1873 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Dec 1873 18:00:01 GMT) scan diff

f azr&, 11. Dezember. (F. T. B) Getreidemarkt. Vai V Tee loco ruhig, auf Termine sti] Weizen pr. 126 pfd. pr. Dezember pr. 1904 Xi1o notto 236 Br,, 935 Gd., pr. Dezember -Januar pr. 1000 Kilo netto 236 Br., 235 &d., pr. Januar-Februar pr. 1000 le netto 239 Br., 237 Gd, per April - Mai pr. 1000 Kilo netto 261 Br., 260 Gd. Roggen Ps. Dezember 1000 Kilo netto 196 Br., 195 Gd, pr. Dozember- Januar ‘990 Kilo iotto 195 Br., 194 Gd., pr. Januar-Februar 1000 Kilo netto 195 Br., 194 Gd., pr. April-Mai 1000 Kilo netto 196 Br., 194 Gd, Hafer und Gerste still. B#bz behauptet, ? Ge und pr. Dezember 62, pr. Msi 5r, §1? De G51. i ruhig, pr. Dezember pr. 100 Liter 1006 pCt. 554, per Dezember - Januar, r.“ Januar-Februar und pr. 4priî-Mai 54 _Tafee sehr fest, Umsatz 2000 Sack. Pet::15:ra behauptet, 25ndari Guts 1e 13, 50 Br., 13, 40 28, 5: Dezember 13, 40 #6, gr. Januar-März 13, 60 Gd. Wetter: Neblig. S Antwer zea, 11. Dezeipber, 4 Uhr 30 Hin. Nachm. (W T. 3.) Geireidemarkt (Schlussbericht), Weizen rubig, dänischer 37. Roggen besser, Petersburg 294. Hafer unverändert. Gerste behauptet. Pétrcolsam-Yarkt (Schlnssbericht). Baffinittss, loco und pr. Dezember 32 bez. u. Br.,, pr. / Januar 33 Br. pr. Februar 33} bez, u. Br., pr. März 34 bez. u. Br, Weichend. Liverpoeol, 11. Dezember, Nachm. (W.T.B.) Baumwolle (Sechlussbericht). Umsstz 12,000 Ballen, davon für Spekulation und Export 2000 B. Stetig.

rve aa » O ce DISE t

| Preise hielten sich fest

Orleans nicht unter good oräinary Dezember-Jannuar-V erschiffung |

87s d, Schwimmend theuer.

Lendon, 11. Dezember. (W. T. B) Dem „Reuter'schen Bureau“ aus Rio de Janeiro vom 22, November pr. Dampfer „Duro“ zugegangenen PBeric'*te melden: Cours auf London 264 d, auf Ham- burg —. Preis für Kaffee good first nominell 11,600 Reis. Verkauft seit Abgang letzter Post 64,000, Totalexport seit letzter Post 125,500 Sack, Davon nach dem Kanal 3250, nach Nord-Europa 15,500, nach dem Mittelmeer 20,500, nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika 83,000, nach anderen Häfen 32950, Vorrath 210,000 Sack. Fracht nach dem Kanal 36} sh.

Liwverpost, 11. Dezember, Vormitt. (W. T. B.) Baumwolle. {Anfangsbericbht.) Muthmasslicher Umsatz 12,090 B. Unverändert, Tagesimport 2000 B. amerikanische.

Z: a A Wie

Handels-Negifster. | Bekanuautmachung. | Im Firmenregister ist bei Nr. 53 das Erlöschen | N der hiesigen Firma: „éFriedrich Ieunke“ | Inhaber Friedrih Eduard Jenke j gemäß heutiger Verfügung vermerkt worden. Crossen, den 9. Dezeu' ber 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

C. Giezt.

Bekanntmachung, Die Gesellschafter der unter der Firma: M. I. Salomon vor dem 1. März 1862 begonnenen Handelsgesell- schaft mit ihrem Sitze zu Berlin, welche am 15. No- vember 1873 in Potsdam eine Zweigniederlassung errihtet haben, sind die Kaufleute: Julius Salomon, Adclph Salomon, Gotthilf Salomon, „Jämumtlich zu Berlin. Dies ift in unfer Gesellschaftsregister unter Nr. 93 eingetragen worden. Potsdam, den 7. Dezember 1873, Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Bekanntmamhung, | In unser Gesellschaftsregister ist cingetragen worden : | unter der Firma Zu Nr. 14. Colonne E / Der Kupfer\s{chmiedemeister Julius Heiland | h zu Reppen ift im Einverständniß der sämmt- | 48: lien Gesellshafter aus der Gefellschaft Geisler, Heiland u. Comv. ausgeschieden und bleibt persönlih haftender Gesellschafter | 0 nur der Kaufmann Robert Geisler zu Reppen. | löschen der Firm Die Firma der Gesellschaft bleibt unverändert. | getragen worden. Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Dezember 1873 am 5. Dezember 1873. (Akten über das Ge- N 256 I

Ti

Königliches sellshaftsregister Ban Seite 25 Zielenzig, den 2. Dez

Königliches Kreisge

nber 1873. [M. 2010] ‘iht. T, Abtheilung.

Befkfanntmamhung.

Königliches Kreisgericht Bartenstein.

In unser Handelsregister ist Abtheilung IV. am l 9, Dezember 1873 eingetragen worden: D Nr. 54. | Col. D. | Der Kaufmann Iacob Wolff zu Schippen- | beil hat in seiner Ehe mit Minna Cohn durch | Bertrag vom 3. November 1873 die Gemeins- | {aft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen | und ist dem Vermögen der Braut einshließlich | dessen, was sie durch Glücksfälle, Geschenke und | Srbj die Eigenschaft des geseßlich | Borbeh gelegt worden.

mit dem Sißte

begonnen.

1 S L

c

Bekanntmachung, Sub Nr. 182 unseres Firmenregisters ist zufolge eideuberg und als deren Inhaber der Kaufmann / Ludwig Seidenberg zu Stallupoenen mit dem Nieder- | ura bestehen. lafsungsort Stallupoenen eingetragen worden. Stallupoenen, den 5. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

: Bekauntmaqchuna, In upyser Register i O

Königliches

des

j an

Königliche

haber der

zufolge Verfügung vom heutigen Tage folgende Ein- | In | Dortmund am 6,

tragung bewirkt: Dem Kaufmann Ludwig Seidenberg u

NUUTET. IL. lein Philippine Marie Charlotte Gieß, Ort der Niederlassung :

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bei Nr. 15 Gicßz“ verze

R RE R S T ELIST E 2A UR E E N C ASUDAIZN E SAS L E C M O C E S R 27 E Se D E E E I T

Stargard i. Pomm., den 6. Dezember 187

, Stralsund, den 8, Dezember 1873, __ Die hier unter Fil Kalt und Gelbgießerei

465 des Firmenregisters ein

Königliches Kreisgericht, Ier: Stralsund, den 9. Dezember 1873. Der Kaufmann Adolf Rudolvh hieselbst is mit seiner, hier unter de Adolf Bomsin errihteten Handelsniederlassung zul Firmenregister eingetragen worden.

