1935 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14, Dezember 1935. S. 2

deten

ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht: a) aus Zolltarif-Nr. 192 (Reisabfälle Ab- fälle beim E E von M nicht zur menschlihen Ernährung verwend- ae f ; S C L, B RM [6 Son; b) zu Futterzwecken dienender Bruchreis , my s 29 RM je Tonne, c) aus Zolltarif-Nr. 194 (Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Mais, nicht zur mensch- lihen Ernährung verwendbar) . 32 RM je Tonne.

3. Der Monopolverkaufspreis der Reichss\telle für sonstige Ab- fälle und Rückstände, die bei der îim Fnland erfolgenden Ver- arbeitung der aus dem Ausland eingeführten Waren der Zolltarif- Nr. 8, 10, 163 anfallen, sowie für die im Fnland. gewonnenen unter T1. 1. aufgeführten Rückstände aus der Zolltarif-Nxr. 194 ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 gleih dem Uebernahmepreis.

ITI. Dex Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für die Waren der Zolltarif-Nr. 13 bis 17 (Oelfrüchte und Oelsämereien) ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht, und zwar: ;

1. für im Fuland erzeugte Waren . 1 RM je Tonne,

2. für aus dem Ausland eingeführte Warn

a) zur Oel- und Senfgewinnung sowie für Aussaatzwecke ‘Gefli if O 1 RM je Tonne,

b) für Vogel- und Geflügelfutter- :

e : ._._, 37,50 RM je Tonne,

Wen L €) fr alle übrigen Zwecke . 75 RM je Tonne. 1V. 1. Der Monopolverkaufspreis der Reichss\telle ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 für die nadth- stehend genannten im Juland und im Ausland anfallenden Waren der Zolltarif-Nr. 193 A (feste Rückstände von der Herstellung fetter Oele, auh gemahlen oder in der Form von Kuchen Oelkuchen —, auch Mandelkleie) folgender: ; für Erdnußkuchen . 164 RM Molo e S Ot E Pal. A9 S Palmkernschrot . U Sejamkuhen . . 156 ,„ Sojaextraktions\chrot 150 Leinkuchen ¿ 10S Rapskuchen . 18T 7 R 2 Baumwollsaatkuchen 154 Sonnenblumenkuchen T _ Diese Monopolverkaufspreise sind für die im Juland an- ey Waren auf Basis ab Fabrik Hamburg, Harburg oder diederrhein errehnet; sie evhöhen sich um 4 RM Je Tonne, wenn die Lieferung auf einer Frachtgrundlage ab Fabrik Süddeutsch- land, Stettin oder Magdeburg erfolgt.

Die Monopolverkaufspreise für die im Ausland anfallenden Waren sind auf Basis cif Einfallshafen (unverzollt) oder waggon- frei Grenzstation (unverzollt) errehnet. :

9. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Bucheckern- und Walnußkuchen i mit Wirkung vom 1. Fanuar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entfpricht.

V. 1. Der Monopolverkaufs3preis der Reichsstelle für folgende im Juland anfallende Waren: Fischmehl; : | Blut von geschlahtetem Vich, eingetrocknet; Griebeakuchen; O A Fleishfuttermehl und die „ähnlichen tierishen Ab- qunge“; aus Zolltarif-Nr. 161, : ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be- trag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht. 2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 für die nachstehend ge- nannten aus dem Ausland eingeführten Waren folgender:

a) für Blut. von geshlahtetem Vieh, eingetrocknet, Griebenkuchen und Fleishfuttermehl der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 60 RM je Tonne entspricht; :

b) für Dorshmehl 1. Qualität . 195 RM je Tonne, ür Dorshmehl 11. Qualität 185 RM je Tonne, ür Fischmehl s ._. 155 RM je Tonne, ür Heringsmehl é 135 RM je Tonne, ür Sardinenmehl . .. , . 110 RM je Tonne cif Einfallshafen oder waggonfrei Grenzstation;

c) für die übrigen unter V. 1., aber niht unter a und b aufgeführter Waren der Betrag, der dem Ueber- nahmepreis und eivem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

VI. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Fohannis- brot (Karobben, Karuben), auch gemahlen, aus Zolltarif-Nr. 55, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be- trag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 40 RM je Tonne entspricht.

VII. Der Monopolverkaufspreis der Reichs\telle für Hirse (Nr. 6 des Zolltarifs), auch soweit sie als geshält, geschrotet oder gemahlen unter Nr. 162 oder 165 des Zolltarifs fällt, sowie für Mischungen, die unbearbeitete, geschälte, geschrotete oder ge- mahlene Hirse enthalten, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 81. Mai 1936 der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

C, Die Monopolverkaufspreise gehen von den am Tage der Bekanntmachung geltenden Zollsähen aus. Tritt während der Gel- tungsdauer der festgeseßten Monopolverkaufspreise eine Zoll- änderung in Kraft, so ändern sich die Monopolverkaufspreise ent- sprechend.

