1873 / 271 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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in der Erfüllung ihrer amtlichen Obliegenheiten zu keinem Dabel Veranlassung egeben haben, jugelassen E

Die Zulaffung ll ferner regelmäßig davon abhängig sein, daß der Kandidat zuvor auf die Dauer eines Schuljahres als Repetent

p i ußishen Thierarzneischule beschäftigt gewesen ist. Aus- n fg See Bestimmung erfordern die Genchmigung des Ministers für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten. S

Den Kreis-Thierärzten, welche Behufs der departements-thierärzt- lichen Prüfung als Repetent bei einer Thierarzneischule beschäftigt zu werden wünschen, soll bei tadelloser Dienstführung die Beurlaubung dazu auf die Dauer cines Schuljahres nicht versagt werden, insofern nicht dringende Rüsichten des öffentlihen Dienstes entgegenstehen.

Die Meldung zur Beschäftigung als Repetent mu!z mindestens 6 Wohen vor Beginn des neuen Schuljahres lei dem Direktor der be- treffenden Thierarzneischule (Nligen, Derselben is der Nachweis der

Beurlaubung anzuschließen. E Behufs der departements-thierärztlichen Prüfung als Repctenten einer Thierarzneischule beschäftigten Kreis-Thierärzte haben keinen An- spruch auf eine Vergütigung aus der Staatskasse. E j

19 Der zur departements-thierärztlichen Prüfung zugelassene Kandidat hat eine wissenschaftliche Abhandlung über, ein felbstgewähltes Thema aus dem Gebiete der Beterinärwissenschaften auszuarbeiten und dem Vorfißenden der Prüfungs-Kommission einzureichen (8. 3).

Diese Arbeit soll das literarische Material kritisch behandeln und |

auf eigene Beobachtungen End Versuche gegründet sein. Nach Ein- reichung derselben werden dem Kandidaten von der Prüfungs-Kommission Prozeßakten zur Anfertigung eines Superarbitriums überwiesen, welches derselbe binnen 14 Tagen nah Empfang der Akten _dem Vorsißenden der Prüfungs-Kommission zu überreichen hat. _Eine Verlängerung Dieser Frist ist nur unter besonders dringenden Umständen zuläfsig. E

Im Uebrigen findet das weitere Verfahren, wie im 8. 9 für die freis-thierärztlihe Prüfung vorgeschrieben ist, statt. E :

§. 14. Die mündliche Prüfung besteht in einem Kolloquium mit den Mitgliedern der Prüfungs-Kommission über wichtige staats-thier- ärztlihe Gegenstände. i f

S. 15. Die P-cüfungsgebühren betragen 20 Thlr. und zwar für den \chriftlihen Prüfungsabschnitt (S. 13) 10 Thlr, für die münd- lihe Prüfung 8 Thlr. und für allgemeine Ausgaben 2 A s

Die Gebühr für den schriftlichen Prüfungsabschnitt muß von dem Kandidaten bei Neberreihung der wissenschaftlichen Arbeit ent- richtet werden. : -

S. 16. Das vorstehende Regulativ tritt mit dem 1. Januar 1874 in Kraft, und werden von diefem Zeitpunkt an die früher erlafse- nen reglementarishen Vorschriften über die kreis- und departements- thierärztliche Prüfung außer Anwendung gesetzt.

Berlin, den 29. Oktober 1873.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Im Auftrage. (gez.) Schellwit.

Nichkamlkliches.

Deutsches Neiceo%h.

Preußen. Berlin, 17. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten der Großherzogin-Mutter von Me- lenburg-Shwerin und des Prinzen Friedrih der Niederlande entgegen und empfingen den Geheimen Kabinets-Rath von Wil- mowsfi.

=— Sé. KaiserliGe Und Königliche Hoheit der Kronprinz i} gestern Vormittag 8} Uhr in Begleitung des Hofmarschalls Grafen zu Eulenburg und des persönlichen Ad- jutanten Hauptmann von Liebenau nah Jagd\chloß Prommnih abgereist.

Gestern Nachmittag i} Se. Kaiserlihe und Königliche Ho- heit auf dem Bahnhofe der rechten Oderufer-Bahn in Breslau eingetroffen und von den Spißen der Militär- und Civilbehör- den empfangen worden. Höchstderselbe seßte nah einem drei- viertelstündigen Aufenthalte die Weiterreise nah Pleß fort. In Oels fand festlicher Empfang des Kronprinzen durch eine De- putation des Offizier-Corps Seines Dragoner-Regiments statt.

Ihre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin gedenkt an Höchstihrem Geburtstage, dem 21. d. M., von Potsdam abwesend zu sein und wird daher keinerlei persönliche Gratulationen entgegennehmen. Für die- jenigen Personen, welhe an dem gedahten Tage ihre Glück- wünsche abstatten wollen, wird ein Einschreibebuch im Kronprinz- lihen Palais in Berlin ausliegen.

Die Ausschüsse des Bundesraths für die Ver_ fassung und für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sigzungen

Das Bundesamt für das Heimathwesen hat den Grundsaß ausgesprochen, daß arbeitsfähige- Personen, welchen wegen Obdachlosigkeit auf Anordnung der Polizeibehörde ein Unterkommen verschafft wird, deshalb allein noch nicht hülfsbedürftig find, In Sachen Cöln gegen Rheinprovinz hatte der Beklagte bestritten, daß einer im Hospital verpflegten Geisteskranken ärzt- liche oder wundärztliche Behandlung zu Theil geworden L D hatte sih deshalb geweigert, das tarifmäßige Pauschquantum zu erseßen. In erster Instanz war auch die Abweisung des Klägers erfolgt. Das Bundesamt für das Heimathwesen hat das erste Erkenntniß abgeändert und zur Begründung Folgendes an- geführt: Wenn nah dem Reskripte vom 3. Juli 1872 der unter Pos. 2 des Tarifs vom 21. August 1871 für die nothwendig gewordene ärztlihe und wundärztliche Behandlung ausgeworfene Pauschalsaß von 1 Sgr. täglih insbesondere auch die Kosten der dem Hülfsbedüftigen gereichten Arzneien, Heilmittel u. U in sih {ließt fo ist zunächst hervorzuheben, daß beim Mangel einer beshränkenden Definition hier unter Heilmittel alles das- jenige verstanden werden muß, was nah ärztliher oder wund- ärztlicher Bestimmung bei einem Kranken zum Zwecke seiner Wiederherstellung oder au nur zur Erreichung eines nah den Um- ständen mögli günstigen Dustandes äußerlih oder innerlich angewendet wird. Geht man hiervon aus, so muß es aber, ohne daß es einer desfallsigen näheren Beweisführung bedürfen könnte, als feststchend betrachtet werden, daß ein Kranker, ins- besondere auch ein Geisteskranker, welcher als folhec in ein Hospital aufgenommen wird, dort zum Gegenstand ärztlicher Behandlung unter Anwendung von Heilmitteln in obigem Sinne werde, Denn “die Einrichtung einer solchen Anstalt bringt es L mit sich, daß jeder in dieselbe Aufgenommene der ärztlichen

