1934 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Dec 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13, Dezember 1934. S. 2

V, Durchführung der Preisüberwachung. 8 19.

(1) Die Durchführung der allgemein vorgeschriebenen Preis- überwachungsmaßnahmen im Einzelfall liegt den Polizei- behörden nah Maßgabe des § 7 der Verordnung übex die Befug- nisse des Reichskommissars für Preisübherwachung vom 8. Dezem- ber 1931 (RGBl. I S. 747) in der Fassung der Verordnung vom 15. April 1932 (RGBl. 1 S. 180) ob. E

(2) Die Beobachtung der Preisbewegung exfolgt duxch die | Preisüberwachungsstellen 10) und durch die von den obersten Laudesbehörden hierzu bestimmten Stellen; sie kann auch Kom- munalbehörden übertragen werden.

V1, Schlußbestimmung. 8 20. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1934. Dex Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. GoerdeleL.

Bekanntmachung / der Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen, Vom 11. Dezember 1934,

Auf Grund des § 4 der Verordnung über Preisüber- wachung vom 11. Dezember 1934 wird die Verordnung über die Anmeldepfliht von Preisbindungen vom 19, November 1934 (RGBl. 1 S. 1186) in der nunmehr geltenden Fassung

befannt gemacht. Berlin, den 11. Dezember 1934. Dex Reichskommissar für Preisüberwachung. Dr. Goerdele r.

Verordnung über die Anmeldepflicht von Preisbindungen, Vom 11, Dezember 1934,

8 1. 1) Alle Festseßungen, Verabredungen oder Empfehlungen von A Me Detvera ebeltimasspannen, Mindesthandels\pannen, Göchitnachlässen oder Mindestzuschlägen 1m inländischen Geschäfts- verkehr für Güter odex Leistungen, die a) seit dem 1. Juni 1933 neu vorgenommen oder b) jeit dem 1. Juni 1933 zum Nachteile des Abnehmers verändert worden sind, : E i i müssen bis zum 31. Dezember 1934 bei dem Reichskommissar für Preisüberwachung, Berlin W 9, Voßstr. 8, angemeldet werden. Ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen frühere Preisbin- dungen unverändert verlängert worden sind. (2) Preisbindungen aller Art, die E 5 a) auf Grund des Geseßes über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Marfkt- Und Preisregelung landwirtschastlicher Erzeugnisse vom 13. September 1933 (RGBl. 1 S. 626) und der dazu er- gangen Verordnungen gon worden sind, b) der Regelung des ? eihsfulturfammergeseßes vom 22. Septmber 1933 (RGBl. 1 S. 661) unterliegen, werden von dem Reichsnährstand und von der Reichskultur- kammer unmittelbar dem Reichskommissar für Preisüberwachung

ana ie Bestimmungên des Absab 1 und 2 gelten nicht für Löhne und Gehälter; insbesondere bleiben die Verordnungen des Gesetes zur Ordnung der nationalen Arbeit unberührt.

S 2.

Jn der Anmeldung gemäß § 1 Abs. 1 ist anzugeben,

a) für welche Gruppen oder Gattungen von Gegenständen oder Leistungen die Festseßungen, Verabredungen oder Empfehlungen getroffen worden sind,

b) für welhen Kreis von Betrieben oder Unternehmungen die Festsezungen, Verabredungen oder Empfehlungen be- stimmt sind,

c) von welcher Stelle die JFnnehaltung der Festseßungen, Verabredungen oder Empfehlungen überwacht wird.

S 3.

Zux Anmeldung ist die im § 2 zu e genannte Stelle ver- pflichtet. Handelt es sih dabei um einen Verband oder eine Ver- einigung, so trifft die Verpflichtung die Personen, die zur Ver- tretung oder Geschäftsführung befugt sind, oder deren Stellver-

treter. S 4.

Festseßungen, Verabredungen oder Empfehlungen gemäß § 1 Abs. 1, die dem Reichskommissar für Preisüberwachung bis zum 31. Dezember 1934 nicht gemeldet worden sind, treten mit dem

Ablauf dieses Tages außer Kraft.

Bekanntmachung

der Verordnung über Preisbindungen und gegen Ver- teuerung der Bedarfsdeckung.

verändern. Festseßungen oder Verabredungen, die nah, dem Inkrafttreten dieser Verordnung ohne eine solche Einwilligung getroffen werden, sind nichtig. S 2a. ".

Die Vorschriften der §8 1 und 2 erstrecken sich nit auf Löhne und Gehälter; insbesondere bleiben die Vorschriften des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit unberührt.

S y

Dex Weg der Waren vom Erzeuger zum Verbraucher soll durd Einschaltung volkswirtschaftlich entbehrliher Zwischenstellen aller Art nicht erschwert, verlangsamt oder verteuert werden. Ob eine Zwischenstelle volkswirtschaftlich entbehrlich ist, unterliegt în jedem einzelnen Falle meiner Entscheidung.

8&4. Es ist verboten, Handlungen vorzunehmen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschristen der §8 1 bis 3 umgangen werden odex umgangen werden sollen. L 5.

Wer den Bestimmungen der 88 1, 2 und 4 und den zur Durch- führung der Bestimmungen des § 3 erlenen Anordnungen und Entscheidungen fahrlässig oder vorsäßlih zuwiderhandelt wird

mit Gefängnis und mit Geldstrafe deren Höochstmaß unbeschränkt ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Z

Großrundfunksender Breslau. ; Der auf 100 kW Leistung verstärkte Großrundfunksender Breslau ist am 1. Dezember endgültig in Betrieb genommen worden.