Berlin, den 13. Dezember 1935.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter- mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dr. Mori.

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Betanntmachung.

Die am 13. Dezember 1935 ausgegebene Nummer des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

„_ Hweiter Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die ständigkeit auf dem Gebiete des Fernsehwesens. Vom 11. gember 1935.

Geses zur Aenderung des Lebensmittelgesezes. Vom 11. zember 1935.

Geseß zur Abänderung des Geseßes zur Gleichschaltung des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Jndustrieobligationen und zur Abänderung des Industriebankgeseßes. Vom 11. Dezember 1935.

Geseß über Formblätter für die Gliederung des Jahres- abschlusses. Vom 11. Dezember 1935.

: Dritte Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspfliht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlihen Hand. Vom 7. Dezember 1935.

136 ZU-

De-

De-

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über benachbarte Orte im Wechsel- und Scheckverkehr. Vom 7. Dezember 1935.

Umfang: !4 Bogen. Vexrkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreisendung. Berlin NW 40, den 14. Dezember 1935. Reichsverlag8amt. Dr. H ubri ch.

PVreußen.

Biehseuchenpolizeiliche Anorduung, betrefsend Ein- und Durchfuhr von Knochenmehl pp. und Knochen.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengeseßes vom 26. Juni 1909 (Reichsgeseßbl. S. 519) wird hiermit für das preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:

_ Der 2. Absatz der Silser 2b im § 5 der VA. des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 27. Januar 1932 (Reichsanzeiger Nr. 50 vom 29, Februar 1932) erhält folgende Ergänzung:

„Oder die Endlaugen bleiben 24 Stunden lang bei 15° vor der Ausfällung des Dicalciumphosphats sih selbst überlassen. Nach dieser Behandlung ist die Art der Trocknung freigestellt.“

Berlin, den 7. Dezember 1935.

Der Reichs- und Preußische Minister des Jnnern. J. A.: Dr. Weber.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. N. Gi e hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 50 des Ministerialblatts für die Preußische j Verwaltung (herausgegeben im Reihhs- und Preußischen M rium des „Funnern) vom 11. Dezember 1935 hat olgen Mi halt: Allgem. Verwalt. RdErl. 3. 12. 35, Bezug þ Y oz. Presse durch d. Beamten. RdErl. 3. 12. 35 Briefsend, u nah d. Ausland, RdErl, 5. 12. 35, Vergüt. f. Quartieryo p Kommunalverbände. RdErl. 30. 11. 35, Steuerverte i gen für 1935. RdErl. 2. 12. 35, Mea, d. Kriegsdige l ei d. Festsey. d, Grundvergüt. f. Angestellte d. Gemeinde f

RdErl. 3, 12. 35, Bildung v. Vertrauensräten in öff. Krankengz

U. prov. Heil- u. Pflegeanst. RdErl. 6. 12. 35, Lohnrege| A

Verkehrsbetrieben f. Feiertage. Gemeindebestand- und Q, namenänderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 19 s Wandergewerbesteuerstraf\ahen. RdErl. 2. 12. 35, Ausbildy, lehrg. in Provinzialfeuerwehrshulen. RdErl. 5. 12. 35 g, mechanish betrieb. Spielgeräte. RdErl. 5. 12. 35 Erzeugn. d. Jdar-Obersteiner Shmuckwarenindustrie.

30. 11. 35, Krim.-Kom.-Anw.-Lehrg. d. Gemeindepol, _— Rd 30. 11, 35, Krim.-Bez.-Sekr.-Anw.-Lehrg. d. Gemeindepg[, | RdErl. 3. 12. 35, Kraftfahrsonderbekleid. RdErl. 3, 19 Schießausbild. d. Gemeindepol. RdErl. 4. 12. 35, Verg, Altgummi. RdErl. 5. 12. 35, Pol.-Kom.-Anw.-Lehrg. f y Meister u. -Obermeister in d. Gemeindepol.. d. außerpreuß. Land, RdErl. 5. 12. 35, Feldjägerlehrg. See Lal 4 gnt e RdErl. 6. 12. 35, Verbilligung d. Speisefette f. d. miuderbemitt Bevölk. Perjonenstandsangelegenheiten. Rd 4. 12. 35, Befreiungen v. d. Vorschr. d. Reichsbürgerges. u, d. Bul shubges. Paß- u. Fremdenpolizei. RdErl. 29 11 y Durhwandererbeförd. Verkehrswesen. RdErl. 19. 11 y Verkehr mit Kraftfahrzeugen nah Frankrei. RdErl. 16, 11 9 Reisebüros als Unternehmer v. Gelegenheitsverkehr. ij 2. 12. 35, Zusammenarb, d. Pol.-Behörd. mit d. örtl, Stellen Dt. Radfahrer-Verb. u. d. Reichsgemeinsch. f Radfahrwegebhy Volksgesundheit. RdErl. 29. 11. 35, [potheftenkonzesin Uebertragbare Krankheiten d. 45. Woche. Vers\ch ieden Reichsindexziffer f. November 1935. Handschriftl. Beritt Neuerscheinungen. Stellenausschreibungenj Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstzly Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vie jährlih 1,75 RM. für Ausgabe A (zweitseitig bedrutt) y 2,90 RM. für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Verkehrswesen.

