1920 / 266 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Nov 1920 18:00:01 GMT) scan diff

S T E T G E T G G R R R L A H r tir gut ckr dia BI N Aba x de

Leonberg, eingetragene Genofssen- schast mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Leonberg eingetragen: Wilhelm See- bauer ist infolge Ablebens aus dem Vor- stande ausgesteden. Regensburg, den 11. November 1920. Amtsgericht Regensburg.

Roda, S.-A. L [83268

In das Genossenschaftsregister is bet Nr. 9 Konsumverein für St. Gang- loff und Umgegend, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht in St. Gangloff eingetragen worden, daß der Handelêmann Otto Gimper in St. Gangloff an Stelle des aus dem Vorstande ausgeschiedenen Paul Müller in den Vorstand gewählt worden ist und daß durh Beschluß der General- versammlung vom 7. August 1220 die Hastsumme, § 46 des Statuts, aur 100.4 erhöht worden ist.

Noda, den 8. November 1920.

Das Amtsgericht. Abteilung 2.

Saalfeld, Ostpr. [83269] In unser Genossenschafttregister ist heute

bei der Genossenschaft Grof Arnsdorfer s

Darlehnskassenverein unter Nr. 7. eingetragen : R E be er Lebrer Heinrich Päslak aus Löpen und der Nittergutsbesißer Friß von der Gröben aus Mosens sind aus dem Vor- stand ausgeschieden. An die * Stelle des ersteren ist der Postagent Adolf Karoß | aus Pollwitten und an die Stelle des leßteren der Lehrer Ernst Hermenau aus Bauditten getreten. Saalfeld, Ostpr., den 29, Oktober 1920. Das Amtsgericht.

Saarburg. Bz. Trier.

In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Wawerner Winzer- verein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Wawern eingetragen: An Stelle des aus dem Vor- stand ausgeschiedenen Ackerers und Winzers Nikolaus Kuborn aus Wawern wurde der Ackerer und Winzer Iohann Greif-Carl in Wawern zum Vereinsvorsteher gewählt.

Saarburg, Bez. Trier, den 8. No- vember 1920.

Das Amt3gcricht.

Sehwarzenberg, Sachsen.[83272] Auf dem Blatte 13 des Genossenichafts- registers, betreffend die Firma Gemein- nüßige Baugenossenschaft Beierfeld, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, ist heute ein- getragen worden, daß die Firma erloschen und die Vertretungsbefugnis des Fabrik- besißers Ernst Nier und des Diplom- ingenieurs Bruno Nier, beide in Beier-

feld, als Liquidatoren beendigt ist.

Amt®sgeriht Schwarzenberg, am 10. November 1920.

Stolp, Pomin. [83275]

In unserem. Genossenschaftsregister ist beute bei Nr. 75 Ländliche Spar- und Darlehnskasse Zieten, einge- tragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Zießzen eingetragen worden: Der Halbbauer Karl G -1st aus dem Vorstande ausge- chieden; an seine Stelle ist der Viertel- hauer Wilhelm Schiewer Il. in BZießen in den Vorstand gewählt. Stolp, den 5. Nevember 1920. Das Amtsgericht.

Sdtriegarn. 83572]

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 34 bei der Elektrizitäts- genosseuschaft Fehebeutel folgendes eingetragen;

Der Gasthofbesizer Robert Scholz ist aus dem Lorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Gasthosbesißer Wilhelm Paniowskt in Fehebeutel in den Vorstand gewählt.

Striegau, den 5. November 1920.

Das Amtsgericht.

Unna. [£3277]

In unser Genossenschaftsregister ist beute bei der unter Nr. 3 eingetragenen Genossenschaft „Gemeinnütiger Spar- und Bauverein zu Unna, einge- tragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht“ folgendes ein- getragen: _ Bürgermeister Dr. Wiesner zu Unna ist aus dem Vorstande. ausgeschieden und an seiner Stelle 1. Bürgermeister Brüller zu Unna gewählt.

Unna, den 10. November 1920.

_Das Amtsgericht.

Wetter, Ruhr. [83278] In unser Genossenschaftsregister, betr. Münchhäuser Darlehnskafsenverein e. G. m. u. H. zu Münchhausen ist folgendes eingetragen worden : er Landwirt Jakob Koch ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seine Stelle ist der Landwirt Johannes Althaus in Münchhausen als Vorswcher gewählt worden. i Wetter (H.-N.), den 8. November 1920. Das Amtsgericht.

Worms. [83279] In unserem Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma „Einkaufs- und Lieferungsgenossenschaft im Schuh: machergewerbe, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Hasft- pflicht““’ in Worms eingetragen:

Durch die Beschlüsse der Generalver- sammlungen vom 10. Juni 1919 und 8. La 1920 sind die Statuten geändert. Jeder Genosse kann bis zu 10 Geschäfts- anteile erwerben.

