1936 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jun 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeizer Nr. 141 vom 20. Juni 1936. S. 2

imübrigen

15. alle offenen (kompliziert Die 88 7 bis 10 gelten auch für die Fälle, in denen die berufs-

behandlung nicht infolge / eines all- besonderen Auftrages an die Kranken-

en) Knochenbrüche (als solhe Ver- ] ; Abquetshung eines Fingers oder * genossenschaftlihe Kranken emeinen (§8 5 c, 6a) oder

R N TEIE) E E osse zustande kommt.

3. die nit offenen (unkoniplizie knochen, wenn sie ershwert sind

Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder

uetshung, Stauchung, Zerrung,

rten) Brüche großer Röhren-

Die der Krankenkasse aus einem Auftrag nach § 4 dieser timmungen oder einem Auftrag im Einzelfalle (Z 1510 Reichsversicherungsordnung) wendungen der Berufsgenossenschaft.

a) durch starke

b) durch Mitverlezung (Que Verrenkung usw.) großer Gelenke oder

e) durch Siß der Verleßung in der Nähe groß so daß deren mittelbare Schädigung

Ausnahme des Schlüsselbeinbruchs, des Bru schaftes und der unter 10 bis 12 nicht au Knöchel- und Speichenbrüche),

a) durch mehrfahen Bruch desselben Knochens,

_ alle Ausrenkungen großer Gelenke,

alle niht sofort wieder eingerenkien

R erwachsenen er Gelenke, möglich ist chs des Waden- fgeführten

Zst in einem Falle der §8 5, 5a, 6b, 6 durch Vers diesen Bestimmungen ve

dex Krankenkasse ; inderung des Anspru

worden, so tritt eine angemessene é é erli áls Ersay ihrer Aufwendungen für das Heilver- ahren ein.

Aus der Nichtbeahtung dex Krankenoxdnung durch den Ver-

Ausrenkungen kleiner st der Krankenkasse ein Rechtsnachteil“ wegen ihrer

legten erwä Exrsayansprüche nicht.

Für ihre Mitwirkung bei Einleitung d lihen Krankenbehandlung nach den S8 Krankenkasse von der Berufsgenossenshaft eine Fall 1,50 RM, wenn dex Verle facharzt oder Augen- oder Stunden nach dem Unfall aufsucht, eine wenn dies exst am ersten oder zweiten

bei Einleitung der berufsgenossen- 1g nah dem § 6 erhält die senschaft eine Fallgebühxr von 20 RM, ersten aht Stunden nah dem chaften bestimmten M, wenn er einer

Ausnahme echengelenken, i ämme an Arm oder Bein, besonders an Hand legung gilt niht die Sehnen- ingergliedverlust), ntzundungen, sonders an Hand und

Gelenkquetshungen Quetshungen von Finger- und Z alle Verleßungen großer Nerveust 21. alle Verlezungen wichtiger und Fingern (als solhe Ver durhtrenuung bei Fing 9. alle fortschreitenden eit auch Sehnenscheidenentzündung, be

er berufsgenosse 5, 5a, 5b erhält die - oder F bühr von C ERERLE te den Duxchgangsarzt, hrenarzt innerhalb der er gebühr von

Tage nach

eitrigen E

Weichteilverlezungen,

dehnten oder tiefgehenden s itlich an Hand und

. alle ausge besonders auch Verbrennungen, name?

Fur ihre Mitwirkun chaftlichen Krankenbehand asse von dex Berufsgenuos wenn der Verletzte innerhalb der Unfall in eine dex von den Berufsgenossen mmt, eine Fallgebühr von 10 ten odex zweiten Tage nah dem Unfall zu-

nd ob überhaupt eine Fallgebühr nah den heidet sich nur nah dem tat- Diese kann

e Verleßungsarten be- Verlegten im Auf- t unverzüglich einer Soweit andere

Soweit die Berufsgenossenschaften dies aben, überweist die Krankenkas ständigen Berufsgenossenscha t kommenden Heilanstalt. chnet sind, bestimmen die Berufsgenoss hren durchzuführen ist. schaftlichen Krankenbehand- fsgenossenschaft sofort Mit- ner Anzeige der Berufsgenossen- icherung8ordnung.

trage der zu nah in Betrach lezungsarten bezei : gleichzeitig, wie das Heilverfa

Vom Beginn der berufsgenossen cht die Krankenkasse der Diese hat die Wirkung eine 2 559 g Absay 2 der Reichsvers

Heilanstalten ko ‘folchen am ers geführt wird. Jn welcher Höhe u Absäven 1 und 2 zu zahlen ist, ents sächlihen Erfolg der Mitwirkun niht einwenden, daß sie kein isten trägt. Fine Mitwir suchen des A Handeln der zurückzuführen wenn dies ohne

der Krankenkasse. : shaft nah ershulden an der Versaumung kung der Krankenkasse liegt vor, wenn das Auf- tes oder die Zuführung in die Heilanstalt auf das nkasse oder ihrer hierzu angewiesenen Aerzte eine Mitwirkung liegt dagegen niht vor, un dieser Stellen, besonders auf Veranlassung des von der Berufsgenossenshaft dazu angewiésenen Betriebes das Handeln des Betriebes und ist diesex dazu von der Krankenkasse ange- ein Handeln als Handeln der Kranken- kasse, wenn nicht der Betrieb eine solhe Anweisung au von der Berufsgenossenscha Bei Zweifel

senschaften nah § 6 Absay 1 die Krankenkasse. haft beteiligt

Die Erklärung der Berufsgenos erfolgt in Gestalt eines Auftrag wird, wenn nich ist, für die sih beteiligenden digen Unterverban : genossenschaften erteilt. ligten Berufsgenossens in § 6 Abs

