1920 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum ? 30. Juni 1920 erhoben werden und find unter Nr, VI K. 1436 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richlen.

Berlin, den 6. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. A, N: Dr. BU]s.

Bekanntmachung.

VI, R. 1719. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen- straße 33, zu rien,

Industrie und Gewerbe E. V., Siy Königsberg, in Königs-

Der Lokalverein Berliner Spediteuvre E, V. in Yerlin, Neue Friedrichstraße 2, und der Zentralverband der Angestellttn, Vezirk Groß Berlin, haben Heantragt, den zwischen ihnen am 15. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 20. August 1919 nebst Nach trägen vom 22. Dezember 1919 und 28. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Speditionsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De- zember 1918 (Neichs-Gese Dl. S. 1456) für den Berufskreis und das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 30. August 1919 für allgemein verbindlich zu erilären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

9%. Juni 1920 erhoben werden und find unter Ne VI 1. (0 |

an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. % A: Dr. BU}se.

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berg i. Pr., 2. Kneiph. Langgasse 15, und der Deutsche Transportarbeiterverband,

Königsberg, u V e N 30. April 199% abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung

Die Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeberverbhandes des Cisen-, Ei Drahtstifte-, Stahl-, Röhren-, Wer kzeug- und Werk- zeugmaschinenhandels in Verlin, Mata irgor trans 4, und der Gewerklschaftsbund kaufmännischer An- gestelltenverbände haben beantragl, den zwischen ihnen am 30. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst proto- kollarishem Zusaß vom 30. April 1920 zur Regelung der Gehalls- und Anstellung3bedingungen der kaufmännischen Angestellten der Firmen und Verlaufsorganisationen des Handels in Eisen, Eisenwaaren, Gußwaren, Draht und Drahlstiften, Stahl, Röhren, Werkzeug und Werkzeugmaschinen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifsvertrags vom 20. April 1919 gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Bweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag könen bis zum 9%. Juni 1920 erhoben werden und find unter Nummer

V1. R. 76 an das Reichsarbeitzministerium, Berlin, Luisen- ?

straße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarheitsminister. J, A.: Dr. Busse.

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Beltannitmachung.

Der Arbeitgeherver band in Uetersen und der Be- amtenverein für Uetersen und Umgegend in Uetersen haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Gewerk- \cchaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hamburg, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 10. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifverirag vom 28. April 1920 zur Regelung der Gehal18- und Anstellungsbedingungen der Privaiangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 28. De- zember 1918 (Reichs-Gejeybl. S. 1456) für den Stahtbezirk Ueterjen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen ntrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben wérden und sind unter Nummer VI. R. 361 an das Relc;sarbeitsminifterium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Juni 1920.

Der Reichsarbeilsmiuifier. %. A. : Dr. Busse.

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Bekanutmachunag.

Der Verband der Arbeitgeber der Elektrotechnik in Sachsen, Leipzig, Tröndlinring 3, hat beantragt, die zwishea ihm, der Arbeitsgemeinschaft freier Ange- istelltenverbände Leipzig, dem Gewertschafstsbund der Angestellten, Landes-Gescl öftsstelle Leipzig, und dem Gewerkschaftsbund Pai fia Tinis der Angestellten- verbänbe, Landesausshuß Sachsen, mit Wirkung vom 1. April 1920 abgeschlossenen Aenderungen zu dem Tarif- vertrag vom 12, Februar 1920 zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und tech-

nischen Angestellten in der Elelirotechni? mit Ausnahme der |

Angestellten in Elektriziiätswerlen und in der Metallindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 283. Degember 1918 (NReichs- Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaals Sachsen für allgemein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antra 10. Juli 1920 erhoben werden und i! / T. B. R. 1509 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Juni 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. , V U: Qr: QU))G

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fönnen bis zum

Bekanntmachung.

Der Verband der Gastwirts gehilfen, Orts- verwaltung Jena, in Jena, Juselplaz 4, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschaftskartell Jena, dem Gastwirteverein von A und Umgegend und dem Verein der freien Gastwirte mit Wirkung vom 1. Mai 1920 ab abge O Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im Gastwirts- gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Jena für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen e Antrag können bis zum 95. Juni 1920 erhoben wer

nwaren-, Gußwaren-, Drahti- und }

ind unter Nummer |

Berlin, den 7. Jünt 1920. Der Reichsarbeitsminister.

