1888 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jun 1888 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich

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5 7 ARE aat Lo Berlin, Sonnabend, den 9. Juni, Abends.

1888,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Erblandmarschall in Altvorpommern, Freiherrn von Malßzahn auf Roidin im Kreise Demmin, wohnhast zu Ducherow im Kreise Anklam, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Ober-Amtmann Heydemann zu Thal- berg im Kreise Demmin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Vorsißenden des landwirthschaftlihen Vereins für bäuerlihe Wirthe im Kreise Franzburg, Eigenthümer Joachim Graf zu Rubiß, und dem Vorsteher der Noelle’shen Handels schule zu Osnabrück, Dr. phil. Lindemann, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem herrschafilichen Kutscher Kai Goos zu Büstorf im Kreise Ecernfsörde das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisher zux Dienstleistung bei dem Generalstabe der

16. Division kommandirt gewesenen Königlich württembergischen Hauptmann Münzenmaier vom 1. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 13 den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Kaiserlihen Waldwege-Aufseher Joseph Hoff zu Forsthaus Bärenbah im Kreise Zabern das Allgemeine

Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich belgischen Legations-Sekretär Prinzen de Leih raman den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu ver- eihen. /

Deutsches Reich.

Auf Grund der Ermächtigung im §. 3 Absaß 2 des Ge- \eves vom 9. Juli v. J., die Besteuerung des Zulers betressend „: Yat dex Bundesrath in seinex Sißung vom heutigen Tage das: Folgende beshlo}sen :

1) Abläuse der ZuCexsabrikätion (Syruy, Melasse), deren Quotient, d. h. deren prozentualer Zucergehalt in der

Sinne des 8. 2 des Geseßes.

2) Als Quotient gilt derjenige Prozentsaß des Zucker- wel{her sich auf Grund der Gewichts nach Brix berechnet. - Auf Antrag kann die Berehnung des Quotienten nach dem

chemisch ermittelten reinen Pu Cergeyan des Ablaufs stattfinden.

gehalts von Syrup oder Melasse, Polarisation und des spezifischen

Berlin, den 7. Juni 1888. Der: Reichskanzler. Ja Vertrétung : Jacobi.

Ca t Oos betreffend das Verzeihniß der unfallversiherungspflihtiger land- und

wirthschaftlicher Betriebe im Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.

Vom 8. Juni 1888.

Jn Gemäßheit des §. 34 des landwirthschaftlihen Unfall- versiherungsgeseßes vom 5. Mai 1886 (Reichs-Geseßblatt für den Bereich der landwirthschaftlichen - Berufsgenossenschaft des Fürstenthums Schwarzburg-Sondexs- die Frist, innerhalb deren die Gemeindebehörden die Verzeichnisse der Betriebsunternehmer aufzustellen und an den

Seite 132) wird hausen

Ge einzusenden haben, auf die Zeit is zum 1. Juli 1888 einschließlich hiermit festgeseßt. iz Hinsichtlih der bei Ausstellung der ahtenden Gesichtspunkte und des hierbei zu b mulars wird auf die Seitens der Fürstlich

verwiesen. : / Das Neichs-Versicherungsamt. Bödiker.

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nah den Nordsee-Inseln Norderney, Cu j Spiekeroog und Wangeroog gestalten sich

Borkum, Juist, Langeoog, nd 2 in der Zeit vom 15. bis eins{chl. 30. Juni wie folgt: Norderney.

T n 1 : i Von Norden nach Norderney über Norddeich E uni

17. Juni 3,15 Nachm., 19. Juni 5 früh und 5,45 Nachm., am 20. Suni 6,15 früh und 6 Abends, am 21. Juni 7,30 früh 93. Juni 9,30 Vorm., am 26. Juni

Güterpost bezw. Dampfschiffs in etwa 2 Stunden: am 15. 1,55 Nachm., am 16. Juni 2,15 Nachm., am

am 18. Juni 4,30 Nachm., am

und 6 Abends, am 22. Juni 8,30 fcüh, am am 24. Juni 10,30 Vorm., am 2. Juni 11 Vorm.,

11,45 Vorm., am 27. Juni 12,30 Nahm., am 28. Juni 1,15 Nahm,, am 29. Juni 2 -Nahm., am 30. Junt 2,45 Nachm. Wegen der postseitig niht benußten Dampfschiffsfahrten wird auf den Fahrplan verwiesen. j

1II. Nach Borkum.

1) Von Leer nah Borkum mittels Dampfschiffs: am 15. Juni 10,45 Vorm., am 18. Juni 11 Vorm., am 21. Juni 10,45 Vorm, äm 26. Juni 10,45 Vorm. in etwa 4 Stunden. 2) Von Emden nah Borkum regelmäßig täglich 12 Mittags mittels Dampfschiffs in etwa 3 Stunden. I1L. Nach Juist.

