1828 / 205 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

teresse der Freiheiten der Kirche, als in dem-der Bürger, vorzüglich aber auch in dem der Regierung, die Königlichen Gerichtshöfe, und nicht den Staats - Rath wählen müsse. ¿Der Ursprung dieser Appellationen‘/, fuhr der Redner fort, ist-allerdings- {ehr alt, allein die“ Mißbräuche, denen sie ab- helfe sollten, sind noch älter. Peter von Gruyeres, “Königl. Advocat im 15ten Jahrhundert, war der Erste, welcher eine solche Appellation einlegte. Es handelte sich 1) für das Land dar- um: ob es unter Pâpstlicher Herrschaft stehen, oder ein unabhän- giger Staat seyn solle; 2) für den Thron darum : ob der König seine Rechte Gott und seinem Degen oder dein Päpste zu vékdäti- ken habe ; 3) für die Geseßgebung darum: ob

Rechtspflege darum : ob alle Gerechtigkeit vom Könige-ausgehe, oder ob die geistliche Gerichtsbarkeit sich Eingriffe in diejelbe erlauben dürfe; 5) fúr die gesammte Gallikfanische Geistlich- keit darum: ob man sie in Schuß nehmen, oder sie Rom und“ seinen Legaten blos stellen solle; ob man namentlich dié niédere Geistlichkeit ihrem Schicksale überlassen, oder sie vor dem Despotismus einiger Prälaten sicher stellen solle; es handelte sich mit einem Worte um die Beshübung des ge- sammren Civilstarides vor der geistlichen Autorität, die beständig dahin trachtete, ihre Gränzen zu überschreiten. Dies, meine Herren, ist der ‘heilige, volfsthümliche, tnonarchische , billige und wohlthätige Ursprung der gedachten Appellationen ; dieje haben seitdem allerdings eine große Ausdehnung erlitten ; warum aber ? weil die Mißbräuche fih in gleihem Maaße ausgedehnt hatten, weil es kein Recht, keine Macht gab, welche die Geistlichkeit nicht-an sich zu reißen gesucht hätte. Früher wurden diese Appellationen sammtlih und ohne Un- rerschied des Gegenstandes, den sie. betrafen, vor die Parla- lamente gebracht, welche mic der Bewilligung des Königs an der gejeßgebenden Macht Theil nahmén, zugleich aber die richterliche Gewalt in ihrer ganzen Ausdehnung besaßen, und sogar die höhere Polizei ausúbten. Hierin sehe ich aber keinen

Gründ, warum das vorige Oberhaupt des Staats dieselben

dagegen wieder einzig und allein anden Staats - Rath , als cinen Theil der administrativen Macht, verwiesen: hät; man verfiel hier, glaube ich, in den entgegengeseßten Fehler; denn so wie nicht alle jene Appellationen zu dem Ressort der richterli- chen Gewalr, so ‘gehörten auch nicht alle zu dem: dér admi- nistrativen. Nicht zufrieden aber, sich seiner “Macht gegen den Römischen Hof bedient zu haben, mißbrauchte Napoleon diejelbe, und statt sich damit zu begnügen ,- den Staat und die Kirche zu beshüßen , usurpirte er Rechte, die er hátte achten sollen, bemächtigte sich des Kirchenstaates , wie der Person des Papstes, wollte den Concilien Gewalt anthun und erbitterte dadurch. die Gemüther. Jet war nicht mehr von der Freiheit, sondern nur noch von der Knechtschaft der Kirche die Rede. Statt sih darauf zu beschränken, die geist- lie Gewalt mit fester Hand in den ihr angewiesenen Grän- zen zu halten, wie solches Karl X. thut und sein Ministe- rium thun wird, erlaubte er sich selbst Eingriffe in die Rechte derjelben, und wie die Verleßung eines Rechtes immer das Gefühl desselben erweckt, so wurde der Gang der Regierung bald durch die ihm von der Kirche in den Weg gelegten Hindernisse gehemmt. Napoleon, bestürzt úber die Schwie- rigkeiten, die er sich selbst zugezogen hatte, erließ zulelzt im Zahre 1813 ein Decret, wodurch die gedachten Appellationen wieder den Königlichen Gerichtshöfen überwiesen wur- den. Dieses Decret wurde aber im folgenden Jahre wieder aufgehoben, und dagegen jene Appellationen aufs Neue an den Staats-Rath verwiesen. Man will dieser Vorkehrung dadurh das Wort reden, daß man behauptet, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen biete Nachtheile für dieselben dar. Und doch dachte frúher Niemand an eine solche Gefahr, obgleich die Oeffentlichkeit eben nicht zu dem chWejen der damaligen Regierung gehörte. Warum fürchtet man sie denn heute, wo diese Deffentlichkeit mit zu dem Staatsrechte der Franzosen gehört, und sogar in dem Geiste des Evangeliums liegt; denn die Kiëkche, in der Reinheit ihres Ursprungs, empfiehlt selbst die Oeffentlichkeit bei der Unterdrückung der Mißbräuche ihrer Diener. Wenn mein Gedächtniß mir treu ist, so sagt Einer der Apostel: peccan- tes presbiteros coram omnibus argue, ut et cacteri timo- rem habeant. Sündigt ein Priester, so beschuldigt ihn vor dem ganzen Volke, coram omnibus; warum? des Beispiels wegen, damit die Uebrigen durch die Furcht zurückgehalten werden. Ist es daher nicht in der That seltsam, daß heutiges Tages die Kirche allein die Unverleklichkeit und Ungestraftheit für Diejenigen ihrer Diener in Anspruch nimmt, welche sich Miß- bräuche, Vergehen oder Verbrechen zu Schulden kommen lassen ? daß man über sie den Römischen Purpur oder einen andern Schleier werfen will? Man will dies Verfahren dadurch

