1935 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsaguzeiger Nr. 42 vom 19, Februar 1935. S. 2

S 55.

(1) Jede Ausübung einer gemeinnüßigen musikalishen Tätig- keit bedarf der Genehmigung des zuständigen Landesleiters der Reichsmusikkammer.

2) Anträge auf Genehmigung sind spätestens 10 Tage vorher unter Darlegung der Gründe, weswegen der Antragsteller ciner gemeinnüßigen musikalischen Tätigkeit nahgehen will, beim Leiter der zuständigen Ortsmusikershaft einzureihen. Jn besonders dringenden Fällen ist der Ortsmusikerschaftsleiter zur selbständigen Entscheidung über die Anträge berechtigt, wenn glaubhaft dargelegt wird, daß aus zwiigenden Gründen die vorgeshriebene Frist für die Herbeiführung der Entscheidung des Landesleiters der “Reichs- musikkammer niht innegehalten werden konnte.

SIO

(1) Musikstudierenden und -lehrlingen ist die Ausübung einer musikalishen Verufstätigkeit außerhalb des Unterrichts im ersten Ausbvildungsjahr untersagt.

(2) Frühestens nah Ablauf des ersten Ausbildungsjahres kann eine vorläufige Aufnahme in die Reihsmusikfkammer oder eine Eintragung in die Liste für nebenberuflich musikausübende Per- onen gemäß § 6 Ab}. 2 stattfinden. Die erforderlichen Aus- Einen erläßt der Präsident dex Reichsmusik- kammer.

S1.

(1) Personen, die eine musikalishe Tätigkeit ausshließlich von Haus zu Haus oder auf öffentlihen Wegen und Pläßen ausüben, werden von der Pflicht zur Eingliederung in die Reichsmusik- kammer befreit, sofern der Präsident der Reihsmusikkammer auf Grund des Abs. 2 dieses Paragraphen nicht ein anderes bestimmt.

(2) Der Präsident der Reichsmusikkammer kann für den Vereich einer Landes- oder Ortsmusikerschaft die Pflicht zur Ein- gliederung in die Reichsmusikkammer insoweit anordnen, als die in Abs. 1 genannten Personen den in § 1 aufgestellten Bedin- gungen genügen. Die Aufnahme kann in diesem Falle unter der Auflage erfolgen, daß die musikalishe Tätigkeit in Gruppen von einer bestimmten Anzahl von Personen auszuüben ist. Der Mit- gliedsausweis hat einen entsprehenden Aufdruck zu tragen.

8 18.

Wer, ohne selbst den Beruf des Musikers auszuüben, Personen zum Zwecke der Musikausübung verpflichtet und diese einem Dritten zur Ausübung einer musikalishen Betätigung zuweist, ohne daß der Dritte Arbeitgeber des Zugewiesenen wird, muß Mit- glied der Reichsmusifkkammer sein.

S 19, _ Wer, ohne selbst den Beruf des Privatmusikerziehers auszu- üben, gewerbsmäßig Privatmusikerzieher zum Zwede der Erteilung von Privatmusikunterricht verpflichtet, hat die Mit- glied’chaft der Reihsmusikkammer zu erwerben.

& 20.

(1) Wer in seinen gewerblichen Räumen regelmäßig oder ge- legentlih Musifkdarbietungen unterhaltender Art veranstaltet oder veranstalten läßt, wird widerruflih von der Pflicht, der Reichs- musifkammer anzugehören, befreit.

(2) Die Rücgängigmachung der Befreiung sowie dec Auss{chluß gemäß § 10 der 1. Durchführungsverordnung zum Reichskultur- kfammergeseß kann erfolgen, wenn zu den Musikveranstaltungen Personen herangezogen werden, die den Vorschriften dieser An- ordnung nicht genügen.

Sl

Die Neugründung und Wiedereröffnung von Orchestern oder von Kapellen, die sich hauptsächlih oder ausshließlich aus neben- beruflich musikausübenden Personen zusammenseten, bedarf der vorherigen Zustimmung des Präsidenten der Reichsmusikkammer.

& 922.

Die in § 3 Abs. 1 für die Mitgliedsausweise der Berufs- musiker getroffene Regelung findet auf die übrigen in dieser An- ordnung genannten Ausweise und Bescheinigungen entsprechende Anwendung.

S283.

(1) Diese Anordnung findet auch auf Ausländer Anwendung. (2) Berufsmusiker, die ihren ständigen Wohnort im Aus- lande haben und nur vorübergehend im Reichsgebiet beruflich tätig werden, können vom Präsidenten der Reihsmusikkammer von der Pflicht zur Eingliederung in die Reichsmusikkammer befreit werden. Die Ausführungsbestimmungen erläßt der Präsident der Reichsmusikkammer. 8 24,

Personen, die den Bestimmungen diesex Anordnung zuwider- handeln, fönnen gemäß § 28 der 1. DurchführungSverordnung zum Reichskulturkammergeseßs mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 RM bestraft werden. Außerdem kann die Nichtbeahtung

dieser Anordnung durch die in dieser Anordnung als kammer--

pflichtig bezeihneten Personen als Mangel an Zuverlässigkeit im Sinne des § 10 der 1. Durchführungsverordnung zum Reichs- fultuxfkammergeseß angesehen werden und zum Auss{hluß aus der Reichsmusikkammer führen. Der Ausgeschlossene verliert das Recht zur Berufsausübung.

