1826 / 71 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 23 Mar 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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Herzoginnen von Broglie und von Dalberg sind an der Spike derselben. Fánfprocentige Rente 96 Fr. 70 C. Dreiprocent. 65 Fr. 35 C. : p ck London, 11. März (über Paris). Bei den gestri: gen Comire Verhanèlungenu des Unterhauses sprachen mehrere Mitglieder -gegen den Aufwand zur Verhinde- rung des Sklavenhandels. Hr. Canning fand ‘sich durch die desfallsigen Aeußerungen zu der Erklärung veran- laßt, daß die Klagen über die Fortsührung des Sklaven- handels von Seiten der Unterthanen auswärtiger Mächte großentheils gegründet seien, Es hat, - fuhr er fort, sehr \hwer gehalten, die anderen Staaten zu einer auf: rihtigen Erklärung wegen Abschaffung des Negerhandels zu vermögen ; indes muß ich doch ‘sagen, dáß die fran

zösische Regierung seit etniger Zeit die stäriste Geneigt- heit gezeigt hat, den Übér jenen Gegenstand mit Eng-

land abgeschlossenen Vertrag zur Ausführung zu bringen, und -ganz neuerdings: hat: sie: einen überzeugenden Be- weis ihrer Ausfrichtigfeir gegeben. Es war darüber Klage geführt worden, daß im Hafen von Nantes Schiffe für jenen Handel in Bereitschaft gesezt würden ; hierauf famen im Laufe der leßten 14 Tage Befehle

aus Paris und ein Schiff wurde mit Beschlag belegt. “_Jch habe Grund zu glauben, daß die Regierung nach | dieser Maaßregel beharrlich- bleiben, und daß man die

Fortseßung jenes Handels durch französishe Unterthanen nicht zu desorg:n Ursache ‘hat. (Beifall) Auch habe „ich

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das Vergnögen; dem Hause melden zu..fönuen, daß die"

ten, feine Vorschússe und Anleihen machen zu fönng die Deputirten beim Eisen : Comtoir waren aber bere nach dem für Anleihen der Ärt besouders festgeseßt Reglement von dem Credit der 600,000 Thlr., den nen die Stände für’ dergleichen Fálle eröffnet hab Alles herzugeben, worüber noch nicht verfügt sei. Außy dem haben. Se. Maj. einen neuen Beweis ihrer ste wachen Sorge für das Wohl ihrer Vöiker und di fortdauernden Ünterstúßung des inländishen Geweti fleißes gegeben , ‘indem Sie den Deputirten des Eise Comtoirs 250,000 Thlr. haben anweiien lassen, mit d nen’ man die augenblickliche Bedrängniß glücklich besiege zu fôunen hoffe, Zwei Mitglieder des Ei‘en ; Comtoi jollen sich nach Christinehamm begeben ‘und mit d beiden Gouverneuren von Döthenburg und Carlsta) vier Sägerei - und Eisenhammer - Besißern in Wern land und zwei Gother burger Kaufleuten zusammenty ten, um Über die Sicherheiceu, die man anbieten fau zu enticheiden und darnach die Quoten der Anleihe festzuseßen, von denen die eine Hâlfte in sechs Mony ten, die andre vom Ende ces laufenden Jahrs zurü! erwartetzuud-mit 5’pCrt. verzinst-werden- soll, |

Wien, 16. März, Se. Maj. haben die Gräfin Marià von Khevenhüller- Metsch, geborne Gräfinü"Sel, dern, in Anerkennuug ihrer, während ihrer bisherizti j provitorischen Dienstleistung bewährten, ausgezeichnete Fdurchlaüchtigste Kaiserhaus, definitiv als Hofdame b orer f, k, Hoheit der Fräu Erzherzoginn Maria Aun

d purlaug tis und bewiétsenen- Anhänglichkezr an ta

spanische Neg:erung nah Cuba Befehle hat ergehen } añzustellen geruhet. : f königl

assen, die, wenn sle ausgeführt werden, in Hinscht]

auf die Abschaffung des Sklavenhandels in jenem Lande nichts zu wün|chen údrig- lassen.

Im Laufe des vorigen Jahres sind 336 Preußische Schisse in dem hiestaen Hafen angelangt und wie?er abgesegelt, Jene 336 Schiffe führten 73,820 Tonnen bier -ein, und waren mit 3129 Mann bese6t. Aber 242 vou jenen 336 Schiffen konnten feine Rückladung erhalten und mußten mit Ballast wieder abgehen.