Königliches Kreisgericht. | [M. _ Stralsund, den 9, Dezember 1873, | a Der Kaufmann Carl Gs:s hie i d

errichteten as Firmenregister einget

Bekauntmachung,. In unfer Firmen | | BViram & Ningxr hier heute ein- |

Breslau, den 8. Dezember 1873. tadtgericht.

-

In unjer Gesellschaftsregister ist Fc Handelsgesellschaft unter der Firma: | 9D Schneider & Hirsch s

zu Kohlfurth und | Rechtêverhältnissen :

ide zu Kohlfurth. ellschaft hat am 1.

heut eingetragen worden. Görliß, den 8. ; ( Königliches Kreisgericht.

T) ar

Nach Anzeige vom heutigen Tage an Fabrikant Heinrich Petersen zu Bronnzell all-i- mger Inhaber der Verfügung vom heutigen Tage die Firma: Ludwig | und Petersen und

YHOugo Kuederling am 4.

Fulda, den 8. Dezember 1873.

4 K

Handelsregister

u Kreisgerichts zu Dortmund.

S z zur Eintragung der Aus-| Jun unjer Firmenregister ist

s{chließung und Aufhebung der Gütergemeinschaft is | Firma E. Totetrans zu Dortmund und als deren f i Kaufmann

5

Dezember 1873 eingetragen.

7 ichnet steht: die Firma ist erloschen: 524

Glasgow, 11. Dezember. (W, T. B) Roheisen, Mixed numbers warrants 105 sh. d,

Bradford, 11 Dezember. Wolle und Wollenwaaren. Wolle gefragter, Garne sehr fest, Stoffe sehr matt,

Paris, 11, Dezember, Nachmittags. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizea behauptet, per Dezember 38,90, per”

Januar-April 39,25 -— Mehl ruhig, per Dezember und per Januar- Februar 86,50, per Januar-April 86,25. Büböl fest, pr. Dezem- ber 85,75, pr. Januar-April 86,50, pr. Mai-Angust 89,50. Spiri- tus behauptet, pr. Dezember 73,50. Wetter : Schön.

New-York, 11, Dezember, Abends 6 Uhr. (T. B)

Waarenbericht, Baumwolle in New-York 164, do, in New- Orleans 16. Petrolenm in New-York pr. Gallon von 61 Pf 14, do. do, Philadelphia pr. Gallon von 64 Pfd. 134, Mohl 6 D, 90 C. Rother Frühbjahrsweizen 1D. 61 C. Kaffee 23, Zucker 8. Getreide- fracht 12,

Wochenbericht über Eisen, Kohlen uid Sietalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und Taxator beim Königlichen Stadtgericht. In den letzten Wochen des Jahres pflegen die Umsätze im Metallgeschäft gewöhnlich nur sehr unbe- deutend zu sein, diesge Woche machte aber eine rühmliche Aus- nahme, es war für viele Sachen bessere Frage wie seit längerer Zeit und es traten wieder verechiedene Spekulanten als Käufer auf. Roheisen : der Glasgower Markt ist wenig verände:t, in Verschiffungseisen sind nominelle Preise, Warrants besser, 106 sh. 3 d. Cassa pr. Tons. Middlesbro-Eisen blieb un- verändert, Hier war in Roheisen weniger Angebot, obgleich auch momentan kein Bedarf dafür ist und es bestehen nur nominelle Notirungen: gute Marken Schottisch 65 à 70 Sgr. und Englisch 96 à 60 Sgr. pro 50 Kilogramm frei hier, Kisenbahnschienen zum Verwalzen 21 Thl-., Walzeisen 47 à 41 Thlr, Kesselbleche 6/12 à 64 Thlr. und dünne Bleche 7'/, à T4 Thlr. pro 50 Kilo- gramm in grösseren Posien, Kupfer fest, gute Sorten 304 à 313 Thlr. pro 90 Kilogramm, einzeln theurer. Zinn etetig, Bancazinu 40 à {4 Thlr, und prima Lammzinn 394 à 392 Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln höher. Zink ohne Umsatz, W. H. Giesches Erben in grösseren Partien 9% ThIr., geringere Sorten s à 5/9 Thlr, pro 50 Kilogramm weniger. Blei unverändert, Tarnowitzer, Harzer und Sächsisches 8 à 83 Thlr. pro 50 Kilogramm, einzeln besser, Koh-

RWertinm, 12 Dezember.

unter welcher die Firma „W,

26 als Sirmen-Inhaberin: Fräu: | : î t . 2011] Stargard 1. Pomm., als Firma | i der Kaiserlihen Werft E.

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R T E F , 5 PrNo Konigliches Kreisgericht. | dungen werden. S s A g Offerten, welche versiegelt und mit der Aufschrift :

G ia n, der Firma Maschinen-Bau-An vou M. Kreyer sub Nr. | E an n dem Fabri- | versel

en sein müssen, werden am

im Bureau der untlerzeichneten (, entgegen genommen.

X L S l AEE E N id Heinrich n j edit Zeichnung

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selbst ift mit seine

| ieferung des 2 s S | faftorei zu Zellerfeld pro Car! Görs | Königlichen Gruben und § Handelsniederlassung sub Nr. | _Grubenschienen, S

tragen worden. Stahl, Eisenble{, Ei

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d S e H eDoto M » register ist bei Nr 38] \hmiedeten Nägeln,

das Er- |

dern, Schleifsteinen, Gummiwaaren, Unicblitt,

AUbthe \ or At D | Baumösl und Petroleum

ilung T,

| soll im Wege der Submission vergeben werden un! die Bedingungen gegründet ffnungétermin

Dezember d. Is.,

Bormittags 11 Uhr,

| sind Angebote, welche auf | jen mussen, bis zum Ers

unter folgenden | Oro Fre ne

; E B , 91 talt “u

inand Emil Schneider, | ,_ Materialien riedrich Anton Carl | ‘inzugeben.