MGHACAC G P E Fe E S C G R E Ee L A Ea

sie unabhängig sey, oder sich Päpstlihe Bullen aufdrängen lassen müsse; 4) für die

‘ct jus!

entschuldigen , daß“ man sagt, es sey nicht die Schuld Religion, wenn einige ihrer Diener sih ihres Berufes

werth zeigen. Welch ein Schluß, und wo findet sich etw, dem Aehnliches in den übrigen Ständen? Wird das H, dadurch entehrt, daß ein Söldat durch ein friegsretlid Erkenntniß als ein feiger Deserteur bestrafc wird ? Schä es den Advokatenskand , wenn man -Einem seiner Mitglie) einen Fehler, sey es auch nur einen Mangel an Zartgefü vorzuwerfen hat ? Die Kirche kann keine Ausnahme mah,

und fein Priester darf die Ungestraftheit für Verbrechen y

langën, wie solche leider oft nur zu augens{cheinlich bei uns y geahndet geblieben sind.“ (Lauter Beifall.) Nachdeni 4 Redner noch “die andern Einwendungeu widerlegt hat welche gegen die Ueberweisung der mehrerwähnten Appel

tionen an die Königlichen Gerichtshöfe vorgebracht word sind, namentlih die Verschiedenheit der Gêèrichtsbarfeit

