1825 / 91 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 20 Apr 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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rigfeiten ein, sie ganz verschwinden zu machen und stimme daher für die Annahme des: Geseßes in seiner jeßigen -Gestale. Hrä: Devaux. Jedes Strafgeseß, das ‘nicht dur{ die Sitten der’ Zeit- gerechtfertigt wird, ist eine Verläumdung der Gesellschast. Soll ein Ge- seß der Wiederschein der in dem geselligen Zustande ge|chöpften Wahrheiten sein , so lügt das gegenwärtige Geseß ; denn das Ministerium hat selbst eingeräume, es fänden sich gegenwärtig feine Beispiele Lloßer Hei- ligthumsschändung. Schon deshalb müßte es verworfen werden. Es ist ferner eine der schrecklichsten Jrrungen des menschlichen Geistes, die Gottheit rächen zu wollèn: Sie durch men|chliche Opfer rächen zu wollen, ist mit der ihr auf dieselben Beweise gewidmeten Verehrung gleih ; darum steht der Junquisitor, der ein menschtiches Geschöpf auf den Scheiterhaufen bringt, mit dem Druiden , der es auf den Opferstéin legt, auf ‘êïnrer Li- nie. Beide thun einen Aft des Glaubens (autoda - fé). Der G. sebgeber hat auch gefühlt, wie grausam die To-

desstrafe hier wäre, deshalb giebt er dem Angeklagten-

so viel Mittel, um der Strafe zu: entgeha. Dies Ge- seß, hat aber der Minister gesagt, soll nicht bloß eine Huldigung der Religion, cine Lehre der Gottesfurcht und. Frömmigkeit sein, Welch? eine Huldigung für eine Religion der Barmherzigkeit ist diese Zusicherung: Wir werden Alle niedermächen, die déine heiligen Mysterien entweihen! Welch? eine christlihe Lehre , die in Tödesurtheilen niedergelschrieben werden wird! Es sei denn, man wolle die Menschen die Ergebenheir lehren, mit der sie als Opfer \shlechter Geseße sterbèn sollen (allgemeine Beweguna). Jch, stimme gegen don ersten Titel des Gesebes. Hr. Chenevaz vertheidigte das Geje6, und besonders die Bestimmung des erften Titels, welche- die einfache Heiligthumsschän- dung nur in sofera bestraft, als das Verbrechen öffent- lich und in Gegenwarc von mehreren Personen began- gen worden ist. Dieje Bedingung, meint er, wiederlegen allein diè gegen die Strenge des Gesetbes gemachten Einwen- dungen. Die Oeffentlichkeit des Verbrechens begründen ében dié Verlebung der Rechte. der. Gesellschait, ohne Oeffentlichkeit sei es ein Verbrechen gegen Gott, wel- ches das bürgerlihe Geseß nichr strafen fônnue. : Seine Majestät der König empfiugen gestern, als am Jahrestage Höôchstihrer Rückkehr, die Glück: wúnsche der Gesandten uud Mintster der auswärtigen Mächte, so wie auch die der Mitgtieder der Köhigl. Familie, der hiesigen Civil: und Militair - Behörden, dann der großen Deputation der Pairs: Kammer und der Deputirten. Um 2 Uhr ritten Se. Maj., beglei- tét von Sr. Königl. Hoh. dem Dauphin und dèm- Ge- neral- Staabe der Nationalgarde. durch die “Srraßen der Sradt. : - Nach neuerdings ergangenen * Befehlen scheint es, wie dic Etoile meldet, als werde die Salbung be- stimmt am 29. Mai und nicht erst, wie: früher ange- tándigt worden, am 12. Juni statt finden. : London, 12. April. Am Donnerstag wurden die anwesende vier Canadischen Oberhè¿ upter Sr. Maj. in Windsör vorgeftellt, die jedem die goldue Krônungs- Münze Umhingeu. ; - Die Aerzte Dr. Holland und Shuter besuthen Hrn, Canning täglih, der indessen Sonnabeud s{hon zum Besuch zu jeinem Sehwi?gerfohn fahren konnte, “Auch Sir James Mackiuto\h ist hergestellt und

woh'te der feierlichen Aufuahme des Hrn. Brougham 11oll es,

“ls Universitärs-Rector tn Glasgow bei.

Einer Zeitung aus Waterford zufolge hätte die K. Miederländi]che Regierung der unsrigen die Aufhebung

aller Händelsbeschränkungen wider uns in Ost - und- Weskindien gegen Abschaffung der Einfuhr - Abgabe von ‘holländisher Butter uud Käse angeboten, was uns einen Absaß von Millionen in unsern Waaren zuwenden.

sondern auch für das Volk.