Aus Hodarts-town und Sidney sind Zeitungen bis zum 18. S-pt. hier eingegangen. Die franzdsishen Ent; deckungsfahrzeuge sollten binnen furzem 6ach Otaheiry uuter Segel gehen. in Sidney- daran hat vornehmen Wüsseh, werden auf 10,000- Pf. Ste. geschäst. , A __ -Stocckholm, 10,-März. Die furchkbgre Handels, Crisis, die in- diesem Augenblîck ia den vornehnistom Handelspläßen Europa?s fühlbar ist, hat sich in ihxen Folgen auch bis zu uns erstreckt. Einige Gothenburger Häuser habon ihre Zahlungen eingestellt, mehrere „Der- selben. wevden aber hoffentlich ihre Geschäfte hald ivieder beginnen fônnen, Die hiesige Böxse ist®oy diesen Un: fällen wenig? berúhrt wgrden, undeder Verlust derjenigen,

die am meisten mit dem Goldsmithschen Hause in W-r- bindung standen, is unbedeutend. Dagegen, haben, di?

Ereiqnisse in England mittelbar einen nachtheiligen Einfluß gehabt, Man hat nämlich auf die. ausgeführten

Bohlen nichts creditiren wollen und mehrere bedeutende, früher gemachte, Best:llunoen wieder zurückgenommen.

Die großen Sägereien in -Wermeland haben sich um

Hülfe an die Negierung gewandt, und der Gouverneur

von Gothenburg hat die nachtheiligen Folgen dargeleät, welche die stattgehabten F.llissements auf das Eilen haben föuntey, da die Fonts, woraus die Eisenwerks- besiker auf der M }e von Christinehamn gegen Ende des Monats Vor(chússe erhalten, - zur Deckung dex pro- testirien Tratten haben verwandt werdeu müssen. Se.

Majestät haben in Erwägung dieser Lage der Dinge ei

ulgen Mitgliedern tes Staatsraths den Auftrag ertheilt, mit den stäntischen Deputirten bei der Bauf und den Admi: istratoren der für die Eisenhammerbesiper be- stimmten Hypothefencasse zu conferiren, Eistere erklär

Die Ausbess:rungen, Welche man

„Der Generallieutenant Graf Guislêminot, französischer Botschafter bei der hohen Pfokte, ist au

j seiner Urlatibs- Reise nach Paris, heute Morgeus au

Konstautiaopel her eingetroffen. ; : _ P&eßburg, +12. März. Am 11. wurde die 7 Reich skagsfißuig gehalten. Bei der Königl. Universid zu Pesth¿saänden* im verwichenen Studienjahre folgendî Graduatioaen , Approbationen 2c. statt. Ju der theolo gilchen Fäkultät 1 Doctor der Theologie; in der juridi hen S5 Doctprgn ‘beidex Nechte und 2 Doctorem dée Kirchenrechts5 in deg tnedicinishen 11 Doccoren unl 22 Magister dêx +Medicin ; 5 Mazister der Chirurgie; 25 Lamdchirurgeu Und Geburtshelfer, 1 Oculist, 31 deut sche und 11 Uaudgffsche Hebammen z in der philosophi]che! Facultät 13 DErctoreèir der Philöfophie utid 14 Geowmetd A us dor Schweiz, 15, März. Eine- voin klein Rath des Rautons Beru unterm 11. Januar erlassu „„Verordnun#ff pu Verbesferung der Viehzucht“, eur ivefntlich folg ide Bestimmungen: Jeder Untergerichts bezirk ist von nun an verpflichtet, eine seiner Kühezal verhältuißmäßige Anzahl Zuchtstiere zu halten. Dafür so wie zur Beaufsichtigung der- Rindviehzucht überhzaup! joll in jedem Amtsbezick eine Kommis|sion erfaßhrni Land- und Vieheigenthümer gebildet werden. Ju jede Unterbezi: f wird eie ähnliche Kommissicn aus Mit gltedern der Dorfgemeinden gebildet. Die Verricßtun gen der Bezirkskommissionen bestehen in Erledigung de „Berichte und Vorarbeiten, - welche durch die Aumtsfen mission von ihnen verlangt werden, in. fleißiger Beaus sichtigung der Zuchtjiièere und ihres Gebrauchs, in De tunciation der Bußfälle und aller Unterschleife. Dit Amitskomnmissionen sollen auf den Bericht der Bezirks fommissionen, mit Berücksichtigung der Oectlichkeit und der Anzahl der Kühe, so wie der Beschaffenheit det Zuchtstrere, die der Gemeinde zu haltende Anzahl diese! le6tern_bistimmehn. Sie vérsammeln-sih in der Regel zweimal des Jahrs, im Frühling und Spätjahr, zut Besichtigung der Zuch?stiere, die ihuen an diejer Schau tagen aus dem ganzen Amtsbeziik vorgeführt werdenz die tüchtig erfundenen Zuchtstiere werden alsdann mik dem Amtebrand auf die Hôrner gezeichnet und cs wird