ürsorge in einem gewissen Maße theilhaftig und zum Gegen- ftande ärztliher Verordnungen in dem obigen Sinne werde, leßteres umsomehr, als schon die dortige, von derjenigen eines Gesunden jedenfalls abweichende, seinem Krankheitszustande an- gepaßte Verpflegung und sonstige Behandlung des Kranken sich nothwendigerweise nah ärztlichen allgemeinen oder speziell für den einzelnen Kranken gegebenen Bestimmungen regelt. Hier- durch wird aber im vorliegenden Falle für den Armenverband Cöln der Anspruh auf den Tarifsaÿ von 1 Sgr. täglich aus- reichend begründet, da die N. N. als Geisteskranke in das BVür- gerhospital aufgenommen worden und deshalb ohne weiteren

[ Beweis angenomnien werden muß, daß ihr in derselben au

eine ärztliche Behandlung zu Theil geworden sei, so daß, wenn auch Gebühren d-r festsalarirten Armenärzte außer Berehnung bleiben müssen, doch der Anspru bezüglih der bei dieser Be- handlung zur Anwendung gebrahten Heilmittel gerechtfertigt erscheint, —. In einer anderen Sache hat das Bundesamt für das Heimathwesen am 20. Oktober 1873 in Uebereinstimmung mit früheren Entscheidungen angenommen, daß bei Auflösung eines Armenverbandes in mehrere Verbände nicht ohne Weiteres eine Naturaltheilung der Armenlast eintrete.

Im weiteren Verlauf der vorgestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde der Abg. Dr. Loewe mit 242 von 346 Stimmen für die nähften 4 Wochen zum ersten Vice-Präsidenten gewählt, während der Abg. v. Mallinckrodt 70 und der Abg. v. Koller 23 Stimmeu erhielten ; endlich zum zweiten Vice-Präsidenten der Abg. Dr. Friedenthal mit 233 von 337 Stimmen, während auf den Abg. Graf Praschma 77 und auf den Abg. v. Koeller 26 Stimmen fielen. Die beiden Gewählten nahmen die auf sie gefallene Wahl dankend, an. Zu Quä- storen ernannte der Präsident von Bennigsen die Abg. Haebler und Köl. Am Schlusse der Sizung wurde zur Wahl der Schrif führer geschritten, deren Resultat in der heutigen Sigzung verkündigt werden soll, und ein Schreiben des Staats- Ministeriums verlesen, welches die Mittheilung des Regulativs für den Geschäftsgang der Ober-Rechnungskammer (S. dasselbe in Nr. 249 d. Bl.) an das Abgeordnetenhaus begleitet.

E Veltige (4) Sißung des Hauses der Ab- geordneten wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten v. Bennigsen in Anwesenheit des Vice-Präsidenten des Staats- Ministeriums, Finanz-Ministers Camphausen, eröffnet. Der Präsident theilte zunächst mit, daß am Sonnabend die Abgeord- neten Delius, Sachse, v. d. Golß, Lutteroth, Bernards, Lieber, v. Saucken-Julienfelde und Laporte zu Schriftführern gewählt worden sind; ferner machte derselbe über die von den Ministern der Finanzen 1nd des Innern eingebrachten Vorlagen, fowie über zwei aus der Mitte des Hauses hervorgegangene Anträge Mitthei- lung. - Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) hat die Abänderung der auf die Wahlen zum Landtag bezüglichen Verfassungsartikel T0 T T2510 115, der Abg. Bernards die Aufhebung der Kalender- und Zeitungsstempelsteuer in Antrag gebracht. Darauf wurde ein Schreiben des Staats-Ministeriums verlesen, das die Entbinoung des Kriegs-Ministers Grafen von Roon von seinem Amt durh Se. Majestät den Kaiser und König dem Hause an- zeigt. Endlih brachte der Finanz-Minister unter dem lebhaften Beifall des Hauses den Staatshaushalts-Etat für 1874 ein, mdem er in längerem Vortrage die überaus günstigen Ergebnisse der Finanzverwaltung in den Jahren 1872 und 1873 darlegte und au Das E S als ein solches bezeihnete, das allen an die Verwaltung zu stel- lenden Ansprüchen genügen werde. ‘In Betreff der einzelnen Positionen wurde auf die Spezialetats verwiesen, die noch heute sämmtlih in die Hände der Mitglieder gelangen sollen. Die Sitzung {loß um 12; Uhr; die nächste is auf Donnerstag 11 Uhr angesegzt.

Der General - Major und Commandeur der 38. Infan- terie-Brigade von Wedell ist behufs Abstattung persönlicher Meldungen aus Hannover hier eingetroffen.

Der Direktor der Ober-Militär-Examinations-Kommission, Oberst Berger, hat sich behufs Abhaltung der Offizier-Prüfung E den Kriegs\hulen Cassel, Hannover und Potsdam dorthin

egeben.

In der „Königsberger Hartungschen Zeitung“, Abend-Aus- gabe Nr. 262, vom 7. November c. findet sih folgende Notiz :

l) Das „E. Krsbl.“ weist darauf hin, daß an der Königlichen Ostbahn ein fühlbarer Mangel nicht nvur an Lokomotiven, sondern auch an Führern zu denselben herrscht, da die überwiegende Mehrzahl der Lokomotivführer sich neuerdings in den Dienst anderer Bahnen begeben hat u. \. w.