und der Territorial- Circumscriptionen, schloß derselbe in f gender Art: „Grade die Beispiele, die man angeführt hi um das Unangemessene des Förums der Königlichen 6 richtshôfe zu beweisen, lassen mi dié Wahl desselben j meisten. wünschen. Jn der That, wenn ein Bischof eiter geistlichen Verordnung alle seine Befugnisse Übersci tet, die bestehenden Geseße angreift, und si gegen die Y fügungen der Regierung, denen er sowohl durch sein Y piel, als durch seine Lehren, Gehorsam schuldig ist, aufleh jo begeht er ein Vergehen „. über welches die Tribunäle lein Richter sind. Wollt Jhr ihn dagegen an den Stay Rath verweisen? der Jnculpat ist früher da , als Ihr’ findet daselbst Andere seines Gleichen , -und was dîe Fol davon ist, läßt sich leiht ermessen. Um jest von den drückungen der niederen Geistlichkeit durch ihre Vorgesekt zu prechen: ist es nicht wahr, daß oftmals Geistlichen 1 der Suspendirung von ihrem Amte gedroht worden ist, wu sie es wagen sollten, den profanen Weg der Appellation d zuschlagen? Dies ist eine Folge- der Rechtspflege bei y |hlossenen Thüren; vor den Gerichtshdfen würde man si etwas ‘nicht erlaubt haben. Noch berufen sich die Geg diefer leßtern auf etwanige Mißbräuche in den Preédigti Gleichwohl giebt es keinen Punkt, wo - die Ehre | Bürgers“ mehr im! Spiele wäre als hier. Gerade n der Geistliche ein ernster Mann seyn soll , dessen Chara! wenig geneigt ist, seinen heiligen Beruf zu mißbrauchen, ha! die Worte, die er von der Kanzel herab: verkündigt ‘nur so mehr Gewicht; greift er daher den guten Ruf eines I ner Pfarrkinder an, ist es dann nicht Sache der Tribun die Ehre des Beleidigten zu rächen und der Genugthuu dieselbe Oeffentlichkeit zu geben, womit die Beleidigung ( folgte? Soll der Gekränkte erst, von der äußersten Grü des Reiches, den Staats-Rath um Gerechtigkeit ansfleh und zwar in ‘einem Pallaste, wo der Bischof Zutritt, der schimpfte Bürger aber feinen hat, und wo sein Loos | einem Berichte und einer insgeheim morivirten Entscheidu abhängt ? Nein, dies ist nicht die Gerechtigkeit des Fürs (Anhaltender Beifall.) Bemerken sie übrigens, m. H., |l die Geistlichkeit sich selbst erniedrigt , um ein eicles Privi gium zu erringen. Damit ein Priester von seiner beleidigt Gegenpart nicht belangt werden könne, reihet sie si un die Beamten der Regierung und begiebt sich ihres G eilig Berufs. Der Bischof ist jeßt kein Gottgesendeter m welcher Religion und Sittlichkeit verbreiten und die M schen unterrichten soll; er ist nichts als ein Agent der gierung. Lassen Sie uns daher, meine Herren, zu gesunde! Grundsäßen zurücffehren und die Nothwendigkeit erkenn daß das Geistliche vom Weltlichen auf immer streng ges den bleibe, daß der Priester, in seinem Heiligthume uni leblih, wie jeder andere Franzose der gewöhnlid Gerichtsbarkeit unterworfen werde, sobald er dasselbe u läßt, die dffentliche Ordnung stört, den Geseßen Hohn l tet, die Stimme der Regierung verkennt, den Bürger bd digt , oder das Recht irgend eines Dritten verleßt. For Dies , m. H,, ist die Theorie der Appellationen | Mißbräuchen der Geistlichkeit. // Ungeachtet der großen ( müdung, die sih seit einigen Tagen in der Kammer zd wurde diese Rede, welche, wenn gleich völlig improvisi doch faum 10 Minuten dauerte, von der Versammlung ! dem lebhaftesten Jnteresse aufgenommen und durch mt maligen Beifall unterbrochen ; die Bittschrift, welche zu di selben Anlaß: gegeben hatte, wurde fast einstimmig Großsiegelbewahrer überwiesen. Am Schlusse der Siß stattete noch Herr J. Lefêbvre den Commissions - Bekl über den Geseß-Entwurf ab, wodurch der Plaß Ludwi! AVI. und die Elysäischen Felder der Stadt Paris abge! ten werden sollen, und stimmte für die Annahme desselb! indem er jedoch zugleich den- Wünsch zu erkennen gab, d!

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Summe zu den von der Stadt vorzunchmenden Verschöne- gen (2/230,000 Fr:) nicht namhast gemacht, sondern: am- jlusse des Artifels nue gesagt werde, die Abtretung ge- he unter der Bedingung, daß innerhalb fünf Fahren diejeni- Verschöônerungen, worüber dieRegierung und die Stadt nä- úbereinfommen würden;7 vorgenommen werden. Um 32 Uhr die Versammlung in einen geheimen Ausschuß zusammen, ch mit ihrem besonderen Budget zu beschäftigen. (S. unten.)

aris, W. Juli. Die bisherigen: Mittheilungen úber Expedition nach Morea werden heute durch nachstehenden fel’ des Moniteurs. bestätigt: Die seit einigen Monaten eéúndigte Expedition nach Morea ist nun definitiv ange- iet worden. Der König hat" den Ober-Befehl derselben ¿ Gen. Lieutenant: Marquis-Maifon, Pair vou Frankreich, ertraut: Die General-Lieutenants Vicomte Tiburtius Seba- i, Baron Higonet und Schneider werden: unter seinen hlen stehen. Der Géneral Baron Durieu ‘ist: zum Chef

) der- Oberst Trezel zum Unter-Chef des General -Stabes

aniit. Dié Artillerie wird der Oberst Vicomte de la Hitte, Geniè-Cerps der Oberst-Lieutenant Audoy befehligen. Der litair-Jutendant Baron Volland ist mit der Leitung aller waltungs-Angelegenheiten beauftragt.