S 25

Diese Anordnung tritt am 1. März 1935 in Kraft. Gleich- zeitig treten die am 19. März und 26. April 1934 erlassenen An- ordnungen zur Befriedung der wirtschaftlichen Verhältnisse im deutshen Musikleben außer Kraft. i :

Die Polizeibehörden sind gemäß § 29 der 1. Durhführungs- verordnung zum Reichskulturkammergesey verpflichtet, darauf zu achten, daß nur solche Personen die in dieser Anordnung bezeich- neten Tätigkeiten ausüben, die den Erfordernissen. dieser Anord- nung genügen.

Berlin, am 5. Februar 1935. Der Präsident der Reichsmusiklkammer. J A: Flux L

Anordnung 8 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung vom 18. Februar 1935.

(Neufassung des § 1 der Anordnung 4 vom 27, November i 19

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

4. September 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 816) in Verbindung

mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs-

A vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger

irx. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S4 & 1 dex Anordnung 4 (Lagerhaltung) der Ueberwachungs- stelle für industrielle Fettversorgung vom 27. November 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 278 vom 28. November 1934) in der Fassung der Anordnung 7 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettversorgung vom 5. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 30 vom 5. Februar 1935) erhält folgende

Fassung:

Einfuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses: Betriebe, die geiverb8mäßig im Haupt- oder Neben- betrieb Tierische und Pflanzliche Oele und Fette, die nur mit Genehmigung dex Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Oele und Fette in den Verkehr gebracht werden dürfen, sofern sie für technische Zwede bestimmt sind (zum Beispiel: Schweine- fett, Talg von Rindern und Schafen, Fischtran, Robbentran, Walfett, Rüböl, Leinöl, Buchecktern- öl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, Sesamöl, Sonnen- blumenöl, Palmöl, Palmkernöl, Kokusnußösl, gehärtete fette Dele und Trane usw.) . verschiedene Nummern: Knochenfett; Abfallfette (Wollschweiß-, Leims-, Wollwasch-, Walkfett, natürliches und künstliches Gerbesfett (Degras); Stearinteer. . . . . 130 Tierfett, anderweit nichr genannt, roh, geschmolzen oder gepreßt 132 Holzöl 166 i Rizinusöl 166k Oelsäure Tallöl 172 Stearinsäure (Stearin); mitin); Margarinsäure und ähnliche Kerzenstoffe, anderweit nicht genannt, roh oder gereinigt . « Glyzerin (Oelsüß): nicht rein . Glyzerin (Oelsüß): rein Oelsirnisse, auch mit Zusaß von Trockenmitteln; Firnissaß; Standöl: Vogelleim aus eingedicktem Leinöl S e 341 veraxbeiten odex bearbeiten, dürfen niht mehr als einen Monats- bedarf der genannten Rohstoffe auf eigenem oder fremden Lager

250 a 257 a 257 b

ansammeln. Als Monatsbedarf gilt jeweils ein Zwölftel des Rohstof\fverbrauches 1933 oder, soweit die Verarbeitung der Roh- Porte an eine Genehmigung geknüpft ist, die zur Verarbeitung reigegebene Monatsmenzge.“

S D:

Diese Anordnung tritt mit dem àuf die Verkündung folgen- den Tage in Kraft. Berlin, den 18. Februax 1935. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. Rietdor f.

PBreußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung staats- und volksfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 479) in Verbindung mit § 1 des Geseßes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesebbl. 1 S. 293) wird das im Regierungsbezirk Oppeln befindlihe Vermögen des ehemaligen Ar= beiter-Samariterbundes e. V., soweit nicht be- reits durch besondere Verfügung geschehen, zugunsten des Landes Preußen eingezogen. i

Die Einziehung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, wird mit der Veröffentlichung wirksam.

Oppeln, den 16. Februar 1935. Der Regierungspräsident.

Itichtamtliches. VerkehrSwesen.

Postverkehr mit dem Saarland vom 18, Februar an.

Jnländische Zahlungsmittel dürfen vom 18. Februar an nah dem Saarland versandt werden. Postanweisungen, Postaufträge und Postnachnahmen sind bis zu den innerdeutshen Höchstbeträgen zugelassen und in der Reihsmarkwährung auszustellen. Da die Zollgrenze gegen das Saarland schon jeyt fortfallt, brauchen den Paketen und den bisher zollpflihtigen Briefsendungen die sonst üblihen Zollpapiere usw. niht mehr beigefügt zu werden. Fm übrigen (Gebühren, Auslandsformblätter usw.) bleiben die bis- herigen Vorschriften bis zum 28. Februar in Geltung. Wegen der völligen Gleichshaltung des Verkehrs mit dem Saarland vom 1. März an wird besondere Mitteilung ergehen.

Verschärfte Kontrolle der Kraftfahrzeug- Kennzeichen.

Die in leuvter Zeit häufiger gewordenen Fälle von Führer-

fludt sowie die berechtigten - Klagen über die: mangelhafte Les- barkeit der Kraftfahrzeugkennzeihen haben den Verkehrspolizei- veferenten des Reichs- und preußishen Fnnenministeriums, Re- gierungsrat Dr. Schifferér, veranlaßt, in der Zeitschrift der

AXAMÄS der Verwaltung. Die „goldenen Worte“ flir den Gemeindeflhrer.

