1898 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 May 1898 18:00:01 GMT) scan diff

C E E A P R H E E R H E E E C E A A E S E R ta emei E E REEE

Qualität

gering

mittel

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

niedrigster

höchster M

höchster M.

niedrigster

niedrigster

M

höchster M

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Verkaufs- werth

preis für 1 Doppel- zentner

Ab

Am vorigen Markttage

Dur(h- \chnitts- preis

M.

dem

L

Durchschnitts-

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nah überschläglier Schäßung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Bauten . , ein Ï avensburg on ¿ A enburg . Altenburg , Diedenhofen A E

S as

Nein. , ide, Spree reifenhagen . , A targard t. P. Schivelbein . . Kolberg . Sdthlawe. , , Natel. Trebnitz , Ohlau . Did Habelshwerdt Neusalz a. O. Goldberg Laas eobIaußy . Be Halberstadt . Eilenburg Erfurt Kiel . Goslar é Lüneburg M M E München. Straubing . E de Plauen Ps eidenheim . Ravensburg . E a Braunschweig . Altenburg . Diedenhofen Breslau . . Ven

E, Insterburg Elbing ._. Luckenwalde Di Brandenburg a. H. . T a E E umalie, Spree ut a Schwiebus . Spremberg . , Stettin « Greifenhagen L E targard i. P. Schivelbein . Dramburg Kolberg .

Köslin . , L Rumn elsburg i. P. . I L 6 Lauenburg i. P. ,

Bütow .. j E ads Namslau Trebniß . Ohlau

4 Habelshwerdt . Neufalz a. O. . Dan E oltwiß Bunzlau . Goldberg

a (0 I Pi erda eobschüt Neisse j att ¿ Silenburg , E 5 4 A Goslar . , Duderstadt . Lüneburg Paderborn Dura U oPppard . Ei Ai St. Iohann München . Straubing . Regenéburg . Meißen .

E lauen i. V, außen . , Rottweil , Ua i Fpenbein á avensburg Ulm e Offenburg . . Braunschweig . Altenburg . Diedenhofen

Die verkaufte Menge

Breslau . «

Brandenburg a. H. j

D M-W Wr T

dama pel D Q do O0

d | | O

14,00 16,00 14,80

15,00 14,00 15,33 13,00 17,00 18,00 17,00 14,00 13,75 16,00 13,50 14,40

13,60 12/50 19,00 14,00 19,70

14,00

15,20 16/50

17,00 16,00

16,80 16,00

15,50 17,00

16,60

15,80 12,00 16,40 15,60 13,50

16,80

14,00 14,00 15,00

14,60 15,80 17,50 17,50 17,00

16,00 16/67 16/2 18,00

18,00 1750 12,60 1364 12:90

14,50 15,00

16,80 15,20 16/00 16/00

17,50

15,90

211111

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L 1S11

15,80 13,00 16,40 15,80 13,60

16,80

14,00 14/00 15/00

14,80 15,80 18,00 17,50 17,00

17,00 17/00 16/50 18,00 18,00 17/50 12,60

15,45 16,13

15,50 15,00

17,60 15,20 16,80 16/80

17,50

16,30

wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle

20,00 17,80 20,80 18,20

19,80 16.70 16/80

13,80 15,00

16,00

16,60 16,42 15,00 17,00 14,50 15,50 15,00 16,50 15,40 14,00 16,00 16,00 16,13

19,00 18/50 19/00

19,00 15,00 18,00 13,75 16,40 14,50 17,00 15,50 19,20

20,00 16,00 17/60

15,20 15,00

Noch: Roggen. 14,38 16,50

18,50 18,50 21,00 21,40 18,50 20/50 19,00 19,00 19,80 20,00 17,50 17,90

106 3

4 31 21

130

17,00 17,50 130

G erfte. 16,80

16,50

15,60 15,00 17,00 17,14 15,50

16,50 16,00 16,00 17,00 16,00

17,00 17,00 16,40 15,80 19,00 19,00 21,00 17,00 19,10 15,00 20,00 14,00 17,40 15,20 17,00 18,60

19,00 20,40 15/00

17,60 15,80

Hafer.