Auftrages an t nux eine Berufsgenossen| Berufsgenossenshaften von dem d des Verbandes der Deutschen Ex kann für einen haften erteilt werden. ay 3 aufgeführ- ere Verleßungsarten niht ausdrücklih bestimmt der Wiedererkrankung infolge einer der im Verleßungen. L Auftrag enthaltene Erklärung, berufsgenossenschastliche den soll, hat dieje zur Fo Krankenbehandlung kommt vielme Krankenkasse im Falle des kasse (oder der von ihr dazu angeha lezten im Einzelfall ausdrüdlih senschaft dem Facharzt oder lten zur Behandlung überwne]e1 atsächlih und rechtzeitig 1n d dex Heilanstalt gekommen tft. oder ohne. Vershulden der Krankenkas insoweit keine Bedeutung. nung des Facharztes oder ur, daß eine Ue t nicht stattgefunden

örtlih zustär ewerblihen Berufs eil der örtlich betei Der Auftrag br ten Verleßungsarten und kann sid auch wenn dies

Fs der Erfolg auf zurückzusühren, aut sich nit auf alle wiesen worden, so gilt \ ih auf and

t erhalten hat. / i arüber, ob eine der im Auftrag bezeichneten

Verlezungsarten oder ein begründeter Verdacht auf sie vorge- “ist das Urteil des Beratungsfa arztes der Heilanstalt maßgebend.

ist, nicht für die Fälle Auftrage bezeichneten

Nicht schon die im Verlehungsarten stets lung stattfin

bei welchen nkenbehand- sgenossenschafst- hr durch Mitwirkung der wenn die Kranken- ltene Kassenarzt) den Ver- im Auftrage der Berufs- einer der bezeichneten Heil sen hat und der Verlegte 1n- die Behandlung des Fath- Ob dieser Erfolg mit cht eingetreten ist, hat ie Krankenkasse die Ret- dex Heilanstalt, so spricht die V berweisung im Auftrage der Berufs- hat. Rechtzeitig ist der Verleßte ‘ztes oder der Heilanstalt nur ge- Zeitpunkt geschehen i ilihen Krankenbehand ) bei Zweifel darüber, rteil des Facharztes oder

legen hat 5a Absah 2, § 6 arztes oder des leitenden Fa

Diese Bestimmungen gelten entsprehend, wenn eine Krank- heit nicht die Folge eines Betriebsunfalles ist, sondern sich als eine Berufskrankheit im Sinne der Ausdehnung der Unfallversiherung auf Berufskrankheiten vom 11. Februar 1929 (Reichsgesezblatt Teil I S. 27) darstellt. Fe- fann im Falle dex §8 5, 5a die Berufsgenossenschäaft ihren Austrag auf Unfallverlegte beschränken. i

8 6 nux zustande, eiten Verordnung über

folgedessen t arztes oder - Hat die Berufsgenossenshaft bei inem niht auf Grund der rankheit versiherten Unfallverleßten 1510 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des Reichsversiherungsamts vom 27. No- vembex 1925 (AN. 1925 S. 8351) mit. der Durchführung der be- rufsgenosseuschaftlihen Heilbehandlung beauftragt, so gelten die 88 7 bis 9 und 11 entsprehend. Geldleistungen fasse in diesem Falle nux auf besonderen Austrag der Berufs-

genossenschaft.

Reichsversiherung ge mutung daf d:

lenofensGaf die Krankenkasse gem in die Behandlung des Fach fommen, wenn es in einem Ziel der beruf wesentlichen no ob diese Voragussezun des leitenden Facharz

t, an dem das

8genofsens{chaf ch erreiht werden kann; vorliegt, ist das U 8 der Heilanstakt maßgebend.

ahlt die Krankeu-

ung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über tung der Unternehmer, die Genossenschaft bei der stüßen und ihr über

fsgenossenshast auf deren t erscheint, auch un- tand oder die Dauer des Heilver- dex ihr sonst zugehenden Mitteilungen der

erufsgenossenschast- eines Kassen- nicht anderes

e rechtzeitig (möglihst nicht später

die Vexrpfli Durchführung der Unfallversiherung zu unter die Behandlung und den Zustand des Verleßten Auskunft zu

Die Krankenkasse bringt dex Beru Erfordern und, soweit es thr aufgefordert die übe fahrens eingezogen Heilanstalten oder

Stand dex Verlegte vor Einle lihen Krankenbehandlung shou in arztes, so ist dieser, ( bestimmt, von der Krankenkass als dex Verletßte) zu unterrichten.

selbst angezeig

Aerzte zur Kenntnis, inleitung dexr b Behandkux

wenn die Berusgenoss

a

Jm Sinne dieser Bestimmungen stehen den Kraukeukassen 225 der Reichsversicherungsordnu die Ersabkafsen 503 der

ng) die Reichsknappschaft und eihsversichexrungsordnung), den Be- vrufsgenossenshaften 625 der Reichsversihexrungsorduung) die cherung (§8 624 bis 628 b dex Reichsver- nschasten 629

Träger der Eigenversi sicherungsordnung) und die Versicherungsgenosse Absay 2 Say 3 der Reichsversicherung8ordnung) gleich.

tungen zwischen Krankenkassen, Ersaykassen und allversiherung (§8 1504 bis 1510) sowie im Falle des § 1543 b der Reichsversicherungsordnung.

tiges Verlassen der

Von nahteiligen Zwischenfällen (vovrzei : f dergleichen) hat die

Widerstand des Verlegten und derx n) e der Berufsgenossenschaft unverzüglih Mitteilung zu Verlette die von der E E g ab, oder

11. Exrsaglei Trägern der Un

Verweigert der schaft angeordnete Beh veranlaßt er durch sein V der Behandlung, so darf genossenschaft offene Kraukenbeh flege an Stekle der Krankenbe Reichsversichherungsordnung);

andlung, bricht ex sie eigenmächti erhalten die voxrzeitige Entla 1 die Krankenkasse, weun die Berufs- andlung gewährte, niht Kranken- handlung gewähren (8 559g Ab= hat die Berufsgenossen- lege gewährt, so darf die ‘Krankenkasse über- iherungsordnung). Sie

Bei offener Heilbehandlung wird für die Aufwendungen für das Heilverfahren ein Pauschbetrag von 0,70 RM für jeden Kälendertag der Behandklungszeit gewährt. ordnungen und Eingriffe Zwischenzeit insoweit nicht als Behandlungszeit, als sie mehr als 14 Táge beträgt.

