1898 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Mar 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandels - Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen-Plätzen für die Woche vom 21, bis 26, März 1898 nebft entsprehenden Angaben für die Vorwoche. 1006 kg in Mark. Wreise für prompte [Loko-] Waare, soweit nit etwas Anderes bemerkt.) “ia enr

Woche 21/26. gt el rz 1898 | woche 163,22| 161,52 999 53| 227,83 122,41| 122,41 180,22| 180,22

150,13| 148,77 991,96| 220,60 118/84| 118,16 136,02| 136,02

100,41| 100,46 153,43| 151,80 105,54| 105,60

100,92| 101,86 152,60| 154,66

102,90| 103,18 155,89| 155,32

145,23| 143,89 934,17| 234,13 1

(150,56 166,59 177/86] 178,30 171,15| 172,89

115,22 114,53 116,83| 115,74 153,34| 158,79

Wien.

Moggen, Pester Boden

Diet The e

Haier, ungarischer, prima . e, slovakishe

peft.

uda gen, Mittelqualität . . D - G

S e, Maljz- 2 R E St. Petersburg.

Roggen . .. Weizen, Saxonka Hafer

O t E a aan o Niga.

A @ - e.

Daria egaen h lieferbare Waare des laufenden Monats Antwerpen.

D E Weizen | Red Winter Nr. 2 Da. m Amsterdam. Le 4 eiae Roggen \ Es DerrMuieget Weizen, poln. Odessa: . London. a. Produktenbörse (Mark Lane). Weizen } "0 roi N b. Gazette averages.

englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool.

| j | Gbirka

168,63 163,78

| . « | 166,09

169,84 165,36

166,96 129,04 158,02

163,67 177,81 179,67 187,44 172,38 165,47| 166,50 131,62| 131,69 125,85| 125,42 147,32| 146,76 102,68 101,90

159,06 161,97

Meizen fer

erfte

127,7 160,77

161,24 175,82 177,47 185,22 169,48

Californier Chicago Spring Manitoba Spring Pa, Tae weiß, ordinär j engl. weißer S Hafer 1 ênaL, delber. Californ. Brau- Gerste { Canadische Schwarze Meer- ; Chicago. Meizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats New-York. Meizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats

1) Neue Waare. ; ; L e 2) Laufender Monat, nur an einem Tage notiert; Mai-Lieferung

im Wochen-Durchschnitt 162,39 H

Bemerkungen. 1 Tschetwert Weizen is = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,98 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ift für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ges treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl. ; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnitts. Wechselkurse an der

Weizen

101,85 2 | 159,39 158,61

Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest

die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London,

für Chicago und New-York die Kurse auf New-York, für Sl. etersburg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, ntwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläße.

Personal-Veränderungen,

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepec-Fähnriche 2x. Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen. Im aktiven Heere, Berlin, 22. März, Droste, Hauptm. und Komp. Chef vem Gren. Regt. König Friedri 11. (3. Oftpreuß.) Nr. 4, in das Ff Negt. Herzog Friedrih Wilhelm von Braunschweig (Oftfries.) Nr. 78

verseßt. : M iris, 24. März. Foerster, Sec. Lt. vom Posen. Feld- Art. Regt. Nr. 20, vom 1. April d. J. ab bis auf weiteres zur Dienstleistung bei der trigonometrishen Abtheil. der Landesaufnahme Fommandiert. v. Kardorff, Sec. Lt. vom Hus. Regt. König Wilhelm 1. (1. Rheini) Nr. 7, in das 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9 verseßt. | : Abschiedsbewilligungen. Imiaktiven Heere. Berlin, 94. März. Buddeberg, Sec. Lt, vom Pion. Bat. Nr, 16, scheidet mit dem 6. April d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. April d. J. als Sec. Lt. mit seinem Patent in der Schußtruppe für Kamerun angestellt. Graf v. u. zu Egloffstein, Sec. Lt. vom Ulan. Negt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, der Abschièd bewilliat. v. Burkersroda, Hauptm. a. D., zulegt Komp. Chef im Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magde- burg.) Nr. 26, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Üniform des Königin Augusta Garde-Gren. Regts. Nr, 4, mit

seiner Pension zur Disp. gestellt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 10. März. v. Kiliani, Sec. Lt. vom 4. Chev. Negt. König, zum 2. Chev. Regt. Taxis verseht. i

12. März. Frhr. v. Feiliß\ch, Pr. Lt. des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, kommandiert zur Equitationsanstalt, mit der Wirksamkeit vom 2. April l. J., unter Stellung à la suits seines Truppentheils, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Bayern ernannt.

18. März. Claus, Gen. Major und Kommandeur den 5. Inf. Brig., unter Beförderung zum Gen. Lt.,, zum Kommandeur der D. Div., Edler v. Stockhammern, Oberst und Kommandeur des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Stellung à la