Berliner Postverkehr zu Weihnachten und Ieujahr.

Pakete, Postgüter und Päckchen werden an beiden Sonntagen vor Weihnachten, am 15. und 22. Dezember, von den Bahnhofs- postämtern N 4, W 9, SW 11, O 17, 80 36, NW 40 und SW T7 ununterbrochen, von den ries Postämtern nur am 22. 12. von 8 bis 18 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter- und Zustell- E an den Weihnachtsfeiertagen und zu die Aushänge bei den Postanstalten.

Jn der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann Anträgen von Paket- empfängern, ihnen die für sie eingehenden Sendungen dur Eil- boten zuzustellen, aus betrieblihen Gründen nicht entsprochen werden.

„Frühgeitige Verle Ae der Weihnachtspakete und -Päckchen sowie der Neujahrspo]t ist die sicherste Gewähr für rechtzeitige Zustellung.

__ Sendungen, deren Außenseite oder sihtbarer Fnhalt egen dié Gesege oder das öffentlihe Wohl oder die Sittlichkeit verstößt, werden nicht befördert. Hierzu gehören namentlih solhe Sen-

eujahr unterrichten

- dungen, die ohne weiteres erkennbare beleidigende oder unsittliche

Angaben oder Abbildungen enthalten.

Na gebühr für nichtfreigemachte Dructsache

Nichtfreigemachte Drucksachen, Geschäftspapie Warenproben oder Mischsendungen werden von der Post nit Le Werden S solche Sendungen abgesandt, so |

ie Post bisher für Sendungen unter Hülle bis zum Gewi u 500 g die Gebühr für einen freigemahten Brief und für Tul sahen in Kartenform, sofern sie den Bestimmungen für Ps karten entsprachen, die Gebühr f eine freigemachte Postkarte 1

oben. Nach einer neuen Bestimmung soll künftig in sol Fällen das Eineinhalbfahe der GWühr einer gleih {weren i arat Sendung in Ansay kommen. Verweigert der En änger die Zahlung, so werden die Sendungen nach Streihu des Gebührenansayes als unzulässig zurückgesandt.

Postanweisungen und Postaufträge nach FZslanl

Die Höchstbeträge für D Es und Postausfträge al Deutschland nah Fsland werden mit Wirkung vom 1. Fang 1936 auf 1400 isländishe_ Kronen festgeseßt. Ebenso läßt d isländishe Postverwaltung vom gleihen Zeitpunkt an Post weisungen nah Deutschland bis zum Gegenwert von 1400 iél dishen Kronen zu.

Kunst und Wissenschaft. i

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 15, bis 27. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 15. Dez. Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr. ; Montag, den 16. Dez. Palestrina. Musikal. Leitung: Hegerx. Beginn: 1914s Uhr. Dienstgg, den 17. Dez. Tosca. Musikalishe Leitung: Swa- __ rowsky. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 18. Dez. Madame Butterfly. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Dez. Aida. Musikal. Leitung: Bleh. Be- ginn: 19s Uhr. Freitag, den 20, Dez. Der Wildschüß. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 21. Dez. Fulius Caesar. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Sounutag, den 22. Dez. Troubadour. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

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Montag, den 23. Dez. Madame Butter fly. Muzual, Liu Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. : /

Mittwoch, den 25. Dez. Tannhäuser. Musikal. Leitut Heger. Beginn: 1914 Uhr.

Donnerstag, den 26. Dez. Turandot. Musikal. Leitung: Kral Beginn: 20 Uhr. :

Freitag, den 27, Dez. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitun Clemens Krauß. Beginn: 1914 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. Sountag, den 15. Dez. Gyges und sein Ring. Vei 20 Uhr

Montag, den 16. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uhr,

Dienstag, den 17, Dez. Thomas Paine. Beginn: 20

e 18. Dez. Gyges und sein Ring. Veil T:

Donnerstag, deu 19. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20

Freitag, den 20. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uh.

S den 21. Dez, Das Glas Wasser. B! Úz

Gouin s 22. Dez. Gyges und sein Ring. Bi X.

Montag, den 23. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 U!

Mittwoch, den 25, Dez. Gyges und sein Ring. M

20 Uhr. À Hou ias, den 26. Dez. Das Glas Wasser. By 0 Uhr. Freitag, den 27. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uhr Staatstheater Kleines Haus.

Sonntag, s 15, Dezember. Ein idealer Gatte. Bi 2 ck j Mas s 16, Dezember. Himmel auf Erden. N!

