1934 / 290 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

1678, 1684, 1687, 1688, 1689, 1690, 1691, 1692, 1693, 1694, 1695, 1696, 169, 1699, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 8 Jahre, angemeldet am 26. November 1934, vormittags 11 Uhr 55 Minuten.

Amtsgericht Pegau, den 7. Dez. 1934.

Stuttgart. . [55804]

Musterregistereintragungen vom 30, No- vember 1934:

Nr. 4434, Frau Hedi Meßtke-Rovira, Ehefrau des Julius Mevbke, Architekten, Stuttgart, ein verschlossener Umschlag, enthaltend: 2 Abbildungen von Hand- taschen, Fabr.-Nrn. 62 u. 63, plastische Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, ange- meldet am 1. November 1934, vormittags 9 Uhr 35 Min.

Nr. 4435, Vereinigte Trikotfabriken (R. Vollmoeller) A.-G., Vaihingen a. F., ein versiegeltes Päcchen, enthaltend: 1 Badeanzug mit Reißverschluß, lfde. Nr.1 Gesch.-Nr. 342, plastisches Erzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 3. November 1934, nachmittags 5 Uhr 830 Min.

Nr. 4436, Vereinigte Trikotfabriken (R. Vollmoeller) A.-G., Vaihingen a. F., ein versiegeltes Päckchen, enthaltend: 1 Badeanzug, lfde. Nr. 1, Gesch.-Nr. 372, plastisches Erzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 3. November 1934, nach- mittags 5 Uhr 30 Min.

Nr. 4437, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelzer Umschlag, ent- haltend: 2 Muster zu einer Ausstattung P Kataloge, Plakate, Prospekte, Jnjserate, talender, Diapositive usw., Fabr.-Nr. 2530, 2531, Flächenerzeugnisse, Schuß- frist drei Jahre, angemeldet am 7. No- vember 1934, vormittags 11 Uhr 55 Min.

Nr. 4438, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelter Umschlag, ent- haltend zwei Dessinmuster (neues Orna- ment), Fabr.-Nr. 85/35, 87/35, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, an- gemeldet am 7. November ‘1934, vor- mittags 11 Uhr 58 Min,

Nr. 4439, Firma Geo D. Knipp, Stutt- art, ein Umschlag (offen), enthaltend zwei

bbildungen des Modells einer Afkten- tasche mit Lederbügel und. Griff, Modell Nr. 71, plastische Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 10. November 1934, vormittags 10 Uhr 35- Min.

Nr. 4440, Walter Knoll & Co. G. m, b. H., Stuttgart-Feuerbach, ein ver- \chloj}sener Umschlag, enthaltend sechs Ab- bildungen von Modellen zu Sessel, Fabr.- Nrn. 300—303, 305, Couch, Fabr.-Nr. 304, plastische Erzeugnisse, Schußfrist dreiFahre, angemeldet am 14; November 1934, vor- mittags 7 Uhr 50 Min.

Nr. 4441, Karl Wehle, Kaufmann, Stuttgart, ein Formular Nr. 334 (Orts- krankenkasjsen), offen, Flächenerzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 16. November 1934, vormittags 11 Uhr 15 Min.

Nr. 4442, Firma Geo D. Knipp, Stutt- gart, ein unverschlossener Umschlag, ent- haltend Abbildungen von drei Modellen zu: Nr. 72 Damentasche zum Verlängern, Nr. 73 Damentasche, je mit Schnallen- riemen und Druckknopfverschluß sowie eigenartig an demselben angebrachten Handgriff, Nr. 74a und b Notiz- und Briefpapierbloc mit Schnallenriemen und Druckknopfverschluß, plastische Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 19. November 1934, vormittags 10 Uhr 20 Minuten.

Nr. 4443, Klara Zaiß, geb. Serva, Ehe- frau des Hermann Zaiß, Kaufmanns, Stuttgart-Feuerbach, ein Umschlag (offen), enthaltend eine Rafierklinge „Damaszena“ mit auf der Klinge eingeäßten Faserungen, plastisches Erzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 22. November 1934, vor- mittags 11 Uhr 15 Min.

Nr. 4444, Wilh. Bleyle G. m. b. H., Stuttgart, ein versiegelter Umschlag, ent- haltend sieben Muster (Flächenerzeugnisse) zu einer Ausstattung für Kataloge, Pro- spekte, Plakate, Jnserate, Kalender, Dia- positive usw., Fabr.-Nrn. 2532 bis 2538, drei Abbildungen von Modellen (plastische Erzeugnisse) von Schaufensterdekorationen, Fabr.-Nrn. 2539 bis 2541, Flächenerzeug- nisse und plastische Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 26. November 1934, vormittags 11 Uhr 45 Min.

Zu Nr. 4092, Muster der Firma Fried- rich Haizmann, Stuttgart, Schußfrist um weitere drei Jahre verlängert, angemeldet am 22. November 1934.

Amüitsgericht Stuttgart T.