T A A Die Bedingungen können

2 Gr.-Marke bezogen werden

November 1873 |

»ezember 1873. [M. 2009] I, Abtheilung.

ist von heute | steingruben an Pulver,

dafigen Firma : _Kuederling bleibt die der Ehegattin des April 1871 ertheilte Pro- N Offerten sind bis zum

reisgeriht. Abtheilung I.

unter: Nr. 900 die

Durch Beschluß der Eduard Rosenkranz zu e ¡CeDi UnD In Gemäßheit

Stallupoenen hat für *eine Ehe mit Emmc geb. Mahlstaedt, dur Vertrag vor, M vember 1873 die Gemeinschaft der Güter unp des Erwerbes ausgeschlossen und ist dem Ver- mögen der Frau die Natur des Vorbehc«ltenen beigelegt. i Stallupoeneu, den 5 Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3620] Nachdem der

10 wird

Bekanntmachung,

Konkurse, Subhaftationen, Vorladungen u.

i Handelsmann Nicolaus Batten- eld von hier angezeigt hat, daß er überschuldet und zur Befriedigung seiner Gläubiger außer Stande sei, zur summarischen

derse Ly Prers Muraters sow zum Güte: N umMdnis}e Eisenbahneu- Aktien-Gesellschaft.

versuche behufs Abwendung des förmlichen Kon-

In unser Firmenregister ist heute zufolge Verfü- | kurses Termin auf

gung vom 5. d. Mets, eingetragen : bei Nr. 274, untec welcher die Firma: Franz Geisler, verzeichnet steht: die Firma ist erloschen. Königliches Kreisgericht. lusse der Y Bekanntma ch u In unser Firmenregister ist heute,

n g. é: zufolge Verfü- gung von heute, eingetragen : G |

Borm?

den 12, Ianuar 1874, T ormittags 10 Uhr, C. St,, erber anberaumt, wozu die sämmtlichen Gläubiger mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß die nicht Stargard i. Pomm,, den 6. Dezember 1873. esnenden Mere praphar-Gläubiger als dem Be- er werden angesehen werden. Hersfeld, den 10. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I1 choedde. :

Aufgebote, dergl.

Erschienenen beitretend

|

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

L S Bekanntmachung. U j e zu Wilhelmshaven _g jollen die Arbeiten und Lieferungen zum Bau einer

A ft / | Cysterne fam Dampfkesselhause für Konigliches Kreisgericht. | m s PrreNl [E

| Submission auf Arbeiten und;Lieferungen zuu Van einer Cysterze“

6 Z c. T t Be D el C A M Í D) (A E L (S s c N

en R as T UR areyer hier geführte Ht ed, Vezember d. DÎ., Mittags 12 Uhr, ABntederla}jung, ift erloschen t ° Ee S A

beiSntederla}jung, 1st erloschen. A, Behörde, Zimmer

Die Bedingungen, Extrakt aus dem Kostenanschlage

E liegen im hiesigen Wer ftbureau zur

der Firm | Einficht aus und können auf portofreie Anträge gegen

| Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.

" Nr. 483 in das | Wilhelmshaven, den 9, Dezember 1873.

Kaiserliche Werft.

Un®D versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von

gegen Einsendung einer

Zellerfeld, decn 6, Dezember 1873 Königliche Bergfaktorei,

M „E C

Bekanntmachung. Die Lieferung des Bedarfs der Königlick en Eisen- Dynamit, Breun-Oel 2e. pro 1874 soll im Submissionswege vergeben werden. Die Lieferungs - Bedingungen liegen dahier zur Ein- ! fiht offen, können auch gegen Erstattung der Kovial- ! gebühren abschriftlich bezogen werden.

30, dieses Monats |

"" Allgemeine De

E ( außerordentlichen Gesellschaft aufgelöt und sind die Unterzeichneten zu Liquidatoren ernannt. j s i

: des Art. 243 des Allgemeinen Deutschen Haudelsgeseßbuches fordern wir die Gläubiger unserer Bank auf, sich wegen ihrer Sorderungen an uns zu wenden.

gemeine Depositen-BankF in Liquidation.

5. Walliek.

Einuahmen für die Zeit vom

n Pater E - A V a h S

Sür dieselbe Zeit im Jahre 1872 betrug die Gesammt-Einnahme

l h die Montirungs Werkstatt im Wege der öffentlichen &ubmission ‘ver-

len und Koks still, engl. Nusskohlen nach Qualität bis 39 Thlr, Koks bis 31 Thlr. pro 40 Hektoliter, schlesischer ur d westfälische Schmeizkoks 22 à 28 Sgr. pro 50 Kilogramm hier.

Auszahlungen.

Mehitheuer-Weidaor Eisonbahn-Geselleohast. Die Bau-Zins=- coupons Nr, 4 auf den volleingezahlten Stamm-Aktien und der Con- pon Nr. 1 auf die Prior.-Oblig. werden vom 2. Januar fat. ab miß 2 Thlr. 15 Sgr. pr. Coupon in Berlin bei der Mitteldeutschen Kre- ditbank, Filiale Berlin, ciugelöst.

Bergbau-Gese!lschaft „Concordia. Die Abschlags-Divid. pr. 1873 von 10% oder 10 Thlr. pr. Aktie wird vom 2. Januar fut, ab bei der Diskonto-Gesellschaft in Berlin ausgezahlt, i

Vereinigte Banutzener Papierfabriken. Die am 2, Januar fuf. fälligen Coupons der Prioritäten werden vom 15, d. M. ab bei der Gesellschaftskasse in Bautzen eingelöst,

General =- WVersammIlungezs,

Remsoheider Stahlwerke, AKEtion - Gesellsohafst. Ordent]. Gen -Vers. in Berlin.

17. Â Sohlesisohe Aktien Branerei, in Breslan.

Bank für Bauten und Indnstrie zu Asohafen- burg. Die am 3. November cr. vertagte Gen.-Vers, wird am 19, Dezember cr. fortgesetzt,

Chemisohe Fabrik, Eisenbüttel in Braunsohweig. OrdentIl. Gen.-Vers. in Braunschweig, Börsonbank für Maklergesohäfte.

Gen.-Vers. in Bezlin.

Deutsohe Nationalbauk. Ausserordentl, Gen -Vers, in Bremen; s, Ins, in Nr. 292.

Berliner Weissbierbranucrei- Aktien - Gesellsohaft, vorn, Carl Landré, Ordentl. Gen.-Vers. in Berlin. Ausreichung von Diwidendenscheinen.

Berliner Bank, Zu den 404 Interimsaktien Nr. 20,001 bis 40,000 werden die Dividendenscheine pr. 18789 vom 15, d. M. ab bei der Gesellschaftskasse in Berlin verabfolgt,

Mus eise VWE Hmdustric-Gesellaechafsten,

Oefentliohe Seiden - Trocknungs - Anstalt zn Crefeld. Den Vermögens - Status und die Bilanz vom 1. Oktober cr,; s. [ns. in Nr, 292.