——

Sammelbüchsen des Winterhilfswerks an den Poftschaltern. Spende des Posftpersonals.

Wie im vorigen Jahr stellt die Deutsche Reichspost nah einer Vereinbarung mit dem Reichsbeauftragten des Winterhilfswerks auch jeßt wieder an den Schaltern aller Postämter die Sammel- üben auf. Dadurch haben alle Volksgenossen dauernd Gelegen- heit, dem Winterhilfswerk ihre Spenden zuzuführen.

Wie im Vorjahre beteïligt sich das Personal der Deutschen Reichspost auch jeyt wieder unmittelbax an dem großen Hilfs- werk. Dem Einkommen entsprechend läßt jeder Angehörige der Post einen bestimmten Betrag regelmäßig von seinem Gehalt abziehen. Dem Winterhilfswerk werden dadurch in diesem Winter vovaussihtlih 2,6 Millionen Reihsmark zugeführt werden.

Photowettbewerb zur Förderung des Fremden- verkehrs.

Unter Beteiligung des Propagandaministeriums, des Reichs- postministeriums, der Reichsbahn, der Reichsbahn- Zentrale für den deutschen Reiseverkehr, des Bundes deutscher Verkbehrsver- bände und Bäder, des Mitteleuropäischen Reijebüros und der Reichsvereinigung deutscher Photoamateure veranstaltet der Reihhs- hr f Croyennerfehr ginon Meatthomork fite CtehtbilbitL, Der Wettbewerb hat die ( t bilder aus allen Jahreszeiten zum Ziele, die geeignet sind, der deutshen Verkehrswerbung zu dienem. i 1 liches Leben und Verkehrsmittel zeigen, sind erwünscht, sofern sie nicht gestellt und mit der Landschaft verbunden erscheinen. Fast 40 Preise sind ausgeseßt, davunter neun erste bis dritte Preise, die einen aht- bzw. dreitägigen Aufenthalt in einem deutschen Erholungsort mit freier Bahnfahrt und einen Barbetrag außer- dem enthalten. 10 weitere Preise gewähren ein shönes Wochen- ende einshließlich Fahrt, Beherbergung und Verpflegung. Näheres ist aus dem Dezemberheft der Zeitschrift „Deutschland“ zu er-

sehen,

Postverkehr nach Belgien.

Nachnahme- und Postauftragssendungen

Devisenbewirtschaftung.

Intkafsokonten.

Gewinnung hervorragender Landschafts- Auch Bilder, die sport-

aus Deutschland nah Belgien werden nur dann dem Empfänger zur

; j 8 6. B Diese E tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, (2) Die Vorschriften der §8 1 und 3 der Verordnung gegen Preissteigerungen vom 16. Mai 1934 in der Fassung der Ver- Pu gen vom 9. tow und 7. August 1934 (RGBl. I S. 389, 607 und 771) treten außer Kraft.

Widerruf der Zulaffung eines Bildstreifens.

Auf Grund der von dem Reichsminister üx Volksauf- klärung und Propaganda angeordneten Nachprüfung des Films: 4 „Heilende Hände“ des Verlags wissenschaftliher Filme, Berlin, hat die Film- oberprüfstelle am 12. Dezember 1934 die Zulassung dieses Films widerrufen. i / Î :

Die am 13. Februar 1932 von der Filmprüfstelle Berlin ausgestellten Zulassungskarten Nr. 31046 sind ungültig.

Berlin, den 12. Dezember 1934.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

E Ä Nichtamtliches.

Verkehrswesen.

diese Stelle bescheinigt, ein Doppel der auf die Sendung bezüg- A E deutschen Lieferers exhalten zu haben. Po st- aufträge nah Belgien mit Wechseln, bei denen Wechselprotest vermittelt werden soll, sind bis auf weiteres nicht zugelassen, Telegraphische Postanweisungen aus Belgien nah

Deutschland sind fortan wieder zulässig.

Aus der Verwaltung.

121/,«Millionen-RM-Lotterie für das Winter- hilfswerk.

Dem Reichsbeauftragten des Winterhilfswerks ist, wie wir einem Erlaß des Preußischen JFnnen- und Fina inisters ent- nehmen, die Genehmigung zur Veranstaltung einex Losbrieflotterie zugunsten des Winterhilsswerks des deutschen Volkes 1934/35 mit einem Spielkapital von 12/4 Millionen RM erteilt worden. Zur Ausgabe gelangen 25 Millionen Losbriefe zu je 0,50 RM eins. Lotteriesteuer. Der Verkauf der Lose darf auf öffentlichen Straßen, Pläben sowie in Gast- und Vergnügungsstätten statts finden. Der Reinertrag der Lotterie wird zur Durchführung des Winterhilfswerks verwendet,

Kunft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 14. Dezember Staat2opert Hnteemeggzo. WMusikalische- Loitung: Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Der Große -Kurfürst. Schaufpiel von Hans Rehberg. Beginn: 20 Uhr.

J

Jn der N Ls „Lear“ im Staatlichen Schaw i

spielhaus spielt Bernhard netti den Edmund, Walter Franck

den Narren.