Wenn ärztliche An- täglich stattfinden,

chaft Heiklanstaltpf aupt nichts leisten 559 i der Reichsver i at dex Berufsgenossenshaft ungesäumt Nachricht zu erufsgenossenshaft bestimmt dann das Weitere.

_ Bei geschlossener Behandlung (Krankenhaus-, Anstalt- oder Heilanstaltspslege) ist zu unterscheiden, ob die Krankenkasse oder der Hrager dex Unfallversicherung - die geschlossene Behandkung gewahrt hat. |

a) Hat die Kraukenkasse die geschlossene Behand die Zeit nah dem 45. | Unfall die tatsächlihen Aufwendungen für Heilverfahren einshließlih der Kosten der Beförderung und für wieder- kehrende Geldleistungen erseßt. : Hat der Träger dex Unfallversicherung die dlung gewährt, so erhält ex für die Auf- das Heilverfahren während dex ersten 45 Tage nach dem Unfall einen Pauschbetrag von 1,50 RM täglih. Bei dem Ersay für wiederkehrende Geldleistun in diefer Zeit wird die Hälfte der tatsählichen Kosten geschlossenen Behandlung ohne die dur die Beförderung entstehenden Kosten als Unterhalt g kehrende Geldleistungen werden aber ins unm Höchstbetrage des Krankengeldes aus cherung erseßt, das die Krankenkasse bei offener Behand=-

lung zu gewähren hat. : 111. Diese Bestimmungen treten an die Stelle der Bestim= mungen des Reichsversiherungsamts über die Unterstüßungs- U Krankenkassen und Unternehmer Trägern dex Unfallversiherung vom 12. S. 403 und über Ersaßleistu saykassen und Trägern der Unfallver t sowie im Falle des § 1543 þ dex Reichsversicheruugsordnung vom 5. März 1927 —: AN. S. 220 —. ; __ Die Bestimmungen treten gleichzeitig mit der Verorduung übex die Regelung der Beziehungen zwischen Krankenverfiherung und der Unfallversichernn

te nach Ab-

Sobakd die Krankenkasse erfährt, daß der Verle ung erneut

senschaftlihen Krankenbehand allfolgen beansprucht, benachxichtigt ie unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmt, ie Benachrichtigung hat auch zu exfolgen, wenn es sich noch um - denselben Krankheitsfall handelt; im Falle der Wiedererkrankung

gilt fie als Anzeige nah § 1503 der Reichsversicherungsordnung.

lung gewährt, Tage nah dem

schluß der berufsgenof

Krankenpflege wegen der Unf so werden ihr für

geschlossene Beha1 wendungen fi

Die Krankenkasse zahlt während der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die dem Vexrleßten und seinen Angehörigen wiederkehrenden j

zustehenden Geldleiftungen

während dex offenen Behandlun g das sazungsmäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem nach diesen Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Verlezten für arbeitsur erflärt, oder nach Beginn der berufsgenofsenschaftkichen Anweisung

esamt nur bis er Krankenver=-

genossenschaft;

Heilanstaltspflege, bis die Berufs- enossenschaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschu eistungen der Unfallversicherung die sazungsmäßigen Leistungen Krankenversihecrung Krankengeld nah § 194 Nx. 2), als wenn sie Krankenhauspflege ewährte, und weiterhin nach Anweisung dex Berùfs haft die Leistungen der Unfallversicherung (Familiengel d, gegebenenfalls eine besondere Unterstitzung nah § 559 e

ftober 1926 AN. en. zwishen Krankeukassen, Er- versicherung (§8 1504 bis 1

gegebenenfalls das

den Trägeru der g vom 15. Junï

1936 (RGB|. 1 S. 489) în Kraft. Mit diesem Tage werden daz Krankenkassenabkommen und etwa sonst noch bestehende Sonders regelungen zwishen Trägern der Unfallversicherung und Krankens kassen über die hier behandelten Fragen gegenständslos. Der Ahs {luß neuer derartiger Vereinbarungen ist nux mit Genehmigung des Reichsversicherungsamts zulässig.

Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Unfallversicherung. ; Dr. Schäf fe.

Preußen.

Bekanntmachung. Betr. Verbot einer ausländischen Druckschrift. Auf Ersuchen des Reichsministers für Volksauffklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des cidgpräsidenten zum Schuß von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 bis auf weiteres im Jnlande die Verbreitung der in Wien erscheinenden Zeitung „Neue Sonn- und Montags zeitung“ verboten. : j Berlin, den 18. Juni 1936. h

Preußische Geh. Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt, J. A.: Kle in.