15. Dezember.

Ordentl. Gen.-Vers.

Ausserordentl,

4 JA0 1874.

T E 7 P P T s Eee A OE S I P X IRCEE INDE O TMT® T ELE I ZE R M6 A T EZE F L T E R; N E - Et Q R t T 3 R ZZE T: E E]

/ z l E s y | mit ent|prechender Aufschrift versehen, bei der Unter- zeichneten einzureichen.

Dillenburg, den 10. Dezember 1873. Königliche Berg-Inspektion.

Verloosung, Amortisation, Zins: zahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

I Dels-Onesener Eisenbahn.

Die Aktionäre der Oels-Gnesenec Eifenbahn-Ge- fellschaft werden hierdurch gemäß §. 6 der Gesell- {chafts-Statuten aufgefordert, die vierte Einzahlung

von zehn Prozent

auf die Stamm-Aktien | mit . E S | und zwar nah §8. 8 | abzüglich der Zinsen auf die bereits eingezahlten dreißig Prozent für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember d. F. mit

daher netto mit per Stamm-Aktie,

ChlL.:10, Sd Pf.,

achun g, | _aufdieStamm-Prio- der Königlichen Becgs- | für die oberharzischen | ‘Tte an reckenbögen , Z endraht, Messinggeweben, | (Fisengeweben, geschmiedeten Gezähstücken , ge- l Dral;tnägeln, Plannen, Kunstleder, Treibriemen, Laßen, weißen und braunen Tragriemcn, buchenen Karren und R&- | ckchlei Seilerwaaren, Pubwolle, | Rüböl, Maschinenöl, |

ritäts-Aktien mit abzüglih der Zinsen Wie Vot E 5 s DAD er E, Su 19 per Stamm-Prisritäts-Aktie in Der Zeit vom 2. bis incl, 10, Ianuar 1874 bei dem Bankhause Mendelssohn et Comp. zu Ber- lin, dem Schlefischen Bankverein zu Breslau, der Kreiskommunalfafse zu Militsch, der Kämmereikasse zu Krotoschin oder der Kämmereikasse zu Wreschen unter Vorlage der Quittungsbogen, “auf welchen die erfolgte Einzahlung bescheinigt werden wird,

Walzeisen,

zu lef sten. Es wird erfucht, diese 4. Einzahlung möglichst bei derjenigen der vorbezeichneten Annahmestellen zu | bewirken, bei welchen die früheren Einzahlungen er- folgt sind. Breslau, den 6. Dezember 1873. Der Aufsichtsrath. Graf von Malßtzan.

Verschiedene Bekanntmachungen. E [3597]

73 tut 1A Oberschlesische a S Eisenbahn.

s. ab wird der gesammte Güter- Expeditionédienst, und vom 15. d. Mts. ab die Personen-Beförderung, soweit folche bisher von dem htiefigen alten Stargard-Posener Bahnhofe aus er- f auf den Central-Bahnhof hierselbst verlegt

4. 915/12.)

| folgte,

werden.

Poseu, den 9. Dezember 1873. Königliche Cisenbahn-Kommission,

positen-Bauk.

General-Versammlung vom 4. Dezember cr. ist die

Fiaiser. E, Koch.

(a, 520/12)

24. Oktober _ 5. November

20,.November

2. Dezember 1878. S Frcs. 350,626 s 624,096 Summa . Fres. 974,723 E A « 657,970 . Frcs. 316,752

bis

mithin pro 1873 mehr .

Im Betriebe sind 647 Kilometer. Berlin, den 12. Dezember 1873.

Der Vorstand, (a, 521/12)

ordnung);

Deutschen Reichs-Anz

2 298.

Nichtamtliches. Deutsches Nei c.

Prenßen. Berlin, 12. Dezember. Das Regu 1 Q welches der Minister des Innern, Graf zu M N au 20. v. M. zur Ordnung des E a Kreisaus\hüssen (Vierter Abschnitt der Me (

13. Dezember 1872) erlassen, hat folgenden Wort au ; E

Auf Grund des §8, 166 der Kreisordnung vom 13. eten e ergeht zur F N des Geschäftsganges bei den Kreisaus|ch)