1679,

1674, 1685,

1680, 1686,

1675, 1681,

1676, 1682,

1677, 1683,

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Berlin-Charlottenburg. [56241]

Ueber den Nachlaß des am 22. Juli 1934 verstorbenen Fleischermeisters Jo- hann Skok, zuleßt wohnhaft in Berlin-

Neukölln, Kaiser-Friedrich-Str. 218, is heute, 11 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet worden. 251. N, 127, 34, Ver- walter: Kausmann Willy Meyer, Berlin- Spandau, Schönwalder Str. 13/14, Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 3. Januar 1935. Erste Gläubigerver- sammlung 5. Januar 1935, 11 Uhr. Prü- fungstermin am 5. Februar 1935, 10,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 21. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 3. Januar 1935, Berkin-Charlottenburg, 6. Dez. 1934, Amtsgericht Charlottenburg, Tegeler Weg, Abteilung 251.

Hentralhandelsregisterbeilage zum Neichs---und Staatsanzeiger Nr. 289 vom 11. Dezember 1934. S. 6

Bieleîïeld. . [56242]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friß Lohmann, Bielefeld, Niederwall Nr. 17 und Breite Straße, ist heute 914 Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Bücherrevisor Hermann Koppe, Bielefeld, Wertherstraße Nr. 53. Offe- ner Arrest mit Anzeigepflicht und Anmelde- frist bis zum 12. Januar 1935. Erste Gläubigerversammlung zur VBeschluß- fassung über die Beibehaltung des er- nannten oder die Wahl eines anderen Ver- walters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden- falls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände am 5. Fanuar 1935, 101!/, Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Detmolder Straße Nr. 9, Zimmer Nr. 13. Prüfungstermin am 26, Januar 1935, 101/, Uhr, daselbst.

Bielefeld, den 7. Dezember 1934.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Garmiseh. . [56243] Bekauntmachung.

Das Amtsgericht Garmisch hat am 7. Dezember 1934, nachm. 5 Uhr, über den Nachlaß des am 28, 9. 1934 in Parten- kirchen verstorbenen Benefiziaten Marx Müller von Partenkirchen-Skt. Anton, den Konkurs eröffnet. Als Konkursverwalter wurde Rechtsanwalt Kuno H. F. Schneider in Partenkirchen ernannt. Offener Arrest ist erlassen und Anzeigefrist in dieser Rich- tung bis zum 21. Dezember 1934 ein- schließlich festgeseßt. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen is bis zum 28. Dezember 1934 einschließlich bestimmt. Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in den §8 132, 134, 137 der Konfursord- nung bezeichneten Fragen wird in Ver- bindung mit dem allgemeinen Prüfungs- termin abgehalten am Dienstag, den 8, Januar 1935, vorm. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 4 des Amtsgerichts.

Garmisch, den 7. Dezember 1934,

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Garmisch. Hengersberg. . [56244] Bekanntmachung.

Das Ámtsgericht Hengersberg hat am 7. Dezember 1934, vormittags 9 Uhr, über das Vermögen des Benediktinerstistes Niederaltaih das Konkursverfahren er- öffnet. Vorläufiger Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Paul Adler in Deggen- dorf. Offener Arrest mit Anzeigepflicht nach § 118 K.-O. bis zum 5. Januar 1935. Anmeldefrist für Konkursforderungen bis zum 19. Januar 1935 ‘einschließlich. Ein vorläufiger Gläubigerausschuß ist bestellt. Als vorläufige Mitglieder des Gläubiger- ausschusses sind ernannt: Josef Schnell- bögel, Direktor der Bayer. Hypotheken- und Wechselbank, Filiale Deggendorf, Hans Gerstner, Baugeschäftsinhaber in Deggendorf, Josef Dollinger, Direktor der Bayer. Vereinsbank, Filiale Deggen- dorf. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Konkursverwal- ters und über die Bestellung eines Gläu- bigerausschusses is bestimmt auf Sams- tag, 5. Januar 1935, vorm. 9 Uhr, im Sißungssaal des Amtsgerichts Hengers- berg. Allgemeiner Prüfungstermin ist bestimmt auf: Dienstag, 5. Februar 1935, vorm. 9 Uhr, im Sißungssaal des Amts- gerichts Hengersberg.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hengersberg.

Karlsruhe, Baden. . [56245] Ueber das Vermögen der Firma Stanislaus Esmann Nachf. G. m. b. H. in Karlsruhe, Feinkostgeschäft, Kaiserstr. 138, wurde heute, nachmittags 5,80 Uhr Kon- furs eröffnet, nachdem deren Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- verfahrens abgelehnt worden is}, Ver- walter: faufm. Sachverständiger und Bücherrevisor Wilhelm Fries in Karls- ruhe, Georg-Friedrich-Str. 22, Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 2, Januar 1935. Erste Gläubigerver- sammlung am 4, Januar 1935, vormit- tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 40, I. Sto, Prüfungstermin am 16. Januar 1935, vormittags 1014 Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 4, 2, Sto, Zimmer Nr. 131. Karlsruhe, den 7. De- zember 1934, Bad, Amtsgericht, A 5.