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der litauishe Gesandte Saul ys hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Kazys Karecka die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nr. 22 des Reichsministerialblatts vom 19. Juni 1936 i soeben erschienen und vom Reichsverlags8amt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Anhalt: 1, Allgemeine Verwaltungssachen: Entscheidungen auf Grund der §§ 2 und 4 des Geseßes zum Schutze ‘der nationalen Symbole. 2. Finanz wesen: Verordnung zur Durchführung des Geseßes über die Vers waltung dex Beiträge zur Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft. Uebersiht über die Einnahmen des N an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben im Rechnungsjahy 1935. 83. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen und Er- löshen von Exequaturerteilungen. Beta MaQid über dié Aenderung der Allgemeinen Dienstinstruktion zum Konsular gesetz. 4. Maß- und Gewichtswesen: Bekanntmachung Über dil Erweiterung dex Prüfbefugnis des Elektrishen Prüfamts it Frankfurt (Main). 5. Steuer- und Hollwesen: Verordnung übe Einlaßstellen für die in das Zollinland eingehenden Kartoffela sendungen. ie ;

Verkehrswesen.

Wohlfahrtswertzeicen 1935 werden ungültig, Die E dexr Ausgabe 1935 verlieren mf

Ablauf des 30. Postsendungen.

Sonderpostwertzeichen zum „Weltkongreß _ für Freizeit und Erholung“.

_ Vom 823. bis 30. Juli hält der dur die ands grajt durch Freude“ einberufene Weltkongreß für Freizeit un) Erhokung in Hambur E Tagungen ‘ab. Die Deutsche ‘Reich post gibt aus diesem Anlaß zwei Freimarken zu 6 und 15 pf, i von dem Kunstmaler und Graphiker Sepp Semar in erliti Wilmersdorf entworfen sind, in beshräukter Auflage heraus. Di( Marken sind os im Verkehr mit dem Ausland zugelassen. Det Verkauf beginnt bei allen Postanstalten am 30. Funi.

Umwandlung der Postagentur Verlin:Eichkamh in ein Zweigpostamt.

Die Postagentux Berlin-Eichkamp (Königsweg 113) wird anl 1. 7, 1936 in ein dem Postamt Bexlin-Grunewald unter telltes Hweigbolian ohne Zustelldienst umgewandelt. Die Postschalter stunden werden vom genannten Zeitpunkt ab von 8—12/2 un) 14—19 Uhr abgehalten. Soun- und Feiertags bleibt das Zwei postamt geschlosjen.

i

Aus der Verwaltung.

Preußens Zahresabschluß 1935.

Der Abschluß des am 31. März abgelaufenen Rechnung jahres 1935 hat die gehegten Erwartungen erfüllt, Entsprechend der allgemeinen wirtschastlihen Entwicklung haben die Betriebd verwaltungen des Landes Preußen exhöhte Ueberschüsse gebraÿk Die Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsplan betragen be den Betriebsverwaltungen 36,5 Mill: RM. An Steuern und Ab gaben sind dem Lande 37,8 Mill. RM Mehreinnahmen gugeflossen

Die Einnahmeverbesserungen haben nicht zu einer unwirb schaftlichen Steigerung der Ausgaben geführt. Es ist vielmeht durch Beachtung größter Sparsamkeit erreiht worden, die drin genden Mehrbedürfnisse dex Staatshoheitsverwaltungen du Einsparungen und Verbesserungen an anderen Stelken des Haushalts wieder auszugleichen, Die erwähnten Mehreinnahmen an Pei

dexr Haushaltsführung des laufenden Fahres zugute. Bei Auf stellung des Haushaltsplans 1936 hat dex Preußische Finan} minister, Professor Dr. Po p.i , diesex Entwicklung bereits voi sorglich Rechnung. getragen, indem ähnlih wie im leßten R nungsjahr eine einmalige Einuahme aus Rückstellungen guil Ausgleih des Haushältsplans mit herangezogen worden ijl Durch den Abschluß des Rechnungsjahres 1935 ist diese für dit Haushaltsführung 1936 exforderliche einmalige Einnahme nl

mehr sichergestellt worden. i A Jm Endergebnis hat das Rechnungsjahr 1935 im ordentliht

ordentlichen Haushalt mit einem solchen von 2,3 Mill. RM p losen. Diese Beträge von znfammen 3,9 Mikl. RM M bestimmungsgemäß zux außerordentlichen Schuldentilgung ver wandt worden. Jn dem gleichen Umfange haben si die den Krisenjahren noch vorhandenen Fehlbeträge vermindert.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 21, bis 30. Juni.

Staatsoper: onntag, den 21. Funi: Neueinstudierung: Eugen O ¡ E Musikal. Leitung: | A t urs: r Montag, den 22, Funi: Lg R S Su, ienstag, den 23. Juni: Gastspiel Dusolina Giannini : G Musikal. Leitung: Blech. Dentan 19% Ubr. N Mitiwoch, den 24. JFuni: La Traviata. Brückner-Rüggeberg a. G. Donnerstag, den 25. Funi: Die Zauberflöte. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 26. Juni: Madame Butterfly. tung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 27. Juni: Aida. Musikal. Leitung: Blech. * Be-

ginn: e E ü Sonntag, den 28. Juni: Eugen Onegiîin. Musikal. Leitung: Beginn: 20 Uhr. y E Montag, den 29. J Komponisten.

Die Staatsoper spielt bis 6. Juli.

Staatliches Schauspielhaus. uni. Der tolle Tag (Figaros Hochzeit).

Beginn: 20 Uhr. er Rosenkavalier. Beginn: 194 Uhr.

j Musikal, Leitung: Beginn: 20 Uhr. G

Musikal. Lei-

Donna Diana.

/ Unter Leitun Beginn: 20 Uhr. E

Sonntag, den 21. Beg ns Uhr. A E Montag, den 22. Juni. Der tolle Ta igaros in. Beginn: 20 U e g (Figaros Hochzeit) Dienstag, den 23. Funi. Der tolle Ta igaros it). Beginn: 20 Uhr. Z g (Figaros Hochzeit) Mittwoch, den 24. Funi, Der tolle Ta iGazos in. Beginn: 20 Uhr. L g (Figaros Hochzeit) Donnerstag, den 25. Funi. Der tolle Tag (Figaros i. Beginn: 20 Uhr. g (F1g Hochzeit) Freitag, den 26. Beginn: 20 )r S Sonnabend, den 27. Juni. Dex tolle Ta igaros Hochzeit). Beginn: 20 Uhr. g (Figaros Hochzeit) Sonntag, den 28. Juni. Dex tolle Tag (Figaros Hochzeit).

g (Figaros Hochzeit).