Kommandeur des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, Ritter v. Gerneth, Oberst-Lt. und Chef des Goneralftabs 11. Armee-Korps, im Kriegs-Ministerium, v. Zwehl, Oberst-Lt. (mit dem Nange eines Abtheil. Chefs) von der Zentralstelle des Generalstabs, im Generalstab, zu Abtheil. Chefs, Frhr. v. Barth zuHarmating, Oberst-Lt. und Abtheil. Chef im Generalstab, zum Chef des General- stabs 11. Armee-Korps, Frhr. v. Freyberg, Pr. Lt. à la suite des Inf. Leib-Regts. und Adjutant bei der 2. Inf. Brig., unter Be- förderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef in diesem Negt., Frhr. v. Godin, Pr. Lt. des Inf. Leib-Negts., unter Ent- hebung vom Kommando zur Kriegs-Akademie und unter Stellung à la suite setnes Truppentheils, zum Adjutanten des Kriegs-Ministers, Weiß, Pr. Lt. des 1. Inf. Regts. König, unter Stellung à la suite seines Truppentheils, zum Adjutanten bei der 2. Inf. Brig, ernannt. Frommel, Major à la suits des 1. Schideren Reiter- Regts. Prinz Karl von Bayern, unter Enthebung von der Funktion als Adjutant des Kriegs-Ministers, zum Kriegs-Ministerium, Schoch, Hauptm. und Komp. Chef vom Inf. Leib Negt., in den Generalstab (Centralstelle), verseßt. Ritter v. Lobenhoffer, Gen. Majoc und Chef des Generalstabes der Armee, zugleich mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der Militär-Bildungéanstalten beauftragt, zum Gen. Lt. mit dem Prädikate Excellenz, Petri, Port. Fähnr. im 9. Inf. Regt. Kronprinz, Kemmeri, Port. Fähnr. im 4, Chev. Negt. König, zu Sec. Lts., befördert. Fm Beurlaubtenstande. 18. März. Drescher, Pr. Lt. im Nes. Verhältniß vom 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum 1. Js Regt. König, Hort (Ludwigshafen a. Rh.), Sec. Lt. von der Landw. Inf. 1, Aufgebots, zu den Res. Offizieren des 13, Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oefterreih, verseßt. j Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 17. März. Frhr. v. Freyberg-Eisenberg, Pr. Lt. des 4. Feld-Art. Negts, Köntg kommandiert zur Equitationsanstalt, mit der geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. 18. März. v. Malai\é, Gen. Lt. und Kommandeur der 9. Div., Ritter v. Müller, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs-Ministerium, in Genehmigvng ihrer Abschietsgesuche mit der geseßlichen Pension zur Disþ. gestellt. i Ï Fm Beurlaubtenstande. 11. März. Prinz von Schön- burg - Waldenburg, Sec. Lt. von der Res. des 1. Schweren Reiter-Regts. Prinz Karl von Bayern, der Abschied bewilligt. 18. März. Trendel, Sec. Lt. von der Nes. des 2. Feld- Art. Regts. Horn, Vara (1 München), Hauptm. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der bis- berigen Uniform, Riebl (1 München), Hauptm.,, Schmidt (Hof), Pr. Lt.,, beide von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Er- laubniß zum Tragen der Landw. Uniform, sämmtlichen mit den für Berabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Branz (Kempten), Berg- hofer, Friedrih (Augsburg), Neuser (Hof), Hessert (Zwei- brüden), Pr. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Piderit (Bamberg), Sec. Lt. von der Landw. Inf. 2. Ausgebots, Puchner (Passau), Sec. Lt. von den Landw. Pionieren 2. Aufgebots, Elß- mann (Bamberg), Sec. Lt. vom Landw. Train 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt. : Fm Sanitäts-Korps. 18. März. Dr. Ebendorf (Bam- berg), Assist. Arzt 1. Kl. der Res, Dr. Clarus (Hof), Stabsarzt, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Berabschiedete vorgeshriebenen Abzeichen, Dr. Drewiß (Hof), Assist. Arzt 1. Kl., beide von der Landw. 1. Aufgebots, der Abschied

bewilligt. « Beamte der Militär-Verwaltuna.

10, März. Fangauer, Garn. Verwalt. Ober-Jusp. der Garn. Verwalt. Germersheim, mit Pension in den erbetenen Ruhestand ge- treten,

11. März. Prenner, an der Unteroff. Schule provisorisch verwendeter Lebrer, mit der Wirksamkeit vom 1. April d. I. an ge- nannter Anstalt definitiv angestellt.

18. März. Strauß, Intend. Assessor und VIntend. der 5. Div., zum Intend. Rath befördert.

X11. (Königlich Sächsisches) Armee-Korps.

Dffiziere, Portepee - Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 94. März. Basse, Oberst und Kommandeur des 6. Inf. Negts. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, mit feiner bisherigen Uniform zu den Offiziercn von der Armee verseßt. v. Criegern, Oberst von der Armee, zum Kommandeur des 6. Inf. Regts. Ir. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg ernannt. Frhr. v. Wagner, Oberst-Lt. vom Generalstabe des General-Kommandos, mit Führung des 4. Inf. Regts. Nr. 103, unter Stellung à la suits desfelben, beauftragt. Ochernal, Major und Bats. Kommandeur vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Disp. gestellt und {zum Stabsoffizier beim Landw. Bezirk Leipzig, Ehrenberg, Major vom Train-Bat. Nr. 12, zum Kommandeur dieses Bats., ernanrt. Frhr. v. Hammerstein, Major vom 10 Inf. Regt. Nr. 134, diesem Negt. aggregiert. Gadegast, Major vom 2. Ulan. Nest. Ne. 18, kommandiert als Adjutant beim General-Kommando, v. Zobel, Major à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 12, Vorstand des Art. Depots und Art. Offizier vom Plaß in Dresden, Patente ihrer Charge verlichen. Bacmeister, Hauptmann und Kompagnie-Chef vom 8. íIn- fanteriz-Regiment Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Be- förderung zum Major, als Bataillons - Kommandeur in das 9, Inf. Regt. Nx. 133 verseßt, v. der Wense, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Jäger-Bat. Nr. 13, unter Beibehalt der Komp., zum überzähl. Major befördert Niebergall, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter Be- förderung zum Major, als Bats. Kommandeur in das 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Bartcky, Hauptm. à la suito des 5. Inf. Negts. Prinz Friedrich August Nr, 104 und Kowp. Fübrer bei der Unteroff. Schule, unter dem 31. März d. J. als Komp. Chef in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, v. Linsingen, Hauptmann und Komp. Chef vom 7. Infanterie - Regiment Prinz Georg Nr. 106, in gleiher Eigenschaft in das 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König v-n Preußen, verseßt. Grimm, Hauptin. à la suite des 5. Inf. Negts. Prinz Friedrich August Nr. 104, unter dem 1. April d. J. als Komp. Chef bei dem 9, Inf. Regt. Nr. 133 wiedereinrangiert. v. Waßdorf, Hauptm. vom Generalstab des General-Kommandos, vom 1. April d. J. ab zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, Frau ß, Hauptm. und Kowp. Chef vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Stellung à la suits dieses Negts, vom 1. April d. J. ab als Komp. Führer zur Unteroff. Squle, kommandiert. Fran cke, - Hauptm. vom Generalstab, unter dem 31. März d I. von dem Kommando zum Königl. preuß. Großen Generalstab enthoben und dem Generalstab des General- Komman“ os zugetheilt. Sch uster, Hauptm. à la suits des 6. Inf. Negts. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg und Komp. Führer bei der Unteroff. Vorschule, unter dem 31. März d. J. als Komp. Chef in das 8. Inf. Regk. Prinz Johann Georg Nr. 107 verseßt, Die Pr. Lts.: Goetze vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Hauptm. und Komp. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Richter vom 3. Jäger-Bat. Nr. 15, bis auf weiteres in seinem Kommando beim Generalstab belassen. Wa- wiß vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 Köhig Wilhelm 11. von Württem- berg, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, als Komp. Chef in das 7. Infanterie - Regiment Prinz Georg Nr. 106 verseßt. Freiherr von Oldershausen (Viartin) vom 1. Jäger-Bataillon Nr. 12, zur Vertretung des beurlaubten Ad- jutanten der 1. Inf. Brig. Nr. 45, Frhr. ô Byrn vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Stellung à la suite dieses Regts., vom 1. April d. J. ab als Komp. Führer zur Unteroff. Vorschule, Euliy vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, O ppe vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm Il. von Württemberg, vom 1. April d. J. ah auf ein Jahr zum

