Maßnahme zu betrachten, die das staatlihe Erziehungs- wesen in völlig neue Wege leitet.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 9. bis 17. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 9. Dezember: Carmen. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: 1914 Uhr. i N

Montag, den 10. Dezember: Eugen Onegin. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. i

Dienstag, den 11. Dezember: Rigoletto. Musikalische Leitung: Kleiber. Beginn: 20 Uhr. H : i

Mittwoch, den 12. Dezember: Erstaufführung Erna n i. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 13. Dezember; La Txaviata. Musikal, Lei- tung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 14. Dezember: Jntermezzo. Musikal. Leitung: Kleibex, Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 15. Dezeniö@: Ble. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 16. Dezember: Jm Rahmen der Deutschen Tanzfest- piele. Märchenfestspiele: DornröschenunudPuppen- ee. Musikal. Mi: Spieß. Beginn: 15 Uhr.. ohèöm e. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 17. Dezember. Arabella. Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus. Lid i 9. Dezember: Der Große Kurfürst. Beginn: r. Montag, den 10. Dezember: Die Hermannsshlacht. Be- ginn: 20 Uhr. e E 11, Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: L

M 8 12. Dezember: Der GroßeKurfürst. Beginn: ÿ, #

Donnerstag, den 13, Dezember: Das Glas Wasser. Beginn: 20 Uhr

Freitag, Zen 14. Dezember: Dex Große Kurfürst. Beginn: L i

Sonnabend, den 15. Dezember: Das Glas Wasser. Begiun: 20 Uhr.

ÉErnani.

Musikal. Leitung:

Das Glas Wasser. Beginn: mittags 12 Uhr. Der Große Kurfürst. Beginn: Abends 20 Uhr. D E 17. Dezember: Dex Große Kurfürst. Beginn: t

Aus der Preußischen Akademie der Künste.

Die Preußische Akademie der Künste hat, um allen Bevölke- rungsschichten den Besuch ihrer Herbstausstellung und der Sonder- ausstellung der Werke von Professor Arthur Kampf zu er- möglichen, den Eintrittspreis für die beiden leßten Sonntage, an denen die Ausstellung noch geöffnet ist, am 9. und 16. Dezember, auf 25 Rpf. herabgeseßt. Die Aus|stellung ist an allen Tagen, auch Sonntags, von 10—5 Uhr N

Werke von Otto Heinrih, Max Kaus, Hans Stübner, Hesto e Frau Kollwiß und Hugo Peschel gingen in Privat-

esth über. - Auch der Deutsche Kunjstverein hat in der Ausstellung

eine Anzahl von Werken erworben.

Handelstcil.

Berliner Börse am 8. Dezember.

Aktien und Renten fest.

Das Geschäft an der Berliner Börse war namentlih im Verlauf des Sonnabend und troy des hohen katholishen Feier- tages ziemlich lebhaft. Angeregt durch die verschiedenen günstigen Mitteilungen aus der Wirtschaft hritten Publikum und Kulisse zu Rückkäufen, wobei namentlich das vor einigen Tagen zurück- gegangene Kursniveau für die Privatkundschaft Anreiz zu Neu- engagements gab. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren es besonders gute Dividendenpapiere, die die größten Besserungen aufzuweisen hatten. Die Tendenz war von lt A an SOoE in Aktien wie in Renten ziemlich fest, und erst gegen Schluß des Verkehrs waren einige Glattstellungen zu bemerken.

Montanwerte lagen gut gehalten und im Vorlauf durcch- chnittlich 24 % höher. Braunkohlenwerte konnten wiederum tärker anziehen, so gewannen Bubiag 2%, Eintracht 3/4 % und tiederlausizer Kohlen 24 %. Nur Rheinishe Braunkohlen waren wieder angeboten (minus 214 %). Auch in Bemberg (minus 1/4 %) kam erneut einiges Material heraus. Dagegen gewannen Stöhr 2 % und unter Chemischen Papieren Kokswerke 1%. Unter Elektrowerten erholten sich Accumulatoren erneut um 214 %. Auf Grund günstiger Mitteilungen über die Ge- shäftslage waren Elektrizitäts-Werke, Schlesien, um 24 % ge- bessert. Siemens gingen auf 138 herauf, B. K.-L. auf 13814: (je plus 1). Sonst waren noch Reichsbank 1 % höher.