ZUr richtigen Beleuchtung vorstehender Notiz wird that- \ächlih konstatirt, daß seit 1. Januar c. kein Lokomotivführer oder geprüfter Heizer der Königlichen Ostbahn freiwillig ausge- schieden und zu einer andern Bahn übergetreten ist, daß dagegen 17 Lokomotivführer und 20 geprüfte Heizer von anderen Bahnen zur Königlichen Ostbahn übergetreten sind, und im Ganzen 62 Lokomotivführer und 58 geprüfte Heizer fremder Bahnen \ich zum Uebertritt gemeldet haben.

Die fällige engli#\che Post aus London den 14. Abends, is ausgeblieben.

Die für die Kreise Halberstadt, Aschersleben nebs| dem Bezirke der Gerichts-Kommission Ermsleben, Oschersleben und die Grafschaft Wernigerode errihtete Handelskammer in Halberstadt ist am 10. d, Mts. konstituirt und der Gutsbesizer Sombart zu Ermsleben zum Vorsißenden der Handelskammer, der Kaufmann Gustav Klammroth in Halberstadt zu dessen Stellvert eter erwählt worden.

Breslau, 16. November. Se. Königliche Hoheit

der Großherzog von Sachsen kam gestern Vormittag von Schloß Heinrichau, dem Besißthum der Großherzogin, tfommenòd, in Begleitung Seines persönlichen Adjutanten auf deni Ceitralbahnhof an. Der Großherzog verweilte bis zum Abgange des Berliner Courierzuges im Kaiser-Salon und fuhr dann mit diesem Zuge nah Berlin weiter. Ihre Königliche Hoheit die Groß- herzogin gedenkt mit den Prinzessinnen Töchtern noch bis Ende November in Heinrihau zu verweilen.

Der Stadthaushalts-Etat für Breslau für das Jahr 1874 \chließt mit einer Gesammt-Einnahme von 1,945,040 Thlr. und einer Gesammt-Ausgabe in gleicher Höhe ab. Der diesjährige Etat seßte in Einnahme und Ausgabe je 1,479,790 Thlr. aus. Es ergiebt sih sonach in Einnahme und Ausgabe pro 1874 eiîn Mehr von je 465,250 Thlr.

Bayern. nchen, 15. November. Der König ist von Linderhof in Hohenschwangau eingetroffen, woselbst auch Prinz Otto noch weilt. j

Im Budget für die X1. Finanzperiode ist der Haupt- Etat der Miliärverwaltu ng des Königreihs Bayern mit 20,172,110 F. eingestellt. Das Kriegs-Ministerium hat, dem „Korr. v, u. f, D,“ ufolge noh die Summe von 15,000,000 Fl. als außerordentlichen Kredit zum Armee-Retablissement ünd zur Anschaffung von neuen Geschüßen postulirt.

An die Kammer der Abgeordneten is die Be- hwerde des Jesuitenpaters Grafen v. Fugger-Glött wegen an- geblicher Verleßung verfassungsmäßiger Rechte bereits einge- ae eihe wurde sofort dem Auss{huß für Beschwerden

ugetheilt.

,_ Sachsen. Dresden, 15. November. Der König hat, wie das „Dr. I.“ mldet, heute von Mittags 12 Uhr an fol-

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gende Deputationen empfangen: der oberlaufißer Provin- zialständè; der vier erbländishen Kreisstände ; des Landeskultur- Rathes für das Königreich Salhsen und der fünf landwirth- schaftlihen Kreisvereine des Landes; der sächsischen Genofsen- haft des Johanniterordens; der Städte Borna, Sebniß, Eiben- ftock, Döbeln, Rochliß, Mittweida und Dippoldiswalde; der Brüdergemeinden zu Berthelsdorf, Herrnhut und Kleinwelka.

Württemberg. Stuttgart, 16. November. Wie der Sl W.“ mittheilt, find sicherem Vernehmen nah Verhandlungen eingeleitet, um die Gehalte der fstän- digen Lehrer an Volks\chulen im Anshlufse an die beabsichtigte Erhöhung der Gehalte der Staatsdiener und der Lehrer an höheren und mittleren Lehranstalten gleihmäßig auf- zubessern, und dabei öugleih au die Alterszulagen dieser Lehrer entsprehend zu erhöhen. Zu Aufbesserung der Gehalte der un- ständigen Lehrer find Zulagen von 60 bis 66? F. für die Unter- lehrer und Amtsverweser, und solche von 80 Fl. bis 85 Fl. für die Lehrgehülfen in Ausfiht genommen.

In der Sigzung der Kammer der Abgeordneten vom 14. d. M. ftand der Etat des Ministeriums des Innern auf der Tagesordnung, für welches für 1873/74 2,626,172 Fl. 47 Kr., für 1874/75 2,508,841 Fl. 28 Kr. exigirt sind. Hölder bezeichnete bei dieser Gelegenheit die Gesichtspunkte, welche einer in Aussicht zu nehmenden Verwaltungsreform zu Grunde zu legen seien, nämlich Verminderung der Instanzen, Reform der Gemeindeverfassung im Sinne größerer Selbständigkeit der Ge- meinden, Ausdehnung des Besteuerungsrechts der Gemeinden, Reform der Vezirksverfassung u. \. w. Staats - Minister von Sick erklärte, die Angelegenheit unterliege der Erwägung, aber sie zu erledigen sei lvegen der zur Ausführung zu bringenden früheren Gesetze, und wegen der durch die Reichsgeseße angefal- lenen Geschäfte, noch nit möglih gewesen, Der Minister stellte die Reformen jedo in baldige Aussicht.

Baden. Karlsruhe, 14. November. Der Graf und die Gräfin von Trani statteten heute Mittag, aus Baden kommend, der Großherzoglichen Familie hier einen Besuch ab.

Baden, 14. November. Heute Nachmittag traf der Lan d- graf von Hessen mit Gemahlin, Prinzessin Anna von Preußen, und Gefolge hier ein, um, wie hon seit mehreren Jahren, hier den Winteraufenthalt zu nehmen. Derselbe hat die Villa Stadelhofer bezogen.

