1898 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1898 18:00:01 GMT) scan diff

: l L B E ere Ter ATLA Eman ear R H E R R V Sz E R G A G E A Q L d E a Arr u “er G mm 1898

Marktort

_ Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

————

Qualität

gering

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster M.

höchster höchster Mh. h. M. M.

niedrigster

niedrigster

hödster M,

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Durchschnitts- preis für 1 Doppel- zentner

M.

Am vorigen Markttage

Durch- \chnitts- preis

M.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nah überschläglicher Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Allenstein Sorau

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Allenstein

Thorn

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(Emden

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Krefeld

Trier .

Saarlouis Lantéhut Augsburg Bopfingen Emmendingen . Mä. 4 » S Avold Anklam T &reifenberg i. P. Breélau . i: Meile Bridhsall Arnstadt i. Th.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. d (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht v rae

Ein liegender Stri

21,07

18,00 19/00

16,00 21,50 19,50

18,33 22,00 22,00 24,35

17,10 18.00

16,25

14,00 15,30 15,00

16,00 15,60 14,80 16,30 15,90

16,07 18.00 18,20 17,80

15,20

16,25

16,00 15 50 16,00 15,50

16,00

21,50 21,80

20,60

20,00 23,00 22.90 23,90

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d 24,00 23,00

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18,00 19,00 19,40 19,80 _— 20,00 —_ 18,00 16,00

19,50 22,00 22,00 19,50

21,29

19,00 20,20 21,00 18,00 19,50 92,50 92,50 24,50

21,97

20,33 22,80 22,00 24,35 95,30 19,10 21,90 18,00 i 22.60

: l 96,30 | 24,00

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16,50 16,50 16,00 16,509 16,00 | | 16,25 15,00 | I 15,63 16,25 | 16 50 15,90 16,15 14.00 15,0) 15,90 | | 17 00 16,70 | I 17.10 16,30 | | 17/25 17,80 | I E A L 18.00 —_—| | 18 00 —— —— j 16,50 17,14 O0: | S2 18,57 18,20 | 1840 | 19,00 19 49 [8,20 | 19,00 1900| 19.40 | 16,00 16,00

16,25

14,00 15,60 15,50

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16,00

15,75

14,80 16,70 15;50

| 18,30 T0 18,00 1970| 15,80 17,00 17,50 15,80 16,60

17,00 18,60 19 20 16,80 17,20

17,80 16.50 15,50 17,00 15,30

15 20 16,25 15,10 16,00 —- —_— | 18,60 _— | 16,80 G erfte.

1625 16,38 | 1638 || 16,50 15,00 } 1G.00 | 16,00 —_ 1480 | 14.80 - | 16,00 16,00 —— 13,75 L3/TD 15,09 | 15,00 15,00 15 63 N 15,30 15,40 15,50 13,00 13:00 15 00 15,00 15 00 16,00 15,20 16,0) 16,00 10,00

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| 16,00 18,35 18,50 16,00 16,09 16,70 16,40 18,00 18,60

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Weizen.

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18.39 18,50 15 80 17,50 17,009 17,00 19,20 18 00

16 50 16,00

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16,28 16,00 16,29 15,60 16,20 16,10

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15,00 18,00

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. unkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

V 102.

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe 2. Ernennungen, Besörderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Homburg v. d. Höhe, 5. April. v. Hartwig, Sec. Lt. a. D., zuleßt im damal. 3. Pomm. Inf. Regt. Nr. 14, eine etatsmäß. Sec. Lieutenantsftelle bei dem Invalidenhause zu Berlin verliehen.

Nachweisung der beim Sanitäts-Korps im Monat März 1898 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver- fügung des General-Stabsarztes der Armee. 7. März. Dr. Fischer, Unterarzt vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. (Leib- Regt.) Nr. 117,

10. März. Dr. Schmidt, einjährig-freiwilliger Arzt vom Kür. Reat. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, zum aktiven Unterarzt ernannt,

19. März. Dr. Schmidt, Unterarzt vom Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, sämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums, 19. Fe- bruar. Kauffmann, Lazareth-Insp. in Thorn, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.

27. Februar. Grober, Lazareth-Verwalt. Jnsp. in Mann- heim, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand verseßt.

