1826 / 180 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Die Commission hat feine bestimmten Anträge gebildet. Der Generalprokurator hat darauf angetragen, der Pairshof möge «erklären , daß fein Grund sèi ,- wegen jener Verträge gegen ‘gedachte beide Pairs, so wie gegen den Armee J'tendanten und Hrn. Ouvrard zu verfahren, was aber die Anichuldtgung wegen erfolglihen Versuchs der Bestechung betresse, daß diese Sache an die ordentlihen Gerichte zu verwel- sen sei.

Fúnfprocentige Rente 66 Fr. 10 C.

. London, 28. Juli, Am 24. war Cabinetsrath von 3 bis 55 U»r im auswärtigen Amt.

Vorgestern kam Hr. Canuing von des Grafen von Liverpool Landsiße zur ‘Stadt. s

Am 25. kam das Linienschiff Glocester von Kron stadt mir Lord Stranagford am Bord in Sßzeerneß an,

Gestern kam Graf Liewen hier an.

Am 25sten war das Oberhaus um der Förmlichfeit der Prorogation des Parlameurs bis zum- 24. August willen erôfne. Zum Unterhause hatte sih niemand eingefunden.

Am 25. wie auch gestern, hatte Lord Ch. Somerset Geschäfte im Colonial: Amte,

Auf Licyd's sind sehr langë Berichte aus Smyrna bis zum 20. Juni, wegen Seeräubereien, die an Enclt- schen, wie- an andern Schiffen ia den Griechischen Ge: wässern verübt wordeu und von den fräfttgen Maaß nahmen unjeres Commodores dagegen, angeschlagen.

Aus Maltha wird untern 26. J=ni gemeldet, daß die dort angekommene K. Fregatte Sybil in einem Ge feht mit zwet Piraren)chiffen dei Candien, die sle ver: nihtete, 12 Offiziere und Mannschaft an Todten und

worden seien,

99 Fr.. 80 C. Dreiprocent.

29 schwer Verwundete gehabt, wovon noch mehrere seit

dem starben. i Von Calcutta sind Depeschen vom 8. März schon

vorgestern Úúber Land angekommen; sie sollen bleß Han: dels-Nachrichten betressen , was Einigeu micht glaublich

eint. A / 9 Nach den neuesten Nachrichten aus Veracruz starben gegen Ende Mai daselbst täglich an hundert Menschen. Commodore Porter, der Mexico seine Dienste an- bieten wollen, war sehr unzufri-den mit seiner Aufirahme und stand im Begriff, nebt Officieren und Maunjichast wieder abzugehen.

Am 29. April wurde in Mexico der Franz. Com; missair Hr. Marrcin der Regierung vorgestelle, Einige Tage zuvor war ein Franzoje St. Clair als Spantscher Spion verhaftet und ‘verurtheilt worden. Vom 5, Mai wird aus Veracruz gemeldet, daß die Frayz. Fregatte, welche Hrn. Martin überbracht, die Weisung erhalten, äus dem dortigen Hafen nach Sacrisicios auszulegen.

Der Congreß zu Bogota hat (un März beschlossen, Straßen von Quito nach Esmeraldas und der Bai von Caracas (am Großen Ocean) zichen zu lassen, allen sid

an diesen Straßen und in jenen Orten Anbauenden

45jährige Steuer- und Z-hutenfreihßeit bewillige, so wie Erlassung des halben Zolls Für alle Waaren - Einfuhren daseibst, mit Ausnahme vou Branvutewein.

Die Hofzeitung vom 14. d. notirt den niedrigsten, vielleiht je befanntèn Preis von Zucf-r in England, nämlich 28 s 97 d, was utehrere Shillings unter dem größten Falle ist, den die Berktiner, und Mailänder De crëte vetursachten. n p

Hr. Allen, ein junger Nord-Amerikaner, der unter dêm Navarchen Miaulis dient, ist mir Depeschen für die Griechischen Agenten hieselbst, wie es heißt, die Ab- berufung derselben enthaltend, hier angefommei. g

“Am Wechselmarkt ist so wenig Verkehr, daß am Dienstage, was fst unekhdört ist, niht über 50,000 Pf. in ausländischen Wechseln gekauft worden.

Vom 29. Juli. Hr. Peel har in dieser Woche

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mehrere Zusammenkünfte mit dem Herzoge von Yor gehabt.