O f i f t N A: Dr, StBrer.

BPaäkanntmaquUns. Der Ostpreußische Arbeitg eberverbhoand für Handel,

Ortsverwaltung

haben beantragt, den zwischen ihnen am

der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Betrieben des Groß- und Kleinhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl, S. 1436) für das Gebiet innerhalb der Ringchanssee Königsbergs für allgemein verbindlich zu erklären. L :

Einwendungen gegen diefen Antrag können bis zum 95, Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R, 1743 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 393, ¿U richten. Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Neichsarbeitsminister. %., A: Dr. Stiller.

Bekanntmachung.

Der Herr Neichswirtischastsminister hat mit Erlaß vom 98. Mai 1920 die von der Lebens- unk Ne rtenversiche- rungs-Aktiengesellschaft Allianz in Wien beantragie Erhöhung der Höchstgrenze der für ein Leben nach dem Volïs versicerungstarif „K“ zulässigen Versicherungssumme von 1800 6 auf 3000 6 und die dadur verursachte Aenderung des § 1 der Allgemeinen Versicherungshedingungen genchmigi.

Berlin, den 15. Juni 1920.

Das Neichsaufsichtsamt für Brivatvoersicherung. Jauv.

Zu der 5. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird binnen furzem ein dritter Nachtrag im Verlage der MReivmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmer- straße 94, erscheinen; er ist zum Preise von 0,80 für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 138 des Neichs-Gesez blatts enthält unter

Nr. 7631: Ausführungsbestimmungen zum Besoldungs- geseze vom 830. April 1920; Besoldungsvorschriften, S. 1263.

Berlin, den 21. Juni 1920,

Postzeitungsamt. Krüer.

Breufszetn.

Die - Preußische Staatsregierung hat den Wirklichen Ge- foimen Oberbaurat Gerhardt in Zehlendorf zum ordentlichen Mitglied der Akademie des Bauwesens, den Geheimen Baurak Mathies in Charlottenburg, den Schriftleiter der Deutschen Bauzeitung Dr.-Jug. Albert Hofmann in Berlin und den Ministerialrat Geheimen Baurat Schaper in Charlottenburg

zu außerordentlichen Mitoliedern dieser Akademie ernanni.

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Ministerium Es Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Dex Privatdozent Professor Dr. Hoeuiger is zum ordentlichen Honorarprofessor in der philosophishen Fakultät ver Friedrich MWilhelms-Universität in Berlin und der bisherige außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der 1?niversität in Greifswald Dr. Bestel meyer zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Die Wahl des Direktors der Robert Zelle- Realschule (Nr. 10) in Berlin Dr. Bullrich zum Direktor des hiesigen Königstädtischen Realgymnasiums ist bestätigt worden.

uber die Zahl der an den Tecn

Ueber t T | ischen Hochshulen Preußens im Studienjahre 1918/19 erfolgten Doktor-Ingenieur-Promottonen.

im Studtenzj

ritte ezen Fn der Abteilung U Tehnisce Maschineningenieur- Schifff- Chemie und Hütten- Fuss Hochschule Bau- wesen (in Berlin, gts kunde (in Hannover aut 1 Axitektur| ingenieux- | Aachen, Danzig und Si eins&l. Clektrotechnik,| Bergbau gesa a (E t Bre inl MINB: in Aachen einschl. wesen Breslau ein\ch!. maschinenbau un Ae | C) Elektrotechnik) E ; Bergbau) Dn co 2 d 9 U i 1 a0 Hänmnobt od ooo 4 6 4 : ; Aachen aa : 6 8 ; 7 ¿ L Oantild (iee p Quais G 1! 4 L 1 1 é : Breda, «beds \ | ; (E é 5 : ; Zusammen . « « 7 M 20 | 2 26 1 S N

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Ergebnisse dér Diplomhauptprüfungenan den Technischen Hohschulen Preußens

ahve 1918/19.

Anmerkung : Bei angegeben.

Bekanntmachung.