Einem?'andern Blatte (der Quotidienne) zufolge , sollen zur-Expedition bestimmte Truppen am 5. August in Tou- versammelt seyn : und -am Löten desselben Mouacrs von taus unter Segel gehen. :

Déèr!' Hof hat von heute. an auf 11 Tage die Trauer den Herzog von Penthièvre angelegt. pl Am 24sten d. M. ‘cmpfing der König in einer Privat- dienz den Baron von-Mareuil, welcher Jhm von feiner ssion am Lissaboner Hofe Bericht erstattete. Se. Maj. heten, demselben. über die Art und Weise, wie er sich es Auftrags entledigt, Jhre volle Zufriedenheit zu erfen-

u geben. i

an dem oben: erwähnten geheimen Ausschusse dér De- irten-Kammér-am Schlusse der vorgestrigen Sißung fand, man vernimmt, ein sehr stürmischer Auftritt statt. Der af von Saint-Aulaire- hatte es nämlich Übernommen die (schrift eines ehemaligen Beamten: der Kammer, Namens ial, vorzulegen und zu unterstüßen. Dieser Gleizal hatte Jahre: 1814 eine Pension von 4000 Fr. unter der Be- qung erhalten , daß er die seit zwanzig Jahren von ihm cidete Stelle cines Secretair-Redacteurs* des geselzgeben- Körpers niederlege. Gleizal war Convents-Mitglied ge- en, und hatte in dem Prozesse Ludwigs XVIl für Auf- 1b gestimmt; er bezog die obige Pension bis zum Jahre 3, wo sie ihm vonder Kammer gestrichen wurde. Herr 1 Saint-Aulaire verlangte nunmehr im Namen. des Bitt- lers, daß die Pension demselben nachträglich und auch

ferner ‘gezahlt werde. Herr Syrieys de Mayrinhac be- g die Rednerbühne mit einem Bande des Moniteurs, woraus das Votum Gleizals bei dem Prozesse des Königs vorlesen lite: Während Einige ihn dazu aufmunterten, riesen Andere, er die Verfassung verlebe ; namentlich stürzte Hr. Duvergier Jauranne zur Tribune, und erinnerte Hrn. Syrieys an den

einung oder ein Votum aus der Zeit vor der Wiederher- ung der Monarchie nachgetragen roerden dürfe. : hte Stelle aus dem Moniteur wurde hierauf zwar nicht lesen, aber Hr. Syricys widerseßte sich nichts desto weni- der weitern Auszahlung der Penston, indem er bemerkte, ; Hr. Gleizal unter die Zahl Derjenigen gehört habe, die s Votums halber Frankreich verlassen mußten. Während ier Rede war aber die ganze Versammlung in Bewe- 19, so daß der Redner kaum sein eignes Wort verstehen nte. Während dieses Tumults bestieg Hr. Hyde de Neu- e, in seiner Eigenschaft als Deputirter, die Rednerbühne, d erflärte, daß er im Jahre 1815 der Erste gewesen sey,

die Verbannung derjenigen Königsmörder, welche den hundert Tagen Theil genommen , verlangt habe ;

folgenden Tage habe sich indèssen ein Mann bei gemeldet und durch seine Vermittelung die Großmuth 5 Königs für sich in Anspruch genommen. ,„„Tages zu- t,“ fügte der Redner' hinzu, „„hatte ih als Richter gehan- t; jebt mußte ich als Christ handeln. Jch legte die Bitte Unglücklichen zu den Füßen des Thrones nieder und er- fte für denselben von dem Könige eine Unterstüßung, die

auch in seiner Verbannung zu Theil wurde. Meine tren, wenn wir zu der in Rede stehenden Pension ver-

htet find ; so müssen wir sie auch zahlen: die Kammer |

Die gee |

'_ Sahr:

Artikel der Charte, wonach feinem Franzosen irgend eine | Bettes bedienen reis die U : y | nach Quebec, Picton oder Miramichi ist drei Guineen, die

eben so gerecht seyn, als der König barmherzig war.“ Diese |

de schien einen Augenblick die Kammer zu beruhigen , aber |

ld begann der Tumult aufs Neue. Zuleßt machte ein Gol : Eingabe des Gleizal der Bitt- glied den Vorschlag , die Eingabe des G eizai der Dil{-

|

schriften - Commission zuzustellen, und unter der größten: Un- ordnung gelang es endlich dem Präsidenten, diesetr Vorschlag zur FAnMRRg zu bringen, welcher s{chliczlich angen ommen wurde.

Herr von Superviel, Bischof des Missouri-Gebiets, ein Franzose von Geburt, ist auf dem Schiffe „Carl und Vic- tor‘/ voi Havana in Havre de Grace angefommen. Man glaubt, daß er. nah úberstandener Quarantaine hieher fom- men und in der Kirche zu U. L. F. die. Messe verrichten werde. j

Großbritanien und JFrland.

