1872 / 290 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Dec 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Ableitungen aus landwirthschaftlichen oder gewerblichen Etablissements in die Gewässer macht, Vorsorge trifft, daß denselben nicht solche Stoffe zugeführt werden, welche den Fischbestand vernichten und die

Fischerei-Gerechtsame entwerthen. Rücksichtlich solcher Ableitungen, welche erst nach Erlaß dieses

Ges:bes neu angelegt werden, hat es kein Bedenken, diese Forderung |

im vollen Umfange zur Geltung zu bringen. M s

Anders dagegen sind die bereits bestehenden {ädlichen Ableitun- gen qus landwirthschaftlihem und gewerblichem Betriebe zu be- urtheilen.

Man wird \ich vergegenwärtigen müssen ,- daß Vorkehrungen, durch welche die s{ädlihe Verunreinigung der Gewässer abgewandt werden fann, bei diesen {hon vorhandenen Ableitungen in sehr vielen Fällen nicht ohne unverhältnißmäßige Belästigung des Betriebes aus- geführt werden können und daß es in jedem Falle unbillig sein würde, die Kosten der Herstellung solcher Vorkehrungen dem Inhaber der Ableitung aufzuerlegen. :

Der Entwurf hat diesen beiden Gesichtspunkten Rechnung ge- tragen und dem gemäß die obige Forderung rüsichtlih bereits vor- handener shädliher Ableitungen nah beiden Richtungen bin modifi- zirt, Zu vergleichen is dabei u, A. der Artikel 8 der nicht ratifizir- ten Rheinfischerei-Konvention vom 27. November 1869 und der §. 3 des Geseßes vom 28. Februar 1843 über die Benußung der Privat- flüsse. a g. 41. In Beziehung auf das Röten von Flachs und Hanf in fließenden Gewässern bestehen eine Mehrzahl verschiedenartiger Bestimmungen.

Der §. 6 des Gescß vom 28. Februar 1843 über die Benußung | der Privatflüsse bestimmt, daß derartige Anlagen von der Polizeibe- |

hörde untersagt werden können, weil sie die Heilsamkeit der Lust be-

nachtheiligen ; den freien Abfluß des Wassers stören , den Bedarf der |

Umgegend an reinem Wasser beeinträchtigen oder sonstige erhebliche Belästigung herbeiführen. (Vergl. auch §§. 41 bis 46 der Feldpolizei- Ordnung vom 1. November 1847.) Z

Im Interesse der Fischerei ist das Röten von Flachs und Hanf in fließenden Gewässern durch ältere und neuere provinzialrechtliche Vorschriften und Verordnungen vielfa verboten, so für Ostpreußen, die Kurmark Brandenburg; für Schlesien, Sachsen, den größten Theil von Westfalen, das Eichsfeld u. st. w. Für Hannover ist das Geseß vom 6. Juni 1846 in Kraft, wonach das Flachs- und Hansröten in

_flicßenden und solchen stehenden Gewässern, welche nicht aussließ- liches Eigenthum des Rötenden sind, sowie das Ablassen des Wassers aus Rötegruben, obrigkeitliche Genehmigung erfordert. ;

Das Nöten in fließenden Gewässern vernichtet den Fischbestand der Gewässer auf weite Stcecken, die Aufrechterhaltung des Verbots, wo es besteht, und die Ausdehnung desselben auf alle Gebietstheile ist daher ein dringendes Bedürfniß der Fischerei. Da jedoch die Oert- lihkeit nicht überall die Anlage zweckdienlicher Rötegruben gestattet und daher die Benußung fließender Gewässer . für diesen Zweck nicht überall entbehrt werden fann, so hat dec Entwurf Vorsorge getrof- fen, daß in diesen Fällen Ausnahmen von dem Verbote von den Re- gierungen zugestanden werden können. E

Qu den §yÿ. 42 und 43. Die FF. 42 und 4, welche die Her- stellung einer geregelten unmittelbaren Beaufsichtigung der Fischerei bezwecken, werden einer weiteren Begründung nicht bedürfen.

Die Ueberwachung der Fischerei, die Aufrechterhaltung und Durchführung der Vorschriften sowohl dieses Gescßes, als auch der auf Grund desselben zu erlassenden und sonst bestehenden fischerei- polizeilichen Bestimmungen, die Vorbereitung, Ausführung und Be- aufjichtigung der im Interesse der Fischerei erforderlichen Maßnahmen und Anlagen wird vorzugeweise in den Händen der Bezirks-Ne- gierungen (Landdrosteien) liegen, denen es bis jeßt vielfa an der unentbebrlichen sachverständigen Berathung fehlt. i

Es wird daher die Anstellung höherer Fischerci-Aufsichts-Beamten als Beirath der Oberaufjichts-Behörden in Angelegenheiten der Fischerei und als Organe derselben zur Vorbereitung und Durchführung der zur Hebung der See- und Binnen-Fischerei erforderlichen Maßregeln voraussichtlich nicht ganz zu entbchren sein. :

Jedenfalls wird die Zahl derselben auf das äußerste Bedürfniß zu beschränken sein. /

Qu den §F§. 44 bis 47. Die Strafbestimmungen in den Fg. 44 bis 47 des Entwurfs schließen sich den Vorschriften des Straf- Geschbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 an und werden feine weitere Erläuterung erfordern.

. Zu §. 48. Zu §. 48 endlich wird cs kaum der Bemerkung be- dürfen, daß der Entwurf alle provinzialrechtliche Vorschriften; nament- lich auch diejenigen über das Eigenthum der Gewässer und die Grenzen

der Fischereiberechtigungen, soweit sie nicht im Widerspruche mit den | L | heute ungefähr 10,730,000 Einw.

Vorschriften desselben stehen, unberührt läßt.

Das Justiz- Ministerial -Blatt für die Preußische Geseßgebung und Rechtspflege enthält in Nr. 46 folgende Verfügung des Königlichen Ober-Tribunals vom ‘30. Oktober 1872:

In den auf Grund des Bundes8geseßes vom 11. Juli 1870 wegen | Nachdrucks anhängigen Untersuchungen sind die Aften zur Entschei- | dung über die eingelegte Nichtigkcitsbeschwerde von dem mit deren |

Insiruktion betrauten Gericht erster Instanz unmittelbar dem Reichs- DOberhandelsgeriht einzureichen. Ferner folgende Erkenntnisse des Königlichen Bericht8hofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konslifte vom 12, Oktober 1872: Interventions8ansprüche dritter Personen auf die von der Steuerbehörde abgepfändeten Gegenstände sind vom

die auf einem Grundstücke haftende Abgabe eine Grundabgabe sei, oder für den Gewerbebetrieb entrichtet werde, gebührt in den durch die Geseße vom 20. September und 24 Dezember 1866 mit der preußishen Monarchie vereinigten Landestheilen der Auseinander- jestungsbehörde.