Dem Direktor Leo Bartuscheck, Charlottenburg, Schiller- straße 104, habe ih die Wiederaufnahme des durch Ver- fügung vom 2. Mai 1919 untersagten Handels mit R Den ständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abj. 2 der Buntdesratsverordnung vou 28. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

\ Berlin, den 17. Funi 1920. Der Polizeivräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

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Bekamutmahunl. Die Firma August Mirre hier ist zum Handel mit Häuten und Fellen wieder zugelassen worden. Celle, den 14. Junt 1920.

Die Polizcidirektion. Denide.

en und sind unter Yummer

m ck mt ttetentettaententttätemetzenn Ron den zur Diplomhauptprüfung zugelassenen Kandidaten haben bestanden in derx Fachrichtung an der M j N Snégesamt Techuishen Hochschule Arhi- Baus- C erfo, | Sebi, | Schisss- Hütten: a N E ingenteur- Ave Uw A MAIMNEE Gheque t Det0au | tefktur wesen | Wilen cchni au hau | | Bellini. e. ce R O 00, ) A O P. 4 (4) a S T C) 8 (.) 72 (17) SAnover 04 4a dl 5% C0: | 14e) 10 C) j j E ; DIN ite U Dei E P) : E (C) O 2) L C9) Des c , Of, O) 2 (2) 1 24 ( 8) DAIBIAN n id E j (U RTP ; 24 12 (10) j 24 (19) Susammen . . « [46 (1) 193 (8) 187 (19) |26 (49 4(4 | 4(4) [2 (9 [47 (10) 118 (2) | 346 (94) davon haben bestanden : d) QUI. | | j s D xe E Too R (T O CA 0 D) D) C 4 M.) S) 63" ( 4) A O V 8 C M . ; E : : 25 (-) A L 1 E iz é L P) C, J C E T 110 i T | 13 ( 5) G | O N O 16 (12) Susanne T TTS G T C) 10600, 1169) | C T C C0 90ER b) „mit Auszeichnung“. B A o e. E) . C) 1 . I M é L N L) P] 19 (2) See N z N / 1E s s N i x T) Nauen a s e ooo L.) L O ¿ é ¿ b) 20D 10 ( 1) DANMA s ee a n ted d i C 1 C C) i ¿ 3 (2) DVeSI « o o o) 4 : 2 E : ; 4 (3) ; G) Ausammen. .. [9(,) | 9(1) I C S D F 1) 4 ¿C M S O

jeder Zahl ist in Klammern die Anzahl der darin enthaltenen abgekürzten Diplomhauptprüfungen (Notprüfungen)

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Bekanntmachung. : Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 2. September 1919, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom andel, wird hier- mit dem Metzger Josef Heinz in Horhaufen der Han de mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverläfsigkeit 1! bezug auf den Mehgereibetrieb unter Auferlegung der Kosten det Verfahrens im Reichsgebiet untersagt. Altenkirchen, den 7. Juni 1920. Der Landrat. Dr. Boden.

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Bekanntmachung, Auf Grund der Bekanntmachung zur jernhaltuig unzuverlässig{? ersonen vom Handel vom 23. September 1915 ( GBl. S. 603) abe ich dem Lokalinhaber Georgs Kat, Oltoîtr. 10 wohnhasl durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen: ständen dés 1 ägltchén B edarf s wégeit Unzuverlässigtcll in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 15. Juni 1920, Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der BekanntmaGung zur Fernhaltung unzuvetläsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!. S. 603) habe ih der Geschäftsführerin Wilh elmine Schiffka, Bexrlin-S chöneberg, Hobenstaufen{str. 64, und der Lokal- inhaberin Emmy Birnbaum, geb. Lach, Berlin, Schwerinstr. 2, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 16. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

RBoercetnntmacGunl.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend dic Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGB!. S. 603), haben wir den Gheleuten Friedrich Völker sowie deren Sohn Grnst Wöller zu Dortmund, Hamburgertraße 83, durch Verfüguïg vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit fonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Haudelsbetrieb unter - sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung ini „MReich8anzeiger“ und im amtligzen Kreisblatt find von den Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 15. Juni 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Bierverlagsinhaber Franz Bronowski, hier, Hinter Roßgarten 13, ift durch Verfügung vom legtioeo Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuvezrlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, RGBI. S. 603, der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegen- ständen des täglichen Bed arfs wegen Herstellung von Schnaps aus Brennsptritus untersagt worden.