Am Kassamarkt bestand FJuteresse für Großbankaktien (DD-Bank plus 1). Renten tendierten wieder fest. Besonders waren Pfandbriefe und Stadtanleihen, die durhschnittlih 1%, vereinzelt sogar bis zu 2% gewannen, gefragt. Altbesiy stiegen um 14 %. Tagesgeld war wieder nicht unter 4 bis 4/4 % zu haben. Jm Fnternationalen Devisenmarkt ging das englische fund nah der vorübergehenden Erholung wieder auf 12,31 (8 4920 E zurück, der Dollar stellte sich in Berlin auf 2,491 4,492) L

Siz der ReichsSwirtschaftskammer.

Die auf Grund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deut- chen Wirtschaft vom 27. November 1934 (RGBl. Nv. 131 Seite 1194) errichtete Reichswirtschaftskammer befindet sih bis auf weiteres Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 9/11, Tel.: A 1 «Jäger 6561.

Deuisch-amerikanische Warenaustauschverhandlungen.

"Washington, 7: Dezember. Bremer Baumtúvolleinführer, die hier längere Zeit über den Ankauf amerikanisher Baumwolle in einer Art Austaush gegen deutsÞhe Erzeugnisse verhandelten, reisen Sonnabend ab, um zusammen mit einem Vertreter der hiesigen amtlihen Außenhandelsbank einen in Washington ent- worfenen Plan der Reichsbank vorzulegen. Jm Staats- departement wurde erklärt, Außenminister Hull habe zu diesem Plan noch keine Stellung genommen; die Angelegenheit werde ihm exst unterbreitet werden, wenn tatsächlih ein endgültiger von deutscher und amerikanischer Seite gebilligter Plan vorliege. Man glaube jedoch nicht, daß Hull Einwendungen erheben werde. Zwar halte Hull einen Warenaustausch, der sih auf eine genau be- stimmte Geldmenge beschränke, für primitiv und für alles andere als den Welthandel fördernd er halte mit aller Energie an dem Grundsay fest, daß alle Nationen untereinander Meistbe- günstigung erhalten und gewähren sollten —, aber er sei sih gleichzeitig klar darüber, daß dieser Jdealzustand nicht sofort er- reiht werden könne und daß manche Länder in Notfällen zum Warenaustausch oder zu Zollerhöhungen oder Kontingentierungen greifen müssen.

Zum organischen Aufbau der Wirtschaft.

Die Stellung der Handelskammern.

Ueber die Bedeutung der 1. Durchführungsverordnung für das Gese zur Vorbereitung des organischèn Nu sbagues der ge- erblichen irtschaft, über die Stellung der Handelskammern und ihr Verhältnis zu den Fachverbänden macht der erste Syndikus der Kölner ZFndustrie- und Handelskammer, Gautvirtschafts- berater Dr. Schmidt, in der „Westdeutschen Wirtschaftszeitung“ usführungen, denen folgendes zu entnehmen ist: i