Die Nr. 49 des Preußischen Handel8-Archivs hat fol- genden Inhalt: Geseßgebung: Deutsches Reich: Bremen: Geseh, die Kommandite der Preußischen Bank betreffend. Vom 17. Novem- ber 1872, Brasilien: Einführung des metrischen Systems für Maße und Gewichte. Statistik: Deutsches Reich: Uebersicht der in den freien Verkehr des Jollvercins getretenen Waaren für das erste bis dritte Quartal 1872. Uebersicht des Niederlageverkehrs mit den wichtigeren Niederlagegütern für das 3. Quartal des Jahres 1872. Niederlande: Jahresbericht des Konsulats zu Rotterdam für 1871, Belgien: Jahresbericht des Konsulats zu Ostende für 1571. Oesterreich: Jahresbericht des Konsulats zu Pesth 1871. Mitthei- lungen: Kopenhagen. Bahia. Washington.

Statistische Nachrichten.

In Anknüpfung an unsere vorgestrige Notiz über das Gothaiiche genealogishe Taschenbuch nebst diplomatisch- statistischem Jahrbuch lassen wir heute aus lepterein nachstehende statistishe Mittheilungen folgen :

Die Bevölkerung Europas berechnet sih nah den neuesten Erhebungen auf 300,800,000 Einwohner. Freilich sind in dieser Zahl für Rußland nur die Erhebungen für 1867 enthalten. Obgleich dieselben erst fürzlih publizirt und also die neuesten sind, welche existiren, so darf doch wohl angenommen werden, das eine genaue Zählung die Bevölkerung Rußlands um mehrere Millionen höher erscheinen lassen würde. Vergleicht man jene 300,800,000 mit d-r Zahl der Bewohner auf der ganzen Erdoberfläche, welche neuerdings zu 1377

illionen berechnet ist (vgl. die Bevölkerung der Erde. Herausgegeben von E, Behm und H. Wagner, Ergänzungsheft zu Nr. 33 Peter- manns Geogr. Mittheilungen. Gotha, J. Perlhes. 1872) so ergiebt \sich, daß auf Europa etwa *% der Gesammtbevölkerung fommen. Nach der Größe der Bevölkerung würde die Reihenfolge der curopäischen Staaten folgende sein: europäisches Rußland ohne Finn- land 1867: 69,364,541 (oder 23,06 pCt. der curopäishcn Gesamumt- bevölkferung)! Deutsches Reich 1871: 41,058,196 (13,65 pCt.), Frank- reich 1866: 36/594,+36 (12,17 pCt.), Oesterreich-Ungarn 1869: 35,904,435 (11,94 pCt.), Großbritannien und Jrland 1871 : 31,817,108 (10/5 s pCt.) ohne Gibraltar, Malta und Helgoland , Jtalien 1871: 26,716,809 (8/88 pCt.), Spanien ohne die Kanarischen Inseln 1870: 16/565,000 (5/51 ÞCt ), Türkei 10,500,000 (3,49 pCt.), Belgien 1870: 5,087,105 (1,69 pCt.), Schweden 1870: 4,204,107 (1,40 pCt.), Rumänien 1870: 4,200,000 (1,40 pCt.), Portugal ohne Azoren und Madeira 1568:

3,995,153 (1/33 pCt.)y Niederlande 1870: 3,618,017 (1/20 pCt.)/ Schweiz |

| rei 9599 (5,45 pCt.), Spanien 9076 (5,16 ÞCt.),

| 1872; Amerikas

1870: 2,669,147 (0,89 pCt.), Finnland 1867: 1,830,853 Qa PEEY Dänemark ohne die Faröer und Jsland 1570: 1,784,741 (0,59 pCt.), Norwegen 1871: 1,753,000 (0,58 pCt.), Griehenland 1870: 1,457,894 (0,48 pCt.); Serbien 1870: 1,306,694 (0,43 pCt.), Luxemburg 1871: 197,528 (0,07 pCt.), Montenegro: 120,000 (0/04 pCt.), Andorra: 12,000, Liechtenstein 1867: 8350, San Marino 1869: 7303, Monaco 3127. Während also das Deutsche Reich seiner Bevölkerung nah der P Staat Europas ist, nimmt es rücksichtlich seines Flächen- nhalts, troß der Vergrößerung dur Elsaß-Lothringen, erst die dritte oder, wenn man Schweden und Norwegen als einen Staat betrachten wollte, erst die 4. Stelle cin. Es umfaßt na den neusten Erhebun- gen 9812,44 geogr. Q.-Meilen , wohl verstanden , ohne die Gewässer er Haffe an der Ostsee, welche man häufig zuzurechnen pflegt, welche hier aber der Konsequenz wegen abgetrennt sind. Beiläufig bemerkt; stcht das jebige Gebiet des Deutschen Reiches nur noch ca. 1491 geogr. Q. - Meilen hinter dem des alten Deutschen Bundes zurück, welcher bei seiner Auflösung eine Oberfläche von 11,303 geogr. Q. - Meilen hatte, während seine Bevölkerung jeßt 48,800,000 Einwohner be- tragen würde. / i: Die Reihenfolge der Staaten nah der Größe ihres Gebiets würde folgende sein: Europäisches Rußland mit Polen ohne Finniand und ohne Cisfaufasien 90,514 geogr. Q.-Meilen (oder 51,42 pCt. der Oberfläche Europas nach Abtrennung der geograyhisch, eigentlich nicht zu Europa gehörende Nebenländer, wie der N Inseln Azoren 2c.), Schweden und Norwegen 13/775 (7,83 pCt.), Oesterreich- Ungarn 11/305 (6142 pCt.)y Deutsches Reich 9812 (5,57 pCt.), Frankf» Schweden allein 8024 (4,56 pCt. Finnland 6342 (3,60 pCt.), Europäische Türkei 6302 3/58 pCt.y Norwegen allein 5751 (3,27 pCt.) Großbritannien und Irland 5697 (3,24 pCt.), Jtalien 5376 (3,05 pCt.), Rumänien 2197 (1/25 pCt.), Portugal 1625 (0,91 pCt.) Griechenland 910 (0/52 pCt.), Serbien 791 (0,45 pCt.), Schweiz 752 (0,43 pCt.), Dänemark 694

| (0,40 pCt.), Niederlande 596 (0,34 pCt.),_ Belgien 535 (0,30 pCt.)

