1920 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

." acm

R R R B E

ck-

“und Aibeiisbedincgunoen der im photo; raphishen Gewerbe be-

__—

R

n Pateos Gebiet der Stadt Erfurt für allgemein verbindlich zu erklären.

ÉEinwendunger gegen diesen Artrag fönnen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

Vi. R 83 an das Retch8arbeitaminisierium, Berlin Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 12. Mai 1920. Der PIeichsarbeitsminister. 3, 1: Dl QDUNC Bekanutmacwung,. Der Arbeitgeberverbaud für den Großhandel in

der Stadt Hildesheim E. V., der Deuischnationale-

Haadlungsgehilfen- Verband, COrtegrvppe Hildes- beim, de: Geweikshastsbund der Angestellten Orts- gruppe Hildesheiw, der Zentralveriband der An- gestellten und der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten ktahen bearvag1, den zwischen ihnen am 27. Februar 1920 abgeschlossenen I1. Nachtrag zu dem allgewein verbindiichen Tarifverirao vom 26. Juni 1919 und dem allgemein veibintlicen 1. Nech!11ag vom 22. Dezember 1919 zur NRegeluva der Eehaits- vnd An- stellungsbedincungen der favfnärvisden Angestellten im Großhandel aemäß § 2 der Lerordnurg vom 23. Tezembe1 1918 (Reichs-Gejepbl. S. 1456) jür den Stadtbezirk Hildesheim gleichfalls tür allgemein verbindlich zu erflären.

Civwentvngen gegen diejen Lnmrag fönnen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden unb sind unter Nummer VI R. 466 an das Reichsarbeitsministerium, Vexlin, Luijen- straße 33 zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

Der Neichsarbeite minister. De U: Dr, QU)G

Bekannimacwung,

Der Wirtschaftsverband Zauch-Belzig in Belzig |

und der Deutshe Landarbeiterverband, Gau Brandenburg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertroa zur Regelung der Lohv- und Arbeitöbedivgungen der Landa: beiter cemäß 8 2 der Verordnung vom 283. Dezember 191% (Reid s-Ge)epybl. S. 1456) sür dos Gebiel des Kreises Zauch-Belzig sür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und find uvler Nummer IV. k. 1685 an dos Reichgarbeitsminisieriuum, Berlin, Luijenfiraße 33 zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

Der Yeichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Bujse.

Bekannimachunag.

Der Wirtschaftewerband für Landwirte und Gärtner im Kreise Teltow E. V. in Berlin, Königin- AUugustastr. 21, hat beantragi, den zwischen Deut)jchen Landarbeiterverband und dem Zentral- verband der Forfl-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 21. April 1920 abgeschlossenen Tari f- vertrag zur Regelung der Lohn- und AÄrbcitsbedin, wngen der Landarbeiter an Elelle des allgemein verbi: dlichen Tatif- verirags vom 28. Juni 1919 çcemäß 2 de1 Verordnung vom 23. Dezembe 1918 (Reichs-Eesehbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Teltow sür allgerein verbindlich zu erklären.

Éinreniunçen gegen diesen Untrag klônren kis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unler Nummer VI. R. 584 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Vexlin, den 12. Mai 1920.

Der Neichsarbeitsminisier. J, U: Du, Busse,

o

Bekannima ch ung,

Der Deut\{Gæ Tran sporiarbeiterverband, Sekt. L in Berlin, Engelujer 15, und die Ortsgruppe Berlin des A1beitgeberveibands des Eisen-, Eisenwaren-, Gußwaren-, Draht- und Drahtstifte, Stahl-, Röhren-, Werkzeug- und Werkzeugmaschiy en- Handels haben beont'agt, den zwischen ihneù iu Fortseßung des allgemein verbü dliche: AOOIGEIrAGA vom 12. Moi 1919 nebst Nachirags vom 12, November 1919 abg: schlossenen Tarifvertrag vom 30. April 1920 zur Receluna der Lobn- und Arbeitsbedingungen sür die Nibeile: des Cistn-, Ei en- waren-, Gu] wareïi-, Drht- uyd Drattsiifte-, Stohl-, Röhren-, Werkziun- und Werfzeuemwaschinor ha! dels gemäß 8 2 der Veto nung vom 23. Dezember 1918 (Kieichs:Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zweckoerbandes G1oß VLezrlin für allgemein verbind'ih zu erÎläzen.