Gestern von 2 bis nach 5 Uhr. war Kabinetsrat( im auswärtigen Amce, wo die Auwefenheit des Lords Kanzlers als we)entlih angeseyen wurde, der sich er! um 22 Uhc einstellen fonute. :

Gestern empfing der Graf v. Liverpool, dei welche ich. die HH. Nobvinfon und Peel eingefunden hatten ezne Deputation von Manufakturisten aus Birmingham

Ju Dudlin hat die Regierung eine Angabe yg dem Cffectivstande der Miliz Regimenter in Jrland ein gefordect.

Die Minister sollen nun beschlossen haben, eine hi deutende Summe zur Unterstüßung der Nothleidendt in Manchester (jt an 300.000) aus der Treafsury al Ausnahme von der Regel zuzugestehen.

Der Co!umb. Gen. Miller ist in seinem Geburts dorf Win«ham dei Canterbury angekemmeu und nj Glockengeläute u. |, w. ewpfangen worden.

Zwischen Haiti und England über Jamaifa wir eine regelmäßige Briesbesöd-derung, einmal im Monat zu Srcande kommen,

_Die-Abnetgung zum Verkaufen von ColonialWaa ren zeigt sich deutlicher, da dl: Johaber zu glaube scheinen, daß siz auf den niedrigsten Puntt gesunka seren; allein die Frage ist sehr gering.

Conf, auf Abrechnung schlossen gestern zu 772 Geld

Brússel, 29. Juli. Ju der Gemeine Meha Provinz Lüttich, haben rohe Unwissenhzit und Ader glaube einen Múller und seine drei Sdhne zu einen schauderhzsten Verbrechen gesüh:t. Diese vier Menschet haben nämlich in ihrer Wohnung eine Witwe aus den Dorfe, welche sle im Verdacht hatten, eine Hexe zu seyn und thnen allerhand Unheil zugefúgt zu haben durch Martern zum Geständniß und zur Angabe ihre Micschuldigen (indem noch m-hrere Hexen im Dorst seya soliten) zu bringen gesuche. Das arme Weib if an den Folgen der schrecklichen Mishandlungen gesion ben, da jedoch der Tod nicht in der vom Gesebe bw st-mmten Frist erfolgr ist, jo haben die Verbrecher hut wegen schwerer Verle6ung angeklagt werden können, Der Proceß tft beretts instruirt, das Urtheil war jeèoch beim Adgang der lebten Nachrichten, die wir erhalte yaben, noch nihtr gesprochen,

St. Petersburg, 25. Juli. Se. Maj. der Kal ser haben Jhrem Leibarzte, wirfklihen Staats: Rath Srofregen, den Rang eines Geheimen Raths zu vet lethen geruht. :

Der Kriegsrath Borowkofff beim Kriegs, Ministerio ist, zur Belohnung des in seinen Functionen als Kanp lei Director der Untersuchungs: Commission bethärigten Eifers, zuin Rang eines Staats Rathys betôrdert worden.

Túrkern. Ein Schreiben aus Corfu vom 17. Juni (in ital. Blättern) giebt die Zahl der zu A-gos versam melten bewaffneten Griechen auf 20,000 Mann an, 0! von 5000 der englishe Oberst Go-ton, 3000 regulirte der Overst Fabvier und 12 000 Mann Kolokotroni fo mandirt, welcher leßtere auch Odberbefelshaber der gal zen griehisden Armee ist. Am 29. Mai famen zu Napoli di Romania drei Regimenter regulirter Truppen unter dem Oberst Fabvier an, welcbe am 31, Mai in Gegenwart mehrerer Regierungs - Mitglieder und des Prásidenten selbst gemustert wurden. Am 1 Juni bra Fabvier, nachdem er zu Napoli zwei Bataillone hinter lteß, nach Metoua mit den úbrigen Truppen auf.