ondes Rec iv. E ftehend î Beta Fte des Kreisausschusses. d L

S. 1. In öffentliher Sißung des Kreisauêëschusses und na mündlicher Verhandlung unter de

n Parteien erfolgt Ran in allen streitigen Berwaltungssachen, soweit der Mae Mot 3 dur schriftlihen B-\cheid na §8. 142 Absaß 1 und F. tlid tr Ver der Kreisordnung feine Erledigung findet. Die Oeffen n fe A Berhandlung kann jedoch nah § 151 von dem Gan aiou F Din einen öffentli zu verkündend-n Beschlvß An tbal enn er dics aus Gründen des sffentlichen Wohles oder I LLOE T angemessen erachtet. Auêgenommen hiervon sind die a8 t ns i 4 a, und 8 a—e. dieses Paragraphen aufgeführten 9 und: 6] e werbepolizeilichen Angelegenheiten, in welhen nach §8. 92 Und 01 Des Ausführungsgeseßzes zum Bundesgeseße über den Unterstüäßungswohnsiß vom 8. März 1871 bezw. nach §. 21 der Gewerbe-Drdnung E Les Juni 1869 die Verhandlung stets in öffentlicher Sißung zu A pr h ZU den streitigen Verwaltungssachen gehören nah §. Ner reisordnung: : / F T Gebiete der Kreisverwallung: Die Ablehnung „eines un- besoldeten Amtes in der Verwaltung und Vertretung des Kreises (d. H. des Amtes eines Mitgliedes des Krekstages, des Kreisaus\usses oder einer Kreiskommission, sowie des Amtes eines Amtsvorstehers, eines stellvertretenden Amtsvorstehers oder cines Mitgliedes des Amts- ausschusses §. 8 Absaßz 6 der Kreisordnung), 2) Beschwerden der Gemeinden und einzelner Kceisangehörigen wegen Ueberbürdung mit Kreisabgaben (8. 19 der Kreisordnung) ; L f IL im Gebiete der Amts- bezw. Polizeiverwaltung: 1) Beschwer- den über die Verfügungen der Amtsvorsteher (§. 67 der Kreisordnung), 2) Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen und exekutivische An- ordnungen der Amts- und ÖOrtsvorsteher, sowie der städtischen Polizei- verwalter (§. 80 der Kreisordnung), 3) Umwandlung der von den Behörden des Kreises endgültig festgeseßten Geldbußen in Haft (§. 82 der Kreisordnung), 4) in armenpolizeilichen Angelegenheiten : a, Strei- tigkeiten zwischen Armenverbänden, soweit dieselben der \chiedsrichter- lichen Entscheidung und sühneantlichen Vermittelung des Kreisausschusses unterliegen (§8. 135 T. L der Kreisordnung), b. Streitigkeiten zwischen Armenverbänden und den zur Unterstüßung eines Hülfsbedürfttigen verpflichteten Verwandten und Angehörigen (8. 135 L. 2 der Kreis- ordnung), 5) in wegepolizeilichen Angelegenheiten: streitige Wegebau- fachen (§. 135 IL. 1 a, b. und c. der Kreisordnung), 6) in Vorfluths-, Ent- und Bewässerungss\achen: a. Streitigkeiten über a. die Festseßung der Höhe des Wasserstandes bei Stauwerken, 6. die Beschaffung von Borfluth, 7. die Räumung und Unterhaltung von Gräben, Wasser- abzügen und Privatflüssen Ga b ub 6 der Kreis- ordnung), b, Beschwerden gegen die von den Polizeibehörden (Amktsyorstehern und städtischen Polizeiverwaltungen) in Vor- fluths- und anderen wasserpolizeil ichen Angelegenheiten er- lassenen Verfügungen G. 135 L 9 ver Kreisordnung), c. An- träge auf Abfafsung des Präklusionsbesheides bei Bewässe- rungs- und Entwässerungsanlagen (S: 1380 1 ber Kreisordnung) ; O H reldpolizeilichen Angelegenheiten: a. Pfandgeld-Strafsachen, b, Beschwerden gegen die Verfügungen der Amtsvorsteher und der städtischen Polizeiverwaltungen (8. 135 IV. 1 und 2 der Kreisord- nung), 8) in gewerbepolizeilichen Angelegenheiten: a. Anträge auf Ge- nehmigung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen der im B 1) der Kreisordnung bezeichneten Art, soweit dergleichen Anträge nicht in Fällen, in denen keine Einwendungen im Publikations- verfahren erhoben worden sind Oder in denen ein Publikationsverfahren überhaupt nicht stattfindet, durch alsbaldige Ertheilung derx Genehmi- gungöurfunde oder durch \hriftlichen Bescheid nah S. 21 bezw. 88. 24 und N, A Absas der Sewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 und (r, bezw. Vir. 91 und 35 der Anweisung vom 4. September 1869 ihre Erledigung finden, þ. Anträge auf Ertheilung von Konzes- fionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirthschaft, wie zum Klein- handel mit Getränken, soweit dergleichen Anträge nicht in Sällen, in denen keine Einwendungen erhoben worden find, dur die al8haldigso Ertheilung der Kozessionsurkung dur {Griflliden a oBaldige rlyeliung Der FOenburtunde oder dur schriftlichen Bescheid nah SS. 40 bezw. 21 der Gewerbe-Ordnung und Nr. 55 der Anweisung vom 4. September 1869 ihre Erledigung finden, c. Zurüdnahme von Konzessionen Der vorbezeichneten Art (189. V S der Kreis- ordnung), 9) in bau- und feuecrpolizeilihen Angelegenheiten : Beschwerden gegen Anordnungen oder Verfügungen der Amtsvorsteher und „städtischen Polizeiverwaltungen (Qr. 1385 VT der Kreisordnung) 10) in Ansiedelungssachen : Anträge auf Gestattung neuer Ansiedelun- gen, soweit dieselben nit in Fällen, in denen kein Widerspruch von Seiten der Betheiligten vorliegt, durch die alsbaldige Ertheilung des Konsenses ihre Erledigung finden (8. 135 VII. der Kreisordnung); u II, im Gebiete der ländlichen Kommunalverwaltung : 1) die Ab- eynung des Amtes eines Gemeindevorstehers oder Schöffen (8. 25 der Kreisordnung), 2) Gemeindebeschlüsse über anderweite Aufbringung der Gemeindeabgaben und Dienste, fofern gegen die Bestätigung Eiín- wendungen erhoben worden find, fowie die Anordnung einer Ergänzung oder Abänderung der in Ansehung der Gemeindelasten bestehenden Orts- verfassung (8. 135 IX. 9 der Kreisordnung), 3) Beschwerden wegen der Theilnahme am Stimmrehte und an den Gemeindenußungen, sowie wegen Heranziehung zu den Gemeindelasten, die Beschwerde mag auf gänzlihe Befreiung oder Ermäßigung gerichtet sein (8. 135 1X, 10 der Kreisordnung), 4) die Festseßung der Dienstunkoften-Ent- \chädigungen der Gemeindevorsteher und der Besoldungen anderer Ge- meindebeamten im Falle von Streitigkeiten zwischen den Betheiligten G0 N T1 der Kreisordnung), 5) Bescl-werden wegen Abnahme von Gemeinderechnungen (8. 135 IX. 12 der Kreisordnung); in Angelegenheiten der Dieustaufsicht: 1) das Disziplinar- verfahren segen Gemeindevorsteher, Shöffen und Gutsvorsteher (8. 39), gegen Amtsvorsteher, Stellvertreter der Amtsvorsteher und kom- misfarische Amtsvorsteher (8. 68), sowie gegen Kreisbeamte (8. 134 Ar, 3 der Kreisordnung), zum Zwee der Entfernung aus dem Amte, 2) Berufungen gegen die von dem Amtsvorsteher gegen Gemeinde- und Gutksvorstände verhängt-n Zwangsmaßregeln (8. 83 der Kreis-

„V. im Gebiete der ländlichen Schulverwaltung: 1) Beschwerden Über die Heranziehung zu Schulbeiträgen, die Beschwerde mag auf gänzliche Befreiung oder Srntfiaung gerichtet sein (8. 135 X. 1 der Kreisordnung), 4) die Feststellung des Geldwerthes der Nag- turalien _Und des Ertrages der Ländereien bei Reguli- rung des Einkommens der Elementarlehrer im Falle eines Streites unter den Betheiligten (§8. 135 X. 2 der Kreisordnung), 3) streitige Schulbausachen, welche nicht gleichzeitig die Küsterei be- treffen (§. 135 X. 3 der Kreisordnung);