Dienstag, den 30. Funi. Dex tolle Tag (Figaros Hochzeit). Beginn: 20 Uhr.

uni. Der tolle Tag (Figaros Hochzeit).

Beginn: 20 Uhr. Montag, den 29. Funi. Der tolle Ta Beginn: 20 Uhr.

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Zwangsversteigerungen.

Der leßten Veröffentlihung des Statistishen Rei

l ] wangsversteigerungen landwir Grundstücke sich im Jahre 1935 auf insgesamt 2270 (i. V. 1518) Fälle mit 31 445 (28 462) ha beliefen. Grundstücen von 2 ha und darüber sind 1009 (684) Betriebe mit 30 625 (27 857) ba zur Zwangsversteigerung gekommen. Legt man

M bei dex Entwicklung - der landwirtschaftlihen

# rungen seit dem Jahre 1931 das Fa betrug gemessen an 1931 die Za hei den Betrieben von 2 ha und mehr

privater Feuerversi berihtete der Vorsibende,

zu entnehmen, daß die

uni 1936 ihre Gültigkeit zum Freimachen voi | An landwirischaftlichen

wangsversteige- r 1931 mit 100 zugrunde, so l der Zwangsversteigerungen | Neugeshäft hat sih in und der Erhöhung der Bautätigkeit gut entwickelt. Fn dexr Ge- samtprämieneinnahme der Gali ¡9a ten ist allerdings die Mehr- einnahme aus dem Neugeschä

im wesentlihen ausgeglichen worden. Die Versamlung befaßte sih u. a. mit der weiteren Ausgestaltung der |

jauten Beschlüsse über die Neuwertversicherung und über die kom- )

und der Fläche Das ist für 1935 nah der Zahl etwa zwei Siebentel, nah der Fläche etwa ein Sechtel der Beträge vom Jahre 1931. steile Fallen dex Zwangsversteigerungen nah den Hochzissern in den Krisenjahren (1931 und 1932) zum Jahre 1933 sind Gründe entscheidend, die zunächst auf rehtlihem, nicht auf wirtshaftlichem zu massierten Nieder- Ein unaufhaltsames weiteres Anwachsen der wangsversteigerungen stand für die nächsten ahl dex neu eingeleiteten Zwangsversteige- rungen bei Grundstüéen von 2 ha und mehr ohne Bayern betrug 1931: 12257 Fälle mit 418 156 ha, 1932: 13 523 Falle mit 339 667 ha. Sie ließ für die Folgezeit das Shhlimmste erwarten. äufung der Niederbrüche infolge der Krisenjahre

‘risenjahre hatten

landwirtschaftlichen Jahre bevor.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 20. Juni 1936. S. 3

Staatstheater Kleines Haus

Sonutag, den 21, Juni, Das Kon inn: , . nt, s zert. Beginn: 20 Uhr. B c Juni. Der Ministecrpräsident. Ln Dienstag, den 23 Juni. Das Kon inn: ; , . Unl, zert. Beginn: 20 Uhr. A 24, Juni. Sonne für Renate. Beginn: Feuer ag, den 25, Juni. Sonne für Renate. Beginn: Freitag, den 26. Juni. Das Konzert. Beginn: 20 Uhr. onnabend, den 27. Juni, Das Konzert. Beginn: 20 Uhr. Es uen 28, Juni, Sonne für Renate. Beginn: D x.

T A 29, Juni. Der Ministerpräsident. Beginn: L:

Dienstag, den 30. Juni, Das Konzert. Beginn: 20 Uhr.

Die Staatlichen Schauspiele während der Olympiade.

Jm Rahmen des Spielplans der taatlichen Schauspiele wäh- rend der Olympiade in der Zeit vom 3. bis 16. August werden folgende Werke zur Aufführung gelangen:

Jm Staatlihen Schauspielhaus am Gendarmenmarkt:

Aeschylos: „Orestie“, am 83., 4.,, 7., 13. August.

Goethe: „Lauf L am 15. August.

Goethe: „Faust IT.“, am 16. August.

Beer prt „Hamlet“, am 5., 12. August,

Shakespeare: „König Lear“, am 8. August.

JFohst: es Paine“, am 14. August.

Scribe: „Das Glas Wasser“, am 10. August.

Beaumarchais: „Der tolle Tag“ („Figaros Hochzeit“), am 6.,, 9., 11. August.

Jm Staatstheater Kleines Haus, Nürnberger Straße: Goetz? Schauspiel: „Der Ministerpräsident“, am 5.,, 6, 11. August. Bahrs E: „Das Konzert“, am 7., 13. August. Verhoeven/Fmpekovens musikalishes Lustspiel: „Das kleine Hof- konzert“, am 8., 10., 12., 14., 15. August.

9.,

,

Aeschylos? „Orestie“ wird als Festvorstellung der Preußi- hen Staatstheater am S daenenmart am "Montag, Ren 3, August, zum künstlerischen Beginn der Olympiade gegeben.

Handelstieil.

Die Lage in der Feuerversicherung.