2 r. / Dienstag, Pran 17. Dezember. Ein idealer Gatte. B

20 Uhr. : . E 18, Dezember. Ein idealer Gatte. W 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Dezember. Die Jungfern " Bischofsber g. Beginn: 20 Uhr. Beg dde e 20. Dezember. Himmel auf Erden. WY 2 r. / Sonnabend, den 21, Dezember. Ein idealer Gatte. 20 Uhr. u Sonntag, a 22. Dezember. Ein idealex Gatte, 20 Uhr. . Montán, h 23, Dezember. Himmel auf Erden. V 2 r. j A E 25, Dezember. Ein idealer Gatte. 0! 2 r. 4 E den 26. Dezember. Ein idealer Gatte. M r. : Freitag, den 27. Dezember. Himmel auf Erden. M 20 Uhr.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14, Dezember 1935. S. 3

Handelsiúieil.

9rdnung der Marktanteile, nicht Preis-

bindung. GBeiraétsfizung des Großhandels.

Anläßlich der Kundgebung der Reichsgruppe Handel trat heute der Beirat der Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel neiner internen Arbeitstagung zusammen, an der die Leiter und Geschäftsführer der 18 Bezirksgruppen und der 52 Fachgruppen

r Wirtichaftsgruppe teilnahmen. „,

Fn seiner Begrüßungsanspräche betonte der Leiter der Wirt- haftsgruppe Groß=-, Ein- und Ausfuhrhandel, Wilhelm Rumpf, l eine der wictigsten- Aufgaben der Wirtshaftsgruppe das qrheiten an einer einheitlihen Meinungsbildung des gesamten Großhandels sei in allen Fragen, die man als allgemeine Berufs- fragen ansprechen müsse. Die Zusammenarbeit der Wirtschafts- ruppe mit ihren Fachgruppen sei eine der Hauptgrundlagen dieser Killensbildung geworden. Es gehe nicht an, daß in einer wirt- haftspolitischen Frage irgendeine Fachgruppe irgendeine andere Ming als die andere oder als gar die Wirtshaftsgruppe selbst pertrete. Dex Nationalsozialismus, der das Primat dex Politik auf allen Gebieten durhgeseßt habe, könne niemals eine Ver- waltung und Wirtschaftsführung begreifen, bei der das politische Problem von Teilen derselben Organisation verschieden behandelt, yerschieden bearbeitet und verschieden aufgefaßt würde. Man fönne daher sagen, daß viel wichtiger als die rein äußerlihe Gleich- haltung die Gleichschaltung der geistigen und morolischen Haltung des deulshen Großhändlers geworden sei.

Den Tâtigkeitsberiht' über die Arbeit der Wirtschaftsgruppe im Kalenderjahr 1935 erstattete der Hauptgeschäftsführer, Edmund von Sellner. Er führte u. a. aus: „Wenn man die Arbeit des hroßhandels als echte Kaufmannsarbeit betrahten will, dann widerspricht ihx alles, was man als - Aus\chaltung des Persön- lichen, des Jndividuellen und des Gestaltenden ansprehen muß. Penn man den Großhändler, wie das heute leider vielfach ge- shicht, nur mehr als den großen Verteiler ansieht,“ dann geschieht bas deshalb, weil man nämli das Persönliche, das Gestaltende auó seiner Avbeit durch Marktordnungen eliminiert hat, die für cchte KaufmannSarbeit keinen Raum mehr lassen. Wenn man aus dieser Ueberlegung einen rihtigen Schluß ziehen soll, dann müßte man sagen, der Großhandel und jeder einzelne Großhändler

ann kein Fnteresse haben an einer Marktordnung, die darin be--

[ht den Erzeuger- und den Konsumentenpreis festzuseßen und ie Verteilung der Ware dem zu überlassen, der sie eben gerade Jübernehmen will. Man kann eine Marktordnung von zwei G- shtspunkten aus ansehen.- Erstens von dem Gesichtspunkt der Preisbildung und der Preisbindung und zweitens von dem Ge- schtspunkt der Ordnung der Marktanteile. An der Ordnung der

Devisenbew

Nebenkosten des Warenverkehrs.