Königsberg, den 10. Juni 1920. Polizeipräsidium. Wucherstelle. Nit # ch.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 26 der Preußischen Geseßsammlung erhält unter

Nr. 11907 eine Verordnung Uber die Bildung von Betriebsvertretungen nah dem Betriebsrätegeseze vom 4. Fe- bruar 1920 (Reichs-Geseßbl. S. 147) im Bereiche der Wasser- bauverwaltung, vom 28. April 1920, und unter Nr. 11 908 eiue An über das Schlichtungswesen im Bereiche der Wasserbauverwaltung, vom 28. April 1920.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Geseßfammlungsamt. Krüer.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Neichsprästdent hat den Präsidenten der Nationalversammlung Rechtsanwalt Fehrenbacch zum Reichs- kanzler ernannt. Der Ce D A Fehrenbah hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ diese Berufung angenommen. -

Der Herr Reichs präsident hat dem „Wolffschen Dele- raphenbüro“ zufolge an die Witwe des verstorbenen rinzen zu S yöónaih-Carolath das nachstehende Teles

gramm gerichtet:

Eurer Durchlaucht sprehe ih zu dem Hinscheiden Ihres ver- ehrten Hercn Gemahls mein aufridtiges Beileid aus. In gemein- famer parlamentarischer Lâti feit habe ih den Dahingegangeuen schäßen gelernt als einen von ebendigem sozialen Empfinden beseelten politischen Führer, dessen Nerdienfte auf mannigfachen Gebieten der Geseßgebung unvergesfen bleiben werden.

Sn ausgezeichneter Hochachtung ergebenft i

Gbert, Reichspräfident.

Der Herr Reichspräsident hat ferner anläßlih des vorgestern abend erfolgten Hinscheidens des Staatsministers a. D. Dr. Friedberg an die Witwe des Verstorbenen folgendes Schreiben gericktet : :

Anläßlich des Hinscheidens Ihres verehrten Herrn Gemahls becile ih mi, Ihnen meine herzlichste Teilnahme auszudrüdcken. Deutschland und Preußen haben einen threr erfahrensten Politiker verloren, der, als Mann der Wissenshaft und als arlamentárier hohgeahtet, in einem arbeitsreichen Leben seine Persönlichkeit und seine staatsmännishe Begabung dem Wohle des Vaterlandes gewidmet hat. In s{werer Zeit hat er als stellvertretender Ministerpräsident Einfluß auf die Geschide Preußens B und seither als Führer der demokratishen Partei in der preußischen Landesversammlung einen hervorragenden Anteil am politischen Leben gehabt. Ein ehrendes dankbares Gedenken wird thm allzeit gefichert bleiben.

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Der D A M trat heute zu ciner Sizung zusammen; vorher hielten die vereinigten Yusschüsse für Durchführung des Friedensvertrags und für Rechtspflege, die vereinigten Aus- üsse für Verkehrswesen und für Haushalt und Rechnungs- wesen, sowie die vereinigten Ausf üsse m Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegen- heiten und für Seewesen Sizungen.

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Dex Chef der Reichskanzlei, Staatssekretär Albert, hat infolge des Kabinettswecsels dem Reichskanzler Fehrenbach sein Amt zur Verfügung gestellt. Der Neichskanzler hat jedo den ais gebeten, sein verantwortiungsvolles Amt fortzu- ühren.