Braunschweig. Braunschweig, 16. November. Die Geseß- und Verordnungs - Sammlung veröffentliht folgendes Gesetz, die Abänderung des 8. 2 Nr. 2 des Personalsteuergeseßes Nr. 33 vom 29. Juni 1864 betreffend, d. d. Braunschiveig, den 8. November 1873: j

Die Bestimmung im §8. 2 Pos. 2 des Geseßes Nr. 33 vom 29. Juni 1864, die Personalsteucr betreffend, wird dahin abgeändert : 2) von Nicht Landes-Einwohnern gleichen Alters, welche im Herzog- thume ihren Wohnsiß genommen haben (§. 1 des Bundesgesetzes wegen Beseitigung der Doppelbèsteuerung vom 13. Mai 1870) von dem auf ihren Anzug folgenden Monate an, foweit nicht ihre Heran- ziehung zur Steuer durch das gedachte Bundesgesez ausgeschlossen ist.

__ Waldeck. Arolsen. In der öffentlihen Sitzung des Landtags der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 5. November theilte der Borsißende der Versammlung mit, daß der Fürst dem Landtage für die anläßlich der Geburt der Prinzessin dargelegte Theilnahme seinen Dank ausspreche, und zeigte folgende Eingänge an: 1) ein Schreiben des Landes- Direktors von Sommerfeld vom 4. November, betreffend die Ueberweisung der bis jeßt angesammelten Ueberschüsse aus dem Stift Schoetten an die Landeskirche zur Aufbesserung der Pfarr- stellen, 2) Gesuch der Gerichtshreiber zu Corbach, Wildungen und Arolsen um Gehaltserhöhung, 3) desgleichen des Vorstandes der Hauptversammlung der waldeckishen Lehrer um Gehaltsver- besserung, bezw. Theuerungszulage, 4) Eingabe der Gymnasial- lehrer zu Corbach, Gehaltserhöhung bet-effend, 5) Schreiben des Lan? es-Direktors vom 4. November, den Wiederaufbau von Rhoden betreffend. In die Tagesordnung eintretend, referirte Namens des Geseßgebungs - Ausschusses Abg. Hagemann zum Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, und wurde dessen Antrag auf Annahme en bloc einstimmig zum Beschluß crhoben. Sodann referirte für denselben Aus\{huß Abg. Hassenpflug zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Pensioni- rung der Gensd'armen, und beantragte Annahme der Geseßzes- vorlage en. bloc. Der Entwurf \chließt ih theils an das preu- ßishe Geseh vom 27. März 1872, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c., welches auch auf die Gensd'armen Anwendung findet, theils an das waldeckische Staatsdienstgesetz vom 9. Juli 1855, an ersteres namentlich, soweit es sich um Anspruch auf Pension, deren Höhe und Berechnung handelt. In diesen Beziehungen ist der Anschluß an das preußische Geseh 39rgezogen, weil bei dem jeßt zwischen Preußen und Waldeck- Pyrmont bestehenden Verhältniß es angemessen schien, die hie- sigen Gensd'armen den preußischen gleihzustellen; bei anderen Bestimmungen is der Herstellung möglichster Uebereinstimmung wegen das waldeckische Staatsdienstgeseß zu Grunde gelegt. Der Antrag des Referenten wurde angenommen. Für den- selben Aus\{huß berichtete hiernächst Abgeordneter Waldeck 1]. zu dem Schreiben des Landes - Direktors vom 13. Oktober, betreffend die Erhöhung des Schulgeldes beim Gymnafium zu Corbah, und ging der Antrag desselben dahin: „Der Landtag wolle ih bereit erklären, das Schulgeld am Landesgymnasium zu Corbah demjenigen an preußischen Gymnafien gleichzustellen, sobald Preußen auch die Corbacher

- Gymnasiallehrer den übrigen preußishen Gymnasiallehrern im

Gehalte gleichgestellt haben würde, bis dahin aber jede Erhöhung des Schulgeldes abzulehnen.“ Das Königliche Provinzial-Schul- tollegium zu Caffel habe sih, veranlaßt durch ein Schreiben des Kuratoriums des Corbacher Gymnasiums, an den Landes-Direktor gewandt mit dem Ersuchen, über die Beschaffung der zu den Gehalts - Verbesserungen der Corbacher _ Gymnafiallehrer nothwendigen Geldmittel, welhe theilweise dur «Er- höhung des Schulgeldes gewonuen werden könnten, mit dem Landtage verhandeln zu wollen. Das Provinzial- Schulkolleg sei der Ansicht, daß das gedachte Schulgeld füglich mit dem Schulgelde an preußishen Gymnasien, welches im Durchschnitt 24 Thlr. betrage, gleichgestellt werden könne. Hier- durch würde das Schulgeld am Corbacher Gymnasium, welches durchschnittlich nur 14—15 Thlr. betrage, um jährlih ca. 790 Thlr. erhöht werden. Das Königliche Provinzial-Shulkolleg erachte es für eine unabweisbare Nothwendigkeit, daß die Ge- halte der Corbacher Gymnafiallehrer, einshließlih den Direktor, baldigst erhöht, und daß insbesondere die leßteren den preußi- hen Gymnasiallehrern abgesehen von den Wohnungsgeld- zuschüssen im Gehalte gleichgestellt werden, widrigenfalls die unausbleiblihe Folge eintreten werde, daß die Corbacher Gymnafiallehrer anderweitige Anstellungen suchen würden und es niht mögli sein werde, für das Gymnasium zu Corbach