Worms, den 9. November 1920. Hessishes Amtsgericht. Worms. [83280

Im hiesigen Genossenschaftsregister wurde beute bei der- Firma „Einkaufs- und Lieferungsgenossenschaft der

[83270] |-

Umgegend, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Worms“ eingetragen:

Durch Beschlu Tar Generalversamm- lung vom 13. tember 1920 wurden die §S 5 und 24 der Statuten geändert.

Die Haftsumme Heran ießt 200.4 für einen Geschäftsanteil. Die höchste

]| Zahl der Geschäftsanteile eines Genossen

ist auf zehn festgeseßt. Worms, den 10. November 1920. Hessisches Amtsgericht.

9) Musterreaïster.

(Die ausländisben Muster werden unter Le1pzig veröffentlicht.)

Detmold. 8535 Jn unjer Musterregister ist unter Nr. 60

eingetragen worden :

Wiegand & Frank, G. m. b. H. in Detgold, offener Umschlag mit 42 Mustern lithographisder Erzeugnisse, abriknummern 2786, 2957, 2961, 2965, 2973, 2989, 2990, 2999, 3000, 3004, 3005, 3008, 3009, 3013, 3020, 3021, 3022, 3025, 3026, . 3036, 3037, 3038, 3041, 3045, 3046, 3050, 3051, 3054, 3062, 3063, 3066, 3067, 3070, 3071, 3075, 3079, 3095, 3096, Flädenerzeugnisse, Schußtrist DIE Bahre, angemeldet am 11. November

Detmold, den 11. November 1920.

Lippishes Amtsgericht. I.

Düsseldorf. [85358] In das Musterregister is eingetragen: Nr. 1827. Rheinishe Gummi- Gesellschaft W. Kloß & Co. in Düsseldyrf, Gummisohle und Gummi- absaß beide mit Rillen versehen, Ge- s{häftsnummern 1 und 2, plastishe Er- zeugnisse, angemeldet am 27. Oktober 1920, Mittags 12 Uhr, Schußfrist 3 Jahre. Düsseldorf, den 16. November 1920. Das Amtsgericht.

Esslingen. : [84510] In das Musterregister is eingetragen: Nr. 160 bis .186: Firma Albert Huttenlocher, Bijouteriefabrik in Ef- lingen. % Zu 160: 1 offener Umschlag mit 50 Ab- bildungen von Mustern für Bijouterie- waren (Semifassungen): Fabriknummern 12906 ‘bis 12930, 12932 bis 12956; zu 161: 1 offener Umschlag mit 16 Ab- bildungen von Mustern für Bijouterie- waren (Semifassungen): Fabriknummern 12957 bis 12972; zu Nr. 162: 1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 20901 bis 20949; zu Nr. 163: i offener Umschlag mit 50 Abbildungen - von Mustern für Bi- jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 20950 bis 20965, 20967 bis 21000:

zu Nr. 164: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen van Mustern für Bi- jouteriewaren (Ohrringe), Fabriknummern 21001 bis 21045, 21048, 21049, 21054 bis 21056; zu Nr. 165: 1 offener Umschlag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41501 bis 41548; zu Nr. 166: ÍÎ offener Umschlag mit 42 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41549 bis 41561, 41571 bis 41599; zu Nr. 167: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Broche3), Fabriknummern 41600 bis 41622, 41624 bis 41641, 41644 bis 41652; zu Nr. 168: 1 offener Umschlag mit 45 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Broches), Fabriknummern 41653 bis 41695, 41643, 41642; zu Nr. 169: 1 offener Ums@lag mit 42 Abbildungen von . Mustern für Bijouteriewaren R und Me- daillons), Fabriknummern 60583 bis 60624; zu Nr. 170: 1 offener Umschlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Anhänger und Me- daillons), Fabriknummern 60625 bis 60660, 60664 bis 60666; zu Nr. 171: 1- offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Anhänger, Medaillons und Spiegel), abriknummern 60667 bis 60696, . 60699 bis 60717, 60663; zu Nr. 172: 1 offener Umschlag mit 10 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Anhänger und Chäâtelaines), abriknummern 60721, 60723, 60725, L 60729, 60731, 60733, 60735, 60718, zu Nr. 173: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bis jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik: L i 70701 bis 70728, 70735 bis zu Nr. 174: 1 offener Ums{hlag mit 44 Abbildungen von Mustern für Bis jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik: nummern 70757 bis 70800; : zu Nr. 175: 1 offener Umschlag mit 37 Abbildungen von Mustern für Bis- jouteriewaren (Krawattennadeln), Fabrik- nummern 70801 bis 70837;

zu Nr. 176: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bis- jouteriewaren (Manschettênknöpfe), Fabrik- nummern 80501 bis 80550;

zu Nr. 177: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Manschettenknöpfe), Fabrik-

969, 3001, 3019, 3028,

]| nummern 80551 bis 8

zu Nr. 178: 1 offener Ums@lag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bi-