Besuch des Generalfeldmarschalls v. Madcensen im Zeughaus,

Am 11. Dezember stattete Generalfeldmarschall v on Ma ck e n- sen dem Zeughaus einen 1/4stündigen Besuch ab untex Dcs des Generaldirektors der Staatlihen Museen Dr. Kümme und des Direktors des eug au en Konteradmiral a. D. Lorey. Er ließ \sich berihten über die Pläne zur Darstellung des Welt» krieges, die seinen lebhaften Beifall fanden. Besonders eingehend besichtigte der Generalfeldmarschall die heeresgeschihtlichen Ab- teilungen und die Ruhmeshalle, die als Denkmäler der ruhmvollen

Einlösung vorgezeigt, wenn dieser eine Erklärung des „Vsfice de Compensation belgo-luxembourgeois“ in Brüssel vorlegt, in der

Handelstecil.

preußischen Kriegsgeshihte alte Erinnerungen in ihm erwedckten.

Clearing-Jnstituts um 25,04 (20,35) Mill. hfl. Die Einzah lungen bei der Deutschen Verrechnungskasse haben sih von 39,2 auf 42,11 Mill. hfl. erhöht.

Kleiber:

Vom 11. Dezember 1934,

Auf Grund des § 4 der Verordnung über Preisüber- | wachung vom 11. Dezember 1934 wird die Verordnung über | ijt nic / n : Preisbindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung | Mitglieder hebt die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe

ocm 12. November 1934 (RGBl. 1 S. 1110) in dex nunmehr |

acltenden Fassung bekanntgemacht. Berlin, den 11. Dezember 1934. Dex Reichsfkommissar für Preisüberwachung. Dr. Goëerdelex,

Verordnung

Vez Preisbiudungen und gegen Verteuerung der Bedarss-

decung. Vom 11. Dezember 1934,

4 L

und andere Zusammenschlüsse 00er

Verbände öffentlichen

einer Prüfung ausgestellt. fonten und bei den auf Grund des Abkommens mit der Schweiz

Der Runderlaß Nr. 137 stellt klar, daß die vorgesehene Ueber- führung der bisherigen Jnkassokonten in solche der neuen Art ohne weiteres eintritt. Eine Genehmigung für die Umstellung ist nicht erforderlih. Jn ihrem neuesten Rundschreiben an ihre

Centralverband des Deutshen Bank- und Bankiergewerbes (E. V.) aus dem erwähnten Runderlaß nochmals hervor, daß zu Lasten der neu eingerichteten Jnkassokonten die Ueberwei- sungen auf die Verrehnungssonderkonten ohne Genehmigung der

| Devisenstelle möglich sind. Denn die Einzahlungen auf diese | Fnkassokonten f

fönnen nur auf Grund einer Devisenbescheini- gung erfolgen. Die Devisenbesheinigung wird aber erst nach Dagegen is bei den alten Fnkasso- eingerihteten Fnkassokonten eine Genchmigung nötig, wenn Be- träge auf das Sonderkonto des betreffenden Verrehnungslandes überwiesen werden sollen. Denn die Einzahlungen auf diese Konten exfolgen im Rahmen einer allgemeinen Genehmigung,

| so daß die Prüfung für den einzelnen Fall noch nicht durch-

geführt ist.

bürgerlichen Rechts dürfen nux mit meiner Einwilligung oder der |

Einwilligung der von mix beauftragten Stellen Preise, Mindest- verarbeitungsspannen, Mindesthandelsspannen, Höchstnachlässe oder indestzushläge im inländishen Geschäftsverkehr für Güter oder

Leistungen festsezen, verabreden oder empfehlen oder solche Fest-

Verabredunaen oder Empfehlungen zum Nachteil der Festsezungen, Verabredungen und E e

sezungen, Abnehmer verändern. lungen, die nah Jnkrafttreten dieser Verordnung ohne eine sol Einwilligung getroffen werden, sind nichtig.

S 2.

Erzeuger oder Großhändler dürfen Kleinhandelspreise, -\pannen, -hôhstnachlässe oder -zushläge für Güter oder Leistungen im inländishen Geschäftsverkehr nux mit meiner Einwilligung neu festsezen oder neu verabreden oder solhe Festsezungen oder Verabredungen zum Nachteil der Abnehmer des Kleinhändlers

Der Stand des niederländisch-deutschen Clearings.

Amsterdam, 12. Dezember. Am 8. Dezember beliefen si, wie das Niederländische Clearing-Justitut mitteilt, die Einzah- lungen auf das Deutshland-Konto des Niederländishen Clearing- Jnstituts bei der Niederländishen Bank auf 40,47 Mill. hfl. gegen 35,83 Mill. hfl. am 30. November. Von diesem Betrag waren 4,29 (3,58) Mill. hfl. für rückständige Forderungen, 2,85 (unv.) Mill. hfl. für den Zinsendienst aus der Dawes- und Young- Anleihe sowie für den Stillhaltedienst, 2,73 (2,51) Mill. 4 zur freien Verfügung der Reichsbank und 30,60 (26,89) Mill. hfl. für neue unter das Clearing fallende Forderungen bestimmt. Der letztere Betrag vermindert sich durch Auszahlaungen des

Berliner Börse am 13. Dezember.

Braunkohlen fest, Sonst eher s{chwächer.