Cina endum: en cegen diejen Antrag können bis zum 31. Mai 3920 ertoben werden und sind uyter Nummer Vi. i. 107 on dos HeidSozbeilsminisierium, Berlin, Luijen- straße 33 zu richten.

Verlin, ben 12. Mai 1920.

Ler ReichLarbeitsminifïter. Z. U: Dr. Busse.

Bekanuimachung.

Der Verband der Lithographen, Steindrucker und verw. Berufe, Zahlstelle Hamburg, Bejenbinder- hof 57, und die Photographische Vereinigung von Hamburg-Nltona E. V, haben beantiagt, den zwischen ihnen am 24. April 1920 aboe\sGlosie:en Nach rag Il zu dem allaemein verbindiichen Tarifvertraa vem 9 Nugqust 1919 nebst Nacktrag vem 9. Degember 1919 zur Hegeturg der Lohn-

schäftigien Gehilfen, Gehilfinnen und Hilfekcäfte gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezewbex T [Reid GereLbl, S. 1456; für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Faure jür allgemein verbindlih zu ertiäxen. ivwevdungen geen Diejen Antrag fönnen bis zu

10. Juni 1920 erhoben werden und find unter Maditter VI. R, 778/1 an tos Reichsarbeilsminisiecium, Berlin, Luisensiraße 383, zu riéhten,

Berlin, den 15. Mai 19820.

Der NReiths8arbeitsminister.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V stroße 21, und der Deutsche Trausportarbeiter- verband, Ortsverwaltung Siuttgart und Um-

geb nig,

abgeschlossenen Tarifvertrag vom 15. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der im Gioß- und Kleinhandel beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen nemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseybl. S. der eingemeindeten erflären. Einwendungen 10. Juni 1920

Vororte für allgemein

erhoben roërden siraße 33, zu richten. Verlin, den 15. Mai 1920. Der Jieichsorbeitsminister, L U: r Que.

Bekanntmachung.

regislers eingetragen worben :

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandien Le1ufsgenossen Deulsczlands, Zahlstelle Chem- nig, unb der Väckerinnung Limbach i. S. am 21. Feb1uar 1920 abge'chlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen im Bällergewerbe wird gemäß §8 2 der Vero1duung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesepbl, S. 1456) für den Bereich der Bäckexinnung Limbach i. S, für allgemein verbindlich eifläit, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15, März 1920.

Der NReichsorbeitsminister. 5h: O, Ciler.

Das VLarisregister und die Wiegisleralten können im Meichg- arbeitêministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während ber regelmäßigen L iensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tauifvertrag infolge

bon den Lertraçéparieien einen Abdruui des Larifvertrags gegen Erstattung der Kosien verlangen.

Berlin, den 14. Mai 1920. Dex NRegtftersührer. Pseiffer.

Betkannimachung.

Unter dem 14. Mai 1920 ift auf Blatt 912 lfd. Nr. 2 des Larifregisiers, betreffend den Tarifvertrag vom 21. Ok- tober 1919 sür die gewerbiihen Arbeiter in den Färbereien,

ihm, dem |

Kunsiwoll- und Sireichgarnspinnereien, Zwirnereien, Tuch-, Fllz- und Fil luhfabiiken, avch sür die M bereien im Gebiet

der säctsüichen Oite Lengenfeld, Kodewish, Eih Schönbrunu, Wolfepsüg, Grün und Walbki. chen, eingetrageu rorden:

Der allgemein verbinvlice Tarisveriraq vôm 21. Oklober 1919 wid mit Wirkung rom 15. Ypril 1920 auch sür Webereien im gleichen Tarisgebiet für allgemein verbindlich ertlärt. Der Reid 8airbeitsminister. J, U: Or, Sipler. Das Larifregister und die Mecisterakten können im Reichsarbeits-

ministerium, Berlin N. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensts!funden eingesehen werden.

der Crflärung des Reichtarbcitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragéparteien einen Kbdruck des LTarifvertrags gegen

Erstattung der Koslen verlangen. Beclin, den 14. Mai 1920. Der Registersührer Pfeiffer.