7. März. Krüger, Lazareth-Insp. in Königsberg i. Pr., nah Bromberg, Hausadowski, Lazareth-Ober-Insp. in Rastatt, nah Neisse, Rhode, Laareth-Verwalt. Insp. in Braunschweig, zur Wahrnehmung der Lazareth - Ober - Inspektorstele nah Nastatt, Bohnert, Lazareth-Jnsp. in Kottbus, nah Mannheim, Schmidt, Lazareth-Insp. beim Garn. Lazareth 11 Berlin, nah Braun\{weig, Forner, Lazareth - Insp. beim Garn. Lazareth 1 Berlin, an die Wilhelme-Heilanstalt zu Wiesbaden, Gallaus, Lazareth-Insp. in Danzig, nah Kottbus, verseßt.

93. März. Gressen ich, Lazareth-Verwalt. Insp. in Colmar, zur Wahrnehmung der Lazareth-Ober-Inspektorstelle nah Dieden- wahr Weidner, Lazareth-Insp. in Brombera, nach Colmar -— verseßt.

31. März. Quensell, Lorenz, Proviantamts-Kontroleure in Dieuze bezw. Gnesen, gegenseitig verseßt.

2. April. Bohnert, Lazareth - Insp. in Mannheim, zum Lazareth-Verwalt. Insp. ernannt. Schulze, Pöppel, Nedemann, Booß, Schulz, Nordmann, Gerlach, Cibis, Proviantamts- Aspiranten, als Proviantamts- Assistenten in Magdeburg bezw. Frank- furt a. O., Köln, Berlin, Königsberg i. Pr., Küstrin, Wesel und Thorn angestellt.

7. April. Krappe, Zahlmstr. von der Unteroff. Schule in Ettlingen, auf seinen Antrag zum 1. Mai 1898 mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

14. April. Hollmann, Proviantamts-Direktor auf Probe in Breslau, zum Proviantamts-Direktor ernannt.

15. A pril. Nickel, Roßarzt vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, auf seinen Antrag ¿um 1. Mai 1898 mit Penfion in den Ruhestand verseßt.

16. April. Block, Unter-Roßarzt vom 2. Pomm. Ulan. Negt. Nr. 9, Pä, Unter-Roßarzt vom Westpreuß. Feld-Art. Regt. Nr. 16, zu Roßärzten, Knauff, Pflanz, Unter-Noßärzte der Landw.

1. Aufgebots, Lebrecht, Oellerich, Unter-Roßärzte der Res, |

zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Mengel, Ober- Roßarzt vom Magdeburg. Drag. Negt. Nr. 6, zum We“fäl. Drag. Regt. Nr. 7, Lopi\ch, Ober-Noßarzt vom Westfäl. Dragoner- Regiment Nr. 7, zum Magdeburg. Dragoner-Regiment Nr. 6, Rehfeldt, Roßarzt vom 2. Westfäl. Husaren-Regiment Nr. 11, um 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Michaelis, Roßarzt vom eld-Art. Regt. Nr. 34, zum 2. Pomm. Ulan. Negt. Nr. 9, ver- eßt. Henze, Proviantamts-Aspir., als Proviantamts - Assist. zum 1. Mai 1898 in Stralsund angestellt.

17. April. Heilmann, Intend. Nath von der Korps-Intend. des V. Armee - Korps, zur Korps - Intend. XVII. Armee - Korps, Wollert, Intend. Assessor von der Korps - Intend. des I. Armee- Korps, zur Korps-Intend. V. Armee-Korps, verseßt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen, Ver- sezungen x. Schloß Homburg v. d. Höhe, 22. April. v. Krosigk, Kapitän-Lt.,, unter Belassung in seinem Kommando- verhältniß an Bord S. M. Panzerschiffes 3. Klasse „Oldenburg“, vorübergehend der Botschaft in Madrid, v, Nebeur-Paschwit, Kapitän-Lt., Marine-Attachs bei der Gesandtschaft in Tokio, bis auf Weiteres der Botschaft in Washington attachiert.