Die Tatsache, daß der 10 prozentige Steuerabzug vom Lohn und Gehalt vom 2. Juni 1920 ab wirksam wird, hat zu lebhajten Erörterungen geführt. Man bemängelt sehr das Verfahren, bedenkt aber nicht, daß es sh hier für die deutsche Steuerpraxis um eine vollkommene Neuerung andelt Auch die Höhe des Abzugs wird kritisiert und dabei vergessen, daß beides, der Abzug an si wie auch das Verfahren, im Einkommensteuergeseß vorgesehen is. Die Reichsfinanz- verwaltung hat dieses Gese auszuführen. Sie muß umjomehr auf die Durchführung dés Gesezes dringen, als die Finanzlage des Reichs nah wie vor ungemein schwierig ift. Die Be-

stimmungen über den Lohn- und Gehaltsabzug sind der Nieder- lag eingehendster Beratungen mit den sämtlichen in Frage fommenden Berufsvertretungen. Daß fich bei ihrer ersten Durchführung eine Feihe von Schwierigkeiten ergeben, ist nicht weiter zu verwundern, da es sich hier eben um ein în Deulsch- land noch nicht erprobtes Verfahren handelt. Andere Länder aben ja die Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle ir das gesamte Einkommen, was zweifellos von den Steuer- pflichtigen viel größere Arbeiten verlangt als der verhältnis- mäßig einfache Lohnabzug.

Dieser Lobn- und Gehaltsabzug exrstreckt fich nur auf Lohn- empfänger, und zwar im weitesten Sinne des Wortes. Denn er trifft genau fo gut das Gehalt des Neichspräfidenten und des Genera!- direltors ciner AkticngesellsGaft wie den Arbeitslohn der Haus- angestellten.

Als Arbeitslohn gelten nicht nur Geldbeträge, sondern auch NaturalL- und sonstige Sachbezüge. Würden letztere niht darunter fallen, so würden 5. B. die land- wirtschaftlichen Arbeiter, die einen mehr oder minder großen Teil ihres Lohnes in sogenannten Deputaten erhalten, und die Haus- angestellten, die außer ihrem Barlohn freie Wohnun und Ver- pflegqung genießen, besser gestellt sein als die gewerblichen und In- dustriearbeiter, die ihr ganzes Gehalt in Geld beziehen und die Kosten threr Wohnung und Verpflegung felbst zu tragen haben. Beim Zusammentreffen von Geldbeträgen und Naturalbezügen follen jedoh, da der nah den Lohntarif- vereinbarungen oder nach den von den Versicherungsämtern festgesesten Säßen zu bemessende Wert der Naturalbezitge zum Teil recht erheblich ist und daher vom Barlohn unter Umständen ein verhältnismäßig sehr hoher Betrag abgezogen werden müßte, in den Fällen, in denen der Wert der Naturalbezüge den Barlohn übersteigt, höchstens 90 Prozent des Barlohns abgezogen werden dürfen. Für die Stadt Berlin beispielsweise wird die Anwendung dieser Verordnung im all- gemeinen nicht praktis werden, da der Wert der Naturalbezüge gegen- wärtig nur auf etwa 703 4, also 59 monatlich festgeseut ift und daher wohl regelmäßig hinier dem Baxrlohn zurückbleiben wird. Bet einern Hausangestellten, der monatlich 90 4 bar erhält, würden also nur 14,90 # monatlich abzuziehen sein. In anderen Kreisen find die Sätze aber hon erheblih höher, z. B. auf 3000 4 festgeseßt. Hiec würde bei 90 4 Barlohn der Wert der Geld- und Sachbezüge monatlich 340 .4 betragen. Es dürfen daher nux 18 gekürzt werden. Uufs Jahr umgerehnet, würde der in3gesamt zu fürzende Betrag also 216 4 betragen. Diefer Betrag bleibt noch immer um 54 6 binter dem Gesamtbetrage der Einkommensteuer zurü, die eine ledige Person von einem Gesamteinkommen von 4000 A zu zahlen hat; denn diese beträgt unter Berücksichtigung des einkomtmensteuerfreien Betrages von 1500 4 270 M.

Die Einzahlung des Kürzungsbetrages erfolgt entweder dur Einkleben und Entwerten von Marken in der Steuerkarte des Arheitnehmers oder durch unmittelbare Ueberweisung des Betrages seitens des Arbeitgebers an die Steuerhebestelle. Die Steuerkarten werden von den Gemeindebehörden unentgeltlich ausgestellt. Wo die Steuerkarten zu beziehen sind, wicd für jeden Landesfinanzamtsbezirk in den nächsten Tagen in den Tages- blättern bekanntgemaht. Die Steuermarken find bei den Post- anstalten zu beziehen; vorerst werden Marken im Betrage von 10 9, 5 6, 1 M, 2 M, A, 10 und 25 zum Verkauf gestellt. Das Einkleben und Entwerten erfolgt grundsäßlich bei jeder Lohnzahlung ; auf Antrag kann jedoch gestatlet werden, daß für ständig be- \chäftigte Personen die Steuermarken erst am Ende eines Monats oder am Ende eines Kalendervterteljahres eingefllebt oder entwectet werden.