N

Bekanntmacqung. ;

in Stuttgart, Charlottens ;

haben beantraat, den zwiscen ihnen an Stelle -des ollgemein verbindlicien Tarifverirages vom 9. August 1919 ;

1456) für das Gebiet der Stodt Stuttgart und | verbindlich zu j

gegen diesen Avtrag können bis zum | ( den und sind“ uriter Nummer | V1. k. 698 an das Reichsarbeiisminisieriuum, Verlin, Luisen- !

Unter dem 14. Mai 1920 ist auf Blatt 1047 des Tacif-

ber Erklärung bes Heicbarbeitéministeriums vezbindlih ist, lönnen !

c

3 Das Tarifregisier und die Registerakten köwnen im NMei&s, i arbeitéministerium, V erlin N W.. 6, Luiserstrafe 33/24, Zimmer 161 : während der regelmäßigen  iensistunden eingeseten werten. ; Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge j der Erklärung des Neicsarbeitêministeciums verbindlich ist, tönnen von den Vertragéparteien cinen Abdruck des Tanifverirags gegen Erstattung der Kosten verlançen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Negtstersührer. Pfeiffer.

j

| E x

j

¡

j

j

1

Bekanntmachung.

Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blati 1053 des Tarif: registers eingetragen worben:

Der zwischen dem Deuischen Transporlarbeiterverband in Flensburg am 16. Januar 1920 abge\chlossèue Tarifs verirag zur Regeiung der Lohu- und Arbeitsbedingungen für | die im Kohlenhandel beschäftigten Kutscher und Arbeiter wird | gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-

Gejegbl. S. 1456) sür èas Gebiet der Stadt Flensburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit ! beginnt mit dem 15. April 1920. Der Reicisarbeiteminister. Dl: Dr. Ciplet | j

Das Tarifregister und die Viegisteraïten können im Neichbarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, wäßrend der regelmäftgen T'ensistunden einge|ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erkiärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen r- stattung der Koîten verlangen.

Bexlin, den 15. Mai 1920. ;

Der NRegisterfübhrer. Pfeiffer.

atte a Ai E A

Bekanntmachung

über die Verlabung minderwertiger Brennstoffe im Bereich der Amtlichen Verteilungs stelle für dic Steins fohlenzehen des VDeisters und seiner Umgebung,

Zufolge der vom Herrn Reichslommissar für die Kohlen verteilung unter dem 18. November 1919 (Nr. IT 1190. 11 99) auf Grund der §8 1, 2, 6 der Verorduung bes Bundesrats über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 | und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers über die BesteUung eines Reichslommissars sür die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 167 und 193) mir erteilten Ermächligung bestimme ih sür den Bezirk der Amtlichen Vers teilungsflelle für die Steinkohlenzehen des Deisters und ¡einer Umgebung (Obernkirchen, BVarsinghausen, Jbbenbüren usw.) folgendes:

1) Minderwertige Brennstoffe dürfen, sowohl auf dem Bahn- als auch aw dem Wasserwege, nur mit meiner besonderen Ge- nehmigung versandt werden, gleichgültig, zu welcbem Zwede fe Vers wendung finden sollen.

Als minderwertige Brennstoffe im Sinne dieser Anordnung gelten Schl. mri kohle, Viittelprodukte, Waschberge, Feinwa)cchberge, Steinseingries, Kotsgrus, Koius1ö\che (Generatonrückstände), Flu asche und andere ähnliche Produkte, gieichviel welche Bezeichnung sie iragen.

2) Die Anträge auf Genehmiguna der Veriendurg sind schrift- lich hierher einzureichen und sollen enthalten: den Namen des An- ! tragstellers, Leferers und Cn pfängers sowte Angaben über Menge und Art des Brennstoffes (Bezeichnung im Frachtbriefe), über den Besörderungëweg (ob Cisenbahn oder Wasserwreg), Bestimmungsort und Zeitraum, inne! halb dessen die Lieferuna erfolgen joll.