YTL, im Gebiete der ‘TatiGen Gesundheitspflege der Land- gemeinden und. selbstäudigen Gutsbezirke: 1) die zwangsweise Einfüh- fn von fanitätspolizeilichen Einrichtungen, soweit nicht der Gegen-

and dur Geseß geregelt ist (§. 135 XI, 1 der Kreisor nung), 2) die

Erste Beilage

Freitag, den 12. Dezember

Feststellung der Verpflichtung zur Tragung der Kosten und deren Ver- theilung unter die Verpflichteten (§8. 135 XI. 2 der Kreisordnung): T (m Gebiete der Justizverwaltung : Einwendungen gegen die Geschworenen-Urlisten (S. 135 XII. der Kreisordnung). A S 2 NiGE aus\chließlich den öffentlichen Sißungen vorbehalten sind die sonstigen dem Kreisaus\chusse obliegenden Geschäfte, insbe- fondere

I. im Gebiete der Kreisverwaltung: 1) die Auffcrderung zur Uebernahme cines unbesoldeten Amtes in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises (8. 8 Absaß 5 der Kreisordnung), 2) die Einschäßung der Forensen, der Bergwerksbesißer, der Komman: dit-Gesellschaften auf Aktien, der Aktiengesel!s{aften und der juristi- \heu Personen zu den Kreisabgaben, soweit sie zu den der Vertheilung der leßteren zu Grunde gelegten Staatssteuern niht {on unmittel- bar herangezogen find (S. 15 der Kreisordnung), 3) die Vereinigung zweier oder mehrerer Güter in einem Wahlbezirke des Verkandes der Landgemeinden, deren jedes zu weniger als 20 Thlr. Grund- und Ge- bâudesteuer veranlagt ist, zu Gesammt- (Kollektiv-) Stimmen und die Regelung der Art, in welcher das Kollektivstimmrecht zum Zwecke der. Wahl des oder der Kreistags-Abgeordneten auszuüben ist (8 99 der Kreieordnung), 4) die Vereinigung zweier oder mehrerer Gemeinden in einem Wahlbezirke des Verbandes der Landgemeinden, deren jede weniger als 20 Thlr. Grund- und Gebäudesteuer entrichtet und weni- ger als 100 Einwohner zählt, zu Gesammt- (Kollekriv-) Stimmen und die Regelung der Art, in welcher das Kollektivstimmrecht zum Zwecke der Wahl des oder der Kreistags-Abgeordneten auszuüben ist (S. 101 der Kreisordnung), 5) die Bestimmung des Wahlortes für die Wahl der Kreistags-Abgeordneten in den Wahlbezirken des Verbandes der Landgemeinden (§. 103 der Kreisordnung), 6) die Bestimmung des Wahlortes für die Wahl der in Städte - Wahlbezirken zu wählenden Kreistags-Abgeordneten (§. 104 der Kreisordnung), 7) die Aufstellung und Berichtigung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten zur Wahl der Kreistags-Abgeordneten (8. 110 der Kreisordnung), 8) die Vorschläge für die Bertheilung der Kreistags-Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände, für die Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeinden und die zum Verbande derselben gehörigen felbst- ständigen Gutsbezirke, Gewerbetreibenden und Bergwerksbesißzer, sowie für die Vertheilung der Abgeordneten der Landgemeinden guf diesel- ben, ingleichen für die Vertheilung der städtischen Abgeordneten auf die Städte, bezw. für die Bildung von Städte-Wahlb zirken (8. 111 der Kreisordnuna), 9) die Revision des Vertleilungsplans (8. 112 der Kreisordnung), 10) die Prüfung der Protokolle über die Wahlen der Kreistags-Abgeordneten (§8. 113 der Kreisordnung), 11) die Beschluß- fassung Über die Zusammenberufung des Kreistages (8. 118 Absaßz 3 der Kreisordnung), 12) die Ausarbeitung besonderer Propositionen für den Kreistag (8. 119 der Kreisordnung), 13) die Aufstellung des Kreis- haushalts-Etats (8. 127 Absaß 1 der reisordnung), 14) die Ausarbei- tung des Verwaltungsberichts (F. 127 Absatz 2 der Kreisordnung), 15) die Bestimmung eines Mitgliedes des Kreisausschusses für die außeror- dentlichen Revisionen der Kreis-Kommunalkaffe (8. 128 der Kreisordnung), 16) die MRevifion der Jahresrechnung der Kreis: Kommunalkasse und die Veröffentlihung eines Auszuges aus derselben (8. 129 der Kreis- ordnung), 17) die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages, soweit damit nicht besondere Kommissionen, Kommissarien oder Beamte durch Geseß oder Kreistagsbes{chlußz beauftragt werden (8. 134 Nr. 1 der Kreisordnung), 18) die Verwaltung der Kreisange- legenheiten nah Maßgabe der Geseße und der Beschlüsse des Kreis- tages, sowie in Gemäßheit des von diesen festzustellenden Kreis-Haus- haltsetats (8. 134 Nr. 2 der Kreisordnung), 19) die Ernennung der Beamten des Kreises, die Leitung und Beaufsichtigung der Gefchâfts- führung derselben (8. 134 Nr. 3 der Kreisordnung), 20) die Begut- achtung von Angelegenheiten, welche dem Kreisaus\chusse von den Staatsbehörden überwiesen werden (8. 134 Nr. 4 der Kreisordnung); IT, im Gebiete der Amts- bezw. Polizeiverwaltung: 1) die Vor-

eiger und Königlih Preußi

hen Staats-Anzeiger.

1878.

welche, ohne daß Einwendungen dagegen erhoben worden sind, zur alsbaldigen Ertheilung der Konzessions - Urkunde oder zu einem scriftlihen Bescheide nah SS§. 40 bezw. 21 der Eewerbe - Ordnung geeignet erscheinen (8. 135 V, 2E Kreisordnung), 20) die Grledigung von Anträgen zur Gestattung neuer Ansiedelungen, welche, ohne daß Widerspruch dagegen erhoben worden ilt, zur alsbaldigen Ertheilung des Konsenses g-eignet erscheinen (S. 135 VII, der Kreisordnung), 21) die Bestätigung der Abgaben- Bertheilungspläne und die Regulirung fofort vollstrebarer ÎInteri- mistika (8. 135 VIIL der Kreisordnung) ;