Lauenburg, Elbe. . [56246] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen der Firma Ludwig Freystaßky, Jnhaber Kausmann Heinrich Freystaßky in Lauenburg, Elbe, ist am 19, November 1934, 13 Uhr, der Konkurs eröffnet, Verwalter: Kaufmann Ludwig Bannier in Lauenburg, Elbe. Anmeldefrist bis 16. Januar 1935. Erste Gläubigerversammlung 9. Januar 1935, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin 26. Januar 1935, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 16. Januar 1935,

Amtsgericht in Lauenburg, Elbe,

Laufen, O. Bayern. . [56247] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Lausen hat über das Vermögen des Architekten Otto Wanners- dorfer in Freilassing am 8. Dezember 1934, vormittags 10 Uhr 05 Minuten, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Justizrat Karl Wochinger in Laufen. Offener Arrest is erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde- rungen bis Mittwoch, den 2. Januar 1935. Termin zur. Wahl eines anderen Verwal- ters und Bestellung eines Gläubigeraus- schusses sowie allgemeiner Prüfungs-

termin am 8. Januar 1935, vormittags 10 Uhr. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Laufen.

Leipzig. . [56248]

Veber das Vermögen des Transport- geschästsinhabers Hans Meseck in Leipzig O 5, Holsteinstr. 37, all. Fnhabers der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma „Dübener Holzwolle Großhandel“ in Leipzig O 5, Dautestr. 112e, wird heute, am 7. Dezember 1934, nachmittags 134 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kausmann Paul Mein- hold in Leipzig C 1, Sebastian-Bach-Str. 5. Anmeldefrist bis zum 28. Dezember 1934, Wahl- und Prüfungstermin am 11, Ja- nuar 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. De- zember 1934,

Amtsgericht Leipzig, Abt. IT A 1, den 7. Dezember 1934,

Naumburg, Saale, . [56249]

Konkursverfahren. Ueber das Ver- mögen des Kaufmanns Oskar Daßler in Naumburg (Saale), Gartenstraße Nr. 26, alleinigen Jnhabers der im Handelsre- gister eingetragenen Firma: „Bohn & Erdmann Nachf. in Naumburg (Saale)“ ist heute, 1234 Uhr, das Konkursverfahren eröfsnet worden. Konkursverwalter ist der Buchprüfer Kurt Münch, hierselbst, Hallesche Straße Nr. 21, Fernruf 2365. Offener Arrest nach § 118 K.-O. mit An- zeigefrist bis 5, Januar 1935 is} erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde- rungen bis 5. Januar 1935. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder zur Wahl eines an- deren Verivalters, eines Gläubigeraus- schusses und wegen der in §8 132, 134, 137 der K-O. bezeichneten Angelegen- heiten und allgemeiner Prüfungstermin am 17. Januar 1935, 10% Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 52.

Das Amtsgericht Naumburg (Saale),

den 7, Dezember 1934.

=sprottau. . [56250]

Veber das Vermögen des Handels- mannes Wilhelm Nitschke in Sprottau, Sprottischdorser Straße 62, ist am 27. No- vember 1934 um 17 Uhr das Konkursver- fahren eröffnet worden. . Konkursverwal- ter: Kaufmann Heinrich Seifert in Sprot- tau. Frist zur Anmeldung der Konkurs-

forderungen bis einshließlich 14. 1. 1935.

Gläubigerversammlung Bur Beschluß- fassung über: a) die Beibehaltung des er- nannten oder die Wahl eines anderen Ver- walters, Þ) die Bestellung eines Gläubiger- ausschusses, c) die Hinterlegungsstelle für die Konkursmassengelder, Wertpapiere und Kostbarkeiten, d) die sonstigen Gegenstände des § 132 der Konkursordnung am 4. 1. 1935 um 11 Uhr und „Prüfungstermin am 25, 1. 1935 um 11 Uhr vor dem Amts- gericht, hier, Zimmer Nr. 9. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 14, 1, 1935 ein- \ch/ießlich. (2 N 8/34.)

Amtsgericht Sprottau, 27, November 1934.

Ulm, Donau, . [56251] Konkurseröffnung über das Vermögen der Katharina Geyer, Witwe in Albeck, Kr. Ulm, am 5, Dezember, 12 Uhr. Konkursverwalter: Bezirk8notar Wolf in Langenau. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht und Anmeldefrist bis 29, Dezember. Erste Gläubigerversammlung mit Tages3- ordnung gemäß §8 110, 132, 134 K.-O. und Prüfungstermin Samstag, 5. Januar, 9 Uhr, Saal 36 des Amtsgerichts, Amtsgericht Ulm,

Berlin-Charlottenburg. . [56252]

Das Konkursverfahren über den Nach- laß des am 4. September 1933 verstorbe- nen und zuleßt in Berlin-Friedenau, Ringstr. 28, wohnhaft gewesenen Stadt- amtsrats Georg Voß ist am 5. Dezember 1934 eingestellt worden, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253.

Berlin-Charlottenburg. . [56253] Das Konkursverfahren über den Nach-

laß der am 9, Dezember 1931 im Hotel

Habsburger Hof in Berlin verstorbenen

Witwe Elisabeth Fabian geb. Leitner ist

nah Schlußtermin aufgehoben. Berlin-Charlottenburg, 5. Dez. 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Abt. 255,

Büdingen. Beschluß. . [56254] Nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleihhs vom 19, September 1934 wird das Konkursverfahren über das Vermögen der Wilhelm Ludwig Bopp Eheleute in Vonhausen aufgehoben. Büdingen, den 5. Dezember 1934, Hessisches Amtsgericht.

