1892 / 25 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

wie an die Worte der Bibel. Wenn eine Verständigung erfolgen solle, dann müsse der Artikel 24 erst eine klare und gemein- verständliche Fassung erhalten. Die confesjionellen Verhältnisse sollten möglichst berücksichtigt werden; die betreffenden Kirchengemeinschaften sollten den Religionsunterricht leiten. Das lasse eine Trennung des Religionsunterrihts von der Schule zu, aber nicht eine Scheidung der Unterrichtsanstalten nah confessionellen Gesichts- punkten. Diese Auslegung sei auch bei der Berathung der Ver- fassung im Herrenhause zum Ausdruck gekommen. Es sollten jeßt die Verwaltungsvor|christen Gesey werden, welche dem jeßigen Minister gefielen. Wohin das führe, zeige die neueste Verfügung des Ministers bezüglih des Neligionsunterrihts der Kinder der Dissi- denten. Der Minister glaube aber mit solcher Verfügung neues, geltendes Recht schaffen zu können und behaupte darauf, dies geltende Recht sei in der Vorlage nur kodificirt. Diese Bestimmung sei ihm die wichtigste in der ganzen Vorlage, sie zeige die Stellung des Cultus-Ministers und der einzelnen Parteien. Charakteristish sei die Motivirung des Ministers, der damit allen den Kindern eine Wohl- that erweisen wolle, denen nie eine fromme Mutter die Hände zum Gebet gefaltet. Das höre sich ja Fete \{öón, sehr rührend an; aber mit welhem Recht stelle man denn die Dissidenten als verruchte, gottlose Menschen hin, bei denen die Mutter nie ihren Kindern die Hände zum Gebet gefaltet habe und denen die Erziehung der Kinder aus der Hand genommen werden müsse? Wohl nirgends in Preußen gebe es mehr Dissidenten als in seiner S E aber das seien Alles Jehr ernste und fromme Leute, die ihre Kinder meist mit mehr Sorgfalt beten ehrten, als die Dogmengläubigen. 2A der Auf- fassung des Ministers müßte in England der Hälfte der evölkerung die Erziehung der Kinder genommen werden. Durch solche Bestim- mungen, wie sie der Minister hier durhführen wolle, würden Hunderttausende aus der Landeskirche zu den Dissidenten getrieben, namentli wenn die Stöckerschen Bestrebungen nah hierarchischer Gliederung der evangelif en Kirche weiter Erfolg haben e Der Minister weise die Auffassung des Abg. Michter a daß jede Verfassungsinterpretation durch ein Cultus-Ministerial- N gestügt sei; aber wer wahre denn die Continuikät E Schulgescßgebung, seitdem die hierfür Um Jahre 1787 auch von einem Herrn von Zedlitz eingerichtete Ober-Schulcommission aufgehört habe zu bestehen? Jeßt sei man gewohnt, diese Continuität bird) die Räthe der beiden ersten Abtheilungen, des Cultus-Ministeriums, die Provinzial-Schulcollegien und die Unterrichts- abtheilungen der Regierungen gewahrt zu sehen, und es sei L anzunehmen, daß cin Wesel in der Person des Cultus-Ministers cinen vollständigen Wechsel in den Ansichten aller dieser Personen herbeiführen fönne, Wer habe ‘denn nun das „vorliegende Geseß gemacht ? Der Minister fei erst so kurze Zeit im Amt, daß ein Einleben in alle bestehenden Einrichtungen und Bestimmungen, wie es nöthig sei, wenn er allein das Geseß verfaßt haben E fue lbermentlidie Leistung sein würde. Dietes für die Schule fei Sahrhunderten wi tig te Gese, das die Entwickelung der kommen-