[würde. Jene Zeitung meint, das würde das Jrisz Volk zu Grunde richteu, mithin die Handelsfreiheit weit treiben heißen. :

Der Abfall der Phülippinischen Juseln von Syj ‘nien wird fúr bestätigt“ erfläre. Man lieset hier bez sterte Verse, die ein dortiger Dichter auf die glänzen Aussichten, die dieses Ereigniß gewähre, an*Gen. My tinez gerichtet. Die Juseln liegen bekanntlich un einem entzückenden Kliu1a. |

Aus Panama wird vom 13. Januar gemeldet, ruhten seit sechs Wochen alle Geschäfte, weil man y aufhôrlih zu Ehren der großen Siege feire und schmaus Selbigen Tages war unsre K. Fregatte Tartar mit h 15 gefangenen Generalen und allen (?) Spaunisty Truppen dort angekommen.

Folgendes is die Kapitulation, welche am h Dec. -1824 zwischen den Generalen Canterac und j cre auf dem Schlachtfelde von Ayacucho geschlosy wurde: Don José Canterac, General - Lieutenanth Armee Sr. Kathol. Maj., in Abwesenheit Sr. Exc. in der heutigen Schlacht verwundeten und in Gesu genschaft gerathenen Vicekônigs Don Jose La Sen mit dem Oberbefehl in Peru beauftragt, hat nach u gängiger Berathung mit den, nah der blutigen Schla von Ayacucho wieder vereinigten Generalen und Chi für dienlich erachtet, dem Divisions - General Antoi Jose de Sucre, Oberbefehlshaber der vereinigten # mee von Peru , die in den folgenden Artikeln enthalt nen Bedingungen vorzuschlagen und zu reguliren. Art. | Das bis zur Desaguora von den Spanischen Trupyi in Peru beseßte Gebiet soll nebst den Artillerie - ‘Park Munition und allen Militairmagazinen. der vereinigt Befceiungs - Armee übergeben werden. Antwort. V willigt. Auch sollen in der Uebergabe der ganze Übrig Theil der Spanischen Armee, die Bagage und Pferds die in allen Theilen des Landes zerstreuten Garnison und Srtreitfräfce, jowie andere der Spanischen Regis rung gehörigé Artifel mir inbegriffen sein. Art. Jedem Jndividuo der Spanischen Armee foll es } stehen, nah jeinem Vaterlande zurückzukehren. V Regierung von Peru soll die-Reisekosten bezahlen ; mil lerweile soll Jcder mit gebührender Achtung behan werden, und, so lauge er. sich in diesem Lande aufhäl wenigstens den halben Solo seinès Grades befomml Bewilligt ; allein die Regierung von Peru wird d halben Sold nur nah den verhältnißmäßigen Anordiu gen fúr die Ueberfahrt bewilligen: Die, welche n Spanien zurückkehren wollen, jollen während der Dal des Unabhängigkeits - Kricgs uicht die Waffen ge} Amerika tragen, und feiner darf sich nach irgend eint von der Span. Armee besekten Theile von Amerika ! geben. Arc. 3, Jedes Judividuum der Spanischen mee, das in die Armee von Peru úberzutreteu wüns soll seinen vorigen Grad behalten. Bewillige. Ant Niemand soll fúr seine früheren Meinungen, nochch fl seine besondern, der Köuntgl. Sache geleistz-tet Dienß zur Veraniwortung gezogen werten „, eben fo wenig 0 die, welhe als Smuggler bekannt sind. Sie soll in dieser Hinsicht Ansprüche auf alle in diejem V trage festgeseßten Rechte häben. Beivilligt, wenn dur{ch ihr Berrazen die fentliche Ruhe nicht sdrd und sich den Gescken gemäß betragen. Art. 5, Jef Bewohner von Peru, er sei Europäer oder Amerikani Geistlicher, Kausmann, Land - Eigenchümer oder Arb ter, der sich na cinem audern Landè zu begében wünsdl dieser Convencion zufolge, thun dürfen. kain seine Angehdrigen und jeiu Eigencthum mit nehmen, wird bis zu seiner Adreise vom Staate de

\d üßkt, und im Fall er zu ‘bleiben wünscht, als Peru! ner angesehen. Bewilligt hinficht!ich der Bewohnt!

des zu Úbergebenden Landes und unter den, im vorige

Artikel erwähuten Bedingungen. Art. v, Der Stadl

| [43

mt nach)

M 2, und 5. begriffen sein.

