1828 / 292 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

mirende, oder dabei interessirte Theil, die nicht ‘hinlänglich ns Licht gesezten Thatjachen: vorläufig zu constatiren haben, damic das verhaftete Jndividuum in Freiheit gefeßt, oder dem andern Theile ausgeliefert werden könne. |

Art. 8. Ín allen Fällen sind die verhafteten Deserteure den competenten Behörden zu übergeben, die nah den durch diesen Vertrag bestimmten Regeln die Auslieferung zu ver- anstalten haben. - Bei derselben werden“ auch die afen, Pferde, Sättel, Kleidungsstücke und alle andere Gegenstände, welche die Deserteure bei sich haben, oder welche zur Zeit ih- rer Verhaftung bei ihnen gesunden sind, mit abgeliefert. Die Auslieferung geschieht außetdem auch unter gleichzeitiger Mittheilung der Protokolle, die über die Verhaftung des betreffenden Jndividui ‘und über die von demjelben be- standenen Verhöre aufgenommen, so wie aller andern Akten- stúcke, die zur Constatirung der Desertion nothwendig sind. Eine gleiche Auslieferung findet auch rúcksichtlih der Pferde, Waffen und Bekleidungs - Gegenstände statt, welche von denjenigen Individuen mitgebracht werden, die nach der Be- stimmung des Art. 3. der gegenwärtigen Convention von der Auslieferung ausgenommen sind. E)

Ueber die Bestimmung der Gränzorte, wo die Abliefe- rung der Deserteure statt haben soll, werden die hohen con- trahirenden Theile sich anderweitig vereinigen.

Art. 9. Vom Tage der Verhaftung an, welcher durch den im Art. 5. erwähnten Auszug der Gefängnißliste auszu- mitteln ist, bis zum Tage der Auslieferung einschließlich, werden die Kosten, wozu die Verhaftung der Deserteure An- laß gegeben hat, gegenseitig erstattet. :

Diese Kosten, worin Verpflegung und Unterhalt der Deserteure und ihrer Pferde mitbegriffen sind, werden zum täglichen Betrage von Sechs Silbergroschen Drei Pfenni- gen Preußisch Courant, oder Fünf und Siebenzig Centimen in Französischem Gelde, für jeden Mann, und von Acht Silbergroschen Neun QIIO Preußisch Courant, oder Einem Franken Sechs Centimen in Französischem Gelde, für jedes Pferd, festgeseßt. Außerdem soll von Seiten des re-

uirirenden oder dabei interessirten Theils eine Prämie oder

Gratification von Sechs Thalern Fünf und Zwanzig Sil- bergroshen Preußisch Courant, oder Fünf und Zwanzig Franken in Franzdösischem Gelde, für jeden Mann, und von Zwei und Dreißig Thalern Vier und Zwanzig Silbergro- schen, oder Ein Hundert und Zwanzig Franken in Fran- zösischem Gelde, für jedes Pferd mit “Sattel und Zeug, zum - Vortheile aller derjenigen gezahlt werden, welche ei- nen Deserteur ausfindig gemacht und haben verhaften lassen, oder welche zur Zurückgabe eines Pferdes und des dazu ge- hörigen Geschirrs beigetragen haben. i

Art. 10. Die im vorhergehenden Artikel erwähnten Ko- sten und Prämien werden unmittelbar nach der Auslieferung entrichtet. :

Serlaitatidllen , welche in dieser Hinsicht gemacht wer- den könnten, sind erst, nahdem die Zahlung vorläufig gelei- stet is, näher zu erörtern.

Art. 11. Die hohen contrahirenden Theile machen sich

egenseitig verbindlich, die angemessensten Maaßregeln zur Kbstellung der Desertion und zur Ausfindigmachung der De- serteure zu treffen. Zu diejem Endzwecke werden sie sich al- ler Mittel bedienen, welche ihnen die Landes - Geseße darbie- ten, und insbesondere sind sie übereingekommen :

1) eine ganz genaue Aufmerksamkeit auf die unbekannten Individuen richten zu lassen, welche, ohne mit einem vorschriftsmäßigen Passe versehen zu seyn, über die Gränzen beider Länder fommen ;

2) den sämmtlichen beiderseitigen Behörden , ohne Unter- schied, strenge zu verbieten, einen Unterthanen des an- dern der hohen contrahirenden Theile zum Krieges- dienste, es sey bei den Land-Armeen ‘oder bei der Ma- rine, anzuwerben, oder aufzunehmen, wenn derselbe nicht durch sichere Zeugnisse oder in gehöriger Form ausge- stellte Bescheinigungen geseßlich dargethan haben sollte, daß er vom Militair-Dienste in seinem Vaterlande los-

Dieselbé Maaßregel soll auch in dem Falle zur dung fommen, wenn einer von den Theilen einer fremden Macht -verstattet ‘hätte, iy

Staaten Werbungen anzustellen.