3) Bei Bahnversand sind die erteilien Genehmigungen der Güler- abfertigungéstelle bei Auflieterung der Frachtbriete vorzulegen.

4) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 7

E Es Ore IrE:

U ; Ee i A ‘der Bek ] 28. Fe 917 (NGBl. S. 193) bestraft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dia der Tarifvertrag infolge | dee N a Ee Rene L E S L De A

9) Diese BÉkannimachung ritt mit dem Tage ¡hrer Veröffent- lihung im Reichsanzeiger in Kraft.

Hannover, den 17, Mai 1920. Amiliche Verteilungsstelle für die Steinlohlenzehen des Deisters uno jeiner Umgebung. Schlösser.

Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 1052 des Tarif

registers eingetra;en worden: |

Der zwichen tem Deulshen Transportiarbeiterverband, Verwaltungs stePe Flensburg, und dem Arbei1geberverband E. V. Fleneburg am 20, Jonuar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Loln- und. Arbeiisbedinç ungen der Kutscher und Arbeiter in Hoizhandlungen wird gemäß 2 der Ver- oidnuna vom 23. Dezember 1918 (Fieids:Gciepbl. E. 1456) sür das Gebiet der Siadl Fienebura für allgemein verbir. diich j ertläri Die allgemeine Veibindlichkeit beginnt mit vem ! 15. Npril 1920. i

Der Fieichsarbeiisminiftex. J. Ut D): Sihl,

Das Tarifregisier uud die Fegisteratten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Zane 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Liensisfiunden eingesehen werden,

A1beitgeber und Arbcitnehmer, jür die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Vieictzarbeitéiminisieriums verbindlich ist, können von den Bertrogsporteien eineu Ubdrud des LTarifverirags gegen Er- ftaitung der Kosien verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Negisterführer.

i aae ees

Pfeiffer.

Bekanntmachung. |

Unter bem 15. Mai 1920 ifi auf Blatt 634 lfd. Nr. 2 ! des Larijregisters eingetragen worden : Der znishen dem Arbeitgeberverband des Hanbels für i Görliß und Umgebung E. V. und dem Deutschen Transport- | arbeite: verbaid in Göliß am 10. Viärz 1920 abgeschlossene i Nachtrag zu dem clgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 18. TLezember 1919 ¿ur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der Bürodiener, Kassenboten, Geschäftsdiener, Packer, Fahrstublsührer, Portiers, Wächter, Radfahrer, Lager- arbeiier, Kut)hzer und gewerbl'wen Arbeiterinnen, aué schließlich der im Speditions- und Fuhrwertsbetrieben tätigen, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neichs- Gejeßzbl. S. 1456) sür den Stadtkreis Görliß und die Vororte Vioys, Biesniy (Groß- und Kleinbiesnig), Leschwiz und Rausch- walde für allgemein verbindlich erklär. Die aligemeine Ver-

bindlichleit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichs8arbeitsminister.

J. A.: Dr. Sigler.

J. A.: Dr. Busse.

7 Î 7 Morg

Die von Heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 111 des Reichs-Gesetzblatis enthält unter:

N«. 7538° eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlihen Sicherheit und Ordnung nötigea Maßnahmen, vom 19. Mai 1920,

Nr. 7539 eine Vero’ daung zur Ausführung des Gesetzes über die durch innere Uncuhen verurjahten Schäven vom 12, Mai 1920 (Reichs: Gesegbl. S. 941), vom 19, Mai 1320, und utter

Nr. 7540 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Errichtung einer Herstellungs- und Verir;ebsgesellshaft in der Seifenindustrie vom 9. Juni 1917 (Reichs-Gesezbl. S. 485), vom 8. Mai 1920,

Berlin, den 20. Mai 1920.

Poftzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versezt: Regierungsbaumeister VPotyla von Küstrin, Wasserbauamt, nah Freienwalde als Leiter der Bauabteilung Hohenwuzen, Regièrungsbaumeister Becker, bisher zur Reichs folonia!verwaltung beurlaubt, nah Magdeburg, Elbstrombau-

i verwaltung, Negierungsbaumeistec Heinrich Wiite von Jaster-

burg, Bauamt L sür den Masurisczen Kanal, nach Haltern (Kanalbauamt Datteln).