Vorstand der

suite dieses Regts, zum Kommandeur der 5. Inf. Brig., Ritter v. Henigst, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs-Ministerium, zum

Königl. preuß. Großen Generalstab, kommandiert. Firn-

#

baber, à la suite bes 4. Inf. Regts. Nr. 103, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zur Arbeiter-Abtheil. enthoben und bei dem 11. Infanterie - Regiment Nr. 139 einrangtert. Fürstenau vom 13. Infanterie - Regiment Nr. 178, von 1. April d. J. ab zur Unteroffizier - Schule kommandiert. v. Süßmilh-Hörnig vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, Pank vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter dem 31. März d. I. von dem Kommando zur Korps- Intend. enthoben. Arnold vom 10. Inf. Negt. Nr. 134, unter Stellung à la suite diefes Regts.,° vom 1. April d. J. ab zur Arbeiter-Abtheil.,, Meyer von demselben Regt, vom 1. April d. J. ab auf zwei Jahre zur Korps-Jntend., kommanbiert. v. Dambrowsfki, à la suite des 1. (Leib-) Gren. Regts. Nr. 100, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zum Kadetten - Korps enthohen und bei diesem Regt. ein- rangiert. Kühnelt vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrid August Nr. 104, unter Verseßzuna in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, v. Criegern vom 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Lange vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, vom 1. April d. J. ab zur Unteroff. Schule, Harling- bausen vom 14 Sf R Ne 119 vom 1 APtil d. F, ab zur Unteroff. Vorschule, kommandiert. Die Sec. Lts.: Schumann vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter Ver- seßung in das 9. Inf. Negt. Nr. 133, Huhle, Wolf vom 6. Inf. eat. Nr. 105 König Wilhelm 11. von Württemberg, Ersteren unter BVerseßung in das 7. Inf. Reg. Prinz Georg Nr. 106, Frhr. v. Wel ck vom 9. ÎFnf. Regt. Nr. 133, unter Stellung à la suits dieses Regts. und Belassung in dem Kammando beim Kadetten-Korps, Roß- teuscher vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, unter Stellung à la suite dieses Regts. und Kommandierung als Erzieher zum Kadetten - Korys vom 1. April d. J. ab, v. Mandelsloh vom 29, Gren. Negt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Belassung in dem Kommando zur Unteroff. Vorschule, v. der Decken vom 4. Inf. Negt. Nr. 103, v. Bose vom 3. Jäger-Bat. Nr. 15, Müller vom 14. Inf. Regt. Nr. 179, v. Ploeß vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, v. N ofstiy u. Fänckend orf vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, zu Pr. Lts. befördert. Walbaum vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Fischer vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, in dem Kommando von der Unteroff. Vorschule zur Unteroff. Schule übergetreten. Franz vom 14. Inf. Regt. Nr. 179, Garten vom 1. (Leib-) Gren. Regt. Nr. 100, unter dem 31. März d I, von dem Kommando zur Unteroff. Schule enthoben. Martini (Carl). vom |Schüßen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, vom 1. April d. J. ab auf zwei Jahre zur Korps-Intend., Hirschberg vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, vom 1. April d. F. ab zur Dienstleistung zum Fetungsgefängniß, Siegel vom 3. Inf. Negt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, vom 1. April d. J. ab zur Unteroff. Vorschule, Hager vom 11. Inf. Regt. Nr. 139, vom 1. April d. J. ab auf cin Jahr zur Dienstleistung zum tcpographishen Bureau des Generalstabs, kommandiert. v. Mandelsloh vom 2, Jäger-Bat. Nr. 13, in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilßelm II. von Württemberg, Thränhardt vom 3. Jäger-Bat. Nr. 15, in das 3, Inf. Negt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, ver- seßt. Bachmann, Port. Fähnr. vom 3. Jäger-Bat. Nr. 15, zum Sec. Lt. befördert. Franz, Unteroff. vom 3. Inf Negt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Port. Fähnr., v. Man - goldt-Neiboldt, Rittm. à la suite des Garde-Reiter-NRegts. und Adjutant der 1. Div. Nr. 23, zum. persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des. Prinzen Iohann Georg, Herzogs zu Sachsen, ernannt. Krug v. Nidda, Rittm. und Céfadr. Chef vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König - von Ungarn, unter Zurückversezung in ven Generalstab und Ueberweisung zum Generalstab des General-Kom- mandos, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert. Roßbach, Ritim. von demselben Regt, indem Kommando als Adjutant von der 1. Kav. Brig. Ne. 23 zur - 1. Div. Nr. 23 übergetreten. Die Pr. Lis. : v. Herder vom 1. Königs-Hus. Regt. Nr. 18, unter Be- sörderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, als Eckadr. Chef in das 1. Ulan. Negt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, verseßt. Edler v. der Planiy vom Karab. Negt., vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zum Königl. preuß. Großen Generalitab, v. Nostiß-Wallwiß, perfönliher Adjutant Seiner Königl'hen Hoheit des Prinzen Johann Georg, Herzogs zu Sachsen, unter Versetzung in das Garde-Reiter-Regt., als Adjutant zur 1. Kav. Brix. Nr. 23, kommandiert. v. Stammer vom 1. Königs- Hus. Negt. Nr. 18, unter dem 31. März d. J. von dem Kommando als Assist. zur Militär-NReitanstalt enthoben. v. AÄnderten vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, vom 1. April d. J. ab als Assist. zur Militär Neit- aristalt kommandiert. v. Arnim vom Karab. Negt., unter Stellung à la suite dieses Regts., vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr beurlaubt. Die Sec. Lts.: v, Zeshau vom Garde-Neiter-Neat.,, Lemcke vom 1. Feld-Art. Regt. Nr. 12, Brückner vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, zu Pr. Us. befördert, Hoffmann vom 2. Feld-Art. Regt. Nr. 28, unter dem 31. März d. I. von dein Kommando zum Festungsaefängniß enthoben. Gottschalch, vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, ein Patent seiner Charge verliehen. Fiedler, Hauvtmann vom Train-Bat. Nr. 12, unter Beförderung zum Major, vorläufiz ohne Patent, von der Stellung als Komp Chef enthoben. Großmann, Pr. Lt. von demselben Bot., zum Hauptmann und Komp: Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Siegel, Pr. Lt. vom Train-Depot, in das Train-Bat. Nr. 12 verseßt. Heger, Sec. Lt. vom Train-Bat. Nr 12, unter Stellung à la suits die]cs Bats., zur Dienstleistung zum Train-Dep. kommandiert. Rich ter, Unteroff. von demselben Bat., zum Port. Fähur. ernannt. Bauer, Major z. D., zuleßt Bats. Kommandeur vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, als Bezirks-Offizier beim Lando. Bezirk Dresden-Neust. wiederangestellt.