Rom, 15. Jali. Am verflossenen Sonntag wu?/ den die Bischôfe von S. 'Severo im Königreich. beider Sizilien und von Lero vom Kardinal Pacca in der Kirhc S. Maria in Cawpitelli, und der Erzdischof von “Lucca vom Kardinal Zarla in der Kirche von S. No

‘triarchen fousefrirt. Die goldenen und silbernen

Mirhenobeihauptes iu heil, Geistipital vorae\telir ; Mandichriit lautet: „Tnfirmus eram, et vVisitastis me.“

mualdo, nuter Assistenz mehrerer Erzbischöfe und: Pa

Munzen, welhe nah einem unter Martin V. eingeführ:

¡n Gebraucve am St. Peteróöfeste dea heil, Kollegium nd mehreren Personen von Rang ausgetheilt werden, jhren au] etner Seite das Budntß Leo AlL[., auf der Fehrieite Ut der nähtlihe Besuch dieses ehrwürdigen die

Jh war frauf, uno thr habt mich beut). Die g1iößte Höhe des Thermometers von Reaumur p der Sternwarte des rômijchen Kollegiums war um

Niccagsz it am 13. Juli 24 Grade. :

„Turn, 8. Jult. Gestern wüthete hier bald nach sittag eiu jü:chtrerlicher Sturm mit einem 17 Minuten dauernden Hagel.

Madrid, 17. Juli. Vorgestern hat bei Hofe, gen des Namenötages des Jnfanten, Sohnes des Ju- hilen Dou Francieco, halbe Galla stattgefunden.

Jn Gibraltar ist für alle aus dem mictelläudischen sere fommenden Schiffe eine längere Quarantaine ijúugt worden, Dieje Maaßregel ist durch die Bejorg- j vcraulapt, weiche der Gejundheitszustand in Genua gt; es sind nâmlich am Bord eines von dort kom- unden Schiffes 5 Menschen während der U-berfahrt orden. |

An den Küsten von Gallizien kreuzt ein Jnsurgen- 1: Corsar, der dem dortigen Handel viel Schaden zu- jt; man besorgt in jener Provinz eine Landung und jOctöbehöórden haben den Befehl erhalten, ihre Wach- nfeic zu verdoppeln, und auf die von Gibraltar kom- inden Fihrzeuge ganz besonders zu wachen.

Portugall. (Schluß der constitutionellen Charte). (t, VIIL, Von den allgemeinen Bestinmungea und hn Garantien der bürzerlichen und pelitischen Rechte

der portugiesischen Bürger.

Art. 139. Die allgemeinen Cortes haben beim Be- in ihrer S1ßungen zu untersuchen, ob die politische pstitution des .Königreichs genau beobachtet worden ijt.

Arr. 140. Wena 4 Jahre nah Beichwörung der ats Vecfossung man dafúc erkennt, daß ein oder der bere Artikel derjelben einer Abánderung bedürfe, [Q h der Vorschlag dazu schriftlich in der Deputirten» imer gemacht, und von dem dritcen Theil der Mir: ider unterstüßt werden.

Art. 141. Der Vorschlag wird in Fristen von je Ugen dreimal gelesen, und nach der dritten Lesung legt die Deputirtentkammer, ob der Vorschlag zuge: sn werden tôune. Demnächst wird man denselben ing nehmen, wie zur Bildung eines neuen Geseßzes \rderlih ist. :

Art. 142, Wird diese Erdrtcrung und also die:Ab rung eines constitutionellen Artifels gebilligt, 10 V cin Geseß abgefaßt, welches der König in der úb-

n Fo m lanctionirt und befanuat mat, und durch hes den Wählern der uächstfolgenden Deputirtenkam-

befohlen wird, den Abgeordneten die betondere Voll:

e der fraglichen Abänderung oder Umgestaltung geben, :

Ait. 143, Ju der näâck&stfolgenden- Legiélatur wird Sache gleich in der ersten Session vorgelegt und bera; "1, Das Resultat entsheidec Über die Abänderung oder yufügung zum Grundgeseß. Der neue zur Verfas, { hinzugetretene Artikel wird atsdann feierli pro- zirt.

Arr. 144. Nur das ist constitutionel, was die Verfas. 6:Urfunde in -Hinsicht der Schranken und Befug- t der pelitishen E'ewalcen und der persönlichen und ltish.¿n Rechte der Bürger festsc6t. Was nicht iu im Sinne constitationel ist, kann noch der oben er- iten Form von den gewöhnlichen Legislaturen abge: irt werden.