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zeneration regeln solle, sci in nux wenigen Monaten aus- cte O A B die Näthe schr mitgearbeitet Haben, ünd man müsse fast glauben, daß die fkatholishe Abtheilun ihren Wiedereinzug in das Cultus - Ministerium ganz heimlich gehalten habe. Ueber -den Geist eines Gescßes, sage o 0r-

inister, entscheide immer der Minister selbst; aber in der L Ede er (Veévnen) “nux den Geist des Abg Windthorst. Der Entwurf stelle die Herrschaft der Kirche über die Schule fest. Der Grenzgraben zwischen Staat und Kirche sei zugeschüttet. Der Minister fage, es sei gut so: so stehe es in der Verfassung. Aber wie sei es denn bis Jevl gegangen? "Habe die große Menge der Bevölkerung den Wunsch nah der -confessionell aufgebauten Volks- schule? Bis jeßt sei dies Hervorkehren der confessionellen Gegensäße, wie es der Entwurf verlange, nicht erforderlih erschienen. Der Lehrer möge der befähigtste Maun sein, seine Stellung hänge ab von der Geistlichkeit. Denn da die meisten Schulen einklassige seien, fo könne der Lehrer, welcher niht Religion lehren dürfe, niht an diesen angestellt werden. Der Appell an die Behörden werde ihm N helfen. Das sei undurlführbar. Die Staatslehrer würden schließlich ebenso preisgegeben werden, wie seiner Zeit die Staatspsfarrer. Der ganze Unterricht werde confessionell werden auf ‘allen Gebieten, namentli auf dem Gebiete der Geschichte. Der Gegensaß der Confessionen werde Gegenstand des Unterrichts werden. In _ den Schulen werde dann gelehxt werden, daß Luther ein uge Selbstmörder gewesen sei, daß der Protestantismus die Mutter der Socialdemokratie sei. - (Hört! links.) Der Lehrer könne abgeseßt werden von feinem Staatsamt durch eine Macht, die außerhalb des Staats liege; das sei ein Eingriff in die Kron- rechte, cine Verleßung des Artikels 47 der S A Bei jedem Grenzstreit zwischen Kirche und Staat fei der Lehrer verloren. Die Lehrer müßten fich den Anforderungen der Vorgeseßten anbequemen und in erster Linie würden sie sih dem Schuß des Geistlichen anver- trauen. Daß die confessionelle Volksshule nux der Anfang sei, wisse man ja; die confessionelle katholische Universität fei chon lange eine Forderung der Ultramontanen. Katholz]sche Minister habe Windthorst mehrfach verlangt. So werde s{chließlich die gane Nation in zwei

älften getheilt. Es möge sein, h einzelne Lehrer sich selbst über- häßten. Deshalb könne man doh nicht den ganzen Stand ver- urtheilen. Mache denn Herr Stöcker immer von dem Vereins-

geseß und von der Presse den rihtigen, Gebrau? Uebershäße er niht manchmal E Persönlichkeit? (Heiterkeit.) Sollten denn deshalb lle Geistlichen unter Aufsicht elle werden? Man brauthe E ines e E E E E

orlage z1 bringen, “welche die elbständigkei er Lehrer ver- E Wem bie Sipulabtheilung Zip Regierungen E ea ann werde der Negierungs-Präsident ih einen jungen Assessor nehmen, “welcher die Sache Peatbétte: B Regieruncs-Präsident, namentlich wenn er noch ein Mandat ausübe, könne doch schließlich niht die Durchführung dieses Geseßes allein übernehmen ohne einen collegialen Beirath. Dex Regierungs - Präsident werde vielleilt auh von oben herab angewiesen, in dieser oder jener _ Richtung vorzugehen, und in die Selbständigkeit der Städte und Gemeinden in einer Weise einzugreifen, wóvon män heute noch gar keine Ahnung habe. Seine Partei wolle Sen legitimen Einfluß der Religion wahren, aber nicht die Lehrer in die Herrschaft der Geistlichkeit stellen. Die Schulvorstände im Ber- ischen" entsprächen durchaus nicht den Schulvorständen der Vorlage; ie seien nit Vertreter der Confession, sondern würden von der Schuldeputation ernannt. Daß zur Zeit Friedrichs des Großen die Geistlichen einen erheblichen Einfluß auf die Schulen gehabt hätten, sei nit richtig. Friedrich der Große habe den Minister von Zedliß zuiti Leiter des Unterrichtswesens eingeseßt und ihm eine Instruktion geben, bie nicht so fleinlichen confessionellen Gesichtspunkten ent- igen sei. Der Abg. Nichter habe wohl aus der Vorlage gesehen, wohin cs führe, wenn man mit dem Centrum cocettire. Cr (Redner habe das aussprechen müssen, weil seine Partei dem Centrum gegen- über immer einen ablehuenden Standpunkt eingenommen habe, wobei sie nicht immer die Unterstüßung der a ge-