Der Oberbürgermeister der größten deutshen Gemeinde, Dr. Sahm-Berlin, macht zur neuen Deutshen Gemeinde- ordnung grundsäßlihe Ausführungen in dem Organ des Deutschen Gemeindetages, die einen ganz besonders wichtigen Gesichtspunkt der Neuregelung, nämlich den Aufgabenkreis der Gemeinde, be- treffen. Dr. Sahm erinnert daran, daß dem heutigen allgemein anerkannten Begriff der Totalität des autoritären Staates in der verflossenen Periode der Begriff der Universalität des städti- schen Wirkungsbereihs gegenüberstand. So segensreih sich dieser auf die Gedanken des Aeltern vom Stein über die Selbstverwal- tung zurückgehende Gedanïe der Universalität der Gemeinden in den Anfängen- entfaltete, so sei doh dieser Segen zum Fluch ge- worden, als unter der Einwirkung eines parlamentarischen Systems die Städte sich in - dieser Beziehung übershlugen und alles mög- lig in ihren Wirkungskreis hineinzogen, ohne Rücksiht nament- lich auf die Finanzen der Stadt. Nachdem schon das preußische Gemeinde-Verfassungêgeseß vom 15. Dezember 1933 die national- Oa Staatsauffassung gegenüber der bisherigen Entwick- lung durchsebßte, habe nun die Reichsgemeindeordnung ausdrüd- lih bestimmt, daß die Gemeinden ihr Vermögen und ihre Ein- künfte als Treuhänder der Volksgemeinschaft gewissenhaft zu ver- walten haben, und daß oberstes Ziel ihrer Wirtschaftsführung sein müsse, unter Rütsihtnahme auf die wirtshaftlihen Kräfte der Abgabenpflihtigen die Gemeindesinanzen gesund zu érhalten. Das sind, so sagt Dr. Sahm, „goldene Worte, die nach meiner Ay- sicht jeder Führer der städtijhen Verwaltung, der nah dem Geseß voll und ausschließlich verantwortlich ist, sih jeden Tag vor Augen halten muß, denn nur dann wird er die ihm obliegenden Pflichten voll erfüllen“. Auf dem von der deutschen Gemeindeordnung be-

rciteten Boden werde sich der Neubau des Reiches vollenden.

Bolksempfänger für Behörden bis zu 50 Köpfen.

Der Reichsfinanzminister hat die Ausstattung der Dienst- räume der Reichsfinanzverwaltung mit Rundfunkanlagen verfügt. Der Minister bestimmt, daß der Zweck einex Rundfunkanlage in Diensträumen ausschließlich darin zu bestehen hat, Kundgebungen und Veranstalltungen der Reichsregierung und der nationalsozia- listishen Bewegung sowie solche Nachrichten während der Dienst- stunden der Beamtenschaft zu übermitteln, deren Kenntnis für die Reichsfinangbehörden wichtig ist, Zunächst sind im Rahmen der verfügbaren Mittel die Landesfinangämter und dann die mah- E Behörden, die wenigstens 30 Köpfe zählen, mit einer

undfunkempfangsanlage auszustatten. Eine Neubeschaffung fommt nit in Betracht, wenn die Mitbenußung vorhandener An- lagen möglich is. Für Behörden bis zu etwa 50 Köpfen werde unter normalen Empfan ae Io der Volksempfänger aus- reihen. Für größere Behörden sowie in Gegenden s{hlecten Empfangs ver E, Gebirge) komme ein stärkeres Gerät in Betracht. Der Reichspostminister hat seine Dienststellen ange- wiesen, die Behörden bei der Anschaffung auf Ersuchen zu be- raten. Für die Rundfunkanlage sind der Reichspost die be- stimmungsgemäßen Rundfunkgebühren zu bezahlen.

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Polizeibeamten nochmals auf die Punkte hinzuweisen, die bei der Kontrolle zu beachten sind. Bei den regelmäßigen Verkehrs- fontrollen und bei der Verkehrsüberwachung sei es niht mit einer s{ematischen Durchsicht der Papiere und Prüfung ihrer Ueber- einstimmung mit den Kennzeichen getan, sondern es werde sih neben der Nachprüfung des Typenschildes, der Motornummer und der Fahrgestellnummer stets eine Ueberprüfung der Kennzeichen hinsihtlih threr Beschaffenheit, ihrer Anbringung, ihrer Lesbar- feit, ihrer Beleuchtung und des auf ihnen angebrachten Stempels empfehlen. Dazu komme die Prüfung der Besonderheiten bei den Kennzeichen dex Krafträder, der Lastkraftwagen und der Anhänger. Der Referent betont, daß der Führer des Kraftfahrzeugs das Kenn- zeichen im Verkehr stets gut sihtbar zu erhalten habe. Er müsse vor Antritt der Fahrt und gelegentlih unterwegs den Zustand des Kennzeichens nachprüfen, Allerdings würde es mit dem Hauptvorzug des Kraftfahrzeugs, seiner Schnelligkeit, nicht zu ver- einbaren sein, wenn man von dem Kraftfahrzeugführer, wie das mancke Gerichte getan hätten, verlangen wollte, bei schlechtem Wetter in gewissen Kilometerabständen anzuhalten, um die Kenn- zeichen zu säubern. Damit müsse man sich abfindèn, daß bei längeren Ueberlandfahrten die. Kennzeichen {chmußig und unles- bar werden. Aber man werde auh verlangen müssen, daß der Kraftfahrer nah einer längeren Ueberlandfahrt vor Einfahrt in eine Großstadt für die Lesbarkeit feiner Kennzeichen sorgt.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Verliner Staatstheater.

Mittwoch, den 20. Februar. Staatsoper: Eugen Onegin. Musikalishe Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Heroische Leidenschaften. Die Tragödie des Giordano Bruno, von E. G. Kolbenheyer. Beginn 20 Uhr.