bei feinen unverhältnißmäßig geringen Gehältern gute Lehr- kräfte zu gewinnen, Der Aus\{huß sei nun der Ansicht, daß die Verpflichtung zur Erhöhung der Corbacher Lehrergehalte dem Staate Preußen obliege, welcher durch Artikel 1 des Accessions- Bertrages si verpflichtet habe, die Verwaltung der Fürsten- thümer zu führen, um so mehr, als durch Nr. 4 des Schluß- protokolls zum Accessions-Vertrage das Bestehen des Landes- Gymnasiums ausdrüdlih garantirt sei. Wenn Preußen feiner Verpflichtung nahkomme, wozu es eine jährliche Mehrausgabe von ca. 2900 Thlr. aufwenden müsse, so entspreche es nah der Ansicht des Aus\chusses der Billigkeit, daß der Landtag auch die Gleichstellung des Corbacher mit dem preußischen Schulgelde ge- nehmige, wodurch dem Staate Preußen eine Mehreinnahme von jährlih ca. 790 Thlr. zufließen würde. Es dürfe indeß zu- nächst abzuwarten sein, ob Preußen der erwähnten Verpflichtung au wirklich genüge. Der Antrag des Referenten wurde zum Beschluß der Versammlung erhoben. Iw Anschluß hieran er- stattete derselbe Abgeordnete Bericht zu dem Schreiben der, Cor- bacher Gymnasiallehrer vom 30. Oktober wegen Gehaltserhöhung und beantragte: mit Rücksicht darauf, daß dieser Gegenstand durch den eben gefaßten Beschluß seine Erledigung gefunden, Uebergang zur motivirten Tagesordnung. Die Versammlung erklärte sih zustimmend hiermit.

Neuf. Greiz, 14, November. Der Landtag des Fürstenthums ist auf den 24. d. M. einberufen.

Bremen, 15. Nov mber. Nach der Budgetvorlage für 1874 sind die ordentlichen Einnahmen, welche von der Deputation wegen des Gleihgewichts des Budgets für 1873 auf 8,829,000 Mk. und einschließlich 395,000 M. an Steuer- erhöhungen, auf 9,224,000 Mf. angeschlagen wurden, einsließ- lich derselben Steuererhöhungen, zu s{häßen auf 10,162,040 Mk, also um 938,000 Mk. höher. Die außerordentlichen Einnahmen, welche von der gedachten Deputation auf 191,000 Mk. und mit Hinzurehnung des Ersaßes der Müngzeinziehungskosten und der Kriegsentschädigung auf etwa 860,000 Mk. “angenommen wer- den konnten, sind für 1874, einshließlich Kriegsentschädigung, Reservefonds der Uebershüsse und Vergütung „aus Anleihegel- dern für Bauzinsen, auf 1,177,530 Mk. zu \{häßen. Die ganze Einnahme i} daher veranschlagt auf 11,339,570 ME., gegen 1873 ca. 10,084,000 Mk., also mehr für 1874 1,295,750 M. Die Ausgaben, welche im Jahre 1873 mit Einschluß der Nachbewilligungen die Ziffer von ca. 11,500,000 ME. repräsen- tiren, würden sich für 1874, wenn alle Anträge bewilligt wür- den, ohne die Nachbewilligungen auf 13,278 935 Mk. belaufen, und gegen die veranshlagte Einnahme von 11,339,070 Mé. ein Defizit von 1,939,865 Mk. herbeiführen.

Desterreich - Ungarn. Wien, 15. November. Der Kaiser is vorgestern früh von Gödöllö in Ofen angekommen. Im Verlaufe des Vormittags ertheilte Se. Majestät Audienzen.

G Noven Q S B.) Der Sechsunddrei- ßiger-Aus\chuß des Abgeordnetenhauses hat heute die Berathung über die Vorlage der Regierung betreffs des Hülfsanlehens fortgeseßt und hinsihtlih derselben folgende Grundsäße aufgestellt: Der Staat soll durch Errichtung von Vorschußkassen den Kreditbedürfnissen des Handels- und Ge- werbebetriebes abhelfen und ein Theil der aufzunehmenden Summe für die Zwecke von Eisenbahnbauten verwendet werden. Die Regierung soll ferner ermächtigt werden, die zur Durchführung der Staatshülfe erforderlichen Mittel dur Aufnahme einer Sil- beranleihe oder durch Ausgabe von Rententiteln zu beschaffen. Ein Subkomite von 5 Mitgliedern soll dem Ausschusse die Ziffer der Beträge, welche für die einzelnen Anlehenszwecke verwandt werden sollen und demnach auch den gesammten Betrag, welcher aufgenommen werden soll, vorschlagen.

Pesth, 15. November. In der heutigen Sißzung des A b- geordnetenhauses legte der Finanz - Minister einen Gesetz- entwurf vor, betreffend die Negociirung des neuen A nlehens von 158 Mill. Fl. zur Ausführung der bereits genehmigten Eisen- bahn-, Kanal- und Hafenbauten, sowie zur Herstellung des Gleichgewichts des Budgels. Auf dieses Anlehen sollen vorläufig zu 6 Prozent verzinsliche, nah 5 Jahren fällige, Staatskassen- anweisungen im Nominalwerthe von 76ck Mill. Fl. ausgegeben werden. Von diesen 764 Mill, Fl. sind 25 Mill. zum Course von 89% und 513 Mill. zum Course von 861 mit einen Provisions- abzuge von 2 Prozent fo zu begeben, daß die erstere Summe bis Ende Februar und die leßtere bis Ende Juli 1874 in die Staatskasse fliefi.

Schweiz. Bern, 12. November. In der Jeutigen Sizung des Nationalrathes fand, wie \{chon telegraphisch gemeldet, die Abstimmung über die von der Kommission ausge- arbeitete neue Redaktion der M ilitära rtikel 19 und 20 statt, welche einstimmig zum Beschluß erhoben wurde. Dieselben lau- ten nunmehr, wie folgt:

Art. 19. Das Bundesheer besteht: a. aus den Truppenkörpern der Kantone; b. aus allen Schweizern, welche zwar nicht zu diesen Truppenkörpern gehören, aber nichtsdestoweniger militärpflichtig find. Die Verfügung über das Bundéesheer mit Inbegriff des geseblih dazu gehörigen Kriegsmaterials steht der Cidgenossenschaft zu. Fu Zeiten der Gefahr hat der Bund das ausfchlicßliche und unmittelbare Ber- fügungêreht auch übcr die nicht in das Bundeshcer eingetheilte Ytann- haft und alle übrigen Streitmittel der Kantone. Die Kantone ver- fügen über die Wehrkraft ihres Gebiets, insoweit als sie nicht durch verfassungsmäßige oder geseßliche Anordnungen des Bundes be- \chränkt sind. h ;