funden habe. un ihr jeßt die Bundesgenossenschaft angeboken werde, fo iee, ein die ‘Führung haben. N links A im’ Centrum.) Den Ane E die L C enindli le e egierun ; 1d der Erfahrung n ( D ber- : egen. Vie Socia demokraten würden Schulen gründen, die D “Würden zurückfehren und Unterrichtsanstalten gründen u. st. w. (Heiter- keit.) Auf den sconomischen Theil der Vorlage wolle er nit näher Eiugéhen. Der. Vorwurf des Abg. Sattler, daß, die Vorlage eine Ausfüh culantrags sei, sei vollständig zu-

V i ur n Ï i treffend. Der Bo l Ministers, der selbst aus Schlesien sei,

chlesis rstbisof gewesen, und der eifrigste Vertheidiger der Vorla O echs em, ester: Herr von Huene., SMLA

_Jeine Stellung dem preußischen König Friedrich 11. Er ofe, ah es diesen Shlesiern nicht gelingen werde, die e F olfsfule in ihrer Stellung zu erschüttern. Er hoffe, daß die Vorlage nicht werde Gese werden, ohne daß für grundlegende Elemente die Bestimmungen darin geändert würden.

3 Se der geistlihen 2c. Angelegenheiten Graf von eDiiBß:

e Herren! Jch bitte Sie, mir zu gestatten, zunächst nicht auf die Einwendungen des Herrn von Eynern einzugehen, ih be- halte mir das vor —, sondern auf eine Frage zurückzugreifen die von Vorrednern zunächst in der vorigen oder vorvorigen Sißung das weiß ih nicht genau und heute wieder angeschnitten worden ist; das ist die Frage der Schulaufsiht und die Berücksichtigung der Muttersprache in dem Volks\chulunterricht.

Meine Herren, ih glaube, ih habe in den ersten Tagen der Ver- handlungen über das Volksschulgeseß keinen Zweifel darüber gelassen, wie ih zu der Durchführung der Schulaufsicht stehe. Jch kann mi darin dem anschließen, was der Hr. Abg. Graf Limburg-Stirum heut gesagt hat: die Schulaufsicht ist ein staatliches Amt; der, welcher sie führt, führt sie im Auftrage des Staats. Damit ist gegeben, daß dieselben Grundsäße, welche für staatliche Beauftragungen und Beamtenstellungen maßgebend sind, au für diese Aufficht maßgebend sein müssen. Demgemäß kann meines Erachtens die Forderung, die Schulaufsicht in allen Beziehungen und namenzlich auch in der Kreis- Schulinspection überall confessionell zu gestalten, niemals ge- seßlihes Recht werden; sie ist auch thatsächlih gar nicht durchführbar, und ih würde jedem der Herren Abgeordneten, der mi mit seinem Besuche beehren will, in dieser Beziehung aus den einzelnen Districten sofort nah statistischen Nachrichten zweifellos nachweisen können, daß diese Forderung in Preußen undurchführbar ist, ganz abgesehen davon, daß sie principiell für die Regierung nah meiner Auffassung wenigstens nicht acceptabel sein würde. Das schließt ja selbstverständlih nit aus, daß man in vielen Fällen, wie dies auch jeßt {hon immer geschehen ist, die Schulen so gruppirt und unter folche Kreis-Schulinspectionen stellt, wie dies auch den confessionellen Verhältnissen am meisten entspricht.