Paul Graeners „Prinz von Homburg“ nah dem Text bon Heinrich Kleist gelangt in der Staatsoper Anfang März zur Uraufführung. as Werk wird von Rudolf Hartmann inszeniert. Die musikalische Leitung hat Robert Heger, Ge- samtausstattung Benno von Arent.

Handelsieil.

Berliner Börse am 19. Februar. Bei Rückkäufen wieder freundlich.

Nach der shwächeren Tendenz zu Beginn der Woche hat sih im Berliner Börsenverkehr ziemlih schnell wieder eine freundliche Grundstimmung durchgeseßt. Der Medio kann jeßt als überwun- den angesehen werden und infolgedessen sind auch keine Verkaufs- ordres von Publikumsseiten niehr zu bemerken, vielmehr waren für den heutigen Verkehr in vershiedenen Werten Kaufordres eingelaufen. Die Ln die sih am Vortage L hatte, {ritt in den meisten Papieren zu Rüekäufen, so daß sih das Kuxsniveau bei freundlicher Grundstimmung um durhschnittlich 1% heben fonnte. Jnfolge eintretender Geschäftsstille brötelten die Kurse gegen Schluß des Verkehrs vereinzelt ab. :

Am Montanmarkt fielen besonders Harpener durch feste Hal- tung auf (plus 2), aber auc, sonst zeigten sih hier durschnitt- liche Besserungen von 4%. Unter Kalipapieren lagen ‘Salz- dettfurth 1 % niedriger, dagegen bestand Jnteresse für die Neben- werte des Konzerns. F. G. Farben blieben unter Shwankungen unverändert, dagegen zogen Kokswerke und Ruetgerswerke auf günstige Abschlußaussichten hin um je 14 % an. Der Elektro- markt wies, mit Ausnahme von Siemens (plus 124) keine sonder- lichen Veränderungen auf. Unter Glattstellungen litten Deutsche Telefon und Kabel (minus 1/4), während sonst für verschiedene Spezialpapiere, wie Gebr. Junghans, Holzmann,* Konti-Linoleun und Muag (je plus 1), Nachfrage bestand. Reichsbank konnten ihren Anfangswverlust von 1% % nur teilweise wieder einholen.

Am Rentenmackt war das g wieder ziemlich at A D die Kurse meist kaum verändert. Nach Erledigung des Medio erfuhr Tagesgeld eine kleine Ermäßigung auf 3% bis 374 %. Auf Grund derx amerikanischen Goldklauselentsheidung a am inter- nationalen Devisenmarkt Dollar und Pfund reht [chwah. Der Dollar ging in Berlin auf 2,482 (2,50) und das Pfund auf 12,13 (12,1814) RM zurück.

Reichs- unv Staatsanzeiger Nx: 42 vom 19, Februar 1935. S. 3

Diíe Getreidebestände Ende Zanuar 1935.

Die Marktberichts\stelle beim Reichsnährstand und das Statistishe Reichsamt veröffentlihen nunmehx die Ergebnisse ihrer Erhebungen über die am 31. Fanuar d. F. vorhanden ge- wesenen Getreidebestände. Ebenso wie in den Vormonaten dát S auch im Januar des Fahres eine befriedigende Entwicklung er Getreidevorräte vollzogen. Naturgemäß kommen auch dies- mal die Maßnahmen, die in der Getreidebewirtschaftung ergriffen worden sind, sowie die gegenüber dem Vorjahre verringerten Ernteerträge ziffernmäßig zum Ausdruck. Bei Weizen hat si die Abnahme der landwirtshaftlihen Bestände sowohl gegenüber dem Vormonat als auch im besonderen gegenüber FFanuar 1934 giemlih stark verlangsamt. Dagegen ist bei Roggen und Gerste im Vergleich zu Dezember 1934 und Fanuar 1934 eine Steige- rung erfolgt. Für Hafer beschränkt sich die Steigerung in der Abnahme der landwirtschaftlihen Bestände auf die Monate De- gember 1934/Fanuar 1935, während gegenüber Fanuar 1934 ein verringerter Rückgang zu verzeichnen i}st. Es zeigt sih somit auch in der Statistik, daß die Landwirtschaft den Markt in aus- reichendem Umfang mit Brotgetreide versorgt hat, und daß sie bei der Futtergetreideverwertung dies gilt vor allem für Hafer dem fkleineren Ernteergebnis durch eine vorsichtige Bewirtschaftung ihrer Getreidebestände Rechnung trägt. Die Getreidevorräte in den von der Statistik des Reichsamtes er- faßten Mühlen und Lagerhäusern sind, was Weizen und Roggen angeht, erneut niht unerheblich angestiegen. Auch hier wird die Tatsache einer ausreihenden Marktbelieferung zifsernmäßig bestätigt, soweit es überhaupt noch angesichts der flüssigen Ge- staltung des Getreidemarktes, die bereits seit Anfang Dezember vorigen Jahres zu beobachten ist, einer solhen Bestätigung be- durste. Bei der Beurteilung der vom Statistishen Reichsamt fir Ende Fanuar 1935 veröffentlihten Bestandsziffern ist indessen üx Weizen und Roggen zu berücksichtigen, daß ein allerdings nux geringer Teil -der Zunahme auf eine berihtigende Ein- beziehung von Beständen zurückzusühren ist, Dezemker 1934 auf Lager, aber noch nicht statistish erfaßt waren.