Düsseldorf, . [56255]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Robert Neuneyer, Fnhaber einer Medizinaldrogerie und Photo- handlung in Düsseldorf, Fürstenwall 59, wird aufgehoben, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 11. Oktober 1934 rechtskräftig ge- worden ist.

Düsseldorf, den 6, Dezember 1934,

Amtkt3gericht.

Heidelberg. . [56256]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Merkuria-Volkstarif, Zwed- u. Bausparkasse G. m. b. H. i. L. in Heidel- berg wurde nach erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins und Vornahme der Schluß- verteilung aufgehoben. Heidelberg, den 6. Dezember 1934. Amtsgericht. A 2.

Herborn, Dillkr. . [56257]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schweinehändlers Friß Buhl, der Jüngere, in Herborn wird die Vornahme der Schlußverteilung geneh- migt. Termin zur Abnahme der Schluß- rechnung und zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Schlußverzeichnis wird auf den 11, Januar 1935, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Rotherstraße 16, Zimmer 15, anberaumt. Der Termin dient auch zur Anhörung der Gläubiger über die für die Mitglieder des Gläubigerausschusses festzuseßenden Gebühren und Auslagen.

Herborn, den 5. Dezember 1934. Amtsgericht. Klingenthal, Sachsen. . [56258]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bauunternehmers Paul Alfred Schneidenbach in Obersachsenberg, jeßt Sachsenberg-Georgenthal, alleinigen JFn- habers der Firma Johann C. Schneiden- bach (Baugeschäft), daselbst, ist nah Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. K. 3/27.

Amtsgericht Klingenthal, 26. Nov, 1934.

Klingenthal, Sachsen. . [56259] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Ottilie Clara vhl. Wunder- lich geb. Rudert in Klingenthal, alleinigen Jnhaberin der Firma Wolf & Comp., Musikwarenversandgeschäst in Klingen- thal, wird aufgehoben, nahdem der im Vergleichstermin vom 8. Februar 1933 angenommene Zwangsvergleih durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. K. 12/30. Amtsgericht Klingenthal, 27. Nov. 1934. Landsberg, Leeh. . [56260] Das Amtsgericht Landsberg a. L. hat durch Beschluß vom 7. Dezember 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Gebhardt jr. in Landsberg a. L. mangels Masse eingestellt. Mainz. Ronfursverfahren. . [56261] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Friedrich Zimmermann, Sport- warenhändler in Mainz, Flachsmarkt- straße 4, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens éntsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Mainz, den 30. November 1934. Anitsgericht.

Mainz. Konfursverfahren.. [56262]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Aktiengesellschaft in Firma Alter Eickenteyer, Aktiengesellschast mit dem Siß in Mainz, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Mainz, den 4. Dezember 1934,

Amtsgericht. Marienburg, Westpr, . [56263] Beschluß.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Hedwig Helmreich, Papierhandlung, Marienburg, wird, nach- dem der im Vergleichstermin vom 27. Sep- tember 1934 angenommene Zwangsver- gleich durch rechtskräftigen Beschluß be- stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Marienburg, 5. Dez. 1934,

Miesbach, . [56264] Bekanntmachung.

Mit Beschluß des Amtsgerichts Mies- bah Konkursgeriht vom 6. De- zember 1934 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Gotthold Baader, Kunstgewerbler in Bayrischzell, eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß cine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist 204 Konkursordnung).

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Miesbach.

München. . [56265] Bekanntmachung.

Am 6. Dezember 1934 wurde das unterm 5, April 1932 über den Nachlaß des am 19, 9, 1931 in Passau verstorbenen Geo- logen Dr, Emil Bergeat eröffnete Konkurs- verfahren als durch Schlußverteilung be- endet aufgehoben.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

M.-Gladbach. [56266] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Ehefrau August Holt, Alice geb. Dilthey, in M.-Gladbach wird nah Bestätigung des Zwangsvergleichs und Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. M.-Gladbach, den 4. Dezember 1934, Amtsgericht. 6 N 53/29,

Offenbach, Main. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Hammel & Knecht, Fabrik feiner Lederwaren in Offenbach a. Main, wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Offenbach a. Main, den 27. Nov. 1934. Hessisches Amt3gericht.

Offenbach, Main. Vekanntmachung. a) Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Gebrüder Koch, Zi- garren- und Tabakhandlung in Offenbach a, Main, wird, nachdem der in dem Ver-

[56269]

[56270]

1 R

¡ gleichstermin vom 10. November 1932 [Misenomene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß bestätigt ist, hier (durch aufgehoben.

b) Das Konkursverfahren über das Vers mögen a) des Albert Koch, b) des Juliug Koch, c) des August Koch, alle in Offen- bach a. M., wird eingestellt, nachdem si ergeben hat, daß eine den Kosten deg Verfahrens entsprehende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Offenbah a. Main, 27. Nov. 1934,

Hessisches Amtsgericht.