Fm Beurlaubtenstande. 24 März. Tittmanyn, Sec. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzio, zum Pr, Lt. befördert. s

Abschiedsbewilligungen. Jmaktiven Heere. 15. Märsz- v. Winkler, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Rezuent Luitpold von Bayern, kommandiert. alt Intend. Assessor bei der Ko1ps Inteno., behufs Uebertritts zur Kaiserlichen Schußtruppe für Süd- west-Afrika mit dem 20. März d. I. aus dem Heere ausgeschieden,

94. März. Overbeck, charakteris. Major z. D., unter Fort- gewährung der geseßlihen Pension und mit der Erlaubniß ¿zum Tragen der Uniform des 7. Inf. Negts. Prinz Georg Nr. 106 mit den vor- geschriebenen Abzeichen, von der Stellung als Dritter Stabsoffizier beim Landw. Bezirk Leipzig, Ziller, Villnow, charakteris. Majore ¿. D., untec Fortgewährung der geseßlichen Pension und mit der Gr- laubniß zum Tragen der Uniform des 4. Inf. Regts. Nr. 103 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, von der Stellung als Bezirks- o'fiziere des Landw. Bezirks Dresden - Neust,, enthoben. v. Gö, Oberst und Kommandeur des 4. Inf. Regts. Nr. 103, Rosenmüller, Oberst à la suits des Train- Bats. Nr. 12 und mit Führung desselben beauftragt, diesen beiden mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, v. Rüdiger, Major und Bats. Kommandeur vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Ver- leibung des Charakters als Oberst-Lt. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107 mit den vorgeshriebenen Abzeichen, v. Bertrab, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Lorenz, Hauptm. und Komp. Chef vom 3. Inf. Negt. Nr. 102 Prinz - Regent Luitpold von Bayern, = diesen beiden mit der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuhe mit Pension zur Disp. gestellt. v. Harling, Pr. Lt. vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, v. Shlieben, Pr. Lt. vom 3. Jäger-Bat. Nr. 15, mit Penfion und der Grlaubniß zum Tragen der Armee-Uniform der Abschied be-

Pr. Lt.

willigt, Agricola, Pr. Lt. vom 3. Feld-Art. Regt. Nr. 32, mib

O zu den Offizieren der Landw. Feld-Art. 1. Aufgebots über- 24. März. Ohrtmann, Sec

Im Béurlaubtenstande.

Lk. von der Res. des 3. Jäger-Bats. Nr. 15, Dr. Knoll, Sec. Lt. von Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden-Alts\t., Bert\ch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks i ch, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des andw. Bezirks Baußen, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, Peter, Hauptm. von der Fuß-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Borna, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Nes. Offiziere des Fuß-Art. Régts. Nr. 12 mit den vorgeschriebenen Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des

von der Inf. 1. lauen, Dr. Süßmil

Abzeichen, örner, Landro. Bezirks Glauchau, der Abschied beroilligt. Dur Anh: R C 1 er én uß. 4. März. Zachma Zahlmstr. vom 4. Inf. Negt. Nr. 103, F isber 2E ra 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, der Charakter als Rehnungs- Ra N f s )urch Verfügung des Kriegs-Ministeriums3. 14. März. Schubert, Kasernen-Jnsp. auf Festung Königstein, als Komtrolfübrér nah Zittau, Ziebig, Kasernen-Insp. in Zittau, als Amtsvorstand n nah Festung Königstein, unter dem 1. April d. J. L . 15. März. Dr. Sen ninger, Unter-Apothekec der Res. de E E D zum A Lee efördert. R tvE, er-Abotbheter der Landw. 2, Aufgebots des Landwo. Bezi Dresden- Altst., der Abschied bewilligt. : y E 22. März. Die Zahlmeister: Burkhardt vom 3. Bat. 5. Inf. Regts. Prinz Friedr. August Nr. 104, zum 1. Bat. 7. See R Prinz Georg Nr. 106, Striegler vom 3. zum 1. Bat. 4. Inf. Negts. Nr. 103, Uhlemann vom 2. Bat. 3. Inf. Negts. Nr. 109 Prinz-Regent Luitpold von Bayern zum 3. Bat. 9. Inf. Negts. Nr. 133, Heidrich von der Unteroff. Schule zum 92. Bat. 3. Înf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Henneberg vom 3. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133 zur Untercff. Schule, Funke, überzählig beim 7. Inf. Negt. Prinz Georg Nr. 106, unter Ent- bebung von seinem Kommando bei der Intend., zum 3. Bat. 4. Inf. Negts. Nr. 103, Lafse, überzählig beim 5 Inf. Regt. Prinz Friedri deri Nr. 104, zum 3. Bat. dieses Negts., —- unterm 1. April 1898 eßt.