1363:

d'auch das Eigenthum der abwesenden Spa- Es soll ihuen freistehen, drei Jahre das ganz- wie das der Amerikaner betrachtet werden soll, die der Halb : Jnsel zu gehen wünschen, obwohl Eigenthum in jenem Lande besiben. Bewilligr, ¿ in dem vorigen Artikel, mit dem Vorbehalt , daß se Jndividuen sih auf feine Weise feindselig gegen Sache der Freiheit und Unabhängigkeit betragen z. diesem Falle behält sich die Regierung von Peru vor, ¡’und nach Gutdünken zu verfahren. Art. 7. Allen effenden Partheien wird ein Fahr vergönnt , um den , im Art, 5. aufgestellten Bestimmungen Ge- uh zu machen; ihr Eigenthum soll den gewöhnli- q Abgaben unterworfen , das, was Militairpetsonen ire, aber frei davon sein. Bewilligt. Art. 8. j Staat Peru soll die von den Behörden der Spa- hen Régierung im- Gebiete derselben bis zum heu- (u Tage gemachten Schulden anerfennen. Der greß von Peru wird entscheiden , was hinsichtlich s Punftes für die Juteressen der Republif am ‘an- jesseusten ist. Art. 9. Alle Staatsbeamten sollen, nn sie es wünschen, ihre Srellen behalten ; diejenigen r, wèlche das' Land verlassen wollen , mit in den Die verdienstvolleu Stellen behalten, wenn die Regierung es Art. 10. Jedes zur Armee gehörige angestellte Jndividuum , fann, aus den Listen gestrichen werden d im Lande bleiben, und genießt in diejem Fall per- lichen Schuß. Bewilligt. Art. 11. Die Stadr ao wird der vereinigten Befreiungs - Armee Üüber- 4 Und die Besatzung ist in diesen Vertrag mit eln- hlossen. Bewilligt, aber die Sradt Callao soll Befreier mit allen Fahnen und Kriegsvorräthen (geben und aín 20sten Tage oder vorhér zu seiner fügung gestellt werden. Art. 12. Von bèiden Ar- n sollen Oberoffiziere nah den Provinzen gesendet den, um dié därin befindlichen oder garnijonirten ven, Archive und Magazine’ nebst Zubehör zu über- 4 und in Enipfang zu! nehmen. Bewilligt. selbe soll aber auch bei der Uebergabe von Callao hahtet werden. i añnishen Behdrdeu in 15 Tagen und die entserute- Pläße im Laufe dieses Monats übergeben. Art. 13. in den Peruanischen Häfen liegenden Kriegs - und fährteischisfen wird eine Frist von 6 Monaten, von irzeichnutig dieses Vertrags an - zugestanden, um Vorräthe unnd Lebensmittel an Bord zu nehmen, im Stande zu sein, aus dem stillen Meere abzu- 1. Beivilligt, aber deu Kriegsschissen ist nur attet, Anstalten- zur Reise zu tressen - ohne dabei f auf ihrer Reise aus dem stillen Meere, irgend etne dseligkeir auszuúben ; sie müssen die Amerikanischen ere verlassen, ohne in irgend einem Hafen von Chili ? cem andern anzulegen, den die Spanier belebt en Art. 464. Den Kriegs - und Kauffahreeischiffen den zur ungestörten Fahrt aus dem fsttlen Meere ) Europa Pásse ertheilt. Bewilligt, mit Beach: g des vorigen Artikels. - Art. 15. Alle în der heu- n Schlacht in Gefangenschaft gerathene Chefs und iere, so wie alle in frühern Gefechten von beiden een gemachtè Gefangene werden heit gesebt; Bewilligt. Auch eten Sörge getragen, bis sie im Srcánde sind, st| úber sch zu verfügen. Art. 16.

u wird respectiren. u ihr Eigenthum zu versügen ,

ermögen

——_——

en ihre S passend hâlt. x von der Regierung nn es sein Wun ch ist,

die in ihrem Dienste stehenden ‘Gehülsen und Be-

ten behalten, die ihrem Range. nach zukommen. —-

villige. Aber während ihres Aufenthalts im Lande dn sie’ sich «den ‘Landesgeseßen unterwerfen. Art. 17. jenigen Judividuen der. Armee, die, hinsichtich

Die Provinzen werden den repu- }

augenblickläh in : wird fär die Ver-'

Die Generale - (0 Offiziere sollen ihre Uniform und ihre Degen - 0.