Das herannahende Weihnachtsfest mit seinem steigenden BVe- darf an flüssigen Mitteln führte auch an der heutigen Berliner Börse wieder zu einigen Abgaben. Das herauskommende Material war jedoch recht gering und stammt hauptsächlich von der, Kulisst die infolge der Juteresselosigkeit der Privatkundschaft leicht ver stimmt war. Für Braunkohlenwerte erhielt sich dagegen die gute Meinung. Von diesen Werten ausgehend kam bald nah Notierunf der ersken Kurse der Rückgang zum Stillstand und machte zum 20! einer etwas freundlicheren Tendenz Play. Die Börse schloß jed wieder in ziemlich lustloser Haltung. : E

Am Montanmarkt verloren Felten 1/4 %, sonst brödelten Montanpapiere nur leiht ab. Braunkohlenwerte wurden vol i Kulisse, vereinzelt auch von Publikums}seite, zurücgekaust. l 1 [oen Eintraht um 5 %, Rheinishe Braunkohlen und Niede

ausizer Kohlen um je 2%. Beachtung fand der starke Rüdgans der Aku-Aktie um 1% %, der in Dle wit: e wu mit Meldungen über Produktionseinshränkungen bei der pt schaft. Chemische Werte und Kalipapiere lagen im wesentli unverändert. Am Elektromarkt waren Chade (minus 14/ f Elektrishe Schlesien (minus 124) angeboten. Fernêx ve! or Deutsche Telefon und Kabel 2 %, Deutsche Atlanten 126 % nl Muag 14 %. Jn grbhecen Beträgen wurden Rei erie (minus 224) verkauft, da die ursprüng iche Annahme der le daß die Reichsbankdividende nicht unter das Kapitalstogeseb A als falsch angesehen werden dürfte. Dortmunder Union loren 3 %. | L O Am Kassamarkt kam téilweise ebenfalls etwas Material het d Heimische Renten wiesen ebenfalls kaum Veränderungen aus. feht gegen waren Russen bei Glattstellungen und E ekutionen ir \chwah. Tagesgeld war zu 4 bis 44 % gesucht. Am og nationalen Devisenmarkt lag das englische Pfund niedrig 949 Berlin stellte es sih auf 12,30 (12,3224) und der Dollar aul[ *

(2,491) RM.

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 291 vom 13. Dezember 1934. S. 3

Die volkswirtschastlihe Verflehtung des Saargebiets.

Von den vielen Fragen, die mit der Zukunft der Saarwirt- {haft auch nah Abschluß der Verhandlungen in Rom S de sammenhängen, wird in dem neuen Wochenbericht des Justituts für Konjunkturforshung die volkswirtschaftliche Verflechtung des Saargebiets dargestellt. Die Untersuhung des Konjunkturinsti- uts, die sich auf eine Analyse der Tatsachen gründet, führt im einzelnen zu folgenden Ergebnissen: i /

1, Es trifft nicht zu, daß die Saarwirtschaft besonders eng mi Frankreich verflochten wäre: Deutibland nimmt E wertig etwa einhalbmal mehr saarläundische Erzeugnisse auf als Frankreih. Der Anteil der frangösishen Waren an der Versorgung des Saarmarktes hat sich seit 1927 stark vermindert: Die Saareinfuhr aus Deutschland liegt 1933 um 4% höher als 1927, die Einfuhr französisher Waren aber ist im Vergleich zu 1927 um 40 % zurückgegangen

. Für das Saargebiet sind zwar die lothringishen Erzliefe- rungen von großer Bedeutung. Hieraus darf aber nicht auf eine einseitige Abhängigkeit der Saarwirtschaft von Frank- veich geschlossen werden. Das kohlenarme Frankreich kann zumindest aus öfonomishen Gründen, niht auf die Saar- kohle verzihten. Anderseits muß die elsässish-lothrin- gijche Landwirtschaft auf den Absaß ihrer Erzeugnisse an das Saargebiet den größten Wert legen. E

3. Obwohl das Saargebiet seit 1925 zum französishen Zoll- gebtei gehört, ist es ebenso scharf von der Weltkrise be- u Ven wie E eit L timila atis Der „Krisen-

uy“, den der französi bsaßmarkt hâà ähr fiau bet also nbi: is E E

. Umgekehrt spiegeln sih schon jeßt deutlih die Anre wider, die von der Arbeitsbeschaffung n Reich Auf die Saarwirtschaft ausgehen. Die Einfuhx saarländischer Waren nah Deutschland 6 seit 1932 um rd. 90 % gestiegen schneller als es der Umjaßsteigerung in der deutshen Jn- dustrie entspricht. Gegenwärtig sind gut 50 000 bis 55 000 Saararbeiter für die Ausfuhr nach Deutschland tätig. Durch die Zunahme der Ausfuhr nach Deutschland haben rd. 20 000 bis 25 000 Saarländer wieder Arbeit und Brot be- kommen. Diese Anregungen sind um so bedeutsamer, als Frankreih nah wie vor unter dem Druck si verschärfen- der Deflation und steigender Arbeitslosigkeit steht; nur dur die Zunahme der Saarausfuhr nah Deutschland konnte ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit im Saargebiet verhindert werden. Die zielbewußte Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit den in Deutschland angewendeten Mitteln kann erst nah der Wiedereingliederung in die deutshe Volfkswirt-