14,60 E 16,75

17,00

E 4 17,20 | 17/00 | 16/00 | |

17,50 17,09

17,00 16,40 16,00 17,00

17,00 18/00 17:00

17,00 14,00 16,30 15,00 16,80 16,20 14,40 17,50

16,20

15,20 16,00 19,00 15,30

18,50 18/25 18/00

18,90 17,33 17,00 17,60 18,50 17,60 18/50 18,00 18,00 17,20 18/53 17,74 16,70 16,25 16,00

13/20 17,60 16,60 17,70 17,20 17,50 18,00

17,60 | 17,80 1650 | 1670

18,00 16,40 16,80 17,00 17,00

16,40 17,60 18,00

17,50 16,70 15,20 17,20 16,80

17,50 18/00

17,00 18,00

16,00 16,80 16,00 17,20 16,40 15,00

17,20

16,50 16,50 17,00

15,40 16,20 18,50 18,75 19,00 17,00 18,10 17,33 17,00 17,80 19,00

18,75 18/50

17,40 19;13 18,28 16,80 16,25 18,20 16,80 18,60 17,80 17,00 17,80 17,40 18,00 18,30 18,50 17,80 16,90

Bemerkun

Mark abgerundet mitget

17,00 16,50

15,80 15,00 17,40 17,14 16,00

16,50 17,00 16,00 17,20 16,20

17,00 17,00 16,67 15,80 20,00 19,00 21,00 17,50 21,00 16,00 20,00 14,00 17,40 15,60 18,00 18,60

19,00 20,40 15,00

17,80 16/90

18,00 16,40 16,80 17,09 20,00

16,40 18,50 18,00

17,50 16,80 15,20 17,20 16,80

18,00 18,00

18,00 18,00

16,00 16,80 17,00 17,20 16,60 15,20

17,40

16,50 16/50 17:00

15,60 16,20 19,00 18,75 19,00 18,00 20,00 17,67 17,50 18,80 19,00

18,75 1850

19,50 21,59 19,35 17,20 17,00 18,20 18,00 19,00 18,20 17,00 18,00 18,00 18,50 18,30 18,50 18,00 17,10

en

20

2 2

.10

19

8

10 15

10 60

heilt. Der Durchschnitts

79 466 66 472 113 710

131 219 480 271 298 1 693

308 79

1 260 119 44 1122 90 910 163 435 3770

720 680 193 - 1600 95 5 978

3 080 1 700 2 202 876

9 250 1 350 52 029 2 382 1 002

2 444 1 601 2 360

936 3 365 9 166

130

1665

preis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

15,30 20,00 18,00 20,90 18,29 19,00

16,22 14,15

16,50 16/00

15,00 17,00

17,00

14,90 15,00

15,40 16,67

14,40

17,23 15,17

19,20 19,00 19,80

15,00

15,53 16,40 16,00 16,74 17,75

16,40 17,55

16,00 16,94

15,20 17,10 16,40 15,78

17,50 17,00 17,60 17,00 18,00 17,00

16,25 14,50 16,76

14,40

17,00 16,10

16,00 19,00 15,90

17,10 17,00 18,20

17,52 18,50

18,00 18,30 18,61 17,38

17,45 18,60 17,10 16,75 17,35 17,10 18,25

18,50

16,13 22,00 18,00 19,96 18,71 18,50

17,74

16,00 17,40 16,00 14,90 15,00 16,50

16,50

14,40

14,90 18,69

18,86 18,00 19,60

16,33

17,60 16,40 14,40 16,50 18,00

16,00

16/68 15,50 17,60

16,50 17,40 16,80 16,00

18,00 17,00 17,60 17,53 17,75

16,24 14/50 16,80

15,00

17,00 15,10 16,00 18,50 16,00

17,50 17,50 18,34

18,25

18,00 17,90 17,28 16,84

17,92

17,14 15,93 17,14 17,34 17,92

18,40

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Grofthandels - Durchschuittspreise von Getreide für den Mouat April 1898 nebst entsprechenden Augaben für den Vormonat. / 1006 kg in Mark. (Preise für prompte [Loko-] Waare, soweit nit etwas Anderes bemerkt.)