___ TIL im Gebiete der ländlichen Kommunalverwaltung: die Auf- sicht über die Kommunal-Angelegenheiten der Amtsbezirke, der länd- [ichen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke, namentlich 1) die Beschlußfassung über die Vermehrung der Zahl der Schöffen auf An- trag einer Gemeinde nah Anhörung des Amtsvorstehers (8. 22 Ab- 196 3 der Kreisordnung), 2) die Beschlußfassung über die Versagung der Bestätigung der Wahlen von Gemeindevorstehern und Schöffen (J. 26 Absaß 3 der Kreibvordnung), 3) die Beschlußfassung Über die Ernennung stellvertretender Gemeindevorsteher und Schöffen, nachdem den Wahlen der leßteren wiederholt die Bestätigung versagt worden oder „wenn eine Wahl überhaupt nit zu Stande gekommen ijt (Z. 26 Absaß 4 und 5 der Kreisordnung), 4) die Er- „nennung von Kommissarien zur Auseinanderseßung zwischen den Ge- meinden und den Gutsherren wegen der von den leßteren für die Ver- waltung des Schulzenamtes ausgewiesenen Landdotationen 2c. (S. 28 Absaß 6 in Verbindung mit §. 41 Absaß 1 der Kreisordnung), 5) die Prüfung und Bestätigung der über die Au3einandersezung zwischen den Gemeinden „und Gutsherren (siehe vorhergehende Nr. 3) aufgenom- menen Rezesse (§. 28 Absatz 6 in Verbindung mit §. 41 Absaß 2 der Kreisordnung), jowie die Begutachtung der im §. 42 der Kreisord- nung bezeichneten Streitigkeiten bei diesen Auseinanderseßungen (8. 42 leßter Absaßz der Kreisordnung), 6) die Anordnung der Bestellung be- Jonderer Stellvertreter der Gutsbesißer (Gutsvorsteher) für die von dem Hauptgute entfernt belegenen Theile eines selbständigen Gutsbe- zirks (S. 32 leßter Absatz der Kreisordnung), 7) die Beschlußfassung über die Versagung der Bestätigung von Gutsvorftehßern (§8. 33 der Kreisdordnung), 8) die Beschlußfassung über die Ernennung eines Stell- vertreters des Gutsbesißers in den im S. 34 der Kreisordnung ange- gebenen Fällen, 9) die Ernennung von Kommissarien zur Auseinander- jebung zwischen den Gemeinden und den Besißern von Lehn- und Erb- Ihulzengütern (8. 41 Absatz 1 der Kreisordnung), 10) die Prüfung und Bestätigung der über die Auseinanderseßzung zwischen den Ge- meinden und den Besißern von Lehn- und Erbschulzengütern aufge- nommenen Rezesse (§. 41 Absaß 2 der Kreisordnung), fowie die Be- gutachtung der im 8. 42 der Kreisordnung bezeichneten Streitigkeiten bei diesen Auseinanderseßungen (8. 42 leßter Absaß der Kreisord- nung), 11) die Genehmigung ven Kommunalbezirks-Veränderungen durch Zulegung oder Abzweigung einzelner Grundstücke, soweit diese Genehmigung bisher dem Ober-Präsidenten zustand (8. 135 IX. 1 der Kreisordnung), sowie die Begutachtung solcher Kommunalbezirks-Ver- änderungen, welche nach 8. 1 Absatz 2, 3 und 4 des Gefeßes vom 14. April 1856 der Genehmigung des Königs bedürfen (S. 135 IX. vorleßtcr Absaß der Kreisordnung), 12) die Genehmigung von Aus- einanderseßungen zwischen den Betheiligten in Folge von Bezirks- veränderungen an Stelle der Bezirksregierung (§8. 135 IX. 2 der Kreisordnung), 13) die Genehmigung des Statuts über die Vereini- gung eines ländlichen Gemeindebezirks und eines selbständigen Guts- bezirks (S. 135 IX. 3 der Kreisordnung), 14) die Bestätigung von Gemeindebeschlüssen über anderweite Regelung des Stimmrechts in der Gemeindeversammlung ; sowie die Anordnung einer Ergänzung oder Abänderung der in Ansehung des Stimmrechts bestehenden Ortsver- fafsungen (8. 135 IX. 4

S Der Kreisordnung), 15) die Bestätigung des

Statuts über die Bildung einer gewählten Gemeindevertretung (8. 135 r p c) 8 : _—

16) die Genehmigung zur Erwerbung und

schläge über die Bildung der Amtsausshüsse (8. 51 Nr. 1 Absatz 3 der Kreisordnung), 2) die einstweilige Uebertragung der Stellvertre- tung eines Amtsvorstehers an einen der benachbarten Amtsvorsteher oder den Bürgermeister einer benachbarten Siadt, fofern fih im Amtsbezirke keine zur Ernennung als Stellvertreter geeignete Per- son findet, sowie für den Fall des gleichzeitigen Abganges oder der gleichzeitigen Behinderung des Amtktsvorstehers und seines Stellver- treters (§. 57 Absaßz 4 der Kreisordnung), 3) die Bestimmung des Stellvertreters oder eines benachbarten Amtsvorstehers zur Erledigung eines Amtsgeschäfts, bei welchem der Amtsvorsteher persönlich beth ei- ligt ist (8. 57 Absatz 5 der Kreisordnung), 4) die Bestimmung eines