Offenbach, Main. Bekauntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Karl Stahlheber, Fabrik feiner Lederwaren in Bieber, wird eingestellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Offenbach -a. Main, 3. Dezember 1934, Hessisches Amtsgericht.

. [56271]

Oranienburg. Beschluß. [56272] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Feinkosthaus Voß, Jnhaber H. Gluske und H. Bergener in Hohen-Neuendorf, wird ein- gestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursn1asse nicht vor-

handen ist. Oranienbur, den 6. Dezember 1934, Das Amtsgericht.

Pausa. - [56273]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Mietautobesißers Karl Wolf in Pausa wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Pausa, den 5. Dezember 1934, Rostock, Mecklb. . [56274] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Aktiengesellschaft „Neptun“, Schifsswerst und Maschinenfabrik i Rosto, wird, nachdem der in dem Ve gleichstermin vom 16. Juli 1934 an- genommene Zwangsvergleich durch rechts- kräftigen Beschluß vom 16. Juli 1934 be- stätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Rosto, den 5. Dezember 1934.

Mecklenburgisches Amtsgericht.

Scheibenberg. . [56275 Das Konkursverfahren über das Ve mögen des Bauunternehmers Arno Zah in Schlettau i. Sa. wird nah Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Scheibenberg, 6. Dez. 1934,

Zwickau, Sachsen. . [56276]

Das Konkursverfahren über den Nach laß des Kaufmanns Otto Sabiwalskh, Inhabers eines Konfektionsgeschäfts unter der Firma Max Schiff Nachf. in“ Zwiäih Hauptmarkt 25, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehobet Amtsgericht Zwickau, den 6. Dez. 1934,

Lübeck, Beschluß. . [56277] Veber das Vermögen der offenes Handelsgesellschaft H. E. Koch Möbeb häuser in Lübeck, Marlesgrube 45, wixd heute, 9 Uhr 50 Minuten, das Vergleih® verfahren zux Abwendung des Konkurses eröffnet und der beeidigte Bücherrevisor Heinrich Möller in Lübeck, St.-Gertrud- Ring 26, als Vertrauensperson bestellt, Termin zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag wird auf Freitag, den 4. Januar 1935, 10 Uhr, vor dem Amts gericht Lübeck, Abt. 2, Zimmer 9, anbe- raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitb- lungen ist in der Geschäftsstelle des unte zeichneten Gerichts, Zimmer 19, zur Einw sicht der Beteiligten niedergelegt. Lübeck, den 7. Dezember 1934. Das Amtsgericht. Abteilung 2. Ratingen. . [56278] Vergleihsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Ruw0/ Fleischwerke in Ratingen, Jnhaber Rudolf Warm, daselbst, wird heute, am 7. De zember 1934, 13 Uhr, das Vergleich® verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Bücherrevisor Wilhelm Engels, Düsseldorf, Rochusstraße 13, wird zur Vertrauensperson ernannt. Zu Mib- gliedern des Gläubigerausschusses werdet bestellt; 1. Bankdirektor Backhaus, Dub burger Bankverein A.-G., Duisbur 2. Richäard Schick, Köln, Schlachthos Börsensaal, 3. Max Kretschmar, Düsseb dorf, Marktstr. 13, Termin zur erv handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 3. Januar 1935, 914 Uht vor dem obenbezeichneten Gericht M beraumt. Der Anirag auf Eröffnung de Vergleichsverfahrens nebst Anlagen un das Ergebnis der weiteren Ermittlunge" ist in der Geschäftsstelle, Zimmer 9, su! Einsicht niedergelegt. Ratingen, den 7. Dezember 1934. Das Amtsgericht.

M.-Gladbacb. [56270] (6 VN 4/34.) Fn dem Verglei)" verfahren über das Vermögen der ars Franz Wolters G. m. b. H., Getre Futtermittel und Kunstdüngerhandluns, i M.-Gladbach-Rheindahlen, wird der os Vergleichstermin vom 23. November I 6 angenommene Vergleich hierdur stätigt und das Versahren aufgehoben, M.-Gladbach, den 30, November 1 Amtsgericht.

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Militärstrafgeseß- Pei und der Militärstrafgerichtsordnung vom 23. November

Anordnung, betreffend Vertrieb von S is für di - A E aatmais für die Aus

Bekanntmachung, betreffend den Erzeugermi E lebende Karpfen. zeugermindestpreis für

Bekanntmachung, betreffend Verlängerung der Frist für die Anmeldung bei der Wirtschaftsgruppe Groß-, L ith Aus- s S ai

nordnung der Wirtschaftlichen Vereini - flockenhersteller. A O E Ano E :

ekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Num

und 60 des Reichsgeseßblatts, Teil [L E

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Vektanntmachung des Regierungspräsidenten in Merseburg, be-

treffend die Einziehung von Vermögenswerten Landes Lr g zugunsten des

S E T K EETT T T Ä mrtliches. Deutsches Reich.

Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 12. Dezember 1934 für eine Unze Senger M 140609 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 12. De- zember 1934 mit RM12,32ò umgerechnet = RM 86,5318, für ein Gramm Feingold demnah « « « = fence 94,1740, in deutshe Währung umgerechnet . « « « = RM 2,78206,

Berlin, den 12. Dezember 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Begründung

zum Geseß zur Aenderung des Militärstrafgeseßbuhs und der Militärstrafgerichtsordnung. :

Vom 23. November 1934. (RGBl. [1 S. 1165.)

__ Das Gesetz gegen gefährlihe Gewohnheitsverbrecher und Über Maßregeln der Sicherung und Besserung vom 24. No- vember 1933 (RGBl. 1 S. 995), das Ausflüihrungsgesey dazu von demselben Tage (RGBl. 1 S. 1000), das Geseß zur Ein- Yränkung der Eide im Strafverfahren von demselben Tage (RGLli. 1 S. 1008) und das Geseg zur Aenderung von Vor- schriften des Strafrehts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 (RGVl. I S. 341) haben auch im Militär- strafgesebbuch (MStGB.) und in der Militärstrafgerichts- ordnung (MStGO.) Ergänzungen erforderlih gemacht, die neben einigen wenigen sonstigen Aenderungen ihren Nieder- lag in dem vorliegenden Geseß gefunden haben.

Zu Artikel 1.

M Das Gesetz gegen gefährlihe Gewohnheitsverbreher und über „apyregeln der Sicherung und Besserung (Gewohnheitsverbrges.) 0 als materielles Strafgesey auch für die dem Militärstrasge)e, Ua unterworfenen Personen 3 MStGB.). Auch gegen sie ind d Maßregeln der- Sicherung und Besserung nah §8 42a bis 1 des Strafgeseßbuchs für das Deutsche Reih (StGB.) in der ung des Art. 2 des Gewohnheitsverbrges. möglich, die, wenn übe Vängt werden, nicht ohne Rückwirkung auf die Vorschriften tone militärische Ehrenstrafen (§8 30 bis 43 MStGB.) bleiben MSiCH Hierauf beruhen die Ergänzungen der §§ 31, 37 und H BoeE, (Nr. 1 bis 3), Eine weitere Ergänzung des § 37 aaO. uht auf dem neuen § 245 a StGB. über Besiß oder Ver- Ge von Diebeswerkzeug (Art. 1 Nr. 2 des Gewohnheits- ges.) und auf der Bedeutung des Vergehens der Üntreue nach Z 266 StGB.

Zu Nr. 1 31 a)- N Soldat, gegen den ein Gericht, weil er gefährlicher Ge- d L eitsverbrecher ist, nah § 42 e StGB. Sicherungsverwahrung lh vegen schwerer Sittlichkeitsverfehlungen nah § 42 k StGB. bte anordnet, ist in höchstem Maße unwürdig, der rmacht anzugehören. Gegen ihn ist daher die shwerste mili-

tärische Ehrenstrafe der Entfernung aus dem Heer i f ( Hee od der S Suditaus ote E Bi nah § 31 MSiGB arine Thaus oder Verlust der bürgerlihen Ehrenr i verhängt werden E, E N da Mr 26 37 a).

ein Soldat, gegen den ein Gericht neben der Strafe anordnet a) Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeaustalt, weil es die osfentlihe Sicherheit erfordert (§88 42a Nr. 1, 42þ StGB.), : / « b) U Ae y nterbringung in einer Trinkerheilanstalt oder in einer Entziehungsaustalt, um ihn an ein geseßmäßiges und ge- E Leben zu gewöhnen (§8 42 a Nr. 2, 42c StGB.) oder N e) Unterbringung in einem Arbeitshaus, um ihn zur Arbeit anzuhalten oder an ein geseßmäßiges und e E Leben zu. E 3, 42d StGB.) möglich j Bi i Leuten, die sih längere Zeit v S - s \ g 3 on der Truppe fern oder

d) Untersagung der Berufsausübung, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu shüßen (§8 42a Nr. 6 421 StGB.) p ¿. B. bei Soldaten, denen nach § 31 Abs. 1a des We rgesebes die Ausübung eines Nebenberufes

j oder -gewerbes gestattet ist —, ann nicht in der Wehrmacht belassen werden. Gegen ihn ist, wenn nicht Entfernung aus dem Heer oder der Marine Dil ist 31 MStGB.), die Ehrenstrafe der Dienstentlassung geboten, so- weit er zu den Unteroffizieren und Mannschaften gehört. § 37a bestimmt daher unter Nr. 1, daß in solhen Fällen auf Dienst- entlassung zu erkennen ist. Bei Offizieren tritt an die Stelle der Marine (S8 31 Ab). s Nr. 2 MStGB.). Sa