Der Leiter der Reichsstelle ad Devisenbewirtschaftung teilt durh Runderlaß Nr. 230/35 D.St. 102/35 Ue.St. vom 183. De- jber in Ergänzung und- Abänderung des RE 200/35 D.St. 86/35 Ue.St, folgendes mit:

1, Zu Abschnitt T1, A, Ziffer 3 e (Abzweigungen bei Einfuhr über Aski und RM-Sonderkouten). as as , Das Verbot der Abzweigungen bei einer cif-Einfuhr. die über ein Aski abgewickelt wird, hat sich im Verkehr mit Süd- und Nittelamerika als niht durchführbar herausgestellt. Jch ordne daher an, daß insoweit Abzweigungen, insbesondere auch zur Be- ahlung von Seefrachten an inländishe Reedereien und an aus- ländische Agenten ausländischer Reedereien auf Grund von Ab- zweigungsbescheiniaungen der Ueberwachunasstellen zulässig sind. Die Vorschriften über Auszahlungen aus süd- oder mittelameri- ben 0A und RM-Sonderkonten im Abschitt 1V, 3 bleiben erührt. 2, Zu Abschnitt IV, 2 (Seefrahten aus As[ki). i Um internationale Schiffahrtsvereinbarungen sicherzustellen, dürfln die kontoführenden Banken Auszahlungen für Seefrachten qus Aski oder süd- oder mittelamerikanischen Reihsmarksonder- lonten, Transitaski, Spezialinlandskonten und allen zur freien Verwendung im Fnland bestimmten Sonderkonten an inländische eedereien oder Spediteure oder Schiffsagenten oder sonstige ersonen mit sofortiger Wirkung nux noch dann vornehmen, benn vorher die shriftlihe Zustimmungserklärung des Verbandes Deutscher Reeder e. V., Hamburg 1, Möndckebergastraße 27 I1, bei- A ist. Der Verband Deutscher Reeder ist für seine Ent- heidung der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung verantwort- lich, Ausgenommen sind nur Auszahlungen im Aus- und Ein- fubrverkehr aber nîcht im Transitverkehr mit Mittel- und idamerika ‘aus süd- oder mittelamerikanishen Aski und AM-Sonderkonten. i M m übrigen mache ich noch einmal auf Abschnitt 11 B Ziffer 3 r Runderlasss 200/35 D.St. 86/35 UeSt. aufmerksam, wona I Verrehnungsgeschäfte „Ware gegen Seefraht“ aus den {eihen Gründen unabhängig davon. durch *wen die Verrehnung urchgeführt werden soll, nur genehmigt werden dürfen, wenn af Verband Deutscher Reeder vorher zugestimmt hat. Auch für fello Entscheidung ist der Verband Deutscher Reeder der Reichs- cle für Devisenbewirtschaftung verantwortlich.

b Zu Abschnitt V1, 3 (Bemerkungen über Provisionen). L der Ausfuhrvertreter seinen Siy nicht im Bestimmungs- D der Ware, so können für die Bezahlung von Provisionen nehmiqungen zur Verwendung oder zum Erwerb frei verfüg- N T evisen erteilt werden, sofern dex Vertreter nicht in einem mit nungslande wohnt, in das Provisionen auch für die Ver- A von Transitgeshäften auf dem Verrehnungswege ge- d grerden können. Entsprehende Anträge sind im Rahmen aftli, IV, 21 zu genehmigen, also dann, wenn es volkswirt- us ih gerechtfertigt ist, daß der Vertreter seinen Siß nicht im véfuhrlande hat; das wird insbesondere. dann der Fall sein, Ler gleichzeitig Vertretex für verschiedene Länder ist. Cid, de vorstehende Regelung gili auch für den Verkehx mit i id- und Mittelamerika. ‘Bu Abschnitt VI11, 3 (Geschäftsreisene). k O mache darauf aufmerksam. daß auch Reisen im Fnteresse Und e denwerbung und beruflihe Reisen, z. B. von Aerzten Sinn echtsanwälten, unter den Begriff der Geschäftsreisen im esteb von IV, 18, Absay 1m und IV, 21, Absaß 2 Ri, fallen. : #t aljo an derartigen Reisen ein volkswirtschaftliches Fnter- Regel de, vei Reisen, die der Fremdenwerbung dienen, in der Nah er Fall sein wird, so sind die entsprechenden Anträge im men des Runderlasses 179/35 D.St./Ue.St. zu genehmigen:

In’andsbejsig an Schweizer“rankenbonds.

Die Sar la ggrRppe Privates Bankgewerbe gibt bekannt,

d tj Schweizerische reditanstalt, Zürich, nunmehr alle bis

die t nl. 1, 19, 1935 fallig gewesenen Zinsscheine deutscher \fr.-An- -

Marktanteile hat der Großhandel Futeresse, an der Bindung der Preise niht. Seiner Arbeit widerspricht eine Erscheinung, die man als Erstarrung der Handelsspannen in ein bürokratishes Rabattdenken bezeihnen kann. Der Großhandel ist übrigens auch davon überzeugt, d&ß seine Degradierung zum Verteiler in der Wirtschaft mit Mangelersheinungen jeder Art beantwortet werden wird.“

In seinem Finanzberiht brahte Baurat Berghoff, dex Stell- vertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe für Finanz- und Organisationsfragen zum Ausdruck, daß die Finanzen der Wirt- shaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel in Ordnung sind und das infolge des gerehten Verteilungsshlüssels der Beiträge dieselben erwartungsgemäß gezahlt werden, Es ist auf allen Ge- bieten versuht worden, durch Sparsamkeit die Ausgaben auf das äußerste zu beschränken.