Deutscher Reichstag. 72. Sißung vom 29. März 1898, 12 Uhr.

Ueber den Anfang der Sîißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. - i

___ Die dritte Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1898 wird bei der Spezialdiskussion fortgeseßt.

_Die Abgg. Gröber unv Gen. (Zentr.) beantragen beim „Etat des Reichstages“, die Geschäftsordnungs- Kommission mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, ob und bezahendenfalls in welcher Weise die Unterschriften der bei dem Reichstage eingelaufenen Petitionen gegen die Be- kanntgabe an Personen, welche dem Reichstage nicht angehören sichergestellt werden sollen. A i : ; Dr. Liebe É (Zentt ) roeist auf die Vorcänge bei der Berathung der VIGE 8-Œisenbahnverwaltung hin. Petitionen voa Etsenbahn- beamten feien in dur:)aus loyaler Weije einschließlih der Unter- schriften zur K nnutaiß der Behörden gekommen. Die Beamten seten wegen des Inhalts der Petitionen bestraft worden. Ein solches Verfahren müsse im Interesse deé Petitionsrehts der Beamten ver- hindert werden. Allerdings stehe das Interesse der Oeffentlichkeit bei Verhandlungen des Reichstages dem Intcresse dec Beamten entgegen “D ie Geschäftsordnungs-Kommission werde deshalb u prüf n hab N, Ü ie weit die beiderfeitigen Interessen zu berücksihtigen R E _ Abg. Graf von Noon (d. kons.): Wir nehmen einen anderen Standpunkt als der Vorredner ein; wir achten die Autorität der Ne- gierung höher und wollen sie mehr {hüten als die Beamten, denen angeblich ein Unrecht gesehen sein foll. Wenn die Unterschriften der Petitionen der Regierung nicht bekannt gegeben werden sollen fo werden die verbündeteu Regierungen hoffentlich erklären, daß sie fh mit anonymen Petitionen nicht befassen könnten. Ladurch würde ein Gegen}aß zwischen Regierung und Neichétag geschaffen werden, der nicht er)pri ßlih sein kann. Ich bitte Sie, decn Antrag nit an- zunehmen. : E

Staatssekretär des Jnnuern, von Posadowsky-Wehner:

M510 Corr ! Leine VDerr2n!

Staats - Minifter Dr.

(Graf

Che ich auf die meritorisGße Bedeutung dieses Antrages eingehe, will ih zunä@s bemeiken, daß ich von Beshwerde- führern, von Personen, die glauben, in

geschädigt zu sein, eine sehr starke fa n, und eine Einzabe shon sehr aus den Grenzen dessen heraus- fallen müßte, was ein nahgeordneter Beamter seiner Dienstbehörde schuldig ift, ehe ih aus einer | würde, den Beamten zu bestrafen. Ih würde mebr ver- suhen, ihn zu einem manterlidzen Menschen seiner vorgeseßten Be- hörde gegenüter zu erziehen. (Sebr rihtig! rechts.) Meine Herren ih muß aber doch sagen, man sollie das Prinzip aufrecht erhalten,

rem

Dos von Ausdrücken vertragen

al von A ita ¡ c Ey daß, wer sich beshwert, auch den Muth baben muy}, Jetnen Namen | ! bünveten Kegierungen den denkbar \chlechtesten Dienst geleistet. So |!

unter die Beschwerde zu seßen. (Sehr rihtig! rets.) Und namext- lih sollte man daran denken, taß im Intercsse der Staatsordnung an der wir doch alle betheiligt sind, es von äußerster Wichtigkeit ist, daß ein Beamter seiner vorgeseßten Dienstbehörde gegenüber nicht vergißt, in den Formen zu verkehren, die für die Ordnung des äußeren Dienstes unbedingt geboten sind. (Sehr rihtig! rets.) Beschwerdefühßrende Beamte bilden keine Körperschaft, die unter GREN bestimmten Firma auftreten Tönnen, fondern folche Beamte können sich nur individuell gegenüber der vorgeseßten Dienstbehörde beschweren. Es würde mir deshalb nicht unbedenklich ersheinen, wenn man in der Geschäftsordnungs-Kommission zu dem Resultat fommen follte, daß man die beshroerenden Beamten als eine Korporation betrachtet, und nun die Beschwerden dieser anonymen Korporationen gegenüber den verbündeten Regierungen vertritt. Sie werden einem solhen Verfahren das Odium einer gewissen Heimlich- keit, eines heimlihen Verfahrens niht nehmen können (sehr richtig! rechts), und ich kann heute nur erklären ih weiß nicht, was die Geschäftsordnungs-Kommission des hohen Hauses beschließen wird

daß wir gegenüber einem solchen Verfahren uns vollkommene Freiheit der Aa vorbehalten müßten.

l g. Dr. Hammacher (nl.): E digli

die (ReiGdangbdelen lt bies vie B O Ee Det ret zu schüßen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß von einzelnen Verwaltungen die Ausübung des Petitionsrechts seitens der Beamte

schon an si fehr mißliebig empsunden wird, z. B. bei der preußisen Cisenbahnverwaltung. Um ein Mißfallen zu bekunden, haben die Behörden außer den Strafen auch noch viele andere Mittel zu ihre

Verfügung. Nicht die Persönlichkeit des Petenten ist die Hauptsache, sondern meist nur der Inhalt der Petition. Es gehört zu den Pin vgaliven des Reichstages, daß alle bei ihm eingehenden Scthrift- tüde fein Eigenthum sind, daß er allein darüber verfügen kann