fr,

Monat | Da-

April (egen im

1898 | monat

149,74| 134,42 216,00| 186,00 146,50| 135,45 133,93 126,93

141,60| 135,70 176,50| 165,40 152,60| 148,80 150,75| 150,00

169,00| 158,60 231,10| 217,80 164,90| 153,60 192,90| 191,20

175,00| 168,00 219,50] 209,00 167,00| 159,00 203,00} 203,00

S oggen, guter, gesunder, S a guter, bunter, 770 bis 775 g per 1 afer, guter, gesunder, 447 g per 1... Gerste, Brenn-, 647 bis 652 g per 1 Breslau. Noggen, Mittelqualität ehen, v : afer, Gerste,

h Í Roggen, pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel . Weizen, pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel fer, badischer, württembergischer, mittel . , erste, badische, pfälzer, mittel...

München. Roggen, bayerischer, gut mittel. , ., Weizen, » F o"

afer, j A

p \ ungarise, mährishe, mittel .

erle \ bayerische, aut mittel 904.00| 204/00 en.

Roggen, Ee Boden L 171,50| 161,97 Weizen, Theiß- 245,19| 228,72 afer, ungarischer, prima 132,10| 122,86 erfte, slovakische Ÿ 179,99] 180,25

pet. Roggen, Mittelqualität . 155,92| 149,73 Weizen, ü e 235,43| 224,21

baicl Ls 124,12 118,57 erste, Malz- « «l 135,84) 136,04 NRogamn 4

s 108,63| 100,01 Weizen, Saxonka 163,47| 153,10

Hafer . E s COP TIOUZ 1OR08

Odessa. Lte L V Ei 107,62| 101,48 164,58| 154,13

Wetzen, Ulka, 75 bis R E. 111,80} 103,04

ga. Roggen, 71 bis 72 kg per hl ..

166,41| 155,79 155,98] 143,18

Weizen, 75 bis 76 kg per hl Paris.

Roggen

Wetzen ; lieferbare Waare des laufenden Monats {| 247,47] 233,19

Hafer v 163,66

L G E E E 150,31

Antwerpen. 172,73| 160,83 -— 178,92 187,27| 171,73

128,92| 116,59 129,73| 117,07 173,44| 156,97

Donau- Weizen { Red Winter Nr. 2 La Plata j f Amsterdam. j ows- oggen | St. Petersburger Weizen, poln. Odefsa- . . . ., London.

a. Produktenbörse. engl. s | (Mark Lane) Californier an der Küste (Baltic) .

b. Gazette averages,

tva englisches Getreide, Bi Mittelpreis aus 196 Marktorten

Liverpool. Ghirka Californier

186,97| 170,13 183,00| 165,39 187,65| 173,18

170,54| 166,96 132,85] 128,73 157,00| 158,23

164,06] 162,97 189,90| 177,43 185,02| 179,22

E 187,36 182,93| 173,30 137,66| 131,62 128,99| 124,90 153,76| 146,20 111,15} 101,16

173,54| 160,84 168,64| 160,78

Weizen |

Chicago Hua A S Manitoba Spring . . . ., Ï D ags V engl. weißer engl. gelber Californ. Brau- Schwarze Meer- hicago. Weizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats . New Vork, Weizen, Lieferungs-Waare des laufenden Monats .

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen if = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter is für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsäßen an 196 Marktorten des Köntgreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimishes Ge- treide, ift 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfd. engl. angeseyt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl. ; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen == 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentliGen Durchschnitts-Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New York die Kurse auf New Vork, für St.

etersburg, Odefsa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, ntwerpen und. Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 15. Sißung vom 14. Mai 1898.

Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Zur Berathung gelangt der Geseßentwurf, betreffend die Disziplinarverhältnisse der Privatdozenten an den Landes-Universitäten, der Akademie zu Münster und dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg.

Die Justizkommission beantragt durch ihren Berichterstatter Grafen von Mitten Cza Ski die Annahme der Vorlage nah den Beschlüssen des bideren Hauses.