Die Wirtschaft zu den großen Ausstellungs- plänen der nächsten Zahre.

Unter Vorsiy von Dr. Georg von Schnißtler (Frankfurt a. M.) trat heute der Ausstellungs- und Messe-Aus\huß der Deutschen Wirtschaft zusammen und befaßte sich in Anwesenheit des Präsidenten des Werberats der deutshen Wirtschaft, Muristerialdirektor i. e. R. Reichard, und des Vertreters des Reichswirtschaft8ministeriums, Ministerialrat Dr. Frhr. v. Mahs, mit den größeren Ausstellungsplänen der Fahre 1936 und 1937. Jn seinen einleitenden Ausführungen betonte der MorigenDe eindringlich die Notwendigkeit, Ausstellungsvorhaben, bei deren Durchführung auf eine Mitwirkung der Wirtschaft ge- rehnet werde, unter eine tragende JFdee zu stellen. Eine ideenlose Anhäufung von Schaugut habe, wie viele Erfahrungen aus den leßten Fahren im Fn- und Ausland gezeigt hätten, immer mehr an witfhaftäwerbénder Kraft eingebüßt.

An den sehr eingehenden Erörterungen beteiligten sih u. a. der Abteilungsleiter 1m Werberat der deutshen Wirtschaft, Dr. Heuser, und der Sachbearbeiter für Ausstellungsfragen im Werberat, Köppelmann. Fnteressant war ein Bericht von Dr. Heuser, der die tragenden Grundsäße für die Handhabe der durch den Werberat E Genehmigungen von Ausstellungen und Messen darlegte und zahlenmäßig nahwies, wie sih im Jahre 1935 das Eingreifen des Werberats der deutshen Wirtschaft auf diesem Gebiete O ausgewirkt hat. Der Sonderbeauftragte des Werberats, Dr. aiwald, berichtete eingehend über die Pläne für die a Ausstellung Düsseldorf 1937.

Die dem Ausschuß vorgelegten Pläne für die Errichtung deutscher Auskunsftsstellen auf Messen des Auslandes fanden im Hinblick auf die hiermit bereits gemachten günstigen Erfahrungen einmütige Billigung.

irtschaftuna.

leihen einlöst. Zinsscheine späterer Fälligkeiten können jeweils zum Zahlungstermin zur Einlösung eingereiht werden, da die Schweizerische Kreditanstalt nunmehr in der Lage ist, alle ein- ehenden Zinsscheinsendungen ohne weiteres zu bewältigen; nur i großen Fälligkeiten kann eine e Verzögerung in der Versendung der 4 % igen Schuldvershreibungen eintreten. (Schreiben der Konversionskasse für deutshe Auslandsschulden vom 7. Dezember 1935 Tgb. Nr. 142 123 —.)

Eintriti der Fälligkeit bei Devisenbescheinigungen.

Jm Rundschreiben Nr. 12/1935 Ziff. 1 hat die T gruppe Privates Bankgewerbe darauf hingewiesen, daß die Kredit- institute bei der Entgegennahme von Beträgen auf Grund von Devisenbescheinigungen den Eintritt der Fälligkeit der Zahlungs- verpflihtung zu prüfen haben, da die Ueberwachungsstellen in der Mee nicht in der Lage sind, in die E Ls einen Vermerk mit einer genauen Zeitangabe aufzunehmen. Dieser Grundsaß ist durch die Einführung der neuen Vordrucke für Devisenbescheinigungen nicht geändert worden. Wenn also von den Ueberwachungsstellen angegeben wird, in welchem Monat die Zahlung geleistet werden darf, so bleiben die Banken dennoch verpflichtet, sich von den JFnhabern der Devisenbescheinigungen den Nachweis erbringen zu lassen, daß die Fälligkeit der Zahlungs- s eingetreten ist oder unmittelbar (bis zu höchstens 5 Tagen) bevorsteht. (Schreiben der Reichsstelle für Devisen- bewirtschaftung vom 5. Dezember 1935 Dev.B. 1/56 858/35 —.)

GemeindeumscGzuldungsSanleihe. Guthaben- H bescheinigungen der Finanzämter.

Nach einem neuen Runderlaß Nr. 227/35 D.-St. Ue.-St. vom 13. Dezember des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirt- haftung wird die früher ausgesprochene allgemeine Aufhebung der Anzeigenpfliht von Wertpapierhändlern bei Anlieferungen von.Gemeindeumschuldungêeanleihe nur noch in besonderen Fällen aufvechterhalten, da bereits erheblihe Posten dieser Anleihe in das Ausland versandt worden E und die Gefahr besteht, daß Aus- länder die Umschuldungsanleihe im Jnlande unter Umgehung der Sperrvorschriften des Devisenge®ebes zu verwerten suhen. Weiter wird bestimmt, daß beim Verkauf von Gemeindeumschuldungs- anleihe durch einen ausländischen Hauseigentümer auf Antrag der Gegentwert, der grundsäßlih auf ein Wertpapiersperrkonto zu ver- bringen is, auf einem Sonderkonto des ausländishen Hauseigen- tümers gutgeschrieben werden kann. Für die von den Finanz- ämtern in Durchführung des Gesebes zur Förderung des Woh- nungsbaues vom 30. März 1935 ausgegebenen Guthabenbescheini- gungen wird die Anzeigepflicht allgemein aufgehoben.