v. Selchow,

Berlin, 27. April. Schlubah, Gy fae,

Goehble, Pfarrius, v. Knorr, Matthiessen, Müller (Paul), Albrecht, Jobst, Heinecke, Moraht, Eckelmann, Dürbig, Weißenborn, Hinßmann, Werther, Engisch, Reymann, Hering, Kleyenstüber, Matthaei, Jacobi, y. Britßke, Mann, Weber, Klüpfel, Gähde, Werth, Ante, Kränzlin, Hauk, Neumann, Samuelson, Kiesel, v. Hase, Kellermann, Thomas, v. Loewenfeld, Humann, Globig, Bobsien, Conrad, Schaffrath, Holland, Franz, Frhr. v. Rössing, v. Altrock, Fischer (Alfred), Kretschmar (Ulrich), Lohmann, v. Blanc, v. Tyszka, Kirchner, Schoch, Stegemann, Borshe, Noedenbeck, Stubenrauchh, v. Boetticher, Stemann, Elle, v. Luck, Waldmann, Niemeyer, Frhr. v. Hollen, v. Goershen, Gärtner, Hoffmann, Kurtßhaß, Sievers, Bauer, Kadetten, unter Ertheilung des Zeugnisses der Reife zum See-Kadetten, zu See - Kadetten, unter eung ihrer Anciennetät, in vorstehendcr Reihenfolge, befördert. Hofmeier, Kapitän zur See, zum Kommandeur der 1. Werft-Divy. ernannt und gleichzeitig mit der Vertretung des fehlenden Jnspekteurs der 1. Marine- Insp. beauftragt. Goecke, Korv. Kapitän mit Oberst - Lieutenants- rang, unter Entbindung von dem Kommando S. M. Schulschiffs „Nixe , zum Kommandeur der 1. Matrosen-Art. Abtheil., v. Basse, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst- [leistung im Reichs-Marineamt, zum Kommandanten S. M. Schulschiffs „Nixe“, ernannt. Janke, Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Kommandeur der 1. Matrosen-Art. Abtheil., zur Dienft- leistung im Reichs-Marineamt kommandiert. Ferber, Korv. Kapitän ¿. D., unter Entbindung von der Stellung als Lehrer an der Deck- offiziershule, zum Navigations-Direktor der Werft in Kiel ernannt. Kienau, Unter-Lt. zur See der Res. des See-Offizierkorps im Landw. Bezirk Hamburg, behufs späteren Uebertritts zum aktiven See-Offizierkorps mit dem 18. April 1898 zur Dienstleistung zur ‘Marine-Station der Ostsee kommandiert.

Berlin, Sonnabend, den 30. April

Deutscher Reichstag. 78 Sißung vom 29. April 1898, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sizung wurde in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung is die zweite Be-

rathung des Geseßentwurfs, betreffend die elektrischen

Maßeinheiten. Als Maßeinheit soll gelten das Ohm, das

Amper und das Volt.

Abg. Krämer beantragt, die Streibweise , Amper* durch die Schreibweise „Ampöère“ zu ersetzen.

Abg. Dr. Kruse (nl.) berichtet über Petitionen, welche auch den Begriff „Watt“ geseßlich festzulegen beantragen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Wir haben im Geseß nur die Begriffe Ohm, Ampdòre und Volt nach dem Vorgange Englands und Frankreichs definiert, weil es wichtig ift, im internationalen Verkehr und dieses Geseß wird au im internationalen Verkehr seine Rolle spielen nur solche wissenschaftlichen Begriffe festzulegen, die wissenschaftlich auch bereits allgemein anerkannt und unbestritten sind. Da diese Voraussetzung indeß für die Definition des Watt nicht zutrifft, haben wir eine Definition hierüber in das Geseß nicht auf- genommen. Der Bundesrath i} aber unzweifelhaft berechtigt, nach § 5 Absaß b und 4 im Wege der Verordnung, die indeß demnächst bei dem Fortschritt der wissenschaftlihen Erkenntniß jeder Zeit wieder geändert wérden kann, zunähst auch eine autoritative Bestimmung für den Begriff des Watt zu geben; und ich kann namens des Bundesraths versichern, daß er von dieser Befugniß Gebrauch machen, wird, und zwar vor Erlaß der Ausführungsvorschriften zu § 6 und § 12 des Gesezentwurfs, welche ihrerseits vorschreiben, daß der Beglaubigungszwoang für die elektrischen Meßinstrumente eingeführt werden kann, daß ferner diejenigen In- strumente, die sich zur Beglaubigung niht eignen, einer fortgeseßten amtlichen Ueberwahung unterzogen werden können, und daß endlich der wissentliße Gebrau unrichtiger Instrumente strafbar ist. Jch glaube, wenn im Wege der Verordnung in dieser Weise eine Definition des Begriffs Watt ergehen wird, aus dem dann au der Begriff der Wattstunde von selbs folgt, wird den Wünschen der Herren Petenten vollkommen genügt fein.