In den Ruhestand getreten: Hizader.

Baurat Nypodien in

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der T elsaß-lothringische Kreisarzt Dr. Pinders in Wesel ist zum Kreiganzt in Wesel eraanat.

Ministerium für Wijhsenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die preußishe Staaisregierung hat den ordenilichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle Dr. Waeßzoldt zum Geheimen Regierungsrat und vor-

tragenden Rat im Ministerium sür Wissenschaft, Kunst und

Volêsbildung erxnaannt.

Verwailtungsstelle Flensburg, und dem Arbeitgeberverand E. V, |

Zentralgenossenschaftskasse. |

Der bisherige Kassierer bei der Preußischen Zeniral- * genojjen|ckchaftstasse, Rechnungsrat Wißmann, ist zum Ab- teitungsvoi steher bei diejer Kasse, der bisherige Buchhalter bei der Preußischen Zentral- |

genojsenshaftsfaîfe Willy Schwarzkopf zum Abieilungsoors- steher bei dieser Kasse ernannt worden.

Bekanntmachnng. Den Kaufleuten Paul und Leo Timmer fr., Ziegelsiraße 12 wohnhaft, ist wegen Unzuverläfsigkeit jeder Handel mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Bes-

| darfs untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung

Preußische Generalloiteriedire?tion.

Plan

zur 16. Preuß ish-Süddeutschen

(242. Preußischen) Klassenlotterie, bestehend aus 428 000 Stammlosen und 40 000 Ersaßlosen mit 214 000 in 9 Klassen verteilten Gewinnen und zwei Usher- gewinnen (Prämien).

aus

Erste Klasse. Ziehung am 13. und 14. Juli 1920.

Zweite | Schluß der Erneuerung: | Klasse. | Freitag, 6. August 1920. |

11 E O M dri MOOS D A EMIA

Ziehung am 12. u. 13. August 1920.

Gewinne 6 â zu 100 000 a 60 000 A 30 0009 A 2 10 000 A s 5 000 s 3 000 s 1600

102 500 20 400 B 309 100. 200 9800 „, 140

ÁÁ | Gewinne 200 009 â zu 100 000 L

60 090 E 20 009 A 10 000 [E 12 000 4 6 000 G 5000| 10 , 8 000| 20 ,„ 15 000| 50 , 20 000] 100 ,„ 1 372 000 19800 ,„

E E P C E ODO I I

Ab Mh 1009 990 200 000 50 096 100 000 0 000 60 000 20 000 40 000 19 000 20 0090 ò 000 20 000

3 000 18 000 | 1 000 ¿10 000 |

500 10 000 | 400 20 000 300 30 000

08 92038400 |

10000 Gewinne

1 828 000 110000 Gerotnne

2 566 400 |

Dritte Schluß der Erneuerung: Klasse | Freitag, 3. Septbr. 1920.

: E E Vierte | Schluß der Erneuerung: Kla ffe. | Freitag, 1. Ottbr. 1920.

Ziehung am 9. und 10. Septbr. 1920.

Ziehung am 7. u. 8. Oklober 1920. |

Gewinne M é | Gewinne P U | 2 zu 100000 8200000] 2 u 100900 28200000 | 2 50000 100000 :

» A 2 50000 100000 S 40 000 80 000 i | A 20 090 40600| 40 000 80 009 | 2 10 000 20000| 82, 20 000 49 000®) 4s 5 000 20000| 4, 10 000 40 000 |

10. 5 000 30000| 10 , 5 000 50 000 20 ; 1 000 20 000| 20 ; 3 000 60 000 | 50 500 25 000 | 50 , 1000 50 000 !

100, 400 40 000 | 100 j 500 50 000

300 , 300 90 000 | 300 , 400 120 000

9506 , 976 2623 656 [9508 , 344 39270752

10000 Gewinne

3 288 656 [10000 Gewinne

4 060 752

Fünfte Klasse. | Schluß der Erneuerung : Sonnabend, 30.Dktbr. 1920.