Schneidermeister vou Worms uud

jouteriewaren (Manschettenknöpfe), Fabrik- nummern 80601 bis 80648; êpfe), 6

zu Nr. 179: 1 offener Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum- mern ; zu Nr. 180: 1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum-

90295 bis 90343;

zu Nr. 181: 1 offener Umschlag mit 49 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum- mern 90344 bis 90392; i

zu Nr. 182: 1 offener Umshlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bi- jouteriewaren (Armbänder), Fabriknum- mern 90393 bis 90431;

zu Nr. 183: 1 offener Umschlag mit 25 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Herzmedaillons und An- DAgeO, Fabriknummern 1841, 1845, 1847, 3195, 1990, 6132, 2819, 6130, 6131, 1924, 1897, 2014, 2392, 6134, 6133, 6135, 6138, 2821, 2823, 6136, 2822, 2820, 2614, 6137, 2824;

zu Nr. 184: 1 ofener Umschlag mit 48 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren (Taschenbügel),- Ca nummern 6, 5, 1, 94, 2, 3, 93, 92, 4, 14, 13, 7, 9, 8, 10, 12, 11, 27, 42, 31, 33, 29, 41, 28, 32, 30, 40, 34, 43, 35, 24, 21, 15, 17, 16, 18, 22, 23, 25, 44, 19, 20, 39, 26, 46, 47, 48, 49; zu Nr. 185: 1 offener Umschlag mit 39 Abbildungen von Mustern für Bijouteriewaren, und zwar für Taschen- bügel mit den Fabriknummern 45, 37, 36, 38, für Börsenbügel mit den Fabrik- nummern 1001 bis 1008, 1010 bis 1020, für fertige Taschen mit den Fabriknummern 45/1 mit Siwerheitssteinverschluß, 13/1/3'; 25/1 K mit Siherheitssteinvershluß, 7/1/4 Cab., 36/1/5, 49/1/7, 6/1/6 Cab., 19/1/8, 54/1/9 mit L d Ga a 6/1/11 Cab., 19/1/10 mit Sicberheits\tein- verschluß, 15/1/12 Cab., 47/1/13 mit Sicherheitssteinvershluß, / 5/1/15 Cab., 48/1/14, 57/1/16 doppelte Erbskette;

zu Nr. 186: 1 offener Umschlag mit 24 Abbildungen von Mustern für Bijouterie- waren (Zigarettenetuis), Fabriknummern 1/2, 3/7—4/4, 6, 5/5, 2/6, 3/70579 d, 4/70432, %5/41627, 1/40396/40270, 6/8245 K, 2/113 mit Stein graviert, 9 Oryd, 10 Oryd, 12 Oryd, 21 Oryd, 11 Oryd, 17 Oryd quer, 15 quer, 16 Oryd quer, 13 Steinoershluß Oryd, 18 Stein- verschluß Oryd, 14 Oryd, 20.

zu Nr. 160 bis 186: Muster für plastische Erzeugnisse, Schußfrist je drei Jahre, ange- meldet am 5. Oktober 1920, Vormittags 10 Uhr 25 Minuten.

Nr. 187: Firma S. Pfaff & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Eßlingen: 1 offener Umschlag mit zwei Mustern von Packungen für das Silber- puhpuiver Ha Pe, Flâdenmuster, Ge- chaftsnummern 1 und 2, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 14. Oktober 1920, Vormittags 9 Uhr 55 Minuten.

Eßlingen a. N., den 3. November 1920.

Das Amtsgericht. Amtsrichter Jrionu.

Rheydt, Bz. Düsseldorf. [84513]

In das Musterregister ist eingetragen worden :

Nr. 980. Firma Hermann Schött Aktiengesellschaft in Rheydt, ein ver- siegelter Umschlag, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstattungen und verschiedenen Etiketten mit folgenden Nummern: 9974 E, 28379 F, 380 F, 35769 F, 770 F, 772 F, 36577 F, 578 F, 580 F, 969 F, 970F, 972F, 981 F, 982 F, 37085 F, 086 F, 088 F, 093F, 094F, 096F, 125F, 126 F, 128F, 201F, 202F, 229 F, 230 F, 232F, 249 F, 250F, 251LF, 293 F, 37294 F, 296 F, 405 F, 406 F, 408 F, 409 F, 410F, 412F, 413 F, 414 F, 416 F, 497 F, 498 F, 6406 Rg, 6462 Rg, 6465 Rg, 6467 Rg, 6471 Rg, Flächenerzeugnisse, L ai drei Jahre, angemeldet am 9. Ofto 1920, Vor- mittags 11 Uhr.