Montenegro 80 (0,05 pCt.)7 Luxemburg 47 (0,03 pCt.), Andorra 7, Liechtenstein 2,9, San Marino 1,0, Monaco 0/3 geogr. Q.-Meilen.

An Didchtig keit der Bevölkerung übertrifft Belgien mit seinen 9511 Einwohner auf der Qu.-Meile noch immer bei Weitem alle übri- gen Staaten, Es folgen alsdann die Niederlande mit 6068, Groß- britannien und Irland mit 5584, Ttalien mit 4968 Deutsches Reich mit 4184, Frankreich mit 3805, Schweiz mit 3548, Oesterrcih Ungarn mit 3176) Dänemark mit 2572, Portugal mit 2461; Spanien mit 1828, europäische Türkei mit Rumänien; Serbien, Montenegro mit 1722, Griechenland mit 1602, Rußland inkl. Finnland mit 735, Schweden mit 571, Norwegen mit 312 Einwohnern auf einer geogr. Qu.-Meile. Für Europa resultirt eine durschnittlihe Zahl von 1693 Einwohnern auf die Qu.-Meile. Freilich sind dieses nur Durchschnittszahlen und erst das Eingehen auf die Spezial-Tabellen bietet interessante Ver- gleiche dar. Welche Gegensäße oft in ein und demselben Lande in unmittelbarer Nähe bestehen zeigt uns unter Anderem das Beispiel des dicht bevölkerten Belgiens, wo z. B. in der Provinz Ostflandern 1870: 15/377, in Brabant 14,757 in Hennegau 13,261 M. auf 1 Qu.-Meile wohnten, während man deren in der Provinz Luxem- burg nur 2565 zählte. Im Deutschland is bekanntlich (s. S. 308) das Königreich Sachsen mit 9404 E. auf 1 Q.-Meile von den größeren Staaten am dichtesten bevölkert, am s{wächsten dagegen Melenburg- Streliß (1960). Bei Preußen beträgtdie Durschnittzahl 3906, am dich- testen bevölfert ist die Provinz Rheinlande (1871: 7307), am schwächsten Pommern (2616); unter den Regierungsbezirken steht heute, abgesehen vom Gebiet der Hauptstadt Berlin, Düsseldorf (13,365) oben an, die leßte Stelle in dieser Neihenfolge würde die Landdrostei Lüneburg (1820) einnchmen. Interessant is eine Verglei- chung dieser Angaben mit den S. 451 ffff. L 8Zah- len Über die Vereinigten Staaten von Nord - Amerika. Nur die Staaten Massachusetts (3972), Rhode Jsland (3538) Connecticut (2406) New-Jersey (2315) haben cine dichtere Bevölkerung als die am \{chwächsten bevölkerten Distrikte Deutschlands. An Dichtigkeit der Bevölferung übertreffen das ecuropäishe Rußland noch folgende Staaten: New-York (1983) Pennsylvanien (1623), Maryland (1493), Obio (1418), Delaware (1254) Jndiana (1057); Jllinois (975), Ken- tucky (745). Nach S. 854 übersteigt die Dichtigkeit der Bevölkerung nur bei wenigen Staaten Amerikas die Zahl 300 und sinkt dagegen bei andern bis unter 100 herab.

Scbließlih entnehmen wir dem Jahrbuch noch die folgen- den Ziffern für die auswärtigen Besißungen der europäischen Staa- ten. Das britische Kolonial-Reich umnfaßt 372,826 geogr. Quadrat- Meilen mit 171,610,000 Einw., die Türkei besißt 80,982 Qu.-Meilen mit 27,213,000 Einw. , die Niederlande 31,752 Qu.-Meilen mit 23,433,000 Einw. außerhalb Europas. Das russishe Asien hat cine Oberfläche von 279/607 Qu.-Meilen mit

Die auswärtigen Besißungen Spaniens haben nur noch eine Größe von 5513 Q-M. mit 6,419,000 Einw., die Frankreichs eine solche von 21,527 Q.-M. mit 6,240,000 Einw., die Portugals cine solche von 34,800 Q.-M. mit 3,873,000 Einw. Die Nebenländer Dänemarks haben etwa eine Größe von 4100 Q M. mit 127,400 Einw., während Schwedens Besißungen \sih auf das Änselchen St. Barthelemy (0,384 Q.-M mit 2598 Einw ) beschränken. Die Summe aller dieser auéwärtigen Besißungen umfassen cin Ge- biet von 831,107 Q.-M , übertreffen aljo ganz Europa etwa 45 mal.

| Die Zahl der Bewohner kann auf 250,000,000 Seelen geschäßt werden.

Gewerbe und Handel, Das so eben ausgegebene Heft (Nr. 10, Jahrg. 1872) der

Rechtswege nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung der Frage, ob | »ZeitschriftfürGewerbc, Handelund Volkswirthschaft «,

herausgegeben vom Oberschlesischen berg- und hüttenmänni- schen Verein unter Verantwortung des Vereins - Präsidenten,

| Hütten-Direktor Lucke zu Tarnowiß, redigirt von Dr. Ad. Franß

zu Beuthen O S, enthält: Stlesisch-österreichische Kohlentransport- &Fragen und Klagfn. (Kaiser Ferdinands-Nordbahn ; Oesterreichische Nordwestbahn; Franz-Josephbahn). Jahresberichte der Handelskam- mern für 1871. (Königsberg, Braunsberg, Thorn, ranf- furt a. O., Hannover, Harburg, Cassel, Kiel.) anfs Puddelverfahren nach dem gutachtlichen Berichte belgischer Ingenicure. Drei Worte zur » socialen Frage«. Von Freimund Gutsmuths. Produktion, Handel, Verkehr (Reichthum Oberschlesiens; Lage der Eisenindustrie ; Theorie und Reform der Ar- beit8werthe; Eisenbahnverkehr, Oberschlesische Roßbahn; vom Ober- \chlesischen Kohlenmarfte; Kohlenverkehr Berlins ; Oesterreichs Berg- bau- und Hüttenproduktion im Jahre 1871; Englands Eisenausfuhr Kohlenproduktion. Verwerthung der Schlacke. Universal - Kunstform - Kopirmaschine. Menschenarbeitsersaß durch Maschinen. Eisenbahntarif- Aenderungen) Geseßgebung, Justiz,