„Vie Verordnung beendet cinen Zustand, der an Klarheit der organisatori hen Zielseßung vieles vermissen ließ. Mit dem Vejeß vom 27. Februar 1934 fanden zwar die privaten Versuche zur Konstruktion eines „ständishen Aufbaues“, wie er den je- weiligen Outerslenien am besten entsprehen konnte, ihren Ab- [hluß. Das Fehlen einer Ausführungsverordnung zu diesem Ge- eb, aus der eine einheitlihe Planung und Bielsehung für alle Vertretungsformen der Wirtschaft erkennbar gewesen wäre, führte edoch zum Aufbau der sogenannten „Organisation der gewerb- ihen Virtschaft“, die zwar über den organisatorishen Aufbau t solhen zur Fnangriffnahme praktischer Aufgaben nicht g ausfam, die abex ohne Verbindung mit den öffentlich-reht- ien Vertretungskörperschaften der Wirtschaft, .den Kammern, grbeitete und damit zu. einem unfruhtbaren Dualismus führte: s ist das Verdienst der Verordnung vom 27. November 1934, reh ANOSIE Tat die einheitlihe Spibßenkörper- alt allex Vertretungsformen der gewerblichen Wirtschaft ge- (Hafen zu haben. Es fann kein Zweifel sein, daß das Endziel ha die Ein eziehung der noch fehlenden Glieder der Gesamtwirt- oft in die Reichswirtshaftskammer sein muß. Bemerkenswert h die übersichtlihe Na der Aufgaben der gewerblichen \ irtshaft nah fachlichen und bezirklihen Gesichtspunkten. Als me nale Wirtschaftsvertretung werden in exster Linie die Kam-

n anerkannt. Fu dieser Anerkennung liegt das grundsägliche M enntnis gi einex möglichst einfahen Organisationsform der irtschaft, Nur wenn ein zwingendes wirtschastliches Bedürfnis

besteht, können sich Wi I, h Wirtschaftsgruppen, Fahgruppen und Fach- untergruppen bezirklich untergliedern. Aber auch kür diesen Fall

die Ein

ist O daß die Bezirksuntergruppen einer bezirklichen

„rxganijation und die Zweigstelle der von Reichsgruppen er- richteten Bezirksgruppen mit FFndustrie- und Handelskammern zu verbinden Ma Sinngemäß dürfte diese Verbindung zwischen den Handwerkskammern und den Bezirksgruppen Handwerk ebenfalls vorzunehmen sein.

__ Die e LEE aale Forderung, - eine von persönlihen Einflüssen möglichst unabhängige Wirtschaftsführung zu gewähr- leisten, hat damit ihren Ausdruck gefunden. Sie wird betont dur die verschiedenartige Rehtsform der Kammern und der Fachver-

bände (Reichsgruppen und ihre Untergliederungen). Nach § 16 der |

Verordnung kann kein Zweifel sein, daß nur die Betreuung und Wahrung sachlicher -Belange Aufgabe der Verbände sind. Verordnung

Fal hat mit der Ansicht aufgeräumt, daß die Wahrung achlicher

«Fnteressen im nationalsozialistishen Staat nicht mehr

wünschenswert ist. Sie hat damit auch aufgeräumt mit dem un- |

ehrlichen Bestreben mancher Fachgruppen, ihre wirtschaftlih

inne einer Vereinfachung der Organisation liegt es auch, daß von der allzu shematishen Anpassung des Gruppen- bzw. Fach-

verbandswesens an die Treuhänderbezirke als Organisations- ; rundlage, die in leßter Zeit besonders im Einzelhandel und im |

andwerk zu bemerken war, abgelassen wird. Die neuge- schaffenen Bezirkswirtschaftskammern bilden keine zusägliche Kostenbelastung der Wirtschaft, da eine neue Geschäftsführung nicht geschaffen, sondern die Geschäftsführung einer Jundustrie- und Pa nd arate Übertragen wird. Die Tatsache, daß in der Verordnung die Wirtschaftsräume, in denen Wirtsckaftstammern gebildet werden sollen, nicht besonders gekennzeihnet sind, läßt annehmen, daß zwar für die Gegenwart die sogenannten Treu- händerbezirke die Grundlage für die Bildung der Wirtschafts- kammern sein sollen, daß aber für die Zukunft die durch die die Eiroite: festzulegenden politishen Verwaltungsbezirke auch eiten für die Wirtschaftskammern sein werden“

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Musikal. Leitung: '

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Zur Neuorduung der Börsen.

Ledétttágung bisher in Bremen notierter Werte auf die Hanseatische Börfe.