Nr. 981. Firma Hermann Scchött Aktien-Gesellschaft in Rheydt, ein ver- siegeltes Paket, enthaltend 50 Muster von Zigarrenausstattungen und verschiedenen Etiketten mit folgenden Fabriknummern: 9453 E, 9612 E, 9621 E, 9819 E, 9895 E, 9977 E, 36533 F, 36534 F, 36536 F, 36781 F, 36782 F, 36784 F, 37013 F, 37014 F, 37016 F, 37041 F, 37042 F, 37044 F, 37169 F, 36170 F, 37172 F, 37217 F, 37218 F, 37220F, 37237 F, 37238 F, 37309 F, 37310 F, 37312 F, 37337 F, 37338 F, 37340 F, 37345 F, 37346 F, 37348 F, 37417 F, 37418 F, 37420 F, 37529 F, 37530F, 37932 F, 37645 F, 37646 F, 37648 F, 18256 F, 7336 Strf., 7352 Strf., 7353 Strf., 7362 Strf., 7379 Strf., Flächenerzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, mee am 23. Ter 1920, Vorm. 11,50 Uhr.

Rhéêydt, den 23. Oktober 1920.

Das Amtsgericht.

11) Konkurse.

Chemnitz. [85427]

Ueber das Vermögen der Putzgeschäfts- inhaberin Hedwig Frieda Ortrud vhl. Böttger, geb. Siegert, in Chemnitz - Altendorf, Weißenburg- straße 23, wird heute, am 18. Novem 1920, Vormittags 4 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Konkuräverwälter : Herr Rechtsanwalt Hans Seyfert hier. An- meldefrist bis jem 10. Dezember 1920. Wabhl- und Prüfungstermin am 20. De- ember 1920, Vormittags 11 Uhr.

ffener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum

mber 1920

10. Dezé k Chemni, den 18. November 1920. Amtsgericht. Abteilung E.

Ilmenau. [85433]

Ueber das Vermögen des Dekorations- malcrs edrich Eiternick in Flmenan ist heute, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Reimann hier. Anmeldefrist für Konkurs- forderungen bis zum 1. Dezember 1920. Erste Gläubigerversammlung am 29. No- vember 1920, Vormittags 94 Uhr.

rüfungstermin am 10. Januar 1921,

ormittags 10 Uhr. Offener Arrest Und Angeigepflut bis zum 29. November

*imenau, den 11. November 1920, Il Das Amtsgericht. L

München. Amtsgericht München, Konkursgericht. : Am 17. November 1920, Nachmittags 6 Uhr, wurde über das Vermögen des Max Löffler, Inhaber der Firma Löffler u. Co.,Buchbinderei undCartonagen- fabrik in München, Wohnung und Ge- schäftslokal Nymphenburgerstraße 106, der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Justiz- rat Johannes Burger in München, Karls- plaß 24, zum Konkursverwalter bestellt. Offener Arrest erlassen. Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 7. Dezember 1920 ein- {ließlich. Frist zur Anmeldung der Kon- kursforderungen, und zwar im Zimmer Nr. 81/1 des Justizgebäudes an der Luit- en bis zum 7. Dezember 1920 einshließlich. Wahltermin zur Befcluß- fassung über die Wahl eines Anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubiger- aus\chu}ses, dann über die in den S8 132, 134 und 137 K.-O. bezeichneten Fragen und allgemeiner Prüfungstermin Frei- tag, den 17. Dezember 1920, Vor- mittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 85/1 des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße. München, den 18. November 1920. / Gerichtsschreiberei des Amtsgerihts München.

München. Amtsgericht München, Konkursgericht. Am 18. November 1920, Mittags 12 Uhr, wurde über das Vermögen der Firma Süddeutsche Elektrotechnische Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. Liquid. in München, Geschäftslokal Adlzreiterstr. 24/0, der Konkurs eröffnet und Nechtsanwalt Dr. Reinhard Geigel in München, Karlsplay 5, zum Konkurs- verwalter bestellt. Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 7. Dezember 1920 einschließlich. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen, und zwar im Zimmer Nr. 81/T des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße in München, bis zum 7. Dezember 1920 einschließlih. Wahltermin zur Beschluß- assung über die Wahl eines anderen erwalters, Bestellung eines Gläubiger- QENRAIO dann über die in den S 132, 134 und 137 K.-O. bezeichneten ragen und allgemeiner Prüfungstermin : reitag, den 17. Dezember 1920, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 83/1 des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße. München, den 18. November 1920. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts München.

[85428]

(85429)

Nenustadt, Sachsen. [85430] Ueber das Dermagen des Zigarren- händlers Alfred NoaÆŒ in Neustadt in Sachsen, Böhmische Straße 1, wird heute, am 18.. November 1920, Nadh- mittags 26 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter : Vizelokalrichter Oskar Graul hier. Anmeldefrist bis zum 7. Dezember 1920. Wahltermin und Prü- fungstermin am 16. Dezember 1920, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. Dezember 1920. Amtsgericht Neustadt (Sachsen), den 18. November 1920.