| Verwaltung, Polizei (Dampfkessel - Revisionsbestimmungen ; Maß-

und Gewichtsbezeihnung; Dampffkessel- und Hastpflichtgeseße Elsaß-Lothringens ¿ Frankreihs Rohmaterialien-Besteuerung/ Handels- vertrag zwischen Franfrcih und Großbritannien; Zeitschrift für Berg- recht.) Literatur (Zeitschr. f. Berg-, Hütten- und Sal. ; polyt. Journal ; Revue Universello ; Bulletin de VUnion des charbonnages; BVer- handlungen des Vereins zur Beförd. des Gewerbefleißes u. #. w.) Vereinsangelegenheiten (Eisenbahn-Kommission zu Kattowiß). Literar. Ankünd.; techn. Empfeblungen (Oelsnißer Be E An- hang: Preußens Beigbau- und Hütten-Produfktion im J. 1871.

Zur technischen Ausführung- der Kaiser“glocke für den Dom zu Cöln, womit der Glocengießer Hamm von Frankenthal jeßt auch dur schriftlichen Vertrag betraut ist, sind bereits Vorarbeiten getroffen. Am 28. November wurde der Grundstein zu dem Schmelz- ofen gelegt; welcher zu diesem Zwecke neu erbaut werden mußte. Derselbe erhält einen Umfang von 40 Quadratmeter. Der Schwing- hammer, welcher an die metallene Krone {lagen und den Ton er- baulich weiterklingen lassen soll, ist auch schon seiner Vollendung nahe. Bei einer Höhe von 34 Meter dürfte derselbe cine Schwere von 16 bis 17 Ctr. erbalten. Jm Mai n. J. soll der Guß beginnen und bis u feiner Erkaltung dann über einen Mont im Schooße der Erde ruhen.

London, 2. Dezember. Die Kunst- und Jndustrie-Aus- stellung in Dublin wurde am Sonnabend nah fast fünfmonat- licher Dauer vom Vizckönig von Jriand unter entsprechenden Feier- lichkeiten geschlossen. Die Königin hat dem Direktor derselben, Mr. Lee, die Ritterwürde werliehen.

St, Petersburg, 5. Dezember. Jn Kijew war im Jahre 1865 nur eine Ban f, das »Komptoir der Reichsbank«, in 2 hätigkecit, welches zum 1. Dezember mit einer Balance yon 8,889,300 Rbl. absch{loß.

Vom Jahre 1867 ab aber a! die Zahl der Banken in Kijew der Art zugenommen, daß daselbs deren gegenwärtig sieben gezählt wer- den, welche zuni 1. September 1872 eine Balance von 58,043,440 Rbl,

aufwiesen. Verkehrs: Anstalten.

Der außerordentlichen Generalversammlung der RNechte-Oders Ufer - Eisenbahn - Gesellschaft am 23. Dezember 1872 liegen Anträge der Direktion für folgende neue Bahnprojefte vor: A. eine von Beuthen O/S. nach Antonienhütte; B. eine Eisenbahn von An- tonienhütte, beziehungsweise {on von einem bei Schwientochlowiß anzulegenden Bahnhofe ab; über Nicolai nach Tichau (Bahnhof der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn) und von Tichau über Lendzin nach Os- wiecim; C. eine Eisenbahn von Brieg nah Oels, mit Ansc{lüsscn aus der Gegend von Brieg und auf vem rechten Oderufer nach Oppeín und nach Breslau; event. einer Flügelbahn vom Bahnhof Oppeln an die Oder unterhalb Oppeln; D. im Anschluß an O. eine Eisen- bahn von Oels über Ostrowo nach der Landesgrenze bei Kalisch.

Die Längen und Kosten dieser Bahnen stellen sih wie folgt :

A. für B uthen - Antonicnhütte nebst Zweigen 3,1 Ml. = 1,600,000 Thaler, B. a) für Antonienhütte oder Schwientochlowiß-Tichau 2,7 Ml. = 1,200,000 Thlr., b) für Lichau - Oswieccim 2,7 Ml. = 1,250,100 Thaler, zusammen 85 Ml. = 4,050,000 Thlr ; C. für Oels - Brieg 5/5 Ml. = 2,000,000 Thlr., für Oppeln-Oder 0,5 Ml. = 75,000 Thlr. für Oder-Brieg 5,5 Ml. = 1,800,060 Thlr., für Brieg-Breslau 5,0 Ml, = 1,800,000 Thlr., zusammen 16,5 Ml. = 5,675,000 Thlr.; P. für Oels-Kalisch 11,0 Ml. = 4,000,000 Thlr., in runder Gesammtsumme: 36 Ml. = 13,700,000 Thir. S

Die Dircktion beantragt, sie zu ermächtigen: a) die Vorarbeiten Fu die verschiedenen Projefte zu vervollständigen, die Kostenüber- chläge näher festzustellen, Und die erforderlichen Verhandlungen mit der Staatsregierung und sonstigen Interessenten zu pflegen; þÞ) in Betreff derjenigen Linien, deren Ausführung von der Direktion und dem Verwaltungs-Rath nah genauer Prüfung aller maßgeben- den Umstände und nach Maßgabe der weiteren Verhandlungen über dieselben im Interesse der Gesellschaft erachtet wird, die Konzession zu beantragen und die erforderlichen Statutnachträge rechtsverbindlich mit der Staatsregierung zu vereinbaren, event. die Privilegien für neue Anleihen nachzusuchen; dazu auch, insowcit von der Staats regicrung Reverse, bezüglih Schadloshaltung des Staats gegen An- sprüche Oritter aus §. 44 des Geseßcs vom 3. November 1838, verlangt und ihre Ertbeilung von Direktion und Verwaltungs-Rath für unbe- denklich oder do, ohne erhebliche Gefährdung der Ge]ellschaftsinteressen für zulässig erachtet werden, diese Reverse zu ertheilen ; c) die Linien ad þ nach empfangener Konzession zur Ausführung zu bringen und dazu d) die erforderlichen Geldmittel nah bestem Ermessen unter Zustim- mung des Verwaltungs-Raths über deren Aufbringungêmodu®, dur Vermehrung der Stamm- und der Prioritäts-Stammaktien, oder durch Creirung neuer Anleihen, oder in beiden Arten, successive, nah Maßgabe des Bedarfs, für die fonzessionirten und in Bauangriff zu nehmenden Linien, aufzubringen, nah Umständen auch die bereitesten Kassenbestände, insbesondere auch die Betriebsfonds vorschußweise zum Beginne der Ausführungen zu verwenden.