E as „Saargebiet“ is eine durch das Versailler Diktat ge-

schaffene künstliche Konstruktion. Ein mit dem beige Deutschland eng verflohtener Wirtschaftsraum wurde von seinem großen Finterland los8gerissen, ohne nun für sich allein lebensfähig, „autark zu sein. Der Warenaustausch, der sih bis dahin im Rahmen einer großen Volkswirtschaft reibungskos vollzogen hatte, begegnete wahsenden Schwierigkeiten und zwang zu tiefgreifenden Umstellungen. Nach der Abstimmung werden erneute Umstellungen notwendig. Auf Grund der (viel zu hohen) französishen Schäßun- gen, die in der Behauptung Frankreihs gipfeln, daß das Saar- N seinen wirtshaftlihen Schwerpunkt mehr und mehr nach Frankreich verlegt habe, müßte man [chließen, daß um 1927 der Warenaustausch des Saargebietes mit Frankreich (Einfuhr + Aus- fuhr zusammen) etwa opa so groß gewesen sei wie mit Deutsch- land. Fn Wirklichkeit aber kam Deutschland bis auf etwa 10 % an die französisch-saarländishen Umsäße heran mit dem Unter- schied noch, daß Deutschland der bessere Abnehmer für die saar- ländischen Erzeugnisse war. Soweit also französishe Waren überhaupt in das Saargebiet eindringen konnten, wurden sie weitgehend aus den Ueberschüssen bezahlt, die die Saarwirtschaft im Handel mit Deutschland erzielt hat. Jm laufenden Jahr führt die Saar mehr Waren nah Deutschland aus als nach Frankreich. Mit Frankreich ist die Handelsbilanz des Saargebiets etwa aus- A Jm Handel mit Deutschland wurde ein großer Au3- uhrüberschuß erzielt. Die Saarausfuhr nach Deutschland ift seit ; e aufwärts, die Ausfuhr nah Frankreich dagegen abwärts

Es ist also festzustellen:

1, Frankreich ist es troy des Einsatzes aller Mittel der Wirt- schastspolitik nicht gelungen, eine „Vorherrschaft“ im Saar- handel zu behaupten.

. Deutschland nimmt 1934 mehr saarländishe Erzeugnisse auf als Frankreih, obwohl der Kohlenabsaß nach Frankreich

von der jeßigen Grubenverwaltung besonders gesördert wird.

3, Die saarwirischaftlihe Handelsbilanz ist im Verkehr mit dem übrigen Deutschland weit akkiver als im Verkehr mit Frankreich.

. Während die Ausfuhr nah Frankreich immer mehr auf Hemmungen stößt, bedingt durch die sich ständig verschär- fende Deflationskrisis, nimmt der Absaß nah Deutschland zu. Jm laufenden Jahr dürfte die Ausfuhr nah Deutschland, aufs Fahr gerehnet, mindestens 165 bis 170 Mill. RM betragen, das ist annähernd doppelt soviel wie im Krisen-

einzelnen

jahr 1932, Die Saarausfuhr nach Frankreich dürfte, ver- glichen mit 1932, um ein Fünftel niedriger sein.

. Jm Fahre 1933 hat die Saareinfuhr aus Deutschland den Stand vom Fahre 1927 noch leicht überschritten, die Einfuhr aus Frankreich aber liegt um rund 40 ?7 tiefer. Dabei kann man die aus Deutschland eingeführten Waren als „unent- behrlich“, die Einfuhr aus Frankreich aber als „vertretbar“ bezeihnen.

Erst auf dieser berihtigten Basis kann die Verflehtung der

Wirtschaftszweige des Saargebiets voll verstanden

werden. Das Konjunkturinstitut bringt Spezialuntersuhungen

über die Verhältnisse im Kohlenbergbau, in der Großeisenindustrie und der Landwirtschaft. Der Kohlenbergbau ist das vielgenannte

Hauptbeispiel, um eine einseitige „Abhängigkeit“ der Saarwirt-

schaft von Frankreich zu beweisen: Frankreich (einschl. Lothringen)

nahm 1933 rund 44 % des gesamten Kohlenabsaßes der Saar- gruben auf. Es wird nun festgestellt, daß nah Ausgliederung des

Saargebiets aus der französishen Förderung Frankreich einen

Einfuhrbedarf an Kohle hat, der je nah der Wirtschaftlage zwischen

19 und 29 Mill. t jährlich schwankt. Frankreich kann aber seinen

Markt der Saarkohle nur verschließen, wenn es seinem eigenen

wirtschaftlichen Juteressen entgegenhandelt. Fm gegenteiligen

Falle wären aber auch in Deutshland genügend Absaßmöglich-

keiten vorhanden. Zu den strukturellen Maßnahmen, wie Fracht-

vergünstigungen, bessere Verwertung der Abfallkohle usw., tritt auf lange Sicht begünstigend die konjunkturelle Entwicklung: der

Verbrauch von Saarkohle nimmt in Deutschland neuerdings

kräftig zu. Bis zum Fahre 1933 hat Deutschland bereits ein

Fünftel, Frankreich aber noch nicht ein Zehntel der Krisenverluste

aufgeholt. Nach den Angaben der deutschen Außenhandelsstatistik

ist damit zu rechnen, daß Deutschland im laufenden Jahr bereits wieder annähernd ebenjoviel Saaxkohle vevbrauhen wird wie

in den Fahren 1927 und 1929.