Dann, meine Herren, der muttersprachliche Unterricht. Es ist nach meiner Ansicht ganz unmöglich, daß in Preußen eine Bestimmung in ein Gesecß aufgenomnen wird, welche ein Net auf Ertheilung des Unterrichts in der Muttersprache giebt «hon um deswillen nicht, weil es unvereinbar wäre mit unserm Hauptgrundsaße, daß wir in Deutschland national ungetheilt sind, und zweitens deswegen nicht, weil nach den Verhältnissen unserer neueren Zeit die Vermischung der Nationalitäten und der Confessionen fo stark geworden ift, daß eine muttersprahliche Ertheilung des Unterrichts in der Volksschule immer zur Verleßung einer anderen Nationalität führen müßte, nmátürlich da, wo sie nicht in der deutshen Sprache geschieht, zur Verleßung der“ deutshen Nationalität, und ih glaube, Feine Regierung kann das zugeben. Aber auch hier, meine Herren, sage ih, ist es sehr wohl möglich, wirkliche Bedürfnisse im einzelnen zu prüfen und auch zu berücksih- tigen, ganz besonders auf dem Gebiete des Neligionsunterrichts. Ih scheue mich nicht, es hier auszusprechen, auch nach den Aeußerungen nicht, die der Herr Abg. von Eynern hier eben gethan hat: mir ist es durchaus fein unfaßbarer Gedanke, daß man den Religionsunterriht in der Schule den Kindern in derjenigen Sprache ertheilt, die die Kirchen- sprache ihrer Eltern ist. Jch würde darin keine Herabminderung des Einflusses des Staates erblicken; nur das kann nicht zugegeben werden, daß es überall geschieht, und daß es unter Verleßung der Interessen der deutschen Kinder irgendwo geschehen dürfte. (Sehr richtig!)

Der Herr Abg. Graf Limburg hat dann einen Gedanken ausge- sprochen, den ih lebhaft bedauere: das ist - der der Hinausschiebung der Inkraftseßurg des Geseßes auf - eine spätere Zeit. Jch glaube, dieses Gesel, das jeßt so {were Kämpfe hervorruft, so tiefgreifende Fragen berührt, wo, meine Herren, man sich doch jeden Tag auch unter uns sagen muß: Es scheiden sich die Geister dieses Geseßz

durch die geseßgebenden Factoren zu sanctioniren und dann noch,

ein Jahr in den NRepositorien der Ministerien“ liegen zu lassen, das halte ih für eine Unmöglichkeit. (Sehr rihtig!)) Ich“ glaube, man mag auf einem Standpunkt stehen, auf welhem man will: Wird das Geseß Gesetz, dann muß man auch auf dieser Seite (rechts) wünschen, daß es sofort ausgeführt wird. (Zurufe von den National- liberalen.) Ja, lieber gar nit das verstehe ih; aber ob Sie die fürhterlihen Folgen, die Sie nun alle von diefem Geseß beforgen, zehn Monate früher oder später bekommen, das scheint mir doch ziemlih glei zu fein. (Zurufe von den - Nationalliberalen.) Sie könnten lieber ganz ausbleiben? Jch streite mich nicht darüber; nah meiner Auffassung ist es richtig, es anders zu machen.

Nun, meine Herren, muß ih mi leider wieder direct an einen Herrn wenden, und das ist der Hr. Abg. von Eynern; ih spreche lieber allgemein. Der Herr Abg. von Eynern hat seine Rede be- gonnen mit der Ausführung: „Meine Art is nicht die des Herrn Abg. Richter." Das erkenne ih an; aber er wird mir das Urtheil gestatten, die Art des Herrn Abg. Nichter ist mir erheblich sympathischer. (Große Heiterkeit.) In dem Abg. Nichter steht mir ein principieller, offener und energischer Gegner gegenüber; mit einem solchen Herrn, von dem ih die Ueberzeugung habe, daß er au in mir die selbständige Auffassung achtet, mit einem solchen Herrn über so tiefe und wichtige Fragen zu debattiren, das ist mir ‘eine Ehre. (Bewegung.) Aber ih muß leider bekennen, die Art und Weise, in der der Herr Abg. von Eynern seine Ausführungen kleidet, ist nit so offen, und stellt do eine ganze Reihe von Dingen in eine Beleuchtung, die nicht die Beleuchtung der Dinge, sondern die Beleuchtung des Herrn Abg. von Eynern ist, und die in einem schr bedenklichen Maß persönli verleßend und objectiv nicht zutreffend ist. (Sehr gut!)

Meine Herren, die Rede dés Herrn Abg. von Eynern scheidet sich in zwei ganz getrennte Theile: einen rein friti- schen negativen und einen positiven. Diesen kritischen Theil werde ih zuerst einmal “vornehmen. Da kommt er mit der Behauptung: Dieses Geseß, das der neue Minister uns vorgelegt hat, construirt ein condominium der Kirche in der Schule. Der Herr Abgeordnete ist so gütig, dabei durhleuhten zu lassen das geht ja aus seinen ganzen Ausführungen hervor —, daß ih eigentli gar nit der so schlimme Mann bin; dazu wäre ih viel zu unfähig, das müßten die Leute fein, die neben mir stehen, ih wäre ja, wie ih vorgestern schon gesagt habe, eigentlih nur der negotiorum gestor Anderer; er sagt, es wäre ja auch gar niht mögli, daß ein Mensch in den paar Monaten dieses Gebiet \o beherrschen gelernt habe.