ein Verzeichniß davon aufgenommen, Kein Zuchtjiter

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nter eínem Jahr alt darf angenommen werden, Die nter: Gerichtsbezirke oder deren Abtheilungen, welche ¿r Aufforderung der Amtskommijsion zur Anschaffung iner bestimmten Anzahl tücbtiger Stiere in anberaum- ex Frist nicht Folge leisten würden, verfallei in eine zue von 20. Fr. für jedes Stück, Die Amtskommi]- nen bestimmen das Springgetd. Bei - 4 Fr. Buße ir jeden Widerhandlungsfall 1 der Gebrauch. eines nbezeihneten Zuchtstiers für anderes als das eigen húmliche Vieh seines Besißers untersagt. Alle«Wider- andlungen gegen diese Verordnung sollen von deu Vheramtmánnern summari|ch untersucht, “ent]chieden, je Bußen eingezdgen und die éine Hälfte davon «dem erlaider, (Denuncianten) dié andere der Aincskommi}- on zugestellt werden. Aus den Stxafgeldern , so wie us den Beischússen, welche die Regierung jéder ‘Amts! onimission zufließen lassen wird, sollen vorerst alifällige (uslagen der Kommission -gedeckt , der Ueberrest soll u Preisaustheilungen für die besten Zuchtstière verwandt erden. Alljährlich sollen die- Amtskomrnissiouen der )ndes-Oefonomiefommijsion Bericht über ihre Verhand: ungen und Zuchtschauen, Verzeichnisse der Zuchtskiere nd Kühe, „und Rechnung. über Einnahmen und Aus- haben cinreihèn. j |

Bremen, 11. März. Ju den leßten Tägen des ianuar erschien in unserm tleinen' Staate ein neues rganisches Geseß, den Besiß ländliher G-undstücke be-

der Dinge in ein ganz anderes Verhältniß getreten, und daher jet weit davon entfernt, den wirklichen Rentwerth des Bodens zu repräsentiren. Der Meter sieyt sich daher jeßt mit Recht mehr als wirklichen Eis geuthümer des Bodens, denn als Pächter desselben an. Ex hac vergessen, daß ef das lebre ist, und aus diejem Grunde erjcheinen ihm die alten Bande, die Ueberreste des Pachtverhältnisses nur als hemmende Fesseln, die er sich sehnt -abzustreifjen. Aus staatswirthschaftlichem Ge- fichtspunfte bétrahtet, hat man außerdem in dem gee mein|jchaftlihezn Pachtbesißz etwas Hemmendes und Lähe mendes zu erfennen geglaubt. Manu hat geglaubt, dutch ‘den. Reiz eines frejen Eigenthums den Meiern“ einen neuen Sporn zu vermehrter Thäcigkeit zu geben, und es ijt ais cin Bedürfuiß der Zeit erschiènen, jencn die Möglichkeit zu verschaffen, durch eine ungewaltsame ‘Ldjung dieser Fesselu in den Stand freier Eigenchümer überzutreten, : Diescm Punkte stand bisher ein altés Gesel erit- gegen, welches uur -städtishzn Bürgern zuügèstand, ‘Grundeigeuthum im Gebiete zu besißen und zu erwer- ‘beu; Laudieute durften es nicht anders als merertechtlich besißen. Dieses Statut wurde am 30. Dec. v. J. dütch Rath und Bürgerschluß ‘'aufgehoden, und den hiesigen Landleuten [peciell die Befugniß zugewilligt, freies Ct * ‘geuthum im Gebiete zu besien. Die ge)eßlichen Ver?

reffend, das nicht ohne den wichtigsten Einfluß bleiben |

ain. Der Zweck desselben ist die Aufhebung alles in dem hier bestehenden. Meterrèéchte Veraiteter, und -di Petwndlung der Junhaber dieser Grundstücke in freß" Figenth umer. : : „F +7 E Je dein bremischen Gebiete, - wo- das Gruyndeigou- hum sehr vertheilt ist, und wo man E «0ER Heine Mirth schaft kennt, wird das Land fast aueschlteßlich jurch Bauern bewitthschastet, die es meierreht{ch" be- sen, Dies Meierwesen, ecáne sehr a4te Jistution, inem großen Thèile des nordwestliczzoy «Deutschlands igen, is im Griütde eine Arc E?bpacht, die aber das Figenthümliche hat, daß ‘das _Erbpach) recht an etue Hdfstclle auf eine patriarchalischè Wei? ner ganzen faniile gehört, in der Art, daß des einzelnen Mitglie- ern derselben bis zu ihrer Abfindung „efn Anrethgz an jeselve verbieibt, und sie-begehren körths „von ihr ge- in Leistung von Arbeit ernährt, zu werd Anerkanne —' und die Eifahrung- haf es Überall eigt ist Erbpacht diejenige Ba siptuh a t dfs&Grund nd Bodens, die das Emporfommen bex wirthschaft m weisten befördert.“ Der Besiß ist zwiGew zwei g& heilt: den Grundbesißer und den bestelléuden Landwirth der Dáthter. Schon: aus dem sehr einfachen Grunde, cil Capital. und Gewerbsfähigfkeit nicht immer zugleich p'eincr Person vereint -siud, paßt sih- die Trenuung

es. Besibes des Bodeus von sciner Benußung den |)