Art. 20. Die Geseßgebung über das Heerwesen ist Sache des Bundes. Die Ausführung der bezüglichen Geseße in den Kantonen geschieht innerhalb der durch die Bundesgefelzgebung lestzuseclzenden Grenzen und urter Aufsicht des Bundes durch die kantonalen Behörden, Der gefammte Militärunterricht und ebenso die Bewaffnung ist Sache des Bundes. Die Beschaffung der Bekleidung und Ausrüstung und ie Sorge für deren Unte- halt ist Sache der Kantone; die daherigen Kosten werden jedoh den Kantonen vom Bunde nach einer von ihm auszustellenden Norm vergütet. ;

Art. 20b. So weit nicht militärishe Gründe entgegenstehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben Kantons ge- bildet werden. Die Zusammenseßung dieser Truppenkörper und die Sürsorge für die Erhaltung ihres Bestandes ist, unter Beachtung der durch den Bund aufzustellenden allgemeinen Vorschriften, Sache der Kantone. Die Ernennung und Beförderung der Offiziere geschieht durch die Kantone auf Grundlage der von dem Bunde hierfür aus- zustellenden Fähigfeitszeugnisse,

Art. 20e. Der Buad hat das Recht, die in den Kantonen vor- handenen Waffenpläßze und die zu militärischen Zwecken bestimmten Gebäude sammt Zubehören gegen billige Entschädigung zur Be- nußung oder als Eigentlzum zu übernehmen. Die Normen für die daherige Entschädigung werden durch die Bundesgeseßgebung geregelt.

15. November. (W. T. B.) Gestern ist hier eine Deputation von ultramontanen Katholiken aus dem Jura eingetroffen, um gegen die Verfügungen der Berner Regierung Protest zu erheben. Der Bundesrath hat aus dieser Veranlassung eine außerordentlihe Sigung gehalten, in

der es indessen noch zu keiner Beschlußfassung gekommen ist. Dem Verneh:nen nah wären von den Mitgliedern des Bundes-

elti, Knüsel und Näf einer Intervention des Bundes zugeneigt, Schenk, Scherer und Borel dagegen für die Berner Regierung gestimmt, fo daß die Entscheidnng bei dem Bundes- prâfidenten Cerefole stchen würde. Heute steht eine zweite Sizung des Bundesraths in diefer Angelegenheit bevor.

Ein zweites Telegramm vom 15, Abends meldet: Der Bundesrath hat die Rekurse ultramontaner Einwohner des Jura, welche gegen die Beschlüsse der Berner Regierung, die Absebung der Geistlihen im Jura betreffend, gerichtet waren, in seiner heutigen Sizung verworfen.

Frankreich. Paris, 15. November. (W. T. B.) Die

Minorität der Fünfzehnerkommission hat sich betreffs der Vorlage über Verlängerung derGewalten des Marschall MacMahon über folgenden Wortlaut von dem man annimmt, daß auch die Regierung demseiben zustimmen werde geeinigt:

_ Art. 1. Die Exrekutivgewalt ist für die Dauer von 10 vom r- laß dieses Geseßes ab laufenden Jahren dem Marschall Mac Mahon anvertraut. Diefelbe wird von dem Marschall unter Beibehaltung des Titels: „Präsident der Republik“ unter den gegenwärtigen Bedin- gungen bis dahin auêgeübt, wo Modifikationen eintreten, die durch die konstitutionellen Geseßentwürfe beschloffen werden können.

Art, 2. Drei Tage nach Erlaß dieses Gescbes soll eine aus 30 Mitgliedern bestehende Kommission mittelst schriftlicher Abitim- mung gewälßlt werden, der die Berathung der konstitutionellen Gesebe obliegt.

16, Noveinb Q S BJ Nach den bis jeßt vor- liegenden Nachrichten über das Resultat derx Ersaßwahlen in den Departements Aube und Seine inférieure s{eint die Wahl der republikanischen Kandidaten, der Generale Saussier und Letellier-Valazé, gesichert. In der Stadt Rouen erhielt General Letellier-Valazé 10,600 Stimmen, \ein Gegenkandidat 9800. In Havre ist das Resultat der Wahlen ähnlich.

Versailles, 15. November. (W. T. B.) In der heuti- gen Sizung der Nation alversammlung verlas Laboulaye den Bericht der Fünfzehner-Kommission. In demselben heißt es, das Land verlange nit blos einen Präsidenten, fondern eine stabile Regierung; ferner fordert der Bericht die Konserva- tiven auf, den monarchischen Jllusionen zu entsagen und der Republik ihre organische Einrichtung zu geben, und \chließt mit dem Vorschlage, dem bekannten Antrage Casimir Periers, die Abstimmung über die Verlängerung der Gewalten des Präsiden- ten Mac Mahon und über die fonstitutionellen Gesetze gleichzeitig und zusammen vorzunehmen, zuzustimmen. Die Diskussion ist auf nächsten Montag festgesetzt.

Spanien. Madrid, 15. November. D B) Die „Correspondencia* behauptet anderweitigen Nachrichten gegen- über, es sei von einer Ernennung des Marquis del Duero zum Ober-Kommandirenden der Nordarmee keine Rede; eben \o

der Vereinigten Staaten aufrecht zu erhalten. Gutent Verneh- men nah wird Nordamerika von der spanischen Regierung die Bestrafung der für die Hinrihtungen in Santiago verantwort= lichen \panishen Behörden verlangen. Wird Satisfaktion ver- weigert, so sollen fofort die ernstesten Maßregeln ergriffen wer- den. Nach Beendigung des Ministerrathes fertigte der Marine- Minister den Arsenal - Behörden ielegraphisch Instruktionen zu wegen ‘Fertigstellung weiterer Kriegsschiffe. Das nordatlautishe Geschwader begiebt \sich #\{hon Montags nah Havanna. Man glaubt allgemein, daß, falls es zum Bruche mit Spanien kom- men sollte, die amerifanishen Truppen sofort auf Kuba landen werden. ;

Néw-York 15 November. (D D) Nach weiteren aus Kuba eingegangenen Nachrichten geschah die Hinrichtung des Kapitäns und des größten Theils der Mannschaft des „Vir- ginius“, obshon sowohl die anwesenden Vertreter ausländischer Mächte, wie namentli der britische und der amerikanische Konsul Protest dagegen erhoben. Der Letztere wurde sogar mit Ent- zichung des Erequatur bedroht und erfuhr durch den General Burfiel eine rücksichtslosfe Behandlung. Dem Vernehmen nah befinden fich unter den Hingerichteten auch Engländer. Drei fg darunter „Ajax“ und „Manhattan“, sind zur Abfahrt ereit.