Abg. Krämer (nl.) empfiehlt seinen Antrag und hält ebenfalls die geseßliche Festlegung des Begriffs , Watt“, wenn sie au s{wiertg fei, für empfeblenswerth; er halte die Heranziehung von Technikern zur Ausführung des Gefeßes für nothwendig.

Präsident der Physikalisch - tehnishen Reichsanstalt Dr. Kohl- rausch: Ich bin beauftragt, den Geseßentwurf nah seiner tech- nischen und physikalishen Seite zu vertreten. Ich darf noch hinzu- fügen, daß die Physikalisch - tehnishe Reichsanftalt nicht nur das arößte Entgegenkommen zeigen wird bezüglih der Heranziehung der Technik zu den Vorberathungen, sondern daß wir natürlich dankbar sind, wenn die Technik, sowie daétjenige Publikum, welches die Elek- trizität abnimmt, uns von einem Theil der großen Verantwortung bei der Ausarbeitung des Geseyes entlasten werden. Denn, wenn

toriums Sachverständige ersten Ranges sind, \o sind die Fragen, die da bineinspielen, doch fo schwierig zu behandeln, daß ein Zusammen- wiken von allen Seiten nothwendig wird. Wir bitten also darum, daß die Technik uns später eingehend unterstüßt. Betreffs des Wait und der Wcchselströme kann ih nur bestätigen, was hier gesagt worden ist, was theilweise au in der Petition selbst steht. Man wünscht die Leistung der Wechselstrôme defintert zu haben. Die Petition sagt, daß das Watt für Gleichstrom nicht nöthig ist, besonders zu definieren. Es ist das aber au eine Definition, die für jeden Sachverständigen, alfo Alle, die mit der höheren Mathematik vertraut find, ein feststehender Begriff ist. Es ist bei einem Gleichstrom innerhalb eines Gebietes, wo die Leistung definiert werden soll, die Stromstärke multipliziert mit der Spannung an den Enden. Es i} für den Wechselstrom genau dasselbe, aber der Wechselstrom ändert sih bezüglich Stärke und Spannung in jedem Augenblick, und nun müssen die einzelnen Produkte aus den Augenblicken addiert und der Mittelwerth genommen werden. Das is aber nur mit Hilfe der höheren Mathematik mögli, die man niht in einem Geseße vorbringen wird, da man von einem Juristen nicht wird verlangen dürfen, daß er sich mit der Integralrehnung besäftige. Es handelt fih darum, daß man für eine feststehende Definition ge- wisse Ausdrücke findet Umschreibung, Substitution durch Wärme oder etwas Anderes —, welche verständlih sind. Das ist aber nicht leiht, und daher müssen hier Techniker und möglicherweise auch Juristen ihre Meinung äußern. Das soll eben später gemacht werden auf Grundlage des § 5 in Gestalt einer Verordnung, in die man auch leiter eine Definition, die sich auf die Dauer vielleiht nicht bewährt, hineinnehmen kann, als wenn sie im Gese stände. Zu § 1 bemerke ih nur, daß die drei Einheiten, Volt, Ampère und Ohm, sämmtlihe andere Größen festlegen. Es ist nur eine Sache der Ableitung, mathematisch oder physikalish andere Einheiten auf diese zurückzuführen. Es i} sehr weise, daß man sih darauf beschränkt, nur das Nothwendige in das Geseß hineinzubringen. Bezüglih des Wechselstromes würde die Reichs- anstalt fofort bereit sein, eine Definition einzuführen. Sie hat es in einem früheren Stadium der Entwickelung des Gesetzes gethan; diese Definition ift aber auf Wunsch des Elektrotehnishen Vereins wieder entfernt worden, sodaß nun das gegenwärtige Ersuchen, die Wechsel- strôme zu definieren, uns überrashte. Es war garniht möglich, eine folhe Definition, die in Uebereinstimmung mit der Technik hätte aus- geführt weiden müssen, noch so rasch zu erledigen, daß das Geseß noch in dieser Session hätte vorgelegt werden können. Das ist au ein Grund, glaube ih, jeßt nicht darauf einzugehen. Es ist aber dadur garnichts verloren. Es kann und soll alles, und zwar sehr bald, im Rahmen des § 5 ergänzt werden.