__ Ziehung vom d. November ‘bis 1. Dezeuber 1920. Uebergewinne “A (Prämien) 2 zu 500 000 1 000 000 Genu inne Ï w 500 000 1 000 000 I, §00 000 600 000 a 200 000 400 900 s 100 000 209 0090 L. 75 000 150 000 4 60 000 240 000 0 5 60 0900 300 000 0 40 000 400 000 30 , 89 900 900 000 60 , 15 000 750 000 150 ; 10 000 1 500 009 00 5 000 1 500 000 4000 ,„ 3 000 12 000 000 8200 , 1 000 8 200 000 0608 5 500 4 689 000 161862 - 344 82 240 528 174 000 Gewinne und 2 Uebergewinne (Prämien) 86 069 928 Abshlußsß. Einnahme. E E Poren ae a j i, E L A 6 Schreibgebühr und der : i ban Y Reichs\tempelabgabe Ins- ; Klasse. | ber zu begebenden für die gesamt : ä Stamm- Grsaß- Stamm- | Ersaÿ- lose lose lose. lose. M M 6 1. | 428000 | | 18689 998 s 18 689 333 2. | 418 000 10 000 18 262 667 873 333 19 126 000 3. | 418 000 10 000 18 252 667 | 1310 000 19 562 667 4. 418 000 10 000 18 252 666 I 1 746 667 19 999 333 5, | 418 000 | 10000 | 18252667 | 2183333 | 20436 000 SumÜUusgleich d. Schluß]umme vis _ 3 Neberhaupt | 91 700 900 j 6 113333 | 97 818 336 Ausgabe. Betrag der baren Gewinne Klasse. insgesamt 6 L 1 828 000 2, 2 566 400 3. 3 288 656 4. 4 060 762 R 86 (69 528 Ueberhaupt 97 813 336

Die Lose erster Klasse dieser Lotterie werden von den zuständigen Lotterieeinnehmern vom 4. Juni 1920 ab aus-

gegeben werden. Berlin, den 19.

Preußische Generallotteriedirektion.

Mai 1920.

ulcih. Gramms.

| E SREA S M H E ch t L 50ck V4 E

.

haben die Gebr. Timmer zu tragen. Barmen, den 14, Mai 1920. Die Polizsiverwaitung. Dr. Hartmann.

2 R

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuvorläisiger Personen vom Hanel vom 28, September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich: :

a. der Schankwirtin Frau Elisabeth Kempa, geb.

Gruga, Berlin, Zimmerstraße 29, b, der Vertreterin Fräulein Margarethe Zajiusch, Neukölln, Warthestraße 60, bei Jungmann, 6 dem Geschäftsführer Herrn Erich Berlin, Tempelherrnstraße 6 a, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen - ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. - Berlin O. 27, den 15. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

Ar E R

Siebert,

I, V.: Heyl

BelanntmamPuna. __ Auf Grund der Bundesratêverordnung vom 23. September 1915, beireffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603), haben roir auch der Ehefrau Golde

| Szobel, Dortmund, Steinstraße Nr. 27/29, durch Verfügung

vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täg- lichen Bedarfs untersagt. Die Untersagung wirkt für das

Meichégebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver- |

ügung im Reichsanzeiger und i ntli reiébl 4 F ; \ L E S f sügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der | Blättermeldungen zufolge den zuständigen S.ellen amtlich mii-

Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 18. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. S. A.: Schwarz.

ager a R

Bekanntma una Auf. Grund der Bundesratsperordnung vom 28. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Haudel (HNGOGBI. S. 603), haben wir dem Bäder Wilhelm Wasser in Dortmund, Mühlenstr. 9, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen

B edarfs wegen UÜnzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handels- |

betrieb untersagt. Die Untersuhung wirkt für das Neichs- gebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung

tm MNeichsanzeiger und im amtlihen Kreisblatt sind von dem Be- troffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A: Schwarz,

Ed LA Q L

Bekanntmachung, Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel |

(RGBl. S. 603), haben wir dem Bäder Wilhelm Naß in Dortmund, Steinsiraße 31, dur Verfügung vom heutigen Tage

sonstigenGegen ständen des täglihenBedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbelrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichögebiet. Die Kosten der amt- lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 12. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A: Schwarz.