Von Norden nach Juist über Norddeich mittels Personen- wagen bezw. Fährschifs in etwa 3 Stunden:

am 15. Juni 10,30 Vorm., ‘am 16. Juni 11,30 Vorm., am 17. Juni 12,30 Nahm:, am 18. Juni 1,45 Nachm., am 19. Juni 2,30 Nacm., am 20. Juni 5 früh, am 21. Juni 5,30 früh, am 92. Juni 6,15 früh, am 283. Juni 7 früh, am 24. Juni 8 früh, am 2%. Juni 8,30 früh, am 26. Juni 9 Vorm., am 27. Juni 9,30 Vorm., am 28. Juni 10,15 Vorm., am 29, Juni 11 Vorm., am 30. Juni 11,45 Vorm.

IV. Nach Langeéoog.

Von Esens Bhf. nach Langeoog über Bensersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Dampfschiffs in etwa 15 Stunden:

am 15. Juni 12,30 Nachm., am 16. Juni 1,15 Nachm., am 17. Juni 2,15 Nachm., am 18. Juni 3,15 Nahm., am 19. Juni 4,45 Nahm., am 20. Juni 5,45 früh, am 21. Juni 7,15 früh, am 92, Juni 8 früh, am 23. Juni 8,45 früh, am 24. Juni 10,30 Vorm., am 25. Juni 10,30 Vorm., am 26. Juni 10,30 Vorm., am 27. Juni 12,15 Nachm., am 28. Juni 12,15 Nahm., am 29. Juni 12,45 Nahm., am 30. Juni 1,30 Nachm.

V. Nah Spiekeroog.

roCen- substanz, 70 oder mehr beträgt, Unterliegen vom 1. August 1888 ab der Verbrauhsabgabe von 12 #( für 100 kg." Der- artige Abläufe - gehören zum inländishen Rübenzucex im

Unternehmer forst-

der O zu be- A bi For- chwarzburg- sondershausenshen Landesregierung ergehenden Anordnungen

Von Esens Bhf. nah Spiekeroog über Neuharlingersiel mittels Privatpersonenpost bezw. Fährschiffs in etwa 27 Stunden:

am 15. Juni 1,30 Nahm., am 16. Juni 2,15 Nachm., am 17. Funi 3 Nachm., am 18, Juni 3,30 Nachm., am 19. Juni 4 Nachm., am 20. Juni 5 Nahm., am 21. Juni 7,45 früh, am 99. Juni 8,45 früh, am 23. Juni 9,30 Vorm., am 24. Juni 10,15 Vorm., am 25. Juni 10,45 Vorm., am 26. Juni 11,15 Vorm., äm 27. Juni 12,15 Nachm,, am 28. Juni 12,380 Nachm., am 99. Juni ‘1,15 Nahm., am 30. Juni 2,15 Naÿm.

___VI. Nah Wangeroods. D

Von Karolinensiel na Wangeroog mittels Fährschifss in etwa 13 Stunden:

am 15. Juni 1 NaGm., am 16. Juni 2 NaGm., am 17. Juni 3 Nahm., am 18. Juni 4 Nahm, am 19, Jun 4,30 früh, am 90. Juni 5,30 früh, am 21. Juni 6,30 früh, am 22. Juni s früh, am ‘23. Juni 9 Vorm., am 24, Juni 10 Vorm., am 25. Juni 10,30 Vorm., am 26. Juni 11 Vorm., am 27. Juni 12 Mitt., am En 1 Navm., am 29. Juni 1,30 Nachm., am 30. Juni

am.

Wegen der Verbindungen vom 1. Juli ab bleibt weitere Be- fanntmahung vorbehalten.

Oldenburg, den 4. Juni 1888. y

Dex Kaiserliche Ober-Postdirektor. Starfklof.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

_den Forstmeister Küster zu Wiesbaden zum Ober-Forst- meister und Mitdirigénten der Finanz - Abtheilung einer Regierung, und

den Oberförster Bubliß zu Kl. Krebbel im Regierungs- bezirk Posen zum Forstmeister mit dem Range der Regierungs- Räthe zu ernennen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Breslau ist. mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisen- bahn untergeordneter Bedeutung von Lubliniß nah Vossowska beauftragt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Ober-Forstmeister Küster ist die Ober-Forstmeister- stelle bei der Königlichen Regierung zu Köslin, dem zur Zeit in der etatsmäßigen Hülfsarbeiterstelle bei der Centralverwaltung der Domänen und Forsten angestellten d Wery die Forstmeisterstelle Wiesbaden-König- ein, un j dem Forstmeister Bubliß die etatsmäßige tehnishe Hülfs: arbeiterstelle bei der Central-Verwaltung der Domänen und Forsten übertragen wokden. Die Forst:Assessoren Bahmann und Michaelis sind u Oberförstern ernannt. Dem Oberförster Bachmann ist die berförsterstelle Waice, mit dem Tee zu Kl. Krebbel im Regierungsbezirk Posen, und dem Oberförster Michaelis die Oberförsterstelle Bramwald, mit dem Amkissiß zu Münden im Regierungsbezirk Hildesheim, übertragen worden.