Art. 12. Die gegenwärtige Convention is

einen der beiden Gouvernements eine entgegengesebt rung erfolgt.

i Königliche Schauspiele, Mittwoch, 29. Oct. Im Schauspielhause: Roy

Donnerstag, 30. Oct. Jm Schauspielhause, y stenmale: Das Ritterwort, Lustspiel in 4 Abtheilung E. Ranpach. Vorher: Trau, schau, wem! -Lustspi Aufzug, von Schall.

Königsstädtshes Theater.

dittwoch, 29. Oct. “Der Wirrwar. (Herr Fj Friß Hurlebusch, als leßte Gaströlle.) Hierauf: A der Handwerker. i Donnerstag, 30. Oct. Der Mann von vier| Hierauf: Der Waldfrevel. Zum Beschluß, auf Y Sieben Mädchen in Uniform. :

Berliner Börse, Den 28. Oct. 8. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss

ZiT Brief | Geld. Zin

St. - Schuld - Sch. z ot 915 E U: : 108 Pr. Engl. Anl. 18| 5 [1025| |[Kur-u. Neum. do.| 4 Pr. Engl. Anl. 22) 5 11025 | |Sechlesische do, 4 106 Bo.Ob.incl.Lit.H| 2 | dl ra Dom- do. ; Kurm. Ob. m. I. C.| 4 | 90 | ärk. do. do. s Neum.Int.Sch.do:| 4 90 | 89 Ostpr. do. do.| 5 jd Berlin. Stadt-Ob.| 5 1102 | JRückst.C. d.Kmki—|8 dito dito | 4 |1005 I En: Ra L —|ÿ Königsbg. do. |4 | 02 n8- d. l Elbinger doe. | 5 | 1005 | dito d. Nmk. Danz. de. inTh.Z.|— | 325 | aat l VVestpr. Pfdb. A.| 4 | 955 | j diio dito B.| 4 | 955 | Holl. yollw. Duc.|—|- Grosshz. Pos. do.| 4 | 995 | riedrichsd’or . |—|W Ostpr. Pfandbrf. 4 96 [Disconto —| A i Wechsel- und Geld-Cours. Pri (Berlin, den 28. Oct.) Bri Amsterdam. „ea o Zl pr 7 C E P E 1... 42:Mt. þ Hamburg - © « « ch«.« oe o 300 Mk. |Kurz 1 O a o E «Ul A 300 Mk. |2 Mt. |18 Ad A qule Su l ap ois 0 b 3 Mt. 6 Ae E R R r. 2 Mt. VVien in 20: Nrn eo 150 Fl. [2 Mt. Augsburg .. «oooooo 150 Fl. 12 Mt. (0 Bresl 6 C eve e fekt lobe ie m gs Du h Leg «s «aba le Dao s 00 Thl 80. : Frankfurt ac M. NVZi n «etiva 150 Fl. |2/Mt. [10 Petersburg. BN........ 100 Rbl. (3 VVch. Raga N, He ous pu oioeie os 100 Rbl. |3 VVch.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 23, Oct. a Oesterr. 52 Metallig. 91. Bank - Actien 1299.

Oblig. 3723. Russ. Engl. Anleihe 843. Russ. Anl. Hamb, C

gesprochen worden ist. N a ch f.

Paris, 23. Oct. erhalten, Berichten aus

daß es zwischen der Besaßung von Patras und der j ) Morea zufolge, nah jenem Plaße aufgebrochen war, zu einem Gefechte gekommen sey, peschen als

i 04: l e-S

Man will mit Bestimmtheit wissen, die Regierung habe durch den Telegraphen di

den lelßten

Division des Generals Schneider , die, in welchem

zosen die Oberhand behalten hätten. (Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Regierung noch neuere De

mitgetheilten zugegangen seyn sollten.) Gestern {loß 32 Rente zu 74 Frankfurt a. M., 25. Oct. Oesterr. 55

Fr. 20 Cent.

Gedruckt hei A. W. Hayn.

52 Rente ju 105 Fr. 40 Cent. Metallig. 935. Ge

E ewe

d. Bank-Actien 1290.. Partial-Oblig. 12

hohen contra

E i von zwei Jahren abgeschlossen, nach Ablayf eitraums behält sie Kraft für die nächstfolgenden zw und so weiter für die Folge, in sofern nicht von Se

Julia, Trauerspiel in 5 Abtheilungen, von Shakspeqy

Ea G

i 292.