Bekanntmathung

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NHBl. S. 603), haben wir dem Konditor Felix Fuß in Dortmund, Kurfürstenstraße 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel ‘mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb unterjagt.— Die Untersagung wirk sür das Reichsgebtet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920,

Wucherstelle der Polizeiverwaltung, J. A.: Schwarz.

Bekanntmachunq

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBIl. S. 603), haben wir dem Bäcker Josef Fri|ch in Dortmund, Malinkrodtstr. 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit fonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebtet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reil anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920.

Wudchexstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Eer en a I I

Bekanntmachung.

DieBrotverkaufsfstelle desDominikus Schnell in Hamborn, Schlachthofstraße 11, ist wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers vom 29. Mai 1920 ab ge\chlossen. Ferner ist dem Schnell jegliher Handel mit Lebens- und ì sowie mit Gegenständen des täglihen Bedarfs únd jede Vermittlertätigkeit bierfür unter agt. Der von vorstehender Anordnung Vetroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.

Hamborn a. Rhein, 12. Mai 1920. Der Oberbürgermeister. M ülhens,

Uichtamtliches, Deutsches Reich,

In der am 19, Mai 1920 unter dem Vorfi des Reichs- ministers Dc. Hermes abgehaltenen Vollsißung des Reichsrats wurde den Entwürfen a. von Richtlinien für die Festseßung von Entschädigungen aus Anlaß der Durchführung

vou Vestimmungen des Friedensvertrags, þ. eines Gesehes |!

: I N ind » : t / Norhe y 04 Mgr { den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowiemit | erlaubte Versammlungea, Viord, Raub, | JInteralliierte Kommisfion

über patentamtliche Gebtizren, e. einer Verordrutng über die Aufbringung der Mittel für die Kohlenwirtschaftssiellen, d. einer Verordnung über die Zuftähdigïcit der Bezug3vereinigung der deutschen Landwirte, s. einer Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920, f. einer Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920, g. eines Gesetzes, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwisthen Deuishland und Costa Iiea, b. eines Gesozes, betreffend das Abkommen zwishen dem Deutschen Reich und der Lettischen Republik über den gegen- seitigen Gefangenenaustausch, i. eines Geseges, betreffend das Abkommen zwischen dem Deuischen Reich und der Russischen Föderativen Sozialistishen Sowjetrepublik über die Heim- schaffung der beiderseitigen Kciegsagcfangenen und Zivilinternierten, zugestimmt.

Der Fra! versammelie sich heute zu einec Voll- sizung; vorher hielten der Aus\chuß für Steuer- und Zollwejen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haus- halt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Wusscüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sizungen,

Preußen.

Bei der von der internationalen Kommission angeordneten. Neuwahl des Bürgermeisters und des Magisirats von Sonderburg wurde der bisherige Bürgermeister Dr. Petersen wiedergewählt. Außerdem wurden vier deutsche und zwei dänische Stadträte gewählt.

Sesterreih. Der englische Geschäftsiräger in Wien, Lindley, hat

teilen lassen, daß, obwohl der Friedenszustand zwischen Eng- [and und Oesterreich noch nicht in Kraft getreten sei, der sos forltigen Wiederaufnahme der diplomatischen Bes- ziehungen zwischen den beiden Staaten keinerlei Hindernisse im Wege ständen.

Die Nationalvecsammlung hat gestern mii der Annahme des Finanzgesezes in 2. und 8. Lesung die Budgets débaite beendet,

Wie die „Korrespondenz Herzog“ aus Innsbruck meldet, sprach sich in einer sehr star? besuhten Versammlung der amerikani\he Oberst Emerson für die Rüdlgabe Deutschsüdtirols aus? Emerson erïlärte ferner, ec wie auch Hoover seien der Ansicht, daß der Anschluß Deutschösterreichs an Deutschland die einzige anunehmbare Lösung des Wirrwarrs in Mitteleuropa sei; auch die amerikaaishe Regierung nehme in der leßten Zeit eine ähnlihe Stellung ein. Die Versamms lung \chloß mit einer erhebenden Kundgebung für den Anschluß ganz Tirols au Deutschland.