Hamburg, 7. Dezember. Von den bisher in Bremen notierten Wertpapieren werden ab 1. Januar 1935 an der hanseatischen Börse u. a. folgende Werte gehandelt: Festverzinsliche: 4 % Bremer Staatsanleihe von 1934 Aiciaulchauleibe), 5 % Bremer Dollar- Anleihe von 1923/24 (kleine und große Stücke), Bremer Anleihe- Auslosung einschließlich !/5 Abl, 4 % Oldenb. Staatl. Kred.-An- stalt Reichsmark-Schuldvershreibungen (Fr. 5% Roggenwert- Anleihe). Ferner von Fndustrieobligationen: 6 % Delmenhorster Linoleum-Fabr. von 1926, 6 % Deutsche Linoleum-Werke, Berlin, von 1926, 6 % Deutsche Linoleum-Werke Hansa von 1926, 6 % Norddeutsche Steingutfabrik von 1927, 5 % Bremer Tauwerk- fabrik von 1903. Aktien: Aluminium- & Magnesium-Fabrik (0,7 Mill. RM A.-K), Bremer-Vegesacker Fischerei-Ges. (1,7), Bremer Allgemeine Gas- u. Elektr.-Ges. (8,0), Bremer chemische Fabrik in Hude (0,35), Bremer Cigarrenfabriken (1,12), Bremer Papier- und Wellpappen-Fabrik (0,6), Bremer Rolandmühle (5,0), Bremer Silberwarenfabrik (1,5), Bremer Vulkan (10,0), Bremer Wollkämmerei (10,0), Hoffmanns Stärkefabriken (3,984), Jute- spinnerei und Weberei remen (4,1), Norddeutsche Steingut-

" fabrik (5,0), Reis- und Handels (4,8), Vereinigte Werkstätten (1,1),

Sonntag, den 16. Dezember: Ehrengastspiel Dr. Georg Droescher. |

Die |

Wendts Cigarrenfabriken (0,55), Geestemünder Bank (0,75), Oldenburgishe Landesbank (3,2), Oldenburg. Spar- & Leih- Bank (3,8), Bremer Schleppsh.-Ges. (2,0), Bremer Straßen- bahn (9,8), Neptun Dampfshiffahrt (2,75), Unterweser Ree- derei (1,75).

Die Bereicherung des Düsseldorfer Kurs- tableaus durch Kölner Papiere.

Köln, 7. Dezember. Die vorgesehene Schließung der Kölner Wertpapierbörse wird voraussichtlich die Uebersiedlung einer ganzen Reihe von Papieren an die rheinish-westfälishe Börse in Düsseldorf zur Folge haben. Genaue Angaben über die Zahl der Papiere lassen sich vor den in nächster Zeit stattfindenden Be- sprehungen der beteiligten Börsenpräsidenten noch niht machen. JFmmerhin scheint nah den Bestimmungen des neuen Gesevzes sicher, daß etwa 17 nux in Köln notierte Werte nah Düsseldorf kommen werden. Darunter werden sih die Aachener Stadtanleihe und die Kölner Schaßanweisungen von 1929 befinden, ferner die 54 % Arbed-Bonds von 1926. Von den Fndustrieaktien wären Bonner Bergwerks- und Hüttenverein zu erwähnen, weiter Köln. Gummifäden, Rhenag und Ver. Mosaik- und Wandplatten, von Verkehrsaktien Preuß.-Rhein.-Dampfschiffahrt, von Versicherungen Agrippina, Colonia-Rück, Kölner Lloyd und Kölner Rück. Da es indessen im Sinne des Gesetzes liegen dürfte, neben einer Berliner Notierung auh die Notiz an einer Heimatbörse zu ermöglichen, wird wahrscheinlih die Bereicherung des Düsseldorfer Kurszettels von Köln her erheblih sein. Ebenso darf man die Aufrechterhaltung dec Notiz neben einem Heimatbörsenplaß (wie etwa Frankfurt a. M.) für wahrscheinlih halten. Unter diesen Vorausseßungen würden, wenn man von den seltener gehandelten Papieren absicht, rund 50 Werte in Frage kommen, davon rund 10 festverzinslihe. Unter diesen wären die Pfandbriefe der Pfälz. Hyp. Bank, der Preuß. Centralboden und der Westboden zu nennen, sowie die Farbenbonds von 1928. Am Aktienmarkt würden L R Linz erscheinen, auch Buderus, Cement Heidelberg Dt. Erdöl, F. G. Farben, Muag, Rasgquin und Kaufhof. Schließlih ist die Frage einer neuen Heimat für die 7 nux in Köln ge- andelten Freiverkehrswerte zu erwägen, unter denen h lexander Werk, JFsola-Werke, Pohlig und Westerwaldbrüche besinden. Ueber die Frage einer Kölner Vertretung im Vorstand der rheini e e a Börse sind, wie der. DHD. erfährt, noch keine Bes Be efaßt worden, ebensowenig bezüglih der Ueber- nahme von Maklern und Bürsenangeltellien, Die Entscheidungen dürften aber im Hinblick auf die kurze verfügbare Frist bald getroffen werden.