In der C Mitgliederversammlung des Verbandes

unge latten in Bad Harzburg e L y eneraldirektor Dr, Raiser-Stutt- pas über die Lage in der Feuerversiherung. Der Schadenver- auf war auch im vergangenen Geschäftsjahr im allgemeinen gün-

stig, so daß troy der seit Fahren eingetretenen allgemeinen Sen- kung des Prämienniveaus eine Stärkung der Reserven möglich e sei. Die privaten Feuerversicherungs8gesellschaften können

adurch ihrer Aufgabe, in shlechten Schadensjahren, besonders bei {weren Katastrophen, der Volkswirtschaft die b e tar Deckungsmittel zur E zu stellen, voll gerecht werden. Das

olge der allgemeinen Wirtschaftsbelebung

t durch weitere Prämiensenkungen chon früher ge-

inierte Haushaltspolice, mit der der Versiherungsnehmer Feuer-,

Einbruchdiebstahl- und Wassershäden în einer Police verfihern kann. Dex Verband beschloß ferner die Aufnahme besonderer Klauseln, nach denen in die R A prämienfrei Brand- und Explosionsshäden mit eingeschlossen werden können, die durch die Einrichtung von Luftshußanlagen und die Anbringung von Geräten zur Fliegerabwehr entstehen. E A sind damit niht Schäden an Gegenständen gedeckt

rung von Luftshußübungen einem Feuer oder einer Explosion besonders ausgeseßt werden,

ie zur Durchfüh-

wurde zunächst generell durch die Notverordnung über den land- ichen Vollstreckungsshuy vom 14. Februar 1933 für die um 31. Oktober 1933, später verlängert bis zum 31. De- n 33, Einhalt getan, um, wie es in der Notverordnung eißt, „die zur Gesundung der deutschen Landwirtschaft ein- eleiteten Maßnahmen auch den JFuhabern und Gläubigern der urch Zwangsvollstrecktungsmaßnahmen gefährdeten Betriebe zu- Diese zeitlich auf das Fahr 1933 be- grenzte Schußzeit hat dann dazu gedient, die Schuldenregelung und das Reichserbhofgesey zu : ( geseßgebung werden die noch entshuldungsfähigen triebe entschuldungswürdiger Besiver im Wege einer Schuldenregelung dem bisherigen Jnhaber soweit als trgend erl Nach dem ReichserbHofgeseß sind die Höfe in Erbhofgröße, also regelmäßig zwischen 7,5—125 ha, soweit sie in bauernfähiger Hand sind, jeder Zwangsversteigerung entzogen. Die Betriebe, die sih im Schuldenregelungsverfahren als nichk entshuldungsfähig erweisen, einshließlih derjeni Erbhofgröße, die wegen mangelnder Bauernfähig nicht Erbhöfe werden und si ahig herausstellen, paedungssus. Das Fortschreiten dieser mit der Durchführung es Erbhofgesezes und der Schuldenregelung- verbundenen Aus- merzung der nicht entshuldungsfähigen Betriebe sowie der nicht entschuldungsfähigen Höfe in Erbhosgröße t ähiger Personen spiegelt sih darin wieder, daß die Zahl Flache der zur Zwangsversteigerung gelangenden Betriebe zeitweiligen Tiefjtand in der Z Vie a gsshuves sich allmählih hebt. och nit zum Abschluß gekommen.

Quldung, loweit diese Uebershuldung die Gre Hilfêm; ntshuldung auch unter / : Veto: des Schuldenregelungsgeseßes (Zwangsvergleich Uf h t möglich ist, oder soweit die Persönlichkeit und die Wirt- astsweise der Betriebsinhaber zur Ablehnung des Entschul- ungsverfahrens führt.

Zahl der nit entshuldungsfähi Stäxkung der wirtschaftlichen andw Da re infolge der Marktordnung, fehr erheblich eingeengt, erbleiben indes in jedem Fall eine Anzahl von Fäll rshuldung oder Ungeeignetheit des Besißers, die im huldenregelung niht mehr bereinigt werden k

gute kommen zu lassen“. Nach der Schulden-

möglih erhalten.

en Betriebe ‘in eit des Besivers gleichzeitig als niht entshuldungs-

verlieren damit bisherigen Voll-

triebsübershüssen und Steuern kommen daher in vollem Umfang! F der Hand nicht

allgemeinen Diese Entwilung ist s handelt sich dabei um die RBEEN In N ieC en überschreitet, lenseits deren eine

erheblihem Umfange die längerfristigen genommen haben, mit denen nunmehr die öffentlihen Arbeits- beshaffung8smaßnahmen finanziert werden. Die gleihe Entwicklung läßt sich auch bei allen übrigen Bankengruppen verfolgen. Der starke Rückgang der rediskontierbaren Wechsel hat daher au die bankmäßige Liquidität der Berliner Großbanken von 40,6 % auf 38,7 % herabgedrüdt, auf einen Saß, der allerdings noch beträcht- lih über der im Reichsgeseß über das Kreditwesen vorgesehenen Höchstnorm von 30 % liegt. Die Liquidität der Banken is daher nach wie vor eine sehr A5 Gleichzeitig hat [a der in den Vor- monaten so erhebliche | L

annähernd mehr in dem gleihen Umfange fortgeseßt. Bei den Berliner Großbanken ist im Gegentieil ein Zugang an Neukrediten

en Betriebe wird zwar

Haushalt mit einem Ueberschuß von 1,6 Mill. RM und im außet E age der Landwirtschaft,

Uge der S

vangsweisen Besißwechsel führen. Au B rung läßt es sich häufig ermöglichen, odex elnen Teil von ihm (Resthof) sherigen Besitzers zu erhalten,

wangsverstei vangsversteigerten amilienangehörige des

Die Mai-Vilanzen der Banken.