Die unmittelbare Veberweisung erfolgt auf

Antrag des Arbeitgebers beim Landesfinanzamt. Grundsäßlich soll der einzubehaltende Betrag unter Beifügung einer Nachweisung, für die Formulare bei den tFinanzämtern zu beziehen sind, in. dovpelter Ausfertigung an die zuständige Steuerhebestelle des Avrbeitnehmers abgeführt werden. Beschäfligt jedoch der Arbeit- eber mehr als 100 Arbeitnehmer, so kann auf seinen Antrag die Abführung an die für scine Betriebsstätte zuständige Steuerbebestelle erfolgen. Ju diesem Falle hat er IeA dre Nachweisung in drei- facher Ausfertigung einzureichen. Die 2 bführung soll grundsäßlich Mas bis zum 10, Tage des u die Lohnzahlung folgenden Monats erfolgen; auch hiex kann jedoch auf Antrag die Einzahlung erst innerhalb der ersten 10 Tage nach Ablauf des Kalendervierteljahrs gestattet werden. _Die Anrechnung des einbehaltenen Kürzungsbetrags auf die für das Nechnungsjahr 1920 geschuldete Ein- fommenfsteuer soll grund\äblich erst nach der endgültigen für das Kalenderjahr 1920 vorzunehmenden Verans- lagung erfolgen. In der Presse ist hieraus hier und da die Schlußfolgerung . gezogen, daß Arbeitnehmer in diesem Jahre eine doypelte Einkommensteuer zu zahlen hätten, indem fie neben der Kürzung ihres Arbeitslohns auf Steueranforderungs\schreiben auh moch die Steuer von demjenigen Einkommen zu zahlen hätten, das Pir die landesrechtliche Veranlagung der Einkonmmen- steuer im Jahre 1919 festgestellt ist. Diese Auffassung t irrig. Denn erstens t nach Möglichkeit dafür gesorgt, daß solhen Steuer- pflichtigen, bei denen fich die vorläufig zu entrichtende Steuer nit po als der zehnprozentige Abzug von ihrem Arbeiiseinkommen erechnet, ein G teueranforderungéschreiben überhaupt niht zugeht; und zweitens wird, wo diese Vorausseßungen nit zutreffen, wenn also z. B. noch anderes CGinkommen als Arbeitslohn vorhanden ift, die gelürzte Steuer sogleih quf die einzelnen nach dem Steuer- anforderungs\chreiben zu entrichtenden Beträge angerc{chnet. An wettere einengende Vorausseßungen ist die Zulässigkeit der Anrechnung nicht g Eine bare Ae uatan eo findet grundsäßlih auch er st bei der endgültigen Veranlagung für 1920 statt. Vorher, also im Laufe dieses Jahres, wird nur dann her- ausgez a8 lt, wenn die vou Arbeitnehmer endgültig zu entrichtende Einkommenfkeuer voraussichtlich weniger als 10 vH des mutmaßlich im Jahre 1920 zu erztelenden Arbeitseinkommens des Arbeitnehmers beträgt. Besteht das Einkommen z. B. nur aus 4800 4 Arbeits- lohn, und ist der Steuerpflichtige verheiratet und hat er £ minder- jähríge Kinder, so ift bei der endgültigen Veranlagung überhaupt eine Einkommensteuer zu guten in diesem Falle werden die jeweils imonatlich gekürzten 40 Mark sofort zurückdgezahlt. Die Behauptung, daß gerade die Leistungsunfähtgsten die Steuer zunächst jah en müßten und erst im nächsten gane zurückerhielten, damit dem teiche gleichsam ein zinslofes Darlehn gewährten, ift also unrichtig.