Ieuerungen und Erweiterung der Leistungen in der privaten Feuerversicherung.

Die im Verband - privater Feuerversiherungsgesellshaftèn zusammengeschlossenen privaten Feuerversicherungsunterneh- mungen haben am 12. Dezember 1935 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in München beschlossen: :

Um dèn in den allgemeinen Feuerversiherungsbedingungen

ewährten Versicherungsschuß der tehnischen Entiwicklung ent- prehend zu vervollkommnen und auszubauen werden Sah- o die durch den Absturz von Flugzeugen entstehen, prämien- rei in die A ängesGlollen! und zwar ohne Rück- ri darauf, ob es sich um Brand-, Explosions- oder Trümmer- chôden handelt. s s Ferner beschloß der Verband, die bereits früher eingeführte Neuwertversiherung landnfrtschaftliher Gebäude, die bisher auf hart gedeckte Gebäude beshränkt war, nunmehr auch auf weich acdeckte Gebäude auszudehnen. Fn den von der Reichsregierung geförderten Plänen, das deutsche Landschaftsbild zu pflegen, spielen die Erhaltung und der Neubau von Gebäuden mit Stroh- dächern und anderen Weichdächern eine besondere Rolle, Diesen Bestrebungen hat die Privatversiherung nunmehr durh die Erweiterung der Neuwertversiherung Rehnung getragen.

Berliner Börse am 14. Dezember, Geschäftsftille hält an.

An der Berliner Börse erwartet man kaum noch, daß bis zum Beginn der Weihnachtsfeiertage eine Belebung des Geschäfts und eine Tendenzbefestigung eintritt, Demzufolge war auch die Stimmung an der heutigen Berliner Börse wieder recht unlmftig, und auf den meisten Märkten kam erneut etwas Ware heraus, die bis zu Abshwächungen von 1% führte. Anfangs bemerkte man zwar noch in einzelnen Werten kleine Besserungen. Fedo gingen diese im Verlauf wieder verloren und der Börsenfehtug ivar als etwas s{chwächer zu bezeichnen.

Unter den Montanwerten fielen heute Rheinstahl (— 1) durch s{chwache Haltung auf. Sonst bemerkte man noch Angebot in Hoesch und Klöckner (je 4) sowie in Mannesmann (— 14). Von den Braunkohlen und Taler gingen Bubiag (+ 14) eine Kleinigkeit nah oben. F. G. Farben bröckelten um 7 % ab. Am Elektromarkt ivar das Angebot fast allgemein, und es ergaben sich durchschnittlihe Rückgänge von % %. So in R.W.E. Siemens, Gesfürel und Licht und Kraft. Elektrische Werke Schlesien büßten sogar 1% ein, Chade 1/4 Mark. Unter den Spezialpapieren waren Daimler etwas stärker angeboten (— 174), auch Aku ver- loren 1 %, dagegen hielt die Aufwärtsbewegung in Aschaffen- burger Zellstoff an (+ 12). |

Der Kassamarkt verkehrte in uneinheitlicher Haltung. Unter Renten waren einzelne Fndustrieobligationen leiht gebessert. Der Tagesgeldsaß stellte sich auf 314 bis 314 %. Am internationalen Devisenmarkt ergaben fo keine Veränderungen. Fn Berlin notierten Dollar und Pfund unverändert 2,488 bzw. 12,26 RM.

Die Suropäische Schnittholzexport - Konvention (European Timber ESxporters Convention. S. T. E. C.)

„Am 9 1d-10; Dezember hat in Berlin unter dem Vorsitz seines Präsidenten, Direktor Carl Kempe, die konstituierende Sizung des Exekutivkomitees der in Kopenhagen abgeschlossenen europäischen E E Laa stattgefunden. Die Ver- sammlung stellte zunä stt fest, daß die teilnehmenden Länder die in Kopenhagen parapphierten Vereinbarungen ratifiziert haben, welche De A, mit dem 1, Dezember d. J. in Kraft getreten sind. Durch dieses bindende Uebereinkommen ist daher der’ euro- Ee Scnittholzverkehr geregelt und die Vorausseßung für eine tabile Marktentwicklung hergestellt.