Deshalb spreche ich mich für den Antrag aus. / Í

materiellen Rechte }

|

man sehe sich darum veranlaßt, das Petitionsrecht zu s{üten. Di

Ausführungen des Grafen Noon bedeuteten ie Ae EeiE terte

des Rechts des Neichstages. Wenn der Reichstag der Regierung eine

Lee Des M OunB r E so trage die Petition die e ages un i in

werde für den Antrag timmen. C O E

Staatssekretär des Jnnern, von Posadowsky-Wehner:

Ich vermag nicht einzusehen, wie Erhebungen, die angestellt werden darüber, ob den arbeitélustigen Personen bei Strikes ein ge- nügender Schuß gewährleistet is gegenüber den Strikenden, in irgend einem inneren Zusammenhang mit dem Petitionsrechßt von Beamten an den Reichstag gegenüber den verbündeten Regierungen ftehen. (Sehr richtig! rechts.)

Ich kann den Herren von der fozialdemokratischen Partei das Zeugniß nicht versagen, daß sie allerdings diese Kuh gründlich abge- molken haben (Heiterkeit links); denn wo man hinblickt, findet man Darstellungen des Posadowsky’shen Erlasses. JIch möchte wirklich wissen, wie sih cin Arbeiter, der etwa diese extensiven Inter- pretationen meines Erlasses täglih liest, den Mann vorstellt, der diesen Erlaß unterschrieben hat. Aber natürli, man kommt ja Ihren Leuten nicht bei ; denn die lesen nihts Anderes, wie die Dar- stellungen, die Sie ihnen zukommen lassen (Wide: spruch links); aber ih möchte wirkli rathen, beuten Sie den Erlaß, so viel Sie wollen, aus, melken Sie diese Kuh bis auf den leßten Tropfen aus im Interesse der Wahlen, aber bleiben Sie bei der Sache, werden Sie nicht zu extensiv dabei, Sie könnten vielleiht eine GEnttäuschung dabei erleben. (Zuruf links.)

Nun zur Sache! (Heiterkeit links.) Die Thatsache ist doch wobl

unzweifelhaft richtig, daß an den Reichstag nur petitionieren können entweder Korporationen oder individuelle Privatpersonen. Wenn Ele s) eine Anzahl von Beamt-:n an den Reichstag wendet im Wege der Petition, d. h. cine Besckwerde an eine öffentliche Instanz über Maßregeln der vorgeseßten Dienstbehörde einreiht, so ift klar, daß sie in diesem Augenblick nicht ein korporatives Kollegium find, sondern eine Anzahl einzelner Privatpersonen. Ich glaube, in dem privaten und öôffentlißhen Recht is es allgemeiner BrauH und eine berehtigte Forderung dessen, über den man Beschwerde erhebt, daß diese Person au weiß, wer Beschwerde über fe erhebt. Das ist, meine Herren, im geri{tlihen Verfahren der Fall, es ist im Verwaltungsstreitverfahren der Fall, und wenn ih Beamte beim Reichstage, einer öffentlichen Instanz, über ihre vorgeseßte Dienst- behörde beshweren, so ist es auch ein gutes Ret der vorgeseßten Behörde, zu verlangen, den Namen derjenigen kennen zu lernen, die Beschwerde führen. Es ist zwar unzweifelhaft, daß die Petitionen, die an den Reichstag gehen, Eigenthum des Neichstages sind, und der Verfügung des Reichstags-Präsidenten unterliegen, ich hoffe aber auch dringend, daß die Geshäft8ordnungs-Kommission2bei ihrer Berathung zu einem NRefultate gelangt, welhes niht abweiht von dem Ver- fahren, was bei allen anderen öffentlißen Justarzen Brauch ift. (Bravo!) : : Abg. Rickert (fr. Vag ): J hätte es für zweckmäßiger ge- halten, wenn „einfach durch eine Verfügung des Präsidiums an das Bureau das Bekanntwerden der Namen der Petenten verhindert würde, denn es handelt T6») dabei rur um eine innere Angelegenheit des Reichstages. Bei der Prüfung der Petiticnen auf den Namen der Beamten, und das sollten auch thun.

Abz. Freiherr von Stumm (Nypy.): Freunden denselben Standpunkt wie Gr trag angenommen würde, wer hindert neten, die Namen der Regierung zur V die Petitionen werden? Daß nicht sagen. Es senden, sondern auch Querulanten. Man wird doch fr : aus welcher Gegend fommt bie Petition. (Vrédbei vie Petenten Sia aats

h ( W.2

Staats - Minister Dr. Graf

af Roon ein. Wenn der An- denn Lon etnzelnen

ersgung zu tellen; oder

follen

sogar bei cer Militärsustiz; warum soll schlossen sein, wenn der Neichótag und Regierungen zu Gericht ften ?

Mk M 6 8 tis Abg. Graf von Roon: Die Rec

l die Deffentlichkeit ausge» beliebige Petenten über die

ierung muß doch bei Petitionen

Tiet tg "v1

solchen Beschwerde einen Grund ber- |

Abg. Singer (Soz.) führt aus: Durch seinen Erla b Staatssekretär Graf Posadowsky zum Mißtrauen Anlaß wt vou a |