__Die Vorschrift des § 37a Nr. 2 MStGB., wonach Dienstent- lassung gegen Unteroffiziere und Mannschaften zulässig ist neben einer Gefängnisstrafe, die wegen Besißes oder Verwahrens usw. von Diebeswexkzeug oder wegen Untreue (§8 245a, 266 StGB.) verhängt wird, béruht, soweit die Ehrenstrase als Folge einer Bestrafung wegen Besißes, Verwahrens usw. von Diebes- werkzeug nah dem neuen § 245 a StGB. (Art. 1 Nr. 2 Gewohn- heitsverbrges.) soll verhängt werden können, auf der nahen Ver- wandtschast dieser Vergehen mit Diebstahl oder Hehlerei S 37 Abs. 2 Nr. 2 MStGB.); soweit die Ehrenstrafe aber als Folge einer Bestrafung wegen Untreue nah § 266 StGB für zulässig erklärt wird, füllt die Vorschrift eine fühlbare Lücke aus, da die Untreue ein nicht minder strafwürdiges und die militärishe Ehre berührendes Vergehen ist als die Unterschlagung 37 Abs. 2 MStGB.) und in neuerer Zeit an Bedeutung noch gewonnen hat (vgl. Art, 1 Nr. 18 des Ges. zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften vom 26. 5. 1933, Reichsgeseßbl. I S. 295: Neufassung des 266 StGB.).

Zu Nr. 3 43a).

8 43a zieht aus der neuen Vorschrift des § 37a (oben zu 2) die nötigen Folgerungen für die Militärbeamten, für die nah è 43 MStGB. statt Dienstentlassung Amtsverlust in Frage ommt.

Bemerkt wird

a) zu § 43a Nv. 1:

Wird Sicherungsverwahrung oder Ent- mannung angeordnet, so wird das Urteil regelmäßig hon wegen Art oder Höhe der Strafe Amtsverlust zur Folge haben (88 31, 32, 33, 35 StGB., 43 Nx. 1 MStGB.).

a indessen neben Gefängnis Amtsverlust bisher nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfahl es sich, im § 43a Nr. 1 auch diese Maßregeln mit aufzunehmen. zu § 43a Nr. 2: i

Da neben einer wegen Untreue verhängten Ge- fängniss\trafe nah § 266 Abs. 1 StGB. auch u Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte exkannt werden kann, so ist, wenn die Dauer der Gefängnisstrafe mindestens drei Monate beträgt, gegen den Beamten nach 38 32 Abs. 1, 35 StGB. auch die \chwerere Ehrenstrafe der Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter für die Dauer von einem bis zu fünf Fahren zulässig, womit dann nah § 35 Abs. 2 a. a. O. der Verlust des bekleideten Amts von Rechts wegen verbunden ist.

Zu Nr. 4 (88 56, 58, 60),

a) § 56 MStGB. ist überflüssig und kann zu Zweifeln Anlaß geben. Er bestimmt, daß Soldaten, die sih eines Hochverrats oder Landesverrats schuldig machen, den dafür gegebenen Bestimmungen des deutschen Strafgeseßbuchs unterfallen sollen. Daë ergibt sih ohne weiteres âus § 3 MStGB., § 10 StGB. Die Streichung beseitigt etwaige Se als ob es sich hier um militärisch ausgezeichnete

traftaten handelte, was nicht der Fall ist.

b) § 58 bedroht bestimmte Fälle des Kriegsverrats mit dem Tode. Er ist entbehrlih geworden durch die nd des B Das Geseß zur Aenderung von Vorschristen des

trafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 hat auch den früheren § 90 StGB. beseitigt, der Sonderfälle des früheren § 89 StGB. unter erhöhte Strafen stellte.

c) Die Aenderung der Klammer im § 60 ist bedingt durch die Streichung des- § 58. Für die Fälle des nicht militärish ausgezeihneten Landesverrats gilt § 139 StGB.

Zu Nr. 5 und 7 (§8 57, 59 und 160). a) Der bisherige § 57 bedroht jeden Landesverrat im Felde

als Kriegsverrat mit Zuchthaus niht unter 10 Fahren

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seitig beshriebenem Papier völli if ei i Mek Ee: T p öllig druckreif einzusenden, insbesondere ist

unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ve k hervorgehoben werden sollen. Befristete Akzeigen wißen, i BN bor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

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oder mit lebenslänglihem Zuchthaus. Di S

: Leber glid È „Blese -Stxafs androhung läßt sih angesichts der Erweiterung des aaa: verratsbegriffs im Geseß vom 24. April 1934 nicht halten:

dieses Gesetz kennzeihnet als Landesverrat auch eine Reihe

von Straftaten, die nur mit Gefängnis oder Geldstrafe

bedroht sind und bei denen die Strafandrohung auch d nicht erhöht zu werden braucht, wenn A n "a Felde begehen. Eine Erhöhung der Strafandrohung ist nur bei den in den §8 91 þ und 92 StGB. (la. Abschnitt des Geseyes vom 24. April 1934) geregelten Tatbeständen angezeigt: FÜr den, der sih unter den Kriegsgeseßen (§8 9 MStGB.) _gegen § 91 b vergeht, darf es ausnahmslos nur etne Strafe geben, die Todesstrafe. Damit ist die Heraushebung dieses Landesverrats als militärisch aus- gezeihneter Kriegsverrat gerechtfertigt. Für diejenigen die unter den Kriegsgeseßen einen Kriegsverrat verabreden, darf die Strafandrohung des bisherigen § 59 MStGB., Zuchthaus nicht unter 5 Jahren, nicht herabgesett werden. S 59 mußte in der Fassung geändert werden da 8 31b StGB. auf das Unternehmen abgestellt ist. ,