Art, 145. Die Unverleblichkeit der bürgerlichen und ischen Rechte der portugiesischen Bürger, auf Frei,

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heit, Sicherheit der Person und des Eigenthums ge- gründet wird durch die Reichsverfassang folgender maßen sicher gestellt: 1) Kein Bürger - kann anders, als Krast des Geießes, genötgigt werden, - irgend eiwas zu chan oder zu unterlassen. 2) Die Gesetzes. Bestime mung hat keine rúckwirfende Kraft. 3) Jedermann kann seine Gedanten münèlich und [chriftiich mitheilen, und durch den Druck bekannt machenz jedoch ist tin je- der für den Miybrauch ciejes Rechts in den geseblidh bestimmter, Fällen und Formea verantwoitlich. 4) Glaus- beusjachen halber daf Niemand verfolgt werden, wenn er die Sraacs, Reltzion rejpektirt und nicht gegen die öffentliche Sitil.chfeit anstößt. 5) Ein jeder fann nach Velieden entweder im Reiche bleiben oder es verlassen, - und 19 l-ßteren Fall jeine Habe mit fortnehmen, je: doch hat er sich nah den polizeilichen Vorschristen zu richten und darf Niemanden daturh beeinträchtigen. 6) Ein j-der Bürger bestzc in seinem Hause ciue un- verleßzliche Freijtäcte. Ohne setne Bewilligung darf Nie“ mand tes Nachts in dassclbe eiüdringen, es sei denn auf einen Hüljeruf von innen, oder um es gegen Feuers oder Wassersgefahr zu {hüben ; des Tages ist der Eintritt nur 1n den vom Gesc6 bestimmten Fällen in der ebeufalls geselzlih vorgeswriebenen Weise erlaubt, 7) Niemand kanu festgenommen werden, außer wenn er in Anklagestand verseßt worden, die vom Geseke - be- stimmten Falle ausgenommen, und in diesen Fällen muß 24 Stunden nah seinem Eintritt ins Gefängniß, (wenn es in. einer Stadr oder einem Dorfe geschiehet, die _uahe bei dein Wohnsiß eines Richters liegen, und bei entfernten Orten binnen einec vom G«isels zu dbe- stimmenden verhältniimäßigen Zett) der Richter in „ej: ner etgenhändig untersch-iebenen Note den Angeklagten von dem Geuod seiner Verhastneymung, den. Namen dèr Autläger und der Zeugen, wenn er sie fenut, in Kenntuiß seben. 8) Selbst im Fall einer Verießung unter Auflage. darf keiner arretirt oder in Arrest gehal- ten werden, wenn er-iu den Fällen, wo das Geseb sol- hes zuläßr, Cautjon ‘leistet , úbérhaupr bleidt der Ange- |chuldigie frei bei allen Bergehungen, die höchstens mit

jehsmonatlicher Haft oder -Verweijuug aus dem Bezirk

bestraft werden. 9) Mit Ausnahme der Ectappung auf fri]her That, faun eine Verhaftung nur kcaft eines - \chrifilihen Befehls der befazten Behörde geschehen. Ii ein solcher Verhäftöbefehl willkührlih , so wird der Richter, der ihn ausgefertigt und derjenige, der ihn nachgesucht hat, -mit der vom GWeses zu bestimmenden Strafe belegt. Unter dieser Bestimmung über die Ar- retirungen sind jedoch die militairishen Befehle, die zur Mannszucht und dem Werbedienst fúr die Armee uöthig siud, nicht miteinbegreiffen, desgleichen diejenigen Fálle nicht, welhe durchaus nit pciuliher Art sind, und in den:n das G-|rß die Einsperrung eiuer Person vorschreibt, etwa weil er den Befehlen der Justiz nicht gehorcht, odèr weil er binnen bestimm- ter Frist ihren Verpflihtungen niht nachgekommen ist, 10) Keiner fann anders veructheilt werden , als durch die besuzte Behörde 4 kraft eines früßer er- lassenen Gese6es und na der vorgeschriebenen Weise. 11). Die richterliche Gewalt soll in ihrer Unabhängigkeit aufreche gehalten werden; feine Behörde darf cine an- hángige Rechtssache dem Gerichte entziehen, sie nieders- |clagen und beendigte Prozesse noch eiumal von vorne anfangen. 12) Das Gests ist gæeich für alle, es- mag nun bestrafen oder züchtigen: auch wird es. nach Maaß- gabe der Verdienste -eines jeden, belohneñ,- 13) Je- der Bürger ist zu deú büraerlichen , politishen oder militairishen Acmtern zulässig, ohne audere Unter- scheidung und Erwägung als die seiner Talente und sciner Tugend. 14) Keiner fann von „der Verpflich- tung, im Verhältniß seines Vermögens zy den Staats: lasten beizutragen, enthoben werden. 15) Privilegien,