Nr. 6 des „Beihefts zum Marine- Verordnungs- Blatt“ hat foigenden Inhalt: Ansichten über den Bau von Schlacht- schiffen und deren Verwendung in taktischer Beziehung. Einige Ge- danken über die Entwickelung der Deutschen Marine. Das Schießen auf See (Schluß). Berichtigungen zu dem früheren Artikel „Hydro- graphis{che Verme] jungen“.

Nx. 22 des Marine-Verordnungs-Blattes* hat fol- genden Inhalt: Anrechnung des Wohnungsgeldzuschufses bei den Pen- sionen der Offiziere 2e. derx Kaiserlichen Marine. Beförderung der Dienstpferde einzeln verießter oder kommandirter Offiziere auf Eisen- bahnen, Weitere Anwendung des Bundes-Reglements für die Be- förderung von Truppen und Armee - Bedürfnissen auf den Staats- Eisenbahnen x. Liquidirung des Servis-Zuschusses. Patriotische Gabeu. Befreiung von Zahlung der Flassifizirten Einkommensteuer der Offiziere, Aerzte und Beamten der Marine an Bord derjenigen Schiffe der Marine, welche außerhalb der beimischen Gewässer allein fahren. Personalveränderungen. Benachrichtigungen. Außer- dienstellungen.

Landtags- Angelegenheiten. A N Mt Zu Breslau die Präsentationswahl für das Herrenhaus Seitens des Grafen-Verbandes der Pro-

vinz Sd lesien stattgefunden; der frühere Vertreter, Graf Goeßzen, war wegen Veräußerung seines Gutes ausgeschieden. Es waren über- haupt 67 Wahlberechtigte erschienen. Von diesen stimmten 38 für den Besißer der Herrschaft Bukau, Graf Siegfried Kospoth, Oberfst- Lieutenant a. D,, welcher somit zur Berufung präsentirt wird. Gegen-

wenig fei die Nachricht begründet, daß der General-Kapitän von Kuba, Jovellar, wieder abberufen werde. Eine Kommission des „Cercle Hispano-Ultramare“ begab sih heute zum Krieg s-

Minister, um denselben zu bitten, daß Jovellar auf dem Posten eines General-Kapitäns von Kuba belassen werde. Der Kriegs- Minister hat, dem Vernehmen nach, geantwortet, die Regierung werde sih ers entscheiden können, wenn sie über den thatsäch- lihen Verlauf der Dinge in Kuba vollständig unterrichtet sei.

Die Regierung hat beschlossen, ohne Modifikation in ihrem dermaligen Bestande vor- die am 2. Januar 1874 wieder zusammenkommenden Cortes zu treten. |

Nach Nachrichten aus K arthagena sind die Belage- rungstruppen mit Errihtung von Batterien zum Bombardement der Stadt beschäftigt.

Italien. Rom, 15. November. (W. T. B.) Das Parla- ment ist heute dur den König in Perfon erÖò ffnet worden. Die Thronreoe hebt hervor, daß Rom die Hauptstadt Italiens habe werden können, ohne die Unabhängigkeit des Papstes in der Aus- übung seiner geistlichen Funktionen und Beziehungen zu der katholi- schen Welt zu verringern. Man werde indessen bei aller Achtung vor dem religiösen Gefühl und der religiösen Freiheit Angriffe auf das Geseh und die nationalen Instiutionen nicht erlauben. Die Beziehungen zu den gesammten Mächten Europas seien die freundschaftlihsten und erhielten ihre Sanktion durch die an den beiden Kaiserhöfen in Wien Und Bal ab- gestatteten Besuche. „Die mir von den beiden Kaisern und beiderseitigen Völkern dargebrachten herzlichen Beweise von Sympathie“, fuhr der König fort, „galten Italien, welches den unter den Nationen ihm gebührenden Plaß zu erobern wußte. Nachdem der Grund zur Feindschaft zwischen Oesterreich und Italien verschwunden, bleibt von nun an nur Vertrauen auf die Gemeinsamkeit der Interessen und auf die Vortheile geficher- ter Freundschaft, welche um o höher anzuschlagen sind, als fie in Uebereinstimmung mit den Samiliengefühlen, welche eine höhere gebieterische Pflicht zwar beherrschen, aber in meinem Herzen nicht auslöschen konnte. Jtalien und Deutschland, welche sih beide im Namen des Nationalitätsprinzips tonstituirten, haben es erreicht, liberale Verfassungen auf Grundlage einer Monarchie zu gründen, welhe während Jahrhunderten ebenso mit den Unglücksfällen der Nation wie mit ihren Ruhmesepochen verknüpft ist. Die Beziehungen zwischen diesen beiden Regie- rungen, welche der zwischen beiden Völkern bestehenden Sym- pathie entsprechen, sind cine Bürgschaft für die Erhaltung des Griedens. Wir wünschen, mit allen Nationen in Eintracht zu leben. Nichtsdestoweniger werde ih ein treuer Hüter des Rechtes und der Würde der Nation sin.“

Nachdem die Thronrede neue Geseßentwürfe für die Organi- sirung der Armee und Marine fowie für das Finanzwesen an- gekündigt nnd die Hoffnung auf eine lange Dauer des Friedens ausgedrückt hat, um die Aufgabe erfüllen zu können, den Kin- dern das Vaterland zu sichern, welches unter \{chweren Prüfungen in der Vergangenheit unerschütterlih gehütet worden, {ließt der König: „Heute wie damals habe ich Vertrauen zu der Nation; heute wie damals, ih weiß es, hat die Nation Ver- trauen zu ihrem König.“

Die Thronrede wurde häufig durch lebhaften Beifalls- und

Hochruf auf den König unterbrochen. 16. November. (W. T. B.) Von den Zeitungen wird hervorgehoben, daß die Thronrede des K önigs überall den günstigsten Eindruck gemaht habe. Die Wiederw ahl Biancheris zum Präsidenten der Kammer gilt für wahr- \heinlich. : : :

Der Gesundheitszustand der Herzogin von A ofta hat sih vershlimmert.