Die eisenerzeugende Judustrie ist neben dem Kohlenbergbau der bedeutendste Wirtschaftszweig des Landes, mit der höchsten Zahl der Beschäftigten (vorübergehend 37 000) und dem umfang- reisten Kohlenverbrauch. Von dem Absaßzausfall während der Krisenjahre hat die saarländische Eisenindustrie bis 1933 im Ver- kehr mit Frankreih nur etwa ein Zwangzigstel, im Verkehr mit Deutschland aber fast ein Fünftel, d. h. viermal soviel aufgeholt! Der Eisenabsaß nach Deutschland ist im Gleichtakt mit der deut- schen Eisenproduktion und zum Teil sogar schneller gestiegen; der Absaß nah Frankreich ist in der leßten Zeit dagegen gesunken und wird im Gesamtergebnis des Jahres 1934 niedriger sein als selbst in den Jahren der schärfsten Weltkrise, Fm laufenden Fahr wird Deutschland bereits wieder mehx Erzeugnisse der saarländi- hen Eisenindustrie kaufen als im leßten Fahr der Hochkonjunktur 1929, Weitere Untersuhungen führen zu dem Ergebnis, daß auch vom Absay her betrachtet die Neg kaum Schwierigkeiten verursahen wird. Das Erzproblem spielt ebenfalls keine aus- \chlaggebende Rolle, da bei den Werken umfangreiche Lager vor- handen sind und bei einer etwigen Einstellung der Minetteliefe- rungen aus Lothringen, die die natürlihe Grundlage der saar- ländischen Eisenindustrie bilden, sogar nah französisher Meinung die Verarbeiter sich auf andere ausländishe und neu ershlossene heimische Erze (Süddeutshland) umstellen könnten.

Das hochindustrialisierte Saargebiet ist nicht imstande, seine Bevölkerung aus eigener Produktion vollständig zu ernähren; der Wirklichkeit kommen die Angaben am nächsten, die einen Einsuhr- anteil von. etwa der Hälfte des Bedarfs annehmen. Zum Haupt- ed bit in Lebensmitteln hat sich nun in den leßten Fahren mehr und mehr Esaß-Lothringen herausgebildet. Die Pfalz, der sog. „Saargrenzgürtel“ sowie das übrige Deutschland find durch- aus in der Lage, die französishen Waren auf dem Saarmarkt zu erseßen. Eine plöuliche Abriegelung des Saarmarktes müßte aber Lab die Landwirtschaft O \chwerwiegende Folgen

ben. Auf dem Gebiet der Nahrungsmittel besteht also eine „ein- seitige“ Abhängigkeit Frankreihs vom Saargebiet.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß es für Deutschland wünschenswert wäre, nach wie vor Saarkohle an Frankreich abzu- seßen und lothringishe Minette zu beziehen, und für Frankrei, nach wie vor saarländishe Kohle zu erhalten und Minette sowie

landwirtschaftlihe Erzeugnisse ins Saargebiet zu verkaufen.

Eine Wirtschaftsverständigung nah vollzogener Rücdckgliede- rung drängt sich also geradezu auf.

Aber auch eine vollständige „Aufhebung“ aller Handels- beziehungen zwischen Frankreich und einem zu Deut land zurüd- gekehrten Saargebiet könnte weder dit Existenz der Saarwirtschaft noch gar die Existenz der deutschen Volkswirtschaft gefährden. fass Die kommende Arbeitsbeschaffung im Saargebiet dürfte um- fassen: 1. Förderung des Kohlenbergbaues dur verkehrs- und preis-

Pee Maßnahmen; Absaßplanung auf lange Sicht urch Ausbau der Perngae und der Stromversorgung. 2. Förderung der Landwirtshaft durch Bauernsiedlung,

runs und Flurbereinigung. L 3. Die größte Bedeutung wird auh im Saargebiet die Forde-

rung der Bauwirtschaft haben.

SEY “RRRUE R S T E I A M A R Gründung einer Deutschen Handelskammer in London.

tim 18: 12. 1934. Zur Gründung einer deutschen Handels- ha in London fand âm Mittwoch eine Versammlung des e ee Aus|husses“ und der interessierten Handelskreise Mi G oon dem Vorsißenden des Ausschusses, dem stellvertreten- geleitet 1 A IREY der NSDAP., Dr. Karl Marfkau,

i Q Beginn seiner Rede begrüßte Dr. Markau den deutschen S O HIeR von Hoe s ch, der von Anfang an dem Gedanken der R uet, einer Deutschen Handelskammer in London außer- Arbeite )es nteresse entgegengebräaht und die vorbereitenden der gen wirksam unterstüßt habe, und. sprah_ ihm im Namen F5rde, elenden seinen verbindlichsten Dank für die ertviesene ite aus. Eine niht minder wirkîame und vielseitige s isl O sei dem Ausschuß von dem Außenhandelsamt der Diese aorganisation der NSDAP. in Hamburg zuteil geworden. deutiGen N ‘steht unter der Leitung eines Auslandê- f E des Gauleiters E. W. Bohle, dem fast ausschließlich mannsste )rene Auslandsdeutsche, die zum großen Teil dem Kauf- A (I ande angehören und daher die vielgestaltigen Verhältnisse es Tad der Welt kennen, due Seite stehen. An der Spiße vin Aue )andelsamtes der Auslandsorganisation steht ebenfalls andte, ccandsdeutscher, Pg. Alfred Heß, als dessen Abge- ie Aud Markau Herrn Luedtke aus Hamburg begrüßte. gruppenl. andsorganisation, die in England durch den Landes- aben es Pg. Otto Bene vertreten wird, hat das Vor- Industeie Ausschusses bei den Reichsbehörden und beim Deutschen tio inb und Handelstag, der die Belange der deutshen JFndu- Als willf es Handels in einer Zentralstelle vereinigt, unterstüßt. aus D, Oommene Gäste begrüßte Dr. Markau sodann zwei eigens 9 alen: ALEAIE herübergekommene Herren, Direktor Croon aus fräfti „1nd Vlrektor Fung aus Berlin, die sih bereits g JUr die Deutsche Handelskammer in London eingeseßt habep.