Die Bestimmungen über den Abzug vom Arbeitslohn treten am 26. Juni in Kraft, d. h. ihnen unterliegen alle vom 25. Juni

, ab fälligen Gehälter, Löhne usw. Dur vorherige Auszahlung diefer Beträge können die Bestimmungen über den Steuerabzug nicht umgangen werden. :

Bot der Wertung der grundsäßlichen Bestimmung des Lohn- abzuges darf niht vergessen werden, daß mit dieser Zahlungöweise [ur den Lohn- und Gehaktsempfänger eine Reihe von Vorteilen ver- unden sind. Die Za lung in vierteljährlihen Raten is demjenigen, der von dem Ertrag seiner Arbeit leben muß, oft genug sehr s{chwer, da es sich „um größere Posten handelt. Durch den direkten Abzug von 10 v8 der Loÿn- und Gebhallszahlung wird die Steuerentrichtung wesentli erleichtert, umsomehr, als bet schr vielen, vielleicht bei ven me Steuerpflichtigen mit Nückficht auf die Freigrenze und bas Fatmilient privileg die L Abrechnung kaum etne höhere Steuerpflicht als 10 vH ergeben wird. Und es sollte vor allem doch auch niche vergessen werden, wie die Finanzlage des Reichs beschaffen ist. Etin- weitere Verschlechterung unserer Finanzlage würde zu einer Gefahr für unsere ganze Voltswirts{chäst auswachsen und damit am meisten den Arbeitexstand [chäbigen. (W. T. B.)

Preußen.

Die preußische Justizverwaltung is gestern, wie „MWolífs Telegraphenbüro“ aus Apenrade meldet, in der ersten Zone von der dänischen Verwaltung übernommen worden, und zwar auf Grund eines Sondervertrags zwischen Dänemark und Preußen. Die preußischen Justizbeamten werden ihr Amt noch bis zum 1. Juli weiter versehen, um die dänischen Beamten zu unterweisen. Dänischerfeits wurde der Wunsch ausgesprochen, daß namentlih im rundbuchwesen er- fahrene Beamte vorläufig im Dienst verbleiben möchten.

Die Marineanlagen in Sonderburg sind igte dur die Intendantur der dänischen Verwaltung übergeben worden.

Die Jnternationale Kommission hat für Sonder- burg ein neues fommunales Wahlrecht angeordnet, das die Wählerzahl von 4500 auf 2200 herabdrüdt.

Sachfen.

Nachdem die Volkskammer in ihrer gestrigen Sizung eine Regierungserllärung über die innere Politi? Sachsens mit allen gegen die Stimmen der Unabhängigen zur Kenntnis ge- nommen hatte, gab der , Finanzminister Dr. Reinhold in seinem Finanzerposs in großen Zügen ein. Bild der gegen- wärtigen Wirtschaftslage. Er führt“ laut Bericht des „Wollen Telegraphenbüros“ u. a. folgendes aus:

„Der Leidensweg der deutshen Wirtsaft hätte sich obne den Geist von Versailles weniger dornenvoll gestaltet. Unsere Valuta wäre ohne die Vernichtungsklaaseln des Friedensvertrags nidht ganz so hilflos allen Stößen ausgescßt gewesen. Wir hätten uns ohne dic verhängnisvolle Politik der Besagungstruppen am Rhein gegen den deutschen Ausverkauf und gegen die Üeberfütterung Deutschlands mit

Luxuswaren besser shügen können. Der rattonelle iederaufbau unterer Wirtschaft und damit die Ruhe und Sicherheit