An diese Anträge, betreffend die Erweiterung tes Bahnneßes, ist noch der Antrag g knüpft worden, eine Verbindung in Oesterreich zwischen Dziediß, dem dortigen Endpunkte der Rechte-Oderufer-Balhn und der Kaschau-Oderberger Bahn zu genehmigen. Die direkte Linie Djaiediß- Trzinicß wird 6,380 Ml. lang, die zwei zugehörigen kleineren Flügelbahnen 1,159 Ml, wodurch \ich 7,539 Gesammtlänge ergeben deren Herstellung auf circa 4,700,000 Fl. ö. W. veran\cblagt ist.

Endlich wird noch der Antrag gestellt, auf Verlangen der Staats- regierung rücksichtlich der Linien von Georgs8grube nach der Fer- dinand?grube bei Kattowiß und von Schoppiniß nach Slupna zum Anschluß nach Galizien Reverse auszustellen, welche die Staalsregie- rung gegen die etwanigen Anträge der Oberschlesischen Eifenbabn sichern,

DieNrn.143u.144der»Zeitungdes.VercinsDeutscher Eisenbahn-Verwaltungen« haben folgenden Jnhalt: Verein deutscher Eisenbahn - Verwaltungen: Eröffnung der Güterstationn Neumark und Niederschlema der Sächsischen Staatsbahn. Dle Eisenbahnen in England 11. (Forts) Mittheilungen über Eisen- bahnen 2c. St. Valentin-Budiweis von der Kaiserin Elisabethbahn eröffnet. Die Eisenbahnen in England. 111. und 1V. Mikt- theilungen über Eisenbahnen. :

München, 4. Dezember. Entsprechend der Brieftaxe nach ver- schiedenen auswärtigen Ländern werden von den bayerischen Posten von jeßt an auch Bricfmarken zu 9 Kr (in rothbrauner Farbe) und von 10 Kr. (in orangegelber Farbe) ausgegeben; dagegen wird yon nun an die Ausgabe von 12 Kr.-Marken unterbleiben. :

Ueber den Stand der Bauarbeiten auf den ôöster- reihishen Eisenbahnen mit Ende des dritten Quartals 1872 theilt die »Wicner Ztg.« Folgendes mit: Jn der diesseitigen Reickshälfte standen mit Ende September 1872 im Baue: 197/65 Meilen Hauptbahnen; welche sich auf 25 Bahnanstalten verthcilen, 30 Schleppbahncn in der Gesammtlänge von 5450 Meilen und 12 Theilstreckcn Doppelgeleise an bestehenden Bahnen in der Gesammtlänge von 19,187 Meilen; im Ganzen daher 222,287 Meilen. Bei den Bahnbauten standen mit Ende Septen ber 61,484 Taglöhner und 12,151 Professionisten, gzusan men 73,635 Personen (gegen 79,936 mit Ende Juni) nut 4320 Pfer den, 7117 diversen Fahrzeugen und 40 Dampfmaschinen in Veriwen- dung Von den mit Ende Juni 1872 im Baue verbliebenen Bahnen wurden im Laufe des dritten Quartals 53,065 Meilen, darunter 45/224 Meilen Hauptbahnen und 3520 Meilen Doppelgeleise, ferner 95 verschiedene Schleppbahn-Anlagen in der Länge von 4321 Meilen dem Betriebe übergeben. :

Die Hauptbahnen wurden eröffnet und zwar: Am 1. Juli: die am 1. Juni für den Personenverkehr eröffnete Strecke der öiterreichi- hen Nordwesibahn Wien-Jedlesee 0,630 Meilen für den Gesammt verkehr und die Zweigbahn Zellerndorf-Sigmund8herberg derselben Gesellschaft 2,640 Meilen, die Hauptlinie der Vorarlberger Bahn von Bludenz über Feldkirch und Bregenz an die bayerische Grenze b Lochau 8,165 Meilen, die Strecke Chyrow Kro®cienko der erst ungarisch-galizischen Eisenbahn 2,520 Meilen; am 3. Juli die Ver bindungslinie Smichow - Hostiwiß der Vuschtichrader Eisenbahn 9,775 Meilen für Frachten und am 16. September für den Gesammk verkchr; am 14. Juli die Strecke Bensen-Böhmisch-Leipa die böhmischen Nordbahn 2,700 Meilen; am 1. August die am 19 Mai 1872 für den Güterdienst eröffnete Strecke Kommotau-Weipett der Buschtiehrader Eisenbahn 7,730 Meilen für den Gesammtvtt kehr; am 15. August die Prager Verbindungsbahn der Kaiser-zrany Joseph-Bahn 0,800 Meilen für den Frachter.verkehr; am 20, Augult die Strecke Küpfern- (Weyer-) Rottenmann der Kronprinz-Rudolk Bahn 11,100 Meilen; am 3. September die Strecke Kroscicnk0 Ustrzyki der ersien ungarisch-galizischen Eisenbahn 1,100 Meilen; am 16. September die Strecke Saaz-Oberniß-Brüx der Pilsen-Priesent Eisenbahn 4,864 Meilen. :

Die im dritten Quartale dem Verkehre übergebenen Doppelgelei sind: Auf der nördlichen Linie der österreichischen Staatsbahngesel! schaf! Zalecsl-Aussig 1/230 Meilen ; auf der Linie Wien-Triest der Südbahn gesellschaft bne Bab ad 1/160 Meilen; auf der Hauptlinie det Kaiserin-Elisabeth-Bahn Krummnußbaum-Kemmelbach 1,130 Meile,