Justiz-Ministerium. Verseßt sind: der Amtsrichter Shwanert in Parhwiß an das Amtsgericht in Rosenberg Obérschl., der Amtsrichter Kunze in Peiskretsham an das Amtsgericht in Parchwißs,

der Amtsrichter Paeß in Neumittelwalde an das Amtsgericht in Peiskretsham, der Amtsrichter Zwicke| in Saarbrücken als Landrichter an das Landgericht daselbst, der Amtsrichter “Richart in Sandau an das Amtsgericht in “Magdeburg und der Amtsrichter Günther in Habelshwerdt ‘an das ‘Amts- geriht in Wolmirstedt. ; :

Der Landrichter Sachse in Köslin ist in Folge der Be- stätigung seiner Wahl zum Bürgermeister dexStadt Köslin aus dem Justizdienst geschieden.

In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht "der Rechts- anwalt, Justiz-Rath Seger bei’ deni Kammergericht.

In die Liste der Rechtsanwälte sind“ eingetragen: der N RTALA Lage aus Berlin! bei dem D A E in Königsberg, der früherè Advokat Levsen bei dem Amts- N in Glückstadt, der Gerichts-Assessor Dorénd orf bei

em Landgericht in Magdeburg, ‘dexr Gerichts-AssessorS tren ge bei ‘dem E in Leer, derx Gerichts:Assessor Nicks#ë und N fessor Rosenthal “bei ‘dem ‘Landgericht in ottbus,

Der Rechtsanwalt und Notar Karpinski in Schrimm und der Rechtsanwalt nig in! Korbach sind gestorben.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 3: Klasse 178. Königlich preußischer Klassen - Lotterie wird am 18. Juni d. F ¡Morgens 8 Mee im Ziehungssaale dés Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, sowie Ai zu “diesér Klasse sind nah ‘den 88. 5, 6 und 13’ des’ Lottétiepláns/ unter“ Vor- legung der bezüglihen Loose aus" der ‘2. Klasse, ‘bis zum 14: Zuni d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust dés Anréchts, einzulösen.

Berlin, den 9. Juni 1888. Königliche General-Lotterie-Direktion.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Die am 1. Juli ‘1888 “fälligen Zinss{heine der preußishen Staats\{chulden werden bei der Staats- \tulden-Tilgungskasse W. Taubenstraße 29 O —, bei dex Reichsbank-Hauptkasse“ sowie bei den früher zur Ein- lösung benußten Königlichen Kassen und ReichsbatkAnstalten vom- 25. d. M. ab eingelöst.

Die Zinsscheine sind; nah den einzelnen Schuldgattungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit einem Verzeihniß vorzulégen, welches die Stü@äzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt angiebt, aufgerehnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich

macht.

Wegen Zahlung der am 1. Juli fälligen Zinsen für die in das Sa ats GUldbud eingetragenen Forderungen bemerken wir, daß die Zusendun g: dieser Draa mittels der Post sowie: ihre Gutschrift ¿auf den! Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 18. Juni und 8. Juli erfolgt; die Baarzahlung aber bei der Staatsshulden-Tilgungskasse am 18. Juni, bei dei Regierungs-Hauptkassen am 25. Juni und bei den mit der Annahme direkter Staätssteuern - außerhalb Berlins betrauten Kassen am 2. Juli beginnt.

- Die -Staats\chulden-Tilguügskasse| ist für die Zins - zahlungen werktäglih von 9 bis 1 Uhr mit Auss{hluß des vorleßten Tages in jedem Monat, am leßten , Yeonatstage aber von 11‘bis 1 Uhx géöffnet.

Die Jnhabex preußischer 4prozentiger und 31/2 prozentiger Konsols machen wir auf“ die durch uns veröffentlichten

„Amtlichen E rihten über das Preußishe Staatss{chuldbuchch, Dritte Ausgabe“, aufmerksam, welhe durch- jede Büchhandlung für 40 Z oder von dem Verleger J. Guttentag E Collin) in Berlin dur die Post für 45 Z franko zu beziehen sind. Berlin, den 5. Juni 1888. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. 5. Juni. Prinz Alfred von Groß- britannien und Irland, Herzog von Edinburg, Herzog zu Sachsen Königliche Hoheit, Gen. Lt. à la suité- des Inf. Negts. Nr. 95, zum Gen, der Inf. befördert.