1920 / 263 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

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Berlin SW 48, Wilhelmftraße Ir. 32.

espaltenen Einheitszeile 3,50 D Ven Anzeigenpreis ein Teuerungs- und Staat8anzeigers.

des Reichs8-

Ir. 263. eigsbantgirotonto. Verlin, Freitag, den 19. November, Abends. Poteschetonto: Vertin41821. 1920

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich, Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme von Spreng- stoffen auf Grund der S8 1, 4 und 5 des Geseßes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens- vertrags.

Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.

Aufhebung eines Handelsverbots. Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Vereinbarung mit dem Kultus- ministerium in Weimar über die gegenseitige Anerkennung |

der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinnen. Handelsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der preußishe Gerichtsa\ssesor Schulte-Holthausen ist zum Regierungsrat im Versorgungswesen ernannt worden.

o———..

Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Reichs- bankpraktikanten Willy Kesselshläger, Karl Bona, Friedrich Geridcke in Berlin zu Reichsbankin}pektoren. ;

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Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1, 4 und 5 des Ceseßes über Ent- eignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens- vertrags zwischen Deuischland und den alliierten und. assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (RGBl. 1919, Seite 1527 ff.) wird folgendes angeordnet:

1. Sämtliche aus militärischen Beständen stammenden Spren g- stoffe wozu au Pikrinsäure in jeder Form gehört —, welche ch in gern befinden, für die die nah § 1 des Sprengstoffgeseßes vom 9. Juni 1884 (RGBl. 1884 Seite 61) erforderliche polizeiliche Genebmigung nit erteilt worden ist, oder welbe die erlaubten Lgermengen übersteigen, sind auf Grund des Artikels 169 des

riedensvertrags zur Zerstörung auszuliefern und werden hierdurch eschlagnahmt. j h i

9. Mit der Dur{führung der Auskieferung und Zerstörung ist von mir die Reid-streuhandgesellschaft A.-G. beauftragt worden, die aud die im Einzelfall notwendigen Vereinbarungen A Mag

3. Feder Eigentümer, Vesißer oder Gewahrsaminhaber von Sprengstoffen, nas Ziffer Sellognabnt sind, ift verpflichtet, bis zum 30. November 1920 der nädsten Zweigstelle oder Nebenstelle der Reichstreuhandgesellschaft unter Angabe der Art und Menge der Sprengstoffe, der Lagerorte und der Eigentumsverhältnisse Meldung zu erstatten.

4. Die Anschriften der Zweigstellen und Nebenstellen sind:

A) Zweigstellen:

Berlin W. 9, Potédamer Straße 134, III, Breslau, Junkernstraße 38/40, Bremen, fneentrole 23, Cassel, Bahnhofstraße 1, Dresden-N., Königsufer 2, rankfurt-Main, Bürgerstraße 16, part., ankfurt-Oder, Plege frate 26—29, lle-Saale, Lindenstraße 83, mburg, Neuerwall 10, nnover, Goethestraße 46, j arlérube, Baden, Stefanenstrafe 51, Königsberg, Ostpreußen, Kaiser-Wilhelm-Damm, richtsgebäude, München, Promenadenplaß 6, Münster, Westf., Ludgeriplaß 3 B, S{werin, Mecklenburg, Wismarische Straße 91, Stettin, Falkenwalder Sträße 17, ; Stuttgart, Königsbau.

B) Nebenstellen:

Düsseldorf, Ea owsteana 23, Essen, Burgplaßz 9, “firabe B,

R Dura, eres ° ooper Weg 27, ; Wilhelmshaven, Ostfriesenstraße 16, Weimar, Watdorfstraße 60, Landgericht. :

5. Die Beschlagnahme endet mit dem freibändigen E! entumß- erwerb dur das Reich, mit der Enteignung oder der Freigabe. Für die Enteignung ist das Reichsschatzministerium zuständig. N

6. Die Entschädigung erfolgt, soweit nicht eine gütliche Einigung

i vertragliche Vereinbarungen mit dem E Mea “Béllsingaten belieben, nah den Abrüstungsent- û ien vom 27. Mai 1920 (RGLl. 1920, Seite 1111).