Perhältnissen der Einzeluen viel besser-auz die Erbpacht ber vewirft diese Trennung auf die vollkommenste Vei'e, und wáhrend sie dem Eigenthümer des Gtund- túcés ohne Gefahr vor Verschlecbterung- desselben eine este Cinnahme sichert, “bietet sle dem Bewirthschafter (sselbzn durch die lange Dauer der Pacht alle Vortheile es eignen Besibes dar.

| Auch die genantite Einrichtung hat während dem aufe vieler Jahrhunderte ihren jegenreichen Einfluß hicht verfehlt. Aber in dem Laufe der Zeit schleichen h selbst _in den besten Einrichtungen Mi1ßsräuche ein. Vieles veraltet und wird unpassend, wenn es nit den etänderten Zeitverhä!tnissen gemäß modificirt wird. So st| es auch, tre des vielcn Vortresslihen, welches ihm um Grunde liegt, mit dem Weierwesfen ergangen. Bleich dem Lehnrechte, hat es allmählig seinen ur}prüng- ihen Charafter verloren. , Die von Alters her fest be» immten Meiergefälle sind mit dem- veränderten Werth

fe . Durch diejelbe wird* den Landleuten unter gewissen

P Beschräutkungen die Fähigkeit ertheilt, ihre meierreht? léheu Grundstücke durch Aufauf des Gutsherrnrechts in.

“volles Eigetam- zu verwandeln, und sie solchergestalt erbeigenthüiliuch zu desißben, Der Abkauf dieses Rechts kann nur. vermöge einer freien Uebereinkunft zwischen. dem Guteherrn und “dem Meiec statt fiuden; jedoch verspricht der Staat in Ansehung. derjenigen Meiergü- ter, woruber ‘ihm- das Meierrecht. zusteht, die Ablösung untex gewissen näheren Bestimmungen zu gestatten. Das. Géjeß stellt die Einbarkeit der Laudstellen als | Grundsaß auf. “Hier spricht für jenes Princip noch eiu bejouderer- Grund, die Deich- und Landetlasten, die auf den- Stellen ruhen uad wobei der Staat ein Ju teresse hat, sie vou Leuten besessen werden, die Kräfte genug hähen, „um* der @œusges:ßren Gefahr ge: wach|en zu sein. U V theilbarfeit nit in" shecffee Strenge aufgestellt; im Gegentheit wæden, weng sie sich auf nähere Uutersus chuigen als thunlich ausweijen sèllte, im einzelnen Falle Ausnahmen gestattet. : 7 __« Was gerade bei uns den-Uebergang von dem „meter rechtlilhe zu dem freien eigenthümlichen. Besile, bejon- ders in Hiuficht_aguf Veverbuug der Grundstücke, uw so viel ausführbarer" macht ist die, den Be E A ‘jenen, in vielen. Punfceñ so” ähulixche Art „f Süterge- meinschaft, wie sie hier besteht, uud wonach etn JPes Vermögen als ein gemeinschaftliches Eigenthum der Fa milie (Sammtguts) angesehen wird, worüber dem Haupt derselben--die, Verwaltung zusteht. Dârum seb/ Fa si dur diese Vdrordnung eine Klasse freier Eigen- thúmer bilden werde,“ auf welche die Bestimmungeu des Meierrechts in Hinsicht auf Vererbung feine weiter erleiden, der §. 16. ‘ausdrúcklich fest, d 1 hiesigen Landbewohner , i Ly schreiten „künftig die Grundsäße der starntarischen Gü- tergemeinschaft , jedoch unter ‘einigen Modificatiónen hinsichtlich der Vererbung, eintreten solle.

Die Hauptabweichung bertrisst dié Erbtheilung. Bei einer gleichen Erbtheilung würden die Stellen bald in Schulden gerathen; der Staat aber hat -ein Interesse daran , daß die Juhaber dersclben behaltene Leute sind und die gehörigen Kräfte besißen, sie gut zu bewirth/ schaften. Bei untheiibaren Stellen ist die UnyicihYeit

aß“ für allé

fügungen, welche in die St:lle desselben traten, machen- a den Gegenstand der-obvnetivähuren Verordnung aus. -

(hêfs ist sènes Princip der Un--

Antoendung

welche von nun an zur Che

Fi Pa O E E T e