Nürnberg. [85431]

Das Amtsgeriht Nürnberg hat über den Nachlaß der am 6. August 1920 ver- storbenen eichenstellersehefrau und früheren Viktualienhändlerin . Anna Wurm, E in Nürnberg, Ham- merstr. 8 wohnhaft, am 17. November 1920, Nachmittags 33 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter : Kaufmann Karl Kublan in Nürnberg. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 11. Dezember .1920. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 13. Dezember 1920. Erste Gläubiger- versammlung am 16. Dezember 1920, Vormittags. 9} Uhr, allgemeiner Prü- fungstermin am 30. Dezember 1920, Vormittags 94 Uhr, jedesmal im Zim- mer Nr. 107 des Justizgebäudes an der Fürther Straße zu Nürnberg.

- Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oldenburg, Grossh. [85432]

Ueber den Nachlaß des Kaufmanns und ana gen einrich Friedrich Wilhelm Pöker in Oldenburg wird heute, am 18. November 1920, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter ist der Rechtsanwalt Chlermann in Oldenburg. Erste Gläubigerversamms- lung am 2. Dezember 1920, Vor- mittags 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs- termin am 27. Januar 1921, Vor- mittags 10 Uhr. Konkursforderungen sind bis zum 3. Januar 1921 hier anzu-

ber | melden. Offener Arrest mit Anzeigefrist

bis 10. Dezember 1920. Oldenburg (Freistaat), den 18. No- vember 1920. Das Amtsgericht. Abteilung V. Veröffentlicht: Ka ter, Justizobersekretär.

Plauen, Vogtl. [85353] Veber das Vermögen des Zigarren: Se Fris Gerd Keilhack in lauen, Altmarkt 11, ist am 13. No-

vember 1929, Vormittags 11,50 Uhr, das Kon ursverfabßren eröffnet worden. FKon- furêverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Arnold in‘Plauen. Anmeldefrist bis zum 3. Dezember 1920. Wahl- und Prüfungs- termin am 13. Dezember 1920, Vor- mittags 10, Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 3. Dezember 1920. Amtsgericht Plauen, ; den 13. November 1920.

Darmstadt. [85434]

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der Privatin Agnes von Novina in Darmstadt ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gon das S&lußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüsichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf Dienstag, den 14. Dez zember 1920, Vormittags 11 Uhr, vor demAtsgericht 1 hierselbst, Zimmer 219, bestimmt.

Darmstadt, den 15. November 1920.

Das Anitsgericht.

Elberfeld. [85354] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Wangen» heim, Inhabers der Firma | Möbelhaus E. Siedner in Elberfeld wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußs termins hierdurch aufgehoben. Elberfeld, den 11. November 1920. Das Amtsgericht.

Frankfurt, Main. F Das Konkursverfahren über den Nachla des in Frankfurt a. M. verstorbenen Kaufmanns Karl Nausch wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins s nas Sqlußverteilung- hierdurch. auf-

gehoben. Frankfurt a. M., den 7. Juli 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

Löban, Sachsen. [85356] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Löbauer Genofssenschaft8se brauerei e. G. m. b. H. in Liqu. in Löbau wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Löbau, den 12. November 1 Das Amtsgericht.

12) Tarif: und

Fahrplanbekannt- machungen der Eisenbahnen.

[85425] Kleinbahnen Neustadt—Prüssan und Chottshow—Garzigar.

Die gegenwärtig gültige Güterklassen- einteilung - bleibt für Tiere und Güter nah dem 1. Dezember 1920 bis auf weiteres bestehen. ;

Berlin NW. 7, Neue Wilhelmstraße l, den 15. November 1920.

Lenz & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

[85426]

Neubrandenburg—Friedländer

E enva :

Am 1. Dezember 1920 erscheint zum Binnengütertarif der Nachtrag 4,. mit welhem Tariferhöhungen zur Durh- führung kommen. Mit gleihem Lage werden die im direkten Güterverkehr mit den Stationen der Neubrandenburg— Friedländer Eisenbahn zur Erhebung fommenden besonderen Frachtzuschläge er- höht. Die neuen Zuschläge können aus dem am 1. Dezember 1920 zum Gemein- \chaftlihen Heft CI1b . (Stationstarif- tafeln usw.) (Tfv. 200) erscheinenden Nachtrag 2 entnommen werden.

Nähere Auskunft erteilen die beteiligten Güterabfertigungen. Das alsbaldige In- frafttreten der Erböhungen gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der E.-V.-O. (NGBl. 1914, S. 455).

Berlin, den 20. November 1920,

Centralverwaltung für- Sekundärbahnen. Herrmann Bachsteim

[85460]

Deutsches Gütertarifheft C1 b.

Am 1. Dezember 1920 werden unseren Nebenbahnen Albtalbahn, Bruch- sal—Hiläbach—Menzingen, Bühlertalbabn, Neckarbischofsheim—Hüffenhardt und Wies- lo Meckesheim Waldangelloch die festen Tarifzushläge erhöht. Nähere Aus- kunft erteilt die unterzeihnete Stelle.

Das alsbaldige Inkrafttreten der Er- höhung gründet \ich auf die vorüber- gehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn- verkehréordnung.

Karlsruhe, den 19. November 1920. Badische Lokal-Eisenbahneu A. G.