ger Welt ist in erster Linie davon abhängig, daß s bald delingt, den Geist von Versailles, den Geist der Unver- nunft und des Hasses und der mißwverständlichen Interesse- volitik zu brechen. Zur Gesundung unseres MWirtschaftélebens müssen wir arbeiten und und viel arbeiten, um die Arbeitsletistung jedes einzelnen über den Friedensftand Hinaus zu heben. Das À und D aller Produfktivität ist die Kohlenförderung. Auch der Wiederaufbau des veutschen Transportsystems ist eine Vorbedingung. Mit der ver- mehrten Produktion müsse eine Einschränkung alles überflüssigen Ver- brauchs Hand in Hand gehen. Seit dem Kriege und der Revolutton wird mit Beamten und Behörden ein außerordentlicher Luxus getrieben. Neue Stellen und neue Behörden zu schaffen, ist jedoch in einem Lande mit soviel Schulden niht angemessen. Eine andere Voraussetzung unseres Wiederaufbaus ist, daß die Entente uns gegenüber cine Politik der Vernunft und Klugheit treibt. Die große Sorge um die Neiché- finanzen hängt wie ein Damoklesschwert Uber der Finanzgebarung der Länder auch ohne die Entschädigung an unsere Feinde." Der Minister * hält es jedoch für cinen Frevel, mit dem Gedanken des Staatsbankerotts auch nur zu spielen, denn Staatsbankrott sei auch Volk2bankrott.

“Darauf verbreitete der Minister fich über die Finanzlage Sachsens, über die er ziffernmäßige Angaben mate.

Württemberg.

Der Stuttgarter Landesvorstand der sozialdemokratischen Partei hat dem „Wolfsschen Er h on Ta zufolge vorgestern beschlossen, daß die Sozialdemokratie aus der Re- gierung Württembergs ausscheiden solle,

Oesterreich.

Auf dem Parteitag der Deuishnationalen Partei in Wien wurde von dem A eor n Sa im t Ursin festgestellt, daß die Deutschnationalen Oesterreichs im Anschluß an die Ge- samtheit des Deutshen Reiches die einzige Rettung sehen. Es wurde sodann eine Entschliezung angenominen, in der der Großdeutschen Vereinigung Donk und Anerkennung ausgesprochen werden.

Großbritannien.

Nach dem von „Reuter“ veröffentlichten Bericht über die Konferenz in Hythe stimmte die französishe Negierung ‘der vou der englischen Regierun geäußerten Ansicht zu, daß das Tempo, mit dem die e e Regierung die Bestimmungen des Versailler Vertrags über die Catwalsnung durchführi, äußerst unbefriedigend sei. Die beiden Regierungen be- {losen daher, der interalläerten Konferenz in Boulogne zu empfehlen, daß ihre nilitärishen Ratgeber beauftragt werden mögen, unverzüglih Vorschläge für die Beschleunigung der Ausführung der Vertragsbestimmungen, die die deutsche Heeresmacht sowohl bezüglich der Mannschaften wie des Materials betreffen, aufzustellen. Jn der zweiten Sizung der Konferenz am Montag nachmittag wurde die türkische Frage in Erwägung gezogen und beschlossen, das Datum des 26. Juni, das uxrsprünglih für die Annahme der Friedensbedin ungen angeseßt war, ares: zu erhalten. Die Konferenz billigte ferner die militärischen © aßnahmen, die von den Marschällen Foh und Wilson getroffen worden sind, um der Lage in der Gegend von Konstantinopel und der Meer- engen entgegen Hierauf wurde der Beschluß gefaßt, die griechijchen, des orkugiesischen, rumänischen, tshecho- e en und jugs lawishen Delegierten nah Spa zu einer

esprehung der sie direkt berührenden n mit den Alliierten einzuberufen. Die Mar älle Foch und Wilson billigten den e der Note der Alliierten an die deutsche Negierung bezüglich der Entwaffnung und des Kriegsmaterials owie der bisher noch nicht voll A durchgeführten Herab- lehung der Armee auf die im Versailler Vertrag vorgejehene Stärte

Die englishe Regierung hat nah einer Meldung des

Si Eures bes@lossen das Angebot Wentselos,

riehishe Truppen zur Unterstügung der Engländer nah 8 mid zu senden, anzunehmen.

Der „Daily Expreß“ meldet, daß das Kabinett furzem beschlossen P le reen Ebr eträfte, die fh noch in Persien befinden, nicht zurlizuziehen. Dies geschehe, um t M s M vi ge h tE d lemente

igenen e en, und richte sich ni i Bolschewisten, die Énfeli geräumt hätten. a d

FrauLreich.

Das vorläufige Programm der Konferenz von Bou- logne, an der Dele terte der britischen, La italienischen, der

japanischen, der belgischen und der franzöfishen Regierung teil-