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angen D. Hr, Beis e: Y

Meine Herren! Die lihtyollen Darlegungen, die Ihr Herr Be- rihterstatter über die Verhandlungen Jhrer Justizkommission soeben gemacht hat, überheben mich fast der Pflicht, hier noch ein Wort zu Gunsten der Vorlage hinzuzufügen, Ich möchte nur das bemerken, daß ih au darin Ihrem verehrten Herrn Berichterstatter vollständig beipflichte, daß die Bedeutung, dieser Vorlage viel zu sehr aufgebauscht worden ift, (Sehr richtig!) Man hat die Vorlage anfangs viel zu

wollen, die niht darin liegen und nicht darin liegen können. Auch haben wir die Genugthuung, daß inzwischen eine große Anzahl von anfänglihen Gegnern oder von Leuten, die wenigstens Bedenken gegen die Opportunität der Vorlage hatten, \ich übezeugt haben, daß diese Tendenzen, die man in der Vorlage gewittert hat, in derselben nicht enthalten sind. Die Vorlage will nichts Anderes, als eine Lüdke ausfüllen. Es hat #ich seit Jahren in der Unterrihtsverwaltung herausgestellt, daß die Verhältnisse der Privatdozenten niht nur nicht vollständig geregelt waren, sondern daß sie auch an den ver- schiedenen Universitäten nah den Universitäts- und Fakultäts - Statuten verschieden behandelt worden sind, und daß aus diesem Zustande, für den kein innerer Grund vorlag, rechtliche Unsicherheiten sih ergaben, insbefondere auch Zweifel darüber, wie weit die staatlihe Behörde rechtlich befugt ist, einzuschreiten oder nicht. Jch bin nun gegenüber den Zweifeln, die nah dieser Nichtung hin entstanden sind, allerdings persönlih der Meinung, daß namentlich hier in Berlin der Unter- riht8-Minister auch jeßt {hon die Zuständigkeit hat, seinerseits einzu- schreiten, nöthigenfalls auch ohne und gegen die Fakultät. Allein die rechtliden Gutachten, die ich mir von zwei hervorragenden juristischen Lehrern an der hiesigen Universität habe erstatten lassen, zeigen, daß der eine doch diese Zweifel für niht ganz unbegründet hielt, während der andere \sich einfach auf unsere Seite stellte und sagte, es liege nicht der mindeste Zweifel vor, daß der Minister zu- ständig sei, die Remotion eines Privatdozenten zu verfügen. JIch habe mir nun gesagt, daß auf einem Gebiete wie dieses und in einer Zeit wie der heutigen es durhaus nothwendig ift, daß die öffentliche Autorität einen siheren und festen Rechtsboden unter den Füßen hat, damit sie, wenn sie zufaßt, auß fest und wirksam zufafsen kann. Das kann man nur erreichen, wenn man diese ganze Materie geseßlich ordnet, und ih habe dafür auch die’ Zustimmung des Königlichen Staats - Ministeriums gefunden. Ih habe mich selbslverständlih mit dem Staats- Minifterium vorher über diese Frage ins Benehmen geseßt. So ist die Vorlage entstanden. Wir haben uns gesagt: Im Interesse der Privatdozenten iff es wünschenswerth und den heutigen Rechts- anshauungen entsprehend, daß man Entscheidungen, die doch für den Einzelnen recht weitgehende Folgen für das ganze Leben haben können, nicht in die Willkür eines einzelnen Beamten, wenn er auch der ver- antwortlihe Minister ist, legt, sondern daß man dafür auch gewisse Garantien des Verfahrens schaft, wie das auf allen anderen Rechts- gebieten der Fall ift, wie es namentlih bei den Professoren und allen Beamten besteht.