Scither wurden noch folgende Doppelgeieisestrecken zur Vollen dung gebracht : auf der nördlichen Linie der Staatsbahn - Gescllschaft Da «eor 3/0 Meilen ; auf der Linie Wien-Triest der Südbahn Gesellschaft Stübing- Judendorf 1,04 Meilen; auf der Hauptlini der Kaiserin-Elisabeth-Bahn Pöchlarn-Krummnußbaum 0,610 Meilen! Kemmelbach-Blindenmarkt 1,300 Meilen. i

Neu hinzugekommen, beziehungsweise in Bau oder Bauvorbert" tung, sind im 3. Quartale 24,485 Meilen Hauptbahnen und 18 Schlep)" bahnen in der Gesammtlänge von 2,762 Meilen“genommen wordel. Zu ersteren gehören: 1) Die österrcichischen An{cchlußstrecken der mäh' risch-shlesischen Centxalbahn von Jägerndorf gegen Leobschüß 0,300 Mt“ len und von Hennersdorf gegen Ziegenhals 0,300 Meilen; 2) dit mährische Grenzbahn von Sternberg an die preußische Grenze geg" Mittelwalde 12/500 Meilen ; n die Strecke Bilin-Schway der Aulsi9 Teplißer Bahn (Bielathalbahn) 0,660 Meilen; 4) die Fortseßung det gro Karl-Ludwigbahn von Brody an die russische Grenze gg tadziwilow 0,863 Meilen; 5) die Verbindungslinie Ludweis-Wess!1 der M N Bo epdopatn 4/812 Meilen; 6) die Braunau-Siraþ walchner Eisenbahn 4,930 Meilen; 7) die ODrahtseilbahn von del Kahlenbergerdörsl auf den Leopoldsberg bei Wien 0,100 Meilen. Dritte Beilage

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Dritte Beilage

zum Deutschen -Reichs- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

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Sonnabend, den 7. Dezember

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187T.

Cnferaten-Expedition des Deutscyen Reichs - Anzeigers und Köniolih Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Zieteu- Plaß Nr. 8. |

Sandels- Register.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3331 die hiesige Alktiengesell\chaft, in Firma: Berliner Nähmaschinen-Fabrik Aktiengesellschaft __ (vormals F+ Boecke) vermerkt stcht, is eingetragen : Der Fabrifant Franz Boecke ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Der Kaufmann Emil Leublischer zu Berlin i als Direftor in den Vorstand eingetreten. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Ackenhaufen & Kronacher am 1. August 1872 begründeten Handelsgesellschaft __ (jeßiges Geschäftslokal: Breitestraße 5) sind die Kaufleute: 1) Heinrich Ackenhausen, 2) Johannes Kronacher, E Me Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4141 eingetragen worden. Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 6287: die Firma: Albert Sandberg. Berlin, den 4. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsacßen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin,

In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen:

Col. 1. Laufcnde Nr. 4140. Col. 2, Firma der Gesellschaft : | Schlefische Thonwaaren-Fabrik Aktiengesellschaft. zu Tschauschwis. Col. 3. Siß der Gesellschaft: Berlin. Col. 4, Rechtsverhältnisse der Gefellschast:

Die Gesellschaft it einc Aktiengesellschaft.

Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 28. November 1872 und be- findet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. 397 des Gesellschastsregisters.

Gegenstand des Unternchmens is der Erwerb und die Ausbeute von Thonfeldern, sowie die Fabrikation von Mauersteinen; Oefen, Röhren und Thompvaaren all:rx Art, sowie der Vertkriev der Fabrikate, insonderheit der Erwerb der im F. 42 der Statuten näher bezeich- neten, zu Tschauschwiß und Gießmannsdorf belegenen Ziegeleien nebst Zubehör. (Y. 3.)

Die Zeitdauer des Unternehmens ist unbeschränkt. (§. 4.)

_Das Grundkapital beläuft sich auf 200,000 Thaler, welche in 1000 Aktien zu- je 200 Thalern zerfallen. (Y. 5.) Die Aktien lauten uf Pal SubabE (S. 7)

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch:

die Schlesische Zeitung;

die Breslauer Zeitung;

die Berliner Börsenzeitung)

die Neue Berliner Börsenzeitung,

den Berliner Börsen-Courier, und : / Saling's Börsenblatt. (§. 13.)

Die Berufung zu den Generalversammlungen erfolgt durh den Aufsichtsrath und muß vierzehn Tage vor dem anberaumten Termine in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht sein. (F. 27.)

Q Eee Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.

. Ae ¿ Gegenwärtiger alleiniger Vorstand ist der Direktor Carl Adolf Prancisci zu Tschauschwiß.

Alle Urkunden und Erklärunge'1 der Direktion sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und im Falle der Vorstand aus einem Direktor besteht, mit der Unterschrift desselben, im Falle der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, durch die Unterschrift von wenigstens wei VorstandImitgliedern oder eines Vorstandsmitgliedes und eines

rokuristen, oder aber zweier Profuristen verschen sind. (F. 17.)

_ Eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1572 am sel- bigen Tage.

(Akten das Gesellschaftsregister 397 Seite 27.)

Verlin, den 4. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Firmenregister ; woselbst unter Nr. 4302 die hiesige

Handlung, in Firma: Wilhelm Jordan, vermerkt steht, ist eingetragen :

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Vertrag auf den Kaufmann Friedrich Wilhelm Hermann Jordan zu Berlin und den Kaufmann Friedrich Wilhelm Rudolf Jordan zu Kunzen- dorf bei Neurode übergegangen. Die Firma ist nach Nr. 4142 des Gesellschaftsregisters übertragen. :

Die Gesellschaster der hierselbst unter der Firma: : Wilhelm Fordan ay 4, Dezember 1872 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kauf- M 1) Fuiedrich Wilhelm Hermann Jordan zu Berlin, 2) Friedrih Wilhelm Rudolf Jordan zu Kunzendorf bei Neurode. E ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4142 eingetragen den.

über Veilageband Nr.

Vehl, Sekretär.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 3511 die hiesige Hand- lung, in Firma: j Johannes Hartmann, vorm. D, Nevir, vermerkt steht, ist eingetragen :

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Vertrag auf den Kaufmann Herrmann Markfeldt und den Kaufmann Richard Gumpel j beide zu Berlin , übergegangen. Die Firma ist nah Nr 4143 des Gesellschaftsregisters übertragen.