ihrer fünftigen Bestimmung, einen diesem Vertrage entsprechenden Eutschluß gefaßt haben, sollen Erlaubniß erhalten , sich-mit ihren. Familien und dem, was ihnen sonst gehört , nah dem von ihnen gewählten Aufent- haltsorte zu begeben. Sie sollen in diesem Falle Pässe erhalten , damit sie in feinem der unabhängigen Staa- ten , bis sie an ihrem Bestimmungsorte ankommen, be- lästigt werden. Bewilligt. Art. 18. Jeder über die Stipulationen der Artikel des gegenwärtigen Vertrages entstehender Zweifel soll zu Gunsten der Judividuen" der Spanischen Armee ausgelegt werden. Bewilligt. Diese Bedingung foll von der Rechtlichkeit der coutrahiren- den Partheien abhängen. Nach Abschluß und Ratifi- cation dieses, hiermit genehmigten Vertrags, sollen 4 Abschriften davon genommen werden, wovon zwei in deu Händen der Partheieu verbleiben, deren Unterschrift. hier beigefügt is, So geschehen und eigenhändig von uns unterzeichnet auf dem Schlachtfelde von Ayacucho, den Iten Dez. 1824.

Jose Canterac.

Consols 93,

Karlsruhe, 11. April." Jn der heutigen Sißung der ersten Kammer erstattete der Kreisdireftor Fröh- lih, Naméns der“ Kommission, über das Konscriptions- gejeb Bericht über die Motion- des Bisthumsverwe}ets, Freihrn. v. Wessenbérg, wegen Freilassung der die Theo- logie Studirenden von der Milizpflichrigfeit. Der Ans trag geht dahin, daß derselben, in so fern sie eiue blei- bende Befreiung verlange, nicht beigepflichtet werden fônne, und der Regierung überlassen bleiben se, durch dic Fortdauer des bisherigen Provijoriums, wel- ches die Milizbefreiung der sich der Theologie widmen- den Jünglinge ausspricht, dafür zu sorgen , daß es, 10 lange der gegenwärtige Mangel noch besteht, dem geist- lichea Staude nicht än Bewerbern gebreche.

Die Diskussion über das Konscriptionsgeteß wurde hierauf fortgeseht, und rücksichtlich des g. 23. die De: freiungen zur Unterstüßung der Familien betressend mit Stimmenmehrheit beschlossen, deu Entwurf der zweiten Kammer , nah welchem den Aeltern po Uuterstüßbung ein Sohn, aljo auch der einzige, von Eintritt in den Kriegsdienst freigelassen werden soll, anzunehmen.

München, 10. April. : Gestern Abend um halb 8 Uhr. trafen Jhre Maj. die Kaiserin von Oesterreich mit Jhrer Kaiserl. Hoheit der Frau Erzherzogin Sophie iu Begleitung der Allerhöchsten Königl. Herrjchaften, welche Jhuen bis Riem entgegen gereiset waren, iu der hielt: geu Residenz ein. Es ist unmöglich, den Ausdru der freudigsten Rührung zu beschreiben, womit diese erha: benen Gäste von Jhren Königl. Majestäten und der ganzen Königl. Familie empfangen wurden. Wir ge- nossen bereits diejen Abeud das Glück, beide erhabene Personeu mit Jhren K- Majestäten im Theater bewill- fominuen zu tdunen-

Vom 11. April. Siß6ung der Kammer der Abgeordneten fam nach der Tages-Ordnung der Antrag des Abzgeordueten Ziegler wegen Eimführung der Oeffentlichkeic und Mändlichkeit der Rechtspflege zur Berathung. Von den eingeschrie-/ benen zwei. Reduern war der eine (Frhr. v. Leonrod) durch Unpäßlichkeit gehindert, in der Kammer zu erschei- nen, dèr audere, nämlich der Abgeorduete Thiunes , be- \chránkie sich in seiner Rede zunäch| auf einen einzigen Punktt des Gegenstandes und trag darauf au, den ZUs tritc zu den dffenrlichen Gerichtsverhandlungen, w0 das Verbrechen der Nothzucht oder andere verwandte Ma* terton zur Sprache fourmen , wodurch das Schaamges beleidiget und Aergerniß gegebeu werden. fanu, Unterschied des Geschlechts- | Airers und Standes zu gestatten, sondern hierüber ge-

wisse Gränzen festzuseßen. Bei den Bemerkuagen vom Plaße aus wurde der eben bejagte Antrag durch

Antonio Jose de Sucre.

In der siebenten dffentlichen

1 füyl j nicht allen Perjonen ohne