Nun ist es ja richtig, daß der Privatdozent im eigentlihen und strengen Sinne kein Beamter i}, aber er is in einer ganz augenfällig beamtenähnlißen Stellung, zu der die nächstliegende natürlihe Analogie die Stellung der Professoren ist jeder Privatdozent gedenkt einmal Professor zu werden und will einmal Professor werdea —, und man würde die ganzen Verhältnisse verschieben, wenn man diese Analogie einfach ignorieren und bei Seite schieben wollte. Das hat uns Veranlassung zu dieser Vorlage gegeben, und im Laufe der Verhandlungen auch im anderen Hause haben wir Gelegenheit gehabt,2 darzuthun, daß auch in Universitätskreisen diese analoge Behandlung für gerehtfertigt erachtet wird. Ih will mich garnicht auf die Privat- dozenten selbst berufen. Es ist gestern hier in der Justizkommission hervorgehoben worden, die Privatdozenten hätten sich vielleicht geniert, gegen diese Vorlage ausdrücklich Opposition zu machen, sie seien doh einigermaßen für ihre künftige Anstellung als Professoren von dem Wohlwollen der Unterrihtsverwaltung abhängig und könnten deswegen, wenn sie hier eine entshiedene Opposition gemacht hätten, vielleiht Unannehmlichkeiten zu erwarten haben. Dem- gegenüber bemerke ih, daß bei Beobachtung einer rihtigen und an- gemessenen Form diese Vorausseßung fi als niht zutreffend erwiesen haben würde; immerhin will ih von den Privatdozenten hier ganz absehen und nur das hervorheben, daß wir von etxer großen Zahl Privatdozenten wissen, daß sie diese Vorlage mit Freuden begrüßt haben und darin eine größere Sicherung ihrer Stellung erblicken, Aber, meine Herren, au bei den früheren Gegnern der Vorlage wenn auch nicht bei allen hat fich mehr und mehr die Ueber- ¿eugung Bahn gebrochen, daß die Vorlage mindestens nicht die ge- fährlihen Tendenzen enthält, die man früher dahinter gesucht hat.

Wie die Dinge jeßt liegen, ift es für die Unterrihts8verwaltung außer- ordentlih wichtig, daß sie den durch diese Vorlage gesicherten Rehts- boden bekommt, und daß jeder Zweifel auf diesem Gebiete ausgeschlossen wird. Daß der Weg, den wir dabei eins{chlugen, der rihtige gewesen ist, und daß mutatis mutandis, d. h. unter Berülksichtigung der Abweichungen, die sfch aus der Stellung der Privatdozenten ergeben, ihre Disziplinarverhältnisse denen der Professoren analog gestaltet werden müssen (sehr richtig !), diese Ueberzeugung if auch gestern in Jhrer Kommission im wesentlihen zum Durchbruch gelangt, und ih kann nur dankbar sein für das wohlwollende Berständniß, auf welches die Vorlage in der Justizkommission des hohen Hauses ge- stoßen ist. Ich schließe mich daher dem Antrage der Kommission an und bitte das hohe Haus, dieser Vorlage seine Zustimmung nicht ver- sagen zu wollen. (Bravo !)

Professor Dr. Dernburg: Jh \telle mich hiermit als das einzige Mitglied der Kommission vor, welch-8 gegen die Vorlage ge- stimmt hat. Jch halte die Vorlage weder für nothwendig, noh für nüßlih, noch für dem Geiste unserer Universitätseinrihtungen ent- sprehend. In den leßten zehn Jahren ist kaum einmal von einer Disziplinaruntersuhung gegen einen Privatdozenten die Rede ge- wesen. Aber ein Fall liegt vor; es handelt sich um einen weißen Raben, einen Raben allerdings, einen Privatdozenten der Berliner Universität, der sich erlaubt, außerhalb der Universität fozialdemokratishe Agitation zu treiben, Das darf niht sein. Aber weshalb wegen dieses einzelnen Falles dieses Gese, welches die Statuten der Berliner Universität, der größten Deutsch- lands, in Frage ftellt? Was Buro Wilhelm III. gestiftet hat, wollen wir aufeódt erhalten. Diese Statuten haben die Stellung der Privatdozenten durhaus richtig geordnet; sehr weise ist bestimmt, daß zwar ihre Zulassung durhaus in der Hand der Fakultäten liege, eine Remotion aber nur stattfiaden könne unter Zusammenwirken des Ministers und der Fakultäten. Der größte Theil der U fessoren hat gegen das Geseß erklärt. Die Berufung auf die Eingabe der Berliner Professoren von 1877 im Dühring’shen Fall kann nicht dafür verwerthet werden. Jn Zukunft foll dieses Zusammenwirken niht mehr stattfinden. Daß das Ss eine Garantie, ein Vortheil, eine Sicherstellung der Privatdozenten sei, ift eine irrige Auffassung der Kommission. Wegen jenes einen

alles - wird eine große weitschichtige Disziplinargeseßgebung für die rivatdozenten geschaffen. Der Zug nah Uniformität in unserer Geseh- gebung ift heute überhaupt viel zu groß. Man zieht einige Fälle aus