Mein verehrter Herr Abgeordneter, ih habe es wirkli be- herrschen gelernt, und überhaupt in meinem Leben gelernt zu arbeiten, und weil ih das gelernt habe, deshalb finde ih mich auch auf diesem Gebiete zurecht. (Lebhafter Beifall rechts und im Centrum.)

Und was heißt denn nun das mit dem condominium? Die Herren von der nationalliberalen Partei haben von Anfang an eine vóllig principielle Gegnerschaft gegen das Geseß eingenommen. Mir war dies unverständlich; ih habe auch heute noch nit einen völlig klaren Einblick, worauf es beruht.

Es wird ja alles Mögliche gefabelt von großen politischen Ge- danken, die in der Ausführung begriffen sind; (Zuruf links) ge- fabelt, ja, das nehme ich auch an, selbst die rührende Nütli-Scene im Reichstage (Stürmische Heiterkeit.)

Jch kann doch wirkli nicht annehmen, daß die nationalliberalé Partei dieses Gesez benußen will, und in dieser Form, um es als Estein einer neuen großen Parteigruppirung zu gebrauchen. Und mit dieser Begründung, meine Herren! Alles, was hier bisher gegen das Geseß gesagt worden ist, in seinen einzelnen positiven Theilen läßt sich Wort für Wort widerlegen. Nicht ih habe aus dem Wust von undurchsichtigem Actenmaterial, welches angeblich im Cultus-Ministerium vorhanden sein soll, die Ihrer Meinung nach natürlih shauderhaftesten und {limmsten Rescripte herausgeschnitten und wie ein untergeordneter Redacteur einer Zeitung mit der

Papierscheere gearbeitet und etwas compilatorisch zusammen- geschnitten; (Zurufe von den Nationalliberalen: Sehr ge- chickt!)) sehr geshickt? "Jh danke sehr! (Heiterkeit.)

Aber das ist doch leider einmal Thatsache, und Sie können es doh garnicht leugnen, daß diese also geshickt compilirten Bestimmungen von Leuten Ihrer Farbe concipirt worden sind. Es is doh der Herr Staats-Minister Dr. Falk und die vorjährige Commission des Abgeordnetenhauses gewesen, welche dies gemacht hat.

Herr von Eynern hat mit der größten sittlihen Entrüstung darauf hingewiesen, daß ih es so machen wollte, daß der Lehrer dur den Geistlichen aus der Schule vertrieben werden könne, und daß man den Lehrer dadurch zu einem Augenverdreher, zu einem Heuchler, und ih weiß nicht was alles, zu einem sittlich heruntergekommenen Subject mache, der lediglih dem Geistlihen in die Hand gegeben werde. Und nun, meine Herren, steht es wörtlich in den Beschlüssen erster Berathung Ihrer Commission aus dem vorigen Jahre, von der Majo- rität dieser Commission zugeseßt:

Die eigene Uebernahme des Religionsunterrihts durch die Geistlichen ist mit Genehmigung der Bezirksregierung zulässig.

Ja, meine Herren, dann verstehen wir überhaupt niht mehr Deutsch, ih construire ganz dasselbe; (Zurufe links) ja, es steht aber doch drin, ih glaube, Herr von Eynern ist sogar mit in der Commission gewesen. (Zuruf.) Das weiß ih niht. Jh habe es vorhin festzustellen versucht, aber leider geben die Protocolle über die Abstimmung der einzelnen Herren keine Auskunft, und deswegen kann ih nicht sagen, Herr von Eynern hätte dafür gestimmt. Sie können sich {hon darauf verlassen, daß ih sons nicht unterlassen haben würde, diesen Effect zu verwerthen. (Heiterkeit.) Jedenfalls ist das doch zweifellos, daß der Herr Abg. von Eynern einen ganz scharfen Gegensaß construirt hat zwischen den vorjährigen Beschlüssen, zwischen dem vorjährigen Geseßentwurf und zwischen dem diesjährigen.