Das Gesey wird darauf mit dem Antrage Krämer in

zweiter Lesung angenommen.

Es folgt die Berathung von Petitionen. Die Petitionen wegen Autbebutg des Jmpfgesezes werden dur Ueber- ang zur Tagesordnung erledigt; die Petitionen wegen Ein- FADEUn O des Befähigungsnachweises für das Bau- gewerbe sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden. Nachdem Abg. Meßner (Zentr.) den Antrag gestellt hat, die Eingabe zur Berücksichtigung zu überweisen, wird nah Schluß der Debatte die Beschlußfähigkeit des “Hauses von den Abgg. Nicfert und Benoit (fr. Volksp.) bezweifelt.

auch unter unseren Beamten und unter den Mitgliedern des Kura- |

1898,

sind. Die Verhandlungen werden deshalb um 2 Uhr 50 Minuten abgebrochen. Präsident Freiherr von Buol seßt eine neue Sißung mit dem Rest der Tagesordnung unter Fortlassung der soeben verhandelten Petitionen auf 3 Uhr an.

79. Sigung. 3 Uhr 7 Minuten.

Petitionen der Marinewerftschreiber der Kaiser- lihen Werften um Einreihung in die Klasse der Subalternbeamten und Verleihung eines anderen Amts- titels werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Die Petitionen zweier Bauschreiber um Anstellung als Garnisonbauschreiber werden dem Reichskanzler zur Be- rüsichtigung, Petitionen wegen Aenderung des Zucker- steuergeseßes (8 72) werden als Material überwiesen.

Die Petition der Zuckerfabrik Wrede und Sohn zu Oschersleben und der Zuckerfabrik Eilsl eben wegen Er- höhung ihres Kontingents wird, entgegen dem Kommissións- anirage auf Uebergang zur Tagesordnung, auf Antrag des Abg. Dr. Paasche (nl.) dem Reichskanzler zur Berük= sichtigung überwiesen; denselben Beschluß faßt das Haus bezüglih einer Petition des landwirthschaftlihen Vereins zu LLS um Einführung des Konzessionszwanges für Gesindemakler.

Etwa 3500 Petitionen, betreffend Abänderung des Jnvaliditäts- und Altersv.ersicherungsgeseßes, sollen dem Reichtkanzler als Material überwiesen werden. Das Haus beschließt demgemäß.

Die Petition des Zentralvereins deutsher Zahnkünstler um geseßliche Regelung der gewerblichen Verhält- nisse der Zahnkünstler und eine Petition, die inter- nationale Bekämpfung des Mädchenhandels be- treffend, werden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Die übrigen Petitionen sind ohne allgemeineres Jnteresse.

Petitionen, betreffend die Erhöhung der Beihilfen für die Wittwen im Feldzuge von 1870/71 gefallener CERN sollen dem Reichskanzler als Material überwiesen werden.

Abg. Schall (d. kons.) befürwortet diesen Antrag, während

Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt, er halte es für nothwendig, au der Wittwen der im Kriege gefallenen Soldaten zu gedenken.

Der Kommissionsantrag wird angenommen. :

Es folgt die zweite Berathung des von dem Abg. Dr. Paashe und Genossen eingebrahten Geseß- entwurfs, betreffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen.

Abg. Lessing (fr. Volksp.) beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung abzuseßen, da der Kommissionsberiht noch niht zwei Tage in den Händen der Mitglieder fei.

Präsident Freiherr von Buol erklärt, daß ebenso wie früher verfahren ivorden sei. Der Tag, an welchem die Drucksachen vertheilt seien, zähle als erster und der Tag der Berathung als zweiter, was der Abgeordnete, da er noch ein junges Mitglied sei, allerdings nit wissen könne. E

Obwohl Abg. Richtec (fr. Volksp.) dieser Auffassung widerspricht, wird in die Berathung des Geseßentwurfs ein- | getreten, nahdem ein Antrag des Abg. Pr. Hermes (fr. Volksp.) auf Vertagung nicht genügende Unterstüßung gefunden hat.