[85359] Eröffttung des Haltepunktes Dörnten für den beschränkten Stückgutverkehr. Am 1. Dezember 1920 wird der zwischen den Stationen Othfresen und Grauhof rechts der Bahnskecke Hildesheim—Goslar elegene Haltepunkt Dörnten, welcher bis- her dem Personen-, Gepäck- und Expreß- gutverkehr diente, auch für die Abfertigung von Éil- und Frachtstückgütern im Einzel- gewiht bis ju 250 kg eröffnet werden. Mit demselben Tage wird der Haltes- punft Dörnten in den Staats- und Privatbahngü*ertarif ausgenommen. - Ueber die Höhe der Tarifsäße geben die Dienststèllen Auskunft. agdeburg, im November 1920.

-_Eisenbahndirektion,

lberfelder

Deutsche

Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

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De

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 36 ML Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zettungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 1 ML

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 2 Mk., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Mk. Außerdem wird auf uschlag von 80 v. Ÿ. erhoben. Anzeigen nimmt an: ie Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzetgers.

en Anzeigenpreis ein Teuerungs-

Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

ITr. 26G. Reicisbantgirotonto. Berlin, Dienstag, den 23. November, Abends. Poftschecttonto: Bertin41821. 1920

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Jnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -stillegungen.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung gewisser den Zollstellen erleilter Érmächtigungen hinsichtlih der Wareneinfuhr.

Bekanntmachungen, betreffend Genehmigung zur Herstellung von Mischfutterarten.

Bekanntmachung, betreffend den Uebernahmepreis für Brannt- wein für den Monat November 1920.

Bekanntmachung über die Aúfhebung der Bekanntmachung, betreffend den Absaß von Waren aus Kokosfasern und _Kokosgarnen.

Anzeigen, beireffend die Ausgabe der Nummern 222 und 223 des Reichs-Gesetblatts,

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung, beireffend Auflösung der Stadtverordnetenver- sammlung in Hanau.

Vereinbarung zwishen Preußen, Thüringen und Anhalt über die Zahlung des Schulgelds beim Uebergang von Schülern höherer Lehranstalten auf andere derartige. Lehranstalten innerhalb der bezeihneten Länder.

Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 48 der Preußischen

ejeßsammlung. @

Amtliches.

Deutsches Rei ch.

Auf Grund des §8 8 des Geseßes über die eus der deutschen Handelsflotte vom 7. November 1917 (RGB S. 1025) hat der Reichsrat an Stelle des aus Gesundheits- rücksichten ausgeschiedenen Mitglieds des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotite Professors Pagel den früheren Vorsißenden des Direktoriums der Aktiengesellschaft „Weser“, Dr. Friß Tetens in Bremen, zum Mitglied des

genannten Reichsausschusses ernannt.

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Verordnung,

betreffend Maßnahmen Aeg enurer Betr ieb3- abbrüchen und -stillegungen.

Vom 8. November 1920.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung be- treffenden Befugnisse wird nah Maßgabe des Erlasses, be- treffend Auflösung des NReichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 438) nah Anhörung des vorläufigen Reichswirtschastsrats folgendes verordnet: Î

T nbaber oder Leiter von gewerblichen Betrieben (S 105b Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung) uss von Betrieben deê Verkehrêgewerbes, in denen in der Negel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beshäftigt werden, jedoch auéschließlich der Betriebe des Reichs und der Länder, sind verpflichtet, der von der. Landeszentralbehörde zu bestimmenden Demobilmahungêbehörde Anzeige zu erstatten, bevor se,

1. Betriebsanlagen ganz oder teilweise abbrechen oder bisher zum Betriebe gehörige Sachen in anderer Weise dem Betrieb ent- ziehen, insbesondere veräußern oder betriebsuntauglih machen, sofern hierdurch die gewerbliche Leistungsfähigkeit des Unter- nehmens wesentlich verringert wird. Diese Vorschrift findet auf zum Betriebe gehörige Rechte sinngemäße N

. Betriebsanlagen ganz oder teilweise nicht benugzen, sofern

hierdurch A A S a) in Betrieben oder selbständigen Betriebsteilen mit in der y Regel weniger als zweihundert Arbeitnehmern zehn Arbeit- nehmer, / U A, b) in Betrieben oder selbständigen Betriebsteilen mit in der / eee mindestens zweibundert Arbeitnehmern fünf vom Hundert der im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmerzah], jedenfalls aber wenn mehr als fünfzig Arbeitnehmer, : zur Entlassung kommen. Die Anzeigepflicht besteht nicht bei Unterbrechungen und ‘Einschränkungen in der Betriebsführung, die durch die Eigenart des Betriebs bedingt sind.