Die Gesellschafter der hierselbs| unter der Firma: Johannes Hartmann, vormals D. Néviv, Pn 28. Oktober 1872 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kauf-

eute: 3 Herrmann Markfeldt, 2) Richard Gumpcl,

S beide hier. S ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4143 eingetragen n. i

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 4900 die hiesige

Handlung, in Firma: Felix & Sarott elix & Sarotti vermerkt steht, ist eingeirauen j

Deffentlicher Anzeiger.

Das Handelsgeschäft ist durch Vertrag auf den Kaufmann Hugo Hoffmann zu Berlin übergegangen ; welcher dasselbe unter E LeNes Firma fortseßt. Vergleiche Nc. 7133 des Firmen- registers.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7133 die Firma:

Felix & Sarotti S

und als deren Jnhaber der Kaufmann Hugo Hoffmann hier cingetra- gen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft, in Firma:

i E. Lewinsohn

(Gesellschaftêregister Nr. 1783), hat für ihr Handelsgeschäft dem Paul Joseph Lewinsohn hier Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Pro- kurenregister unter Nr. 2318 eingetragen worden,

Gelöscht ist : Hesellschaftsregister Nr. 2512 die Firma: Dtto Srothausen & Kramer. Berlin, den 5. Dezember 1872. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen : Col. 1. Laufende Nr. 4144. Col. 2. Firma der Gesellschaft: j Berliner Nord-Bau-Bauk, Col. 3, Siß der Gesellschaft : Berlin. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Das notariell verlautbarte Statut vom 29. November 1872 be- findet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 26 des Beilagebandes Nr. 398 zum Gesellschaftöregister. s Zweck der Gescllschaft ist der Erwerb, die Parzellirung, Be- bauung und Veräußerung von Grundstücken, die Uebernahme und Ausführung von Bauunternehmungen, sowie die Darleihung für Bauten und der Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften jeder Art.

(§. M ie Dauer des Unternehmens is nicht beschränkt, (§. 3.) Das Grundkapital beträgt 150,000 Thaler und zerfällt in 1,500 auf den Jnhaber lautende Aktien zu 1/0 Thaler, (§§. 5. 6.) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen dur : 1) die Berliner Börsenzeitung 2) den Vörsen-Courier, 3) die Neue Börsen-Zeitung, 4) die National-Zeitung/ 5) Saling's Börjen-Blatt) 8) die Bossische Zeitung, 7) Berliner Figaro (Börsen- Figaro). (§. 4.) Die Generalversammlungen beruft der Aufsichtsrath durch ein- malíge Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern. (§. 34.) G S Direktion besteht aus einem odècr mehreren Mitgliedern. Alle Urkunden und Erklärungen derselben sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und die eigenhändige Unterschrift cines Direktions - Mitgliedes oder zweier Profuristen beigefügt ist, (F. 21.) _SZeitiger Direftor der Gesellschaft ist der Maurer- und Zimmer- meister Franz Stroehmer zu Potsdam. __ Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1872 am sel- bigen Tage. , 398,

L O Beilageband Nr. Seite 40.

Vehl, Selretär. Berlin, den 5. Dezember 1872. M Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

über das Gesellschaftsregister

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Gesellschafts-Register ist eingetragen: Col. 1. Laufende Nr. 4145, Col, 2. Firma der Gesellschaft: Schöpfurther und Steinfurter Mühlenwerke, Ca Aktien-Gesellschaft, 01. 9

Siß der Gesellschaft: Berl, Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft : l Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.

Das notariell verlautbarte Statut vom 30. November 1872 be- findet sich in beglaubigter Forin Blait 3 bis 28 des Beilagebandes Nr. 399 zum Gesellschafts-Register.

Qweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb ¿er bei Schöpfurth und Steinfurt belegenen; den Scholim- schen Erben gehörigen Mühlenwerke. (Y. 2.)

Die Dauer des Unternehmens ist niht beschränkt. (§. 1.)

Das Grundkapital beträgt 200,000 Thaler und zerfällt in 2000 auf den Inhaber lautende Aktien zu 100 Thalern. (§§. 4, 5.)

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch :

1) die Berliner Börsen-Zeitung,

2) die National-Zeitung,

3) die Vossische Zeitung,

4) die Berliner Bank- und Handels-Zeitung. (§. 3.) Die General-Versammlungen beruft. der Aufsichtsrath durch ein- malige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern. (F. 21.) G tas Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.

Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft ver- sehen und außerdem mit dec eigenhändigen Namens-Unterschrift : a) sofern der Vorstand aus cinem Mitgliede besteht, dieses Vorstand®8mitgliedes resp. dessen Stellvertreters, oder b) jofern der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, entweder zweier Vorstands - Mitglieder oder eines Vorstands - Mitgliedes und eines zur Zeichnung per procura crmähtigien Gesellschaftsbeamten, oder endlich auf alle Fälle c) zweier Prokuristen unterzeichnet sind. (§. 15.) Der zeitige Vorstand besteht aus; 2 dem Kaufmann Carl Weinstein zu Berlin, 2) dem Bauunternehmer Otto Froelich zu Hannover, 3) dem Kaufmann und Bauunternehmer Humphrey Davy : zu Berlin, als Stellvertreter. Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Dezember 1872, am

selbigen Tage.

(Akten? über das Gesellschafts - Register , B.ilageband Nr. 399

Seite 33.) / Vehl, Sekretär. Berlin, den 5. Dezember 1872.

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tudolf Mofse in Serlin, Leipzig, Hamburg, Frank- furt a. M., Sresiau, Halle, Prag, Wien, Münden, Yürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

F j uuserate nimmt an die autorifirte Annoncen-Expedition wi

Bekanntmachung.

Der Kaufmann Friedrich August Hermann Badewiß zu Berlin hat als Inhaber der unter Nr. 417 des Firmenregisters eingetragenen Firma U. Neißner Söhne zu Berlin mit einer Zweigniederlassung zu Brandenburg den Kaufleuten Franz Carl Heinrich Griebel, August Schirmer und Carl Friese, sämmtlich zu Berlin, und zwar dem Ersteren Einzel -, den beiden Lebteren Kollettiv - Prokura mit- einander ertheilt, und is dieses unter Nr. 48 des Prokurenregisters vermerkt worden.