Reichstages und bleiben es, wenn sie der Regierung mitgetheilt werden Vie ungebhörige Ausübung des Petitionsrechts, der Mißbrauch desselben muß best:aft werden. Daß wir die Negierungen mit den kräftigsten Worten angegriffen hätten, weise ih mit Entschieden- hett zurüdck. Die Konservaticen haben wohl nicht die meisten Ord- nungêrufe bekommen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): 'Die Verhandlungen beweisen, wie nothwendig es war, die Sacbe zum Austrag zu bringen. Diejenigen welhe si gegen den Antrag auêgesprohen haben, baben den ver-

mißtrauifch wie Herr von Stumm, welcher meint, daß die verbündeten Megierungen eine Petition, die der Neichstag befürwortet hat, nit beachten würden, sind ja nit einmal die Sozialdemokraten. Aber freilich, auf der r:{chten Seite scheint man überhaupt den Reichtag als eine quantité négligeable zu betrahten. Wenn die Regierung wegen des Petitionsreh1is einen Konflikt heraufbeshwören will, fo werden wir das abwarten. Die Rechte des Präsidenten wollen wir nichi antasten, sondern durch einen Beschluß des Hauses verstärken. Abg. Freiherr vonStumm: Jh babe durchaus nicht behauptet daß die Negierung einem Beschluß des Reichstages keine Beachtung schenken wid. Ich habe nur gemeint, daß ein Regierungsvertreter der die Unterschrift einer Petition niht kennt, diejelbe nicht richtig beurtheilen kann, daß daher der daraufhin gefaßte Beshluß des Reichstages nicht die thm fonst zukommende Bedeutung hat, _ Der Anirag des Zentrums wird gegen die Stimmen der beiden konservativen Gruppen angenommen. Es folgt der Etat des Reichskanzlers. Hierzu liegt folgender Antrag der Abgg. Auer und Genossen (Soz.) vor: L „1) Die im Reichs-Geseyblatt ohne Namensunterschrift erfolgte Beröffentlihung wegen eines angetlihen Druckfehlers im Reichs- Geseßpblatt von 1891 steht im Widerspruch mit dem nach erfolgter Zustimmung seitens des Bundesraths in Nr. 18 des Reichs-Gesetz- blattes für 1891 veröffentlichten Beschluß des Reichstages vom 8, Mai 1891 und entbehrt der Rechtsgültigkeit, da die verfassungs- mäßig erfo! derliche Zustimmung des Reichötages zu der dur diese Veröffentlihung versuhten Aenderung des vom Reichstage und Bundesrath beschlofsenen, im Reichs-Geseßblatt von 1891 ver- öffentlichten Gefeyzes fehlt. 2) Der Reichstag ersucht deshalb den eren Reichskanzler, dafür Sorge zu tragen, daß die in Nr. 7 des Reichs-Geseßblattes von 1898 als „Berichtigung“ bezeichnete Ver- M DUNG als rechtsungültig im Reihs-Geseyblatt bezeichnet erde. Abg. Stadthagen (Soz.) führt aus: Was durch Zusfti des P pet 1 und des Bundesraths Gesetz L s dur übereinstimmenden Beschluß beider Faktoren wieder aufgehoben werden. Wer anders verfahre, mahe sich des Verfassungsbruchs shuldig. Der § 138 a sei wörtlih vom Reichstage so angenommen

N 1A: sehen wir nicht | Mm 9

die Regierungen ! Ich nehme mit meinen |

bgeord- mo L Y y ï H j Nei y8ta ea den Kommissionen obne Unterschriften unterbreitet veich8tagel die Unterschriften „ari ichts 5 bedeuten, kann ih doch ! gtebt ntcht nur SCeisteëkranke, welhe Petitionen ein- ¡ Meinung

Ueberall wird Oeffentlichkeit der Verhandlungen verlangt, | bon Sik g j 1 Eni hi5 oR (RRoTH (4 nofto hz j | den Inhalt des Gesches festgestellt Hatte, nunmehr auch noch eine

von Beamten konstatieren können, ob der Petent wirklich Beamter | ; S Bureau des

ist, lon1t lônnte der Reichstag ja immerfort dupiert werden von be- | rinn on Dts S it} nr trt Ff f i j Personen. Die Petitionen siao unbestrittenes Eigenthum des !

worden, wie er 1891 in der Geseßsammlung veröffentlicht worden sei. !

Es liege ein Versehen der damaligen Mehrheit vor. Man habe

beachtet, daß in der Kommission im § 138 a der Sev ¿wischen die Nummern 1 und 2 eine Nummer 18a eingefügt worden set, die jeßt als Nummer 2 ersheine. Die Sozial- demokraten hätten dies sofort erkannt und ihre Freude darüber aus- gesprochen, daß durh diefes Versehen eine Reihe von Arbeiterinnen nit mehr zur Arbeit am Sonnabend gezwungen werden ftönnten. Die verfassungérehtliche Frage liege außerordentli flar. Selbst wenn die verbündeten Regierungen angenommen haben follten, sie be-

fänden sih in Uebereinstimmung mit dem Reickstage, so liege do in dem Verfahren die G. fahr, daß verfassungsmäßig behlossene e o nah Belieben in der Form der Berichtigung eines Druckfehlers geändert werden könnten. Nicht nur das Recht des Reichstages werde dadur beeinträchtigt, sondern auch das Recht des Kaisers, der allein das Recht habe, die Geseze des Reiches zu vollziehen. Redner bittet, den Antrag anzunehmen.

Die Abga. i ant gg. Freiherr von Stumm (Rp.) und Genossen „Der Reichstag wolle be trages Auer a Ger Lis A “Bus es A im „Reichs-Geseßblatt“ von 1898 Nr. 7 veröffentlichten Berich- tigung bezüglich des leßten Absatzes des § 138 a der Gewerbe- Ordnung zu exrthéilen.*

Staatssekretär des Reichs- Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die von dem Herrn Vorredner erörterte Frage hat: keine gewerbepolitishe Natur. Die Frage ist rein staatsrechtlichen Inhalts; deshalb bitte ih um die Erlaubniß, daß an Stelle des Herrn Staatssekretärs des Innern, von dem die angefohtene Bekannt- machung in dem Reihs-Seseßblatt ausgegangen i}, der Staats- sekretär des Reichs-Justizamis antworte, auf dessen Gutachten hin und mit dessen Zustimmung die Berichtigung erfolgte. Der Herr Vorredner hat mit vollem Recht hervorgehoben, daß die Verwaltung ver- pflichtet ift, in dem Reichs-Gesegblatt dasjenige als Geseh zu verkünden, was von den geseßgebenden Faktoren, dem Bundesrath und dem Reichs- tage beschlossen ist. Daraus folgt die Verpfliktung der Verwaltung, daß, wenn durch irgend einen Irrthum im Reichs-Geseßblatt etwas verkündet wird, was nah dem Wilen der gesetzgebenden Faktoren niht Geseß sein sollte und nicht Geseß geworden ist, dieses au berichtigt werde und an seine Stelle der wahre Wille des Gesetze gebers trete.