Durch das in Fofenbagen getroffene Abkommen wurden zum ersten Male in bindender Weise die Exportmengen, welche aus dew M R Ländern zum Angebot gelangen dürfen, fest« gelevt. ‘diglih Norwegen, die baltijhen Staaten, U. S. A. und

anada a rab vorläufig dem Uebereinkommen nicht an. D wurde der Export dieser Länder \{chäßungsweise erfaßt und im Ab- kommen voll berücksichtigt. Die gesamte Exportmenge für die anx Abkommen teilnehmenden Länder beträgt für 1936 als unabänders- liches Maximum 3 850 000 Stds. weiches Schnittmaterial, und vers teilt 9 auf die einzelnen Länder wie folgt: Shweden 820 000, Finnland 1003000, U. d, S. S. R. 950000, Polen 8313 000,

schechoslowakei 96 000, Oesterreih 275 000, Fugoslawien 168 000 Rumänien 223 000 (noch nit ratifiziert). Die angeführten Ziffer enthalten im Vergleich zu 1934 eine durch Selbstbeshränkung erx zielte wesentlihe Einschränkung.

„Alle Vertragschließenden sind überzeugt, daß hierdurch das nötige Gleihgewiht zwishen Angebot und Nachfrage für 1936 Fpelent ist, Das Erekutivkomitee hat festgestellt, daß in den ebten Wochen unter dem Einfluß des Abkommens bereits einé A ai eingeseßt hat, welhe nach einmütiger Auffassung au anhalten wird. Um die Auswirkungen des Abkommens sicher en wird -das Exekutivkomitee regelmäßig zusammentreten,

ußerdem wird das Abkommen Gegenstand einer laufenden Kons trolle bilden. Zu diesem Zweck wurden entsprehend ständigé Organe eingeseßt. Der Direktor der Svenska Trävaruexporta föreningen, F. L. Ekman, wurde zum Syndikus, Dr, E. Glesinger, Generalsekretär des C. J. B., zum Sekretär der Konvention ernannt.

Internationale Eisenverhandlungen.

Paris, 13. Dezember. Jn Brüssel fand vom 18. bis 13. Des ember eine Sizung des zur Vorbereitung des internationalen Feinblechverbandes eingeseßten Unterausschusses statt, 1n der ma ih mit der Festseßung des Verrehnungs\chlüsse!s für die Quoten- bemessung beschäftigte. Wie {hon gemeldet, trat zur gleichen Zeit in Paris auch der Direktionsausshuß der internationalen Verkaufsverbände zusammen, um Fragen der Preis- und Markt- politik zu besprehen. Das Ergebnis dieser Besprechungen ist noh nicht bekannt.

Das internationale Schienenkartell (Frma) hielt am 13. De- uer in Paris ebenfalls cine Sizung ab, in der man sich mit er Prüfung verschiedener statistisher Erhebungen beschäftigte. Eine Aenderung der bisherigen Preispolitik der Jrma wird nicht erwartet. Wie der DHD. erfährt, war auch die noch ausstehende Sonderregelung zwishen den Vereinigten Staaten von Amerika und England der Gegenstand von Erörterungen. Die Erneuerung der Jrma isst seinerzeit bekanntlich unter der Vorausseßung er- folgt, daß diese noch offenstehende E, des Verhältnisses zwischen den amerikanishen und englishen Schienenproduzenten zustande kommt.

Am 14. Dezember beschäftigen sih die internationalen Eisen- verkaufsverbände shließlich noch mit der weiteren Behandlung der Fragen, die die endgültige Regelung des Verhältnisses zwishen Verbänden und englisher Eisenindustrie betreffen.

Wirtschaft des Auslandes.

Srhöhte Arbeitslosenziffer in Franëreich.

Paris, 14. Dezember. Die Zahl der amtlich erfaßten Arbeits8- losen ist in der lezten Berichtswoche um 7226 auf 416 692 gestiegen. Sie liegt um etwa 32 000 über der zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Teilweise Einigung in den Handelsvertrag®2- verhandlungen zwischen Frankreich und Belgiens- Luxemburg.

Paris, 14. Dezember. Die seit emiger Zeit in Gang befind- lihen Handelsvertragsverhandlungen zwishen Frankreih und der Lena en Zollunion haben bereits in mehrer?2n

ragen zu einer Einigung zwischen den beiderseitigen Sachver- tändigen geführt, doch dürfte die Paraphierung des gesamten ertrages erst in einigen Tagen erfolgen.

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Polens Außenhandel im Itoveiider.

Warschau, 13. Dezember. Die Einfuhr von Waren nah Polen weist im Monat November mit 76,9 Mill. Zloty gegenüber dem Vormonat mit 79,2 Mill, Zl. eine Abnahme aus. Dis Ausfuhr zeigt einen etwas On Rückgang, nämlich von 83,4 auf 82,3 Mill. Zl., so daß sich im Vergleih zum Oktober inz Berichtsmonat der Ausfuhrübershuß von 4,2 auf 5,4 Mili. Zl, erhöht hat,