weit zurückliegender Vergangenheit ar, in denen die Fakultäten fch geirrt

haben sollen. Auch die obersten Instanzen aber können si irren wie der Fall Kuno Fischer in Heidelberg von 1854 beweist. J gebe mih nit der Hoffnung hin, daß das Haus tas Gesey ablehnen wird; ich möchte aber für die Universitäten, für die Privatdozenten und für die in großer Zeit entworfenen Berliner Statuten hiermit mein Wort eingelegt haben.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Nur ein paar Worte zur Entgegnung. Herr Dr. Dernburg i der Meinung, daß ein Bedürfniß für das Geseh niht vorläge, weil fo außerordentlich wenige Fälle vorkommen, in denen überhaupt die Nothwendigkeit eintritt, gegen Privat- dozenten einzuschreiten. Letzteres is rihtig, und wir sind sehr froh darüber, daß recht wenig derartige Fälle vorkommen. E i ein Beweis dafür, daß unsere Privatdozenten im Ganzen und Großen \ich aus Elementen rekrutieren, die mit der Staatsautorität der öffentlihen Ordnung und einem wohlanständigen Leben vertraut sind, sodaß disziplinarisches Eingreifen niht nöthig ift, Mit demselben Net, ja noch mit größerem hätte Herr Dr. Derns burg fagen können: wir brauhen für Professoren auch kein Disziplinargeseßs. Da haben wir eins, und das is ein wahres Glüdck, denn zuweilen kommen doch einmal Fälle vor, wo die Anwendung desselben nöthig wird. Sie haben es ja an dem

' Falle, den Herr Dr. Dernburg angeführt hat dem Berliner

Fall eines Privatdozenten, der sich nicht nur ofen zur sozialdemo- kratishen Partei bekennt, sondern sogar zur Leitung der sozial- demokratishen Partei gehört und der in dieser Eigens&aft in Volks- versammlungen in einer sehr wenig angemessenen und nach meiner Ueberzeugung mit einem Lehrstuhl an einer Königlih preußischen Universität anverträglihen Weise den Klafsenhaß ges{chürt hat —, selbst gesehen, daß Fälle vorkommen, wo man disziplinarisch ein- schreiten muß. Denn darüber wird kein Zweifel sein, daß es eine Ungehörigkeit ist, wenn ein Mann dieser Art an einer Königlich preußishen Universität auf einem Königlih preußischen Lehrstuhl mit staatliher Autorität Vorlesungen hält, wenn wir die Jugend ihm preisgeben, und wenn wir seine Atteste und Bezeugungen, die er in seiner Eigenshaft als Privatdozent abgiebt, anerkennen sollen; in einem monarhishen Staat if das unmögli. Das aber, meine Herren, ist ein deutliher Beweis für das Bedürfniß solcher Bestimmungen. Uebrigens sind in den leßten 20 Jahren auch noch sonstige Disziplinarfälle bei Privatdozenten vorgekommen. Wir haben ¿. B. in den leßten Jahren den Fall gehabt, daß ein Privat- dozent zu vier Jahren Zuchthaus verurtheilt worden ist. Der Mann mußte natürli beseitigt werden, is auch beseitigt worden. Von einer Tendenz, durch dieses Gese die Lehrfreiheit anzugreifen, kann nicht die Rede sein. Meiner Meinung nah is der Unterrichts- Minister der in erfter Linie dazu Berufene, die Lehrfreiheit an den Universitäten und die Forshungsfreiheit zu \chüßen. Ih habe in diesem Sinne je und je gehandelt, und ich werde auch künftig so handeln.