tat- |

Der deutsche Botschafter von Hoes ch, der nah Dr. Markau das Wort ergriff, betonte, daß ihm die Schaffung einer Handels- fammer in London von jeher am Herzen lag, nahdem er während seiner langjährigen Tätigkeit in Paris gesehen hatte, wie sih die dort von ihm gegründete Deutshe Handelskammer bewährte. Der Botschafter zollte dem Unternehmungsgeist, dent Mut und der Tat- kraft, die Dr. Markau bei der Gründung der Deutschen Handels- fammer in London an den Tag gelegt hat, hohe Anerkennung. Botschafter von Hoesch stellte die Handelskammer unter die Schirm- herrshaft des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler, ver- traute sie zugleih dem Schub der Regierung des Gastlandes Groß- britannien an und s{hloß: Untex dieser Schuß- und Schirmherr- schaft könne es der Deutschen Handelskammer in London an nihts fehlen.

Nach der gleichfalls mit großem Beifall aufgenommenen Rede des Deutshen Botschafter begann Dr. Markau die Tages- ordnung mit einer knappen und klaren MUSE Made ebung Zer Ziele der Handelskammer. Solange sih die Regen gen irt- schaftsbeziehungen in den geläufigen Bahnen der Vergangenzeit abgespielt haben, sei eine Deutsche Handelskammer zwar notwendig, aber nicht gerade unerläßlih gewesen. Die heutigen Zoll- und Devisenmaßnahmen ergaben eine dauernde Ee Uf der preisbildenden Faktoren und führten neben wachsender Un icher- f zu steigenden Absayschwierigkeiten. Die Bekämpfung beider ¿rsheinungen durch eine Sax mn iongenirale am Ort, wie sie die DeutshezHandelskammer schaffen wolle, sei daher keine Luxus- einrihtung, sondern ein täglicher Gebrauchsgegenstand. Man wolle aber niht nur zeitraubende Rückfragen in Deutschland vermeiden, sondern au praktische Vorschläge für die weitere Ausgestaltung

der Handelsbeziehungen in gründlih durhdahter Form an die

zuständigen Stellen weiterleiten. Daneben solle der Vermittlung von Kompensationsgeschäften, wie sie bereits von der Deutschen

Handelskammer in New York begonnen worden ist, ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. London als Zentrale des Empiregeschästes sei ein idealer Plaß, um derartige Kompen- sationsgeshäfte einzuleiten, da man hier alle Möglichkeiten habe, sih über Preislage, Qualität usw. aller Empiregüter zu orien=- tieren und London auch geldtechnish der Umschlagplab zahlreicher Geschäfte aus dem Empire sei. Daß alle diese Ziele das lebhafte Interesse von Handel und Jndustrie fänden, sei {on allein daraus zu ersehen, daß 85 Beitrittserklärungen bereits vorlägen.

Auf Grund dieser Darlegungen vollzog die Versammlung so- dann die Gründung der Deutschen Handelskammer und beauftragte den „Vorbereitenden Aus[huß“ mit der einstweiligen Weiter- führung der Geschäfte bis zur ersten ordentlihen Mitgliederver- jammlung, in der dann das erste Vorstandskollegium gewählt werden jolle. Allgemeine Aufgaben der Handelsfammer sind: Pflege guter Geschäftsbegziehunen zwischen deutshen und britisWen Geschäftsleuten, Förderung ruhiger und stetiger Wirtshaftsver- hältnisse zwishen Deutschland und Großbritannien, Nordirland und den übrigen Gebieten des Britishen Reiches, Ausgleich wirt- schaftliher Gegensäße und freundschaftliche Beseitigung von Miß- verständnissen. Jm besonderen erstreckt sich die Tätigkeit der Handelskammer auf Beratung in Wirtschafts-, Zoll- und Steuers- fragen, Erteilung von Auskünften, Nachweis von Absabquellen, Schlichtung von Streitigkeiten usw. Die Handelskammer enthält sih jeder politishen Betätigung.

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Veratungsftelle bei der Deutsch-Bulgarischen Handelskammer.

_ Die Deutsh-Bulgarishe Handelskammer, Berlin-Sofia, hat mit dem heutigen Tage einen Beratungsdienst eingerichtet. Zweck desselben ist vor allem, denjenigen Firmen, die an deutsch» bulgarischen Austauschgeschäften interessiert sind, Mitarbeit und Unterstüßung zu gewähren, die die Handelskammer auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen und ihres Ansehens in beiden Ländern ihnen zur Verfügung zu stellen in der Lage ist. Die Mitarbeiterberatungsstelle würde sich auf Wunsch auch auf die Einholung der Genehmigungen der zuständigen deutshen und bulgarischen Behörden erstrecken.