Zeitungs-Nachrichten.

_A usland. Nachrichten vom Kriegs-Schauplake.

aus der Citadelle aus.

opolitan- Kirche zu Varna bei. am láten Abends nach

ddéssa einschifsen. jgbe von amtshif aufgestellt.

Adlerberg zum General -

jen Orden in Brillanten erhalten. Ita lie U

lorenz, 18. Oct.

velchen der Hof mit seiner Gegenwart beehrte.

ja nah Rom fort.

ra nEre t G. paris, 23. Oct. Der Minister des Juinern hat sich aßt gesehen, unterm 2isten d. M. das nachstehende are an die sämmtlichen Präfeften zu erlassen: „„Es

sich in mehreren Departements Vereine gebildet , die

ler Benennung von Büreaux, berathenden Wahl- hüssen u. f. w. als Grund ihrer Zusammenkünfte icht verkündigen, den Wahl-Berechtigten ihre Eintra- in die Wähler- und Geschwornen - Listen zu erleichtern arüber zu wachen, daß dieje Listen nur die Namen enthalten, die zur Einschreibung berechtigt sind. Diese le befinden sih außer den Gränzen ‘unserer Geseßge- Keine einzige ausdrückliche Bestimmung in uiseren n ist auf sie anwendbar, feine untersagt die Bildung

se daher der dffentlihen Ruhe und Ordnung nicht

l, sey es durch geseßwidrige Handlungen oder durch |

len, die sich zu einer gerichtlichen Verfolgung eignen, Gie Sich hinsichtlich ihrer jedes Einschreitens zu ent- Den Berathungen kann unbedenflich ein großer um gelassen werden; wo es aber auf Han deln an-

Vom Kriegs-Schauplate sind folgende Nachrichten ein- gen: Am 12. Oct. früh Morgens wurde im Lager des n Woronzoff, in Gegenwart Sr. Maj. des Kai- in Te Deum für die Einnahme von Varna abgehal- Das s{chènste Wetter begünstigte diese Feierlichkeit, der immtliche fremde Militairs und Diplomaten beiwohnten. [bigen Morgen marschirte der Kapudan-Pascha mit den pen, für die ihm ein freier Abzug bewilliget worden di 1 Am 13ten Morgezis wohnten (aj. der Kaiser dem Gottesdienste in der Griechischen Se. Maj. gedachten, f Odessa einzuschiffen, und von hne Aufenthalt die Reise nah St ‘Petersburg anzu- , Gleichzeitig sollte sich auch das diplomatische Corps _Omer- Vrione hatte sich nach der arna eiligst: zurücgezogen und sich jenseits Er wurde von dem Prinzen Eu- n Würtemberg lebhaft verfolgt. - Der Großvezier war hterstü6ung des Omer - Vrione bereits bis an den vorgedrungen hatte sich aber, in Folge der neue- Wälle, ebenfalls wieder zurückgezogen. Die Flügel- iten Färst Dolgorucki und Graf Serge Stroganoff, x Oberst Schikder waren zu Generalen, und der Ge- dlerbi djatanten ernannt worden. Diebitsch hatte den St. Andreas-Orden, General Ben- f den St. Wladimir-Orden 1ster Klasse, General “Jo- den St. Alexander-Newsfy-Orden und Fürst Trubetfoi

Se. Königliche Hoheit der Kron- von Preußen haben Sich während Jhres Hierscyns lichsten Wetters zu erfreuen gehabt, und daher den or Jhrer Abreise auf dem reizenden Landsibe Poggio- d in der Mitte der Königlichen Familie zugebracht. {bend vorher geruhten Höchstdieselben einem Balle bei- nen, den der Preußische Gesandte, Baron von Mar- in seiner schón gelegenen Wohnung veranstaltet hatte, Heute ein um 8 Uhr sezten Se. Königliche Hoheit Jhre Reise, trerwünschtesten Wohljeyn, über Siena, Arezzo und

Berkin, Donnerstag den Z3Cîen October.

Nllgemeine

reußishe Staats-Zeitung.