Die Kommission hat nah § 1 beschlossen, als Süßstoffe alle diejenigen zu bezeihnen, welhe eine höhere Süßkrast als Zucker, aber nicht einen entsprehenden Nährwerth MREE Nach § 2 soll die Verwendung dieser Süßstoffe als Ver- fälshung im Sinne des Nahrungsmittelgeseßes gelten. Nach S 3 soll verboten sein, künstlihe Süßstoffe bei der erwerbs- mäßigen Herstellung von Bier, Wein oder Wein ähnlichen Getränken, von Fruchtsäften, Konserven und Liqueuren, sowie von Zucker- oder Stärkesyrup zu verwenden. § 4 enthält die Strafbestimmungen. |

Berichterstatter Abg. Dr. Paasche empfiehlt die Annahme seines erbeblih veränderten, ursprünglich auf Entfernung des Saccharins gerihteten Antrags und \priht seine Verwunderung darüber aus, daß die Vertreter der freisinnigen Partei in der Kommission sih zur Ver- tbeidigung von Betrügereien hätten bergeben können, welhe mit Saccharin vorgenommen würden (Widerspruch des Abg. Rickert).

Abg. Wurm (Soz.) spricht sich im Interesse der Konsumenten für den Gesetzentwurf aus. Saccharin sei als Nahrungêmittel nicht zu betraten, weil durch das Saccharin ein unlauterer Wettbewerb möglih sei gegenüber denjenigen Produzenten, welhe Zucker ver- wendeten. Wenn die Freisinnigen die Berathung des Antrags ver- | hindern wollten, so befänden fe sih dabei in s{hlechter Gesellschaft. Der Vorwärts" habe das Zirkular der Firma Fahlberg, List u. Gie. in Salbke veröffentliht, welhe dem Verein der kleinen Brauereien eine Summe von 1000 # zuwende für den Fall, daß durch seine Agitation der Antrag Paasche zur Ablehnung gebracht oder wenigstens für die obergährigen Brauereien die Verwendung von Saccharin ge- stattet würde. Das Verbot der Fälshungen mit Saccharin müsse ausgesprochen werden zum Schutze des Publikums.

Abg. Rickert protestiert dagegen, daß einer Partei vorgeworfen werde, daß sie sich in s{lechter Gesellschaft befinde. Nur die Anti- semiten hätten ähnlihe Vorwürfe erhoben, ihm z. B. vorgeworfen, daß er 5000 4 von den Juden bekomme. Die Sache sei ganz un- vorbergesehen auf die Tagesordnung gekommen und könne daher heute faum mit Gründlichkeit erörtert werden Für jeyt könne er uur den Protest gegen eine derartige unwürdige Verhandlung wiederholen.

Abg. Lotze (Reformp.) spriht sich für den Beschluß der Kommission aus.

Abg. Wurm: Ih habe durchaus niht behauptet, daß die frei- santge Partei ‘die 1000 4 bekommen kat. Wenn ih eine solche

Cos ausgesprochen hätte, hätte der Präsident wobl ein- egrissen. e Präsident Freiherr von Buol: Ich habe eine solhe Verdächiigung nicht gehört.

Abg. Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode D konf.): Uns wäre ein Geseßentwurf, welher eine Saccharinsteuer e nführte, lieber gewesen als der gegenwärtige Beschluß. Aber wir haben uns überzeugt, daß eine solche Steuer niht möglich war; wir haben uns deshalb dem jeßigen Entwurf angeschlossen. Ob er wirksam genug sein wird, t sich jeßt noch nicht feststellen ; aber er ist rationell, und wenn er ni ae wirkt, wird er auf Grund der gesammelten Erfahrungen ver-

effert werden. i

Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp.): Ich habe meinen Standpunkt immer sachlich vertreten, und die von wir verurtheilte Agitation der Interessenten wird mich darin niht hindern. Sollte in den Aus-

Die Auszählung ergiebt die Anwesenheit von nur 149

Mitgliedern, während 199 zur Beschlußfähigkeit erforderlich

führungen des Abg. Wurm eine Verdächtigung der Freisinnigen ént- | halten fein, so muß ih auch meinerseits dagegen protestieren.

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