Meine Herren, die Frage ist also: was hat der Gesetzgeber tamals bei scinem Beschluß zu § 105c resp. § 138 a beabsichtigt, Die Frage is sehr einfach zu beantworten, und ih glaube, ih muß das dem Herrn Vorredner gegenüber ausdrücklich betonen, da er den Versuch gemacht hat, diese Frage als zweifelhaft hinzustellen ; ih glaube, der Wille des Geseßgebers kann nah den damaligen Ver- handlungen nit zweifelhaft sein. Meine Herren, der § 138 a der Gewerbeordnung leyter Abfah gestattet, daß an den Sonnabend-Nach- mittagen die jugendlichen Arbeiterinnen mit gewissen Arbeiten beschäftigt werden ; diese Arbeiten werden in dem Absaß nicht ausdrücklich bezeidnet, sondern bezeihnet durch einen Hinweis auf den früheren § 105, und zwar dadurch, daß die Arbeiten den Arbeiterinnen gestattet sein follen, die in dem damaligen Entwurf unter § 105 c Nr. 2 und 3 erwähnt waren. Jn diesem § 105 c des Entwurfs findet sich nun infolge der Beschlüsse des Reichstages eine Nr. 1a, sodaß der Inhalt des Paragraphen sich so \{ematisierte : Nr. 1: gewisse Arbeiten ; gewisse Arbeiten; Nr. 2: wieder andere Arbeiten ; Vir. 3: noch andere Arbeiten, und die unter Nr. 2 und Nr. 3 bezeihneten Arbeiten sollten vach dem § 138 a den Arbeiterinnen gestattet sein. So lautet der Beschluß der Kommission des Reichs- tages, so hat der Reichstag in der zweiten Lesung beschlossen, und so beschloß er auch in der leßten Lesung, sodaß über die Meinung des ein Zweifel absolut nicht obwalten kann. Wenn der Reichótag in zwei übereinstimmenden, mit Diskussion ver- bundenen Lesuygen Besluß gefaßt hat, so war damit feine : | festgestellt. Geschäftsordnungsmäßig aber, meine Herren, war es nöthig, daß, nachdem der Reichstag materiell

e wv H DtY Î na Fivelfeli0g

E : MNedaktion vorgenommen und auf Grund dieser lediglih formellen

Molt wah ho Rk. G C "L b f F i Redaktion po die Gesammtabstimmung über den Gesetzentwurf vor-

wurde. Diese formelle Reichstages. Korrekter

A D H Df E die Reihenfolge der dort aufgeführten

genommen Redaktion erfolgte im Weise wurde im § 105c

Arbeitèn 1.

09 KaRH Aa S E « { 2, 3 dahin numwmeriert, daß nun gefagt wurde 1, 2, 3, 4, sodaß die

Myliott; io of o A S ; : Arbeiten, die nah den Beschlüssen des Reichstages in zweiter und

205 O R ia Malta A6 A M s | dritter Lesung bis dabin als 2 und 3 bezeichnet waren, nunmehr auf

Grund diefer Nedaktion im Bureau des Hauses mit Nr. 3 und 4 bezeihnet wurden. Nicht korrekter Weise, aber infolge eines Verfehens wurden die aus dieser Korrektur im Sinne des Hauscs, im Sinne dec beiden vorhergegangenen Lesungen \ih mit absoluter Nothwendigkeit ergebenden Korrekturen in § 135a Swlußabsay nicht vorgenommen, sodaß in § 138 a nun noch die Nummern 2 und 3 aufgeführt sind, während im Sinne des Reichs- tages und in Gemäßheit der neuen Revision des § 105c die Rummern nun 3 und 4 heißen mußten. Nah diesem Vorgange ist der Entwurf in der gegebenen Gestalt an den Bundesrath gekommen; der Bundesrath hat ihm zugestimmt, und die Publikation ist, bevor das Versehen bemerkt wurde, erfolgt. Meine Herren, ih glaube, wenn man sich diesen Zusammenhang der Dinge vergegeno wärtigt, so kann über den materiellen Jnhalt dessen, was der Reichstag und der Bundeétrath bes{lossen haben, ein Zweifel nicht bestehen, (Sehr richtig!) Es wurde anfangs, als der Jrrthum bemerkt wurde, davon abgefehen, eine Berichtigung eintreten zu lassen, weil Schwierigkeiten sich niht ergaben. Spätec {ien es aber doeh wünschenswerth zu sein, den Wortlaut des Ge'ezes, wie er durch das Reichs - Geseyblatt festgestelt war, in Ucberein- stimmung mit dem Willen des Gesetzgebers zu bringen. Der Herr Staatssekretär des Reichsamts des Innern wandte id in Betreff der Zulässigkeit dieser Berichtigung an das Neichs-Justiz- amt. Wir im Reichs-Justizamt haben kein Bedenken getragen, auf Grund der Verhandlungen, die den materiellen Gesetzesbeshluß ganz zweifellos erscheinen lassen, auf Grund ähnlicher Vorgänge, die in früherer Zeit liegen, uns dahin auszusprehen, daß eine Berichtigung zulässig sei, so wie sie gegenwärtig vorgenommen worden ist.

Nun, meine Herren, hat der Herr Staatssekretär des Innern gleichwohl noch das Bedürfniß gefühlt, sich auch mit dem Präsidenten des Reichstages in Verbindung zu seßen, und er hat deshalb an den gegenwärtigen Herrn Präsidenten ein Schreiben gerichtet, in welckem er unter Mittheilung der Sachlage seine Zustimmung zu dem beatsih- tigten: Verfahren erbat. Der Herr Präsident des Hauses hat sich darauf zu- nächst in Verbindung gesezt mit dem damaligen Herrn Referenten des Reichstages, dem Abg. Hipe, um sicher zu sein, daß cin Zweifel