Nach Artikel IT Nr. 1b des Geseßes vom 24. April 1934 §4 Abs. 2 Nr. 2 StGB. können nach den Straf- geseßen des Deutschen Reichs verfolgt werden Deutsche und Ausländer, die im Ausland eine landesverräterishe Hand- lung gegen das Deutsche Reich begehen, ohne daß, wie nah dem bisherigen § 160 MStGB., Begehen während eines Krieges auf dem Kriegsschauplay erfordert wird. Für Aus änder und Deutsche, die nicht den Kriegsgesezen (S 9 MStGB.) unterworfen sind, sind die Strafbestimmungen des Geseges vom 24. April 1934 wegen Landesverrats auh ausreichend, Es wäre aher. .niht. nortxotbar.. tq. Dawts Kriegsschauplay einen Landesverrat begeht, deswegen nur verfolgt werden kann, niht muß; dieser Forderung ent- spriht die Neufassung des § 160, die sich insoweit der Fassung des § 161 anshließt. Damit ist für das militär- gerihtlihe Verfahren auch die Bestimmung des § 4 Abs. 3 StGB. (Il Nr. 1c des Geseßes vom 24. April 1934) aus- geräumt, wonach gegen Ausländer wegen eines auf einem ausländishen Kriegsshauplaß begangenen Landesverrats die Anklage nur mit Zustimmung des Reichsministers der Justiz erhoben werden könnte.

Zu Nr. 6 1449.

__ Die neue Vorschrift des § 144 Abs. 3 MStGB., wonach einem Gefangenen im Sinn der Abs, 1 und 2 dieses Paragraphen gleihsteht, wer in Sicherungsverwahrung oder in einem Arbeits- Baus untergebracht ist, entspriht dem neuen § 122a StGB. (Art. 3 Nr. 12 des Gewohnheitsverbrges.). Eine militärishe Bes wachung solcher Gefangenen ist immerhin möglich.

Die in. einer Heil- oder Pflegeanstalt, Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt oder Erziehungsanstalt Untergebrachten gelten dagegen, ebenso wie nah § 122a StGB., nicht als Gefangene in diesem Sinn. Für eine Befreiung oder Srleihterung der Ent- weihung bei solhen Verwahrten gilt allein der neue § 122b

StGB. Zu Artikel 2.

Von den Ergänzungen der MStGO. beruhen die unter Nv. 6, 12 bis 22, 25, 30 und 46 auf dem Geseß zur Einschränkung der Eide im Strafverfahren (Eideseinschrges.), die unter den übrigen Nummern im wesentlichen auf dem Ausführungsgeseß zu dem Geseß gegen gefährlihe Gewohnheitsverbrecher (Ausfges. zum Gewohnheitsverbrges.) über Aenderungen des Gerichtsverfassungs=- eseßes und der Strafprozeßordnung, ferner auf dem Geseg zur Aenderung von Vorschristen des Strafrehts und des Straf- verfahrens.

Zu Nr. 1 (§8 2).

Die Zuständigkeit des Reichs8gerihts als Gerichts in erster und leßter Jnstanz ist nach Art. IIT § 3 des Gesezes zur Aenderung von Vorschriften des Strafrehts und des Strafver- fahrens in wesentlich gleihem Umfang auf den Volksgerichts m übergegangen. Daher ist im § 2 MStGO. der Volksgerichtsho an Stelle des Reichsgerichts geseßt worden. Bisher waren von der Zuständigkeit des Reichsgerichts die Verbrechen des Kriegsverrats ausgenommen. Künftig ist infolge Aenderung der 88 57 bis 60 MStGB. (vgl. Begründung zu der Aenderung) niht mehr jeder Landesverrat im Felde „Kriegsverrat“, sondern nur noch ein im Felde begangener Landesverrat im Sinne des 8 91 b StGB. und die Verabredung eines solchen Verrats. Dies erfordert eine Aenderung des § 2 MStGO. Zweckmäßig wird jeßt die Zuständigkeit des Volksgerihtshofs für diejenigen Fälle ausgeschlossen, in denen das mobile Verfahren Play greift. Da- mit unterliegen, unter den Vorausseßungen des mobilen Ver? fahrens, der Militärgerichtsbarkeit niht nur alle Landesverrats- sachen, sondern auh die sonst dem Volksgerichtshof zufallenden Hochverratssachen, die Verbrechen des Angriffs gegen den Führer und Reichskanzler und die Verbrechen nah § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83).

Zu Nr. 2 35 Abs. 2).

8 35 Abs. 2 ist G weil das Reichs8gericht nicht mehr

Gericht in erster und leßter Fnstanz ist. Zu Nr. 3 66).

Die bisherige Fassung des § 66 Abs. 1 könnte zu der Aufs fassung veranlajsen, in allen Fällen, in denen formell ein un» mittelbarer Verkehr mit den ausländischen Behörden zugeta}en sei, könne dieser Weg eingeshlagen werden. Es darf indessen

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