Im einzelnen stellen sih die Ergebnisse der Erhebungen wie folgt dar:

Von der Marktberichtsstelle beim Reichsnährstand sind in von Hundertteilen der Gesamternte als landwirtshaftlihe Vor- räte ermittelt worden:

31, 1, 1935 31, 1. 1934

34 38 28 35 48 62 17 25

Roggen . . ., Winterweizen Sommerweizen Wintergerste . , Sommergerste . 37 43 Det f i 55 59

| Das Statistishe Reich38amt gibt die nachstehenden Ziffern für die in Mühlen und Lagerhäusern (Mühlen über 5 6 Tagesleistung O Lagerhäuser über 150 t Fassungsraum) befindlichen Bestände efannt:

S S .--@) D; D

Roggen Roggenmehl Weizen Weizenmehl

inländischer Herkunft und ausländischer Herkunft verzollt, in 1000 &

31. 1, 1935 1413 108 1798 166 31. 12. 1934 1230 112 1 680 147 31. 1. 1934 966 87 1 240 157

Die von-Hundert-Säze der landwirtschaftlihen Getreide- vorrâte liegen auh für den 31, Fanuarx 1935 ausnahmslos unter denen des Fahres 1934. Diese Tatsache erklärt sih zwanglos aus den geringeren Ernteerträgen, die das Fahr 1934 gegenüber dem Vorjahre zu verzeichnen hatte.

Jm folgenden werden die einzelnen Getreidearten einer ein- O Betrachtung unterzogen, wobei die von-Hundert-Säte

er landwirtschastlihen Bestände unter Zugrundelegung der amt-

lichen Ernteschlußshätzungen aus absoluten Mengen geschäßt sind. Hinsichtlih der vom Statistischen Reichsamt ermittelten Vorräte der zweiten Hand ist zu berücksichtigen, daß das Reichsamt in seine Erhebungen nur die in Mühlen über 5 t Tagesleistung und Lagerhäusern über 150 t Fassungsraum befindlichen Mengen ein- bezieht, also einen Teil der zweithändigen Bestände nicht ersaßt; eine nennenswerte Beeinflussung des ziffernmäßigen Gesamt- bildes, soweit es statistish vorliegt, dürfte sih jedoh hieraus kaum ergeben.

Bei Roggen verfügte die Landwirtschaft am 31. Fanuar 1935 noch über rund 2,54 Millionen k. Als Bestände der Mühlen und Lagerhäuser hat das Statistishe Reichsamt für den gleichen Zeit- punkt in Roggen und Roggenmehl (Roggenmehl auf Roggen um- gerechnet) 1,55 Millionen t| festgestellt. Die Gesamtroggenvorräte vermögen nicht nur die Brotversorgung des deutshen Volkes bis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres im vollen Umfange sicherzustellen, sondern lassen auch noch Möglichkeiten für die Auf- rechterhaltung einer Nationalen Reserve und für eine normale Roggenverfütterung offen. Allerdings ist in der Roggenverfütte- rung nach wie vor hinsichtlih ihres Umfanges eine gewisse Vor-

die bereits Ende .

sicht erforderlih. Die landwirtschaftlihen Roggenbestände haben sich im Monat Fanuar um rund 830 000 t verringert. Eine Teil- menge hiervon, nämlich aua 120 000 t, ist zu, einer Steige- rung der Mühlen- und Lagerhausbestände an Fnlandsroggen ver- wendet worden. Beide Ziffern, also die Verringerung der land- wirtschaftlichen Vorräte und die Zunahme der zweithändigen Be- stände, zeigen deutlih, daß der Bauer seiner Pflicht zur aus- reichenden Marktversorgung in vollem Umfange nachgekommen ist. Die Roggenverarbeitung wird vom Statistishen Reichsamt für die Mühlen über 3-t-Tagesleistung mit 247 Millionen t an- gegeben. Unter Berücksichtigung eines Mindestanteils von 30 vH, den die Mühlen unter 3-t-Tagesleistung an der Gesamtverar- beitung besißen, stellt sih diese auf etwa 350000 t. Seit Beginn der Ernte sind die landwirtschaftlihen Roggenbestände im laufen- den Wirtschaftsjahr um rund 5 Millionen t zurügegangen, während in der gleichen Zeit des Vorjahres eine Abnahme von 5,4 Millionen t zu verzeihnen war. Gleichzeitig haben sich die Roggen- und Roggenmehlvorräte (Roggenmehl auf Roggen um- gerehnet) in Mühlen und Lagerhäusern im Fahre 1934/35 wäh- rend derselben Zeitspanne um 761 000 t und im Jahre 1933/34 um rund 722000 t erhöht. Bei der Beurteilung dieser Ziffern ist in Betracht zu ziehen, daß im Fahre 1933/34 beachtlihe Roggen- und Roggenmehlmengen im Wege des Austauschscheinverfahrens zur Ausfuhr gelangt sind.