Devisenbewirtschaftung.

Zum Berrechnungsabkommen mit der Tschecho- slowakei.

Berlin, 8. Dezember. Bezüglich der neuen Bestimmungen über den Verrehnungsverkehr mit der Tschechoslowakei (Rev. R. E. 156) weist die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Central- verband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (E. V.) ihre Mitglieder darauf hin, daß auf Grund des Abkommens vom 1. Fanuar 1935 an tshechoslowakische Waren, bei deren Einfuhr keine Devisenbescheinigung vorgelegt wird, von der Zollstelle nicht mehr abgefertigt werden. Jm Warenverkehr wird also die De- visenbesheinigung die Bedeutung einer Einfuhrgenehmigung erhalten.

Verlängerung von Atkreditiven im Ausland.

“Berlin, 8. Dezember. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschafs tung weist darauf hin, daß für die Banken nah wie vor kein Grund besteht, wegen der geen Beschränkung der den Ver- siherungsunternehmen erteilten allgemeinen Genehmigun“ gen die Ausstellung der ins Ausland zu versenden Akkedritive über eine längere Laufzeit als 3 Monate zu verweigern.

VerrechnungsSabkommen mit Rumänien

vorläufig verlängert.

Wie bekannt, ist das deutsch-rumänishe Verrechnungsabkoms- men zum 1. Dezember 1934 gekündigt worden. Die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung hat der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe Centralverband des Deutshen Bank- und Ban- kiergewerbes (E. V.) mit Schreiben vom 30. November 1934

Dev. B 39 856/34 mitgeteilt, daß das Abkommen durh VéEreinbarung der Reichsbank mit der Rumänischen Nationalbank

durchaus berechtigten Eigeninteressen mittels eines Versteckspiels | vorlgusig veringert worden Ut.

hinter dem Grundsaß Gemeinnüßigkeit zu verkreten. Fm besten |

Zollstellen auf der Devisen- bescheinigung.

_Die D R für Devisenbewirtshaftung weist nochmals dringénd darau fut daß auf Grund von Devisenbescheinigungen Zahlungen grundsäßlih nur geleistet werden dürfen, wenn und insoweit die Ware in das Zollinland eingeführt und von der Zoll- stelle auf der leßten Seite der Devisenbescheinigung gt 40: E worden lh Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ueber- wachungsstelle gemäß Runderlaß Nr. 16/34 Ue. St. von der Auf- lage der vorherigen Einfuhr ausdrücklich freigestellt hat. Jn den in Runderlaß Nr. 16/34 Ue. St. Ziff. 2 D: 5 genannten Fällen * darf auch ohne ausdrückliche Befreiung von der Auflage die Zah- lung ohne Zollstellenvermerk geleistet werden.

Vermerk der