D S A

1828.

e us den Augen lassen. Diese Regeln befinden sich in Di ejcße vom 2. Juü d. I. (Der Minister beruft si er auf die in Nr. 124, 125 und 126 der Staats- Zeitung aufgesührten Artikel 11, 12, 13 und 18 des Wahllisten :Ge- )eßes, und fährt hierauf fort :) Aus jeder dieser Bestimmun- gen erhellt, daß das Geseß feine collective, sondern nur in- dividuelle Reclamationen oder Handlungen gestattet Soll- ten Jhnen daher Forderungen im Namen irgend eines Ver- eins, Jey es von dem Präsidenten, dem Secretair oder den Dele irten desselben zugehen, so erheischt Ihre Pflicht, sie zurüc zuweisen, indem Sie die Anmeldendeù an die Bestimmun- gei des Geseßbes verweisen. Durch mein Circulare vom 25sten August wissen Sie bereits, daß Sie niht ge- halten sind, dem Präfektur-Rathe Gesuche von Leuten aus -der niedrigsten Classe vorzulegen und daß Sie Sich weigern föôn- nen, dergleichen anzunehmen. Die rein dienstliche und Pri- vat-Correspondenz der Büreaur und berathenden Ausschüsse wenn es dergleichen in Jhrem Departement giebt, fann da- her nur zwijchen den Jndividuen, die es für angemessen fin- den mdchten, sich an sie zu wenden, und den Personen, welche zu jenen Büreaux gehören, Ma finden. Die Behörde fann ihnen nicht den mindesten öffentlichen Charakter zugestehen und die Mitglieder. der Büreaux, sind, in ihren Beziehun- gen zu der Behörde, nichts als einzelne Personen, die nur individuell und innerhalb der geseslich bestehenden Grän- zen handeln können. Jch ml Ihnen, diese Bemerkun- gen nicht aus dem Auge zu lassen, und sich bei dem Em- pfange uud der ilung der ihnen etwa zugehenden Reclamationen danach zu richten. Ohne Zweifel ist es Pflicht der Verwaltung, den Jndividuen, die fh an sie wenden, die Ausführung der sie zunächst betreffenden Gesebe möglichst zu erleichtern, und Sie werden nicht unterlassen diese Pflicht zu erfüllen. Da aber das Geseß Alles, was die Dazwischenkunsft einer dritten Person betrifft, sorgfältig bestimmt hat, ]o muß auch strenge darauf gehalten werden dap die Ausübung dieses Rechtes die weislih vorgeschriebe- nez Gränzen nicht überschreite; dies erheischt die Aufrecht- Daung. dée lten Sons Veide Pflichten sind leicht ver- l ich verlasse mi T47 F: A [ughei S Ihren iters ch dieserhalb auf Jhre Klugheit Der Messager des Chambres enthält F 5 : ;7ZU der politischen Wuth der Gazette de de : sich jest auch noch eine literarische, wodur sie sich vollends lächerlich macht; nämli die des Brief-Styls. Sie spricht nicht anders mehr als in Briefen, die sie ch aus allen Winkeln der Erde, ja fasi aus allen vier Welttheilen schrei- ben läßt. Dies heißt in der That die Erdkunde und die Briefpost mißbrauchen. Zuerst erhielten wir National-Briefe aus Melun, Meudon, Vaugirard, Lille, Straßburg u. \. w Seit einiger Zeit aber lesen wir - fremde Correspondenzen, Briefe aus Dresden, Berlin und London, worin die abge- nußten Redensarten, die man in Artikeln aus Paris oder der Provinz nicht mehr zu wiederholen wagt, in anderer Gestalt auf’'s Neue aufgetischt werden. Wen hofft denn die Ga- zette mit einer solchen geliehenen und eingeschmuggelten Politik hinters Licht zu führen? Auch der s{chwächste Geis bei uns besizt National-Stolz genug um das, was in Frankreich vor- geht, selbst beurtheilen zu wollen; und welches Gewicht kön-

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nen in unseren Augen Ansichten haben, die äber unsere Anu-

| G | i j it gl _ ° | gelegenheiten von Personen gefällt werde S P EE jn, feine set die Bedingungen ihrer Existenz fest. So | : A Ir 08 » : MOOR;; Undar?

oto g S Sf a R f 9 - Lieues von uns entfernt sind, und denen die gesunde Ver-

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nuünft des Volkes mit dem bekannten Sprüchwort antworten fann: Von weit her ist gut lägen. Der Londoner Corre- spondent der Gazette hat den Auftrag, unser jebiges Mini sterium anzugreifen, und der Berliner den, das vorige heraus- zustreichen. Was anders werden schadenfrohe Leute hiervon

Not ck . 0 x | denken, als daß die vorige Verwaltung sich genötl b

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Redacteur John) Mitredacte! F" | es wichtig, daß Sie die zu defolgenden Regeln | im Auslande Lobreden auf ihr System und Einwendungen