Der Zusammenfall des Mai-Ultimo mit dem Pfingstfest hat auf

die soeben erscheinenden Mai-Bilanzen der monatlich berihtenden Kreditinstitute einen offensichtlihen Sondereinfluß ausgeübt, der sih mit den Auswirkungen des gegenwärtigen Hochstandes der Wirt- haftstätigkeit übershneidet. Während die provinziellen Kredit» institute im Zusammenhang mit den besonderen L

G des Mai-Ultimos ihre bei den Berliner Großbanken unter

haben, als dies bereits in den Vormonaten der Fall war, haben ih die Zugänge bei den eigentlichen Kundschaftseinlagen wieder in erheblichem Umfange fortgejeßt. Bei einer Verminderung der Ein- lagen von Kreditinstituten um 51 Mill. RM betrug bei den Ber- liner Großbanken der Zugang ‘auf den Konten der Feide Gläubiger per Saldo 74 Mill. RM. Dieser Zugang macht besondere bei den jederzeit fälligen Geldern bemerkbar, während die festen Gelder unter dem Einfluß der Zurückziehung von Banken« geldern sich per Saldo um 15 Mill. RM verminderten. Jm Rahmen dieser Gesamtentwicklung sind jedoch die mit Fristen über 3 Monate eingelegten Gelder um 32 Mill. RM gestiegen (hiervon bei der DD- Bank allein um 25 Mill. RM). Dieser Zugang în Verbindung mit dem weiteren Anstieg der Spareinlagen zeigt deutli, daß die echte Depositenbildung weitere Fortschritte mat. Die gleiche Entwicklung ist bei sämtlichen übrigen Banktengruppen zu verzeichnen,

inanzierung8-

altenen Guthaben in noch stärkerem Umfang abdisponiert

ich ins-

Auf der Anlagenseite hat die bereits in den Vormonaten an

der Entwicklung der Wechselbestände sihtbare Form, in welher die Wirtschaft nun ihren Geldbedarf deckt, größeren Umfang an- genommen. Wenn auh îim Hinblick auf die stärkeren Fälligkeiten von Solawecseln der Golddiskontbank sich die Wechselbestände der Großbanken per Saldo um insgesamt 38 Mill. RM vermindert haben, so läßt doch der gleichzeitige Rückgang der O um 145 Mill. RM erkennen, daß die Bren wie

èrum in eselabschnitte auf:

ickgang der Wirtschaftskredite auch nichk

Berliner Börse am 20. Zunïi.

Aktien schwankend, Renten still,

ochenschlußverkehrs zeigte die Börse Er- Die Umsäte blieben erstmals weit hinter gen Umfang der legten Tage zurück, da | t völlig am Markte fehl j nur etnen gelegentlihen Ausgleich ihrer Pos Grundstimmung war indessen niht unfreur druck bestand und der Ausgleih von ziemlih unveränderten Kursen vor \ ewegung hatte der Aktienmarkt aufzuweisen, und Pee t kräftig gesteigerten Linoleumwerten. Bten zu BVegtinn der Börse erneut 214 % höher ein. 2 Sonti Linoleum, bei denen man auf Sie ur ce Mie: ra due er gleihheit ebenfalls mit einer E

_ Zu Beginn des Wo mUdungsersheinungen. A an sich schon gerin le Bankenkundschaft fas fehlt und die Kulisse itlonen vornahm. Die l idlih, da kein Abgabe- Angebot und Nachfrage bei Nur eine Sonder- zwar in den Dtsch. Linoleum

l bisherigen Dividenden- rhöhung der Ausschüttung um 2 E „rechnet, konnten den gestrigen Gewinn um ca. 2%, erhöhen. Am Montanmarkt waren mit Ausnahme von Buderus + 1) und Stolb. Zink (+4 1%) nicht über eränderungen zu beobachten. a fohlenwerte mit Ausnahme von

4) 1 i 1% hinausgehende Vas gleiche gilt auch für Braun- u on Rheinbraun (— 14 %).

chemischen Papieren hatten Farben bei einem für unbedeutenden Umsay von ca. 20—24 000 RM eine 6 ng auf 1724 zu verzeichnen. fielen nur Dtsch. Atlanten mit —- 1 Gesfürel mit 4 % auf. Von Kabel- u. Drahtaktien Bedarf um 14 % K % fortseßen. ihtigung des

dieses Papier leihte Besserun Von Elektrowerten u % gegen leßte Notiz und Versorgungswerte waren ca. % % 1 zogen Dtsch. Kabel auf kleinen an, während Felten ihre Abwärtsbewegung um _Am D waren Daimler unter Berück- des Drvidendenabschlags unverändert, BMW. 114

wächer. Auffällige Kursunterschiede waren sonst L arkten niht zu beobachten. mehr als 14 %

YleDe an den übrigen ] Die Schwankungen betrugen kaum E C2 N Oen Seite,

Fm Verlauf erlitten die Aktien meist leichte Rückgänge egliche Aufnahmeneigung fehlte und ber r CR Ee Been andel sich angesihts der bevorstehenden sonntäglihen Unter- J] zu So wurden Farben mit 172, d. h. utedriger, gehandelt, Verein. Stahlwerke gaben erneut um 4, Holzmann und Dessauer Gas um je !4 % nach. Linoleum vermochten den Anfangsgetwinn nicht ganz zu behaupten Zu den wenigen festeren Papieren gehörten Rhein-

rehung zu entlasten suchte.

Auch Dtsch.

(— % %). stahl mit + 4 9.

Sehr still lag auch der Rentenmarkt, an dem die Umschul- dungsanleihe einen Rückgang um 20 Pfg. auf 89,30 aufwies. Zins- vergütungsscheine büßten 15 Pfg. späte Reihsshuldbuchforde- rungen 76 % ein. Die Reichsaltbesißanleihe kam mit unverändert 11274 zur Notiz.