Die beabsihtigte Maßnahme darf ohne Zustimmung 2s zuständigen Demobilmacungsbehörde im Falle 1 niht vor Ablau bon ses ochen, im Falle 2 niht vor Ablauf von vier Wochen naG der Erstattung der Anzeige- getroffen werden. Wird se nicht innerhalb eines Monats nah Ablauf der im Saye 1 dieses Absaves und im Falle des § 4 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb eines Monats nach Ablauf der dort fest tegen Fiilien getroffen, - so ist. unter den Vor- aussegungen des Ab|, 1 die Anzeige erneut zu erstatten.

einschließlich des Portos abgegeben.

___ Muß eîne Maßnahme der im Abs. 1 Nr. 2 bezeichneten Art infolge unvorhersehbarer Ereignisse sofort getroffen werden, so ist die aue unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, nah- ¿uholen.

Unverzügli®, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige, sind die im betroffenen Betrieb oder selbständigen Be- triebsteile vorhandenen und die für ihn bestimmten Vorräte an Rohs und Betriebsstoffen, insbesondere Brennstoffen, und Halbfabrikaten vollständig und wahrheitsgemäß der zuständigen Demobilmachungs- behörde mitzuteilen. / |

Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Verordnung gelten die Arbeit- nehmer im Sinne des Betriebsrätegeseßes.

8 2.

Snnerhalb der im § 1 Abs. 2 festgeseßten Fristen und im Falle des § 1 Abs. 3 innerhalb von vier Wochen nah Erstattung der An- zeige darf ohne Genehmigung der zuständigen Demobilmachungs- behörde eine die ordnungsmäßige Führung des Betriebs beein- trähtigende Veränderung der Sach- oder Rechtslage niht vorge-

nommen werden. Insbesondere darf über die im § 1 Abs. 4 genannten | Vorräte nur im Rahmen der ordnungsmäßigen Führung des Betriebs

verfügt werden. 83

Die zuständige Demobilmachungsbehörde hat im Benehmen mit

Betriebsleitung und Betrciebsvertretung, geeignetenfalls unter Heran- zuständigen Fach- |

ziehung von Sachverständigen, insbesondere der r organisationen (z. B. wirtschaftliche Selbstverwaltungskörper, Außen- handeléstellen) und der amtlichen Berufsvertretungen, unverzüglich aufzuklären, welche Umstände die beabsichkigte Maßnahme veranlassen; die Aufklärung muß innerhalb der im è enannten Fristen durch- geführt sein. Die Aufklärung hat sich au darauf zu erstredcken, welche Hilfsmaßnahmen zur Behebung wirtschaftliher Schwierigkeiten des Betriebs angezeigt erscheinen. N ;

Die Landeszentralbehörden und die zuständigen Demobilmahungs- behörden werden ermächtigt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet erscheinen, die tatsäGlihen Verhältnisse des Betriebs aufzuklären und

Zuwiderhandlungen gegen § 2 zu verhindern. 8 4, Die zuständige DemobilmaGungsbehörde ist ermätigk,

E b Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 die im § 1 Abs. 2 festgeseßte Frist aus zwingenden Gründen um einen Monat und, falls weiterbin zwingende Gründe vorliegen, um weitere zwei Monate j Lg E Vorschriften der

rechend anwenddar; S

; in Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 die im § 1 Abs. 4 genannten Vorräte, im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 1 auch die bom Abbruch oder der Entziehung bedrohten oder betroffenen Gegenstände (Sachen und Nechte) zu beschlagnahmen und zugunsten des Landesfiskus zu enteignen. Statt der Enteignung fann die Uebertragung der Gegenstände auf eine von der Demobilmachungsbehörde zu bestimmende andere Person aus- gesprochen werden. Die Beschlagnahme darf nur innerhalb der in 8 2, 4 Abf. 1 Nr. 1 genannten Fristen erfolgen; die Enteignung oder Uebertragung muß spätestens binnen 2 Wochen nach Ablauf dieser Fristen erfolgt sein. |

Die Beslhlagnahme hat die Wirkung, daß ohne. Genebmigung der Demobilmachungsbehörde die Vornahme von Veränderungen an den betroffenen Gegenständen verboten ist und daß rehtsgeschäftlihe Verfügungen über fic nihtig sind. Den rectsgeshäftlichen Ver- fügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangs- vollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Der von der Beschlag- nabme Betroffene ist verpflichtet, die Gegenstände während der Dauer der Beschlagnahme zu vermahren und pfleglih zu behandeln. Die Beschlagnahme verliert ihre Wirkung mit der Enteignung oder Veber- tragung oder, falls eine solche nicht stattfindet, mik dem Ablauf der im Abf. 1 Nr. 2 genannten Fristen.