__ Bei Weizen ergeben sih für den 31. Fanuar 1935 land- wirtschaftliche Bestände in Höhe von 1,1 Millionen t Winter- weizen und 280 000 t Sommerweizen. Fn Mühlen und Lager- häusern befanden sih zum gleihen Zeitpunkt xd. 2 Millionen t| Weizen und Weizenmehl (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet). Ebenso wie bei Roggen ist auch bei Weizen festzustellen, daß die vorhandenen Bestände in jedem Falle für den Ernährungsbedarf in vollem Umfange ausreichen. Darüber hinaus wird noch eine beachtliche Reserve und ein gewisser Teil für die Verfütterung verfügbar. sein. Die landwirtschaftlichen Vorräte sind im Fanaar bei Winterweizen um rund 375 000 t und bei Sommerweizen um etwa 55000 t zurückgegangen. Die Schwierigkeiten im Weizenabsaß, die seit Beginn des Kalenderjahres im Zusammen- hang mit den Bestimmungen über die an die Reichsstelle für Getreide abzuführenden Ausgleihsbeträge eingetreten sind, haben sih in einer gegenüber dem Vormonat verringerten Abnahme der landwirtschaftlihen Weizenbestände ausgewirkt. Diese Verringe- rung erstreckt sich allerdings nur auf Winterweizen, während bei Sommerweizen unter dem Einfluß der beshränkten Einfuhr von Auslandstveizen eine Steigerung evfolgt ist. Die Weizen- und Weizenmehlvorräte . (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet) in Mühlen und Lagerhäusern snd im Januar 1935 unr rund 144 000 t angestiegen, die vollständig auf inländishe Herkünfte entfällen. Auch in dieser verhältnismäßig starken Zunahme der zweithändigen Weizenmengen kommen die im Fanuar vorhanden gewesenen beschränkten Unterbringungs8möglichkeiten bei den Mühlen zum Ausdruck. Die Weizenverarbeitung der Mühlen über 3 t Tagesleistung wird vom EStatistishen Reichsamt für Januar 1935 mit rund 302 000 t beziffert. Unter Berüsichtiqung der Verarbeitung der Mühlen unter 3 t Tagesleistung mit 10 % der Gesamtvevrarbeitung ergibt sih eine solche von rund 335 000 t. Die Weizenbestände der Landwirtschaft haben sich seit der Ernte um rund 3,1 Millionen t verringert; für das Vorjahr lautet die gleiche Ziffer auf annähernd 3,5 Millionen t. Die in Mühlen und Lagerhäusern befindlihen Weizen- und Weizenmehlbestände (Weizenmehl auf Weizen umgerechnet) sind seit Anfang August 1934 um rund 730 000 t und im Fahre 1933 um rund 950 000 t gestiegen.

Bei Gerste waren Ende Januar 1935 noch etwa 1,05 Mil- lionen t in den Händen der Landwirtschaft, für das Vorjahr ergibt sih eine Bestandsziffer von 1,86 Millionen t. Bei einer Minderernte von 260 000 t errehnet sich also ein Minderbestand von rund 310 000 t. Die im Vergleih zum . Vorjahre gesteiaerte Gersteverwertung der Landwirtschaft findet ihre Begründung in der Futtermittelversorgungslage. Bei der Beurteilung der zu- fünftigen Futtergetreideversorgung der landwirtschaftlihen Be- triebe ift zu berüdsihtigen, N nicht nur Weizen und Roggen zur Verfütterung bereitstehen, sondern daß die Kartoffelvorräte, die am 31. Januar 1935 größer waren als im Vorjahre, eine beahtliche Futterreserve darstellen.

Die Hasferbestände der Landwirtschaft beliefen sich am 31. 7Fa- nuar 1935 auf vund 2,97 Millionen t, während im Vorjahre 4,11 Millionen t ermittelt worden sind. Die Bewertung dieser Ziffern muß davon ausgehen, daß die diesjährige Haferernte um rund 1,5 Millionen t unter der des Vorjahres liegt. Unter Be- rücksihtigung dieser Tatsache ist festzustellen, daß die Haferver- wertung vorsichtig durhgeführt wird. Die vorsichtige Haferver- wertung der Landwirtschaft ist naturgemäß auch auf dem Hafer- markt in Erscheinung getreten, konnte aber durch die Bereit- stellung von Auslandshafer und anderen Futtermitteln in ihrer Auswirkung weitgehend ausgeglihen werden.

O E E S E D N O: R S O I E S E D P E I I R S S L S E Ar A G R S R I C E S R R E I I E F S E E D R E’ P I

Umsaßsteuer im landwirischafilihen Handel und in der. Landwirtschaft.

Im Rahmen des Großmarktes für den Nährstand in München hielt Dr. Burlein von der Hauptvereinigung der Deutschen Getreidewirtshaft einen aufklärenden Vortrag über Umsaßsteuerfragen, um dadurh verschiedene Mißverständnisse

. und Zweifelsfragen zu klären, die zeitweise im Handel mit land-

wirtshaftlihen Produkten und in der Landwirtschast selbst auf- getreten ate In der Frage der E erung des reinen Handels hätten sich Handel und Genossenschasten zunächst folgende Fragen zu stellen: Liegt ein steuersreiex Umsaß oder ein mit 05 % Umsaßsteuer begünstigter Umsaß vor? Steuerfrei ist der Großhandelsumsaß dann, wenn bei den gegebenen Großhandels- vorausseßzungen Getreide, Kunstdünger, Kartoffeln, Mehl, Schrot und Kleîte aus Getreide aller Art und Kohlen umgefeßt werden. Der Umsay in allen anderen Gegenständen ist, wenn ex im reinen Großhandel geschieht, mit 0,5 % zu versteuern.

Jun diejem Zusammenhang erläuterte Dr. Burlein sodann die Vorausseßungen, die gegeben sein müssen, wenn ein Großhandelsumsay vorliegen soll. Hierzu muß

1. der Gegenstand erworben sein (also z. B. darf nicht selbst

angebaut ang

2. der Gegenstand muß im Großhandel umgeseßt worden sein,

wobei Betriebsmittellieferungen für den Bauern .auh in kleinsten Mengen als Großhandel anzusehen sind,

3. der Ble darf nicht be- oder verarbeitet sein,

4, die Buchsührungsvorschriften müssen genauestens be-

achtet sein.