Am Kassarentenmarkt

i zeigte sih etwas Anlageinteresse giq.-Pfandbriese, die gum Teil bis ° C ect Ses

Ì l e zum Teil bis 4 % höher notiert wurden. Von Hyp.-Pfandbriefen sind Dtsch. Hyp. it riv bank Serien mit i 1, Stadtanletihen verkehrten nicht gan Bei den Provinzanleihen So ves meist gans kurse zugrunde gelegt. Kasseler Bezirksverband gaben den gestrigen Gewinn bn 4 % wieder her. Von Länderanleihen waren wieder die mit Auslosungsrehten versehenen Altbesiy begehrt, so Ham- burger (+ 4) und Lübecker (+ #4). Sonst sind noch 28ex Medl.- Schwerin und 27er Sachsen mit je + 2%, dagegen 29er Braun- shweig und 28er Lübeck mit je 4 andert hervorzuheben.

je % % zu erwähnen. regelmäßig.

A s % als am fkräftigsten ver- E Heri . Sqcußzgebietsanleihe effektive Stücke zogen um 15 Pfg. an. Die 34er Reichsanleihe ging um % % zurü. Von YJndustrieobligationen erlitten Lüdenscheider Metall eine e von 1%.

Blanko-Tagesgeld war bereits mit 24—214 % zu haben

Von Valuten errechnete si E : schwächer, während der Dollar mit 2,488 unverändert blieb.

| T S E C C S S o I m E E

) der sih per Saldo auf 10 Mill. RM beläuft. Dies Saldo [hließt eine Sra dereivia bei der DD-Bank etn bei der sih die sonstigen Debitoren um 24 Mill. RM erhöht haben, ‘während sie bei den übrigen Großbanken weiterhin einen leihten Rückgang i Auch bei den Provinzbanken hat sich die Shulden- tilgung im Umfang von 39 Mill. RM fortgeseßt.

__ Jnsgesamt gewähren - die von den genannten verschiedenen Einflüssen bestimmten Mai-Bilanzen der Banken das Kredit- und Anlagenpolitik, die den Finanzierungsbedürfnissen der Wirtschaft ebenso Rehnung trägt wie den Erfordernissen der Zahlungsbereitschaft. ntwicklung bei den L O E O ist zu erwähnen, d ( bi regionalen irozentralen um 50,4 Mill. RM stiegen. Allein die Einlagen von Kreditinstituten, also in der Hauptsache die Einlagen der Sparkassen, erhöhten si dank der fortshreitenden Spareinlagenentwicklung um 37,6 Mill. Im Gegensaß zum Vormonat entfiel diesmal die gesamte Kredi- torenerhöhung auf eine Steigerung der festen Gelder und Gelder auf Kündigung, wogegen die jederzeit fälligen Beträge fich im ( t / aben. Dank der Kreditorenerhöhung konuten die Akzeptverpflihtungen, insbe- sondere der Rheinishen Girozentrale, weiter abgebaut werden (insgesamt minus 11,2 Mill.). Auf der Anlageseite zeigt sih keine O nes d Becictuns, Die zentralen verstärkte thr Wechselportefeuille, Fm Gegensaß hierzu wurden die kurzfälligen Forderungen S Nredtlealtituio lei den meisten Girozentralen herabgese also zum Ankauf von Wechseln und 3. T. aber au in längerfristige Bankguthaben umgewandelt.

__ Die Gläubiger der Deutschen Girozentrale wurden im Be- rihtsmonat etwas, und zivar insgesamt um 7,2 Mill, vermindert. Dabei entfällt ein Rückgang von 9,5 Mill. allein auf die Einlagen von Kreditinstituten. Auf der Aktivseite der Bilanz zeigten sih Umschichtungen innerhalb der verschiedenen Anlagearten. So erhöhte sich der Bestand an Schaßwechseln und unverzinslichen Schazanweisungen um 78,8 Mill., wogegen die Wechselanlage um 85,0 Mill. und die Wertpapieranlage um 4,7 vermindert wurde.

das Pfund mit 12,49 etwas

u verzeichnen, der

verzeichnen.

Berichtsmonat um 27,6 Mill. vermindert

ehrzahl der Giro-

guthaben“ wurden aßanweijungen verwendet,

Neichsgruppe Fnduftrie zur Reform des ESigentums8vorbehalts.

__ Der Rethtsausshuß der Reichsgruppe Judustrie hat sih in einer Arbeitstagung, an der die Leiter der Wirtscha rksgruppen teilnehmen, mit der Entwicklung Eigentumsvorbehaltsilaujel in den Lieferbedingungen von Industrie und Handel genommen hat. A usses, Direktor Ebbecke, Mitglied der Akademie für Deut- es Recht, hob hervor, daß der Eigentumsvorbehalt si als ein unentbehrliches Kreditsiherungsmittel für den Warenverkehr er- wiesen habe. Er stellte andererseits die Forderung, die Wirtschaft solle im Wege der Selbstverwaltung dieses wi diejenige Form gurückführen, die ür die unmittelbar Beteiligten erkennbärè Lieferanten und Abn

haftszweigen sollien fich um die allen berehtigten Erfordernissen genügende sel | Eine solche Arbeit werde ür die heute noch nicht gefundene einheit- : ! l Zustimmung der Anwesenden wurde ein Arbeitsausshuß zur JFnangriffnahme dieses Planes

Im Anschluß berict2te der Justitiar der Neid2zrupp über einen Entwurf zur Vereinheitlihung des inter- aufrechts und über Probleme des Vollstreckungs- {ues und der Zwangsvollstreckung3reform. :

tsgruppen

Dex Vorsißeude des Aus-

i tige Kreditsiche- rungsinstrument auf

Rechtsbeziehungen schaffe. den beteiligten Wi einer maßvollen,

Eigentumsvorbehaltsklausel bemühen. eine sichere Grundlage lide Rechtsprehung biî

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Shwarßt nationalen K