Neues Ge-

einschließlich des Portos abgegeben.

7. Im Falle der niht rehtizeitigen Anmeldung das ist bis zum 30. November 1920 muß seitens des Reichs\haßzministeriums die Strafverfolgung wegen unberehtigten Verkehrs mit Sprengstoffen veranlaßt werden.

Verlin, den 12. November 1920.

Der Reichsschaßminister. J. A.: Kau.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §8 18 Absaß 4 des Darlehnska}engeseßes vom 4. August 1914 (RGBl. S. 340) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Oktober 1920 Dar- lehnsfkfassensheine im Betrage von

34 435 500 000 A6 Hiervon befanden fich 12 958 661 000 4

ausgegeben waren.

im freien Verkehr. Berlin, den 13. November 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Brückner.

BekanntmacGung. Dur Verfügung der Landesregierung —- Wirtsaft8amt vom 6. November 1920 ist das am 23. August 1920 wegen Unzuverlässig- keit geschlossene C A Mel p ai Qu des Obfst- und Gemüsehändlers Wilbelm- Jünger, hier, SWlofßstr. 10, vom 10. November. 1920 ab wieder eröffnet worden. Gleichzeitig wird ‘der Ehefrau Aline Jünger, E gestattet, in diesem Geschäft mittätig zu sein. Gera, den 11. November 1920. Der Stadtrat. S(ckneider.

Preußen.

Bekanntmachung.

Mit dem Kultusministeriuum zu Weimar is ein Ueber- einkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Be- fähigunaszeugnisse für Kindergärtnerinnen getroffen worden. Das Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeuanisse, die auf Grund der staatliden Vestimmungen über die Prü- fung der Kinderaärtnerinnen in Sachsen-Weimar an der staatlich anerkannten Kindergärtnerinnenbildungsanstalt in Eisenach, die der Jdastiftung, städtishe Fortbildungs- und Fachschule, da- selbst angegliedert ist und in Preußen an Okerlyzeen (Frauen- \hulen) oder an staatlih anerkannten Kindergärtnerinnen- seminaren erworben sind. N

Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt.

Berlin, den 12. November 1920. J, A: Klozßscch.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmackdbung zur Fernbaltung unzuverlässiger Serfonén vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih dem Kaufmann AlexanderDenzel inCafsel, Dobentorstrafe 13, ten Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare und unmittelbare Beteiligung an einem solden Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug avf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Cassel, den 11. November 1920.

Der Polizeipräsident. Haa ck.

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Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Der Neichskanzler Fehrenbach und der Reichsminister

Dr. Simons sind gestern von ihrer Rheinreise wieder in

Berlin eingetroffen.

Der Völkferbund hatte bekanntlich die leßte deutsche Note îber Eupen und Malmedy, in der die Zuständigkeit des Völkerbundsrats, über das endgültige Schicksal von Eupen und Malmedy zu entscheiden, verneint wurde, im negativen Sinne beantwortet. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat die deutshe Regierung daraufhin in einer neuen Note an den Völkerbund ihren juristischen Standpunkt nochmals ein- gehend dargelegt und dabei zum Ausdruck gebracht, daß über

die deutsche Beschwerde nicht der Völkerbundsrat, sondern die Völkerbundsversammlung zu entscheiden habe.

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Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, finden zurzeit in Paris mit der Wiederherstellungskommission Verhandlungen über eine anderweite Regelung des Abtransports der Neparationslieferungen von Kohle statt. Die Direktoren Lübsen vom Reichskohlensyndikat und Wallmichrath beim Reichskommissar für die Kohlenverteilung haben sich zu diesem Zweck nach Paris begeben. Der Anlaß der Verhandlungen ift in der überaus ungünstigen Transportlage zu suchen, die durch das Niedrigwasser auf dem Rhein herbeigeführt is, und die inzwishen auch zu erheblihem Wagenmangel im Ruhrgebiet geführt hat.