Amerika. Washington, 15. November. (W. T. B.) In dem gestern abgehaltenen Ministerrathe wurde der Be- {luß gefaßt, in der Angelegenheit wegen des e Birgantius*

diejenigen Maßregeln zu ergreifen, die in Uebereinstimmung mit dem Nationalgefühle geeignet seien, die Würde und das Ansehen

fandidat war der Maioratsherr Graf Arthur Saurma-Lorzendorf, welcher 28 Stimmen erhielt. Eine Stimme fiel dem Grafen Fürstens stein zu.

Im Wahlbezirk Hirshberg-Schönau wird eine Neu- wahl zum Abgeordnetenhause in Folge der Ablehnung des Staats- Ministers Dr, Falk am 2. Dezember stattfinden.

Statistische Nachrichten. Elbing, 14 November. Seit dem 11. d. Mis. find, dem amt- lichen Cholerabericht zufolge, an der C holera 8 Personen erkrankt und 9 Personen gestorben.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 17. November. Der hiesige Wissenschaftliche Kunst-Verein hält unter dem Vorfiß des Herrn v. Dachröden am Mittwoch, den 19. d. M, seine Monatssißung ab.

Das 10. Heft des 12. Jahrgangs des von Th. Oelsner heraus- gegebenen „Nübeza hl. Neue S lefishe Provinzialblätter" enthält u. A. folgende Artikel : Beiträge zur Geschichte der Erhebung Preußens während der Bcefreiungékriege 1813—1815, mit befonderer RNüesiht auf die aus jener Zeit_ hervorgegangenen Greiwilligen- und Krieger-Vereine von A. Kräbig (Schluß). Beiträge aus Reinerz zu den Haus-, Namen- und Junnurg-Marken von Th. Oelsner. (Mit Holz- schnitten.) Nachträge und Berichtigungen zu Ehrhardts Presbyto- rologic, von Pastor Schimmelpfennig (Fortseßung). Parolebefehle aus Liegniß, mitgetheilt von Dr. Kraffert. Alterthümer in der Apotheke zu Beuthen a. O. Parochie Klutschau und ihre Holz- kfirhen, (Mit 3 Abbildungen.) Sagen aus der Frankensteiner Gegend, mitgetheilt von Ul. Fuhrmann. S Mundartliche Proben, von Lehfeld. Nachträge zur flesischen Kriegsliteratur 18TO/ T

Witterungsberiht der Königlichen Universitäts- Sternwarte zu Breslau pro September, von Prof. D Galle. S 3

München, 14. November. Se. Majestät „der König hat der Ala Sa SUoIge E nachstehendem eigenhändigen Schreiben den Reichsrath v. llinger ausgezeichnet:

„Mein lieber Reichsrath Dr. v. Döllinger! Mit dem morgigen Tage sind Sie am Schlusse einer fünfzigjährigen Lehrthätigkeit auge- langt. Wenigen ist es gegönnt" eine fo lange Babn wissenschaftlichen Strebens zu dwchmessen, und nur selten ift dicses Streben von folch bedeutenden Erfolgen begleitet wie das Jhre. Bayern hat Theil an dem Ruhme, der Jhren Namen {chwückt und an der Freude Jhres Zubeltages. Auch Jhr König jendet Ihnen aus ganzem Herzen die innigsten Segenswünsche. Nelbmen Sie, mein lteber Reichsrath Dr. v. Döllinger, zu dem Bewußtsein der großen Leistungen, die Ihrem \{chbpferischen Geist ent)prangen, die erneute Verficherung Meines be- jonderen Wohlwollens entgegen, mit der Ich bin Ihr Sie hoch- [häbender König Ludwig.

Hohenschwangau, 12, November 18732

In Oppenheim, Großlberzogthum Hessen, ist ein Komite zusammengetreten, welches fih die Aufgabe gestellt hat, die Wiederher- stellung der im Jahre 1869 zerstörten dortigen Katha rinen-Kirche herbeizuführen. Dasselbe wird, unter Ausschluß jeder Einsamm- lung in den Haushaltungen, lediglich durch öffentlichen Aufruf im (Be- biete des preußi*chen Staates zu Beiträgen behufs Bestreitung der durch den Bau entstehenden Kosten auffordern uud die aufkommen: den Beiträge durch geeignete Personen in Empfang nehmen lassen.

Turin, 10. November. Italienishe Blätter geben folgende: Be- schreibung des Cavour-Denkmals. Auf grauitner Basis erhebt sich, gleichfalls von Granit, ein viereckiges Piedestal mit zwei Aus- biegungen an den beiden Seiten. Das Piedestal ift geshmüdckt mit ¿wei größeren Basreliefs aus Grz, von denen das eine den Pariser Kongreß von 1856, das andere den Abschied des nach der Krim zie- henden sardinischen Heeres darstellt, während zwei kleinere Basreliefs die Wappen der Familie Cavour wiedergeben. Auf diesem Piedestal erhebt sich ein Pfeiler mit abgestumpften Ecken, der dic Statuen Ca- vours und Italiens trägt. An den Een finden fi Embleme der Industrie, des Handels, der Marine und des Kriegs. Cavour ist dar- gesteilt, wie er, in ein Leichentuch gehüllt, als verklärter Geift von der Erde scheidet uud Italien, das ihn zurückhalten und mit der Bürgerkrone \{mücken will, die Formel: „Libera chiesa in libero Stato“ zurüdläßt. Vier allegorische Gestalten an den vier Seiten, wie die Hauptgruppe aus *arrarischem Marmor, sollen „das Recht“ edie Pflicht“, „die Politik“ und „die Unabhängigkeit“ bedeuten. Zivei Gruppen erinnern daran, daß im Augenblicke, da (avour starb, nur ein Theil Jtaliens unabhängig war, während der andere auch dur den Löwen von St. Marcus und die römische Wölfin aúge- deutet noch in Ketten \hmachtete. An dem Fries des Pfeilers sind die Wappen der italtenishen Städte angebracht. Das Denkmal ist ein Werk des Florentiner Bildhauers Dupré, (welcher daran sieben