Brandenburg, den 30 November 1872.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Zur Veröffentlichung der im Artikel 13 des Allgemeinen deutschen Handel8geseßbbuhs und F. 4 des Geseßcs vom 27. März 1867 vorge- schriebenen Bekanntmachungen sind für den diesseitigen Bezirk pro 1872/73 a) der Deutsche Reichsanzeiger, þ) die Danziger Zei- tung bestimmt. Mit Bearbeitung der auf die Führung der Handels- regijter und Führung der Genossenschaftsregister sich beziehenden Ge- schäfte sind für das Geschäftsjahr 1872/73 als Richter der Kreis- geriht8rath Nernst, als Sekretär der Kreisgerichts-Sekretär Schenk beauftragt. Graudenz, den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden von uns im Jahre 1873 in dem Preußischen Staats-Anzeiger und in der Danziger Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dieses Registers Bezug habenden Geschäfte werden während bes genannten Jahres von dem Herrn Kreisrichter v. Wrese unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts - Sekretär Schapke bearbeitet werden. Strasburg W. Pr., den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts-Register werd von uns im Jahre 1873 in dem Rrenvisbea Staats Ania und in der Danziger Zeitung bekannt gemackt werden. Die auf die Führung dieses Registers Bezug habenden Geschäfte werden während des genannten Jahres von dem Herrn Kreisrichter von Wrese unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts - Sekretär Schapfke bearbeitet werden. Strasburg W. Pr., den 2. Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Die Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1873 durch den öffentlichen Anzeiger des Regierungs- Amtsblatts zu Marienwerder und durch den Deutscheu Neichs- und Königl, Preußischen Staats - Anzeiger veröffentlicht wer- den. Die auf die Führung dieser Register sich beziehenden Geschäfte werden im Geschäftsjahre 1873 von dem Kreisrichter Maske und dem Bureau-Assistent Schwarß bearbeitet werden.

Stuhm, den 2. Dezember 1872. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

In unser Firmenregister is bei Nr. 15 zufolgé Verfügung vom

| 2. Dezember 1872 heute eingetragen, daß die Firma „A. Hirs“

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

zu Stuhm erloschen ist. ; Stuhm, den 3. Dezember 1872. Königliche Kreisgerichts - Deputation.

Bei dem unterzeichneten Gerichte wird die Bearbeitung der auf

| die Führung des Handelsregisters und des Genofsenschaftsregisters si

beziehenden Geschäfte während des Jahres 1873 dur den Kreisrichter Dr. Meisner, unter Mitwirkung des Kanzlei-Direktor Schulz, erfolgen Die Bekanntmachungen der Eintragungen in das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister wird im Laufe des nächsten Jahres durch einmalige Einrückung in den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger und die Danziger Zeitung bewirkt werden. Thorn, den 2. Dezember 1872. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Das unterzeichncte Gericht wird die Eintragungen in sein H U(TC L N - ( s an- dels- und Genossenschafts-Register für das Jahr 1873 durch De

| Preußischen Staats-Auzeiger, den öffentlihen Anzeiger zum

Amtsblatte und den Berliner Börscn-Courier bekannt machen. Die auf die Führung jener Register sih beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts - Direktor Linke unter Mitwirkung des Kanzlei-Raih Senß bearbeitet werden. Greifenhagen den 2. Dezember 1872, Königliches Kreis-Gericht. 1. Abtheilung.

Zur Bearbeitung der auf die Führung des Genossenschaftsregisters si beziehenden Geschäfte des untkerzeihneten Gerichts sind für die Dauer des nächsten Geschäftsjahres 1) als Richter-Kommissarius: der Kreisgerichtsrath Kunkel, 2) als mitwirkender Sekretär: der Kreisgerichts- Sekretär Otto ernannt worden Die Bekanntmachungen der Ein- tragungen in das Genossenschaftsregister erfolgen für das neue Ge schäftsjahr durch 1) den Dentschen Neichd- und Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 2) das Fraustädter Volksblatt.

Fraustadt, den 26. November 1872.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Zur Bearbeitung der auf die Führung der HandelEregister #i beziehenden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts ad für das näcbste Geschäft8jahr 1) als Richter - Kommissarius: der Kreisgerichts - Rath Kunkel, 2) als mitwirkender Sekretär: der Kreisgerichts-Sekretär Otto ernannt worden. Ju den vorgeschriebenen Veröffentlichungen sind für das gedachte Jahr bestimmt worden: 1) die Berliner Börsen- Zeitung, 2) der Deutsche Neichs- und Preußische Staats- Anzeiger , 3) die Ostdeutsche Zeitung zu Posen. Fraustadt, den 27. November 1872. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bei dem unterzeichneten Kreisgerichte werden die Eintragungen in das Handelsregister sowie die Eintragungen in das Genossenschafts- register im Jahre 1873 durh a) den Deutschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, b) die Berliner Börsen-Zeitung, €) die Schlesische Zeitung und d) die Breslauer Zeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung dcr beiden Register \sich beziehenden Geschäfte bearbritet ferner der Kreisgericht®- Rath Deesler unter Mitwirkung des Kreisgerihts-Sekretärs Neuge- bauer. Neisse, den 2, Dezember 1872.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Die auf die Führung des Handels - und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte wird im Jahre 1873 der Grri@ts Dice Kreiogerichts-Rath Reisewibß unter Mitwirtung des Kanzlei-Sekretärs Hoffmann bearbeiten. Die erfolgten Eintragungen werden dur 1) den Deutschen Reichs -, und Preußischen Staats - An- zeiger, 2) die Berliner Börsen - Zeitung ¡ 3) die Schlesische Zeitung, 4) den Neuroder Hausfreund veröffentlicht" werden.

Neurode, den 26. November 1872.

Königliche Kreisgericht8-Deputation.

Tie im Jahre 1873 vorkommenden Eintragungen in die hiesigen Hande und Genossenschaftsregister werden dur den Deutschen eichs-UAnzeiger und Königlich P: eußischen Staats-Anzeiger, so wie durch die Hamburger Nachrichten und die Allgemeine V burgische Landeszeitung befannt gemacht werden. Lauenburg a. d. Elbe, den 3. Dezember 1872. Königlich Herzogliches Amtsgericht.

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