Diese vier Vorausseßungen müssen stets gegeben sein, wenn Handel und Genossenschaften entweder Umsahsteuerfreiheit für die oben As Be Moassegüter erlangen, oder wenn sie den be- günstigten Umsaßsteuersaß von 0,5 % beanspruchen wollen. Liegen diese Vorausfeßungen nicht vor, sei es, daß niht im Großhandel geliefert wurde, sei es, daß eine Be- oder Verarbeitung vorliegt, }: B. Vermahlen von Getreide zu Mehl odex Schrot, dann ommen die beideu allgemeinen Steuerumsäße in Betracht, und gar 1 % bei Getreide aller Art, Mehl, Schrot und Kleie aus ane aller Art und der 2 %ige Sah für alle übrigen Gegen-

ände. __ Der Bauer selbst hat für die eigen gewonnenen Erzeugnisse, die er weiter: verkauft, 1% Umsaysteuèr zu entrichten,

Der VDE auf der Leipziger Messe.

Bei der diesjährigen Leipziger Frühjahrsmesse wird der Messeaus\chuß des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e, B., der sih aus Vertretern der verschiedensten Fachrichlungen der Elektro- technik zusammenseßt, wie in den Vorjahren wieder in Tätigkeit trebhen. Seine Aufgabe ist es, die Ausstellungsstände der Her- Pee eéleftrotehnisher Erzeugnisse aufzusuhen und die ausge- itellten Waren zu besichtigen, um festzustellen, ob die Bestimmungen des VDE bei der Herstellung berüchsihtigt sind. Diese Tätigkeit des Messeausschusses- hat sih bisher außerordentlih bewährt, da

durch die Besprechung mit den Herstellern viele wihtige Fragen *

über die vorshriftsmäßige Ausführung elektrotehnisher Erzeug- nisse einwandfrei geklärt werden konnten. Die hierdurh- veran- laßten Aenderungen und Verbesserungen in bezug auf Sicherheit der eleltrotehnishen Gegenstände sind für die Elektroindustrie von großem Nußen gewovden. Andeveuscits ist den Mitgliedern des Messeaus\husses Gelegenheit gegeben, die neuesten elektrotech- nischen Ergeugnisse kennenzulernen. Hierdurch werden wertvolle Erkenntnisse für die Neugestaltung und Verbesserung der VDE- Bestimmungen gowonnen, damit diese dem neuesten Stande dev Technik angepaßt werden können. Zur weiteren Unterstüßung der Messebesucher hat der VDE im Hause der Elektrotechnik eine Auskunfts\telle eingerichtet. Diese Auskunftsstelle, die während der ganzen Dauer der Messe geöffnet ist, dient dazu, den Messe- besuchern“ Auskünfte über die VDE-Vorschriften und die VDE- Prüfstelle zu erteilen sowie Ausstellern und Einkäufern beratend zur Seite stehen.

Druckfehlerberichtigung.

Jn der Uebersiht „Braustoffverbrauh, Bierversteuerung usw.“ auf Seite 3 der Nr. 36 vom 12. Februar 1935 muß es tatt: „6125“ (Nürnberg, Favrbebier) richtig heißen: „5125“; tatt: yi2 073“ (Würzburg, Schankbier insgesamt) richtig: „12 073“; statt: „Fm 1. und 3. Rehnungsvierteljahr“ (Vorspalte, drittleßzte und leßte Linie) richtig: „Vom 1, bis 3, Nechnungs- vierteljahr“.

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Devisenbewirtschaftung.

Keine Devisen für die Einfuhren ohne Devisen» bescheinigung. Nach dem „Neuen Plan“ ist zur Bezahlung eines jeden Eina4

PGeIartE eine Devisenbescheinigung erforderlich. Die Tats-

ache, daß die e von Waren ohne Devisenbescheinigun nicht verboten ist, hat in leßter pes in digeuver MeE Es Lieferung von Waren ohne Devisenbescheinigung geführt, obgleih nah wiederholten amtlihen Erklärungen Devisen für die Be- zahlung dieser Waren nicht bereit gestellt werden können. Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, daß eine Abgabe von Devisen für die Bezahlung solher ohne Devisenbescheinigung eingeführten Waren nit in Frage kommt. :

Alte Berbindlichteiten aus dem Waren- und DienstleistungsSverkehr mit den Iiederlanden.

Alten Handelsverbindlichkeiten gegenüber den Niederlanden hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung durch Runderlaß 31/35 D.St. die Frist für Einzahlungen auf das Treuhänderkonto Niederlande bei der Deutschen Verrechnungskasse bis zum 9. März 1935 verlängert. Sie weist ferner darauf hin, daß alle Anträge auf Genehmigung der Bezahlung deutscher Verbindlich- keiten aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Nieder- landen, soweit es sih um Fälligkeiten vor dem 24, September 1934 handelt, bis zum 1. März 1935 bei den örtlich zuständigen Devisen- stellen gestellt sein müssen, und daß spätere Anträge nicht mehr berücksihtigt werden können.

Bestimmungen über den KRapitalvertehr mit Dänemark.

__ Der Leiter der Reichsstelle für Devijenbewirtshaftung erläßt mit R.E. Nr. 28/35 D.St. vom 15. Februar 1935 éine A nach der zwischen den zuständigen deutschen und dänischen Stellen neue Vereinbarungen Über den Kapitalverkehr zwischen beiden Ländern getroffen worden sind. Zur Durchführung diejer Verein- barungen erläßt der Leiter der Reichss\telle für Devisenbewirts- haftung unter Aufhebung des Runderlasses 18/35 Abschnitt 1 Ziff. 3 und der Allgemeinen Erlasse 1 7131/33 vom 28. Fe- bruar 1933 und Dev. T 54 446/33 vom 10, November 1933 Be- stimmungen über Rückzahlung von Krediten, über Zahlungen von Vermögenserträgnissen nah Dänemark und über Ueberweisung von Zahlungen in Härtefällen. j

DieNeuregelung der deutsch-franzöfischen Eisenlieferung nach der Saargliederung.

Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der deutschen Eisenindustrie und der westeuropäishen Ländergruppen über die aus der Saarrückgliederung zu ziehenden Folgerungen sind in ein entsheidendes Stadium getreten. Wie die Mitteilung über die Ende vergangener Woche in Paris abgehaltenen Bespre{un- gen erftennen läßt, hat man, um klare Verhältnisse im deutsch- französischen Eisenaustausch zu schaffen, zunächst das Kontingents- abkommen über die Einfuhr lothringishen Eisens nah Deutsch- land aufgehoben, wie auck umgekehrt augenblicklich keine Liefes rungen mehr vom Saargebiet nach Frankreich vorgenommen werden sollen. Die jeßt zu führenden Verhandlungen haben das Ziel, durch cine Aufrechnung der gegenseitigen Lieferungen zu einem für die Zukunft tragbaren Ausgleih zu kommen. Dabei will man als Berehnungsbasis die Entwiklung mehrerer Fahre heranziehen, da infolge der unterschiedlihen Eisenkonjunkturent- wicklung in Deutschland und Frankreick, namentlich im leßten «Fahre eine starke Verschiebung in den ursprünglih vorgesehenen Lieferungen eingetreten ist. Wie wir erfahren, dürfte sich auf Grund der gewählten Referenzperiode eine Verrechnungsspiße zugunsten Deutschlands ergeben.

_Das deutsch-lothringishe Kontingentsabkommen, das jet aufgehört hat zu bestehen, ist im Fahre 1926 bei der Gründung der früheren Fnternationalen Rohstahl-Gemeinschaft getroffen worden als Bestandteil von Kontingentsabmack ungen zwischen der deutschen Eisenindustrie einerseits und der französishen und bel gish-luxemburgishen Eisenindustrie andererseits. Das Abkoms- men sah eine Beteiligung der lothringishen Eisenindustrie am deutshen Fnlandsabsaß mit 3,9 % vor. Fnfolge der Zunahme des Eisenverbraucls in Deutschland ist auf Grund dieses Kon- tingentsabkommens eine erhebliche Zunahme der Einfuhr fran- zösisher Eisen- und Walzwerkserzeugnisse nach Deutschland zu verzîchnen' gewesen. 1932 wurden 140 000 t aus Frankreich ein- geführt, 1933 waren es bereits 171 000 t, und im Fahre 1934 F ih die Einfuhrmenge mit übêr 280000 t gegen 1932 mehr als verdoppelt. Andererseits besaßen die Saarwerke am franzö- sishen Markt ein Kontingent, das ursprünglih auf 500000 t bemessen worden wax. Jn diesem Kontingent war jedo der Verbrauch im Saargebiet selbst enthalten, dexr 1933 annähernd 100 000 t, 1934 etwa 120000 t betragen haben dürfte. Aber auch nach Berücksichtigung dieser im Saargebiet selbst ver» brauchten Eisenmengen konnten die Lieferungen von der Saar nah Frankreih in den leßten Fahren niht mehr in dem vor- gesehenen Rahmen erfolgen im Hinblick auf die geringe Auf- nahmefähigkeit des französishen Marktes. Es wurden deshalßÿ aus dem ESaargebiet nah Frankvreih im Fahre 1933 nur 370 000 t Walzwerkserzeugnisse ausgeführt, 1934 sogar weniger als 300000 t. Dagegen hatte die Saareisenindustrie nah dew Bestimmungen des Jreg-Vertrages schon vor der Rückgliedevung die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse am deutshen Markt abzuseßen. Dieser Saaveisenabsaß in Deutschland ist von 422 000 t im Fahre 1932 auf über 600 000 t im verflossenen Fahre angestiegen.

Srdöl in Deutschland.

Jm Rahmen der Volkstümlihen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Berlin, machte der bekannte Sach- bearbeiter für Ecdölfragen Dr. Ben h bemerkenswerte Aus- führungen über die planmäßige Erforschung des deutschen Unter- grundes. Danach werden in Deutschland vier Erdölprovinzen unterschieden, nämlih: Die oberbayrish-s{chwäbishe Hochebene mit Oelspuren am Tegernsee und Gasvorkommen bei Passau, der Rheintalgraben zwischen Basel und Frankfurt mit Oelvorkommen von Forst bei Bruchsal, wo die Reichsbohrung 53 ein dur seine Qualität besonders ausgezeichnetes Rohöl feststellte, die Thüringer Mulde zwischen Harz und Thüringer Wald mit dem Vorkommen von Volkenrodaz; die bisherigen Bohrversuche von der Oberfläche haben zwar zum Teil große Gasmengen und wichtige Finger- zeige für die weitere Aufschließung ergeben, ohne daß jedoch heute hon der endgültige wirtschaftliche Erfolg eingetreten wäre, das norddeutsche Flachland mit den Oellagervorkommen am Rande der Salzstöke, zu denen neuerdings durch die Reichsbohrung 45 ein neuer Lagerstättentyp hinzugekommen ist, indem diese Bohrung erstmals nördlih vom Harz Erdöl und Gas nachgewiesen hat.

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