Die JFanteralliierte Kommission in Teschen vers öffentliht eine Verordnung vom 19. Mai, wonach Zivilpèrfonen zeitweilig wegen bestimmter Strastaten der Militärgerichtsbarkeit untecsielt rwoerden. Diese Straftaten sind Störung der öffents lichen Ruhe und Ordnung, Aufruÿr, gewaltiges Vorgehen gegen Dotschlag usw. Die oronet an: Jm Hinblick auf die Unruhen im Teschener Land werden die Bestimmungen der Artikel 8, 9, 10, 12 und 18 des österceihishen Staatsgrumd- geseßzes vom Jahre 1867 aufgehoben.

Ungarn.

In der Nationalversammlung interpellierte der nationaldemokratishe Abgeordnete Paul Sandor übec die Erhöhung der Eisenbahntarise in der Tshechos- S| owakei. Er verlangie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine Erhöhung der ungarishzn Staatsbahntarife, da das Defizit der ungarishea Staatsbahnen sich in einem Jahre auf ungefähr eine Milliarde stellen würde. Durch die billigen Tarife subvventioniere Ungarn das Ausland beim Transit- verkehr durch Ungarn. Die Erhöhung der tschechishen Kohlens tarife um 150 Prozent bedeute eine Umgehung des Friedens- vertrages, demzufolge der Kohlenausfuhr dec Tschecho-Slowaktei lein Zoll auferlegt werden dürfe.

Großbritannien unv 7Frland.

Jm Oberhause vrachie Lord Newton vorgesiern die Frage der noch in Aegypten internierten deutschen und österreihishen Staat8angehörigen zur Sprache, die fcüher in Palästina wohnten. :

Laut Bericht des „Wolff\chen Telegraphenbüros“ teilte er mit, daf: es sih um annähernd 2000 Menschen handle, darunter eine große Anzahl alier Leute sowie Frauen und Kinder. Es seien größtenteils Personen, die zu der Sekte der Templer gehörten und sich als Kolonisten in Palästina niedergelassen hätten. Es sei die hoffentlich unrichtige Behauptung aufgestellt würden, daß die Internierten folan e gefangen gehalten würden, bis sie ihr Einverständnis mit der Nück- sendung nah Deutschland erklärten. Namens der Negierung er- widerte Lord Stanmore, die Negiecung hätte sih mit der Frage der Nückkehr dec ternierten nach Palästina bereits befaßt; er fönne aber noch feine endgültige Mitteilung darüber machen. Lord “Newton bezeichnete die Uniwort als unbefriedigend und erklärte, die Frage demnächst von neuem zur Sprache bringen zu wollen.

Jm Unterhause richtete ein Mitglied an den Präsidenten des Handelsamts eine Anfrage über die Deutschland im Friedensvertrag vorgeschriebene Errichtung eines Clearings Hauses zur Regelung der seindlihen Schulden. Ein Vertreter der Regiecung antwortete, eine amtliche Mits teilung über die Gerihtung eines solchen Clearing- Hauses sei eingegangen und die erste Serie britisher Forderungen, zu- sammen 4 806 an Zahl, sei dur das englische Clearingamt am 12. Mai nach Berlin gesandt worden. Jm Verlauf der Sigzung erklärte Bonar Law auf eine Anfrage, soweit ihm bekannt sei, unterstehe der Géneral Wrangel in Südrußs- land derselben Regierung wie Denikin, doch sei diese Regis rung von England nicht anerkannt. Die englishe Re& giecung unterhalte feine amtlichen Beziehungen mit dem Vew ireter der südrusfischen Regierung in London. :

Laufe der allgemeinen Aussprache vor Beginn der fingitferien kam Bonar Law auf die Konferenz von ythe zu sprechen und sagte: s i

Zweck der Zusammenkunft war nicht, Deutschland Vorschläge über die Festseyung des Gesamtbetrags der Entschädigung zu machen, sondern es handelie sich darum, eine Grundlage zu finden, um die Voischläge der deutschen Regierung in Spaa zu peüfen und zu kritifieren. England hat ftets die {weren Mühsale und Leiden

Frankeeihs während des Krieges anerkannt. Wir haben vorgeschlagen, diese Ansprüche in der Weise zu regeln, daß, soweit F und

f 4