»Der gemeine Wert.“

Im Rahmen der betriebswirtschaftlihen Arbeitsgemeinschaft an der Handelshohshule Berlin hielt Dipl.-Kfm. Dr. Parthey einen Einführungsvortrag über „Den gemeinen Wert“.

Einleitend bemerkte der Vortragende, daß et in der Haupt- sache über einen Wert sprehen würde, der sih im Laufe der leßten aht Jahre auf dem gemeinen Wert heraus entwidckelt habe. Es ist dies der Teilwert, der jeßt in den neuen Steuergesegen vom Oktober d. J. eine besondere Regelung erfahren hat. Zus rückfommend auf den ursprünglichen gemeinen Wert, gab der Redner sodann einen Ueberblick über die geschihtlihe Entwick- lung dieses umstrittenen Wertes in Geses und Rechtsprehung. Der gemeine Wert ist, so führt Dr. P. weiter aus, im Sinne der Steuergeseße im wesentlihen Veräußerungswert, daneben nah den alteren Geseßen: Nußungs- oder Ertragswert; auch Wert im Wiederbeschaffungsmarkt, insbesondere bei Anlage- gütern. Jn den neueren Steuergeseßen ist der gemeine Wert wieder ausshließlich Veräußerungswert. Man kann ihn als einen objektiven Wert bezeihnen, weil er in seiner Höhe nicht von Personen eines Marktes abhängt.

Der Teilwert, unter dem man den Betrag zu verstehen hat, den der Erwerber eines Unternehmens für das einzelne Wirts schaftsgut bei Fortführung des Unternehmens anseßen würde, gen! zwar grundsäßlih auch von einem objektiven Wert aus: dem

tederbeshaffungspreis. Sobald aber entsprehende Abschläge von dem Wiederbeschaffungspreis, der die obere Grenze des Teil- wertes bildet, zugelassen werden, verliert er die Eigenschaft eines objeftiven Wertes und wird subjektiv. Es ist niht möglich, seine Höhe einwandfrei zu bestimmen. Auch die untere Grenze des Teilwertes, der Einzelliquidationswert, ist unsiher und im U nur durch Schäßung zu ermitteln. Für das Ab- sinken des Teilwertes unter den Wiederbeschaffungswert sind zwei Gründe maßgebend: die Unrentierlichkeit des Betriebes einerseits und die Unrentierlichkeit des Wirtschaftsgutes anderer- seits. Auch diese beiden Faktoren sind in ihren Wirkungen für die Wertermittlung niht zu berechnen. Genau feststehend ist nur der tatsächlihe Anschaffungspreis, der infolgedessen zur Grund- lage der gesamten Teilbewertung gemaht wird und in dent neuen Einkommensteuergeseß daher auch dem ertragsbedingten Teilwert vorangestellt und an erster Stelle genannt ist. Der tatsählihe Anschaffungspreis gilt auch als Wiederbeschaffungs- reis, wenn nicht einwandfrei eine Abweichung dargetan wird. nter gleihen Bedingungen gilt der Wiederbeschaffungswert als Teilwert.

Abschließend wurde vom Vortragenden festgestellt, daß die Bemühungen, den Teilwertbegriff theoritisch siher zu fundieren, mit größter Sorgfalt vorgenommen sind. Eine befriedigende theoretische Lösung sei naturgemäß bei den Wertbegriffen der Praxis nicht zu erreichen.

Die Lage der deutschen Baumwollspinnerei im November.

Die Verhältnisse in der Baumwollspinnerei haben sich nach dem Bericht des Gesamtverbandes der Deutshen Baumwoll- spinnereien gegenüber dem Vormonat wenig geändert. Bei an- haltender lebhafter Nachfrage mußten sich die Spinnereien in ihren Garnverkäufen und Lieferungen entsprechend den Zu- teilungen der Ueberwachungsstelle für Baumwolle zwangsläufi Beschränkung auferlegen. Bevorzugte Zuteilungen erfolgten nad wie vor für die Abwicklung von Auslandsaufträgen der garn- verarbeitenden Fndustrie, die bestrebt ist, das Ausfuhrgeschäft mit allen Mitteln zu fördern. Fn der Vigogne- und Zweizylinder- spinnerei herrshte unverändert starke Nachfrage; die Betriebe konnten infolge der Verwendungsmöglichkeit nicht devisenpflichtigen Materials ihre volle Beschäftigung einhalten.

Srhöhung der NReifenpreise.

__ Die Erhöhung der Rohstoffkosten der Reifenindustrie sowie die Tatsache, daß die Fabrikantenpreise auch schon vorher nicht als auskömmlih anzusehen waren, hat dazu geführt, daß von der zu einem Zwangskartell zusammengeschlossenen Kraftfahrzeug- reifenindustrie eine Erhöhung der Reifenpreise um 25% vors At ai werden muß, soweit die Lieferung an die Fahrzeug- abriken E Dagegen bleiben die Bruttolistenpreise, die Verbraucherpreise, unverändert, d. h., wer als Autobesißer Reifen vom Händler kauft, braucht keinen höheren Preis zu zahlen.

Neue ESrdölfunde im Kreise Peine.

A Jm Oberger Erdölgebiet wurde die Ebag am Wege Oberg-

Peine mit der Bohrung 142 in geringer Tiefe schr gut fündig. Die Tagesproduktion is bedeutend. “Nah dem Gasdruck zu urteilen, geht die Produktion weit über das alltägliche Maß hinaus und wird längere Zeit anhalten.