London, 26, Juli. Jn die Stelle des Bischofs von London, welcher zum Erzbischof von Canterbury gewählr werden wird, tritt, dem Globe zufolge, der Bischof von Lincoln, und an die des l:6teren der Bischof von Chester:

Die Jrischen Blätter vom Montage enthielten * fein Wort über den Aufruhr zu Ballinamore. Das Geheim- niß, welches: man über jene Begebenheit deckte, machte die- selbe nur noch beunruhigender. Einige protestantische Blär- ter hatten behauptet, es s:y eine gauz neue Art von Feuer- gewchr erfunden worden, mir welchem man vorhabe, alle Protestanten in Jrland auszurottea. Es ist ‘jedoch derglei- chen noch nicht ‘entdeckt worden. Die karholische. Abgabe betrug in der leßteren Woche. ungefähr 1130 Pfund. Eine Summe von 152. Pfund ist aus Philadelphia g2schickr worden.

Es wird allgemein bemerkt, daß das Herbeistrômen Jri- scher’ Arbeiter nah England in dieser Jahreszeit geringer ist als gewöhnlih. Der Grund ist, weil die Armen in ihrem cignen Lande so woÿlfeile und hinreichende Nahrungsmittel finden , daß sie_nicht nôthig haben, außerhalb dafür zu ar- beiten. Kartoffeln werden in den Städten zu einem “Pence für 14 Pfund Gewicht verkauft und in den entfernten Be- zirfen geben ‘ste die Pächter denen, welhe sich die Mühe nehmen, sie aus den Gruben hervorzuholen umsonst. Jedes Lebensmittel ist um 20 bis 30 pCt. wohlfeiler als in England.

Zu Dublin sind vor einigen Tagen in Gegenwart ‘des Lord Lieutenants und - zur Belustigung einer unzählbaren Menge von Zuschauern mehrere glänzende Schiffs - Wettren- nen gehalten worden. :

Der aus einem Ueberflusse an Bevölkerung entstehende Mangel an Beschäftigung zwingt Hunderte der ärmeren Schotten guf der westlichen Küste, ihr Vaterland zu ver- lassen und nach Nord- America zu gehn. Die Weije, auf welche sie ihre Reise ins Werk "eben , ist folgende: Eine Person, genannt der Emigranten; Agent, geht umher und ersucht die Leute, ein Papier zu unterzeihuen, wodur sle sich verpflichten, in seinem Schiffe abzusegeln. Diejenigen, welche niht Geld genug haben, um die Kosten der Reise zu deen, geben dem Agenten Alles was sie besißen, und auf diese Arc werden Kühe, Schafe, Pferde und andere bewegliche Sachen in Geld- verwandelt, Sobald der Agent eine hinreichesde Anzahl von Personen zusammen hat, miethet er ein Fahrzeug, welches ganz voll Menschen 'ge- pfropfr wird, so daß sünf Erwachsene sich eines einzigen | müssen. Der Preis für die Ueberfahrt

Nahrung nicht mitgerehnet, für alle Personen über 14 Zwei Kinder von 7 bis 14 Jahren und 3 unter 7 Jahren werden für eine Perfon gerechnet. Wenn jedoch das Schiff auch den Mundvorraty liefert, fo werden 4x Guinee bezahle. Von dem Elend und Unglück, welches diese Auswanderungen veranlassen, von der Angst, welche die Trennung der Familien und das Zerreißen aller Bande alter Liebe und Freundschaft begleitet, ist es unmöglich eine Beschreibung zu liefern. Ein Jeder, welcher ein Emi- granten-Schisf die Anker lichten gesehn, oder eine Hoch- ländische Familie von ihren heimischen Fluren mit dem er- habenen Gaelischen Liede: „Cha till mi tuille“ (wir fehten nimmer wieder) Abschied nehmen gehört hat, muß aufrich- tig bedauern, daß Umstände des Unglücks und der Politik unsere armen Landsleute von den Küsten vertreiben, an welche sie eine so starke Liebe fesselt, Í D Eine vor Kurzem gedructe parlamentarishe Schrift in Betreff unserer Handels - Verhältnisse mit Ostindien , liefert einen Beweis von der Zunahme und Wichtigkeit unseres Asiatischen Handels. Näch derselben liefen in einem Jahre (bis zum 5. Januar 1824) von Ostindien in Großbritaniens Häfen 89 Schiffe mit einer Last von 49,278 Tonnen ein; es gingen dahin ab 102 Schiffe, enthaltend 50,016 Tonnen. In dem mit dem 5. Jan. 1828 zu Ende gegangenen Jahre kamen 140 Schiffe mit 61,270 Tonnen an, und gingen 176 Schiffe mit 73,890 Tonnen aus. Der in den 5 Jahren vor dem 5. Jan. 1828 angegebene. Werth der Ausfubr von GroZ-