Hier handelt es sich darum, im Interesse der Universitäten ein geordnetes, geseßlihes Disziplinarverfahren herzustellen. Das liegt ebenso fehr auch im Interesse der Privatdozenten und im Interesse der öffentlihen Autorität. Meine Herren, die Vorlage if ja nicht aus\{ließlich zu dem Zweck gemaht worden, die unglücklichen Privat- dozenten zu s{üßen, aber der Erfolg der Vorlage ift der, daß die Privat- dozenten rechtlich zu einer gesiherteren Stellung kommen, als sie sie jeßt haben. Dann möchte ih noch auf etwas Anderes aufmerksam machen. Herr Dr. Dernburg meint, die Fakultät sei die zur Entscheidung. der Disziplinarfälle berufene Instanz. Wir geben ihm vollständig zu: in erster Linie ist die Fakultät, die den Privatdozenten zuläßt, die natürlihe Instanz, und sie \oll auch vollkommen zu ihrem Ret und zu ihrer Entscheidung kommen, aber das wollen wir nit vergessen, daß es in den Fakultäten verschiedene Strömungen giebt und geben kann wir haben Erfahrungen darin —, die für einen Privat- dozenten, sei es aus wissenshaftlihen Gründen, aus Konkurrenzgründen, sei es aus sonstigen bei dem Zusammenwirken in solch kleinen korporativen Verbänden erklärlihhen persönlihen Motiven, gefährlih werden können. Hiergegen eine Garantie zu gewähren, und zu verhüten, daß über die Zukunft eines folhen jungen Mannes endgültig durch einfachen Majoritätsbes{chluß der Fakultät für alle Zeit entschieden wird, und eine zweite Instanz zu schaffen, die eine Gewähr dafür darbietet, daß diese Dinge mit Objektivität angesehen werden, dazu ist die Vorlage gemacht.

Der von Herrn Dr. Dernburg hervorgehobene Fall des jeßigen Wirklichen Geheimen Raths Herrn Dr. Kuno Fischer in Heidelberg, der im Jahre 1854 in Heidelberg als Privatdozent entlassen ift, kann hier nicht entsheiden. Einmal müßte man, um die Sache richtig zu beurtheilen, sie bis in die innersten Details kennen. Ich glaube kaum, daß hier jemand ift, außer vielleiht Herrn Dr. Dern- burg, der so genau in diese Dinge eingeweiht if. Heute ift nun Herr Geheimer Rath Fischer die größte Zierde der Universität Heidel- berg und ihrer philofophishen Fakultät, also ein Zeichen do, daß das Ministerium in Karlêruhe zu einer anderen Ueberzeugung ge- kommen ift, als es damals hatte. Immerhin ist es die Frage, ob das Verfahren, welches damals gegen den Privatdozenten Dr. Fischer eingeschlagen ift, mit denjenigen Rehtskontrolen umgeben war, die wir hier schaffen wollen. Im Gegentheil, der Fall Fischer spricht für uns, ih nehme ihn für unsere Vorlage in Anspruch, und so, meine Herren, kann ih nur fagen, ich bin dur die heutigen und die gestrigen Ausführungen unferes verehrten Kollegen Herrn Dr. Dernburg nit überzeugt, so sehr ich auch anerkenne, daß seine Bedenken gegen diese Vorlage seiner Gewissensüberzeugung entspringen, und daß es ihm ernst damit ift.

Wenn ih jemals überzeugt gewesen bin, ein gutes Geseß gemacht zu haben, was mit allen Garantien umgeben is, um Mißbrauch, soweit das nach mens{hlihem Ermessen möglich ift, auszuschließen, fo ist es dieses, und ih bleibe dabei, das hohe Haus zu bitten, unserer Vorlage seine Zustimmung ertheilen zu wollen. (Lebhaftes Bravo !)

Ober-Bürgermeister Westerburg- Cassel : Ein Bedürsniß nah einheitliher Regelung mag ja vorliegen; ih glaube au, daß der Minister von der Tendenz der Beeinträchtigung der Lehrfreiheit frei ist. Es kommt aber niht auf die Absichten des Geseßes, fondern auf defsfen Wirkungen an. Wenn ein Sachverständiger wie Professor Dernburg fo erheblichße Bedenken gegen das Geseß hat, wenn fast alle wisseaschaftlihen Größen Berlins die Eingabe gegen das Geseh

unterschrieben haben, so muß das au uns bedenklich machen. Die Frage, ob die Privatdozenten Beamten- oder beamtenähnlihe Stellung

aben, ift noch lange niht völlig klargestellt.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Ih will mich beschränken, auf den Angelpunkt . in den Aus-

führungen des Herrn Vorredners einzugehen, der darin besteht : der

H CA P G S io a

D GE (raf tre 2 ode -2 tw B 4E E) B

I I S I E E ens

E E E L E a E E E Ee T O A R A E Ss

Uragisch genommen; man hat in derselben Tendenzen finden

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist; ein Punkt (. ) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.