der Schöffen zur Vertretung des Gemeindevorstehers in seiner Eigen- schaft als Amtsvorsteher (§. 57 Absaß 6 der Kreisordnung), 5) die Vorschläge der zu kommissarischen Amtsvorstehern geeigneten Personen (S. 98 der Kreisordnung), 6) die Bestimmung desjenigen Amtsvor- stehers bezw. Bürgermeisters, welcher die in B-zug auf die sfentlichen Wege nothwendigen Anordnungen zu treffen hat, wenn die Betheiligten verschiedenen Amtsbezirken, bezw. Amts- und Stadtbezirken des Kreises angehören (§. 61 Absatz 3 der Kreisordnung), 7) die Ergänzung der Zustimmung des Amtsausschusses zum Erlasse von Orts- oder Amts- polizei - Verordnungen (§. 62 lebter Absaß der Kreisordnung), 8) die Ertheilung von Aufträgen an die Amtsvorsteher zur Er- ledigung von Geschäften der allgemeinen Landes- und Krei8- Kommunalverwaltung (8. 66 der Kreisordnung), 9) die Festseßung der Amtsunkosten - Entschädigungen der Amtsvorsteher, ie der Remunerationen der fommissarishen Amtsvorsteher nach lnhôörung der Betheiligten (5. 69 der Kreisordnung), 10) die außer- ordentliche Feststellung von Ausgaben, zu deren Leiftung das Amt ge- seßlih verpflichtet ist, deren Bewilligung aber von Seiten des Amts aus\husses unterlassen oder verweigert wird (§. 72 der Kreisordnung), 11) die Beschlußfassung über die Zustimmung zum Erlasse kreispoli- zeilicher Verordnungen (8. 78 der Kreisordnung), 12) die Beschluß- fassung über die Ausdehnung der Bestimmungen des Geseßes vom 21. Dezember 1846, betreffend die bei dem Bau von Eisenbahnen be- \{äftigten Arbeiter, auf andere öffentliche Bauten (Kanal-, Chaussee- 2c. Bauten), insoweit es sich hierbei um Bauten des Kreises oder von Gemeinden handelt (8. 135 IT. 2 der Kreisordnung), 13) die Ernen- nung der fahverständigen Kommissarien zur Seßung eines Merkpfahls 135 III. 1a. der Kreiéordnung, §8. 2 des Geseßes vom 15. No- vember 1811, §8. 5 des Vorfluthsgeseßzes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867), 14) der Erlaß von Reglements über die Räumung von Gräben und Wasserläufen auf Grund des 8. 3 des Gesetzes für Neuvorpommern vom 9. Februar 1867 (§. 135 III. 4 der Kreisordnung), 15) die Funktionen der Kreisver- mittelungs-Kommission bei Bewässerungsanlagen (Se 135 T5 der Kreisordnung), 16) die Bestätigung von Gemeindebes{lüssen über die Freigebung des Thierfanges während der Saat- und Erntezeit (§. 135 IV, 3 der Kreisordnung), 17) die Festseßung von allgemeinen Werth- en für Wartung und Fütterung gepfändeter Viehstücke und von allgemeinen Gebührenfäßen für Taxatoren (§8. 135 IV. 4 der Kreis- ordnung), 18) die Erledigung von Anträgen auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen der im S130 Wi 1 der Kreisordnung bezeichneten Art, welche, ohne daß Einwendungen dagegen im Publilationsverfahren eines solchen erhoben worden find, oder ohne Einleitung eines solchen zur alsbaldigen Ertheilung der Genehmigungs-Urkunde oder zu einem schriftlichen Be heide nach §. 21 bezw. S8. 24 und 25 vorleßter Absaß der Gewer e-Ordnung vom 21. Juni 1869 und Nr. 41 bezw. Nr. 51 und 35 der Anweisung vom 4. September 1869 geeignet erscheinen, 19) die Erledigung von Anträgen auf Ertheilung von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirth\haft, wie zum Kleinhandel mit Geträuken,

| Vorstände der Ortsarmenverbände

IX. 5 der Kreisordnung), mg L Veräußerung von Grundstüten, zu Pachtungen außerhalb der Feldflur und zur Aufnahme - von Schulden (8. 135 IX. 6 der Kreisordnung), 17) die Regulirung von Zahlungsmodalitäten bei Crekutionsvollstreckun- gen gegen Landgemeinden (8. 135 IX. 7 der Kreisordnung), 18) die Ertheilung der Bescheinigung zu dem Nachweise, daß von einer Ge- meinde bei der Erwerbung oder Veräußerung von Grundstücken oder denselben gleihstehenden Gerehtsamen die den Gemeinden geseßlich vorgeschriebenen besonderen Formen beobachtet find (§. 135 IX. 8 der Kreisordnung), 19) die Bestätigung von L über anderweite Aufbringung der Gemeinde-Abgaben und Dien te, gegen welche Einwendungen von keiner Seite erhoben worden find (§8. 135 IX. 9 der Kreisordnung), 20) die refolutorifche Beststellung von Defekten ia Gemeinde- und Amtskassen (§. 230 N 13 der Kreisordnung), 21) die Entscheidung in denjenigen Streit- fachen, welhe die Beschwerden „gegen Verfügungen der darüber, ob, in welher Höhe und in welcher Weise Armenunterstüßungen zu gewähren sind, zum Gegenstande haben (8. 63 des Ausführungsgeseßzes zum Bundesgefeße über den Unterstüßungswohnsiß vom 8. März 1871 und S. 135 IX. Eingang der Kreisordnung);

TV, in Angelegenheiten der Dienstaufsicht: die Androhung und Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Gemeindevorsteher, Schöffen und Gutsvorsteher (8 39), gegen Amtsvorsteher, Stellvertreter der Amtsvorsteher und kommissarische Amtsvorsteher (8. 68), sowie gegen Kreisbeamte (8. 134 Nr. 3 der Kreisordnung), ohne förmliches Dis- ziplinarverfahren ; : i

V. im Gebiete der Justizverwaltung: die Aufstellung der Ge- s{chworenen-Urlisten (8. 135 XITL. der Kreisordnung);

E bet Verfahren der streitigen Verwaltungssachen: 1) die Zurückweisung eines unzweifelhaft rechtlich unbegründeten Klageantra- ges nah Vorfchrift des §. 142 der Kreisordnung, 2) die Entscheidun über einen gegen eine öffentliche Behörde gerichteten Klageantrag as Vorschrift des §. 143 der Kreisordnung,

. 3) die Festseßung der gegen ungehorsame Zeugen und

Sachverständige zu erkennenden Strafen (§. 146 Absaß 2 der Kreisordnung), 4) die Leitung des Schriftwehsels unter den Parteien na eingelegter Berufung an das Verwaltungsgericht (S. 160 der Kreisordnung), 5) die Erle- digung von Beschwerden, welche darauf gerichtet find, daß die Art der Vollstreckung mit dem Inhalte der ergangenen Entscheidung nit übereinstimme (§. 165 Absaß 2 der Kreisordnung). :

Dem Kreisaus\usse bleibt es unbenommen, auch in den vorste- hend unter T. bis YI. aufgeführten, dazu geeigneten Jâllen die Bethei- ligten bezw. deren Vertreter zum persönlichen Erscheinen in seine ôffent- lihe Sißung vorzuladen.

Sißungen des Kreisaus\chus\es.

F. 3. Der Kreisaus\{uß versammelt ih auf Berufung seines Vorfißzenden (des Landraths bezw. des Stellvertreters desselben 8. 136 Absatz 2 der Kreisordnung —). Dem Vorsißenden bleibt es über- lassen, im Voraus regelmäßige Sißungstage zu bestimmen.

5. 4. Ein Mitglied, welches dur Krankheit oder sonstige nicht zu befeitigende Umstände verhindert ist, einer Sißung des Kreisaus- chusses beizuwohnen oder sih der Wahrnehmung der ihm sonst oh- liegenden Geschäfte zu unterziehen, hat dies dem Vorsißenden sofort anzuzeigen.

Fe J. 9. Der Kreisagus\{uß hält Ferien während der i 21. Juli bis zum 1. September. Dieselben Ank vier 3 ihrem Beginne durch das Kreisblatt zur öffentli Gd Eee ai Ferien e in dfentliher S auss ans nur \hleunige Sachen zur Verhandlung gelangen. A den Lauf der geseßlichen Fristen find die Ferien obne Einfluß, M

rien.