Nun, meine Herren, sagt Herr Abg. von Eynern ferner: dieser Gesetzentwurf hat eine Aufregung in allen Klassen der Bevölkerung hervorgerufen, die gar niht zu beschreiben ist, und diese beschränke sih ich recitire wörtlich nicht auf Preußen, sondern erstrecke sich sogar auf Deutschland. Nun, das i} ganz merkwürdig. Ich war nämlich auf diesen Einwand gefaßt und habe den gestrigen Tag dazu - benußt, um mi zu informiren, wie es in der Geseßgebung der andern deutschen Staaten auésieht. Da kam ich zuerst auf Sachsen und auf Bayern, dort ist es natürli viel s{chlimmer, als wie ih es Jhnen vorschlage. Da dachte ih: du mußt auf das Musterland des. Liberalismus zurück- gehen und die Bestimmungen heraussuchen, die dort jeßt bestehen. Sie erlauben vielleicht, daß ich sie Ihnen vorlese, der Herr Präsident wird wohl nichts dagegen haben. Da steht im §. 22 des im Jahre 1888 emanirten badishen Volksschulgeseßes Folgendes:

Der Neligionsunterriht wird durch die betreffenden Kirchen- und Religionsgemeinschaften besorgt und überwaht. Sie werden béi Er- theilung desselben durch den gemäß § 26, Absaß 3 äls befähigt erklärten Schullehrer unterstüßt. Die Geistlichen find als Religions- lehrer in der Volksshule an die Schulordnung gebunden. Den staatlichen sowohl als den geistlihen Behörden bleibt vorbehalten, die Ertheilung des Neligionsunterrichts durch den Schullehrer abzustellen. :

(Hört! hört! im Centrum.) Und meine Herren, wenn Sie nun hören * wollen, was über die Prüfung der Lehrer gesagt ist:

Bei der Prüfung der Lehrer sind die betreffenden Kirchen- und MNeligionsgemeinschaften durch Beauftragte vertreten, welhe die Candidaten hinsichtlich ihrer Befähigung zur Ertheilung des Neligionsunterrihts prüfen. Die Entscheidung über die Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts steht den betreffenden Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu.

(Hört! Hört! im Centrum und rechts.) Meine Herren, nun kommt hinterher noch etwas über die Privatshulen. Ich will den Ausdruck „abschreiben“ nicht mehr gebrauchen, ih habe wirklih nicht abge- schrieben, aber es ist beinahe fo.

Und derartig amtlich) fkonstatirten Thatsachen gegenüber wird mir hier vorgeworfen, ich wollte die Gesetzgebung des preußischen Staats auf eine, ih weiß nicht welche Periode zurücks{chrauben und ih wollte die Schule des preußischen Staats zu einer Kirchenschule machen, ih wollte den Geistlichen ein Condominat einräumen. Wo ist denn in Deutschland eine Schule, die Ihrem Ideal entspriht? Sie existirt nicht, weil sie überhaupt nicht mögli ist. (Sehr richtig! im Centrum und rets.) Denn wenn sie möglih wäre, würde sie auf einen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, der alles wegfegt, was Sie damit geschaffen haben. (Bravo! im Centrum und rets.) Meine Herren, meine Stellung gegenüber der Verfassung und der sogenannten Verwaltungspraxis is auch von dem Herrn Abgeordneten wiederholt bemängelt worden. Nun, daß ih die Verfassung niht als Offenbarung behandele und - nicht bibel- gläubig in Bezug auf die Verfassung bin das waren die Ausdrücke des Herrn Abg. von Eynern —, das werden mir die meisten von Ihnen selbs aus der eigenen Partei des Herrn von Eynern zugeben. Solche Uebertreibungen haben noch niemals weder einem Redner, noch einer Partei genüßt. (Heiterkeit und sehr gut! im Centrum.) Sie haben „Offenbarung“ und „bibelgläubig“ ausge- gesprochen. (Widerspru des Abg. von Eynern.) Ja, ih kann doch nur so auffassen, wie ih es gehört habe. (Sehr richtig! im Centrum.) Das ift ja- gleichgültig, aber das habe ih ‘aus diefer Bezugnahme jedenfalls doch herausgehört, daß der