Zu der kürzlih verbreiteten Meldung, daß Pilsudski und Zeligowski mit Memeler führenden Großlitauern über die Abtretung des Memelgebietes an Litauen im Aus- tausch mit Wilna verhandelt hätten, erfährt ein Vertreter des „Memeler Dampfbootes“, der sich an den Gouverneur O dry gewandt hat, folgendes:

Ueber die strittige Frage zwischen Zeligowski und Utauen fann einzig und allein der Völkerbund entscheiden, während das Schicksal des Memeler Gebiets von der Entscheidung des Obers.en Rats in Paris abhängt. Die eine Frage hat nichts mit der anderen zu tun. Die verschiedenartigen Tendenzmeldungen, die in den leßten Tagen verbreitet worden sind, sind ganz unglaubwürdig. Die Memeler litauishe „Tarvba“ ist als Privatorganisation zu bezeidnen. Auch wenn sie derartige Abmachungen getroffen hätte, würden diese ohne Bedeutung sein. In Memel is nichts von- einem angeblichen Be- {luß des Obersten Rats bekannt, daß ein Austausch des Memel: gebiets für Wilna in Aussicht genommen sei.

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Die erste Tagung der Reichssiedlungskonferenz ist gestern vom Reichsarbeitsminister Dr. Brauns eröffnet worden, der darauf hinwies, daß die Durchführung der ländlichen Siedlung einer der wesentlihsten Programmpunkte des deutschen Wiederaufbaues sei. Wie vom Reichsarbeitsministeriuum mit- eteilt wird, faßte der Ministerialrat Dr. Ri in ein- eitendem Vortrage die Gesezgebung und die Probleme des neuen deutschen Siedlungswerkes zusammen. Er betonte den ganz offenbaren Widerspruch zwischen den verheißungsvollen geseßgeberishen Maßnahmen und den bisher beschämend geringen Erfolgen; in diesem Zusammenhang wies er auf die Notwendigkeit hin, daß die landwirtschaftlihe Siedlung als wihtige Maßnahme des Wiederaufbaues viel mehr als bisher von einer auch Inkl starken öffentlichen Meinung getragen werden müsse. Den gleihen Gedanken vertrat der zweite Redner, Geheimrat Professor Dr. Sering von der Universität Berlin, der Urheber des Reichssiedlungs- geseßes; seine eingehenden Ausführungen gipfelten in der Forde- rung einer umfassenden Berichterstattung, die nah wissenschaft- lihen Gesichtspunkten zu ordnen sei. Der Austausch der ge- wonnenen Erfahrungen müsse durch das Reichsarbeitsministerium geleitet werden.

Danzig.

Die Danziger Delegation in Genf js gestern tele- graphish mitgeteilt, daß der Rat des VölkerbundFes die Verfassung unter der Bedingung der Abänderung in acht Nebenpunkten genehmigt hat. Außerdem muß die Verfassung die Bestimmung enthalten, daß die freie Stadt nicht als mili- tärishe oder Marinebasis dienen darf und keine Festungswerke errihtet werden. Ferner ist entschieden, daß Polen gegebenen- A vom Völkerbund den Auftrag erhält, die Verteidigung er freien Stadt zu sichern. Die ‘Händige Militärmission des Völkerbundes ist beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, um die Verteidigung Danzigs möglichst wirksam zu sichern.

Oesterreich.

Der Tiroler Landtag verhandelte vorgestern einen Dringlichkeitsantrag der sozia!demokratischen Abgeordneten wegen des beabsichtigten Festshießens der Tiroler Ein- wohnerwehr und gegen die Einreise bayerischer Orgesch- funktionäre zu dieser Veranstaltung.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet,

demokratishe Abg. Rappoldi in Begründung daß die Cinwohnerwehren ihren \portlihen Charakter durch den Ein- fluß der Orgesh verloren hätten, und daß diese monarcistischen Zwecke diene. Die Arbeitershaft werde alle Mittel anwenden, um eine Nestauration zu verhindern. Er ermahnte die Regierung zu handeln. Der Abg. Steidle erklärte, daß die Hauptmacht der Heimatwehren von der Landbevölkerung gestellt werde. die nichts anderes wünsche, als Nuhe und Ordnung gesichert zu schen. Der Landeshauptmannstellvertreter Dr. Schm ittn er teilte mit, daß die Entente verständigt worden sei. Eine Drohung der Entente liege

führte der sozial- des Antrags aus,

nit vor.