Die Ausübung der im Abs. 1 festgeseßten Befugnisse erfolgt dur Zustellung eines entsprehenden Beschlusses an den Inhaber oder Leiter des Betriebs. Sobald die Enteignungs- oder Uebertragungs- anordnung dem: Betroffenen zugeht, geht das Eigentum an der Sache oder das entzogene Recht auf den Landesfiskus oder die in der An- ordnung bezeichnete Person über. Gegen die Fristverlängerung nah Abs. 1 Nr. 1 kann Einspruh bei der Landeszentralbehörde erhoben werden. : i; Die Beschlagnahme und Ueberweisung von Brennstoffen im Sinne Ba Verordnung vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) erfolat lediglich durch den Reichskommissar für die Kohlenverteilung und die von diesem ermähtigten Stellen entsprechend den hierfür eltenden Vorschristen. : Z s Die Enteignung oder Uebertragung an eine andere Person nach Abs. 1 Nr. 2 hat gegen angemessene Entschädigung, die den Tages- preis des Tages der Beschlagnahme nit übersteigen darf, zu erfolgen ; entgangener Gewinn ist nicht zu erstatten. Durch die Enteiguung oder Üebertragung darf die ordnungsmäßige Führung der übrigen Teile des Betriebs nit beeinträchtigt werden, lofern nah Lage der Sade eine Weiterführung des Betriebs in Frage kommt. Gegen

die Festseznng der Entschädigung ist innerbalb von sechs Monaten |

von der Zustellung des Festseßzungsbeshlusses an der ordentliche Rechtêweg zulässig.

¡ie Bestimmungen der Verordnung zur Bebebung der dringendsten Wérialebaat v 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1968) bleiben unberührt. S5

Jst eine Anzeige entgegen s nit erstattet, so sind die Be- rde

fugnisse der Demobilmachungsbe genannten Fristen nicht gebunden,

88 2, 3 bleiben ent- |

aus 88 3 und 4 an die dort

a

8 6, Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung, a) wenn die im § 1 Abs. 1 bezeihneten Maßnahmen auf An- ordnung oder mit Zustimmung einer dafür zuständigen Be- hôrde oder mit behördlihen Befugnissen ausgestatteten Stelle

erfolgen; b) auf Maßnahmen gemäß § 1 Abf. 1 Nr. 2, die lediglich als Mittel in wirtschastlihen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und

Arbeitnehmern verwendet werden.

8 7.

Wer den Vorschriften der §8 1, 2, 4 oder den nach § 3 Abs. 2 ergangenen Anordnungen vorsäßlih zuwiderhandelt, wird mit Geld- strafe bis zu hunderttausend Mark und mit Gefängnis bis zu einem Fahre ‘oder mit einer dieser Strafen bestraft. ei Fahrlässigkeit tritt Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark ein. : :

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die si die Zu- widerhandlung bezieht, eingezogen werden ohne Unterschied, ob sie dem Tâter gehören oder nicht.

8&8. Der Reichswirt\chaftsminister und der Reichsarbeitsminister er- lassen gemeinsam die erforderlichen Ausführungsanweisungen.

8 9. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. November 1920. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Scholz. Der RNeichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

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Bekanntmachung,

betreffend Aufhebung gewisser den arren ér- teilterErmächtigungen hinsichtlih der Wareneinfuhr.

Die durch die Verfügung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung R. K. Exp. 2780% (Bekanntmachung des Reichswirt\chaftsministers vom 27. Juli 1920 Deutscher Mae Nr. 169 vom 31. Juli 1920) unter Ziffer C an die Landesfinanzämter Hannover, Münster und Köln den d erteilte Ermächtigung, die Einfuhr von Seife aus Holland ohne Einfuhrbewilligung zuzulassen, sofern die Einfuhr auf dem Landwege in Traglasten erfolgt, ist durch Verfügung U S für Aus- und Einfuhrbewilligung B 6249209 aufgehoben.

Dies wird hiermit zur öffentlihen Kenntnis gebracht.

Berlin, den 19. November 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Le Suire.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Mis{h- futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) ist am 1. November 1920 J.-Nr. V/4. M. 429 die Her stellung folgender Mischfutterart bis zum 31. Dezember 1920 ge- nehmigt worden:

Bezeichnung : Naährstoffgehalt:

Mischfutter Marke „Westfalia“. 14,57 % Feuchtigkeit, 19,50 % Protein, 4375 0%) Stitstofffreie Extraktstofff ,75 9% Sticfstofffreie Ertraktstoffe, 16,33 9% Rohbfaser, 3,95 9% Asche. Handelsüblihe Bezeichnung der Gemengteile : Haferkleie, Hülsenfru{tmehl (Bohnen), Gemüsemehl (Rübengemüse). Name des Herstellers: Pitsch & Holtmann in Münster î. W,, Hafenstraße 47. Berlin, den 17. November 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Niklas. schaf

ema

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8. April 1920 (RGBl. S. 491) is am 16. Oktober 1920 J.-Nr. V/4 M. 206 die Herstellung folgender Mischfutterart bis zum 31. Dezember 1920 g e- nehmigt worden:

Bezeichnun

: Mischfutter Marke „Herkules E“. Näbrstoffgehalt : Her É

10,35 9% Feuchtigkeit, 23/80 0% Gesamtsticktofff bst

r esam offsubstanzen, 82e Gelamttabicégrea

,60 9% Gesamtkohlehy 10,50 % Rohbfaser.